Gross waren die Erwartungen. Als der Bundesrat beschloss, das Thema Strom in die Verhandlungen mit der EU aufzunehmen, spielten auch taktische Überlegungen mit. Man erwartete, ein neues Abkommen werde gute Argumente für das ganze Paket liefern. Die konkreten Vorteile bei der Stromversorgung sollten die abstrakten Bedenken (für Antidemokraten bei der NZZ sind sie «abstrakt») bei der Rechtsübernahme oder der Streitbeilegung kompensieren.
Es kam anders. Die Vernehmlassung, die Ende August 2025 zu Ende ging, zeigt ein überraschendes Bild: Der Hauptteil des Pakets, der vor allem die bestehenden Abkommen umfasst, findet bei den «Eliten» relativ breite Unterstützung. Das Stromabkommen hingegen stösst praktisch überall auf Skepsis oder offenen Widerstand.
Dass die SVP dagegen ist, versteht sich von selbst. Grosse Teile der Linken lehnen den Vertrag ebenfalls ab, weil er – zumindest auf dem Papier – eine Liberalisierung für Kleinverbraucher vorsieht.
Personenfreizügigkeit
Die Personenfreizügigkeit (PFZ) ist in der Schweiz auf den Arbeitsmarkt fokussiert: EU-Bürger mit Arbeitsvertrag können mit ihrer Familie hier leben. Das Abkommen ist auch wichtig für Grenzgänger und Firmen aus der EU, die hier zeitlich beschränkte Aufträge ausführen. Es koordiniert Sozialleistungen und regelt die gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Wichtige Änderungen: Schweiz muss für alle EU-Bürger und deren Angehörige ein Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren einführen; vollständiger Sozialhilfebezug über 6 Monate verlängert die Frist. Der Daueraufenthalt schützt grundsätzlich vor Wegweisung wegen Sozialhilfebezug. Die Schweiz erhält Ausnahmen für Lohnschutz und Ausschaffungen sowie eine Konkretisierung der Schutzklausel - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung
Technische Handelshemmnisse
Das Abkommen ermöglicht, in der Schweiz zugelassene Produkte ohne weitere Bürokratie in der EU zu verkaufen (und umgekehrt). Es umfasst 20 Produktegruppen bzw. rund drei Viertel aller in die EU exportierten Industriegüter. Die EU blockiert seit Jahren die Aktualisierung des Abkommens. Bis jetzt ist die Medizinaltechnik betroffen, Pharma und Maschinenbau dürften folgen, falls die neuen Verträge scheitern. Es drohen Mehrkosten und Verlagerungen von Arbeitsplätzen. Gegner der Verträge halten die Mehrkosten jedoch für tragbar. Wichtige Änderungen: Schweiz beteiligt sich an Marktüberwachung der EU - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, was die regelmässige Aktualisierung garantieren soll.
Landwirtschaft
Das Abkommen erleichtert den Handel mit Agrarprodukten und Lebensmitteln durch Abbau von Kontingenten und Zöllen. Es brachte u. a. den zollfreien Export von Käse. Die inländische Landwirtschaftspolitik mit den Direktzahlungen ist vom Abkommen nicht erfasst. Die Landwirtschaft ist von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen. Die EU darf auch keine Ausgleichsmassnahmen zulasten der Schweizer Bauern ergreifen, es sei denn, die Schweiz würde das Agrarabkommen verletzen. Wichtige Änderungen: Erweiterung mit umfangreichem Protokoll zu Lebensmittelsicherheit.
Lebensmittelsicherheit
Das Agrarabkommen wird um einen zweiten Teil zur Lebensmittelsicherheit ergänzt. Er soll die gesamte Lebensmittelkette umfassen, den Handel erleichtern und den Konsumentenschutz verbessern. Der Grossteil der EU-Rechtsakte, welche die Schweiz übernehmen soll, entfällt auf diesen Bereich. Gemäss Bund hat dies nur geringfügige Auswirkungen, weil die Schweiz einen Grossteil der Regeln bereits übernommen habe. Gegner warnen vor schärferen Regeln und Kontrollen oder vor der künftigen Unmöglichkeit, strengere Regeln zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. Wichtige Änderungen: Schutz gegen gefälschte oder unsichere Nahrungsmittel. Einbezug der Schweiz in Warnsysteme und technische Gremien, etwa zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, aber mit Ausnahmen, z. B. für Gentech- und Tiertransportverbot.
Landverkehr
Das Abkommen regelt den gegenseitigen Zugang zum Personen- und Güterverkehr auf Strasse und Schiene, z. B. mit Vereinheitlichung von Normen wie Zulassungen von Rollmaterial. Betrifft nur den grenzüberschreitenden Verkehr. Wichtige Änderungen: Schweiz übernimmt EU-Regeln zu staatlichen Beihilfen, wobei der inländische öffentliche Verkehr auf Strasse und Schiene ausgenommen ist. Internationale Zugverbindungen wären neu auch ohne Einbezug der SBB möglich, inländischer Taktfahrplan hat jedoch Vorrang - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, Ausnahmen wie die 40-Tonnen-Limite oder die Verlagerungspolitik mit Schwerverkehrsabgabe sind abgesichert.
