Kurzinfos September 2021

Gewissermassen als Retourkutsche für den Brexit verweigert die EU-Kommission Grossbritannien die Wiederaufnahme in das Lugano-Übereinkommen. Das eigenmächtige Vorgehen der Kommission ist politisch und rechtlich hochproblematisch.

Brexit mit Folgen: Es geht um die Frage, ob das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt aus der EU wieder Teil des europäischen Justizraums in Zivilsachen werden soll, der durch das sogenannte Lugano-Übereinkommen geschaffen wurde, das für die EU-Staaten und die Efta-Staaten Schweiz, Island und Norwegen gilt und dem das Vereinigte Königreich dreissig Jahre lang angehört hat.

In diesem Raum können sich Bürger und Unternehmen auf einheitliche Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Rechtsschutz verlassen, die es erlauben, im Streitfall Sicherheit über das zuständige Gericht zu erlangen und das dort erwirkte Urteil in den anderen Staaten problemlos vollstrecken zu lassen.

Seit das Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, gilt das Lugano-Übereinkommen nicht mehr für diesen Staat, und der grenzüberschreitende Rechtsverkehr richtet sich insoweit nach den innerstaatlichen Vorschriften der beteiligten Staaten. Die Rechtsverfolgung in britisch verknüpften Fällen wird hierdurch mit Unsicherheiten und zusätzlichen Kosten belastet.

Um dies zu vermeiden, wurde früh darüber diskutiert, ob das Vereinigte Königreich dem Lugano-Übereinkommen als eigenständige Vertragspartei beitreten könnte. Das setzt allerdings die Zustimmung aller gegenwärtigen Vertragsparteien voraus. Nachdem das Königreich im April 2020 ein dahingehendes Ersuchen der Schweiz, dem Depositar des Lugano-Übereinkommens, übermittelt hatte, haben die vorgenannten Efta-Staaten ihre Unterstützung signalisiert.

Nun ist der Beitritt von der Europäischen Kommission im Namen der EU abgelehnt worden: In einer sogenannten Verbalnote teilte die Kommission im Juni dem Verwahrer mit, dass sich «die EU nicht in der Lage sieht, ihr Einverständnis zu erklären, dass das Vereinigte Königreich zum Beitritt zu dem Übereinkommen eingeladen wird».

Ob die Sache damit erledigt ist, ist allerdings eine offene Frage. Das Vorgehen der Kommission ist politisch und rechtlich hochproblematisch. In einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – die gesetzgebenden Institutionen der EU – begründete die Kommission ihre Haltung mit dem «Wesen» des Lugano-Übereinkommens, das eine flankierende Massnahme für die Wirtschaftsbeziehungen der EU zu den EWR-/Efta-Staaten sei, die zumindest teilweise am EU-Binnenmarkt teilnähmen.

Für ein solches Junktim findet sich jedoch – worauf Carl Baudenbacher in dieser Zeitung schon vor einem Jahr hingewiesen hat – in dem Wortlaut, dem Ziel und der Entstehungsgeschichte des Übereinkommens keine Stütze. Als das Lugano-Übereinkommen 1988 geschlossen wurde, gab es weder den Binnenmarkt noch den EWR. Die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Jahrzehnte aufgebauten wirtschaftlichen Bindungen sind im Übrigen mit dem Brexit nicht einfach weggefallen, sondern haben mit dem beispiellosen Handels- und Kooperationsabkommen der Parteien, das seit Anfang dieses Jahres angewendet wird, einen neuen Rahmen erhalten.

Tatsächlich ist das Argument der angeblich unzureichenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nur vorgeschoben, um zu verdecken, dass die Ablehnung des Beitrittsersuchens nichts anderes ist als eine politische Reaktion auf den Brexit, ein «règlement de comptes» nach der Abwendung des langjährigen Mitgliedstaats von der EU mit ihren zuweilen schmerzlichen Begleiterscheinungen.

Dass diese Retourkutsche auf Kosten der Rechtssuchenden auf beiden Seiten des Ärmelkanals geht, ist der Kommission nur die Bemerkung wert, die «betroffenen Interessenträger» müssten sich eben auf andere Rechtsgrundlagen einrichten.

Neben die Kritik an dem Mangel an politischem Verantwortungsbewusstsein tritt sodann ein rechtliches Bedenken, das sich an das eigenmächtige Vorgehen der Kommission knüpft. In der erwähnten Mitteilung hatte diese dem Europäischen Parlament und dem Rat, die für die Gesetzgebung auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zuständig sind, ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die Ablehnung des britischen Ersuchens jedoch dem Verwahrer notifiziert, ohne die Reaktion der beiden Institutionen abzuwarten.

Mit diesem kontrafaktischen Verhalten hat die Kommission ihre Kompetenzen überschritten, das Parlament brüskiert und die EU-Mitgliedstaaten übergangen. Zudem ignoriert sie die Unterstützung des britischen Antrags durch die Efta-Staaten. Das sollten weder diese Staaten noch die beteiligten Institutionen auf sich beruhen lassen, vielmehr sollten sie ihre Position in der Frage der Zugehörigkeit des Vereinigten Königreichs zum europäischen Justizraum im Interesse der Bürger und Unternehmen zur Geltung bringen.

Christian Kohler ist Generaldirektor am Gerichtshof der Europäischen Union a. D. und Honorarprofessor am Europa-Institut der Universität des Saarlandes. Eine erweiterte Fassung des Beitrags wird in der «Zeitschrift für Europäisches Privatrecht» veröffentlicht werden. NZZ, 1. September 2021, S. 19


In Norwegen herrscht Wahlkampf. Neben der Klimapolitik figuriert auch die Frage des Verhältnisses Norwegens zur EU prominent im Wahlkampf. Hier allerdings verlaufen die Trennlinien anders als in der Klimapolitik. Zu den Gegnern des EWR-Vertrags in seiner gegenwärtigen Form gehören neben den Roten und der Sozialistischen Linken auch die ländlich verankerten Zentristen und in Teilen die rechtsnationale Fortschrittspartei. Dafür sind die Grünen zusammen mit den Sozialdemokraten und den meisten Formationen liberal-konservativer Ausrichtung überzeugte «Europäer».

Der Streit wird darüber geführt, ob und allenfalls unter welchen Umständen Norwegen aus dem EWR-Abkommen aussteigen oder es nachverhandeln könnte. Das Tauziehen um den Brexit, das man in Oslo aufmerksam verfolgte, hat Norwegen dabei gewisser Illusionen beraubt, dass sich «einfach so» ein günstigeres Verhältnis zu Brüssel aushandeln liesse. Dennoch dürfte das Thema nicht so schnell vom Verhandlungstisch verschwinden, wenn sich nach den Wahlen die EU-Skeptiker stark genug fühlen, es zu forcieren. NZZ, 8. September 2021, S. 6


Mit Soft Law wird nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Judikative ausgehebelt. Solche Richtlinien binden faktisch die kleinen Staaten, lassen die grossen aber unbehelligt. Als Soft Law bezeichnet man Übereinkünfte oder Leitlinien ohne Rechtsverbindlichkeit. Es wird nicht vom Gesetzgeber erlassen und ist damit demokratiepolitisch nicht legitimiert. Soft Law kommt sowohl im internationalen als auch im nationalen Umfeld vor (Beispiel: Empfehlungen der Suva zur Unfallverhütung). Es wird hier von den Verbänden und Berufsorganisationen erlassen, im internationalen Verhältnis hingegen von denselben Organisationen – «intergovernmental organizations» (IGO) –, die auch Staatsvertragsrecht vorbereiten. Diese Doppelfunktion der IGO macht das Erkennen von Soft Law gelegentlich schwierig.

Zur Verabschiedung von Soft Law gibt es keine klaren Vorgaben. Im internationalen Umfeld beschränkt sie sich zumeist auf die Zustim­mung der Vertreter in den jeweiligen IGO. Gelegentlich wird auch auf die Genehmigung der Regierungen anlässlich einer dafür einberufenen Konferenz abgestellt (Beispiel: Uno-Migrationspakt). Dadurch soll die Bedeutung und «Legitimation» des betreffenden Instruments unterstrichen werden.

Soft Law ist formal kein Recht und trotzdem hochwirksam. Zum einen wird es etwa in Gerichtsverfahren beigezogen – man denke an den Arbeitsunfall auf dem Gerüst –, zum anderen wird es gezielt als Druckmittel verwendet. Man erinnere sich an den Kreuzzug des Groupe d'action financière (Gafi) gegen die Inhaberaktien, wie sie Belgien, Luxemburg und die Schweiz kannten. Die mangelnde Transparenz, die man den Inhaberaktien vorwirft, gilt auch für Trusts. Trotzdem wird der Gafi Trusts wohl kaum je zum Thema machen. Daraus lässt sich unschwer erkennen, dass die Wirkungsmacht des Soft Law stets selektiv erfolgt: Es bindet faktisch die kleinen Staaten und lässt die grossen unbehelligt.

Das exponentielle Wachstum von Soft Law im internationalen Umfeld dürfte auf vier Faktoren zurückgehen. Erstens der Zeitfaktor: Hard Law zu erlassen, braucht jahrelange Vorbereitungen, für die man heute keine Zeit mehr zu haben glaubt. Demgegenüber bietet sich Soft Law als einfache und smarte Lö­sung an: Man kann einen Text rasch verabschieden.

Zweitens das Verfahren: In internationalen Gremien ist eine Umkehr des Genehmigungsmodus zu beobachten. Abstimmungen werden je länger, je öfter vermieden; man einigt sich konsensual. Da es um Soft Law geht, können störende Opponenten unter Hinweis auf den nicht rechtsbindenden Charakter übergangen werden. Auf diese Weise werden Positionen verabschiedet, die den Lackmustest einer Abstimmung nie passieren würden.

Drittens die Flexibilität: Erfolgreiche Konventionen mit einer hohen Zahl von Vertragsstaaten lassen sich kaum erneuern – sie erstarren in Sklerose. Demgegenüber lässt sich Soft Law einfach modernisieren, indem die Sekretariate der IGO entsprechend neue Anweisungen erlassen.

Viertens die Komplexität: Gelegentlich sind die Problemstellungen so kompliziert geworden, dass ihre Regelung über eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung zu schwierig erscheint. Das zeigt sich etwa im Finanzmarktrecht: Das Genfer Übereinkom­men über indirekt gehaltene Wertrechte von 2009 hat als Staatsver­trag Schiffbruch erlitten, weil ausser ausgewiesenen Finanzfachleuten und den Personen, die bei der Ausarbeitung der Konvention dabei waren, niemand seinen Mechanismus versteht. «Basel III» hingegen als Soft Law funktioniert bestens, weil es von Fachleu­ten für Fachleute erlassen worden ist – ohne Regierungen, ohne Parlamente und fernab jeglicher gerichtlichen Kontrolle.

Welche Folgerungen sind zu ziehen? Soft Law bietet einen attraktiven, raschen Lösungsweg in einer zunehmend komplexen Welt. Zudem eröffnet es den Sekretariaten der diversen IGO einen maximalen Einfluss, indem sie die Kontrolle über «ihr» Soft Law nicht an die Gerichte abgeben müssen, sondern sie über sämtliche Phasen – von der Initiierung über den Erlass bis zur Anwendung – behalten: Dies geschieht auf Kosten der Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Staaten und von deren Organen.

Damit wird über Soft Law nicht nur der reguläre Gesetzgeber, sondern auch die Judikative ausgehebelt: Es sind nicht mehr die Ge­richte, die sagen, was Recht ist, sondern die Sekretariate der IGO dekretieren, was man als richtig zu betrachten hat – und das erst noch auf der Grundlage von Nichtrecht.

Soft Law wird als politisches Druckmittel verwendet, um gewisse Vorstellungen einer als gerecht empfundenen Lösung auch ohne rechtliche Verbindlichkeit durchsetzen zu können. Anschauliches Beispiel bieten die Bestrebungen der G-7, zusammen mit der OECD eine neue Unternehmensbesteuerung zu schaffen. Weder Regierungen noch Parlamente oder Gerichte kleinerer Staaten werden sich wirksam direkt dagegen wenden können.

Wünschbar wäre, dass die Politik und die Welt der Justiz sich intensiver und bewusster mit Soft Law auseinandersetzten und dass wir alle mehr Gelassenheit gegenüber Begehren und Erwartungen entwickelten, die auf Soft Law basieren.

Monique Jametti ist Bundesrichterin. Eine erweiterte Fassung unter dem Titel «Staatsvertragsrecht und Soft Law» wird in «Contra Legem» erscheinen. NZZ, 8. September 2021, S. 19


Nach dem Streit um das Rahmenabkommen lässt die EU die Schweiz nicht an ihrem Forschungsprogramm teilnehmen. Am Freitag, 17. September 2021, hat der Bundesrat erklärt, wie er die Folgen abzumildern versucht.

Der Bundesrat hat Massnahmen beschlossen, die den Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» abfedern sollen. Vor den Medien sagte Bundespräsident Guy Parmelin: «Wir sind uns bewusst, dass die Situation für alle Betroffenen und Beteiligten schwierig ist.» Der Bundesrat will möglichst rasch Lösungen präsentieren. Umgesetzt werden sollen diese, sobald das Parlament die notwendigen Gelder bewilligt hat. Dies soll in der Dezembersession geschehen.

Parmelin betonte, dass sich die Schweizer Forschenden nach wie vor an den meisten «Horizon»-Verbundprojekten beteiligen können. Wird ihr Projektantrag angenommen, ist es aber nicht die EU, welche die Schweizer Partner bezahlt, sondern die Schweiz, konkret: das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Hingegen erlaubt die EU nicht, dass Schweizer Forschende Projekte leiten und koordinieren.

Ebenfalls ausgeschlossen sind sie von den prestigeträchtigen Einzelprojekten des European Research Council, den sogenannten ERC-Grants. Um diesen Nachteil abzufedern, soll der Schweizerische Nationalfonds (SNF) im Auftrag des Bundes nationale Instrumente entwickeln, die möglichst ähnliche Bedingungen bieten wie «Horizon». Die Orientierung an europäischen Konzepten soll in Zukunft die Zusammenarbeit erleichtern, sobald sich die Schweiz und die EU politisch wieder gefunden haben.

Weitere Probleme entstehen für Schweizer Wissenschafter, weil sie von den Marie-Sklodowska-Curie-Massnahmen ausgeschlossen sind, welche Karrieren in Bezug auf ihre internationale Mobilität fördern. Hier soll der SNF ebenfalls ein Instrument lancieren, mit dem auch vielversprechende Forschende von ausserhalb der Schweiz angezogen werden sollen. Unklar bleibt, ob und in welcher Form die Schweiz am Projekt «Digital Europe» teilnehmen darf. Bei Bedarf will der Bund hier weitere Übergangsmassnahmen vorlegen.

Auch beim European Innovation Council ist die Teilnahme für Schweizer Forschende eingeschränkt. Hier geht es um den technologischen Transfer zwischen Laboren und Innovationsprojekten. Als Alternative dazu will der Bund das Programm «Bridge» des SNF und von Innosuisse, der Agentur für Innovationsförderung, unterstützen. Dieses umfasst ein Angebot an der Schnittstelle von Grundlagenforschung und wissenschaftsbasierter Innovation.

Das gegenwärtige «Horizon»-Programm dauert von 2021 bis 2027. Dennoch konzentriert sich der Bundesrat in seiner Kommunikation vor allem auf das laufende Jahr. Das SBFI schreibt auf seiner Website, dass sich der Drittlandstatus der Schweiz jederzeit ändern könne, nun aber für die Ausschreibungen des Jahres 2021 gelte. Das oberste Ziel des Bundesrates ist es nach wie vor, schnellstmöglich diesen Status zu ändern und eine erneute Assoziierung für die Schweiz zu erreichen.

Parmelin betonte, dass die Schweiz bereit sei, zu verhandeln. Die EU hingegen pocht darauf, dass es zuerst eine Lösung der ungeklärten institutionellen Fragen rund um die Rechtsübernahme und die Streitschlichtung brauche. Verhandlungen sind zurzeit nicht möglich. Nachdem der Bundesrat die langjährigen Verhandlungen zum Rahmenabkommen im Mai 2021 abgebrochen hat, diskriminiert die EU die Schweiz zusätzlich.

Um die Wogen zu glätten, wollte der Bundesrat die Kohäsionsmilliarde an ausgewählte Staaten vor allem im Osten der EU rasch ausbezahlen – auch wenn die Zahlung des Kohäsionsbeitrags keine Garantie für die Teilnahme der Schweiz an «Horizon» darstellt.

Abschliessend betonte Parmelin, dass es falsch und einseitig sei, zu denken, die Schweiz habe nur «Horizon» und sonst nichts. Man verfüge über eine Vielzahl von Forschungsabkommen. Das internationale Interesse am hiesigen Forschungs- und Entwicklungsstandort sei da. Auch die Schweiz sei daran interessiert, im nordamerikanischen, im asiatischen und – seit dem Brexit – im britischen Raum neue Abkommen auszuhandeln.

Die neuen Massnahmen erfordern keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Die Kredite von rund 6,2 Milliarden Franken für die Teilnahme an «Horizon» haben Bundesrat und Parlament bereits vor einiger Zeit verabschiedet. Bis eine vollumfängliche Teilnahme wieder möglich ist, will der Bund aus diesem Topf schöpfen. NZZ, 18. September 2021, S. 13.


Die im April 2021 veröffentlichte Studie der EU-Kommission zu Verfahren der neuen Gentechnik sei unwissenschaftlich und zu stark von Industrieinteressen beeinflusst. Das kritisierten mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen und Bauern- und Handelsverbände Anfangs September 2021.

In ihrer Studie hatte die EU-Kommission überlegt, neue Gentechnik als Teil einer nachhaltigen europäischen Landwirtschaft zu etablieren und die Verfahren nicht mehr unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren (siehe EU-News vom 29.04.). Für die unterzeichnenden Organisationen, darunter Greenpeace, Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe, Slowfood Europe, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und das Umweltinstitut München, sei ein solcher Richtungswechsel in der Gentechnikpolitik "unverhältnismäßig". Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage dafür, verschiedene Verfahren und ihre Produkte auf einmal zu deregulieren. Im Gegenteil: Von den Technologien gehe nach wie vor ein Risiko aus, weshalb alle gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einer Risikobewertung unterzogen werden müssten. In ihrer Studie ignoriere die EU-Kommission jedoch "eine Vielzahl wissenschaftlicher Erkenntnisse und Analysen, die auf die Risiken der neuen Gentechniken hinweisen", monieren die unterzeichnenden Organisationen und werfen der EU-Kommission vor, "unkritisch der ‚Wunschliste‘ der GVO-Industrie für eine Deregulierung" zu folgen. Im Gegensatz zu den Risiken seien die potenziellen Vorteile der Neuen Gentechnik zudem "wahrscheinlich gering oder unbedeutend."

Als Grund für die unkritische Haltung der EU-Kommission sieht das Bündnis das Ungleichgewicht der vertretenen Interessen im Konsultationsprozess, der der Studie vorausging: 74 Prozent der Beiträge stammten demnach von der GVO-Industrie, auf deren "nicht überprüfbare" Versprechen die EU-Kommission sich "zu sehr" verlasse. So sei bisher nicht belegt, dass Pflanzen, die mit neuer Gentechnik entwickelt wurden, tatsächlich dazu beitragen können, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Ein Großteil der dafür in Frage kommenden Pflanzen befinde sich derzeit noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase.

Die Organisationen fordern, Verfahren der Neuen Gentechnik weiterhin über das bestehende Gentechnikrecht der EU zu regulieren. Dieses dürfe nicht abgeschwächt, sondern müsse verschärft werden, um "den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu erhalten und zu verbessern." Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Deregulierung könnte dazu führen, dass es keine Sicherheitskontrollen, keine GVO-Kennzeichnung für VerbraucherInnen, keine Rückverfolgbarkeitsanforderungen und keine Überwachung nach dem Inverkehrbringen gibt. "Eine Deregulierung würde dazu führen, dass die BürgerInnen nicht mehr wissen, was sie essen und die LandwirtInnen nicht mehr wissen, was sie säen", mahnen die unterzeichnenden Organisationen.

Statt die Entwicklung neuer GVO zu fördern, sollte die EU stattdessen nachhaltige Anbausysteme wie Agrarökologie und den ökologischen Landbau unterstützen.

Auch im Rahmen des Weltnaturschutzkongresses war das Thema Neue Gentechnik Anfangs September Thema: siehe EU-News vom 08.09 (https://www.dnr.de/­eu-koordination/­eu-umweltnews/­2021-naturschutz-biodiversitaet/­weltnaturschutzkongress-gestartet/­) Biased from the outset: The EU Commission's "working document" on new GM techniques fails to uphold environmental and consumer protection standards https://corporateeurope.org/­en/­media/­4767 https://www.dnr.de/­eu-koordination/­eu-umweltnews/­2021-landwirtschaft-gentechnik/­neue-gentechnik-kritik-an-unkritischer-position-der-eu-kommission/­ 08. September 2021


Mit milliardenschweren Investitionen und einer massiven Lobbyoffensive gehen Google und andere US-Internetkonzerne gegen Pläne Berlins und der EU zur Regulierung des EU-Digitalsektors vor. Google hat angekündigt, eine Milliarde Euro in zwei neue Rechenzentren in Deutschland zu investieren. Zudem geben das Unternehmen sowie weitere Firmen der US-Digitalbranche in Europa insgesamt fast 100 Millionen Euro für Lobbyaktivitäten aus; Google, Facebook und Microsoft sind die drei größten Lobbyisten überhaupt in Brüssel. Die EU-Regulierungspläne zielen insbesondere darauf ab, die Marktmacht der dominanten US-Konzerne zu brechen, um den Aufbau einer eigenständigen EU-Digitalbranche zu ermöglichen. SPD-Politiker bringen in diesem Zusammenhang bereits eine Zerschlagung der US-Konzerne ins Gespräch, um die "Wettbewerbsbedingungen kleinerer europäischer Anbieter zu verbessern". Wie die zuständigen EU-Kommissare zur Erläuterung ihrer Regulierungspläne für die Digitalbranche erklären, soll «Europa» zum "weltweiten Datenkontinent Nummer eins" aufsteigen.

