Kurzinfos November 2026


Kein einheitlicher Mindestlohn

Kurzinfos November 2026

Übergriffig oder fürsorgend? Bei der Frage des Mindestlohns öffnen sich in der EU kulturelle Gräben

Die EU darf den Ländern zwar nicht vorschreiben, wie hoch die Mindestlöhne sein müssen. Die Mitgliedsländer sollen aber dafür sorgen, dass 80 Prozent der Arbeitnehmer Tarifverträgen unterstehen.

Was soll die EU regeln, und welche Angelegenheiten sind bei den Mitgliedsländern besser aufgehoben? Im Staatenbund ist das ein wiederkehrender Konflikt. Das in der Schweiz hochgehaltene Prinzip der Subsidiarität ist in den EU-Verträgen zwar ebenfalls festgehalten: Falls ein Bereich auf regionaler oder nationaler Ebene gelöst werden kann, soll sich der Mitgliedsstaat darum kümmern und nicht die EU. Die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen hat allerdings den Hang, diesen Grundsatz zu ritzen. So ist ihr etwa die Sozialpolitik ein Anliegen. Hier prescht sie immer wieder vor, wohl auch, um sich die Gunst der Sozialdemokraten im EU-Parlament zu sichern.

Von der Leyen war auch die Initiantin der Mindestlohnrichtlinie. Alle Arbeitnehmer der EU sollten einen gerechten Mindestlohn erhalten, hatte sie zu Beginn ihrer ersten Amtszeit als Kommissionspräsidentin im Jahr 2019 propagiert. 24 Mitgliedsstaaten hiessen eine entsprechende Richtlinie 2022 gut, Ungarn enthielt sich der Stimme, Dänemark und Schweden lehnten sie ab.

Der dänischen Regierung ging die Richtlinie so sehr gegen den Strich, dass sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. Sie fand, dass es die Kommission nichts angehe, wie die Mitgliedsländer Lohnfragen regelten. Die EU darf die Staaten zwar bei ihren Bemühungen unterstützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Saläre aber seien davon in den EU-Verträgen ausdrücklich ausgenommen, argumentierte die dänische Regierung. Zudem sei die EU nur für jene Angelegenheiten zuständig, welche ihr die Länder ausdrücklich übertragen hätten.

Die Gehälter zählen aus dänischer Sicht nicht dazu.

Dänemark verteidigte mit diesen Argumenten auch das im Land herrschende Prinzip, dass die Sozialpartner autonom über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln. Die Regierung will sich in dieses etablierte Prozedere nicht einmischen. Bei Gericht konnte Dänemark auf die Hilfe Schwedens als «Streithelfer» zählen. Auf die Seite des EU-Rats schlugen sich unter anderem Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien.

Die EU drängt auf Tarifverträge

Am Dienstag hat der EuGH dazu ein Urteil publiziert, das die Haltung der Kommission teilweise stützt; gleichzeitig gibt es aber jenen Kritikern Auftrieb, die finden, die EU sei der Urheber von immer mehr Papierkrieg.

So urteilte das Gericht, dass die EU den Mitgliedsländern nicht vorschreiben dürfe, auf welchen Vergleichsgrössen ein Mindestlohn beruhen müsse. Als Kriterien kommen etwa die Lebenshaltungskosten oder das allgemeine Salärniveau infrage. Sonst bleibt die Mindestrichtlinie aber teilweise bestehen. So sind die EU-Länder nun verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Arbeitnehmer einem Kollektiv- oder Tarifvertrag unterstehen.

Konkret müssen die Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan vorlegen, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten Teil solcher Übereinkünfte sind. Deutschland etwa erreicht diese Schwelle mit einem Wert von 50 Prozent nicht, die Regierung muss nun in Aktion treten.

Ein «übergriffiges» Urteil

Obwohl von der Leyen bloss einen Teilsieg errang, triumphierte sie nach der Urteilsverkündung. Der Entscheid sei für die EU ein Meilenstein, sagte sie. «Alle Angestellten müssen von ihrem Lohn leben können.»

