Kurzinfos November 2026


Kein einheitlicher Mindestlohn

Kurzinfos November 2026

Übergriffig oder fürsorgend? Bei der Frage des Mindestlohns öffnen sich in der EU kulturelle Gräben

Die EU darf den Ländern zwar nicht vorschreiben, wie hoch die Mindestlöhne sein müssen. Die Mitgliedsländer sollen aber dafür sorgen, dass 80 Prozent der Arbeitnehmer Tarifverträgen unterstehen.

Was soll die EU regeln, und welche Angelegenheiten sind bei den Mitgliedsländern besser aufgehoben? Im Staatenbund ist das ein wiederkehrender Konflikt. Das in der Schweiz hochgehaltene Prinzip der Subsidiarität ist in den EU-Verträgen zwar ebenfalls festgehalten: Falls ein Bereich auf regionaler oder nationaler Ebene gelöst werden kann, soll sich der Mitgliedsstaat darum kümmern und nicht die EU. Die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen hat allerdings den Hang, diesen Grundsatz zu ritzen. So ist ihr etwa die Sozialpolitik ein Anliegen. Hier prescht sie immer wieder vor, wohl auch, um sich die Gunst der Sozialdemokraten im EU-Parlament zu sichern.

Von der Leyen war auch die Initiantin der Mindestlohnrichtlinie. Alle Arbeitnehmer der EU sollten einen gerechten Mindestlohn erhalten, hatte sie zu Beginn ihrer ersten Amtszeit als Kommissionspräsidentin im Jahr 2019 propagiert. 24 Mitgliedsstaaten hiessen eine entsprechende Richtlinie 2022 gut, Ungarn enthielt sich der Stimme, Dänemark und Schweden lehnten sie ab.

Der dänischen Regierung ging die Richtlinie so sehr gegen den Strich, dass sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief. Sie fand, dass es die Kommission nichts angehe, wie die Mitgliedsländer Lohnfragen regelten. Die EU darf die Staaten zwar bei ihren Bemühungen unterstützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Saläre aber seien davon in den EU-Verträgen ausdrücklich ausgenommen, argumentierte die dänische Regierung. Zudem sei die EU nur für jene Angelegenheiten zuständig, welche ihr die Länder ausdrücklich übertragen hätten.

Die Gehälter zählen aus dänischer Sicht nicht dazu.

Dänemark verteidigte mit diesen Argumenten auch das im Land herrschende Prinzip, dass die Sozialpartner autonom über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln. Die Regierung will sich in dieses etablierte Prozedere nicht einmischen. Bei Gericht konnte Dänemark auf die Hilfe Schwedens als «Streithelfer» zählen. Auf die Seite des EU-Rats schlugen sich unter anderem Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien.

Die EU drängt auf Tarifverträge

Am Dienstag hat der EuGH dazu ein Urteil publiziert, das die Haltung der Kommission teilweise stützt; gleichzeitig gibt es aber jenen Kritikern Auftrieb, die finden, die EU sei der Urheber von immer mehr Papierkrieg.

So urteilte das Gericht, dass die EU den Mitgliedsländern nicht vorschreiben dürfe, auf welchen Vergleichsgrössen ein Mindestlohn beruhen müsse. Als Kriterien kommen etwa die Lebenshaltungskosten oder das allgemeine Salärniveau infrage. Sonst bleibt die Mindestrichtlinie aber teilweise bestehen. So sind die EU-Länder nun verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass möglichst viele Arbeitnehmer einem Kollektiv- oder Tarifvertrag unterstehen.

Konkret müssen die Mitgliedsstaaten einen Aktionsplan vorlegen, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten Teil solcher Übereinkünfte sind. Deutschland etwa erreicht diese Schwelle mit einem Wert von 50 Prozent nicht, die Regierung muss nun in Aktion treten.

Ein «übergriffiges» Urteil

Obwohl von der Leyen bloss einen Teilsieg errang, triumphierte sie nach der Urteilsverkündung. Der Entscheid sei für die EU ein Meilenstein, sagte sie. «Alle Angestellten müssen von ihrem Lohn leben können.»

Deutschlands Arbeitgeber kritisierten das Urteil dagegen. «Der EuGH hat ein übergriffiges Urteil gefällt», sagte Steffen Kampeter, der Chef des deutschen Arbeitgeberverbandes BDA.

Für die Schweiz hat das Urteil derweil nach allgemeiner Auffassung keine Folgen. Die Direktive greift teilweise in die Sozialpolitik ein, und diese ist nicht Teil der bilateralen Verträge und des EU-Vertragspaketes.

Komplizierter wäre es, wenn die Schweiz dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörte. Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass sich die Direktive auch auf die EWR-Verträge beziehe. Bei den Staaten, die Teil des EWR sind, aber nicht EU-Mitglieder, stiess sie damit auf Widerstand. Die Direktive habe keinen Bezug zum EWR-Abkommen, sagte Line Eldring, Staatssekretärin im norwegischen Arbeitsministerium.

Offensichtlich prallten bei der Mindestlohndirektive skandinavische Gesellschaftsvorstellungen auf Prinzipien, die eher staatliche Eingriffe vorsehen und etwa in Südeuropa vorherrschen. NZZ, 21. November 2025, S. 21.


EU-Verträge und Zuwanderung: Kleinreden nützt nichts

Kurzinfos November 2026

«Die Zuwanderung in die Schweiz wird einfacher», titelte die NZZ im Sommer 2025, nachdem der Bundesrat die EU-Verträge in die Vernehmlassung geschickt hatte. «Hunderttausende, die für immer bleiben dürfen», berichten die Tamedia-Zeitungen und schreiben von «Tausenden neuer Sozialhilfefälle», mit denen der Bund wegen der neuen EU-Verträge rechnet.

Es sind ungemütliche Schlagzeilen für den Bundesrat. Die Zuwanderungsfrage ist politisch heiss umstritten, das Tempo des Wachstums ist hoch, die rote Linie scheint für weite Bevölkerungskreise schon jetzt überschritten zu sein. Und nun soll die Schweiz mit dem EU-Vertragspaket noch mehr Freizügigkeit ermöglichen und weitere Sozialhilfefälle finanzieren. Das ist nicht einfach zu vermitteln.

Daueraufenthalt ist keine Kleinigkeit

Das wissen auch der Bundesrat und die Verwaltung. Sie versuchen, die Änderungen bei der Personenfreizügigkeit kleinzureden, und tun so, als handle es sich um vernachlässigbare Neuerungen. Doch es ist keine Petitesse, dass künftig jeder EU-Bürger nach fünf Jahren in der Schweiz den Daueraufenthalt erwerben soll, ebenso seine Familienangehörigen – egal, ob sie sich hierzulande integriert haben und einer Landessprache mächtig sind oder nicht.

Laut dem Bund handelt es sich um rund 690 000 Personen, die sich neu unbefristet in der Schweiz niederlassen könnten. Weitere 50 000 bis 70 000 Personen kämen jährlich dazu. Wer das Daueraufenthaltsrecht einmal besitzt, kann grundsätzlich nicht ausgewiesen werden – auch dann nicht, wenn er dauerhaft und ständig von Sozialhilfe abhängig ist.

Zudem wird der Familiennachzug einfacher. So soll es beispielsweise nicht mehr nötig sein, dass die Einwanderer eine nach hiesigen Verhältnissen angemessene Wohnung vorweisen können, damit sie ihre Familie in die Schweiz holen können. Die Verwaltung versichert, dass dies keine negativen Auswirkungen haben werde. Das ist zu hoffen. Man will keine Zustände wie in Deutschland, wo Abertausende Armutsmigranten aus Südosteuropa mit ihren Familien dank der EU-Freizügigkeit ins Land gekommen sind. In gewissen deutschen Städten hat sich ein lukratives Geschäftsmodell mit heruntergekommenen Gebäuden entwickelt, wo Grossfamilien aus Rumänien oder Bulgarien untergebracht sind.

Klar ist: Die Zuwanderung in die Schweiz und der Verbleib der EU-Bürger im Land würden mit den neuen Abkommen einfacher. Das allerdings verletzt die Verfassung, genauer den Artikel über die Masseneinwanderung: Dieser verlangt eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung und verbietet den Abschluss widersprechender Staatsverträge. Redlicherweise müsste man den Verfassungsartikel anpassen, um die Personenfreizügigkeit mit der EU ausbauen zu können. Das fordert der frühere Bundesrichter Hansjörg Seiler. Und das sagen auch Stimmen in der Bundesverwaltung, sofern man sie nicht mit Namen zitiert.