"Wachsende Nachfrage nach Cloud-Diensten"

Deutsche Leitmedien und führende Politiker haben die Ankündigung des US-Konzerns Google begrüßt, rund eine Milliarde Euro in zwei Rechenzentren in Deutschland zu investieren, um auf die "wachsende Nachfrage nach Cloud-Diensten" zu antworten.[1] Auf einer Nutzfläche von mehr als 10.000 Quadratmetern solle schon im kommenden Jahr in Hanau, nur "20 Kilometer vom weltgrößten Internetknoten DE-CIX entfernt", eine neue Google-Cloudanlage in Betrieb gehen, heißt es seitens der Konzernführung. Eine zweite werde 2022 in der "Cloud-Region Berlin-Brandenburg" eingerichtet. Mit diesem Investitionen wolle Google zu den Marktführern bei Clouddiensten, Microsoft und Amazon, aufschließen, um das eigene Geschäftsmodell, das vor allem auf "Umsatz mit Werbung und Daten" basiere, auf ein "breiteres Fundament zu stellen". Der Strom für die energiehungrigen Rechenzentren solle größtenteils aus regenerativen Quellen bezogen werden; eine entsprechende Vereinbarung mit dem deutschen Ableger des französischen Engie-Konzerns sehe eine indirekte Finanzierung von Windparks und Solaranlagen durch den IT-Konzern vor. Bis 2030 will Google seine Clouddienste ausschließlich mit "grüner", CO2-freier Energie betreiben.

Alternative zum "Serverstandort USA"

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach in Reaktion auf die Investitionspläne des US-Internetgiganten von einem "starken Signal" für den Wirtschaftsstandort Deutschland, das sowohl dem Ausbau der digitalen Infrastruktur wie auch der angepeilten Energiewende gelte.[2] Laut Altmaier stellt die CO2-freie Energieproduktion inzwischen einen "zentralen Faktor für die Standortwahl" dar. Rechenzentren seien "Stromfresser", die zur Klimaerwärmung beitrügen, solange sie mit "Strom aus Kohlekraftwerken gefüttert" würden. Google beschäftige überdies an seinen deutschen Standorten Berlin, Frankfurt, Hamburg und München "rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", heißt es unter Bezugnahme auf Konzernangaben. Schließlich gebe es für die Kunden des US-Konzerns auch "rechtliche und regulatorische Gründe", vorzugsweise Clouddienste in Anspruch zu nehmen, deren Server "in Deutschland stehen", anstatt "Anlagen in den USA zu verwenden". Google-Kunden könnten künftig zwischen "zwei deutschen Cloud-Regionen" wählen – attraktive Alternativen zum "Serverstandort USA".

Die große Lobbyoffensive

Parallel zu seinen Investitionsplänen entfaltet Google – wie auch andere US-Internetkonzerne – eine massive Lobbyoffensive in Brüssel. Nach Angaben der NGO LobbyControl tobt in Brüssel derzeit eine regelrechte "Lobbyschlacht", mit der "Google, Amazon, Facebook & Co." strengere Regeln für Internetplattformen verhindern wollten.[3] Die Tech-Branche insgesamt investiert derzeit 33 Millionen Euro in ein "breites Lobbynetzwerk aus Verbänden, Lobbyagenturen, Denkfabriken und Anwaltskanzleien", um die IT-Gesetzgebung der EU zu beeinflussen. Im Vergleich dazu belaufen sich die Lobbyaufwendungen der Autoindustrie mit rund 10 Millionen Euro lediglich auf ein knappes Drittel.

Europaweit 97 Millionen Euro

Dominant sind dabei die US-Digitalkonzerne, die darüber hinaus in den Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten Einfluss zu nehmen suchen; zusammengenommen belaufen sich ihre europäischen Lobbyausgaben laut LobbyControl sogar auf 97 Millionen Euro. Führend in der "Lobbyschlacht" in Brüssel seien mit Aufwendungen von jeweils mehr als fünf Millionen Euro Google, Facebook und Microsoft; Apple habe in die Lobbykampagne "nur" 3,5 Millionen Euro investiert. Die Digitalbranche übertreffe derzeit neben der Kfz- auch die traditionell sehr aktive "Pharma- oder Finanz-Lobby", berichtet LobbyControl. Zum Vergleich: Die Bayer AG pumpte im selben Zeitraum rund 4,25 Millionen Euro in die Brüsseler Lobbymaschine; Ausgaben in ähnlicher Höhe tätigte der Ölmulti Shell. Während das Silicon Valley inzwischen für gut 20 Prozent der Lobbyinvestitionen in Brüssel verantwortlich ist, stünden Konzerne aus China und Hongkong hingegen für "weniger als 1 Prozent" der entsprechenden Aufwendungen. Allein für Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft arbeiteten in Brüssel derzeit "mehr als 140 Lobbyisten".

Gegen DSA, DMA und BKA

Die Lobbykampagnen und Investitionsoffensiven der US-Internetriesen richten sich konkret gegen zwei EU-Gesetzesvorhaben: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit dem DSA will die EU die Online-Plattformen der US-Internetgiganten zur einer stärkeren Regulierung nötigen; das betrifft unter anderem "die Moderation digitaler Inhalte, Empfehlungssysteme und Online-Werbung".[4] Das DMA zielt vor allem darauf ab, die übermäßige "monopolartige Marktmacht der Online-Plattformen" zu brechen. Für US-Konzerne, die als "Gatekeeper" den Zugang zu Online-Plattformen kontrollieren, wird dabei eine umfangreiche "Liste mit Geboten und Vorboten" entwickelt, formuliert LobbyControl. Die Auseinandersetzungen werden inzwischen auch auf dem Rechtsweg ausgefochten: In Deutschland klagt Google seit Mitte 2021 gegen eine Erweiterung des schon 2018 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das soziale Medien verpflichtet, Nutzerdaten an Behörden schon bei Verdachtsfällen, also noch vor der Feststellung einer Straftat, weiterzuleiten; dies ermöglicht es etwa dem BKA, eine Verdachtsdatenbank aufzubauen.[5] Das Gesetz, dessen Bußgeldobergrenzen jüngst erhöht wurden, verstoße gegen die "deutsche Verfassung und europäische Gesetze", erklärte eine YouTube-Managerin anlässlich der Klageerhebung. YouTube ist Teil des Google-Konzerns.

Zerschlagungspläne

Dabei ist insbesondere Berlin darauf erpicht, die dominante Stellung der US-Konzerne zu brechen und deutschen Konkurrenten größere Marktanteile zu verschaffen. Zu Jahresbeginn lobten deutsche Leitmedien ein neues Gesetz, das die Internetkonzerne durch eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes stärker kontrollieren soll.[6] Deutschland nehme eine "Vorreiterrolle" ein, indem es proaktiv gegen die "großen Plattformen" der US-Konzerne vorgehe, erklärten SPD-Politiker damals. Da die entsprechenden Vorhaben der EU noch "Jahre" bräuchten, presche Berlin "mit dem neuen Gesetz schon mal vor". Während die Planungen der EU-Kommission auf eine starke Einschränkung des Handlungsspielraums der großen Digitalunternehmen zielen, um "kleineren Wettbewerbern mehr Raum" zu verschaffen [7], brachten SPD-Digitalpolitiker im Juni 2021 gar die Zerschlagung der US-Konzerne ins Gespräch, um die "Wettbewerbsbedingungen kleinerer europäischer Anbieter zu verbessern" [8]. Die Diskussion um die Zurückdrängung der US-Konkurrenz auf dem europäischen IT-Markt gewinne durch die Bestrebungen der US-Regierung "an Fahrt", die "Entflechtung von dominanten Unternehmen" zu ermöglichen, heißt es.

Kampf um den Datenstrom

Die Gesetzesvorstöße in Brüssel und Berlin verfolgen – auch angesichts des Wankens der US-Hegemonie – äußerst ehrgeizige Ziele. Es gehe nicht an, dass der EU-Datenstrom auf Dauer über "über US-Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook fließt", erklärten bereits Ende 2020 die zuständigen EU-Kommissare Thierry Breton und Margrethe Vestager: "Europa" müsse zum "weltweiten Datenkontinent Nummer eins" aufsteigen.[9]

[1], [2] Google investiert in Rechenzentren. tagesschau.de 31.08.2021.

[3], [4] Neue Studie zur Lobbymacht von Big Tech: Wie Google & Co die EU beeinflussen. lobbycontrol.de 31.08.2021.

[5] Google klagt gegen deutsches Gesetz gegen Hassbotschaften. zeit.de 27.07.2021.

[6] Mehr Kontrolle von Internetkonzernen. tagesschau.de 14.01.2021.

[7] Was die neuen EU-Regeln für die Datenriesen bedeuten. handelsblatt.de 15.12.2021.

[8] Deutsche Digitalpolitiker befürworten Zerschlagung großer Techkonzerne als letztes Mittel. handelsblatt.de 14.06.2021.

[9] Frankreich schickt Amazon, Google und Facebook Bescheide über neue Digitalsteuer. manager-magazin.de 25.11.2021.

7. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8696/­


EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die deutsche Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer verlangen einen "Sprung nach vorn" bei der Militarisierung der EU. Man trete "in eine neue Ära verstärkter Konkurrenz" auf globaler Ebene ein, erklärte von der Leyen am 15. September 2021 in ihrer Rede zur Lage der Union; die EU müsse deshalb eigenständig militärisch operieren können – auch "ohne die Beteiligung der NATO oder der UNO". Kramp-Karrenbauer stufte die Forderungen der Kommissionspräsidentin als "wichtig" ein. Erst kürzlich hatte sie für zukünftige EU-Militäreinsätze die Schaffung von "Koalitionen der Willigen" empfohlen, die auch von Berliner Regierungsberatern befürwortet wird. Sie zudem einen "Epochenwechsel" diagnostiziert, nach dem "Sicherheitspolitik viel stärker im Mittelpunkt stehen" werde als bisher; mit Blick auf Militäreinsätze müsse sich "Deutschlands strategische Kultur verändern". Im ersten Halbjahr 2022 soll ein EU-Verteidigungsgipfel neue Weichen stellen. Kramp-Karrenbauer schließt einen "robusten" Einsatz in Mali nicht aus.

"Eine neue Ära verstärkter Konkurrenz"

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union weitere Schritte zur Militarisierung der EU gefordert. Man trete "in eine neue Ära verstärkter Konkurrenz" auf globaler Ebene ein, erklärte von der Leyen; daher müsse die Union militärisch handlungsfähig sein – und zwar auch "ohne die Beteiligung der NATO oder der UNO". Es gelte, "in unserer Nachbarschaft" und darüber hinaus – "in unterschiedlichen Regionen" – "für Stabilität [zu] sorgen"; dazu sei eine "Europäische Verteidigungsunion" anzustreben.[1] Von der Leyen verlangt nicht nur, die "Interoperabilität" der Streitkräfte in der EU zu stärken. Dazu werde schon jetzt kräftig in gemeinsame Rüstungsprojekte "von Kampfflugzeugen bis hin zu Drohnen" investiert. Die Kommissionspräsidentin schlägt vor, den Aufbau einer eigenständigen EU-Rüstungsindustrie weiter zu beschleunigen durch "eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf von Verteidigungsausrüstung, die in Europa entwickelt und hergestellt wurde". Darüber hinaus müsse aber endlich auch eine "Grundlage für unsere gemeinsame Entscheidungsfindung" über EU-Militäreinsätze geschaffen werden; neue Kampftruppen allein genügten nicht.

"Koalitionen der Willigen"

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die von der Leyens Forderungen ausdrücklich begrüßt, hatte sich bereits kurz davor ähnlich geäußert. Hintergrund waren Vorschläge, eine rund 5.000 Soldaten umfassende schnelle EU-Eingreiftruppe zu schaffen ("first entry force"), die für ein "sofortiges, kurzfristiges Einsatzszenario" zur Verfügung stehen soll. Kramp-Karrenbauer hatte am 2. September 2021, während eines Treffens mit ihren EU-Amtskollegen, erklärt, dies allein genüge nicht; "die zentrale Frage für die Zukunft" der Außen- und Militärpolitik der EU sei vielmehr, wie man "unsere militärischen Fähigkeiten" tatsächlich nutze.[2] Kramp-Karrenbauer bezog sich damit auf die Tatsache, dass die EU ihre EU-Battlegroups, die seit 2007 voll einsatzfähig bereitstehen, noch nie eingesetzt hat – aufgrund politischer Differenzen, ob bzw. wo dies geschehen soll. Um trotz der divergierenden Interessen der Mitgliedstaaten künftig rasch intervenieren zu können, schlug Kramp-Karrenbauer "Koalitionen der Willigen" vor. "Deutschland und Frankreich sind bereit, hier voranzugehen", teilte die Bundesverteidigungsministerin gestern mit; "andere Länder unterstützen diesen Plan."[3]

Spaltungsgefahr

Dem schließen sich auch Berliner Regierungsberater an – und stellen zugleich weiterreichende Forderungen. So heißt es etwa in einer Stellungnahme aus der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die militärische "Fortentwicklung der EU" dürfe "nicht länger von einigen wenigen Mitgliedstaaten behindert werden"; die Forderung nach "Koalitionen der Willigen" gehe in die richtige Richtung. Allerdings werde sich "mehr Flexibilität ... nur auszahlen", wenn sich die EU-Mitgliedstaaten außerdem "dazu bereit erklären, verbindliche Streitkräfteziele vorzugeben, um bestehende Fähigkeitslücken zu schließen". Der Ansatz, die Aufrüstung allein den einzelnen Ländern zu überlassen, sei "gescheitert".[4] Die SWP weist zudem darauf hin, dass das Setzen auf "Koalitionen der Willigen" zu neuen inneren Spannungen führen kann. Die Bundesregierung habe "flexiblere, pragmatischere oder auch ad hoc agierende Formate" bislang abgelehnt, da sie "die Gefahr" bärgen, "die EU zu spalten und so zu schwächen", stellt die SWP fest. Berlin müsse daher in Zukunft "eine neue Balance finden zwischen dem legitimen Ansatz, die EU-Integration ... zu vertiefen, und der Notwendigkeit, die EU in die Lage zu versetzen, Schritt zu halten mit den rasanten Veränderungen der internationalen Sicherheitspolitik".

"Vor großen Aufgaben"

Mit Blick auf die globale politische Lage urteilt Kramp-Karrenbauer darüber hinaus, "dass sich Deutschlands strategische Kultur verändern muss".[5] Aktuell stehe ein "Epochenwechsel" bevor, nach dem "Sicherheitspolitik viel stärker im Mittelpunkt stehen" werde "als früher", erklärte die Ministerin bei der Einweihung von IISS Europe, dem "Europabüro" des International Institute for Strategic Studies (London), am Pariser Platz in Berlin. Dabei entstehe "der Eindruck, dass sich die strategische Großwetterlage schneller verändert, als die Einstellung in Deutschland sich anpassen kann oder will". Es komme "viel auf uns zu"; deshalb werde die künftige Bundesregierung – "ganz gleich, wer sie bilden wird" – unmittelbar "vor großen Aufgaben stehen". Bei der "Gestaltung des Epochenwechsels" sei die Bundeswehr "ein Pfund", mit dem man "wuchern kann", erklärte die Ministerin. "Die Bedrohungen an den Außengrenzen Europas und der NATO wachsen", äußerte Kramp-Karrenbauer: im Osten etwa "durch Russland", in der Sahelzone "durch islamistische Extremisten". So werde "schon bald ... die Frage auf uns zukommen, ob wir bereit sind", im Sahel "mit einem robusten Mandat vor Ort in den Einsatz zu gehen".[6]

Europas Sprung nach vorn

Zur Planung konkreter Schritte kündigt EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen einen "Gipfel zur Europäischen Verteidigung" im ersten Halbjahr 2022 an; dann wird Frankreich den EU-Ratsvorsitz innehaben. Es sei "an der Zeit, dass Europa einen Sprung macht", sagte von der Leyen.[7] Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer schloss sich an: "Ein deutlicher Sprung nach vorn für die europäische Verteidigung ist dringend notwendig."[8] Als Hindernis könnte sich freilich erweisen, dass der Gipfel von Frankreich ausgerichtet wird, dessen militärische und militärpolitische Vorstöße seit Jahren von der Bundesregierung systematisch ausgebremst werden. So hat sie bislang die von Paris angestoßene Initiative européenne d'intervention (IEI) – den Versuch, schnelle, flexible EU-Militäreinsätze zu ermöglichen – zugunsten des PESCO-Projekts systematisch und sich dem französischen Drängen, den Kampfeinsatz in Mali stärker durch EU-Truppen zu unterstützen, verweigert. Ob Berlin sich im Frühjahr gegenüber Paris nachgiebiger zeigen wird oder ob Frankreich erneut zurückstecken muss, wird sich zeigen.

[1] Rede der Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union – 2021. ec.europa.eu 15.09.2021.

[2] S. dazu EU-Kriegskoalitionen der Willigen. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8694/­

[3] Statement der Verteidigungsministerin zur Rede der EU-Kommissionspräsidentin. bmvg.de 15.09.2021.

[4] Ronja Kempin: EU-Sicherheitspolitik: Lehren aus dem Afghanistan-Desaster. swp-berlin.org 14.09.2021.

[5], [6] Annegret Kramp-Karrenbauer zur strategischen Kultur in Deutschland und Europa. bmvg.de 08.09.2021.

[7] Rede der Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union – 2021. ec.europa.eu 15.09.2021.

[8] Annegret Kramp-Karrenbauer zur strategischen Kultur in Deutschland und Europa. bmvg.de 08.09.2021.

[9] S. dazu Die Koalition der Kriegswilligen (II) (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7777/­) und Vor neuen Konfrontationen. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7920/­ 16. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8705/­


Die EU-Kommission präsentiert eine neue Indo-Pazifik-Strategie und dringt auf eine umfassendere militärische Präsenz der EU-Staaten im Indischen und im Pazifischen Ozean. Die Union müsse nicht nur ihre ökonomischen Beziehungen in die Region ausbauen – insbesondere zu Staaten, die sich gegen China positionieren –, sondern auch häufiger Hafenbesuche sowie gemeinsame Übungen mit Anrainerstaaten durchführen, heißt es in dem Papier, das am 16. September 2021 in Brüssel vorgestellt wurde. Zudem gelte es "Maritime Interessengebiete im Indo-Pazifik" zu definieren, in denen man besonders eng mit den Anrainern kooperiere, dies auch militärisch. Die Fregatte Bayern führt ihre Asien-Pazifik-Fahrt bereits in diesem Sinne durch. Der AUKUS-Pakt sichert Berlins militärischem Kooperationspartner Australien Atom-U-Boote für Operationen gegen China. Er spitzt zugleich innerwestliche Konflikte zu: Canberra bricht für ihn einen 56 Milliarden Euro schweren Beschaffungsvertrag mit Paris.

Von Ostafrika bis zu den Pazifikinseln

Die EU-Kommission fordert in ihrer Indo-Pazifik-Strategie den konsequenten Ausbau der Beziehungen zu den Anrainerstaaten des Indischen und des Pazifischen Ozeans. In der "Region" lebten drei Fünftel der Weltbevölkerung, die mittlerweile rund 60 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung erarbeiteten, heißt es in dem Papier [1]; daher gelte es, die Beziehungen in das Gebiet zu intensivieren. Der Indische Ozean sei für die Staaten der EU der "Zugang"; mit seinen Anrainern wolle man deshalb enger zusammenarbeiten. Angestrebt werde aber auch die engere Kooperation mit den Ländern des südostasiatischen Staatenbundes ASEAN sowie den Inselstaaten des Pazifischen Ozeans. Eine wichtige Rolle spielten auch die "Überseegebiete" im Indischen und im Pazifischen Ozean, die von Mitgliedstaaten kontrolliert würden. Bei ihnen handelt es sich um von Frankreich beherrschte Territorien, von denen manche von den Vereinten Nationen offiziell als zu entkolonisierende Gebiete eingestuft werden; in mehreren von ihnen kämpfen bis heute Unabhängigkeitsbewegungen gegen die französische Kolonialherrschaft.[2] Mit China, so heißt es in dem Strategiepapier, wolle man dort, wo es den eigenen Interessen entspreche, kooperieren; das gelte etwa auf wirtschaftlichem Gebiet.

Gegen China in Stellung

Im Gegensatz dazu zielt die neue Indo-Pazifik-Strategie jedoch vor allem darauf ab, die EU am Indischen sowie am Pazifischen Ozean gegen die Volksrepublik in Stellung zu bringen. So sollen Freihandelsabkommen mit Ländern geschlossen werden, die sich entweder – wie Australien und Indien – schon jetzt gegen China positionieren oder die die EU im Machtkampf gegen Peking fest an ihre Seite zu ziehen hofft, so etwa Neuseeland und Indonesien. Brüssel strebt zudem "Digitale Partnerschaftsabkommen" mit Japan, Südkorea und Singapur an; auch mit Indien will sie die digitale Kooperation ausbauen. Nicht zuletzt strebt die Kommission eine umfassende Zusammenarbeit mit den Ländern des "Quad"-Pakts ("Quadrilateral Security Dialogue") an; dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss, dessen einigendes Band die gemeinsame Rivalität zu China ist. Ihm gehören die USA, Japan, Australien und Indien an.[3] Darüber hinaus ist in dem Papier von "Grünen Allianzen" und von Forschungs- bzw. Innovationskooperationen die Rede. Ausgebaut werden sollen zudem "Konnektivitätspartnerschaften" insbesondere mit Japan und mit Indien; sie sollen auf die ASEAN-Staaten und womöglich auf den westlichen Indischen Ozean – mehrere Staaten Afrikas also – ausgeweitet werden. Intensivieren will die EU zudem ihre Wirtschaftsbeziehungen zu Taiwan.