Deutschlands Arbeitgeber kritisierten das Urteil dagegen. «Der EuGH hat ein übergriffiges Urteil gefällt», sagte Steffen Kampeter, der Chef des deutschen Arbeitgeberverbandes BDA.

Für die Schweiz hat das Urteil derweil nach allgemeiner Auffassung keine Folgen. Die Direktive greift teilweise in die Sozialpolitik ein, und diese ist nicht Teil der bilateralen Verträge und des EU-Vertragspaketes.

Komplizierter wäre es, wenn die Schweiz dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörte. Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass sich die Direktive auch auf die EWR-Verträge beziehe. Bei den Staaten, die Teil des EWR sind, aber nicht EU-Mitglieder, stiess sie damit auf Widerstand. Die Direktive habe keinen Bezug zum EWR-Abkommen, sagte Line Eldring, Staatssekretärin im norwegischen Arbeitsministerium.

Offensichtlich prallten bei der Mindestlohndirektive skandinavische Gesellschaftsvorstellungen auf Prinzipien, die eher staatliche Eingriffe vorsehen und etwa in Südeuropa vorherrschen. NZZ, 21. November 2025, S. 21.


EU-Verträge und Zuwanderung: Kleinreden nützt nichts

Kurzinfos November 2026

«Die Zuwanderung in die Schweiz wird einfacher», titelte die NZZ im Sommer 2025, nachdem der Bundesrat die EU-Verträge in die Vernehmlassung geschickt hatte. «Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen», berichten die Tamedia-Zeitungen und schreiben von «Tausenden neuer Sozialhilfefälle», mit denen der Bund wegen der neuen EU-Verträge rechnet.

Es sind ungemütliche Schlagzeilen für den Bundesrat. Die Zuwanderungsfrage ist politisch heiss umstritten, das Tempo des Wachstums ist hoch, die rote Linie scheint für weite Bevölkerungskreise schon jetzt überschritten zu sein. Und nun soll die Schweiz mit dem EU-Vertragspaket noch mehr Freizügigkeit ermöglichen und weitere Sozialhilfefälle finanzieren. Das ist nicht einfach zu vermitteln.

Daueraufenthalt ist keine Kleinigkeit

Das wissen auch der Bundesrat und die Verwaltung. Sie versuchen, die Änderungen bei der Personenfreizügigkeit kleinzureden, und tun so, als handle es sich um vernachlässigbare Neuerungen. Doch es ist keine Petitesse, dass künftig jeder EU-Bürger nach fünf Jahren in der Schweiz den Daueraufenthalt erwerben soll, ebenso seine Familienangehörigen – egal, ob sie sich hierzulande integriert haben und einer Landessprache mächtig sind oder nicht.

Laut dem Bund handelt es sich um rund 690 000 Personen, die sich neu unbefristet in der Schweiz niederlassen könnten. Weitere 50 000 bis 70 000 Personen kämen jährlich dazu. Wer das Daueraufenthaltsrecht einmal besitzt, kann grundsätzlich nicht ausgewiesen werden – auch dann nicht, wenn er dauerhaft und ständig von Sozialhilfe abhängig ist.

Zudem wird der Familiennachzug einfacher. So soll es beispielsweise nicht mehr nötig sein, dass die Einwanderer eine nach hiesigen Verhältnissen angemessene Wohnung vorweisen können, damit sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Die Verwaltung versichert, dass dies keine negativen Auswirkungen haben werde. Das ist zu hoffen. Man will keine Zustände wie in Deutschland, wo Abertausende Armutsmigranten aus Südosteuropa mit ihren Familien dank der EU-Freizügigkeit ins Land gekommen sind. In gewissen deutschen Städten hat sich ein lukratives Geschäftsmodell mit heruntergekommenen Gebäuden entwickelt, wo Grossfamilien aus Rumänien oder Bulgarien untergebracht sind.