Mehr Ehrlichkeit, bitte!

Die EU-Verträge haben über die Zuwanderung hinaus eine ganze Reihe an verfassungsrechtlichen Implikationen: Sie tangieren die Abstimmungsfreiheit des Volkes, weil bei einem Nein Sanktionen drohen, sie beschränken die Kompetenzen des Parlaments, das die neuen Brüsseler Bestimmungen nur noch «dynamisch» durchwinken kann, sie wirken bis auf die Kantone und Gemeinden hinab. Sie greifen tief in die Verfassung, die Demokratie und den Föderalismus ein.

Der Bundesrat geht kaum auf die staatspolitischen Aspekte der EU-Verträge ein, auch weil er eine Abstimmung mit Ständemehr verhindern möchte. Doch die Fragen werden nicht weniger, wenn man sie verschweigt – im Gegenteil. Die Politik muss der Bevölkerung ehrlich sagen, was mit dem neuen Vertragspaket auf sie zukommt. Nur so ist eine richtige Meinungsbildung möglich. NZZ, 11. November 2025, S. 19


Aus Angst um die Industrie: Die EU verwässert die Klimapolitik

Kurzinfos November 2026

Nach stundenlangen Diskussionen haben sich die EU-Umweltminister im November 2025 auf Anpassungen bei der Klimapolitik geeinigt. Am Reduktionsziel für Treibhausgase halten sie zwar fest. Um es zu erreichen, dürfen die Länder aber die umstrittenen Umweltzertifikate verwenden.

Die EU sieht sich stets ein bisschen als Vorreiter in der Klimapolitik. Doch nach den Vorkommnissen der vergangenen Anfangs November 2025 kann sie sich nicht mehr wirklich mit diesem Etikett schmücken. Stundenlang und bis tief in die Nacht hinein haben die Umweltminister der EU-Länder gefeilscht: darüber, um wie viel Prozent der Ausstoss von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bis 2035 und 2040 reduziert werden soll.

Erst am folgenden Tag einigten sich die Minister auf Werte, die die bisherigen EU-Klimaziele verwässern. So dürfen die Mitgliedländer künftig auch in die teilweise umstrittenen Umweltzertifikate investieren, um die Reduktionsziele zu erreichen. Bis zum Jahr 2050 will die EU klimaneutral sein, das hat sie gesetzlich so festgelegt. Ab dann dürfen Industrie und Haushalte nur so viele Treibhausgase ausstossen, wie mit technischen und natürlichen Mitteln aus der Atmosphäre absorbiert werden können. Vor eineinhalb Jahren hat die EU-Kommission zudem ein Etappenziel vorgeschlagen: Bis 2040 sollen die Länder eine Reduktion von 90 Prozent schaffen, und das im Vergleich zum Jahr 1990.

Darüber ist in den vorangegangenen Monaten unter den EU-Ländern jedoch ein heftiger Streit entbrannt. Der Auslöser sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler energieintensiver Industrien. Ihnen machen die im Vergleich mit China und den USA hohen Strompreise zu schaffen. Kostspielige Investitionen, etwa in «grüne» Produktionsverfahren, könnten die Konkurrenzfähigkeit dieser Firmen weiter beeinträchtigen und noch mehr Arbeitsplätze kosten.

Das befürchten besonders osteuropäische Länder wie Polen, Tschechien und Ungarn. Sie plädierten deshalb dafür, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie höher und den Umweltschutz weniger stark zu gewichten. «Wir wollen die Industrie nicht zerstören», sagte Krzysztof Bolesta, der Staatssekretär im polnischen Umweltministerium. Andere Länder dagegen, etwa die skandinavischen, sehen im Klimaschutz eine Geschäftschance. Gemäss dieser Ansicht fördert er die Innovation und die Entwicklung neuer Produkte.

Um das Emissionsziel von 90 Prozent Reduktion für die Mitgliedländer erträglicher zu machen, hat die EU-Kommission im Juli 2025 beschlossen, dass bei der Treibhausgasreduktion auch Umweltzertifikate angerechnet werden dürfen. Es geht hier um Massnahmen ausserhalb Europas, in die Firmen oder Privatpersonen, beispielsweise Flugpassagiere, investieren können. Die grosse Frage war allerdings, in welchem Mass die Länder diese Zertifikate einsetzen dürfen.

Weil in der Vergangenheit mit ihnen Schindluderei getrieben worden ist, sind sie umstritten. Fast berüchtigt sind beispielsweise Aufforstungsvorhaben im Regenwald. Kritiker bezweifeln etwa, dass solche Aktionen dem Klimaschutz dienen. Flugreisende mögen sich im Glauben wiegen, dass die frisch gepflanzten Bäume eines Zertifikatsprogramms das durch die Reise ausgestossene Kohlendioxid kompensieren. Aber ob die Pflanzen diese Funktion über Jahrzehnte hinweg wahrnehmen, wie das zur Kompensation nötig ist, oder ob sie vorher wieder brandgerodet werden, kann niemand mit Garantie sagen.

Die Kommission musste zwischen solche Bedenken und dem Drängen einiger Staaten abwägen, die Zertifikate grosszügig anzurechnen. Sie schlug vor, dass die Länder 3 Prozent des Reduktionsziels mit Zertifikaten abdecken dürfen. Die deutsche Regierung unterstützte diese Obergrenze, andere Länder erachteten sie dagegen als zu niedrig. Frankreich wollte 5 Prozent, Polen 10 Prozent. Herausgekommen ist ein Kompromiss. Am Reduktionsziel von 90 Prozent halten die Länder fest. Sie dürfen aber 5 Prozent des Reduktionsziels mit Zertifikaten abdecken. Ferner wird die EU-Kommission erwägen, ob zu einem späteren Zeitpunkt nochmals 5 Prozent hinzukommen sollen.

Teil des Kompromisses war es ferner, die Erweiterung des Emissionsrechtehandels zu verschieben. Eigentlich war es vorgesehen, ab 2027 Kraft- und Brennstoffe in das europäische Emissionshandelssystem ETS 2 einzubeziehen. Die Umwelt zu verschmutzen, bekommt so einen Preis. Dieser Termin wird auf 2028 verschoben. Das kommt besonders der polnischen Regierung entgegen, die sich voraussichtlich 2027 Wahlen stellen muss.

21 der 27 Länder haben das 2040-Ziel schliesslich gutgeheissen. Vier ( Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei) stimmten nicht zu, zwei (Belgien, Bulgarien) enthielten sich der Stimme.

Ebenfalls eine Knacknuss war das Reduktionsziel für 2035. In der kommenden Woche beginnt in der brasilianischen Stadt Belém der Uno-Klimagipfel COP30. Für diese Konferenz haben die Regierungen von der Uno gleichsam eine Hausaufgabe bekommen. Sie müssen ihr einen Klimaplan einreichen, der zeigt, um wie viel sie den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2035 reduzieren wollen. Ursprünglich haben sich die EU-Länder nur vage auf eine Absichtserklärung mit einem Korridor von 66,25 bis 72,5 Prozent verständigen können. Diese Spanne gilt nun offenbar fix, obwohl man sie enger fassen wollte.

Mit diesen Beschlüssen haben die klimafreundlichen EU-Länder und die EU-Kommission eine Niederlage erlitten. Der EU-Klima-Kommissar Wopke Hoekstra hatte noch gefordert, dass die EU weiterhin den Ehrgeiz haben müsse, beim Klimaschutz an der Spitze zu stehen. Führend ist die EU höchstens noch insofern, als etwa die amerikanische Regierung unter Donald Trump dem Umweltschutz gar keine Bedeutung mehr beimisst. Von ihren ursprünglichen Ambitionen hat sich aber auch die EU entfernt.

Der Kampf darum, welche Klimapolitik der Staatenbund verfolgen soll, wird weitergehen. Das EU-Parlament muss den Vorschlägen noch zustimmen. Und die nächste heftige Auseinandersetzung steht unmittelbar bevor: der Streit um das Verbrenner-Aus. Die EU-Kommission zerbricht sich gerade den Kopf darüber, wie strikt es ausfallen soll. Im Dezember 2025 will die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen darüber informieren. NZZ, 6. November 2025, S. 4.