"Maritime Interessengebiete"

Ausführlich widmet sich die Indo-Pazifik-Strategie dem Ausbau der militärischen Kooperation. So will Brüssel nicht nur mehr "Militärberater" in die EU-Delegationen der Länder Asiens und der Pazifikregion entsenden. Darüber hinaus ist die Ausweitung sogenannter Framework Participation Agreements geplant, die eine Einbeziehung der jeweils kooperierenden Staaten in gemeinsame "Krisenoperationen" ermöglichen. Im Rahmen eines solchen Abkommens hat bereits im Jahr 2017 Südkorea ein Kriegsschiff in den EU-Einsatz am Horn von Afrika ("Operation Atalanta") entsandt. Weitere Framework Participation Agreements bestehen bereits mit Australien, Neuseeland und Vietnam. Die EU will zudem ihre Marinepräsenz im Indischen und im Pazifischen Ozean intensivieren und strebt eine Ausweitung von Hafenbesuchen und gemeinsamen Manövern an. Ein Beispiel dafür bietet die aktuelle Asien-Pazifik-Fahrt der Fregatte Bayern [4]). Insbesondere will die EU "Maritime Interessengebiete im Indo-Pazifik" definieren, in denen sie besonders eng mit den Anrainern kooperiert.

Atom-U-Boote und Marschflugkörper

Australien, das die Fregatte Bayern nach einem Tankaufenthalt auf Diego Garcia ansteuerte, hat soeben einen neuen Pakt mit den Vereinigten Staaten und Großbritannien geschlossen – gegen China. Der AUKUS-Pakt (Australien, United Kingdom, United States) sieht zunächst Schritte zur Aufrüstung Australiens vor. So soll die Marine des Landes nuklear angetriebene U-Boote erhalten; Australien wäre damit nach den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats und Indien das erst siebte Land der Welt, das Atom-U-Boote erhält. Diese sind schneller als dieselgetriebene U-Boote, haben eine viel größere Reichweite und bieten damit für Kriegsoperationen in den riesigen Weiten des Indischen und des Pazifischen Ozeans erhebliche Vorteile. Im Rahmen des AUKUS-Pakts wollen die drei beteiligten Staaten zudem im Cyberraum und bei Künstlicher Intelligenz eng zusammenarbeiten; beides besitzt für die künftige Kriegführung erhebliche Bedeutung. Canberra wird zudem Tomahawk-Marschflugkörper erhalten, mit denen es Ziele in großer Entfernung angreifen kann. Das stärkt die militärische Potenziale der westlichen Mächte deutlich – und zeigt zudem, wie stark die militärischen Spannungen binnen kurzer Zeit in dem Gebiet eskalieren können, in dem die EU in Zukunft verstärkt operieren will.

Innerwestliche Rivalitäten

Dabei führt der AUKUS-Pakt zugleich zu heftigen innerwestlichen Spannungen. Ursache ist, dass Australien, um die Atom-U-Boote beschaffen zu können, einen 2016 geschlossenen Vertrag mit Frankreich zur Beschaffung von zwölf dieselgetriebenen U-Booten bricht. Damit verliert Paris ein bereits gestartetes Geschäft im Wert von 56 Milliarden Euro an die britisch-US-amerikanische Konkurrenz. Besonders pikant ist, dass Frankreich, wie es heißt, "seinerzeit von Washington unter Druck gesetzt wurde, keine atomgetriebenen Barracuda-U-Boote an Australien zu verkaufen".[5] Das habe "die zeitaufwendige Entwicklung eines Diesel-Elektroantriebs" notwendig gemacht. Canberra wiederum habe nun die Verzögerungen zum Anlass genommen, den Vertrag mit Paris zu kündigen; Washington wiederum liefere nun die nukleare Antriebstechnologie, die in die U-Boote einzubauen es 2016 der französischen Seite untersagt habe. Frankreichs Außenminister Jean-Yves Le Drian sprach gestern wütend von einem "Schlag in den Rücken" – und kündigte an, seine Regierung sei "mit der Geschichte noch nicht fertig".[6] Das äußerst voluminöse U-Boot-Geschäft galt als zentrales Element der gerade im Aufschwung befindlichen französisch-australischen Militärkooperation.

[1] Zitate hier und im Folgenden: European Commission: The EU strategy for cooperation in the Indo-Pacific. Joint Communication to the European Parliament and the Council. JOIN(2021) 24 final. Brussels, 16.09.2021.

[2] Die Vereinten Nationen verzeichnen unter anderem Neukaledonien und Französisch-Polynesien auf ihrer Liste der "Non-Self-Governing Territories", die entkolonisiert werden sollen. Mayotte gehörte einst zu den Komoren, wurde aber im Zuge der Entkolonialisierung von Frankreich unter Nutzung fadenscheiniger Argumente von ihnen abgetrennt; die Komoren fordern die Insel bis heute vergeblich zurück. Auf Neukaledonien sowie in Französisch-Polynesien kämpfen antikoloniale Unabhängigkeitsbewegungen für ihre Entlassung aus französischer Kolonialherrschaft.

[3] S. dazu Gemeinsam gegen China. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8591/­

[4] S. dazu Illegal besetzte Inseln (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8676/­) und "Eine gewisse Doppelmoral". https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8698/­

[5], [6] Friederike Böge, Jochen Buchsteiner, Till Fähnders, Thomas Gutschker, Majid Sattar, Michaela Wiegel: Ein Deal entzweit den Westen. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.09.2021. 17. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8706/­


Eine Versorgungskrise wie aktuell in Großbritannien droht wegen des kontinuierlich zunehmenden Mangels an Lkw-Fahrern auch Deutschland und der EU. Das besagen Einschätzungen von Branchenexperten. Im Vereinigten Königreich waren nach ersten Schwierigkeiten bei der Belieferung von Supermärkten einige Zeit im September 2021 die Benzinvorräte von wohl zwei Dritteln aller Tankstellen zur Neige gegangen. Experten weisen darauf hin, dass in der Bundesrepublik fast ebenso viele Lkw-Fahrer fehlen wie in Großbritannien – und es werden mehr. Das ist auch in den Ländern Ost- und Südosteuropas der Fall, die einen beträchtlichen Teil des Lkw-Frachtverkehrs in der EU abdecken. Ursache des Fahrermangels sind – wie in Großbritannien – Dumpinglöhne und miserable Arbeitsbedingungen, mit denen in der EU allgemein meist Arbeitskräfte aus Europas östlicher und südöstlicher Peripherie abgefunden werden. Philippinische Lkw-Fahrer werden mit der Aussage zitiert, sie hätten in Saudi-Arabien bessere Arbeitsbedingungen vorgefunden als in Europa.

Kein Nachschub aus Osteuropa mehr

In Großbritannien führt der Mangel an Lkw-Fahrern, der bereits seit geraumer Zeit für Probleme sorgt, seit Ende September 2021 zu großen Schwierigkeiten in der Benzinversorgung. Ausfälle bei der Belieferung zunächst nur weniger Tankstellen hatten eine Welle an Panikkäufen ausgelöst, wodurch rund zwei Dritteln der Tankstellen der Treibstoff ausging und sich vor den anderen lange Schlangen bildeten. [1] Bestehen bleibt jedoch der Mangel an Lkw-Fahrern, der auf rund 100.000 Personen geschätzt wird und nicht nur die Belieferung von Tankstellen und von Supermärkten, sondern auch der Industrie betrifft. Zum Teil ist er durch die Covid-19-Pandemie bedingt; 2020 konnten aufgrund der Lockdowns 25.000 Lkw-Fahrprüfungen weniger abgelegt werden als 2019.[2] Die Hauptursache sind allerdings die miserablen Arbeitsbedingungen, die vor allem Jüngere abschrecken; das Durchschnittsalter wird mittlerweile mit 55 Jahren angegeben. Nicht zuletzt wirkt sich auch der Brexit aus: Ende März 2021 waren im Vereinigten Königreich gut 16.000 Lkw-Fahrer aus der EU weniger registriert als ein Jahr zuvor. Die bis zum EU-Austritt vorhandene Option, Nachschub aus Ost- und Südosteuropa anzuwerben, entfällt.

"Lkw als Wohnort"

Ein rasch zunehmender Mangel an Lkw-Fahrern besteht auch in Deutschland und anderen Staaten der EU. Für Deutschland berichten Branchenverbände von einer Personallücke, die sich auf 60.000 bis 80.000 Fahrer beläuft. Für Polen ist von bis zu 120.000 die Rede. Zu den Ursachen trägt in der Bundesrepublik laut Berichten in gewissem Umfang die Aussetzung der Wehrpflicht bei: Die Bundeswehr, heißt es, bilde mit 10.000 Lkw-Fahrern im Jahr nur noch halb so viele aus wie zuvor.[3] Als Haupthindernis beim Anwerben neuer Fahrer gelten allerdings auch in Deutschland die niedrigen Löhne sowie die miserablen Arbeitsbedingungen. So sind Lkw-Fahrer in der Praxis oft mehrere Monate lang von ihren Familien getrennt, müssen zahlreiche Überstunden machen und in ihren Fahrerkabinen übernachten: "Lkw als Wohnort, Autobahnraststätten als Zuhause", hieß es vor kurzem in einem Bericht.[4] Hinzu kommen oft starker Pünktlichkeitsdruck, gesetzeswidrige Ausbeutungspraktiken der Speditionen sowie unzulängliche gesetzliche Rahmenbedingungen bei einer gleichzeitig eher rudimentären Durchsetzung geltender Gesetze mittels Kontrollen; überlange Arbeitszeiten etwa werden, wie berichtet wird, immer noch häufig durch gezielte Manipulationen an den Tachometern verschleiert und allzu oft nicht aufgedeckt.

Dumpinglöhne als Kostenvorteil

Möglich ist die Aufrechterhaltung von Dumpinglöhnen und miserablen Arbeitsbedingungen dank der EU. Die Voraussetzungen dafür schafft das kaum veränderte Wohlstandsgefälle in der Union in Verbindung mit dem Binnenmarkt und der Arbeitnehmerfreizügigkeit. So greifen Konzerne aus Deutschland in steigendem Maß auf Dienstleistungen von Lkw-Firmen mit Sitz in Ost- und Südosteuropa zurück, weil dort die Löhne und die Lohnnebenkosten erheblich niedriger sind; auch westeuropäische Speditionen haben Ableger in den östlichen und südöstlichen EU-Mitgliedstaaten gegründet. Eine im Auftrag der EU erstellte Studie beziffert den "Kostenvorteil" dort ansässiger Fahrer auf "mehr als 170 Prozent".[5] Laut der Untersuchung wird der internationale Lkw-Frachtverkehr in der EU – grenzüberschreitender Frachtverkehr sowie Transporte, die innerhalb eines Landes von Lkw aus einem anderen Land abgewickelt werden – mittlerweile zu 62 Prozent mit Fahrzeugen durchgeführt, die in Ost- oder Südosteuropa registriert sind. Polen hält mit rund 33 Prozent mit Abstand die Spitzenstellung; Litauen und Rumänien kommen mit rund 6 Prozent auf einen Marktanteil, der ebenso hoch ist wie derjenige Deutschlands.[6] Hinzu kommt, dass auch bei Lkw, die in der Bundesrepublik zugelassen sind, der Anteil der Fahrer aus anderen europäischen Staaten steigt – von kaum 7 Prozent im Jahr 2012 auf fast 20 Prozent im Jahr 2020.[7]

Auf Niedriglohn gebaut

Die systematische Ausbeutung ost- und südosteuropäischer Lkw-Fahrer gelingt auch deswegen, weil es mehreren Staaten der Region gelungen ist, den Frachtverkehr auf der Straße zu einer Säule ihrer Wirtschaft auszubauen. In Polen etwa trug das Speditionsgewerbe im Jahr 2018 bereits rund 6,5 Prozent zur Wirtschaftsleistung bei.[8] Transportdienste bedienen dabei auch die Kfz-Branche inklusive Zulieferer, die ihren Ausstoß – gemessen am Wert – seit dem polnischen EU-Beitritt im Jahr 2004 um 127 Prozent auf 27,85 Milliarden Euro (2019) steigern konnte und nun zweitgrößter Sektor der verarbeitenden Industrie in Polen ist; die Branche, die von deutschen Konzernen wie Volkswagen dominiert wird, ist auf Lkw-Transporte zwingend angewiesen.[9] Ähnlich verhält es sich in Ungarn, einem der bedeutendsten Auslandsstandorte der deutschen Kfz-Industrie, der inzwischen 4 Prozent des gesamten internationalen Lkw-Frachtverkehrs in der EU abwickelt.[10] Die weitreichende Festlegung der Länder Ost- und Südosteuropas auf wirtschaftlich abhängige Tätigkeiten mit oft schlechter Entlohnung und miserablen Arbeitsbedingungen führt zuweilen zu Exzessen, die öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Das gilt nicht nur für die Situation von Lkw-Fahrern aus Ost- und Südosteuropa, sondern auch für ost- und südosteuropäische Arbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft, in deutschen Schlachtbetrieben und in der deutschen 24-Stunden-Pflege.

"Sehenden Auges in den Versorgungskollaps"

Allerdings zeigt der Mangel an Lkw-Fahrern auch in Deutschland und Polen, dass das System an seine Grenzen stößt. Insbesondere polnische Speditionen haben längst begonnen, Fahrer aus Ländern östlich der EU zu rekrutieren; nach etwas mehr als 20.000 im Jahr 2015 lag ihre Zahl im Jahr 2017 bereits über 65.000.[12] Angeworben werden Fahrer längst nicht mehr nur aus der Ukraine und Moldawien, sondern auch aus Belarus oder aus Kasachstan, zuweilen sogar aus den Philippinen. Dennoch lässt sich der Bedarf unter den Bedingungen von Dumpinglöhnen und miserablen Arbeitsbedingungen nicht mehr decken. Das liegt womöglich auch daran, dass die Bedingungen anderswo besser sind als in der EU: Philippinische Fahrer beispielsweise berichten, sie seien in Saudi-Arabien besser behandelt worden als in Europa.[13] Mit Blick auf den Lkw-Fahrermangel auch in Deutschland urteilt der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Dirk Engelhardt, mutmaßlich werde "in Westeuropa die gleiche Situation" eintreten wie zur Zeit in Großbritannien, "nur etwas zeitversetzt": "Wir warnen davor, dass wir auch in Westeuropa sehenden Auges in einen Versorgungskollaps laufen."[14]

In der Übergangskrise

Großbritannien, das seinerseits Niedriglohnpersonal traditionell stark aus seinen früheren Kolonien rekrutiert, hat mit dem Austritt aus der EU auch Abschied vom Niedriglohnimport aus Ost- und Südosteuropa genommen. Es steckt nun in einer Übergangskrise, von der noch nicht klar ist, wohin sie führt. Bereits im Sommer 2021 wurde berichtet, erste Unternehmen böten Lkw-Fahrern deutliche Lohnerhöhungen an.[15] Jetzt dringt auch die Regierung darauf, den Fahrern "mehr zu zahlen, statt den Markt nur mit billiger Arbeit zu überfluten"; sie gerät dadurch in Konflikt mit der auf Lkw-Transporte angewiesenen Industrie.[16] Die Auseinandersetzungen dauern an.

[1] George Bowden: Petrol supply: Army will be delivering fuel in days – Kwarteng. bbc.co.uk 29.09.2021.

[2] How serious is the shortage of lorry drivers? bbc.co.uk 28.09.2021.

[3] Eva Fischer: Versorgungsengpass droht. Allein in Deutschland fehlen derzeit 60.000 bis 80.000 Lkw-Fahrer. handelsblatt.com 22.09.2021.

[4] Gerhard Schröder: Lange Fahrten für wenig Geld. deutschlandfunkkultur.de 14.09.2021.

[5] Regina Weinrich: Kostenvorteil bei über 170 Prozent. eurotransport.de 02.03.2021.

[6] Assessment of the impact of a provision in the context of the revision of Regulation (EC) No 1071/2009 and Regulation (EC) No 1072/2009. Final Report. February 2021.

[7] Deutsche Verkehrs-Zeitung: Fahrerlöhnereport 2020.

[8] Reinhard Lauterbach: Totenschiffe auf der Straße. junge Welt 06.10.2018.

[9] Die polnische Wirtschaft. wko.at 23.04.2021.

[10] S. dazu Im Interesse der deutschen Industrie (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7845/­) und Europas industriell stärkste Region (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8652/­).

[11] S. dazu Bleibende Schäden (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8272/­

[12] Harald Schumann, Elisa Simantke: Das schmutzige Geschäft mit Lkw-Fahrern aus Osteuropa. tagesspiegel.de 08.10.2018.

[13] Gerhard Schröder: Lange Fahrten für wenig Geld. deutschlandfunkkultur.de 14.09.2021.

[14] Auch in Deutschland fehlen Lkw-Fahrer. tagesschau.de 10.09.2021.

[15] Dave Harvey: Brexit and Covid cause big jump in pay for lorry drivers. bbc.co.uk 02.07.2021.

[16] Edward Malnick, Daniel Capurro, Sarah Newey, Henry Bodkin: Boris Johnson demands pay rise for lorry drivers. telegraph.co.uk 26.09.2021.

30. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8719/­


Polens Verfassungsgericht hat am Donnerstagabend (7. Oktober 2021) den Konflikt mit der Europäischen Union in eine neue Phase gebracht. 10 der 12 anwesenden Magistratinnen und Magistraten entschieden, dass die EU und spezifisch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Anspruch, die Entscheidungen des «souveränen und demokratischen Staates» Polen zu bewerten, ihre Kompetenzen überschritten haben. «Die EU-Organe handeln ausserhalb der ihnen in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten», erklärte die vorsitzende Richterin Julia Przylebska. Dies widerspreche der Verfassung.

Das Tribunal, das seine Grundsatzentscheidung auf Antrag der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) fällte, erklärte konkret Artikel 1, 4 und 19 des Vertrags über die Europäische Union für verfassungswidrig. Diese setzen einige der Grundregeln des europäischen Rechtsraums, wie den Transfer nationaler Kompetenzen nach Brüssel, den Geltungsbereich europäischer Gesetze und die Funktion des EuGH als oberstes Justizorgan.

Das Verfassungsgericht fällte das Urteil nach monatelangen Verhandlungen und nicht weniger als sieben Verschiebungen. Zahlreiche Beobachter sahen hinter den Verzögerungen die Unschlüssigkeit der PiS.

Vordergründig geht es bei dem Urteil tatsächlich um ein heikles Thema. Die Frage des Vorrangs nationalen oder europäischen Rechts ist auch in Polen nicht unumstritten. So hält Artikel 8 der Verfassung fest, diese sei «das oberste Recht der Republik», und die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind laut Artikel 190 «bindend und endgültig».

Dagegen steht in Artikel 90 und 91, ein ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag stehe über polnischen Gesetzen, wenn sie diesem widersprechen. Auch könne Warschau internationalen Organisationen Kompetenzen abgeben. Die meisten Experten und die Vorgängerregierungen der PiS argumentierten, dass das Land mit dem Beitritt zur EU im Grundsatz auch den im Vertrag über die EU festgehaltenen «Anwendungsvorrang» des europäischen Rechts akzeptiert hat.

Die Mitgliedstaaten sind damit grundsätzlich verpflichtet, Urteile des EuGH umzusetzen. Unter dem Eindruck des Konflikts mit Polen geht die EU-Kommission auch gegen andere Staaten härter vor, die dies infrage stellen: So hat das deutsche Bundesverfassungsgericht letztes Jahr den Kauf von Anleihen durch die Europäische Zentralbank für illegitim erklärt und damit dem EuGH widersprochen. Als Reaktion lancierte Brüssel im Juni ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin.

Warschau geht es gleichzeitig um mehr und um weniger. «Es besteht kein Zweifel am Vorrang der polnischen Verfassungsnormen vor anderen Rechtsnormen», sagte jüngst Regierungssprecher Piotr Müller. Zu Recht wies er darauf hin, dies hätten polnische Verfassungsgerichte in verschiedener Zusammensetzung anerkannt. Damit versuchte er offenkundig auch, die weitverbreitete Meinung zu entkräften, wonach das heutige Tribunal eine Marionette der Regierung sei und seine Entscheidung damit illegitim.

Er verschwieg, dass die Richter in der Vergangenheit pragmatische Lösungen gefunden hatten. So wurde die Verfassung 2006 ergänzt, um den europäischen Haftbefehl gesetzlich zu verankern. Doch die Hardliner in der Regierung, die sich nicht nur im Umfeld von Justizminister Zbigniew Ziobro finden, lassen den Konflikt eskalieren, da sie sich durch den EuGH in ihren Gerichtsreformen ausgebremst sehen. Die Richter in Luxemburg hatten wiederholt geurteilt dass deren Kernelemente die Unabhängigkeit der polnischen Justiz verletzten.

Der EuGH hält nicht nur die Mechanismen zur Bestellung polnischer Richter für politisiert. Er kritisiert vor allem die neuen Disziplinierungsmechanismen, die sich Ziobro etwa über eine Kammer am Obersten Gericht geschaffen hat. Diese kann Richter etwa für kritische Äusserungen in der Öffentlichkeit sanktionieren. Dass sie von ihren Kompetenzen rege Gebrauch macht, zeigen Verfahren in den letzten Monaten. Warschau hat als Reaktion auf die Urteile zwar an verschiedenen Punkten Anpassungen vorgenommen, die Grundmechanismen aber intakt gelassen.