Klar ist: Die Zuwanderung in die Schweiz und der Verbleib der EU-Bürger im Land würden mit den neuen Abkommen einfacher. Das allerdings verletzt die Verfassung, genauer den Artikel über die Masseneinwanderung: Dieser verlangt eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung und verbietet den Abschluss widersprechender Staatsverträge. Redlicherweise müsste man den Verfassungsartikel anpassen, um die Personenfreizügigkeit mit der EU ausbauen zu können. Das fordert der frühere Bundesrichter Hansjörg Seiler. Und das sagen auch Stimmen in der Bundesverwaltung, sofern man sie nicht mit Namen zitiert.

Mehr Ehrlichkeit, bitte!

Die EU-Verträge haben über die Zuwanderung hinaus eine ganze Reihe an verfassungsrechtlichen Implikationen: Sie tangieren die Abstimmungsfreiheit des Volkes, weil bei einem Nein Sanktionen drohen, sie beschränken die Kompetenzen des Parlaments, das die neuen Brüsseler Bestimmungen nur noch «dynamisch» durchwinken kann, sie wirken bis auf die Kantone und Gemeinden hinab. Sie greifen tief in die Verfassung, die Demokratie und den Föderalismus ein.

Der Bundesrat geht kaum auf die staatspolitischen Aspekte der EU-Verträge ein, auch weil er eine Abstimmung mit Ständemehr verhindern möchte. Doch die Fragen werden nicht weniger, wenn man sie verschweigt – im Gegenteil. Die Politik muss der Bevölkerung ehrlich sagen, was mit dem neuen Vertragspaket auf sie zukommt. Nur so ist eine richtige Meinungsbildung möglich. NZZ, 11. November 2025, S. 19


Aus Angst um die Industrie: Die EU verwässert die Klimapolitik

Kurzinfos November 2026

Nach stundenlangen Diskussionen haben sich die EU-Umweltminister im November 2025 auf Anpassungen bei der Klimapolitik geeinigt. Am Reduktionsziel für Treibhausgase halten sie zwar fest. Um es zu erreichen, dürfen die Länder aber die umstrittenen Umweltzertifikate verwenden.

Die EU sieht sich stets ein bisschen als Vorreiter in der Klimapolitik. Doch nach den Vorkommnissen der vergangenen Anfangs November 2025 kann sie sich nicht mehr wirklich mit diesem Etikett schmücken. Stundenlang und bis tief in die Nacht hinein haben die Umweltminister der EU-Länder gefeilscht: darüber, um wie viel Prozent der Ausstoss von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bis 2035 und 2040 reduziert werden soll.

Erst am folgenden Tag einigten sich die Minister auf Werte, die die bisherigen EU-Klimaziele verwässern. So dürfen die Mitgliedländer künftig auch in die teilweise umstrittenen Umweltzertifikate investieren, um die Reduktionsziele zu erreichen. Bis zum Jahr 2050 will die EU klimaneutral sein, das hat sie gesetzlich so festgelegt. Ab dann dürfen Industrie und Haushalte nur so viele Treibhausgase ausstossen, wie mit technischen und natürlichen Mitteln aus der Atmosphäre absorbiert werden können. Vor eineinhalb Jahren hat die EU-Kommission zudem ein Etappenziel vorgeschlagen: Bis 2040 sollen die Länder eine Reduktion von 90 Prozent schaffen, und das im Vergleich zum Jahr 1990.

Darüber ist in den vorangegangenen Monaten unter den EU-Ländern jedoch ein heftiger Streit entbrannt. Der Auslöser sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler energieintensiver Industrien. Ihnen machen die im Vergleich mit China und den USA hohen Strompreise zu schaffen. Kostspielige Investitionen, etwa in «grüne» Produktionsverfahren, könnten die Konkurrenzfähigkeit dieser Firmen weiter beeinträchtigen und noch mehr Arbeitsplätze kosten.