Simon Michel und Altbundesrat Schneider-Ammann

Kurzinfos November 2026

Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat und Euroturbo Simon Michel ist eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen. Michel hatte den früheren Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Zusammenhang mit der Debatte um die EU-Verträge persönlich angegriffen. Nachdem Schneider-Ammann in der NZZ einen ablehnenden Beitrag zu den EU-Verträgen verfasst hatte (https://www.nzz.ch/­meinung/­die-schweiz-darf-gegenueber-der-eu-nicht-den-weg-des-geringsten-widerstands-gehen-ld.1906154) , mutmasste Michel auf der Social-Media-Plattform X, der frühere Bundesrat habe den Beitrag kaum selber verfasst. Erstens denke Schneider-Ammann nicht so – und zweitens sei er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr in der Lage, so zu schreiben. NZZ, 7. November 2025, S. 7


EU-Skeptiker warnen vor Bahnchaos wie in Deutschland – SBB stellen sich nicht ganz bedingungslos hinter den Bundesrat

Kurzinfos November 2026

Die SBB begrüssen das angepasste Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union. Sie verlangen aber auf nationaler Ebene Nachbesserungen, wie auch die Bahngewerkschaft.

Die Schweiz ist ein Bahnland. Das wissen auch die Gegner des neuen bilateralen Vertrags mit der Europäischen Union. Sie machen Stimmung gegen das angepasste Landverkehrsabkommen, das die Liberalisierung des internationalen Fernverkehrs vorsieht. Bald drohe ein Chaos wie in Deutschland, behaupten SVP-Politiker. Brüssel werde künftig vorschreiben, wie der Schweizer ÖV-Markt organisiert und reguliert werde, von den Sicherheitsstandards bis zu den Wettbewerbsregeln, schrieb die EU-kritische Vereinigung Kompass/Europa jüngst auf der Plattform Linkedin. Die Schweiz müsste ihr Schienennetz für ausländische Anbieter öffnen. Diese könnten dank tieferen Personalkosten günstiger fahren und damit den SBB das Geschäft im Binnenverkehr streitig machen.

Der frühere Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, reagierte mit einer scharfen Replik. Was die Gegner des Vertragsspaketes behaupteten, sei falsch, schrieb Füglistaler. Die EU habe den Vorrang des nationalen Bahnverkehrs, der von der geplanten Rechtsangleichung ausgenommen sei, anerkannt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sei nicht zuständig. Konzessionen würden nach Schweizer Recht vergeben, und es müssten Schweizer Löhne bezahlt werden. Eine Schweizer Behörde vergebe die Zugtrassen, und die Kapazitäten seien je nach Verkehrsart gesetzlich geschützt. «Immer das Gegenteil zu behaupten, macht es nicht wahrer.»

Inzwischen haben sich auch die SBB als grösste Schweizer Bahn hinter den Bundesrat gestellt. In ihrer Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket schreiben sie: «Die SBB sind der Ansicht, dass die verhandelten Regelungen die Qualität und Zuverlässigkeit des nationalen Schienenverkehrs im Grundsatz wahren können.» Die Bahn bedankt sich für die Sonderregelungen, die der Bundesrat mit der EU erreicht hat. Diese sehen unter anderem vor, dass der nationale Taktfahrplan bei der Zuteilung von Zugtrassen Vorrang hat.

Die SBB fokussieren sich nun auf die innerstaatliche Umsetzung der EU-Verträge. Sie begrüssen zwar, dass Kooperationen mit anderen Bahnen im grenzüberschreitenden Verkehr explizit weiterhin möglich sind. Das haben die Schweiz und die EU in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten. Der Verhandlungserfolg sei aber erst abgesichert, wenn auch das Schweizer Recht die Kooperationen sicher schütze, schreiben die SBB. Der Vollzug des Kartellgesetzes durch die Wettbewerbskommission könne «herausfordernd» sein. Dies betreffe etwa die Preise, den Informationsaustausch und die Vertragsdauer. Die SBB wollen den internationalen Fernverkehr weiterhin mit ihren ausländischen Partnerbahnen betreiben. Neu könnten Anbieter wie Flixtrain aber auch in Eigenregie in die Schweiz fahren.

Als Kompromiss haben die Schweiz und die EU ausgehandelt, dass der grenzüberschreitende Personenverkehr Vorrang hat, wenn die nationale Vergabestelle die restlichen Kapazitäten für Züge verteilt. Dies könne dazu führen, dass zur Hauptverkehrszeit weniger zusätzliche Züge eingesetzt werden könnten, halten die SBB fest. Solche Züge verkehren etwa zur Hauptverkehrszeit zwischen Zürich und Bern – wobei die SBB mittelfristig ohnehin den Viertelstundentakt planen. Die Botschaft des Bundesrats solle die negativen Folgen fehlender Restkapazitäten und Lösungsansätze aufzeigen, verlangt die Bahn. Zudem solle der Bund die Branche systematisch einbeziehen, wenn sich dieser bei neuen EU-Rechtsakten einbringen könne, über das sogenannte «decision shaping».

Errungenschaften abgesichert

Eine positive Rückmeldung kommt auch von der Bahngewerkschaft SEV, obwohl diese die Öffnung des internationalen Fernverkehrs kritisch sieht. «Das Verhandlungsergebnis im Landverkehr ist grundsätzlich positiv, weil es gelungen ist, wichtige Errungenschaften des Schweizer ÖV wirksam abzusichern», schreibt sie. Mit dem Paketansatz scheine es dem Bundesrat gelungen zu sein, in den verschiedenen Dossiers spezifische Lösungen zu finden. So sei es möglich, das Landverkehrsabkommen weiterzuentwickeln, ohne dafür das Schweizer ÖV-System preisgeben zu müssen.

Auch der SEV konzentriert sich nun auf die nationale Umsetzung des EU-Pakets, wo er ebenfalls Forderungen hat. Die Bahngewerkschaft will erst die Beratungen des Parlaments abwarten, bevor sie sich abschliessend festlegt. NZZ, 7. November 2025, S. 8


Das Stromabkommen mit der EU im Gegenwind

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Die Aussicht auf ein Stromabkommen mit der EU galt in der Schweiz einst als gewichtiges Argument für die Weiterentwicklung des gesamten bilateralen Pakets. Das Stromabkommen versprach eine stärkere Integration in den EU-Markt und damit mehr Effizienz und eine grössere Versorgungssicherheit. Doch heute ist das ausgehandelte Stromabkommen innenpolitisch belastet, so dass es wohl separat an die Urne kommt.

Die Kritik kommt aus verschiedenen Richtungen. Schon lange bekannt ist die Fundamentalopposition der SVP gegen Annäherungen an die EU sowie der Widerstand der Gewerkschaften, die den Privathaushalten die neu vorgesehene Wahlfreiheit zwischen Grundversorgung und Marktangeboten nicht zumuten wollen. Bedeutende Zweifel haben zudem die Gebirgskantone und die Mitte-Partei angemeldet.

Selbst das gängige Hauptargument für das Stromabkommen, die Versorgungssicherheit, scheint manche nicht zu überzeugen. Eine Kernbefürchtung geht etwa wie folgt: In der Krise schaut jedes Land nur für sich selbst – so dass hehre Vertragszusicherungen nicht viel wert sind. Die Sprache im Vertragstext mag zu Zweifeln beitragen. Laut der deutschen Version des Artikels 9 im Vertrag «sollen» grenzüberschreitende Verbindungsleitungen auch in Stromversorgungskrisen offen bleiben. «Sollen» heisst nicht «müssen». In der französischen Fassung ist das Verb «devoir» verwendet, welches im juristischen Sprachgebrauch eher näher bei «müssen» als bei «sollen» liegt.

Das deutsche «sollen» spiegle «deutlich mehr als nur eine moralische Verpflichtung», sagt Andreas Müller, Professor für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Basel: «Es geht hier um eine Bemühensverpflichtung, wie auch der französische Vertragstext zeigt.» Im Vertrag heisst es weiter, dass «unangemessene Einschränkungen von grenzüberschreitenden Stromflüssen» zu vermeiden seien. Zulässig wären somit «angemessene» Einschränkungen. Was das heisst, wäre im Einzelfall auszulegen.

Unter dem Strich liefern die genannten Vertragspassagen keine Garantien für das Verhalten der Vertragsparteien in künftigen Krisen. Doch Garantien gibt es auch ohne Stromabkommen keine. Der Rechtsprofessor Müller sagt es so: «Politische Prognosen sind schwierig, aber mit dem Stromabkommen ist die Wahrscheinlichkeit deutlich grösser, dass die Schweiz in künftigen Krisen wie ein Mitglied des Klubs behandelt wird.»

Die Mitgliedschaft im europäischen Stromklub bietet der Schweiz laut den Befürwortern bedeutende Vorteile. Die grenzüberschreitenden Stromleitungen lassen sich weit effizienter nutzen, die Schweiz wird in die Kapazitätsberechnungen der EU-Länder einbezogen, und der Zugang zu europäischen Plattformen für Regelenergie zum Ausgleich von Schwankungen sowie zum Intraday-Stromhandel wird abgesichert.