Gleichzeitig hat Brüssel seine Gangart noch einmal verschärft. Neben mehreren Vertragsverletzungsverfahren läuft auch ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen der Justizreformen. Wegen der unvollständigen Umsetzungen des EuGH-Urteils über die Disziplinarkammer hat die EU-Kommission Anfang September 2021 die Verhängung eines täglichen Bussgeldes beantragt. Zudem hält sie 23,9 Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds zurück, wobei ein direkter Zusammenhang – nicht sehr glaubwürdig – bestritten wird.

Das Urteil wird Versuche, zwischen Warschau und Brüssel Kompromisse zu finden, deutlich erschweren, auch wenn sich PiS-Politiker beeilten, festzuhalten, es richte sich nicht gegen europäisches Recht ganz allgemein, sondern lediglich gegen dessen übertriebene Anwendung. NZZ, 8. Oktober 2021, S. 3


Sowohl die EU wie auch Grossbritannien wollen das Nordirland-Protokoll reformieren. Doch während Brüssel praktische Vorschläge für Handelserleichterungen präsentiert, wirft London Grundsatzfragen rund um EU-Richter auf. Erneut droht eine Konfrontation mit potenziell schwerwiegenden Folgen.

Eigentlich hatte Boris Johnson ja versprochen, er werde einen Schlussstrich unter die Brexit-Wirren ziehen. Im Herbst 2019 hatte der Premierminister mit Brüssel ein Nordirland-Protokoll ausgehandelt: Aus Angst vor einem Wiederaufflammen des Bürgerkriegs galt es, Warenkontrollen zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland zu verhindern. Johnson willigte ein, Nordirland faktisch im EU-Binnenmarkt zu belassen und die EU-Aussengrenze für Waren in der Irischen See anzusiedeln – inmitten des britischen Staatsgebiets. Dass das Protokoll Handelsbarrieren zwischen Grossbritannien und Nordirland aufbauen würde, stritt Johnson ab. Vielmehr pries er seinen Vertrag als «ofenfertig» an und gewann mit dem Slogan «Get Brexit Done» die Wahlen.

Zwei Jahre später nun droht die damalige Einigung endgültig zur Makulatur zu verkommen. Dafür beginnt zwischen London und Brüssel ein neuer Verhandlungspoker, wobei schwerwiegende Folgen drohen.

Seit Monaten drängt London auf eine Überarbeitung des Nordirland-Protokolls. Dieses sorgt seit Anfang 2021 für grossen politischen Aufruhr in Nordirland, obwohl es wegen Gnadenfristen noch gar nicht seine volle Wirkung entfaltet hat. Einerseits ärgern sich nordirische Konsumenten über Lieferschwierigkeiten und drohende Einfuhrverbote für gekühlte Würste und andere britische Güter. Andererseits befürchten die protestantischen Unionisten, die Anbindung an den EU-Markt gefährde die Stellung Nordirlands im Vereinigten Königreich und bereite einem vereinigten Irland den Boden.

Auch in Brüssel ist die Einsicht gereift, dass Reformbedarf besteht: Im September 2021 war der zuständige EU-Kommissar, Maros Sefcovic, nach Nordirland gereist, um im Austausch mit Politikern, Unternehmern und anderen Interessenvertretern besser zu verstehen, wo der Schuh genau drückt. Am Mittwoch, 13. Oktober 2021, legte Sefcovic konkrete Vorschläge zur Lösung der beanstandeten Probleme vor.

So sollen 80 Prozent der physischen Kontrollen von für den Detailhandel bestimmten Gütern zwischen Grossbritannien und Nordirland wegfallen. Die Zollformalitäten würden halbiert. Ein Lastwagen mit 100 unterschiedlichen Nahrungsmitteln brauche künftig nur noch ein einziges Zertifikat anstelle von 100 Formularen, sagte Sefcovic in Brüssel. Dank der neuen Lösung würden auch britische Spezialitäten wie Cumberland-Würste wieder einfacher nach Nordirland gelangen.

Im Gegenzug soll London allerdings die versprochenen Grenzkontrollstellen endlich bauen. Zudem kommt ein Aufkleber mit den Worten «Nur für den Verkauf im Vereinigten Königreich» auf die Produkte, und die EU könnte die Erleichterungen im Fall von Problemen einseitig zurücknehmen. Ferner fordert Brüssel von London den Zugang zu Echtzeitdaten des Warenhandels nach Nordirland.

Die Versorgung mit Medikamenten soll sichergestellt werden, indem britische Pharmakonzerne sich nicht zwingend auch in Nordirland niederlassen müssten. Das bedingt aber eine Anpassung von EU-Recht. Um schliesslich die Anwendung des Protokolls transparenter zu machen, sollen Vertreter Nordirlands in verschiedenen Gremien Einsitz erhalten.

Bereits am Freitag, 15. Oktober 2021, will Sefcovic den britischen Brexit-Minister David Frost zu einem Mittagessen empfangen – in Brüssel hofft man auf eine Einigung in den nächsten Wochen. Die Zugeständnisse der EU sind substanziell, werfen aber auch die Frage auf, warum Brüssel nicht schon viel früher mehr Pragmatismus und Flexibilität an den Tag gelegt hat.

Eine erste Reaktion eines britischen Regierungssprechers fiel am Mittwochabend (13. Oktober 2021) verhalten positiv aus. Doch hatte Frost bereits am Dienstag bei einer Rede in Lissabon deutlich gemacht, dass London grundsätzlichere Konzessionen verlangt. Ein gänzlich neues Protokoll soll nicht nur die Handelskontrollen auf ein Minimum reduzieren. Vielmehr soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Nordirland künftig nichts mehr zu sagen haben und durch ein Schiedsgericht ersetzt werden.

Frost erklärte, London habe den Vertrag 2019 unter grossem Druck und im Unwissen über die künftige Handelsbeziehung unterzeichnet. Erst jetzt habe sich gezeigt, dass das Protokoll nicht umsetzbar sei. Doch liess Johnsons ehemaliger Chefberater Dominic Cummings Zweifel daran aufkommen, dass London den Vertrag je in guten Treuen unterzeichnet hat. Auf Twitter erklärte Cummings, der inzwischen mit Johnson auf Kriegsfuss steht, die Regierung habe von Anfang an beabsichtigt, sich missliebiger Teile des Protokolls zu entledigen.

Die EU argumentiert, die britische Regierung habe sehr wohl gewusst, auf was sie sich eingelassen habe. Dass Brüssel dem Königreich in den Warenverkehr zwischen britischer Insel und Nordirland dreinredet, gilt als Preis für Johnsons Brexit-Austrittsabkommen und den Freihandelsvertrag. Die Kommission ist bereit, über Details bei der Umsetzung zu diskutieren, lehnt aber eine Neuverhandlung ab.

In London weiss man, dass die EU bei der Rolle des EuGH Zugeständnisse machen will. Der EuGH sei für die abschliessende Auslegung des EU-Rechts zuständig und daher unabdingbar mit Nordirlands Sonderstellung im EU-Binnenmarkt verbunden, erklärte ein EU-Beamter. Wer den EuGH weglassen wolle, der verliere auch die Binnenmarkt-Teilnahme. Gleichzeitig wirft Brüssel den Briten fehlenden Pragmatismus vor, da die praktischen Auswirkungen des EuGHs auf den Handel mit Nordirland sehr klein seien.

Denkbar ist, dass Frosts Grundsatzforderungen der Ausdruck einer Offensivstrategie im anlaufenden Verhandlungspoker sind. Manche Beobachter glauben aber auch, dass London eine Eskalation mit Brüssel provozieren will – auch um von den Versorgungsproblemen im eigenen Land abzulenken. Frost betonte mehrfach, die britische Regierung sei bereit, Artikel 16 des Nordirland-Protokolls zu aktivieren. Dieser Artikel erlaubt es den Vertragsparteien, bei schwerwiegenden politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten Teile des Protokolls unilateral ausser Kraft zu setzen.

Ein solcher Schritt hätte einen Rechtsstreit zur Folge und würde die Beziehungen auf breiter Front vergiften. In den Brexit-Streitschlichtungsmechanismen vorgesehen sind auch Retorsionsmassnahmen wie Strafzölle. Im Extremfall droht also ein Handelskrieg, der darauf hinauslaufen könnte, dass die 27 EU-Staaten das Brexit-Freihandelsabkommen künden. An einer Eskalation hat niemand ein Interesse, doch braucht es für eine Einigung politischen Willen auf beiden Seiten. NZZ, 14. Oktober 2021, S. 4


Laura Kövesi wurden schon viele Steine in den Weg gelegt. Als die 48-Jährige einst Jura studierte und beschloss, Staatsanwältin zu werden, sagte man ihr, das sei nichts für Frauen. Sie tat es dennoch und wurde zu einer Ikone in Rumänien. 2006 ernannte man sie zur jüngsten Generalstaatsanwältin des Landes. 2013 wurde sie Leiterin der hochgeachteten Antikorruptionsbehörde DNA.

Dort angelangt, stach Kövesi in viele Wespennester. Ihre Ermittlungen führten unter anderem zum Sturz des ehemaligen Ministerpräsidenten Victor Ponta und zum Rücktritt des inzwischen inhaftierten Ex-Chefs der Sozialdemokraten Liviu Dragnea. Rumäniens Postkommunisten rächten sich, indem sie die Korruptionsjägerin ihrerseits mit Anklagen wegen Amtsmissbrauch und Bestechung überzogen und 2018 auf die Strasse setzten.

Kleinkriegen liess sich Kövesi nicht. Sie bewarb sich um den Posten der ersten Europäischen Generalstaatsanwältin und wurde 2019 in dieses Amt berufen – obwohl ihre eigene Regierung bis zuletzt versucht hatte, sie zu verhindern. Die EU sah darin eher eine Bestätigung, dass die Gewaltenteilung in Rumänien aus dem Ruder gelaufen war und Kövesi als unbeugsame Juristin für Europas erste unabhängige Strafverfolgungsbehörde genau die richtige Besetzung war.

Seit dem 1. Juni 2021 leitet Kövesi nun das European Public Prosecutor's Office (Eppo), das gegen Korruption, Geldwäsche, Betrug mit EU-Finanzmitteln sowie grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug vorgehen soll. Jahrelang hatten die Mitgliedstaaten um die Ressourcen und Befugnisse der neuen Institution gestritten. Bis heute, erklärt eine Sprecherin, sei man im Luxemburger Hauptquartier stark unterbesetzt. Von den 290 beantragten Stellen seien gerade einmal 130 bewilligt worden.

Das war sogar noch vor der Verabschiedung des EU-Haushalts und des 800 Milliarden Euro schweren Corona-Aufbaufonds im vergangenen Jahr, mit der die Bedeutung der europäischen Staatsanwaltschaft noch einmal gewachsen ist. Wo viel Geld zu verteilen ist, besteht auch die Gefahr, dass dieses in dunklen Kanälen versickert. Italiens Mafia, sagte die Polizeibehörde Europol warnend kürzlich, habe die Milliarden der EU fest im Blick. Es habe schon Vorbereitungen gegeben, Mafiafirmen in grossem Stil europäisch finanzierte öffentliche Aufträge zuzuschanzen.

Anfang Oktober 2021 äusserte sich Kövesi bei den Haushaltsanhörungen des EU-Parlaments über die Fortschritte ihrer Arbeit. Dabei wies die Rumänin erneut darauf hin, dass ihr derzeitiges Budget nicht ausreiche. Kövesi wunderte sich auch, dass die EU-Kommission die Mittel, mit denen das Eppo dringend benötigte Finanzanalysten und IT-Experten einstellen will, noch nicht freigegeben hat. Eine Erklärung lieferte die Kommission bisher nicht, auch eine Anfrage der NZZ blieb unbeantwortet.

Nach den ersten vier Monaten, berichtete Kövesi, seien bereits 350 Untersuchungen gegen Finanzbetrüger im Gange. Auf rund 4,6 Milliarden Euro wird der Schaden für die EU-Steuerzahler geschätzt. Kövesi erinnerte auch daran, dass ein Mitgliedstaat noch immer keine Staatsanwälte delegiert habe und so die Arbeit des Eppo behindere: «Slowenien mischt sich in die Funktion eines EU-Justizorgans ein. Das ist ein sehr gefährlicher Präzedenzfall», sagte Kövesi den Abgeordneten.

Neben der Generalstaatsanwältin und je einem Vertreter oder einer Vertreterin aus den Mitgliedstaaten ist die Rolle der 88 sogenannten delegierten Staatsanwälte, die nicht in Luxemburg, sondern an Ort und Stelle ermitteln, zentral. Sie gehören nach wie vor ihrer nationalen Justiz an, sind aber gegenüber dem Eppo weisungsgebunden, wenn sie in dessen Auftrag ermitteln. Ob ihre Arbeit dann zur Festnahme von Verdächtigen führt, müssen die nationalen Behörden entscheiden.

Kritiker halten dies für eine grosse Schwachstelle der Behörde, denn was, wenn Strafverfolger der Regierung willfährig sind und Anklagen des Eppo entsprechend ins Leere laufen? Polen und Ungarn, deren Gewaltenteilung beschädigt ist, nehmen allerdings gar nicht teil an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Genauso wenig Irland, Dänemark und Schweden. Während Letztgenannte vor allem verfassungsrechtliche Vorbehalte gegen eine stärkere Integration im Justizbereich haben, ist die Verweigerung Polens und Ungarns aus Brüsseler Sicht besonders bitter, da es sich bei diesen Staaten ohnehin um die grössten Rechtsstaatssünder in der EU handelt.

Slowenien hat derzeit den rotierenden Ratsvorsitz der EU inne. Bei ihrem Besuch in Ljubljana im Sommer liess sich die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen vom slowenischen Regierungschef Janez Jansa versichern, dass er rasch zwei Strafverfolger für das Eppo nominieren wolle. Zuvor hatte er sein Veto gegen zwei frühere Kandidaten eingelegt, die einst gegen ihn ermittelt hatten. Doch passiert ist seither nichts. «Wir müssen so arbeiten, als gäbe es unser Amt in Slowenien nicht», fasste Kövesi die Misere gegenüber den Abgeordneten zusammen. Der Korruption seien damit Tür und Tor geöffnet. NZZ, 15. Oktober 2021, S. 3


Die Inflation steigt erheblich, die Wirtschaft im Euro-Raum brummt. Dennoch kauft die EZB weiter monatlich Staatsanleihen in Milliardenhöhe mit «gedrucktem» Geld. Das bringt ihre Gegner auf die Palme, sie legen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach.

Die Kritiker der extrem expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sehen sich durch die derzeitige makroökonomische Entwicklung im Euro-Raum bestätigt. Das gilt auch für Kläger vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht gegen das Pandemie-Anleihekaufprogramm (Pepp) der EZB. Für das Pepp stehen bis Ende März 2022 insgesamt 1,8 Bio. € zur Verfügung, wobei ein Grossteil der Summe bereits ausgeschöpft ist.

Entsprechend hat der Prozessbevollmächtigte Markus C. Kerber für eine Klägergruppe um den Wirtschaftsprofessor Johann Heinrich von Stein nun argumentativ in Karlsruhe nachgelegt: Die EZB überschreite mit dem Pepp in Zusammenhang mit weiteren laufenden Kaufprogrammen die Grenzen ihres Mandates «offensichtlich und schwerwiegend». Die Gruppe hatte am 4. März Verfassungsbeschwerde gegen das Pepp und die Politik der EZB eingelegt beziehungsweise gegen die Untätigkeit von Bundesregierung und Bundestag, dieser Politik entgegenzuwirken. Karlsruhe hatte bereits ein früheres Kaufprogramm der EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft und damit für einen in ganz Europa hörbaren Paukenschlag gesorgt.

Kerber, der selbst ausserplanmässiger Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der TU Berlin ist, sieht die Klage durch vier Entwicklungen bestätigt: die Dynamik der Inflationsrate in der Euro-Zone, die Dynamik der Konjunktur im Euro-Raum, den Anteil der von den europäischen Notenbanken erworbenen Staatsanleihen gemessen am Gesamtschuldenstand in der Euro-Zone sowie den mangelnden Willen von Bundesregierung und Bundestag, ihre Integrationsverantwortung im Hinblick auf das Wirken der EZB wahrzunehmen. Den Klägern stösst besonders auf, dass die Frankfurter Währungsbehörde auf die dynamische Entwicklung der Preissteigerung und des Wachstums nur mit einer sehr geringfügigen Minderung der Staatsanleihekäufe reagiert hat, wie sie in einem Schreiben ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darlegen.

In der Euro-Zone ist die Inflationsrate jüngst deutlich über 3% gestiegen, im grössten Mitgliedstaat Deutschland liegt sie sogar über 4% – Tendenz jeweils weiter steigend. Die EZB selbst rechnet für 2021 mit einer Teuerungsrate von 2,2% und im kommenden Jahr mit 1,7%. Damit notiert die Rate etwa bei der von der EZB nachhaltig angestrebten Teuerung von 2%. Allerdings lag die EZB mit ihren Prognosen in der Vergangenheit oft deutlich daneben.

Zugleich ist das Wachstum in der Euro-Zone selbst aus Sicht der Notenbank sehr robust. Die EZB erwartet für dieses Jahr 5% Wirtschaftswachstum und in den beiden kommenden Jahren 4,6% und 2,1%. Zugutehalten muss man den Ökonomen der EZB jedoch, dass es sich dabei auch um eine Erholung nach dem starken Einbruch der Konjunktur wegen der Corona-Pandemie um 6,6% im Jahr 2020 handelt. Bis jetzt bewertet die EZB den Anstieg der Inflation als vorübergehend. Es gibt in der Wissenschaft aber immer mehr Stimmen, die vor der realistischen Gefahr einer anhaltend hohen Teuerung warnen.

In einer dem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht beigefügten Studie von Bruno Schönfelder, Professor für Allgemeine Volkswirtschaftslehre an der TU Bergakademie Freiberg, kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Teuerung auch im nächsten Jahr deutlich über dem Ziel der EZB liegen könnte, womit eine Änderung der Inflationserwartungen drohe. Schönfelder plädiert dafür, dass die EZB auf derartige Anzeichen frühzeitiger und energischer reagieren sollte. Ähnlich hatte Mitte September 2021 auch der bekannte US-Ökonom John Cochrane in einem Beitrag für die Internet-Plattform Project Syndicate argumentiert.

Schönfelder meint, wegen der hohen Staatsverschuldung zahlreicher Mitgliedstaaten der Euro-Zone sei es für die EZB schwierig, eine mehrjährige Hochzinspolitik zum Brechen etwaig gestiegener Inflationserwartungen durchzuführen. Zudem würde es der EZB vermutlich nicht leichtfallen, Selbstverstärkungseffekte der Inflation etwa durch Zweitrundeneffekte oder einen Wiederanstieg des Geldschöpfungsmultiplikators abzuwehren.

Kerber und seine Mitstreiter sehen inzwischen eine fiskalische Dominanz im Euro-Raum als gegeben an, bei der die fiskalischen Interessen der Mitgliedstaaten die geldpolitischen Entscheidungen der EZB zunehmend dominieren. Wäre dies so, würde die Geldpolitik nicht länger der Fiskalpolitik Grenzen setzen, sondern umgekehrt dominierte die Fiskalpolitik aufgrund der enormen Verschuldung etlicher Mitgliedstaaten die geldpolitischen Massnahmen der EZB – was allgemein als inflationstreibender Zustand angesehen wird.

Länder wie Griechenland, Italien und Frankreich sind zum Teil mit über 200% oder deutlich über 100% der Wirtschaftsleistung verschuldet. Für sie könnten steigende Zinsen die Refinanzierung mittelfristig erheblich verteuern. Eine Studie mit dem Titel «The ECB Under the Threat of Fiscal Dominance – The Individual Central Banker Dimension» vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim kam im September 2021 sogar zu dem Ergebnis, dass das Verhalten der nationalen Notenbankpräsidenten im EZB-Rat gemessen am Verschuldungsgrad sehr stark den fiskalischen Interessen ihres Entsenderlandes entspricht.

Die Kläger um Kerber sehen keine Anzeichen, dass die EZB ihre Politik ändern und das Pandemie-Kaufprogramm nachhaltig zurückführen oder sogar beenden wird. Entsprechend befürchten sie eine Mutation der Notenbank zum dauerhaften Finanzierer der Mitgliedstaaten in der Euro-Zone. In diesem Prozess würden Vertreter der EZB Wissenschaft und Medien sogar gezielt über die eigentlichen Ziele und Zwecke der Ankaufpolitik in Gestalt des Pepp in die Irre führen, meint Kerber. Das Ziel der Notenbanker sei es letztlich, die Anleihekäufe volumenmässig aufrechtzuerhalten und entfristet fortzusetzen, um so die Refinanzierung einiger hochverschuldeter Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Damit habe die EZB ihr geldpolitisches Mandat endgültig verlassen und betätige sich im Bereich der nationalen Fiskalpolitik. NZZ, 26. Oktober 2021, S. 21


Was nun? Diese Frage zur Beziehungskiste Schweiz-EU stellen sich Politik und Wirtschaft in der Schweiz seit dem 26. Mai dieses Jahres. Damals hatte der Bundesrat das diskutierte Rahmenabkommen mit der EU beerdigt. Der Vertragsentwurf enthielt grosse Kröten für die Schweiz, und die Kosten des Verzichts auf ein Rahmenabkommen erschienen unter dem Titel «schleichende Erosion des EU-Marktzugangs» zu abstrakt, um entscheidend zu sein.

Doch ein Zufall des Kalenders wollte es, dass zumindest für eine bedeutende Branche in der Schweiz die Formel «schleichende Erosion» relativ rasch mit Inhalt gefüllt wird. Gemeint ist die stark wachsende Medizinaltechnik-Branche, die 2019 mit 63 000 Angestellten einen Umsatz von rund 18 Milliarden Franken erreichte. Zu den bekannten Produkten der Branche zählen unter anderem Diagnosegeräte, Implantate, Spitalausrüstungen, Zahnmedizingeräte, Hörhilfen und Insulin-Spritzen. Eine solche Branche sehen Wirtschaftspolitiker gerne: gut bezahlte Arbeitsplätze, hohe Wertschöpfung, viel Innovation, grosses Wachstumspotenzial.