Das befürchten besonders osteuropäische Länder wie Polen, Tschechien und Ungarn. Sie plädierten deshalb dafür, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie höher und den Umweltschutz weniger stark zu gewichten. «Wir wollen die Industrie nicht zerstören», sagte Krzysztof Bolesta, der Staatssekretär im polnischen Umweltministerium. Andere Länder dagegen, etwa die skandinavischen, sehen im Klimaschutz eine Geschäftschance. Gemäss dieser Ansicht fördert er die Innovation und die Entwicklung neuer Produkte.

Um das Emissionsziel von 90 Prozent Reduktion für die Mitgliedländer erträglicher zu machen, hat die EU-Kommission im Juli 2025 beschlossen, dass bei der Treibhausgasreduktion auch Umweltzertifikate angerechnet werden dürfen. Es geht hier um Massnahmen ausserhalb Europas, in die Firmen oder Privatpersonen, beispielsweise Flugpassagiere, investieren können. Die grosse Frage war allerdings, in welchem Mass die Länder diese Zertifikate einsetzen dürfen.

Weil in der Vergangenheit mit ihnen Schindluderei getrieben worden ist, sind sie umstritten. Fast berüchtigt sind beispielsweise Aufforstungsvorhaben im Regenwald. Kritiker bezweifeln etwa, dass solche Aktionen dem Klimaschutz dienen. Flugreisende mögen sich im Glauben wiegen, dass die frisch gepflanzten Bäume eines Zertifikatsprogramms das durch die Reise ausgestossene Kohlendioxid kompensieren. Aber ob die Pflanzen diese Funktion über Jahrzehnte hinweg wahrnehmen, wie das zur Kompensation nötig ist, oder ob sie vorher wieder brandgerodet werden, kann niemand mit Garantie sagen.

Die Kommission musste zwischen solche Bedenken und dem Drängen einiger Staaten abwägen, die Zertifikate grosszügig anzurechnen. Sie schlug vor, dass die Länder 3 Prozent des Reduktionsziels mit Zertifikaten abdecken dürfen. Die deutsche Regierung unterstützte diese Obergrenze, andere Länder erachteten sie dagegen als zu niedrig. Frankreich wollte 5 Prozent, Polen 10 Prozent. Herausgekommen ist ein Kompromiss. Am Reduktionsziel von 90 Prozent halten die Länder fest. Sie dürfen aber 5 Prozent des Reduktionsziels mit Zertifikaten abdecken. Ferner wird die EU-Kommission erwägen, ob zu einem späteren Zeitpunkt nochmals 5 Prozent hinzukommen sollen.

Teil des Kompromisses war es ferner, die Erweiterung des Emissionsrechtehandels zu verschieben. Eigentlich war es vorgesehen, ab 2027 Kraft- und Brennstoffe in das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 einzubeziehen. Die Umwelt zu verschmutzen, bekommt so einen Preis. Dieser Termin wird auf 2028 verschoben. Das kommt besonders der polnischen Regierung entgegen, die sich voraussichtlich 2027 Wahlen stellen muss.

21 der 27 Länder haben das 2040-Ziel schliesslich gutgeheissen. Vier ( Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei) stimmten nicht zu, zwei (Belgien, Bulgarien) enthielten sich der Stimme.

Ebenfalls eine Knacknuss war das Reduktionsziel für 2035. In der kommenden Woche beginnt in der brasilianischen Stadt Belém der Uno-Klimagipfel COP30. Für diese Konferenz haben die Regierungen von der Uno gleichsam eine Hausaufgabe bekommen. Sie müssen ihr einen Klimaplan einreichen, der zeigt, um wie viel sie den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2035 reduzieren wollen. Ursprünglich haben sich die EU-Länder nur vage auf eine Absichtserklärung mit einem Korridor von 66,25 bis 72,5 Prozent verständigen können. Diese Spanne gilt nun offenbar fix, obwohl man sie enger fassen wollte.