Luftverkehr
Das Abkommen regelt den gegenseitigen Zugang von Schweizer und EU-Fluggesellschaften zum liberalisierten Markt sowie die Teilnahme der Schweiz am europäischen Luftraum. Enthält als einziger Vertrag schon heute Regeln zu staatlichen Beihilfen. Wichtige Änderungen: EU-Fluggesellschaften können neu Inlandflüge in der Schweiz anbieten – und umgekehrt - neu mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung.
Strom
Auf Wunsch der Schweiz ist ein neues Stromabkommen geplant; bisher war die EU wegen der ungeklärten Streitfragen nicht bereit dazu. Wichtige Elemente: Integration der Schweiz in den EU-Strommarkt. rechtliche Absicherung der Stromimporte und der technischen Zusammenarbeit - mit dynamischer Rechtsübernahme und Streitbeilegung, jedoch mit Ausnahmen, z. B. für Umweltrecht, Eigentümerschaft bei der Wasserkraft sowie für Wasserzinsen der Kantone; Liberalisierung für Private und Kleinfirmen, mit der Möglichkeit, in der Grundversorgung zu bleiben bzw. dorthin zurückzukehren; mit Regeln zu staatlichen Beihilfen, z. B. beim Einsatz von Reservekraftwerken.
Gesundheit
Auf Wunsch der Schweiz ist ein neues Gesundheitsabkommen geplant, das sich jedoch auf Kooperationen beschränkt (ohne Zugang zum Binnenmarkt, ohne freie Mobilität für Patienten). Wichtige Elemente: geregelte und umfassende Teilnahme der Schweiz in europäischen Fachgremien und Warnsystemen, die bisher nur in Krisen wie Corona und nach Gutdünken der EU möglich war. Beteiligung am Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, auch finanziell. Dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung.
Finanzieller Beitrag
Bisher bezahlte die Schweiz in zwei Tranchen offiziell freiwillige Beiträge an Entwicklungsprojekte in ärmeren EU-Staaten (Kohäsionsmilliarde), die zweite Tranche ist zurzeit in Umsetzung. Wichtige Änderungen: Die Beiträge sind neu verbindlich und regelmässig, fliessen aber weiterhin nicht in die Kasse der EU, sondern direkt in Projekte in den einzelnen Ländern. In der ersten Phase von 2030 bis 2036 belaufen sich die Beiträge auf 350 Millionen Franken im Jahr. Das ist ungefähr dreimal so viel wie bisher, aber immer noch weniger, als der EWR-Staat Norwegen bezahlt (425 Millionen Franken). Die Schweiz muss bereits für die Übergangsphase bis 2030 zusätzlich jeweils 130 Millionen Franken im Jahr bezahlen; diese Gelder werden erst nachträglich fällig, sofern die Verträge angenommen werden.
EU-Programme
Die EU finanziert Förderprogramme für Forschung, Bildung, Innovation und andere Bereiche, an denen die Schweiz teilnehmen kann. Wegen der offenen Streitfragen hat die EU die Schweiz jedoch von 2021 bis 2025 von der vollen Teilnahme am wichtigen Forschungsprogramm Horizon und an weiteren Kooperationen ausgeschlossen. Wichtige Änderungen: Neues Abkommen schafft einen Rechtsrahmen für die Assoziierung an Horizon und weiteren Abkommen wie Erasmus (Austausch von Studierenden), der gemäss Bund eine «systematischere» Teilnahme sichern soll. Nach Ende der Verhandlungen wurde die Schweiz vorläufig wieder voll in das Programm Horizon integriert.
Dynamische Rechtsübernahme
Die Schweiz würde sich grundsätzlich verpflichten, neues EU-Recht in allen Bereichen zu übernehmen, in denen sie Teil des EU-Binnenmarkts sein will. Die Rechtsübernahme umfasst 95 EU-Gesetzgebungsakte mit der dazugehörigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Sie darf den Geltungsbereich und die Ziele der Abkommen nicht verändern, zudem sind diverse Schweizer Regeln von Lohnschutz bis Ausschaffungen ausgenommen. Plant die EU eine relevante Rechtsänderung, erhält die Schweiz formelle Mitsprache («decision shaping»). Die Schweiz entscheidet über jede Rechtsübernahme einzeln, es gibt keinen Automatismus. Es gelten die üblichen Regeln, muss z. B. ein Gesetz geändert werden, ist das Parlament am Zug. Das Referendum bleibt möglich. Lehnt die Schweiz eine Rechtsübernahme ab, kann die EU das neue Schiedsgericht anrufen und allenfalls Ausgleichsmassnahmen verhängen.