Am besagten 26. Mai trat auch die neue EU-Regulierung zu Medizinprodukten in Kraft. Die Schweiz hatte ihr inländisches Recht an die EU-Regeln angepasst, doch die EU verweigerte wegen des Streits um den Rahmenvertrag die Erneuerung des bilateralen Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Produktbescheinigungen in der Medizinaltechnik. Die Schweiz galt hier ab 26. Mai wieder als normaler «Drittstaat». In einer «Notiz» ergänzte die EU-Kommission, dass auch bei bereits am Markt eingeführten Schweizer Produkten die Bescheinigungen von helvetischen Zertifizierungsstellen per sofort nicht mehr anerkannt seien.

Das Leben als «Drittstaat» heisst zum Beispiel, dass Schweizer Hersteller mit EU-Exportinteressen einen Bevollmächtigten mit Niederlassung in der EU bestimmen müssen. Zudem brauchen Schweizer Exporteure Produktzertifikate von einer EU-Stelle sowie eine spezielle Etikettierung. Der Branchenverband Swiss Medtech schätzte die Zusatzkosten für die Branche auf einmalig 110 Millionen Franken plus jährlich 75 Millionen. Bei EU-Exporten von 5,5 Milliarden Franken (2019) entsprechen die jährlichen Zusatzkosten etwa 1,4 Umsatzprozenten. Das ist nicht der Untergang, aber spürbar.

Diesen Dienstag, den 19. Oktober 2021, hat der Medtech-Sektor am jährlichen Branchenkongress in Bern Zwischenbilanz zum EU-Theater gezogen. Die gute Nachricht: Die meisten Exporteure erfüllen nun dank Vorbereitungen in den letzten zwei Jahren die Zusatzanforderungen der EU. Rund 300 Schweizer EU-Exporteure haben laut Branchenangaben weiterhin gültige Produktzertifikate einer EU-Stelle. Die Exportprobleme beschränken sich derzeit auf jene 54 Schweizer Hersteller, deren Produktzertifizierung von der Schweizer Zertifizierungsstelle SQS stammen. Vor rund zwei Wochen hat die EU-Kommission laut Schweizer Angaben die SQS von der Liste der anerkannten Zertifizierungsstellen gestrichen.

Branchenexponenten erwägen deshalb laut dem Verband Swiss Medtech eine Klage gegen die EU-Kommission; Gespräche mit betroffenen Firmen seien im Gang. Nach Ansicht des Bundes und gemäss einem Rechtsgutachten wäre die EU verpflichtet, die schon am Markt eingeführten Produkte aus der Schweiz während einer Übergangsfrist bis 2024 ohne Zusatzbedingungen zuzulassen. Die EU-Kommission hat zwar laut Beobachtern mittlerweile die Mitgliedstaaten angewiesen, vorderhand keine Medtech-Importe aus der Schweiz mehr zu blockieren, doch die Rechtsunsicherheit ist gross und schreckt Kunden ab.

Ein europäisches Gerichtsurteil zu einer allfälligen Klage käme laut Branchenangaben voraussichtlich erst etwa in anderthalb Jahren und damit für die betroffenen Firmen zu spät; doch Branchenvertreter hoffen, dass eine eingereichte Klage eine Lösung in den kommenden technischen Gesprächen Schweiz-EU befördern könnte.

Kurzfristig das grösste Problem ist laut Swiss Medtech die Importseite – und dieses Problem habe sich die Schweiz selber eingehandelt. Der Bundesrat hatte im Mai als Reaktion auf die EU-Erschwernisse zusätzliche Regeln für Medizintechnik-Importe aus der EU beschlossen. So müssen EU-Hersteller nach einer Übergangsfrist bis spätestens Ende Juli 2022 unter anderem einen Bevollmächtigen in der Schweiz ernennen und Sondervorschriften für die Etikettierung erfüllen.

Swiss Medtech befürchtet aufgrund einer Branchenumfrage, dass etwa ein Achtel aller Medtech-Produkte aus der EU künftig nicht mehr in der Schweiz angeboten werden, weil sich für viele Anbieter die Zusatzkosten für den relativ kleinen Schweizer Markt nicht lohnten. Deshalb fehlten künftig rund 36 000 Produkte, was Operationen in den Schweizer Spitälern verzögere oder verunmögliche. Trotz markiger Worte («Skandal») mag die Sache nicht ganz so dramatisch sein, wie es klingt: Für viele der künftig fehlenden Produkte dürfte es laut Beobachtern valablen Ersatz geben; doch gewisse Ausfälle könnten gemäss Branchenvertretern für betroffene Patienten gravierend sein.

Der Branchenverband akzeptiert die Vorgabe des Bundesrats zu einem Schweizer Bevollmächtigten für Importeure aus der EU, damit bei allfälligen Haftungsfragen ein Zugriff im Inland möglich sei. Doch die Sondervorgaben zur Etikettierung seien «unverhältnismässig». Bundesvertreter betonen, dass die EU der Schweiz keinen Zugang mehr zur massgebenden EU-Datenbank gebe und die Zusammenarbeit der Schweiz mit den EU-Marktüberwachern gestrichen habe. Deshalb brauche es zur Sicherstellung zeitnaher Informationen über allfällige Probleme von Medtech-Produkten die verlangten Vorgaben zum Bevollmächtigten und zur Etikettierung. NZZ, 20. Oktober 2021, S. 1


Nach dem jüngsten Entscheid aus Polen, die Anwendbarkeit des EU-Rechtes ausserhalb dessen vertraglichen Grenzen nicht anzuerkennen, ist die Stimmung zwischen Warschau und dem EU-Parlament auf dem Tiefpunkt. Die EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen droht mit der Kürzung von Geldern. Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki spricht von «Erpressung».

Mateusz Morawiecki wird gewusst haben, dass ihm in Strassburg ein scharfer Wind entgegenschlägt. Der polnische Ministerpräsident begab sich am Dienstag, 19. Oktober 2021, dennoch in die Höhle des Löwen, um vor den Abgeordneten des EU-Parlaments die umstrittenen Justizreformen seines Landes zu rechtfertigen.

Im Streit um die Rechtsstaatlichkeit verstehen die Europaabgeordneten keinen Spass – ausser es geht um die EU-Institutionen selber. Erst vor wenigen Tagen stimmten sie dafür, eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission anzustrengen, sollte diese nicht endlich den neuen Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen anwenden. Mit ihm kann die Kommission seit Januar 2021 einem Mitgliedland die EU-Gelder streichen, wenn dort die gesetzesmässige Verwendung der EU-Gelder nicht gewährleistet ist. Dass eine EU-Institution eine andere wegen Untätigkeit verklagt, kommt höchst selten vor und ist an sich schon eine kleine Sensation.

Nach dem jüngsten Urteil des polnischen Verfassungstribunals, das den Vorrang des EU-Rechts ausserhalb der von den EU-Verträgen vorgegebenen Grenzen infrage stellt, machen aber nicht nur die Abgeordneten Druck. Auch einige Staats- und Regierungschefs sind bereit, den Streit mit Warschau eskalieren zu lassen. Er habe kein Problem damit, die polnischen Haushaltsmittel einzufrieren, liess der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte jüngst die Presse wissen.

Und so erlebte das Parlament in Strassburg am 19. Oktober 2021 eine maximal kämpferische Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Noch vor Morawiecki sollte die Deutsche das Wort ergreifen und damit das Rededuell eröffnen. «Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden», sagte sie. Das Urteil aus Warschau sei «eine unmittelbare Herausforderung der Einheit der europäischen Rechtsordnung», da nur eine gemeinsame Rechtsordnung in der EU gleiche Rechte, Rechtssicherheit und ein gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten ermögliche. Die Kommission werde nicht zögern, zu handeln.

Konkret nannte von der Leyen die Möglichkeit, ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen zu eröffnen. Sie drohte aber auch mit der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus: «Die polnische Regierung muss uns jetzt erklären, wie sie angesichts dieses Urteils des Verfassungsgerichts die europäischen Gelder schützen will», so die Kommissionspräsidentin. Man werde in den kommenden Jahren mit dem Haushalts- und Konjunkturpaket 2,1 Billionen Euro investieren, dies sei das Geld der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Auch ein neues Artikel-7-Verfahren gegen Polen, das bis zum Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen kann, brachte von der Leyen ins Spiel. Ein solches Verfahren, das von den Staaten einstimmig beschlossen werden muss, siecht allerdings schon seit Jahren vor sich hin, da sich Ungarn und Polen gegenseitig mit einem Veto schützen.

Morawiecki sprach im Anschluss von «Erpressung». Sein Land halte sich an geltende EU-Verträge, verteidige aber die Unabhängigkeit seiner Verfassung. «Die Kompetenzen der EU haben ihre Grenzen, wir können nicht länger schweigen, wenn sie überschritten werden», begründete der Ministerpräsident den Richterspruch aus Polen. Die Mitgliedstaaten müssten Instrumente haben, um auf die Erosion des nationalen Rechts zu reagieren. Wer anderen seine eigene Entscheidung aufzuzwingen versuche, handle erpresserisch, so Morawiecki. «So gehen Demokratien nicht vor.»

Der nationalkonservative Regierungschef zitierte auch aus Urteilen des Obersten Gerichtshofs in den Niederlanden, des französischen Verfassungsrats und des Bundesverfassungsgerichts, um seinen Standpunkt zu untermauern. Überzeugen konnte er die Abgeordneten damit nicht. «Durch Ihre Rede heute hier säen Sie Spalt und Streit in der Europäischen Union», warf ihm der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber an den Kopf. Von einem «Angriff auf die Existenz der EU» sprach die Grünen-Fraktionschefin Ska Keller. Unterstützung erhielt Morawiecki von den beiden Rechtsfraktionen EKR und ID. Man wolle Polen in Wahrheit für seine Migrationspolitik bestrafen, sagte der Abgeordnete Nicolas Bay vom französischen Rassemblement national.

Wie der Konflikt, bei dem sich zwei diametral entgegengesetzte Rechtsauffassungen gegenüberstehen, gelöst werden könnte, ist völlig unklar. Aus Brüsseler Sicht stellt das europäische Recht auch ausserhalb der durch die Verträge gegebenen Bereiche die Geschäftsgrundlage der EU dar. Für Polen ist das Spannungsverhältnis zwischen nationaler Souveränität und EU-Recht schwer zu ertragen, weil es sich in bestimmten Feldern wie der Unabhängigkeit der Medien und Gerichte oder dem Abtreibungsrecht keine Vorgaben machen will.

Der französische Europaminister Clément Beaune erinnerte kürzlich an das Risiko eines De-facto-Austritts Polens aus der EU. Warschau habe bei seinem Beitritt einen Vertrag unterzeichnet, der vom polnischen Volk durch ein Referendum ratifiziert worden sei. Für Morawiecki steht ein «Polexit» gleichwohl nicht zur Debatte. Auch ein Grossteil der Bevölkerung in Polen bewertet die EU-Mitgliedschaft positiv.

Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 21. und 22. Oktober 2021 steht der Konflikt mit Polen offiziell nicht auf der Tagesordnung. Vor allem Deutschland drückte bisher auf die Bremse. Die Klagedrohung des EU-Parlaments sei «betrüblich», sagte die scheidende Bundeskanzlerin Angela Merkel. Von nur «vertieften Gesprächen» mit Warschau, wie sie Berlin präferiert, wollen die Niederlande, Luxemburg oder Dänemark jedoch nichts mehr wissen. NZZ, 20. Oktober 2021, S. 3


Sollen die EU-Staaten die Corona-Schulden zurückbezahlen oder im weiter vorherrschenden Niedrigzinsumfeld vielmehr kräftig in den Klimaschutz investieren? Die von der EU-Kommission am Dienstag gestartete Diskussion birgt viel Konfliktpotenzial.

Wie viele Schulden dürfen es denn sein? Das ist die Frage, welche die EU-Kommission ihren 27 Mitgliedstaaten stellt. Denn während der Pandemie haben diese viel Geld in die Hand genommen, um ihre Volkswirtschaften vor dem Absturz zu bewahren. Das schlägt sich in einer deutlich höheren Verschuldung nieder. Machte der Schuldenberg in den 19 Ländern mit dem Euro 2019 im Durchschnitt knapp 84% des Bruttoinlandproduktes (BIP) aus, waren es Ende 2020 bereits 98%.

Das war auch möglich, weil die Kommission die unter dem Namen Maastricht-Kriterien bekannte Haushaltsdisziplin im Frühling 2020 vorübergehend ausgesetzt hat. Die gemeinsam vereinbarten Zielwerte von nicht mehr als 3% Haushaltsdefizit und maximal 60% Schulden im Vergleich mit dem BIP standen also den nationalen Rettungsaktionen nicht mehr im Wege. Doch nun stellt sich die Frage, wann die Regeln wieder in Kraft gesetzt werden.

Dazu gesellt sich eine weitere Problematik. Denn unmittelbar vor der Pandemie lancierte Brüssel bereits eine Diskussion zur Frage, wie diszipliniert die Mitgliedstaaten künftig ihre Haushalte zu führen haben. Der EU-Kommissar Valdis Dombrovskis bezeichnete die Regeln damals als «zu komplex» und als «schwer vermittelbar».

Nun greift die Kommission die Diskussion nach der krisenbedingten Auszeit wieder auf. Doch sollen nun die alten oder neue Vorgaben in Kraft gesetzt werden?

Es ist ein Thema mit viel Konfliktpotenzial. Grob vereinfacht gesagt möchte der Norden der EU, dass die Kommission die bestehenden Regeln strenger durchsetzt und Länder mit lockerer Haushaltspolitik oder hohen Schuldenbergen wie Italien stärker unter Druck setzt. Im Süden dagegen empfindet man die Kriterien als zu streng und zu wenig flexibel. Und das, obwohl Brüssel in der Vergangenheit gerade gegenüber Italien immer viel Nachsicht zeigte. Dazu kommt die Kritik, dass Investitionen in Umweltschutz und Digitalisierung erschwert würden.

Die Kernfragen lauten also, wie schnell die Schuldenberge verkleinert und ob gewisse Investitionen – etwa für Klimaschutz – von den Regeln ausgenommen werden sollen. Das wird in Deutschland derzeit im Zusammenhang mit der Schuldenbremse ebenfalls diskutiert.

Gemäss dem derzeit sistierten Wachstums- und Stabilitätspakt muss die Differenz zu der erlaubten Verschuldung von 60% über 20 Jahre abgetragen werden. Geht es weniger schnell, muss die Kommission einschreiten und für mehr Disziplin sorgen. Am Beispiel von Italien lässt sich illustrieren, welche Anstrengung von dem Land unter dem alten Regime nun gefragt wäre. Rom wird Ende 2021 grob geschätzt 2700 Mrd. € Schulden haben. Das entspräche 160% des BIP. Müsste der Staat nun die Differenz über 20 Jahre abbauen, ergäbe sich eine Belastung von jährlich etwa 85 Mrd. €. Das ist mehr als das BIP von Luxemburg. Würde man dafür die italienischen Gelder aus dem Aufbaufonds verwenden, sie wären in drei Jahren aufgebraucht.

Die Kommission hat nun viele Stellschrauben. Um Kritikern im Süden entgegenzukommen, könnte sie vorschlagen, die Schuldenobergrenze anzuheben, das Abbautempo zu verringern und auch in Zukunft höhere Defizite zu erlauben. Doch das Gremium will sich offensichtlich an dem Dossier nicht die Finger verbrennen und sondiert deshalb zuerst die Stimmung unter den Mitgliedstaaten.

Das ist das Ziel der am Dienstag, den 19. Oktober 2021, lancierten Vernehmlassung. Dabei hofft Brüssel, dass die Mitgliedstaaten wie in der Krise zügig zu einem Konsens finden. Doch das erscheint wenig realistisch.

Bis Ende Jahr sammelt Brüssel Reaktionen. Im ersten Quartal 2022 will die Kommission dann erläutern, wie aus ihrer Sicht die Fiskalpolitik in der EU gestaltet werden soll. In einer Mitteilung heisst es, dass Brüssel rechtzeitig vor 2023 «Orientierungen für mögliche Änderungen des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung» geben wolle.

Mit anderen Worten: Es soll nicht an Brüssel scheitern, wenn die EU-Staaten bereits für 2023 neue Fiskalregeln haben wollen. Das ergäbe drei Optionen. Erstens könnten die Regeln weiter ausgesetzt werden – auch wenn das unwahrscheinlich erscheint –, zweitens liessen sich die alten Regeln reaktivieren, oder es würden drittens die revidierten Vorgaben in Kraft gesetzt. Doch Kritiker sagen, dass die Kommission dazu bereits jetzt einen konkreten Vorschlag hätte machen müssen und somit bereits zeitlich im Rückstand sei. Dombrovskis räumte denn auch ein, dass ein Abschluss des Gesetzgebungsprozesses vor 2023 extrem ambitioniert wäre.

Aus dem EU-Parlament gab es zunächst Kritik von unterschiedlicher Seite. «Sozialdemokraten und Grüne wollen die Stabilitätsregeln aufweichen und die permanente Schuldenunion», schrieb etwa Markus Ferber von der CSU auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Damit sei auch klar, was dem deutschen Steuerzahler im Rahmen einer Ampelkoalition blühen würde, ergänzte er.

Die Fiskalregeln verhinderten eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik, teilte Rasmus Andresen von den Grünen mit. Sie würgten Wachstum ab, verhinderten konsolidierte Haushalte und wichtige Investitionen. Die Grünen sprechen sich demnach für länderspezifische Empfehlungen aus. Eine Rückkehr zur Austerität würde dem Binnenmarkt schaden, so Andresen. NZZ, 20. Oktober 2021, S. 19


Beim «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie» fällt der inhaltsarme Gesetzestitel auf. Der Titel ist pleonastisch, denn was sollte ein Bundesgesetz anderes tun, als gesetzliche Grundlagen zu schaffen? Zudem muss ein Gesetz mehr leisten, als nur Verordnungen abzustützen.

Damit ist die Besonderheit angesprochen: Das Bundesgesetz will gar nicht – obwohl man das von jedem Gesetz erwartet – einen bestimmten Regelungsbereich gestalten. Es will lediglich gesetzliche Grundlagen für schon bestehende (Not-)Verordnungen schaffen. Das zeigt sich verschiedentlich. Das Gesetz ruft im Ingress die ungewöhnlich hohe Zahl von 16 Bundeskompetenzen an, mit denen es sich verfassungsmässig legitimieren will. Diese 16 Bundeskompetenzen lassen einen umfangreichen Erlass erwarten, der sich mit vielen Materien beschäftigt. Das ist nicht der Fall. Die 34 Gesetzesartikel bilden ein schmales Gesetz. Der Ingress des Covid-19-Gesetzes zeigt, dass es ein Kompetenzpaket schnürt. Die Bundesversammlung legt dieses Kompetenzpaket in die Hände des Bundesrates. Im Gesetz heisst es immer wieder «Der Bundesrat kann, kann, kann . . .».

Der Bundesrat hat das Kompetenzgeschenk angenommen, indem er am 7. Oktober 2020 die «Verordnung über die Abstützung der Covid-19-Verordnungen auf das Covid-19-Gesetz» erliess. Im Ingress bestehender Covid-19-Verordnungen strich er die Erwähnung von Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung («Notrecht») und ersetzte sie durch das Covid-19-Gesetz als neue Kompetenzgrundlage.

Anschliessend erliess er gestützt auf dieses Gesetz zusätzliche (Abfederungs- und Eingriffs-)Covid-19-Verordnungen. Parlament und Bundesrat benützen die folgende Legitimationskette: 16 Verfassungsbestimmungen stützen das Covid-19-Gesetz, dieses wiederum hebt diese Kompetenzen hervor, ohne eigene Sachregelungen zu treffen, und überträgt die jeweilige Sachzuständigkeit auf den Bundesrat.

Der seltsame Gesetzestitel zeigt nicht nur einen juristischen Formalismus an, sondern offenbart ein undemokratisches Vorhaben. Die Bundesverfassung schreibt in Art. 164 den sachlichen Mindestinhalt von Gesetzen vor. Nach diesem Gebot sind «alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen», und als Beispiele werden die grundlegenden Bestimmungen über «die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte» oder die Festlegung der «Rechte und Pflichten von Personen» genannt.

Die Bundesversammlung ist verpflichtet, diese Regeln selbst aufzustellen. Sie darf diese Arbeit nicht auf den Bundesrat übertragen. Die Bundesgesetze dürfen keine inhaltsarmen Blankettgesetze sein. Die Vorschrift von Art. 164 sichert die Demokratie: Es ist das vom Stimmvolk gewählte Parlament, das die wichtigen Gesetzesinhalte diskutiert, ausarbeitet und verabschiedet. Anschliessend unterstehen diese Normen dem Referendum. Das Covid-19-Gesetz gestattet es, den demokratischen Weg erheblich abzukürzen. Es überspringt die Bundesversammlung und damit die Referendumsdemokratie.

Das Covid-19-Gesetz verletzt ferner Art. 185 der Bundesverfassung über die verfassungsunmittelbaren Verordnungen. Diese stehen im Rahmen der Bundesverfassung und unter begrenzenden Voraussetzungen dem Bundesrat zu. Die Bundesversammlung ist nicht befugt, diese Bestimmung mit einem blossen Bundesgesetz zu erweitern, vielmehr bedürfte dies einer Verfassungsrevision.