Laut EU-Regeln müssen Mitgliedstaaten 70 Prozent ihrer grenzüberschreitenden Leitungskapazität für den Stromhandel im EU-Binnenmarkt bereitstellen. Das kann für Drittstaaten ohne Abkommen den Zugang erschweren. Die Schweizer Elektrizitätskommission unterstellt als Strommarktaufseherin in ihren Rechnungen für das Szenario eines Abkommens mit der EU eine Importkapazität von 8000 Megawatt; ohne Abkommen wären es laut den Abschätzungen nur 1800 bis 2800 Megawatt. Die Differenz entspricht vier- bis fünfmal der Leistung des Kernkraftwerks Leibstadt.

Die Schweiz könnte theoretisch ihre Versorgungssicherheit auch mit einem stärkeren Ausbau der Stromproduktion im Inland und mit einer Vervielfachung der Reserven erhöhen, doch das käme teurer als die bessere Nutzung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten und würde wohl auf grosse Widerstände im Inland stossen. Ein Schweizer Forschungskonsortium hat dieses Jahr geschätzt, dass bei einem Verzicht der Schweiz auf die Mitgliedschaft im europäischen Stromklub im Vergleich zur Klubteilnahme die Kosten der Stromversorgung um 8 Prozent und die Grosshandelspreise des Stroms um 24 Prozent höher sein könnten (mittlere Schätzungen).

Zurzeit hält die Schweiz dank technischen Vereinbarungen eine Art Teilmitgliedschaft im europäischen Stromklub, doch diese ist nicht langfristig gesichert.

Die Schweiz wäre mit einem Stromabkommen in der Festsetzung der Stromreserven weniger frei. Das kann laut Kritikern die Versorgungssicherheit senken. Gemäss Vertragstext kann die Schweiz «notwendige, verhältnismässige und nicht verzerrende Massnahmen» zur Sicherung der Stromversorgung ergreifen. Bei der Abschätzung der Angemessenheit der Reserven ist laut Vertragstext auf die Besonderheiten der Schweizer Umstände einzugehen. Doch ist es möglich, dass die europäischen Strombehörden und die Schweiz unterschiedliche Ansichten über die Angemessenheit von Schweizer Stromreserven haben. Laut Befürwortern des Abkommens dürfte dies in der Praxis kaum ein grosses Problem werden, doch auch hier gibt es keine Garantien.

Ein grosser Knackpunkt ist wie bei den anderen EU-Verträgen die Schweizer Verpflichtung zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen im relevanten Bereich. Der Albtraum mancher Kantone geht etwa wie folgt: Künftige EU-Rechtsänderungen verlangen öffentliche Ausschreibungen zur Konzessionsvergabe von Wasserkraftwerken, und deshalb fallen Kraftwerke in ausländische Hände. Laut Artikel 11 des Stromabkommens steht das Abkommen öffentlichem Eigentum von Stromerzeugungsanlagen in «keiner Weise entgegen». Aber: «dies unter Vorbehalt des anwendbaren Elektrizitätsrechts» – womit laut Bundesangaben das EU-Recht gemeint ist. Künftige Rechtsänderungen in der EU könnten aus dieser Sicht den Grundsatz von Artikel 11 infrage stellen – auch wenn dies heute politisch eventuell unwahrscheinlich ist.

Zu berücksichtigen ist ein zentraler Grundsatz: Die Schweizer Verpflichtung zur Übernahme künftiger EU-Rechtsänderungen ist auf den Geltungsbereich des Abkommens beschränkt. Dieser ist indes breit gefasst: Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Strom sowie Handel und Versorgung mit Strom.

Der Anhang zum Stromabkommen enthält die relevanten EU-Rechtsakte. Gemäss Bundesangaben sind die in der EU für die Wasserkraft und die Konzessionsvergabe relevanten Richtlinien (Konzessionsrichtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Dienstleistungsrichtlinie) nicht im Stromabkommen aufgeführt und gehören deshalb nicht zum Geltungsbereich. Und die aufgeführten EU-Rechtsakte hätten keine Bestimmungen zu Eigentumsrechten oder zum Wasserzins, womit diese Themen auch ausgeschlossen seien.

Restzweifel bleibt

Die EU war indes nicht bereit, diese Lesart ausdrücklich zu bestätigen, wie das Bundesamt für Energie in einer Stellungnahme gegenüber der Mitte-Partei schrieb. In der aktuellen Form sei «für beide Verhandlungsparteien aber klar, dass die oben erwähnten Rechtsakte ausserhalb des Geltungsbereichs sind».

Skeptiker sagen dazu: Nur was ausdrücklich ausgeschlossen sei, sei wirklich ausgeschlossen. Der Europarechtler Andreas Müller sagt derweil, der Ausschluss der genannten Themen «ist nicht absolut wasserdicht, aber der Bundesrat hat ein starkes Argument». Was sagt er zur EU-Weigerung, die Schweizer Lesart ausdrücklich zu bestätigen? «Juristisch würde ich dem keine Bedeutung beimessen. Im Streitfall wäre nach objektiven Grundlagen zur Feststellung des Willens der Vertragsparteien zu suchen.» Sei der Vertragstext nicht restlos klar, «können zusätzliche Materialien wie etwa Verhandlungsprotokolle Hinweise liefern».

Letztlich ist für die Beurteilung des Stromabkommens jenseits der juristischen Subtilitäten die gleiche Grundfrage zu stellen wie beim Rest des Vertragspakets: Glaubt man, dass die EU die Schweiz in der Umsetzung des Vertrags anständig behandeln wird? Wer das nicht glaubt, müsste für das Szenario einer Schweizer Ablehnung des Vertrags besonders unanständige Reaktionen aus der EU befürchten – wozu die EU diesbezüglich fähig ist, hat sie ja schon gezeigt (u.a. Ausschluss aus Forschungsprogrammen!). NZZ, 4. November 2025, S. 23.


Beim Stromabkommen sind zu viele Fragen offen

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Gross waren die Erwartungen. Als der Bundesrat beschloss, das Thema Strom in die Verhandlungen mit der EU aufzunehmen, spielten auch taktische Überlegungen mit. Man erwartete, ein neues Abkommen werde gute Argumente für das ganze Paket liefern. Die konkreten Vorteile bei der Stromversorgung sollten die abstrakten Bedenken (für Antidemokraten bei der NZZ sind sie «abstrakt») bei der Rechtsübernahme oder der Streitbeilegung kompensieren.

Es kam anders. Die Vernehmlassung, die Ende August 2025 zu Ende ging, zeigt ein überraschendes Bild: Der Hauptteil des Pakets, der vor allem die bestehenden Abkommen umfasst, findet bei den «Eliten» relativ breite Unterstützung. Das Stromabkommen hingegen stösst praktisch überall auf Skepsis oder offenen Widerstand.

Dass die SVP dagegen ist, versteht sich von selbst. Grosse Teile der Linken lehnen den Vertrag ebenfalls ab, weil er – zumindest auf dem Papier – eine Liberalisierung für Kleinverbraucher vorsieht.

Personenfreizügigkeit

Die Personenfreizügigkeit (PFZ) ist in der Schweiz auf den Arbeitsmarkt fokussiert: EU-Bürger mit Arbeitsvertrag können mit ihrer Familie hier leben. Das Abkommen ist auch wichtig für Grenzgänger und Firmen aus der EU, die hier zeitlich beschränkte Aufträge ausführen. Es koordiniert Sozialleistungen und regelt die gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Wichtige Änderungen: Schweiz muss für alle EU-Bürger und deren Angehörige ein Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren einführen; vollständiger Sozialhilfebezug über 6 Monate verlängert die Frist. Der Daueraufenthalt schützt grundsätzlich vor Wegweisung wegen Sozialhilfebezug. Die Schweiz erhält Ausnahmen für Lohnschutz und Ausschaffungen sowie eine Konkretisierung der Schutzklausel - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung

Technische Handelshemmnisse

Das Abkommen ermöglicht, in der Schweiz zugelassene Produkte ohne weitere Bürokratie in der EU zu verkaufen (und umgekehrt). Es umfasst 20 Produktegruppen bzw. rund drei Viertel aller in die EU exportierten Industriegüter. Die EU blockiert seit Jahren die Aktualisierung des Abkommens. Bis jetzt ist die Medizinaltechnik betroffen, Pharma und Maschinenbau dürften folgen, falls die neuen Verträge scheitern. Es drohen Mehrkosten und Verlagerungen von Arbeitsplätzen. Gegner der Verträge halten die Mehrkosten jedoch für tragbar. Wichtige Änderungen: Schweiz beteiligt sich an Marktüberwachung der EU - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, was die regelmässige Aktualisierung garantieren soll.