Mit diesen Beschlüssen haben die klimafreundlichen EU-Länder und die EU-Kommission eine Niederlage erlitten. Der EU-Klima-Kommissar Wopke Hoekstra hatte noch gefordert, dass die EU weiterhin den Ehrgeiz haben müsse, beim Klimaschutz an der Spitze zu stehen. Führend ist die EU höchstens noch insofern, als etwa die amerikanische Regierung unter Donald Trump dem Umweltschutz gar keine Bedeutung mehr beimisst. Von ihren ursprünglichen Ambitionen hat sich aber auch die EU entfernt.

Der Kampf darum, welche Klimapolitik der Staatenbund verfolgen soll, wird weitergehen. Das EU-Parlament muss den Vorschlägen noch zustimmen. Und die nächste heftige Auseinandersetzung steht unmittelbar bevor: der Streit um das Verbrenner-Aus. Die EU-Kommission zerbricht sich gerade den Kopf darüber, wie strikt es ausfallen soll. Im Dezember 2025 will die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen darüber informieren. NZZ, 6. November 2025, S. 4.


Simon Michel und Altbundesrat Schneider-Ammann

Kurzinfos November 2026

Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat und Euroturbo Simon Michel ist eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen. Michel hatte den früheren Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Zusammenhang mit der Debatte um die EU-Verträge persönlich angegriffen. Nachdem Schneider-Ammann in der NZZ einen ablehnenden Beitrag zu den EU-Verträgen verfasst hatte (https://www.nzz.ch/­meinung/­die-schweiz-darf-gegenueber-der-eu-nicht-den-weg-des-geringsten-widerstands-gehen-ld.1906154) , mutmasste Michel auf der Social-Media-Plattform X, der frühere Bundesrat habe den Beitrag kaum selber verfasst. Erstens denke Schneider-Ammann nicht so – und zweitens sei er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr in der Lage, so zu schreiben. NZZ, 7. November 2025, S. 7


EU-Skeptiker warnen vor Bahnchaos wie in Deutschland – SBB stellen sich nicht ganz bedingungslos hinter den Bundesrat

Kurzinfos November 2026

Die SBB begrüssen das angepasste Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union. Sie verlangen aber auf nationaler Ebene Nachbesserungen, wie auch die Bahngewerkschaft.

Die Schweiz ist ein Bahnland. Das wissen auch die Gegner des neuen bilateralen Vertrags mit der Europäischen Union. Sie machen Stimmung gegen das angepasste Landverkehrsabkommen, das die Liberalisierung des internationalen Fernverkehrs vorsieht. Bald drohe ein Chaos wie in Deutschland, behaupten SVP-Politiker. Brüssel werde künftig vorschreiben, wie der Schweizer ÖV-Markt organisiert und reguliert werde, von den Sicherheitsstandards bis zu den Wettbewerbsregeln, schrieb die EU-kritische Vereinigung Kompass/Europa jüngst auf der Plattform Linkedin. Die Schweiz müsste ihr Schienennetz für ausländische Anbieter öffnen. Diese könnten dank tieferen Personalkosten günstiger fahren und damit den SBB das Geschäft im Binnenverkehr streitig machen.

Der frühere Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, reagierte mit einer scharfen Replik. Was die Gegner des Vertragsspaketes behaupteten, sei falsch, schrieb Füglistaler. Die EU habe den Vorrang des nationalen Bahnverkehrs, der von der geplanten Rechtsangleichung ausgenommen sei, anerkannt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sei nicht zuständig. Konzessionen würden nach Schweizer Recht vergeben, und es müssten Schweizer Löhne bezahlt werden. Eine Schweizer Behörde vergebe die Zugtrassen, und die Kapazitäten seien je nach Verkehrsart gesetzlich geschützt. «Immer das Gegenteil zu behaupten, macht es nicht wahrer.»

Inzwischen haben sich auch die SBB als grösste Schweizer Bahn hinter den Bundesrat gestellt. In ihrer Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket schreiben sie: «Die SBB sind der Ansicht, dass die verhandelten Regelungen die Qualität und Zuverlässigkeit des nationalen Schienenverkehrs im Grundsatz wahren können.» Die Bahn bedankt sich für die Sonderregelungen, die der Bundesrat mit der EU erreicht hat. Diese sehen unter anderem vor, dass der nationale Taktfahrplan bei der Zuteilung von Zugtrassen Vorrang hat.