Das Gesetz übergeht den Verfassungsgeber und damit Volk und Stände. Der Titel des Covid-19-Gesetzes dokumentiert ein substanzielles Versagen der Bundesversammlung. Sie nimmt ihre Kernaufgabe, die Gesetzgebung, nicht ernst. Das demokratisch gewählte höchste Organ des Bundes hat mit dem Covid-19-Gesetz und seinen Änderungen zwei wichtige Artikel der Bundesverfassung missachtet und die schweizerische Demokratie grob beschädigt.

Die Demokratie gibt den Stimmbürgern politische Rechte, die sich in Wahlen und Abstimmungen materialisieren. Die demokratische Staatsform benötigt verlässliche und faire Verfahrensregeln, welche die Verfassung festlegt. Diese hat «das Volk in Zeiten kühler Überlegung angenommen», und die Verfassung verkörpert dadurch «Freiheit und Selbstbeherrschung». In «Augenblicken der Übereilung und der Erregung» bilden diese Maximen eine feste Leitlinie (James Bryce).

Die demokratischen Verfahrensregeln erfordern Zeit für Debatten und schützen die «Schwachen gegen die Starken». Dadurch halten sie «den einen auf und lassen dem andern Zeit zur Besinnung» (Alexis de Tocqueville). Es ist notwendig, die Mehrheit der Parlamentarier an diese demokratischen Grundsätze zu erinnern. Andreas Kley, Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich. NZZ, 20. Oktober 2011, S. 17


Mit ihrer «Verteidigungsinitiative» Pesco will die EU unabhängiger von der Nato werden. Das Projekt ist ehrgeizig, manche hoffen auf eine Europa-Armee. Da wäre die Schweiz wohl nicht mit von der Partie. Sie lässt aber derzeit eine Kooperation als Drittstaat prüfen, wie die Bundesrätin Viola Amherd in Brüssel preisgab.

In ihrer Sicherheits- und Verteidigungspolitik wollen die Europäer «den Fünfer und das Weggli»: Man möchte einerseits die Zusammenarbeit mit den Amerikanern «erneuern» und sich auf die Abschreckungsmacht der Nato verlassen können. Andererseits soll die EU strategisch unabhängig werden und zum Beispiel fähig sein, eine Evakuierungsmission wie kürzlich in Afghanistan auch selbst zu organisieren.

Die perfekte Übersetzung dieses Interessenkonflikts ist die «Verteidigungsinitiative» Pesco. Das steht für «permanente strukturierte Zusammenarbeit» und bedeutet zunächst einmal, dass die EU-Staaten versuchen, ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsame «Fähigkeiten» zu entwickeln. So richtig gut klappt das bisher allerdings immer nur dort, wo auch die Amerikaner mit von der Partie sind. Eine Zusammenarbeit mit Drittstaaten wie den USA, Kanada und Norwegen, die alle Nato-Mitglieder sind, ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Könnte auch die Schweiz als Nicht-EU- und Nicht-Nato-Staat an einzelnen Pesco-Projekten teilnehmen? Sie könnte, und sie will auch, wie die Schweizer Verteidigungsministerin Viola Amherd in Brüssel preisgab. Man prüfe, welche Beteiligungsmöglichkeiten es als Drittstaat gebe und inwieweit diese von Interesse für die Schweiz seien, berichtete die Bundesrätin.

Amherd war wegen eines Treffens mit ihren europäischen Amtskolleginnen und Amtskollegen nach Brüssel gekommen, die sich allesamt am sogenannten Rahmennationenkonzept beteiligen. Hinter dem sperrigen Begriff steht ein weiterer Versuch, militärische Fähigkeiten multinational zu bündeln. Für Deutschland, das das Konzept initiierte, geht es darum, eine «Armee der Europäer» zu schaffen. Auch die Pesco, so träumen einige in der EU, soll langfristig zu diesem Ziel führen.

So weit würde die Schweiz wohl kaum gehen. Amherd lobte aber in Brüssel das Rahmennationenkonzept als eine Plattform, die den Multinationalismus im Bereich der Sicherheit und Verteidigung fördere. Für Staaten wie die Schweiz, die keinem Bündnis angehörten, seien solche Kooperationen besonders wichtig. Als Beispiele sinnvoller Zusammenarbeit nannte Amherd den Logistikbereich, die Sanität oder den Schutz vor ABC-Waffen.

Wären dies auch die Themenfelder, die im Rahmen einer Pesco-Beteiligung für Bern infrage kämen? Hierzu wollte sich die Bundesrätin nicht näher äussern. Sie erwähnte aber, dass etwaige gesetzliche Anpassungen nicht notwendig seien. Auch stelle die militärische Partnerschaft mit der EU keineswegs das Neutralitätsgebot der Schweiz infrage, da von Truppeneinsätzen nicht die Rede sein könne.

Am Rande eines Nato-Treffens sprach die Schweizer Verteidigungsministerin auch mit ihrer deutschen Amtskollegin Annegret Kramp-Karrenbauer, die sie nach Brüssel eingeladen hatte. Dabei war Amherd voll des Lobes für die logistische Unterstützung der Deutschen während der Afghanistan-Krise. Die deutsche Luftwaffe hatte mit Airbus-A440-Transportmaschinen auch Schweizer Staatsbürger ausgeflogen. Ein eigenes Transportflugzeug habe und brauche die Schweiz nicht, sagte Amherd. Man habe den Bedarf unlängst geprüft.

Kramp-Karrenbauer habe auch Verständnis aufgebracht für den Beschluss des Bundesrates, F-35-Kampfflugzeuge aus den USA und nicht Rafale-Jets aus Frankreich zu kaufen. Viele europäische Länder, nicht nur die Schweiz, hätten eine technische, nicht politische Entscheidung für das amerikanische Modell getroffen, obendrein würden die Maschinen in Italien hergestellt. Mit ihrer französischen Amtskollegin Florence Parly traf Amherd in Brüssel nicht zusammen. Die Beziehungen seien aber völlig unbelastet, auch nach dem Kampfjet-Entscheid, versicherte die Bundesrätin. NZZ, 22. Oktober 2021, S. 9


Polen produziert einen grossen Teil seines Stroms in Kohlekraftwerken. Damit gerät es in einen weiteren Konflikt mit der EU. Finanziell steckt die Kohleindustrie in einer schwierigen Lage – die Regierung hilft mit einer Art Bad Bank.

Welch lenkende Wirkung ein hoher CO2-Preis im europäischen Emissionshandel entfaltet, sieht man gerade am Beispiel von Polens Energieunternehmen. Bei den drei grossen Anbietern PGE, Tauron und Enea beruhen zwischen 70 und 85% der Energieproduktion auf Braun- und Steinkohle. Diese rentiert aber kaum mehr, nachdem der Preis für eine Tonne CO2 auf 60 € gesprungen ist und sich somit seit 2017 rund verzwölffacht hat.

Die Zertifikate, um den CO2-Ausstoss abzugelten, sind für die Unternehmen eine schwere Last geworden. Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki möchte denn auch den Preisdruck, der von den Emissionszertifikaten ausgeht, reduzieren, wie er am Herbstgipfel 2021 der EU sagte. Polens Energiefirmen laufen Gefahr, finanziell auszubluten, vor allem wenn der CO2-Preis weiter steigt, wie gewisse Energieexperten erwarten.

Für Polen wäre das eine Katastrophe, denn die drei Anbieter sind Grossfirmen und für das Land «too big to fail». PGE beispielsweise, Europas grösstes Kohlebauunternehmen, hat über 40 000 Angestellte und versorgt mehr als 5 Mio. Haushalte und Firmen mit Strom.

Kurzfristig hat Polen für das Problem des drohenden Bankrotts seiner Energiefirmen im Sommer eine Lösung gefunden: Die drei Unternehmen werden einen grossen Teil der Kohleförderung und der Kraftwerke, die den Brennstoff verbrauchen, an eine eigens gegründete Einheit in Staatsbesitz auslagern. Diese fungiert als eine Art Bad Bank für ein Geschäft, das viele Orte kulturell und gesellschaftlich geprägt hat, das nun aber kein privater Geldgeber mehr betreiben will.

Die privaten Investoren der Kohleanbieter jedenfalls, die etwa an PGE einen Anteil von 43% halten, sind erleichtert, dass ein solches Konstrukt zustande kommen wird. Jüngst sind die Aktienkurse der Firmen wieder gestiegen; diese können die Transformation hin zu erneuerbaren Energieformen verstärkt weiterführen, sobald die Transaktion mit dem Staat abgeschlossen ist.

Neben dem hohen CO2-Preis dürfte die teilweise private Investorenschaft der zweite Grund für den eingeleiteten Kohleausstieg sein. «Es ist ein Glück, dass die Aktien der Unternehmen kotiert sind», sagt Robert Maj vom Warschauer Aktienbroker Ipopema Securities. Das setzt sie einem gewissen Druck von Geldgebern aus.

Viele von Polens staatsnahen Betrieben gelten nämlich als schlecht geführt, weil sie auch als Auffangbecken für die Klientel der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dienen. Gerade der Chef des Branchenführers PGE geniesst aber bei den Investoren einen guten Ruf und verfolgt einen Kurs unabhängig von der Regierung.

Langfristig betrachtet ist das Problem der verpönten Energiequelle Kohle mit der Auslagerung an den Staat allerdings nicht gelöst; dieser wird die Verluste des Geschäfts tragen müssen und dadurch mit der EU in einen Konflikt geraten. Immerhin will der Staatenbund mit dem Programm «Fit for 55» erreichen, dass die Länder den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 stark reduzieren. Bis 2050 strebt er gar die Klimaneutralität an.

Aber Polen kann es sich vorerst schlicht nicht leisten, dem Energieträger Kohle zu entsagen. Zwischen 70 und 80% des Stroms stammen aus Kraftwerken, die entweder Stein- oder Braunkohle verbrennen. Dieser in Europa einmalig hohe Anteil wird zwar automatisch sinken, weil gewisse Minen mit den Jahren erschöpft sein werden. PGE will etwa den grossen Komplex Belchatow voraussichtlich bis spätestens 2036 schrittweise stilllegen.

Noch fördert das Unternehmen dort aber in grossem Stil Braunkohle im Tagebau und produziert gleich an Ort etwa 20% des polnischen Stroms. In rund 15 Jahren wird aber keine Kohle mehr vorhanden sein; PGE will dann das Gelände mit einem See und einem Jachthafen wiederbeleben.

Trotzdem wird es dem Land vorerst nicht gelingen, die Energiepolitik mit der Klimastrategie der EU in Einklang zu bringen – weil es zum Energieträger Kohle eben kaum Alternativen gibt. Die grossen Energieunternehmen haben zwar Pläne, wie sie etwa die Windenergie auf dem Land und auf dem Meer (on- und offshore) forcieren möchten. Aber das sind eher langfristige Vorhaben. Und Wasserkraft hat im Unterschied zur Schweiz oder zu Österreich in Polen keine Bedeutung.

Daher hat die Regierung die Absicht, Atomkraftwerke zu bauen. Solche gibt es in Polen bis jetzt nicht. Noch unter kommunistischer Herrschaft war mit der Planung eines Atomkraftwerks begonnen worden; Proteste der Bevölkerung verhinderten aber dessen Fertigstellung.

Auch heute dürfte ein solches Vorhaben auf starken Widerstand stossen. Energieprojekte haben es in Polen wie in jedem europäischen Land generell schwer. In der Nähe der Stadt Lodz hätte beispielsweise eine neue Tagebaumine für Braunkohle entstehen sollen. Die Anwohner wehrten sich jedoch gegen das Projekt, und vor kurzem ist es von PGE endgültig aufgegeben worden. Das Umweltbewusstsein nehme auch in Polen zu, sagt Maj von Ipopema Securities. «Den Leuten wird bewusst, dass etwas passieren muss.»

Trotzdem will die Regierung mangels realistischer und finanzierbarer Alternativen bis 2049 am Energieträger Kohle festhalten. Damit verstrickt sich das Land aber in einen weiteren Konflikt mit der EU. Klimaneutralität, wie das der Staatenbund bis 2050 anstrebt, heisst nämlich: Es gilt, sämtlichen CO2-Ausstoss zu kompensieren – entweder mit technischen Lösungen oder mittels Absorption durch Wälder. Zumindest aus heutiger Sicht scheint das im Fall von Kohle unmöglich zu sein.

Hinzu kommt, dass Polen die Energiegewinnung aus Kohle wird subventionieren müssen. Sie ist nicht wettbewerbsfähig, und die Regierung will den Konsumenten keine starke Strompreiserhöhung zumuten.

Aber die EU wird es dem Land kaum erlauben, den Kohleabbau grosszügig zu unterstützen und so den Wettbewerb zu verzerren. Die Spannungen zwischen den beiden Parteien werden daher weiter zunehmen: Polen kann sich die rasche Transformation nicht leisten, während die EU bei der Klimapolitik unbedingt ein globaler Vorreiter sein will. NZZ, 22. Oktober 2021, S. 23


Der Streit um die zweite Kohäsionsmilliarde ist noch nicht zu Ende: Die EU will die Schweiz darauf festlegen, dass der Beitrag der Preis für den Zugang der Schweiz zum Binnenmarkt ist. Erst wollte das Schweizer Parlament die Kohäsionsmilliarde als Druckmittel gegen die EU benutzen. Dann – im September – hat es die Gelder in der Hoffnung freigegeben, die EU würde die Schweiz wieder zum Forschungsprogramm Horizon Europe zulassen. Doch die EU will mehr. Wichtiger als die rasche Auszahlung der Gelder ist ihr eine Regelung für die Zukunft: Die EU fordert, dass sich die Schweiz auf regelmässige Kohäsionszahlungen verpflichtet und den Beitrag klar als Preis für die Teilnahme am Binnenmarkt deklariert. Eine entsprechende Regelung will die EU-Kommission im Memorandum of Understanding verankern, auf dessen Basis die zweite Kohäsionsmilliarde an die einzelnen Länder ausbezahlt werden soll. Für die Schweiz geht es um einen autonomen Beitrag, der an EU-Staaten ausbezahlt wird. Sie möchte im Memorandum of Understanding lediglich die Auszahlungsmodalitäten regeln, wie schon bei der ersten Kohäsionsmilliarde: die Aufteilung der Gelder auf die Partnerländer, die thematischen Prioritäten sowie gewisse Prinzipien der Umsetzung. «Das Memorandum of Understanding soll die inhaltliche Grundlage für die erforderlichen bilateralen Umsetzungsabkommen mit den Partnerländern bilden», schreibt das Aussendepartement (EDA) auf Anfrage.

Die EU möchte über das Technische hinausgehen. Sie beharrt auf der Formulierung, dass der Kohäsionsbeitrag der Preis für den Zugang zum Binnenmarkt ist. Auch will sie eine Klausel einbauen, wonach die Zahlungen der Schweiz angepasst an den siebenjährigen EU-Finanzrahmen erfolgen sollen, also regelmässig. Einen Mechanismus für regelmässige Zahlungen, wie sie auch Norwegen leistet, wollte die EU schon im institutionellen Rahmenabkommen verankern. Nach dessen Scheitern soll die Schweiz nun zumindest eine Absichtserklärung abgeben.

Die EU-Kommission hat die Mitgliedsländer über den Stand der Dinge informiert. Polen, Ungarn, Litauen, Lettland, die Slowakei, Estland und Griechenland hätten bei dem Treffen die Position der EU-Kommission unterstützt, heisst es in Brüssel. Es sind alles Länder, die von Schweizer Kohäsionszahlungen profitieren würden. Doch auch Frankreich stellt sich hinter den harten Kurs. Die Schweiz hatte Paris zuletzt mit dem Entscheid für das US-Kampfflugzeug F-35A und gegen den französischen Rafale verärgert.

Auf der anderen Seite drängten Deutschland, Österreich, die Niederlande und Finnland die EU-Kommission, möglichst rasch mit der Schweiz Gespräche über die Assoziierung ans Forschungsprogramm Horizon aufzunehmen. Schliesslich habe die Schweiz den Kohäsionsbeitrag im September ohne Bedingungen freigegeben.

Aus Sicht der EU-Kommission reicht dies aber nicht. Die Freigabe des Kohäsionsbeitrags heisse nicht, dass die Schweiz jetzt automatisch beim EU-Forschungsprogramm wieder mitmachen könne. Die Schweiz schulde den Beitrag seit 2012. Und institutionelle Fragen wie die Streitschlichtung oder die Staatsbeihilfen hätten sich nicht «in Luft aufgelöst». Bundesrat Ignazio Cassis hat um einen Termin bei Mario Sefcovic angefragt, dem Vizepräsidenten der EU-Kommission.

Doch was geschieht, wenn sich die Schweiz und die EU nicht auf ein Memorandum of Understanding einigen können? Wozu braucht es dieses überhaupt, wenn doch die Schweiz die Auszahlung der Gelder bilateral mit den einzelnen Ländern regelt?

Die EU-Kommission möchte die Hoheit behalten. Sie will, dass die Auszahlung über ein Memorandum of Understanding geregelt wird, wie sie gegenüber den Ländern deutlich machte. Und die Schweiz hat ein Interesse daran, die Zahlungen im Einverständnis mit der EU zu regeln. Sollte jedoch kein Memorandum of Understanding zustande kommen, könnte die Schweiz die Zahlungen auch bilateral regeln – mit jenen Ländern, die gegen den Willen der EU-Kommission dazu bereit sind. Allerdings wäre das für die angestrebte Normalisierung der Beziehungen zur EU wohl keine gute Lösung.

Das EDA schreibt, mit dem Parlamentsentscheid vom September lägen die nötigen Grundlagen vor, um Verpflichtungen unter den Rahmenkrediten eingehen zu können. Dafür müssten bilaterale Umsetzungsabkommen mit den Partnerstaaten abgeschlossen werden. Der Bundesrat strebe aber den baldmöglichsten Abschluss eines rechtlich nicht verbindlichen Memorandum of Understanding mit der EU an. «Mit diesem soll ein gemeinsames Verständnis etabliert werden, wie der zweite Schweizer Beitrag in den Partnerländern rasch umgesetzt werden kann.»

Es geht um 1,3 Milliarden Franken, die über zehn Jahre ausbezahlt werden sollen. Der grösste Teil ist für Projekte in Osteuropa vorgesehen. 200 Millionen sollen an Staaten gehen, die besonders von Migration betroffen sind.

Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Beitrag und dem Schweizer Zugang zum EU-Binnenmarkt bestehe nicht, hält das Aussendepartement fest. «Es ist aber nicht neu, dass der Schweizer Beitrag von der EU und den EU-Mitgliedstaaten auf politischer Ebene auch in den Kontext des Marktzugangs gesetzt wird.»

Zur Forderung nach regelmässigen Zahlungen äussert sich das EDA nur indirekt. Es schreibt, mit dem Parlamentsentscheid vom September sei ein zweiter Beitrag freigegeben worden. Die Frage nach einem weiteren Beitrag müsse «zum gegebenen Zeitpunkt» im Lichte der zukünftigen Gesamtbeziehungen beurteilt werden. Der Bund, 25. Oktober 2021, S. 7


Seit Monaten ignoriert Polen Beschlüsse des höchsten EU-Gerichts. Für jeden Tag, an dem die Luxemburger Urteile weiter missachtet werden, soll Warschau nun eine Million Euro zahlen.

Zwischen Polen und der EU läuft es gerade nicht besonders. Während Brüssel Milliarden von Euro zurückhalten will, die Warschau für die Post-Corona-Reparaturarbeiten zustehen, schwadronierte Mateusz Morawiecki jüngst vom «Dritten Weltkrieg», den die EU gegen Polen plane. Dagegen werde sich sein Land natürlich mit allen Mitteln verteidigen, so der Ministerpräsident in einem Interview mit der «Financial Times».

Die martialische Sprache zeigt, dass Warschau die Drohung der Kommission ernst nimmt, jedoch auch keinerlei Anstalten zeigt, im Konflikt um die strittigen Justizreformen der PiS-Regierung einzulenken. Der EU-Gerichtshof (EuGH), der dem Land seit langem die Leviten liest, überschreite seine Kompetenzen, findet man in Polen. Warum sich also den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Luxemburg beugen?

Das oberste EU-Gericht, bisher völlig unbeeindruckt von derlei Beschwerden, setzte am Mittwoch, den 27. Oktober 2021, noch einen drauf und verdonnerte Polen zu einer saftigen Strafzahlung. Eine Million Euro soll das Land nun jeden Tag in den gemeinsamen Haushalt nach Brüssel überweisen, da es sich unbeirrt weigere, Urteile des Gerichtshofs auf einem Gebiet umzusetzen, das ausserhalb der EU-Verträge liegt.

Konkret geht es in diesem Fall um die sogenannte Disziplinarkammer, die die polnische Regierung eingeführt hat, um Richter, die ihr nicht genehm sind, zu bestrafen. Der EuGH hält die Kammer für unvereinbar mit der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz und hat Polen im Juli 2021 aufgefordert, sie abzuschaffen. Das hat Warschau zwar widerwillig versprochen. Passiert ist bis jetzt jedoch nichts.

Und so wurde die Kommission tätig. «Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein», sagte die Kommissionschefin Ursula von der Leyen im September 2021 – was Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sogleich als «Aggression gegen Polen» und «juristischen hybriden Krieg» übersetzte.

Dem Antrag der Kommission gab der EuGH nun statt. Erforderlich sei die Strafe, um einen «schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden» von der Rechtsordnung der EU und den Werten, auf denen diese Union beruhe, abzuwenden, teilte der Vizepräsident des Gerichtshofs in der Urteilsbegründung am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 mit. Polen dürfe die Einhaltung des EU-Rechts nun nicht noch weiter hinauszögern. Zu beachten dabei ist, dass die Rechtsordnung der EU weder demokratisch ist noch die Gewaltentrennung achtet.