Landwirtschaft

Das Abkommen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten und Lebensmitteln durch Abbau von Kontingenten und Zöllen. Es brachte u. a. den zollfreien Export von Käse. Die inländische Landwirtschaftspolitik mit den Direktzahlungen ist vom Abkommen nicht erfasst. Die Landwirtschaft ist von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen. Die EU darf auch keine Ausgleichsmassnahmen zulasten der Schweizer Bauern ergreifen, es sei denn, die Schweiz würde das Agrarabkommen verletzen. Wichtige Änderungen: Erweiterung mit umfangreichem Protokoll zu Lebensmittelsicherheit.

Lebensmittelsicherheit

Das Agrarabkommen wird um einen zweiten Teil zur Lebensmittelsicherheit ergänzt. Er soll die gesamte Lebensmittelkette umfassen, den Handel erleichtern und den Konsumentenschutz verbessern. Der Grossteil der EU-Rechtsakte, welche die Schweiz übernehmen soll, entfällt auf diesen Bereich. Gemäss Bund hat dies nur geringfügige Auswirkungen, weil die Schweiz einen Grossteil der Regeln bereits übernommen habe. Gegner warnen vor schärferen Regeln und Kontrollen oder vor der künftigen Unmöglichkeit, strengere Regeln zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. Wichtige Änderungen: Schutz gegen gefälschte oder unsichere Nahrungsmittel. Einbezug der Schweiz in Warnsysteme und technische Gremien, etwa zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, aber mit Ausnahmen, z. B. für Gentech- und Tiertransportverbot.

Landverkehr

Das Abkommen regelt den gegenseitigen Zugang zum Personen- und Güterverkehr auf Strasse und Schiene, z. B. mit Vereinheitlichung von Normen wie Zulassungen von Rollmaterial. Betrifft nur den grenzüberschreitenden Verkehr. Wichtige Änderungen: Schweiz übernimmt EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen, wobei der inländische öffentliche Verkehr auf Strasse und Schiene ausgenommen ist. Internationale Zugverbindungen wären neu auch ohne Einbezug der SBB möglich, inländischer Taktfahrplan hat jedoch Vorrang - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, Ausnahmen wie die 40-Tonnen-Limite oder die Verlagerungspolitik mit Schwerverkehrsabgabe sind abgesichert.

Luftverkehr

Das Abkommen regelt den gegenseitigen Zugang von Schweizer und EU-Fluggesellschaften zum liberalisierten Markt sowie die Teilnahme der Schweiz am europäischen Luftraum. Enthält als einziger Vertrag schon heute Regeln zu staatlichen Beihilfen. Wichtige Änderungen: EU-Fluggesellschaften können neu Inlandflüge in der Schweiz anbieten – und umgekehrt - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung.

Strom

Auf Wunsch der Schweiz ist ein neues Stromabkommen geplant; bisher war die EU wegen der ungeklärten Streitfragen nicht bereit dazu. Wichtige Elemente: Integration der Schweiz in den EU-Strommarkt. rechtliche Absicherung der Stromimporte und der technischen Zusammenarbeit - mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, jedoch mit Ausnahmen, z. B. für Umweltrecht, Eigentümerschaft bei der Wasserkraft sowie für Wasserzinsen der Kantone; Liberalisierung für Private und Kleinfirmen, mit der Möglichkeit, in der Grundversorgung zu bleiben bzw. dorthin zurückzukehren; mit Regeln zu staatlichen Beihilfen, z. B. beim Einsatz von Reservekraftwerken.

Gesundheit

Auf Wunsch der Schweiz ist ein neues Gesundheitsabkommen geplant, das sich jedoch auf Kooperationen beschränkt (ohne Zugang zum Binnenmarkt, ohne freie Mobilität für Patienten). Wichtige Elemente: geregelte und umfassende Teilnahme der Schweiz in europäischen Fachgremien und Warnsystemen, die bisher nur in Krisen wie Corona und nach Gutdünken der EU möglich war. Beteiligung am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, auch finanziell. Dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung.

Finanzieller Beitrag

Bisher bezahlte die Schweiz in zwei Tranchen offiziell freiwillige Beiträge an Entwicklungsprojekte in ärmeren EU-Staaten (Kohäsionsmilliarde), die zweite Tranche ist zurzeit in Umsetzung. Wichtige Änderungen: Die Beiträge sind neu verbindlich und regelmässig, fliessen aber weiterhin nicht in die Kasse der EU, sondern direkt in Projekte in den einzelnen Ländern. In der ersten Phase von 2030 bis 2036 belaufen sich die Beiträge auf 350 Millionen Franken im Jahr. Das ist ungefähr dreimal so viel wie bisher, aber immer noch weniger, als der EWR-Staat Norwegen bezahlt (425 Millionen Franken). Die Schweiz muss bereits für die Übergangsphase bis 2030 zusätzlich jeweils 130 Millionen Franken im Jahr bezahlen; diese Gelder werden erst nachträglich fällig, sofern die Verträge angenommen werden.

EU-Programme

Die EU finanziert Förderprogramme für Forschung, Bildung, Innovation und andere Bereiche, an denen die Schweiz teilnehmen kann. Wegen der offenen Streitfragen hat die EU die Schweiz jedoch von 2021 bis 2025 von der vollen Teilnahme am wichtigen Forschungsprogramm Horizon und an weiteren Kooperationen ausgeschlossen. Wichtige Änderungen: Neues Abkommen schafft einen Rechtsrahmen für die Assoziierung an Horizon und weiteren Abkommen wie Erasmus (Austausch von Studierenden), der gemäss Bund eine «systematischere» Teilnahme sichern soll. Nach Ende der Verhandlungen wurde die Schweiz vorläufig wieder voll in das Programm Horizon integriert.

Dynamische Rechtsübernahme

Die Schweiz würde sich grundsätzlich verpflichten, neues EU-Recht in allen Bereichen zu übernehmen, in denen sie Teil des EU-Binnenmarkts sein will. Die Rechtsübernahme umfasst 95 EU-Gesetzgebungsakte mit der dazugehörigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Sie darf den Geltungsbereich und die Ziele der Abkommen nicht verändern, zudem sind diverse Schweizer Regeln von Lohnschutz bis Ausschaffungen ausgenommen. Plant die EU eine relevante Rechtsänderung, erhält die Schweiz formelle Mitsprache («decision shaping»). Die Schweiz entscheidet über jede Rechtsübernahme einzeln, es gibt keinen Automatismus. Es gelten die üblichen Regeln, muss z. B. ein Gesetz geändert werden, ist das Parlament am Zug. Das Referendum bleibt möglich. Lehnt die Schweiz eine Rechtsübernahme ab, kann die EU das neue Schiedsgericht anrufen und allenfalls Ausgleichsmassnahmen verhängen.

Streitbeilegung

Bis jetzt besteht kein Rechtsverfahren, um Differenzen im Bereich der Bilateralen zu klären. Konflikte können nur politisch geregelt werden. Neu könnten in Streitfällen ad hoc paritätische Schiedsgerichte eingesetzt werden, die abschliessend entscheiden. Sind im konkreten Fall Begriffe des EU-Rechts wichtig, für die noch keine Auslegung vorliegt, muss das Schiedsgericht eine solche beim Europäischen Gerichtshof einholen. Sie ist verbindlich.

Hält sich die unterliegende Seite nicht an den Richterspruch, kann die andere Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Lehnt die Schweiz z. B. eine Rechtsübernahme weiterhin ab, kann die EU Hürden für Exporteure oder Auswanderer einführen. Die Massnahmen wären auf die Binnenmarktabkommen begrenzt, und sie müssten verhältnismässig sein. Ob sie es wären, würde das Schiedsgericht beurteilen.

Staatliche Beihilfen

Die EU überwacht, ob ihre Mitgliedsstaaten den Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt nicht mit Subventionen oder anderen Vorteilen für Firmen verfälschen. Bisher musste die Schweiz diese Regeln nur beim Luftverkehr übernehmen. Neu sollen sie auch beim Strom und beim Landverkehr gelten, sofern es nicht um rein inländische Aktivitäten geht, z. B. im öffentlichen Verkehr.