Streitbeilegung
Bis jetzt besteht kein Rechtsverfahren, um Differenzen im Bereich der Bilateralen zu klären. Konflikte können nur politisch geregelt werden. Neu könnten in Streitfällen ad hoc paritätische Schiedsgerichte eingesetzt werden, die abschliessend entscheiden. Sind im konkreten Fall Begriffe des EU-Rechts wichtig, für die noch keine Auslegung vorliegt, muss das Schiedsgericht eine solche beim Europäischen Gerichtshof einholen. Sie ist verbindlich.
Hält sich die unterliegende Seite nicht an den Richterspruch, kann die andere Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Lehnt die Schweiz z. B. eine Rechtsübernahme weiterhin ab, kann die EU Hürden für Exporteure oder Auswanderer einführen. Die Massnahmen wären auf die Binnenmarktabkommen begrenzt, und sie müssten verhältnismässig sein. Ob sie es wären, würde das Schiedsgericht beurteilen.
Staatliche Beihilfen
Die EU überwacht, ob ihre Mitgliedsstaaten den Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt nicht mit Subventionen oder anderen Vorteilen für Firmen verfälschen. Bisher musste die Schweiz diese Regeln nur beim Luftverkehr übernehmen. Neu sollen sie auch beim Strom und beim Landverkehr gelten, sofern es nicht um rein inländische Aktivitäten geht, z. B. im öffentlichen Verkehr.
Die Kontrollen wird die Schweiz selbst vornehmen: Ab einem Schwellenwert müssen Bund, Kantone und Gemeinden geplante Beihilfen vorab einer neuen Überwachungsbehörde melden, damit diese eine unverbindliche Stellungnahme dazu abgeben kann. Erachtet sie eine gewährte Beihilfe als unzulässig, bringt sie den Fall vor ein Schweizer Gericht. Die EU ist nicht Teil dieser Verfahren. Ist sie mit der Umsetzung nicht einverstanden, kann sie aber die Streitbeilegung in Gang setzen. Auch die Gebirgskantone sind skeptisch. Walliser und Bündner glauben den Beteuerungen des Bundesrats nicht, dass ihre Interessen bei der Wasserkraft abgesichert sind. Sie verlangen eine Garantie dafür, dass die Regeln zu Wasserzinsen oder Konzessionen tatsächlich dauerhaft von der Rechtsübernahme ausgenommen wären.
In diesem Punkt zeigt sich sogar die Konferenz der Kantonsregierungen kritisch, die den Verträgen sonst sehr wohlwollend gegenübersteht. Ultimativ fordert sie den Bundesrat auf, «nachzuweisen», dass die EU den Geltungsbereich des Abkommens gleich interpretiert wie er.
Die Mitte-Partei geht noch einen Schritt weiter und verlangt eine «Bestätigung durch die EU». Diese hat sich jedoch bisher laut den Schweizer Verhandlern standhaft geweigert, eine solche Garantie abzugeben – was hierzulande die Skepsis weiter verstärkt. Mit anderen Worten: Das Stromabkommen ist politisch noch nicht reif. Bevor eine fundierte Debatte darüber stattfinden kann, müssen der Energieminister Albert Rösti und seine Fachleute noch etliche Fragen klären – manche wohl mit der EU. An Röstis Wille ist nicht zu zweifeln, er hat das Dossier loyal vorangetrieben und verteidigt. Rösti meint, dass das Abkommen die Versorgungssicherheit verbessern würde. Dennoch hat es nur eine Chance, wenn sich zumindest die Bedenken der Kantone und der Mitte auflösen lassen.
Wenn der Bundesrat die kritischen Hinweise zum Strom ernst nimmt, wird er für dieses Dossier mehr Zeit benötigen. Auch im Parlament sind zu diesem Teil des Pakets längere Diskussionen zu erwarten. Dasselbe gilt unter Umständen für die beiden anderen neuen Verträge, die Teil der Gesamtvorlage sind: die Abkommen zur Lebensmittelsicherheit und zur Gesundheit.
Keinen Aufschub erträgt gemäss NZZ der Hauptteil des Pakets, den man als Basispaket sehen kann. Es umfasst die Abkommen der Bilateralen I mit den neuen institutionellen Elementen, die Teilnahme am EU-Forschungsprogramm sowie die höheren finanziellen Beiträge der Schweiz. Auch dieser Teil ist gross und wirft viele Fragen auf. Aber diese sind bekannt, die Diskussionen darüber laufen seit Jahren. Eine Etappierung hat viele Vorteile. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass Medien und Politik kaum in der Lage sind, das ganze Paket in seiner enormen Breite und Tiefe seriös zu diskutieren. Für die Stimmbürger ist zudem der Ablauf klarer: Lehnen sie das Basispaket ab, erübrigen sich danach die Abstimmungen über die drei neuen Verträge. NZZ, 4. November 2025, S. 19. https://www.nzz.ch/meinung/beim-stromabkommen-sind-zu-viele-fragen-offen-der-bundesrat-sollte-das-eu-paket-aufschnueren-ld.1910031