Das Zwangsgeld ist nicht das erste seiner Art: Bereits im September 2021 war Polen wegen des Braunkohleabbaus Turow im Dreiländereck Polen-Deutschland-Tschechien vom EuGH zu einer Geldstrafe von 500 000 Euro pro Tag verurteilt worden. Tschechien hatte zuvor gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus geklagt, weil es Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität in der Region fürchtete. Trotz einer einstweiligen Anordnung aus Luxemburg weigerte sich Polen jedoch, den Abbau zu stoppen.

2017 verhängte der EuGH in einem ähnlich gelagerten Fall ein Strafgeld von 100 000 Euro pro Tag gegen Polen, nachdem es sich geweigert hatte, ein Abholzungsverbot in einem Naturschutzgebiet zu respektieren. Die PiS-Regierung schien immerhin in diesem Fall einzulenken. Sie stellte die Rodungen zumindest vorübergehend ein.

Wird das jüngste Urteil Polen beeindrucken? In einer ersten Reaktion wies Warschau die Strafe als «Erpressung» zurück. Man habe es mit einer weiteren Etappe der Operation zu tun, «die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll», schrieb der Vizejustizminister Sebastian Kaleta am Mittwoch auf Twitter. Freiwillig, so ist zu vermuten, wird die polnische Regierung der Zahlungsaufforderung kaum nachkommen. Denkbar aber ist, dass die EU-Kommission das tägliche Bussgeld von den regulären Haushaltsmitteln abzieht, die Polen zustehen. NZZ, 28. Oktober 2021, S. 2


Die Banken in der EU benötigen voraussichtlich weniger Kapital als zunächst vermutet, um die strengeren Kapitalvorgaben nach Basel III zu erfüllen. Dennoch will die EU-Kommission die Übergangsfrist wegen der Pandemie weiter hinauszögern als ursprünglich vorgesehen. Banken halten die Regeln aber auch so für zu streng. Die EU-Kommission will die Banken im Binnenmarkt neben den Covid-19-Turbulenzen nicht zu stark mit zusätzlichen Kapitalvorschriften unter Druck setzen. Deshalb sollen die Geldhäuser zwei Jahre mehr für die Umsetzung der strengeren Basel-III-Vorgaben erhalten. Das gab die Kommission am Mittwoch, den 27. Oktober 2021, in Brüssel bekannt.

Carolyn Rogers, die Generalsekretärin des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, hatte Anfang Woche diese Pläne der EU in der «Financial Times» kritisiert. Der global vereinbarte Zeitplan für die Umsetzung sei wichtig, sagte sie. Wenn die EU davon abweiche, dann folgten unter Umständen andere Länder, und mit einer uneinheitlichen Anwendung ergäben sich nicht gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle betroffenen Banken.

Der entsprechende Termin war wegen der Pandemie bereits um ein Jahr von 2022 auf 2023 verschoben worden. Die EU will ihren Banken nun Zeit bis 2025 geben. Die vollständige Umsetzung erfolgt so bis 2030.

Die zuständigen EU-Kommissare, Valdis Dombrovskis und Mairead McGuinness, sagten am 28. Oktober 2021 vor den Medien, dass sie lediglich realistisch seien in Bezug auf die Dauer des Gesetzgebungsprozesses in der EU. Zudem werde es dazu auf internationaler Ebene wohl noch viele Diskussionen geben.

Der jüngste Teil der Vorschriften von Basel III fokussiert auf die Risikogewichtung der Vermögenswerte von Banken. Die betroffenen Unternehmen können dafür entweder ein Standard-Modell anwenden oder ein intern entwickeltes Schema benutzen.

Kapitalvorschriften geben Banken im Wesentlichen vor, mit wie viel Eigenkapital sie ihre Vermögenswerte unterlegen und damit quasi absichern müssen. Das ist je nach Risiko unterschiedlich. Um die Eigenkapitalquote zu berechnen, setzt man das Eigenkapital ins Verhältnis zu den risikogewichteten Vermögenswerten. Je kleiner man nun Letztere berechnet, desto weniger des «teuren» Eigenkapitals braucht es tendenziell.

Weil das massgeschneiderte Modell wenig überraschend in der Regel von grossen Banken für geringere Risikogewichtungen genutzt wird, soll dieses nun strenger reguliert werden. So ist ein sogenannter «Output-Floor» vorgesehen. Dieser «Boden» bedeutet, dass die hausgemachte Gewichtung maximal 27,5% kleiner sein darf als das, was aus dem Standard-Modell resultiert. An diesem «Single-Stack»-Modell haben die Banken aber wenig Freude. Sie möchten ein «Parallel-Stack»-Modell. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass zusätzliches von den Regulatoren verlangtes Eigenkapital – etwa für systemrelevante, grosse Banken – angerechnet werden darf. NZZ, 28. Oktober 2021, S. 19


Frankreich hat zwei britische Fischerboote gestoppt, die ohne Genehmigung in französischen Gewässern gefischt haben. London bestellt daraufhin die französische Botschafterin ein. Doch Paris droht bereits mit einer weiteren Eskalation.

Aus der Ferne betrachtet geht es nur um ein paar Lizenzen mehr oder weniger für die Fischkutter aus der EU, die in britischen Gewässern im Ärmelkanal auf Fang gehen. Was im Kontext der Brexit-Verhandlungen eigentlich bloss kleine Fische sein sollten, hat sich jedoch zu einem wichtigen Streitpunkt entwickelt. Denn für viele Fischer in der Normandie geht es um die Existenz, falls sie die versprochenen Lizenzen nicht erhalten. Einige Fischer im Hafen von Boulogne sagen, sie hätten seit April einen Umsatzeinbruch von 50 Prozent erlitten. Die Regierung in Paris steht daher unter Druck. In der Debatte geht es längst nicht mehr nur um Fische, sondern um das nationale Prestige. Alte Ressentiments gegen die Briten werden hochgespielt.

Im Zentrum des Streits steht das bei den Brexit-Verhandlungen nach langem Hin und Her gewährte Recht von Fischkuttern aus EU-Staaten, in den 6- bis 12-Meilen-Zonen um die britischen Inseln im Ärmelkanal – insbesondere Jersey und Guernsey – auf Fang zu gehen. Von britischer Seite heisst es, 98 Prozent der französischen Gesuche seien bereits positiv beantwortet worden. Paris dagegen meint, die Briten hätten von den 2127 aus der EU eingereichten Gesuchen nur 90 Prozent bewilligt.

Die französische Fischereiministerin Annick Girardin ist ebenso wie Europaminister Clément Beaune der Meinung, dass die Fischer aus der Normandie in London besonders benachteiligt würden. Dazu entgegnen die Behörden auf der anderen Kanalseite, manche der französischen Anträge seien in «ungenügender Weise» ausgefüllt worden. Die Fischer müssen unter anderem belegen, dass ihre Kutter schon vor dem Brexit in den jeweiligen Zonen tätig waren.

Nachdem Europaminister Beaune der britischen Seite wegen ihrer phlegmatischen Bearbeitung der französischen Forderungen mehrfach Retorsionsmassnahmen androht hatte, hat Paris nun erstmals Ernst gemacht. Am Mittwoch, den 27. Oktober 2021, wurden vor der normannischen Küste zwei britische Kutter von der französischen Marine kontrolliert. Einer wollte sich angeblich der Inspektion entziehen und soll nun deswegen gebüsst werden. Der andere wurde kurzerhand «geentert» und in den Hafen von Le Havre eskortiert, wo er seither festgehalten wird.

Die «Cornelis Gert Jan» stehe nicht auf der Liste der britischen Kutter, die in den französischen Gewässern auf Fang gehen dürften, heisst es zur Begründung. Bei dieser ersten französischen Retourkutsche dürfte es nicht bleiben, falls London nicht zügig die verlangten Lizenzen ausstellt. Schon ab dem 2. November 2021 drohen weitere Sanktionen: So könnten britische Kutter nicht mehr in französischen Häfen entladen werden, auch sind zusätzliche Zollkontrollen und eine Überprüfung der Hygiene- und Sicherheitsregeln denkbar.

Letzten Endes drohen auch Kontrollen im Lastwagenverkehr, was die Versorgung Grossbritanniens vor dem Weihnachtsgeschäft besonders hart treffen würde. London bezeichnete das französische Vorgehen zunächst nur als «enttäuschend». Am Freitag, 29. Oktober 2021, wurde dann aber aus Protest die französische Botschafterin ins Aussenministerium zitiert.

Da für Premierminister Boris Johnson der Fischereistreit ähnlich wie für die Regierung in Paris eine Prestigefrage ist, möchte er vor seiner öffentlichen Meinung nicht das Gesicht verlieren. Er droht nun damit, das Nordirland-Protokoll auszusetzen. Die Kraftprobe geht so bereits in die nächste Runde. Immerhin hat der britische Umweltminister George Eustice versichert, die Tür stehe offen für Gespräche. NZZ, 30. Oktober 2021, S. 5


Die Europäische Union anerkennt, dass das Schweizer Parlament die Rahmenkredite in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken nun freigeben will. Für Brüssel ist der Entscheid jedoch keine Geste, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Mit Genugtuung hat Brüssel am späten 29. Oktober 2021 auf die Deblockierung der zweiten Schweizer Kohäsionsmilliarde durch National- und Ständerat reagiert. «Wir begrüssen den Entscheid des Schweizer Parlaments für die bedingungslose Auszahlung des zweiten Schweizer Kohäsionsbeitrags», teilte der Sprecher der EU-Kommission Eric Mamer mit.

Eher belehrend als lobend wies Mamer allerdings darauf hin, dass es sich bei der Freigabe aus Brüsseler Sicht um eine Selbstverständlichkeit handle. Man erinnere daran, «dass die letzte Zahlung des vorherigen Beitrags aus dem Jahr 2012 stammt, also aus mehr als einem ganzen Zyklus des mehrjährigen Finanzrahmens». Ein solcher Beitrag sei jedoch «das natürliche und logische Gegenstück zur Beteiligung der Schweiz am wichtigsten Binnenmarkt der Welt», so der Kommissionssprecher.

Brüssel hält die Rahmenkredite der Schweiz in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken ganz und gar nicht für freiwillige Zahlungen. Und eine Garantie, dass man der Schweiz bei blockierten Dossiers wie der Forschungskooperation «Horizon Europe» jetzt entgegenkommt, will die EU erst recht nicht geben. Der Kohäsionsbeitrag sei ausschliesslich mit dem Zugang zum Binnenmarkt verknüpft, beteuerte Mamer, wobei der Zugang ja auch mit Kohäsionsbetrag erschwert wird!

Der Vizekommissionspräsident und neue «Mister Schweiz» der EU Maros Sefcovic machte in der Nacht auf Freitag, den 29. Oktober 2021, in einem Tweet klar, dass die Zahlung nun rasch erfolgen und auch für die Zukunft ein regelmässiger Zahlungsmechanismus gefunden werden müsse. Man müsse sicherstellen, «dass die Schweiz künftig die von der EU selbst und von den Efta-Staaten gesetzten Standards finanziell erfüllen wird». NZZ, 30. Oktober 2021, S., 13


Operation Libero und Grüne wollen zusammenspannen, um die Schweiz näher an die EU zu rücken. Gemeinsam soll 2022 eine EU-Initiative lanciert werden, die den Bundesrat zwingt, innerhalb von drei Jahren nach einer möglichen Annahme des Volksbegehrens die Bilateralen III oder gar den EU-Beitritt auszuhandeln.

«Wir wollen die europapolitische Blockade mit einer Initiative durchbrechen», sagt der Grünen-Präsident Balthasar Glättli gegenüber den Tamedia-Zeitungen. Die Operation-Libero-Präsidentin Sanija Ameti fügt an gleicher Stelle an: «Nur eine Initiative kann den Bundesrat dazu zwingen, europapolitisch wieder vorwärtszumachen.» Wie üblich wird bei den EU-Phorikern nicht zwischen Europa und der EU unterschieden – populisme oblige.

Gemäss den Tamedia-Zeitungen, denen ein erster Entwurf des Initiativtextes vorliegt, fokussiert dieser insbesondere auf die Forschungszusammenarbeit, auf Abkommen im Bereich Gesundheit, Cybersicherheit und Klimawandel sowie auf die Versorgungssicherheit, etwa beim Strom. Auch die vieldiskutierten Punkte Rechtsübernahme, Streitbeilegung und Mitsprache sollen verbindlich festgelegt werden.

Ab 1. November 2021 wollen Grüne und Operation Libero gemeinsam auf Partnersuche gehen. Ziel sei eine breite pro-EU-Allianz. Daran interessiert zeigen sich zurzeit vor allem Grünliberale und rechtsliberale linke Kreise. Mit dem Unterschriftensammeln will man spätestens im Juni 2022 beginnen. NZZ, 31. Oktober 2021.


Der Europäische Rechnungshof zieht eine eher düstere Bilanz der europäischen Bemühungen zum Schutz der Wälder. Die an sich positiven Maßnahmen hätten den schlechten Zustand wegen mangelnder Durchsetzung von EU-Recht und fehlender Kontrollen eher manifestiert als verbessert. Der WWF kritisierte, dass die "schlampige Umsetzung" von Rechtsvorschriften den Wäldern schade.

Der Europäische Rechnungshof (ECA) bescheinigt der bisherigen EU-Forststrategie "begrenzte Auswirkungen". Die EU hätte zwischen 2014 und 2020 "entschiedenere Maßnahmen zum Schutz der Wälder ergreifen können". Zumindest in Bereichen, in denen die EU uneingeschränkt zuständig ist, wie bei der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags oder durch eine stärkere Ausrichtung auf biologische Vielfalt und Klimaschutz, sei ihr Einfluss zwar positiv, aber nur "begrenzt" gewesen.

Die getroffenen Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensräume in den Wäldern seien nach wie vor qualitativ "problematisch", da sie eher auf die Bewahrung des schlechten oder mangelhaften Zustands von 85 Prozent der Wälder als auf dessen Verbesserung abgezielt hätten, so der ECA. Die mit Wald bedeckte Fläche habe deshalb in den letzten Jahren zwar zugenommen, aber der Zustand der Wälder habe sich verschlechtert.

Obwohl in der EU die Waldgebiete fast so groß seien wie die Agrarflächen, fließe laut ECA in die Forstwirtschaft deutlich weniger EU-Geld als in die Landwirtschaft – weniger als ein Prozent der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik. Dieses Geld werde vor allem für Erhaltungsmaßnahmen, die Anpflanzung von Bäumen und Wiederherstellung von Waldflächen eingesetzt. Bei einigen Wiederaufforstungsprojekten habe die ECA-Prüfung aber "Cluster von Monokulturen" festgestellt, "obwohl eine Mischung verschiedener Baumarten die biologische Vielfalt sowie die Widerstandsfähigkeit gegen Stürme, Dürren und Krankheiten verbessert hätte".

Trotz gegenteiliger Vorgaben in der EU-Holzverordnung finde "weiterhin illegaler Holzeinschlag statt", was vor allem an der mangelnden Durchsetzung der Verordnung in den Mitgliedstaaten und fehlenden Kontrollen liege. Auch die EU-Kommission kontrolliere nicht ausreichend und nutze die mögliche Fernerkundung mittels Erdbeobachtungsdaten, Karten oder Fotos "nicht konsequent", obwohl diese Art der Überwachung "kostengünstig" sei.

"Die schlampige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften durch die Regierungen schadet unseren Wäldern", kommentiert das WWF Europabüro den Sonderbericht des ECA. Die EU-Maßnahmen für den Schutz biologischer Vielfalt und zur Bekämpfung des Klimawandels in den Wäldern würden zu oft nicht in wirkliche Erhaltungsmaßnahmen vor Ort umgesetzt – obwohl die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind. Der Bericht warne vor der leider nur begrenzten Wirkung der EU-Naturschutzvorschriften wie Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der Holzverordnung. Beispielsweise habe der ECA festgestellt, dass in vielen Natura-2000-Schutzgebieten, in denen sich Wälder befinden, keine Schutzmaßnahmen bestehen oder diese nicht umgesetzt werden, kritisierte die Organisation.

Der WWF forderte die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, diese Maßnahmen zu ergreifen:

• Sicherstellen, dass die Wälder in der EU wirklich geschützt sind. Dazu gehöre der strikte Schutz aller verbleibenden alten Wälder und Primärwälder.</br> • Die biologische Vielfalt als Schlüsselprinzip in die kommerzielle Waldbewirtschaftung einbeziehen. Dies sei eine absolute Notwendigkeit, die die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegen klimabedingte Störungen wie Dürren, Brände und Schädlinge erhöhe. </br> • Verbesserung der Definition von nachhaltiger Waldbewirtschaftung mit Kriterien für die Beurteilung, ob ein Wald "nachhaltig bewirtschaftet" wird. Dies trage dazu bei, dass die Finanzierung der ländlichen Entwicklung positive Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit der Wälder habe.</br> • Einführung und Unterstützung ehrgeiziger rechtsverbindlicher Ziele für die Wiederherstellung der Natur, auch für Waldökosysteme.

Die EU-Kommission hatte im Juni (EU-News 30.06.2021) eine neue EU-Forststrategie verabschiedet, um die derzeit heftig gestritten wird (EU-News 20.07.2021, EU-News 23.09.2021). Am Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung des EU-Umweltrates (EU-News 07.10.2021). [jg] Pressemitteilung ECA: EU-Forststrategie hat nur begrenzte Auswirkungen (https://www.eca.europa.eu/­Lists/­ECADocuments/­INSR21_21/­INSR_Forestry_DE.pdf) und Sonderbericht Nr. 21/2021 (PDF, 56 S.): EU-Förderung für biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel in den Wäldern der EU: Ergebnisse sind positiv, aber von begrenzter Reichweite https://www.eca.europa.eu/­Lists/­ECADocuments/­SR21_21/­SR_Forestry_DE.pdf Reaktion WWF: Governments' shoddy implementation of EU laws harms our forests https://www.wwf.eu/­?uNewsID=4705341 https://www.dnr.de/­eu-koordination/­eu-umweltnews/­2021-naturschutz-biodiversitaet/­rechnungshof-eu-waldschutz-hat-bisher-nicht-gereicht/­ 04. Oktober 2021


Das Eis schmilzt, die Begehrlichkeiten wachsen. Neben dem "grünen Wandel" in der Arktis und Mitteln für die einheimische Bevölkerung will die EU auch ihre Sichtbarkeit vor Ort fördern und ihre geopolitischen Interessen umfassend definieren. Immerhin will sie fordern, auf die Förderung von Erdöl, Kohle und Gas auch in den arktischen Regionen zu verzichten.

Die EU-Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik haben am Mittwoch, den 14. Oktober 2021, eine Gemeinsame Mitteilung über ein verstärktes Engagement der EU "für eine friedliche, nachhaltige und prosperierende Arktis" vorgestellt. Auch die Umwelt soll in der neuen Arktispolitik eine Rolle spielen. Die EU werde ihr Engagement für die Arktis weiter ausbauen und dabei unter anderem folgende zentrale Ziele verfolgen:

"entschlossene Maßnahmen zur Bewältigung der ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung; Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Arktis durch Umweltvorschriften, konzertierte Maßnahmen gegen Rußablagerungen und tauenden Permafrost sowie durch die Forderung, auf die Förderung von Erdöl, Kohle und Gas auch in den arktischen Regionen zu verzichten".

Die EU werde ein Kommissionsbüro in Grönland einrichten, um die Sichtbarkeit der Arktisbelange in den Außenbeziehungen der EU zu erhöhen. Außerdem stelle die EU Mittel für die Förderung des grünen Wandels in der Arktis, zugunsten der arktischen Bevölkerung, zur Verfügung.

"Die Arktis verändert sich aufgrund der Auswirkungen der Erderwärmung, des zunehmenden Wettbewerbs um natürliche Ressourcen und geopolitischer Rivalitäten rasant. Diese Entwicklungen zeigen, dass Europa seine geopolitischen Interessen umfassend definieren muss, um Stabilität, Sicherheit und friedliche Zusammenarbeit in der Arktis zu fördern", so Josep Borrell, Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevi&#269;ius betonte, dass die Arktis sich dreimal schneller als der Rest der Welt erwärme. "Das Schmelzen von Eis und das Auftauen von Permafrost in der Arktis beschleunigen den Klimawandel und haben enorme Folgewirkungen. Die EU hat sich verpflichtet, zur Sicherheit, Stabilität, Nachhaltigkeit und Prosperität der Arktis beizutragen."

Bereits in der vergangenen Woche hatte das EU-Parlament in einem neuen Bericht über geopolitische und sicherheitspolitische Herausforderungen in der Arktis gefordert, dass "die arktischen Staaten und die internationale Gemeinschaft die Arktis als ein Gebiet des Friedens, geringer Spannungen und konstruktiver Zusammenarbeit erhalten" sollten. Die Abgeordneten forderten alle beteiligten Länder und die EU auf, auf "die äußerst besorgniserregenden Folgen des Klimawandels in der Arktis" zu reagieren, unter anderem durch das Festhalten an den Zielen des Pariser Abkommens. Zudem müssten die Kultur und die Rechte der indigenen Völker der Region geschützt werden, auch bei der Nutzung natürlicher Ressourcen.

Die Abgeordneten äußerten sich außerdem "besorgt über die zunehmende militärische Aufrüstung Russlands in der Arktis, die ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigt ist, da sie weit über legitime Verteidigungszwecke hinausgeht". Auch die weitreichenden chinesischen Projekte in der Arktis erweckt die Sorge des EU-Parlaments. Die EU müsse die Versuche Chinas, die Nördliche Seeroute der Arktis in die Neue Seidenstraßen-Initiative zu integrieren, genau beobachten, da dies das Ziel, die Arktis von der globalen Geopolitik abzuschirmen, in Frage stelle. Im September 2021 hatte eine Delegation des Parlaments die Region besucht. Kürzlich veröffentlichte der deutsch-französische Fernsehsender ARTE einen Fünf-Minuten-Film über das Thema mit dem Titel "EU bringt sich in Stellung".