Die Kontrollen wird die Schweiz selbst vornehmen: Ab einem Schwellenwert müssen Bund, Kantone und Gemeinden geplante Beihilfen vorab einer neuen Überwachungsbehörde melden, damit diese eine unverbindliche Stellungnahme dazu abgeben kann. Erachtet sie eine gewährte Beihilfe als unzulässig, bringt sie den Fall vor ein Schweizer Gericht. Die EU ist nicht Teil dieser Verfahren. Ist sie mit der Umsetzung nicht einverstanden, kann sie aber die Streitbeilegung in Gang setzen. Auch die Gebirgskantone sind skeptisch. Walliser und Bündner glauben den Beteuerungen des Bundesrats nicht, dass ihre Interessen bei der Wasserkraft abgesichert sind. Sie verlangen eine Garantie dafür, dass die Regeln zu Wasserzinsen oder Konzessionen tatsächlich dauerhaft von der Rechtsübernahme ausgenommen wären.

In diesem Punkt zeigt sich sogar die Konferenz der Kantonsregierungen kritisch, die den Verträgen sonst sehr wohlwollend gegenübersteht. Ultimativ fordert sie den Bundesrat auf, «nachzuweisen», dass die EU den Geltungsbereich des Abkommens gleich interpretiert wie er.

Die Mitte-Partei geht noch einen Schritt weiter und verlangt eine «Bestätigung durch die EU». Diese hat sich jedoch bisher laut den Schweizer Verhandlern standhaft geweigert, eine solche Garantie abzugeben – was hierzulande die Skepsis weiter verstärkt. Mit anderen Worten: Das Stromabkommen ist politisch noch nicht reif. Bevor eine fundierte Debatte darüber stattfinden kann, müssen der Energieminister Albert Rösti und seine Fachleute noch etliche Fragen klären – manche wohl mit der EU. An Röstis Wille ist nicht zu zweifeln, er hat das Dossier loyal vorangetrieben und verteidigt. Rösti meint, dass das Abkommen die Versorgungssicherheit verbessern würde. Dennoch hat es nur eine Chance, wenn sich zumindest die Bedenken der Kantone und der Mitte auflösen lassen.

Wenn der Bundesrat die kritischen Hinweise zum Strom ernst nimmt, wird er für dieses Dossier mehr Zeit benötigen. Auch im Parlament sind zu diesem Teil des Pakets längere Diskussionen zu erwarten. Dasselbe gilt unter Umständen für die beiden anderen neuen Verträge, die Teil der Gesamtvorlage sind: die Abkommen zur Lebensmittelsicherheit und zur Gesundheit.

Keinen Aufschub erträgt gemäss NZZ der Hauptteil des Pakets, den man als Basispaket sehen kann. Es umfasst die Abkommen der Bilateralen I mit den neuen institutionellen Elementen, die Teilnahme am EU-Forschungsprogramm sowie die höheren finanziellen Beiträge der Schweiz. Auch dieser Teil ist gross und wirft viele Fragen auf. Aber diese sind bekannt, die Diskussionen darüber laufen seit Jahren. Eine Etappierung hat viele Vorteile. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass Medien und Politik kaum in der Lage sind, das ganze Paket in seiner enormen Breite und Tiefe seriös zu diskutieren. Für die Stimmbürger ist zudem der Ablauf klarer: Lehnen sie das Basispaket ab, erübrigen sich danach die Abstimmungen über die drei neuen Verträge. NZZ, 4. November 2025, S. 19. https://www.nzz.ch/­meinung/­beim-stromabkommen-sind-zu-viele-fragen-offen-der-bundesrat-sollte-das-eu-paket-aufschnueren-ld.1910031


Das EU-Parlament lockert die Vorschriften zu Menschenrechten und Umwelt

Kurzinfos November 2026

Weniger Bürokratie wollen alle, aber bei der Umsetzung dieses Vorhabens kommt es unter den Politikern rasch zu Uneinigkeiten. Schwer tut sich auch die EU. In der ersten Amtszeit von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von 2019 bis 2024 schuf sie detaillierte Regeln dazu, wie Unternehmen bis 2050 die Klimaneutralität erreichen sollen und inwieweit sie für Menschenrechtsverletzungen haftbar sind.

Damals war die Euphorie gross. Ein strengerer Umweltschutz sollte neue Jobs schaffen, beispielsweise weil die Firmen in neue Technologien investieren müssen, um die Standards zu erfüllen.

Mittlerweile ist jene Aufbruchsstimmung verflogen. Europas Grossindustrien (Stahl, Chemie, Auto) sind in der Krise, viele KMU beklagen sich darüber, dass sie an der Bürokratie ersticken. Sie müssen viel Geld und Zeit aufwenden für detaillierte Nachhaltigkeitsberichte, die Ressourcen fehlen ihnen dann aber im eigentlichen Geschäft.

Der angebliche schleichende Niedergang der europäischen Industrie hat auch bei der EU-Kommission Alarmstimmung ausgelöst. Via sogenannter Omnibusse will sie mehrere Gesetze auf einen Schlag vereinfachen, zentral ist dabei jenes für Nachhaltigkeit. Im Oktober 2025 ist die Kommission damit im EU-Parlament aber nicht durchgedrungen. Die Vorlagen wurden knapp abgelehnt, obwohl es zuvor im Rechtsausschuss eine Einigung gegeben hatte.

Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nannte das Ergebnis eine «fatale Fehlentscheidung» und forderte eine Korrektur. Auch andere Regierungschefs äusserten ihren Unmut über die Langsamkeit des Parlaments – und missachteten so dessen Unabhängigkeit. Aber diese Grenzüberschreitung zeigte, wie gross die Nervosität in den meisten EU-Ländern ist angesichts der angeblich erodierenden Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents.

Am 13. November 2025 beschäftigte sich das EU-Parlament erneut mit der Vorlage, und das Abstimmungsergebnis hat in der Industrie viel Freude ausgelöst: Die Regulierung wird stark gelockert, vor allem bei diesen Punkten.

• Die Lieferkettenrichtlinie der EU soll nur noch für Firmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Über diese Hürden war in Brüssel monatelang gefeilscht worden. Jene Politiker, die sie möglichst hoch ansetzen wollten, haben sich durchgesetzt.

• Allerdings gibt es auch für Grossfirmen Erleichterungen. So müssen sie nicht mehr systematisch nachforschen, ob Zulieferer die Umwelt- und Sozialstandards sowie die Menschenrechte einhalten. Sie dürfen dafür öffentliche Informationen verwenden. Tiefer graben müssen sie, wenn sie Hinweise bekommen, etwa auf Menschenrechtsverletzungen von Zulieferern.

• Kleinere und mittlere Firmen werden also entlastet – allerdings bloss rechtlich. Im Geschäftsalltag dürften viele Grossfirmen von ihren Zulieferern weiterhin Auskünfte darüber erwarten, ob sie etwa gewisse Umweltstandards einhalten. Und sie werden jene Lieferanten als Geschäftspartner bevorzugen, welche solche Angaben an sie weitergeben.

• Die Firmen haften auf europäischer Ebene nicht, wenn sie Sozial- und Umweltstandards verletzen und dadurch jemand zu Schaden kommt.

• Die Unternehmen müssen keine Klimapläne ausarbeiten. Eigentlich hatte die EU vorgesehen, dass Firmen jährlich zeigen müssen, wie sie dazu beitragen, dass Europa 2050 klimaneutral ist.

• Schliesslich müssen nur jene Firmen über soziale und ökologische Kenngrössen berichten, die mehr als 1750 Beschäftigte haben und einen Umsatz von über 450 Millionen Euro.

All diese Revisionen dürften auch die Diskussion in der Schweiz beeinflussen. Dort ist im Frühling erneut eine Initiative zur Konzernverantwortung eingereicht worden. Der Bundesrat lehnt sie zwar ab, will aber einen indirekten Gegenvorschlag machen und die Vorschriften für Firmen verschärfen. Damit dürfte er es nun schwerer haben, so wie sich die Lage in der EU entwickelt.

So erleichtert Unternehmen über die Revisionen sind, so gross sind die politischen Erschütterungen in Brüssel, die das Abstimmungsergebnis ausgelöst hat. Eigentlich hatten die Parteien der selbsternannten Mitte, nämlich die Christlichdemokraten (EVP), die Sozialdemokraten (S&D) und die Liberalen (Renew), einen Kompromiss dazu finden wollen, wie die Nachhaltigkeitsregulierung revidiert werden soll. Trotz langen Verhandlungen wurden sie aber nicht einig, die Liberalen etwa wollten an den Klimaplänen unbedingt festhalten.