Die SBB fokussieren sich nun auf die innerstaatliche Umsetzung der EU-Verträge. Sie begrüssen zwar, dass Kooperationen mit anderen Bahnen im grenzüberschreitenden Verkehr explizit weiterhin möglich sind. Das haben die Schweiz und die EU in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Der Verhandlungserfolg sei aber erst abgesichert, wenn auch das Schweizer Recht die Kooperationen sicher schütze, schreiben die SBB. Der Vollzug des Kartellgesetzes durch die Wettbewerbskommission könne «herausfordernd» sein. Dies betreffe etwa die Preise, den Informationsaustausch und die Vertragsdauer. Die SBB wollen den internationalen Fernverkehr weiterhin mit ihren ausländischen Partnerbahnen betreiben. Neu könnten Anbieter wie Flixtrain aber auch in Eigenregie in die Schweiz fahren.

Als Kompromiss haben die Schweiz und die EU ausgehandelt, dass der grenzüberschreitende Personenverkehr Vorrang hat, wenn die nationale Vergabestelle die restlichen Kapazitäten für Züge verteilt. Dies könne dazu führen, dass zur Hauptverkehrszeit weniger zusätzliche Züge eingesetzt werden könnten, halten die SBB fest. Solche Züge verkehren etwa zur Hauptverkehrszeit zwischen Zürich und Bern – wobei die SBB mittelfristig ohnehin den Viertelstundentakt planen. Die Botschaft des Bundesrats solle die negativen Folgen fehlender Restkapazitäten und Lösungsansätze aufzeigen, verlangt die Bahn. Zudem solle der Bund die Branche systematisch einbeziehen, wenn sich dieser bei neuen EU-Rechtsakten einbringen könne, über das sogenannte «decision shaping».

Errungenschaften abgesichert

Eine positive Rückmeldung kommt auch von der Bahngewerkschaft SEV, obwohl diese die Öffnung des internationalen Fernverkehrs kritisch sieht. «Das Verhandlungsergebnis im Landverkehr ist grundsätzlich positiv, weil es gelungen ist, wichtige Errungenschaften des Schweizer ÖV wirksam abzusichern», schreibt sie. Mit dem Paketansatz scheine es dem Bundesrat gelungen zu sein, in den verschiedenen Dossiers spezifische Lösungen zu finden. So sei es möglich, das Landverkehrsabkommen weiterzuentwickeln, ohne dafür das Schweizer ÖV-System preisgeben zu müssen.

Auch der SEV konzentriert sich nun auf die nationale Umsetzung des EU-Pakets, wo er ebenfalls Forderungen hat. Die Bahngewerkschaft will erst die Beratungen des Parlaments abwarten, bevor sie sich abschliessend festlegt. NZZ, 7. November 2025, S. 8


Das Stromabkommen mit der EU im Gegenwind

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Die Aussicht auf ein Stromabkommen mit der EU galt in der Schweiz einst als gewichtiges Argument für die Weiterentwicklung des gesamten bilateralen Pakets. Das Stromabkommen versprach eine stärkere Integration in den EU-Markt und damit mehr Effizienz und eine grössere Versorgungssicherheit. Doch heute ist das ausgehandelte Stromabkommen innenpolitisch belastet, so dass es wohl separat an die Urne kommt.

Die Kritik kommt aus verschiedenen Richtungen. Schon lange bekannt ist die Fundamentalopposition der SVP gegen Annäherungen an die EU sowie der Widerstand der Gewerkschaften, die den Privathaushalten die neu vorgesehene Wahlfreiheit zwischen Grundversorgung und Marktangeboten nicht zumuten wollen. Bedeutende Zweifel haben zudem die Gebirgskantone und die Mitte-Partei angemeldet.

