Irisches Wiederholungs-Referendum: Unverbindliche Garantien und unfaire Fairness-Regeln
Am 12. Juni 2008 haben die IrInnen den Lissabon-Vertrag in einem Referendum mehrheitlich abgelehnt. Wie schon zuvor beim französischen Non und beim niederländischen Nee über den EU-Verfassungsvertrag haben es die EU-RegierungschefInnen erneut abgelehnt, ein Volksabstimmungsvotum zu akzeptieren und zu respektieren. Statt aufgrund dieser dreifachen Ablehnung in Volksabstimmungen einen neuen Demokratisierungs- und Konvents-Prozess der EU zu starten (http://www.mehr-demokratie.de/1050.html), wurde versucht, den Lissabon-Vertrag mit "Garantien" für Irland zu retten. Der Hautablehnungsgrund der IrInnen, die Unlesbarkeit und Unverständlichkeit des Lissabon-Vertrags (http://www.no-means-no.eu/index.php?set_language=de&cccpage=criticism_02), blieb freilich unangetastet. Die "EU-Garantien" vom EU-Gipfel vom 19. Juni 2009 sichern zu, dass das irische Selbstbestimmungsrecht in den Bereichen Sicherheit und Neutralität, Steuerautonomie, Familie (Abtreibungsverbot) und Erziehung durch den Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Außerdem soll – entgegen der geplanten Verkleinerung der Kommission – weiterhin jeder EU-Staat einen Kommissar nominieren können. Um eine Ratifizierung dieser "EU-Garantien" in allen 27 EU-Staaten – samt Forderungen nach Volksabstimmungen – zu vermeiden, wurde in die juristische Trickkiste gegriffen: Diese "EU-Garantien" erklären sich zwar bereits gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags für gültig. Verbindlich ratifiziertes EU-Recht sollen sie jedoch erst später (z.B. beim EU-Beitritt Kroatiens) werden. Bis zur Ratifizierung bleiben die "EU-Garantien" daher bloße politische Absichtserklärungen, die EU-rechtlich nicht durchsetzbar wären. Überdies ist zweifelhaft, ob Beitritts-fremde "EU-Garantien" überhaupt mit einem Beitrittsvertrag verbunden werden können (Waldemar Hummer, Die Garantien für Dublin sind nicht verbindlich, Wiener Zeitung 16.07.2009 http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4498&Alias=eu&cob=425659&Page14708=5).
Die IrInnen können sich somit nicht sicher sein, dass diese "EU-Garantien" nicht nochmals infrage gestellt und zum Spielball verhandlungstaktischer Manöver gemacht werden. Jeder einzelne EU-Staat könnte eine rechtsverbindliche Umsetzung dieser "EU-Garantien" zumindest noch verzögern.
Referenden in Irland zeichnen sich durch einen strengen Fairness-Standard aus, der seit einer Entscheidung des irischen Höchstgerichts im Jahr 1997 eine ausgewogene Verwendung von Steuermitteln und Sendezeiten für beide Seiten vorschreibt. Für das Wiederholungs-Referendum ist die Broadcasting Commission of Ireland (BCI) von der bisherigen Regel gleicher Sendezeiten für pro- und contra-Seite abgegangen und hat eine Richtlinie erlassen, die das Recht auf gleichgewichtige und ausgeglichene Sendezeiten flexibel interpretiert und damit die Türen für Unausgewogenheiten geöffnet hat (EUobserver 07.08.2009 http://euobserver.com/9/28532/?rk=1). Ob die neue flexible BCI-Richtlinie die Einhaltung des strengen Fairness-Standards des irischen Höchstgerichts sicherstellen konnte, bleibt ungewiss. Mehr Demokratie News Letter, 20. September 2009