Die EVP wechselte daraufhin gleichsam die Seite und brachte ihre Vorstellungen gemeinsam mit Gruppierungen durch, die teilweise weit rechts von ihr stehen. Das hat vor allem die Sozialdemokraten erzürnt. René Repasi, der Chef der deutschen Sozialdemokraten, warf der EVP mangelnde Kompromissbereitschaft vor. Deren Kooperation mit Rechtspopulisten sei «ein schwarzer Tag für die europäische Demokratie» (die allerdings nicht existiert!).

Allerdings haben sich die politischen Gewichte im EU-Parlament mit den Wahlen von Juni 2024 verschoben – nach rechts. Die EVP bringt Geschäfte auch durch, wenn rechtsstehende Parteien teilweise mit ihr stimmen statt der «alten» Partner S&D, Renew und der Grünen. Gerade diese Allianz stützt eigentlich die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Aber auch sie wird künftig noch mehr lavieren müssen, wenn die Allianzen im EU-Parlament je nach Geschäft von der «Mitte» nach rechts wechseln. NZZ, 14. November 2025, S. 22


EU-Vertreter machen Druck: Sie wollen die vier Verträge mit der Schweiz nur als Ganzes genehmigen

Kurzinfos November 2026

Die Schweiz diskutiert in der Europapolitik vor allem mit sich selber. Besuche in Brüssel sind für Politiker ein Realitätscheck. Das musste eine Delegation der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) erfahren, als sie im Novemberf 2025 Europaparlamentarier und Vertreter der EU traf. Die Aussenpolitiker tauschten sich unter anderem mit dem Chefunterhändler Richard Szostak aus, wie die APK mitteilte. Er hat für die EU das neue bilaterale Vertragspaket mit der Schweiz ausgehandelt.

Gemäss drei voneinander unabhängigen Quellen machte Szostak klar, dass die Pläne der Schweiz die EU irritieren. Der Bundesrat hat im Dezember 2025 entschieden, dass er das Vertragspaket mit vier Bundesbeschlüssen in zwei Teile aufteilen will. Es geht um ein Basispaket, das mit neuen Spielregeln fünf bestehende Marktzugangsverträge stabilisieren soll, sowie um ein Paket mit neuen Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit).

Somit könnte es zu mehreren Volksabstimmungen kommen, wenn das Referendum ergriffen würde. Die EU werde die Verträge erst ratifizieren, wenn die Schweiz sämtlichen Bestandteilen des Pakets zugestimmt habe, liess Szostak nun gegenüber den Parlamentariern durchblicken. «Take it or leave it – nehmt es oder lasst es», lautete die zugespitzte Botschaft.

Der Präsident der APK-N, der Waadtländer FDP-Nationalrat Laurent Wehrli, bestätigt gegenüber der NZZ die Aussagen. Es sei vor allem um die zeitliche Abfolge gegangen, sagt er. Die EU wolle nicht, dass das Basispaket im Jahr 2027 zur Abstimmung komme und das Stromabkommen erst im Jahr 2030.

Ein Schweizer Wunsch

Offenkundig sorgen die Schweizer Pläne bei Exponenten der EU-Kommission für Misstrauen. Richard Szostak gilt als gebranntes Kind. Kaum jemand kennt das Dossier Schweiz im Brüsseler Apparat so gut wie er. Als diplomatischer Berater des früheren EU-Kommissions-Präsidenten Jean-Claude Juncker war Szostak bereits in das gescheiterte Rahmenabkommen involviert. Der Bundesrat brach die Verhandlungen im Jahr 2021 ab – und löste dadurch Machtgebaren der EU-Kommission aus.

Es war die Schweiz, die der EU darauf den Paketansatz mit neuen Abkommen vorschlug. Das erleichterte es, Ausnahmen auszuhandeln. Vor allem aber war die Idee, dem Parlament und dem Stimmvolk nicht nur abstrakte Themen wie die juristische Streitbeilegung vorzulegen, sondern auch konkrete Vorteile, namentlich beim Strom. In der EU-Kommission sorgt es dem Vernehmen nach für Irritationen, dass es nun wieder anders aussehen soll. Das Stromabkommen ist auch für die Europäische Union wichtig. Zudem vergisst die Schweiz gerne, dass die EU ebenfalls eine Innenpolitik hat. Die Kommission ging auf den Schweizer Wunsch eines Pakets ein, was bis zum Schluss eine intensive Absprache mit den Mitgliedsstaaten bedingte.

Der süddeutsche Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU) präsidiert die Delegation des EU-Parlaments für die Beziehungen zur Schweiz. Die zwei Parteien hätten sich nach einem langem Prozess überlegt, wie ein neues Paket geschnürt werden könne, das mehrheitsfähig sei, sagt er. Er wolle der Schweiz keine Ratschläge geben. Aber diese könne nicht erwarten, dass sich die EU nur mit einem Teil zufriedengebe. «Ein Paket ist ein Paket.» Auch Schwab sagt aber, es wäre kein Problem, wenn der Teil mit den neuen Abkommen einigermassen zeitnah zur Abstimmung käme.

Der Bundesrat hat klargemacht, dass er die Vorlage als stimmiges Paket sieht. Er will dem Parlament die zwei Teile zusammen überweisen. Die Juristen des Bundes stellen sich auf den Standpunkt, dass die Architektur der Verträge eine Aufteilung erlaubt. Gemäss der Schweizer Lesart wäre es möglich, dass das Stimmvolk dem Basispaket zustimmt und eines oder mehrere der drei neuen Abkommen ablehnt. Deshalb will der Bundesrat dem Parlament auch vier referendumsfähige Beschlüsse vorlegen. Dieses muss abschliessend beurteilen, wie die Schweiz vorgehen soll. Dabei werden politische und nicht rechtliche Erwägungen im Vordergrund stehen.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) fordert, dass die innerstaatliche Umsetzung des Stromabkommens fundamental überarbeitet werde. Er kritisiert die Vorlage von Bundesrat Albert Rösti (SVP) scharf. Zusätzliche nationale Auflagen, die über die EU-Vorgaben hinausgingen, brächten den Konsumenten und dem Strommarkt keinen Mehrwert und trieben die Preise unnötig in die Höhe.

Ähnlich äusserte sich in der Vernehmlassung die Mitte-Partei, die das Potenzial des Stromabkommens anerkennt. Der Bundesrat schlage eine Abschaffung der Mindestvergütungen für Solarstrom vor, obwohl diese EU-rechtlich nicht per se unzulässig seien und vom Abkommen nicht explizit ausgeschlossen würden, schreibt sie. NZZ, 17. November 2025, S. 9


EU beschließt abgeschwächtes Klimaziel für 2040

Kurzinfos November 2026

Die EU-Umweltminister*innen haben eine Einigung über das neue Klimaziel für 2040 erzielt. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll demnach bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. Damit folgt der Rat grundsätzlich dem Vorschlag der EU-Kommission, schwächt ihn aber in entscheidenden Punkten ab. Umweltverbände sprechen von einer Mogelpackung. Auch Lockerungen bei Emissionszertifikaten und die Verschiebung des Emissionshandels für Gebäude und Verkehr stoßen auf Kritik.

Die EU hat sich nach zähen Verhandlungen auf ein gemeinsames Klimaziel für 2040 geeinigt – und damit eine Blamage kurz vor der Weltklimakonferenz in Brasilien verhindert. Bis 2040 sollen die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken, bis 2035 um 66,25 bis 72,5 Prozent. Bis zu fünf Prozentpunkte der Minderung dürfen dabei für die Erreichung des 2040-Ziels über den Kauf von Klimazertifikaten außerhalb Europas erzielt werden. Der Beschluss gilt als der wichtigste klimapolitische Meilenstein Europas seit dem Fit-for-55-Paket.

Hinter den Kulissen galt der Kompromiss als schwer erkämpftes Zugeständnis an die Blockadehaltung mehrerer Mitgliedstaaten. Vor allem Italien hatte gemeinsam mit den Visegrád-Staaten sowie Österreich und Belgien Druck gemacht, um das Ziel abzuschwächen. Vor allem um die Anrechnung von Klimaprojekten in Drittstaaten („international credits“) wurde heftig gestritten. Während die Kommission ursprünglich nur eine Anrechenbarkeit von drei Prozentpunkten zulassen wollte, setzten sich Länder wie Frankreich, Polen und Italien mit der Forderung nach mehr Flexibilität durch.