Selbst das gängige Hauptargument für das Stromabkommen, die Versorgungssicherheit, scheint manche nicht zu überzeugen. Eine Kernbefürchtung geht etwa wie folgt: In der Krise schaut jedes Land nur für sich selbst – so dass hehre Vertragszusicherungen nicht viel wert sind. Die Sprache im Vertragstext mag zu Zweifeln beitragen. Laut der deutschen Version des Artikels 9 im Vertrag «sollen» grenzüberschreitende Verbindungsleitungen auch in Stromversorgungskrisen offen bleiben. «Sollen» heisst nicht «müssen». In der französischen Fassung ist das Verb «devoir» verwendet, welches im juristischen Sprachgebrauch eher näher bei «müssen» als bei «sollen» liegt.

Das deutsche «sollen» spiegle «deutlich mehr als nur eine moralische Verpflichtung», sagt Andreas Müller, Professor für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Basel: «Es geht hier um eine Bemühensverpflichtung, wie auch der französische Vertragstext zeigt.» Im Vertrag heisst es weiter, dass «unangemessene Einschränkungen von grenzüberschreitenden Stromflüssen» zu vermeiden seien. Zulässig wären somit «angemessene» Einschränkungen. Was das heisst, wäre im Einzelfall auszulegen.

Unter dem Strich liefern die genannten Vertragspassagen keine Garantien für das Verhalten der Vertragsparteien in künftigen Krisen. Doch Garantien gibt es auch ohne Stromabkommen keine. Der Rechtsprofessor Müller sagt es so: «Politische Prognosen sind schwierig, aber mit dem Stromabkommen ist die Wahrscheinlichkeit deutlich grösser, dass die Schweiz in künftigen Krisen wie ein Mitglied des Klubs behandelt wird.»

Die Mitgliedschaft im europäischen Stromklub bietet der Schweiz laut den Befürwortern bedeutende Vorteile. Die grenzüberschreitenden Stromleitungen lassen sich weit effizienter nutzen, die Schweiz wird in die Kapazitätsberechnungen der EU-Länder einbezogen, und der Zugang zu europäischen Plattformen für Regelenergie zum Ausgleich von Schwankungen sowie zum Intraday-Stromhandel wird abgesichert.

Laut EU-Regeln müssen Mitgliedstaaten 70 Prozent ihrer grenzüberschreitenden Leitungskapazität für den Stromhandel im EU-Binnenmarkt bereitstellen. Das kann für Drittstaaten ohne Abkommen den Zugang erschweren. Die Schweizer Elektrizitätskommission unterstellt als Strommarktaufseherin in ihren Rechnungen für das Szenario eines Abkommens mit der EU eine Importkapazität von 8000 Megawatt; ohne Abkommen wären es laut den Abschätzungen nur 1800 bis 2800 Megawatt. Die Differenz entspricht vier- bis fünfmal der Leistung des Kernkraftwerks Leibstadt.

Die Schweiz könnte theoretisch ihre Versorgungssicherheit auch mit einem stärkeren Ausbau der Stromproduktion im Inland und mit einer Vervielfachung der Reserven erhöhen, doch das käme teurer als die bessere Nutzung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten und würde wohl auf grosse Widerstände im Inland stossen. Ein Schweizer Forschungskonsortium hat dieses Jahr geschätzt, dass bei einem Verzicht der Schweiz auf die Mitgliedschaft im europäischen Stromklub im Vergleich zur Klubteilnahme die Kosten der Stromversorgung um 8 Prozent und die Grosshandelspreise des Stroms um 24 Prozent höher sein könnten (mittlere Schätzungen).

Zurzeit hält die Schweiz dank technischen Vereinbarungen eine Art Teilmitgliedschaft im europäischen Stromklub, doch diese ist nicht langfristig gesichert.

