Italien, Litauen, Österreich und Spanien laufen Gefahr, mit ihrer Haushaltsplanung für 2016 Vorgaben des EU-Stabilitätspakts zu verletzen. Dies erklärte die EU-Kommission am Dienstag, den 17. November 2015, bei der Veröffentlichung ihrer jährlichen Beurteilung der Budgetpläne der Euro-Staaten. Italien, Litauen und Österreich befinden sich zwar nicht in einem EU-Defizitverfahren, da ihr Staatsdefizit unter 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) liegt, doch haben laut dem «präventiven Arm» des Pakts auch solche Länder bestimmte Vorgaben insbesondere zum Abbau des strukturellen (um Konjunktur- und einmalige Einflüsse bereinigten) Defizits zu erfüllen.
Bei Spanien hingegen, das sich in einem Defizitverfahren befindet, geht es vor allem darum, den nominellen Fehlbetrag ausreichend rasch unter die 3%-Limite zurückzuführen. Die spanischen Pläne hat die Kommission auf ein Ersuchen Madrids hin schon im Oktober geprüft und für zu leicht befunden; dieser Befund wurde am Dienstag lediglich bestätigt.
Wellen geworfen hat am Dienstag aber vor allem Frankreich, dessen Defizit die EU-Limite seit Jahren überschreitet. Paris müsste laut einem laufenden EU-Defizitverfahren den Fehlbetrag bis 2017 unter 3% des BIP senken. Sein Haushaltplan, der lange vor den Pariser Anschlägen vom letzten Freitag erstellt worden ist, erhielt überraschend gute Noten: Die Kommission zählt ihn zu jenen Plänen, die die Vorgaben «weitgehend erfüllen», obwohl die Verbesserung des strukturellen Defizits 2016 nach ihrer Analyse deutlich unter den Vorgaben bleibt und die bisher geplanten Massnahmen nicht ausreichen dürften, um die 3%-Limite für das nominelle Defizit 2017 wieder einzuhalten. Doch Brüssel argumentiert, bei der jetzigen Runde gehe es nur um das nächste Jahr. In der Tat könnte Frankreich nach den bisherigen Plänen das nominelle Defizitziel von 3,4% des BIP 2016 dank dem anziehenden Wirtschaftswachstum trotz der schwachen strukturellen Leistung erreichen.
Allerdings kündete der französische Premierminister Manuel Valls am Dienstag an, dass Frankreich das Defizitziel im Gefolge der Anschläge «unvermeidlich» überschreiten werde. Er verwies auf zusätzliche Ausgaben zur Stärkung der Sicherheitskräfte, die man nicht durch Einsparungen anderswo kompensieren wolle. Europa müsse dies verstehen, dieser Kampf betreffe nicht nur Frankreich, sondern auch Europa. Darauf angesprochen, sagte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici vor den Medien in Brüssel, man werde die Situation neu beurteilen, doch sei es hierfür zu früh. Mit ihrer flexiblen Haltung beweise die Kommission, dass der Pakt weder rigide noch dumm, sondern intelligent sei.
Der von der Kommission kritisierte italienische Haushaltplan sieht einen Abbau des nominalen Defizits von 2,6% des BIP in diesem auf 2,2% im nächsten Jahr vor. Den strukturellen Fehlbetrag hingegen will Rom nicht wie von der EU verlangt senken, sondern um 0,5% des BIP erhöhen. Aus Sicht der italienischen Regierung ist ein vorübergehender Anstieg unter Nutzung der diversen im Stabilitätspakt eingebauten Flexibilitätsklauseln gerechtfertigt: Sie hat bei der Kommission beantragt, die Kosten für Strukturreformen, für italienische Beiträge an von der EU geförderte Investitionsprojekte und für die Bewältigung der Flüchtlingskrise zu berücksichtigen. Die Brüsseler Behörde stellte in Aussicht, diese Faktoren bei der Beurteilung im nächsten Frühjahr in Betracht zu ziehen. Dabei werde es auch darauf ankommen, wieweit tatsächlich Investitionen erhöht und Reformen durchgeführt würden. Zugleich rief sie aber die italienischen Behörden auf, im Budgetverfahren die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Haushalt paktkonform zu halten.
Auch bei anderen Staaten will die Kommission bei der Ex-post-Beurteilung tatsächliche Kosten für Flüchtlinge mitberücksichtigen. Als aussergewöhnliche Ereignisse können sie je nach Umständen gewisse temporäre Abweichungen von den Vorgaben rechtfertigen. Davon könnte nicht zuletzt Österreich profitieren, dessen Verletzung der Vorgaben unter Ausschluss der von Wien geschätzten Flüchtlingskosten nicht mehr bedeutend wäre. NZZ, 18. November 2015, S. 27.