In der nun beschlossenen Fassung dürfen bis zu fünf Prozentpunkte der Minderung über den Kauf solcher Zertifikate außerhalb Europas erzielt werden – real sinken die Emissionen in der EU also nur um 85 Prozent, der Rest wird eingekauft. Kritiker*innen warnen, dass eine stärkere Nutzung solcher Auslandszertifikate die ökologische Integrität der europäischen Klimapolitik gefährden könnte. Zum einen besteht die Gefahr, dass Länder im Globalen Süden ihre eigenen Klimaziele künstlich niedrig ansetzen, um zusätzliche Minderungsgutschriften an Industriestaaten verkaufen zu können. Zum anderen drohen Doppelanrechnungen, wenn dieselbe Emissionsminderung sowohl in Europa als auch im Partnerland verbucht wird. Auch die Kommission hatte zuvor gewarnt, dass es außerhalb Europas weder genügend geeignete noch glaubwürdige Projekte gebe und die Wirkung solcher Gutschriften begrenzt sei.

Klimaziel 2035 entspricht nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen

Neben dem 2040-Ziel hat die EU auch ein weiteres Zwischenziel für 2035 beschlossen, das als aktualisierter Klimabeitrag (Nationally Determined Contribution, NDC) im Rahmen des Pariser Abkommens bei den Vereinten Nationen eingereicht wird. Diese Spanne liegt bei 66,25 bis 72,5 Prozent Emissionsminderung bis 2035 im Vergleich zu 1990. Das 2035-Ziel wird direkt aus dem 2040-Ziel abgeleitet. So konnte die EU ohne Einigung auf das 2040-Ziel bislang auch keinen aktualisierter Klimabeitrag vorlegen – es fehlte die Grundlage, um den NDC zu berechnen. Der monatelange Streit im Umweltrat blockierte deshalb beide Beschlüsse.

Nach dem Pariser Abkommen (Art. 4.9) müssen die Vertragsstaaten alle fünf Jahre einen aktualisierten NDC einreichen; für die EU wäre das 2035-Ziel bereits Anfang des Jahres fällig gewesen. Der Europäische Wissenschaftliche Beirat für Klimawandel (ESABCC) hatte selbst mindestens 71 bis 80 Prozent Emissionsminderung bis 2035 empfohlen, um mit dem 2040-Ziel von 90 Prozent kompatibel zu bleiben. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der die Vereinten Nationen erneut vor der Zuspitzung der Klimakrise warnen. Laut dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms (UNEP) steuert die Erde derzeit auf eine Erwärmung von 2,8 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts zu. Das 1,5-Grad-Ziel könnte bereits im kommenden Jahrzehnt überschritten werden.

Greenpeace: „EU fährt mit schwachem Ziel nach Belém“

Angesichts des Emissions Gap Reports forderte Greenpeace, die EU müsse auf der COP30 „die klaffende Lücke in den Ambitionen schließen“; nun reise sie aber mit einem „fatal schwachen“ Zwischenziel zur Weltklimakonferenz: „Die EU fährt mit einem schwachen Klimaziel nach Belém und ignoriert die Warnung der Wissenschaft“, kritisierte Sarah Zitterbarth, Expertin für internationale Klimapolitik. Das 2035-Ziel bleibe deutlich hinter den Empfehlungen des wissenschaftlichen Klimabeirats zurück; um die 2040-Marke von minus 90 Prozent zu erreichen, wären bereits 77 Prozent Minderung bis 2035 nötig. Besonders heftig kritisierte Greenpeace die Ausweitung internationaler CO₂-Zertifikate auf fünf Prozent – ein „Auslagern von Klimaschutz, statt Emissionen in Europa mit dem nötigen Tempo zu senken“. Zitterbarth warnt zudem, die Einigung sei zwar „eine Bewahrung vor der Blamage“, aber sie reiche nicht aus, um die Pariser Klimaziele einzuhalten.

ETS 2 wird verschoben, Verschmutzungszertifikate verlängert?

Im Paket enthalten ist außerdem eine Verschiebung des neuen Emissionshandels für Verkehr und Gebäude (ETS 2) um ein Jahr auf 2028. Für den bestehenden Emissionshandel (ETS 1) soll die EU-Kommission prüfen, ob das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung von Verschmutzungszertifikaten ab 2028 verlangsamt werden kann – unter anderem durch eine „Industrial Decarbonisation Bank“ und eine Überprüfung der Marktstabilitätsreserve (MSR).

Die Einigung enthält außerdem weitreichende Flexibilitäten zwischen und innerhalb der Sektoren. Dazu zählen:

• Nutzung von „high-quality international credits“ ab 2036, mit einer Pilotphase für einen internationalen Markt „mit hoher Integrität“ ab 2031,

• Ausnahmen für den Einsatz von CO₂-armen, emissionsfreien und erneuerbaren Kraftstoffen („zero-, low-carbon and renewable fuels“) im Verkehr auch nach 2030,

• Sonderregelungen für Nutzfahrzeughersteller, um die Emissionsvorgaben zu erreichen.

Ein Überprüfungsmechanismus („biannual review“) soll alle zwei Jahre den Umsetzungsstand bewerten und gegebenenfalls Anpassungen des 2040-Ziels ermöglichen – unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Mitgliedsstaaten bis zu fünf Prozent internationale Zertifikate zusätzlich zur EU-weiten Anrechnung bei der Erreichung ihrer nationalen Ziele anrechnen können.

DNR-Präsident Niebert: „Ein teuer erkaufter Deal“

Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), zeigte sich ernüchtert: „Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg aussieht, entpuppt sich als Mogelpackung. Hinter den vermeintlichen 90 Prozent Emissionsminderung stecken nur 85 Prozent reale Reduktionen in Europa – der Rest wird über internationale Zertifikate erkauft.“ Er kritisierte außerdem, dass der für die Weltklimakonferenz so wichtige nationale Klimabeitrag „vage und unverbindlich“ bleibe. Dabei hätte er „das Aushängeschild der EU sein können – ein Signal, dass Klimaschutz trotz aller Krisen Priorität hat“. Niebert betonte, dieser Deal sei teuer erkauft worden: „Der Emissionshandel für Verkehr und Gebäude wird um ein Jahr verschoben, und auch die Verschmutzungszertifikate für die Industrie könnten länger kostenlos vergeben werden.“ Auch Germanwatch sprach von einem „sehr schwachen Kompromiss“. Politikvorstand Christoph Bals nannte das Ergebnis „eine Verhandlungsniederlage fürs Klima“, die durch nationale Uneinigkeit – insbesondere die Blockadehaltung einiger Regierungen – noch verschärft wurde. Besonders kritisierte Germanwatch die Ausweitung der internationalen Emissionsgutschriften: „Bis zu fünf Prozent der Emissionsminderung muss gar nicht in der EU stattfinden“, so Bals. Für Petter Lydén, Leiter Internationale Klimapolitik, ist die Zielspanne von 66,25 bis 72,5 Prozent bis 2035 „enttäuschend und zu wenig, um beim Klimagipfel Eindruck zu machen“. Zudem enthalte der Ratsbeschluss „mehrere große Schlupflöcher“, etwa die mögliche Abschwächung künftiger Zielüberprüfungen oder Ausnahmen bei Kohlenstoffsenken. Charly Heberer warnte: „Wenn das Gesetz so beschlossen wird, droht uns ein Schweizer Käse bei der Klimaarchitektur.“

EEB: Ein „verwässertes Ziel, voller Flexibilitäten und Schlupflöcher“

Das Europäische Umweltbüro (EEB) warf den Regierungen vor, „kurzfristige politische Bequemlichkeit über wissenschaftliche Integrität“ zu stellen. Der Rat habe ein „verwässertes Ziel, voller Flexibilitäten und Schlupflöcher“ beschlossen, so EEB-Referent Mathieu Mal. Die Möglichkeit, internationale CO₂-Gutschriften anzurechnen, gefährde Investitionen in die heimische Energiewende und untergrabe die Glaubwürdigkeit der EU bei der COP30. Besonders kritisch bewertete das EEB die einjährige Verschiebung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2). Das System sei „eine der wenigen konkreten Maßnahmen, um Emissionen in diesem Jahrzehnt zu senken“, dessen Verzögerung schwäche die Klimapolitik empfindlich.

Zudem bemängelte das EEB, dass die vereinbarten Flexibilitäten zwischen Sektoren Landwirtschaft und Landnutzung weiter ausnehmen. Damit werde die Transformation verzögert, während unter Druck stehende natürliche Kohlenstoffsenken zu Ausreden für geringere Ambitionen würden. „Die Klimakrise wartet nicht – und sie lässt sich nicht mit Buchungstricks bekämpfen“, so Mal. Der Beschluss zum EU-Klimaziel muss noch formal vom Europäischen Parlament bestätigt werden, größere Änderungen gelten jedoch als unwahrscheinlich. EU-News | 05. November 2025, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­eu-beschliesst-abgeschwaechtes-klimaziel-fuer-2040

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