Kein einheitlicher Mindestlohn
Übergriffig oder fürsorgend? Bei der Frage des Mindestlohns öffnen sich in der EU kulturelle Gräben
Die EU darf den Ländern zwar nicht vorschreiben, wie hoch die Mindestlöhne sein müssen. Die Mitgliedsländer sollen aber dafür sorgen, dass 80 Prozent der Arbeitnehmer Tarifverträgen unterstehen.
Was soll die EU regeln, und welche Angelegenheiten sind bei den Mitgliedsländern besser aufgehoben? Im Staatenbund ist das ein wiederkehrender Konflikt. Das in der Schweiz hochgehaltene Prinzip der Subsidiarität ist in den EU-Verträgen zwar ebenfalls festgehalten: Falls ein Bereich auf regionaler oder nationaler Ebene gelöst werden kann, soll sich der Mitgliedsstaat darum kümmern und nicht die EU. Die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen hat allerdings den Hang, diesen Grundsatz zu ritzen. So ist ihr etwa die Sozialpolitik ein Anliegen. Hier prescht sie immer wieder vor, wohl auch, um sich die Gunst der Sozialdemokraten im EU-Parlament zu sichern.
Von der Leyen war auch die Initiantin der Mindestlohnrichtlinie. Alle Arbeitnehmer der EU sollten einen gerechten Mindestlohn erhalten, hatte sie zu Beginn ihrer ersten Amtszeit als Kommissionspräsidentin im Jahr 2019 propagiert. 24 Mitgliedsstaaten hiessen eine entsprechende Richtlinie 2022 gut, Ungarn enthielt sich der Stimme, Dänemark und Schweden lehnten sie ab.
Der dänischen Regierung ging die Richtlinie so sehr gegen den Strich, dass sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. Sie fand, dass es die Kommission nichts angehe, wie die Mitgliedsländer Lohnfragen regelten. Die EU darf die Staaten zwar bei ihren Bemühungen unterstützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Saläre aber seien davon in den EU-Verträgen ausdrücklich ausgenommen, argumentierte die dänische Regierung. Zudem sei die EU nur für jene Angelegenheiten zuständig, welche ihr die Länder ausdrücklich übertragen hätten.
Die Gehälter zählen aus dänischer Sicht nicht dazu.
Dänemark verteidigte mit diesen Argumenten auch das im Land herrschende Prinzip, dass die Sozialpartner autonom über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln. Die Regierung will sich in dieses etablierte Prozedere nicht einmischen. Bei Gericht konnte Dänemark auf die Hilfe Schwedens als «Streithelfer» zählen. Auf die Seite des EU-Rats schlugen sich unter anderem Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien.
Die EU drängt auf Tarifverträge
Am Dienstag hat der EuGH dazu ein Urteil publiziert, das die Haltung der Kommission teilweise stützt; gleichzeitig gibt es aber jenen Kritikern Auftrieb, die finden, die EU sei der Urheber von immer mehr Papierkrieg.
So urteilte das Gericht, dass die EU den Mitgliedsländern nicht vorschreiben dürfe, auf welchen Vergleichsgrössen ein Mindestlohn beruhen müsse. Als Kriterien kommen etwa die Lebenshaltungskosten oder das allgemeine Salärniveau infrage. Sonst bleibt die Mindestrichtlinie aber teilweise bestehen. So sind die EU-Länder nun verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Arbeitnehmer einem Kollektiv- oder Tarifvertrag unterstehen.
Konkret müssen die Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan vorlegen, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten Teil solcher Übereinkünfte sind. Deutschland etwa erreicht diese Schwelle mit einem Wert von 50 Prozent nicht, die Regierung muss nun in Aktion treten.
Ein «übergriffiges» Urteil
Obwohl von der Leyen bloss einen Teilsieg errang, triumphierte sie nach der Urteilsverkündung. Der Entscheid sei für die EU ein Meilenstein, sagte sie. «Alle Angestellten müssen von ihrem Lohn leben können.»
Deutschlands Arbeitgeber kritisierten das Urteil dagegen. «Der EuGH hat ein übergriffiges Urteil gefällt», sagte Steffen Kampeter, der Chef des deutschen Arbeitgeberverbandes BDA.
Für die Schweiz hat das Urteil derweil nach allgemeiner Auffassung keine Folgen. Die Direktive greift teilweise in die Sozialpolitik ein, und diese ist nicht Teil der bilateralen Verträge und des EU-Vertragspaketes.
Komplizierter wäre es, wenn die Schweiz dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörte. Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass sich die Direktive auch auf die EWR-Verträge beziehe. Bei den Staaten, die Teil des EWR sind, aber nicht EU-Mitglieder, stiess sie damit auf Widerstand. Die Direktive habe keinen Bezug zum EWR-Abkommen, sagte Line Eldring, Staatssekretärin im norwegischen Arbeitsministerium.
Offensichtlich prallten bei der Mindestlohndirektive skandinavische Gesellschaftsvorstellungen auf Prinzipien, die eher staatliche Eingriffe vorsehen und etwa in Südeuropa vorherrschen. NZZ, 21. November 2025, S. 21.