Die Schweiz wäre mit einem Stromabkommen in der Festsetzung der Stromreserven weniger frei. Das kann laut Kritikern die Versorgungssicherheit senken. Gemäss Vertragstext kann die Schweiz «notwendige, verhältnismässige und nicht verzerrende Massnahmen» zur Sicherung der Stromversorgung ergreifen. Bei der Abschätzung der Angemessenheit der Reserven ist laut Vertragstext auf die Besonderheiten der Schweizer Umstände einzugehen. Doch ist es möglich, dass die europäischen Strombehörden und die Schweiz unterschiedliche Ansichten über die Angemessenheit von Schweizer Stromreserven haben. Laut Befürwortern des Abkommens dürfte dies in der Praxis kaum ein grosses Problem werden, doch auch hier gibt es keine Garantien.

Ein grosser Knackpunkt ist wie bei den anderen EU-Verträgen die Schweizer Verpflichtung zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen im relevanten Bereich. Der Albtraum mancher Kantone geht etwa wie folgt: Künftige EU-Rechtsänderungen verlangen öffentliche Ausschreibungen zur Konzessionsvergabe von Wasserkraftwerken, und deshalb fallen Kraftwerke in ausländische Hände. Laut Artikel 11 des Stromabkommens steht das Abkommen öffentlichem Eigentum von Stromerzeugungsanlagen in «keiner Weise entgegen». Aber: «dies unter Vorbehalt des anwendbaren Elektrizitätsrechts» – womit laut Bundesangaben das EU-Recht gemeint ist. Künftige Rechtsänderungen in der EU könnten aus dieser Sicht den Grundsatz von Artikel 11 infrage stellen – auch wenn dies heute politisch eventuell unwahrscheinlich ist.

Zu berücksichtigen ist ein zentraler Grundsatz: Die Schweizer Verpflichtung zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen ist auf den Geltungsbereich des Abkommens beschränkt. Dieser ist indes breit gefasst: Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom sowie Handel und Versorgung mit Strom.

Der Anhang zum Stromabkommen enthält die relevanten EU-Rechtsakte. Gemäss Bundesangaben sind die in der EU für die Wasserkraft und die Konzessionsvergabe relevanten Richtlinien (Konzessionsrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Dienstleistungsrichtlinie) nicht im Stromabkommen aufgeführt und gehören deshalb nicht zum Geltungsbereich. Und die aufgeführten EU-Rechtsakte hätten keine Bestimmungen zu Eigentumsrechten oder zum Wasserzins, womit diese Themen auch ausgeschlossen seien.

Restzweifel bleibt

Die EU war indes nicht bereit, diese Lesart ausdrücklich zu bestätigen, wie das Bundesamt für Energie in einer Stellungnahme gegenüber der Mitte-Partei schrieb. In der aktuellen Form sei «für beide Verhandlungsparteien aber klar, dass die oben erwähnten Rechtsakte ausserhalb des Geltungsbereichs sind».

Skeptiker sagen dazu: Nur was ausdrücklich ausgeschlossen sei, sei wirklich ausgeschlossen. Der Europarechtler Andreas Müller sagt derweil, der Ausschluss der genannten Themen «ist nicht absolut wasserdicht, aber der Bundesrat hat ein starkes Argument». Was sagt er zur EU-Weigerung, die Schweizer Lesart ausdrücklich zu bestätigen? «Juristisch würde ich dem keine Bedeutung beimessen. Im Streitfall wäre nach objektiven Grundlagen zur Feststellung des Willens der Vertragsparteien zu suchen.» Sei der Vertragstext nicht restlos klar, «können zusätzliche Materialien wie etwa Verhandlungsprotokolle Hinweise liefern».

Letztlich ist für die Beurteilung des Stromabkommens jenseits der juristischen Subtilitäten die gleiche Grundfrage zu stellen wie beim Rest des Vertragspakets: Glaubt man, dass die EU die Schweiz in der Umsetzung des Vertrags anständig behandeln wird? Wer das nicht glaubt, müsste für das Szenario einer Schweizer Ablehnung des Vertrags besonders unanständige Reaktionen aus der EU befürchten – wozu die EU diesbezüglich fähig ist, hat sie ja schon gezeigt (u.a. Ausschluss aus Forschungsprogrammen!). NZZ, 4. November 2025, S. 23.

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