EU-Kommission Pressemitteilung: EU setzt sich stärker für die Arktis ein sowie Fragen und Antworten zur Arktisstrategie der EU https://eeas.europa.eu/­headquarters/­headquarters-homepage/­105538/­node/­105538_de

EU-Parlament Pressemitteilung: Arktis: Frieden wahren, Spannungen abbauen

https://www.europarl.europa.eu/­news/­de/­press-room/­20210930IPR13931/­arktis-frieden-wahren-spannungen-abbauen

https://www.dnr.de/­eu-koordination/­eu-umweltnews/­2021-wasser-meere/­geopolitik-eu-will-arktisbuero-in-groenland/­ DNR 14. Oktober 2021.


Fischerei-Streit zwischen Frankreich und Grossbritannien

Der umstrittene Zugang französischer Fischer zu britischen Gewässern treibt Paris und London an den Rand einer Eskalation. Auf beiden Seiten geht es um politisches Kalkül und Symbolpolitik, aber auch um die Durchsetzung grundsätzlicher Interessen nach dem Brexit. Im Dezember 2020 hätte nicht viel gefehlt, und das Brexit-Handelsabkommen wäre an einem wirtschaftlich unbedeutenden Streitpunkt gescheitert: dem europäischen Zugang zu den britischen Fischgründen. Zehn Monate später ist der alte Streit mit neuer Wucht zurück.

Paris und London stellten sich Ende Oktober 2021 gegenseitig Ultimaten. Frankreich drohte damit, britische Boote am Anlegen in französischen Häfen zu hindern und die Kontrollen im Lastwagenverkehr zu intensivieren, was die Versorgung Grossbritanniens vor dem Weihnachtsgeschäft hart treffen würde. Die britische Regierung wiederum drohte mit Vergeltungsmassnahmen und rechtlichen Schritten. Nun versuchen am Donnerstag, den 4. November 2021, der französische Europa-Staatssekretär Clément Beaune und der britische Brexit-Minister David Frost bei Krisengesprächen in Paris den Konflikt zu entschärfen.

Dem Streit haftet etwas Theatralisches an, zumal es im Grunde um wenig geht: Frankreich gibt vor, britische Willkür nach dem Brexit zu wittern und beklagt, die britischen Behörden und die zu Grossbritannien gehörende Kanalinsel Jersey hätten mehr als 100 Fischern Lizenzen für den Zugang zu den britischen Fischgründen verwehrt. Die Briten hingegen stellen sich auf den Standpunkt, sie setzten bloss den Wortlaut des Handelsabkommens von 2020 um. Das Abkommen gewährt den EU-Europäern während einer Übergangszeit Zugang zu britischen Gewässern. Doch erhalten nur Fischer eine Lizenz, die belegen können, dass sie schon vor dem Brexit in den britischen Fischgründen tätig waren – wobei die Art des erforderlichen Nachweises nicht definiert ist. Die Angaben über die Zahl der erteilten und der verweigerten Lizenzen gehen auseinander. Doch fällt es gerade kleineren Booten ohne elektronischen Fahrtenschreiber schwer, ihre bisherigen Aktivitäten in britischen Gewässern zu beweisen.

Frankreich sieht seine Fischer bei der Lizenzvergabe besonders benachteiligt. Zwar sind die angedrohten Vergeltungsmassnahmen nun bis Donnerstag, den 4. November 2021, aufgeschoben, sie sind aber nicht vom Tisch. In einem zweiten Schritt könnten auch Frankreichs Stromlieferungen an Grossbritannien hinterfragt werden, hiess es vergangene Woche aus Paris.

Dass Paris so heftig reagiert, hat vordergründig politische Gründe. Die Fischerei macht in Frankreich nur etwa 0,06 Prozent des Bruttoinlandprodukts aus. Die Branche hat aber eine starke symbolische Bedeutung – sie steht, wie auch die Landwirtschaft, für das traditionelle Frankreich. Dass die Fischer nicht vor Protesten zurückschrecken, machten sie Anfang Oktober deutlich. Sie drohten, den Hafen von Calais und den Tunnel unter dem Ärmelkanal zu blockieren, sollte Grossbritannien nicht rasch zusätzliche Lizenzen ausstellen. Präsident Emmanuel Macron will knapp sechs Monate vor den Präsidentschaftswahlen im April 2022 jeden sozialen Unmut vermeiden und es sich mit den Fischern nicht verscherzen. Zudem will es Macron den Briten «zeigen» – der Brexit soll gemäss Macron möglichst mühsam werden.

Macron dürfte mit seiner entschlossenen Haltung gegenüber Grossbritannien auch ein Signal an jene Herausforderer senden wollen, die hoffen, bei den Wahlen mit EU-Kritik in den Élysée-Palast einzuziehen. Deutlich wurde das durch ein Schreiben, das Frankreichs Premierminister Jean Castex jüngst an Ursula von der Leyen schickte. Darin appellierte Castex an die EU-Kommissions-Präsidentin, Grossbritannien zum Einlenken zu bewegen. Zudem forderte er, der europäischen Öffentlichkeit zu zeigen, dass es mehr Schaden mit sich bringe, die EU zu verlassen, als Mitglied zu bleiben.

Darüber hinaus treibt Paris, das in den Brexit-Diskussionen bis zuletzt als harter Verhandlungspartner auftrat, die Befürchtung um, dass es auch für andere Post-Brexit-Streitfragen Folgen haben könnte, wenn man Grossbritannien im Fischereistreit keine Grenzen setzt. Umstritten ist namentlich das Nordirland-Protokoll, das nach dem Brexit eine Landgrenze auf der irischen Insel verhindern soll.

Der Streit um die Fischer ist auch in Grossbritannien symbolisch aufgeladen. Die Fischerei, die bloss 0,1 Prozent zur britischen Wirtschaftsleistung beiträgt, wird schon seit Beginn der Brexit-Wirren politisch überhöht. Die Kontrolle über die eigenen Gewässer ist die vielleicht greifbarste Art der Kontrolle, welche die Brexiteers versprochen hatten zurückzuholen, und spielt auf die einstige Stellung Grossbritanniens als Beherrscherin der Weltmeere an.

Kommt hinzu, dass Frankreich ein historischer Rivale ist. Einem Premierminister, der mit antifranzösischer Rhetorik Stimmung macht, war der Applaus der Boulevardzeitungen schon immer gewiss. Zudem hat der Brexit Boris Johnson ins Amt getragen, weshalb es für seine Tories attraktiv erscheint, die Rivalitäten mit der EU am Köcheln zu halten. Dennoch schien man in London ob der Vehemenz der französischen Drohungen überrascht zu sein. Bestätigt sehen sich nun jene, die in Paris seit dem Brexit eine tiefe Missgunst wittern.

Mit der Beziehung zwischen den beiden Ländern steht es schon länger nicht zum Besten. Paris hat noch nicht verdaut, dass die USA, Australien und Grossbritannien Mitte September 2021 hinter seinem Rücken das Militärbündnis Aukus ins Leben riefen. Die Franzosen verloren dabei nicht nur ein U-Boot-Geschäft von 56 Milliarden Euro mit Australien. Auch ihr Selbstverständnis als wichtiger Akteur im Indopazifik erlitt einen Dämpfer. In London ist derweil die Ansicht verbreitet, Paris mache zu wenig, um die irreguläre Migration über den Ärmelkanal einzudämmen. Nicht vergessen haben viele Briten überdies, wie Macron im Frühjahr das britische Vakzin AstraZeneca schlechtredete.

Für Johnson ist der politische Druck hoch, Macron die Stirn zu bieten, doch hat London kein Interesse an einer echten Eskalation. Zum einen zeigte sich im Dezember 2020, wie gross die Abhängigkeiten sind, als Frankreich scharfe Covid-19-Kontrollen einführte und den Lastwagenverkehr über den Ärmelkanal ins Chaos stürzte. Zum anderen könnte ein dauerhaftes Zerwürfnis auch die Sicherheitspartnerschaft der beiden Nato-Alliierten beschädigen.

Denkbar ist, dass die Briten mit ihrer formalistischen Haltung rund um die Fischerlizenzen auch die Verhandlungsmasse erweitern wollen für ihre Forderung nach einer Überarbeitung des Nordirland-Protokolls. Doch dass sich Grossbritannien nicht mehr an die Verpflichtungen aus dem erst 2019 unterzeichneten Vertrag halten will, nährt das Misstrauen der Nachbarstaaten. Macht Johnson seine Drohung wahr und setzt einseitig Teile des Protokolls ausser Kraft, ist der Streit um die Fische bloss der Anfang. NZZ, 4. November 2021, S. 3


Für drei Tage reiste die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates nach Brüssel, um sich über die Zukunft des bilateralen Weges zu informieren. Ihre Bilanz fällt wenig positiv aus: Die EU-Seite habe sich «verhärtet», sei «wenig flexibel» und zeige «ideologische Züge». Einer reiste frühzeitig ab. Roger Köppel hatte Besseres vor, als nach zwei Tagen «fact-finding mission» in Brüssel, nach intensiven Gesprächen mit Europaabgeordneten, EU-Beamten und Diplomaten, auch noch einen dritten Tag in der Hauptstadt der «Erpressungs-Union» (Köppel) zu verweilen. Immerhin hatte sich auch der «Weltwoche»-Chefredaktor und SVP-Nationalrat freiwillig und zusammen mit neun Schweizer Aussenpolitikern in die Höhle des Löwen begeben. Doch am letzten Tag der Reise sollte es in der Schweizer Mission an der Place du Luxembourg anderen überlassen sein, eine Bilanz der Reise zu ziehen. Tiana Angelina Moser, die Grünliberale und Leiterin der Delegation, sprach vor Brüsseler Journalisten über die gesammelten Erkenntnisse, wie es ein halbes Jahr nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen um die bilateralen Beziehungen stehe. Zusammengefasst: nicht gut.

Es sei, sagte Moser, bei allen Gesprächen doch sehr deutlich geworden, dass nicht nur der eigentliche Entscheid zum Abbruch der Verhandlungen, sondern auch die «Art und Weise», wie er kommuniziert wurde, bei der EU eine «merkliche Verstimmung» zurückgelassen habe – und das sei «noch freundlich ausgedrückt».

Die Ausgangslage habe sich «verhärtet». Denn für die EU würden offene Fragen des Marktzugangs und Kooperationsfragen nur noch zusammen gedacht. Man sei in Brüssel also nicht bereit, die institutionellen Streitpunkte vorerst auszuklammern und separat über Kooperationen etwa bei der Forschung oder der Bildung zu verhandeln. Strebe die Schweiz etwa eine Vollassoziierung beim EU-Forschungsprogramm Horizon Europe an, müsse sie auch in den Kernfragen, die den Marktzugang betreffen, einen Schritt weiter kommen.

Was die Freigabe der Kohäsionsmilliarde betreffe, so habe die EU dies zwar zur Kenntnis genommen. Sie habe jedoch auch durchblicken lassen, dass damit nicht «unbedingt ein Beitrag zur Entspannung geleistet» worden sei, so Moser.

Nur einige EU-Abgeordnete, berichteten die Delegationsteilnehmer, hätten versöhnlichere, «flexiblere» Töne angeschlagen. Dass diese im Schweiz-EU-Dossier jedoch wenig zu sagen haben und die Musik in der Kommission spielt, wissen auch die Besucherinnen und Besucher aus Bern.

SVP-Nationalrat Franz Grüter meinte, dass es «noch viel Zeit und Aufwand» brauche, um der EU den Standpunkt der Schweiz zu erklären. Die Erwartungshaltung der Kommission sei: «Wenn ihr Marktzugang haben wollt, dann müsst ihr unsere Regeln akzeptieren.» Auf der anderen Seite, so Grüter, lägen die Meinungen in der Schweiz zu diesem Thema eben sehr weit auseinander. Man befinde sich hier in einem demokratischen Prozess.

Besonders enttäuscht zeigte sich der SP-Nationalrat Eric Nussbaumer über das «Powerplay» der EU-Kommission. Es habe schon «ideologische Züge», sagt er, wenn Brüssel die Kooperationsfragen nicht separat behandeln wolle und den Wunsch der Schweiz, sich mit Horizon Europe zu assoziieren, als «Rosinenpickerei» betrachte. Immerhin bringe die Schweiz ja auch Geld in das Programm, die Forschungskooperation sei von beidseitigem Interesse. Mit einer solchen Haltung, so Nussbaumer, tue sich Brüssel keinen Gefallen, denn damit verschrecke es auch die pro-EU- Kräfte in der Schweiz. NZZ, 11. November 2021, S. 8


Aus einem sogenannten Non-Paper, das zurzeit in Brüssel kursiert, geht offenbar hervor, dass Gas- und Atomkraftwerke in das Klassifizierungssystem der EU für nachhaltige Finanzen aufgenommen werden. Der WWF reagierte empört. Wie das Nachrichtenportal Euractiv berichtete, heißt es im geleakten Papier, dass Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht mehr als 100 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde (gCO2/kWh) ausstoßen dürfen. Diese Vorgabe decke sich mit früheren Vorschlägen aus dem vergangenen Jahr. Allerdings gebe es zusätzliche Kriterien für Gaskraftwerke, die als "Übergangstechnologie" eingestuft werden können sowie eine Auslaufklausel bis zum 31. Dezember 2030 für die Inbetriebnahme neuer Anlagen. Das Übergangslabel bekämen etwa Gaskraftwerke, deren "direkte Emissionen" niedriger sind als 340gCO2/kWh und deren jährliche Emissionen 700 kgCO2/kW nicht überschreiten. Nach Auffassung des WWF sind die Kriterien für Gas "radikal schwächer" als ein früherer Kommissionsvorschlag. Diese Gaskraftwerke könnten 2035 oder später in Betrieb gehen, was "in völligem Widerspruch zum Netto-Null-Szenario" der Internationalen Energieagentur steht. Dieses besagt, dass zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius keine Investitionen in neue fossile Energieprojekte getätigt und Gaskraftwerke in den Industrieländern bis 2035 abgeschaltet werden müssen.

Laut Euractiv werden für die Kernenergie in dem Papier noch keine detaillierten Nachhaltigkeitskriterien vorgeschlagen. Lediglich werden Tätigkeiten in vier Kategorien eingeteilt: Betrieb von Kernkraftwerken: Erzeugung von Strom, einschließlich Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung von Kernkraftwerken Lagerung oder Entsorgung von radioaktiven Abfällen oder abgebrannten Brennelementen (Ermöglichungstätigkeit) Abbau und Verarbeitung von Uran (Ermöglichungstätigkeit) Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen (Ermöglichungstätigkeit) Das Non-Paper sei das Ergebnis eines Treffens der EU-Energieminister*innen von Ende Oktober 2021, bei dem sich zwölf EU-Länder für die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie ausgesprochen hatten. Für den WWF ist klar: Die Non-Paper-Kriterien zur Kernenergie beruhten auf den "fehlerhaften technischen Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission", die nicht einmal vorschreiben, dass betriebliche Anlagen für die langfristige Entsorgung hochradioaktiver nuklearer Abfälle vorhanden sein müssen: Lediglich einen Plan für die Entwicklung solcher Anlagen zu haben, reiche nicht aus. Laut der Kommission sollen die Kriterien darüber, welche Aktivitäten als nachhaltig eingestuft werden und somit Investitionen anziehen dürften, noch dieses Jahr veröffentlicht werden.

WWF EU: EU taxonomy: secret attempt to brand gas and nuclear as 'green' https://www.wwf.eu/­?uNewsID=4980841 </br> Euractiv: LEAKED: Paper on gas and nuclear's inclusion in EU green finance rules </br> https://www.euractiv.com/­section/­energy-environment/­news/­leaked-paper-on-gas-and-nuclears-inclusion-in-eu-green-finance-rules/­</­br> DNR-Nachrichten, 04. November 2021


Parallel zu einer US-Kampagne zur Stärkung Taiwans im gemeinsamen Machtkampf gegen Peking fordert das EU-Parlament eine "umfassende und verstärkte Partnerschaft" mit Taipeh. Anfangs November 2021 war erstmals eine Delegation des Parlaments auf Taiwan eingetroffen und führte dort Gespräche mit Spitzenpolitikern mit dem Ziel eines weiteren Ausbaus der Beziehungen. Das Europaparlament sprach sich zudem für zusätzliche Schritte aus, die die "Ein-China-Politik" relativiert. So soll etwa die Vertretung der EU in Taipeh in "Büro der Europäischen Union in Taiwan" umbenannt werden – ein sprachliches Detail, das allerdings in der Welt der Diplomatie Gewicht besitzt und einen Schritt in Richtung auf die förmliche Anerkennung Taiwans nahelegt. Letztere ist mit diplomatischen Beziehungen von der Peking-Seite her nicht akzeptiert. Die neue Taiwan-Kampagne verbindet sich mit einer Kampagne gegen die auswärtige Kulturpolitik der Volksrepublik, speziell die Konfuzius-Institute. Rufe nach deren Schließung werden laut.

"Hebel" gegen Peking

Die nächste Bundesregierung soll "mutig in die Beziehungen zu Taiwan investieren". Dies fordert Thorsten Benner, Direktor des angeblich unabhängigen, allerdings aktuell zu 40 Prozent von nicht näher genannten "Regierungen" finanzierten Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin.[1] Benner hat vor dem Hintergrund einer US-Kampagne, die – im Widerspruch zur Beschlusslage der UN – Taiwan einen Platz in den Vereinten Nationen verschaffen soll [2], an die Bundesregierung appelliert, sich umgehend für eine "bessere Vertretung Taiwans in internationalen Organisationen" stark zu machen. Parallel sollen die Kontakte zwischen deutschen und taiwanischen Ministern und Abgeordneten, aber auch "NGOs, Think Tanks, Studierenden und Schülern" intensiviert werden. Außerdem gelte es "Szenarien durch[zu]spielen" für den Fall, dass der Taiwan-Konflikt eskaliere; dazu müsse man etwa "einen politischen Beitrag zu einer glaubwürdigen Abschreckung Pekings" leisten. Benner plädiert dafür, "die Vereinigten Staaten und Europa" sollten "wirtschaftliche und technologische Hebel identifizieren", um bei Bedarf gegen China vorzugehen – "etwa einen möglichen Ausschluss Pekings von der Halbleiter-Wertschöpfungskette".

"Verstärkte Partnerschaft" mit Taiwan

Auf EU-Ebene sind Schritte zum systematischen Ausbau der Kooperation mit Taiwan längst im Gang. So hat etwa das Europaparlament die EU am 21. Oktober aufgefordert, sich – im Sinne der US-Kampagne – "nachdrücklich für die sinnvolle Beteiligung Taiwans" an "internationale[n] Gremien", darunter ausdrücklich auch UN-Organisationen, auszusprechen.[3] Zudem gelte es "eine umfassende und verstärkte Partnerschaft" mit Taipeh anzustreben; insbesondere solle Brüssel Vorarbeiten "zu einem bilateralen Investitionsabkommen mit den taiwanischen Behörden in die Wege" leiten. China solle veranlasst werden, "seinem anhaltenden Eindringen in die Flugüberwachungszone Taiwans unverzüglich ein Ende zu setzen". Wie das möglich sein soll, bleibt unklar: Taiwans Flugraumüberwachungszone reicht bis weit auf das Territorium der Volksrepublik. Zusätzlich zum Europaparlament macht sich der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell nicht nur dafür stark, wie bisher die "Handels- und Investitionsbeziehungen" zu Taiwan zu stärken und "bestehende Dialoge", so zur Industriepolitik oder zur Digitalwirtschaft, auszubauen.[4] Die EU werde sich bemühen, die weiter reichenden Forderungen des EU-Parlaments praktisch umzusetzen, kündigt Borrell an. Am 3. November 2021 ist erstmals eine Delegation des EU-Parlaments in Taipeh eingetroffen, um dort Gespräche zu führen. Treffen sind unter anderem mit Taiwans Präsidentin Tsai Ing-wen geplant.[5]

Bedeutungsvolle Begriffe

Mehrere EU-Staaten preschen dabei mittlerweile vor. So hat Litauen bereits im Sommer die Eröffnung einer Vertretung Taiwans unter der Bezeichnung "taiwanisches Repräsentationsbüro" genehmigt. Stein des Anstoßes ist dabei nicht die Eröffnung einer Vertretung an sich, sondern die Namensgebung. Staaten, die diplomatische Beziehungen zur Volksrepublik unterhalten, sagen im Gegenzug die Wahrung der Ein-China-Politik zu und verzichten auf diplomatische Kontakte zu Taiwan; dem wird sprachlich dadurch Ausdruck verliehen, dass Auslandsvertretungen inoffiziell bleiben und nach der taiwanischen Hauptstadt Taipeh benannt werden. So heißen Taiwans Kontaktstellen in Deutschland etwa "Taipeh Vertretung"; die Vertretung der Bundesrepublik in Taiwan heißt, in abweichender Rechtschreibung, "Deutsches Institut Taipei". Nennenswerte Auswirkungen auf die praktische Arbeit der Vertretungen haben die jeweiligen Bezeichnungen nicht. Die demonstrativ abweichende Namenswahl in Litauen weckt den Verdacht, dass Vilnius mittel- bis langfristig eine Abkehr von der Ein-China-Politik anstrebt. Peking hat deshalb unter Protest seinen Botschafter aus Litauen abgezogen.[6]

Für weitere Proteste hat Ende Oktober 2021 eine Europareise des taiwanischen Außenministers Joseph Wu und einer hochrangigen taiwanischen Wirtschaftsdelegation gesorgt. Wirtschaftsaustausch und die dazu nötigen Besuche sind zwischen den EU-Staaten und Taiwan durchaus üblich; davon zeugt nicht zuletzt die Tatsache, dass die EU zuletzt, rechnet man die Aktivitäten von Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten zusammen, größter ausländischer Investor auf Taiwan war. Taiwan befand sich im vergangenen Jahr auf Platz 26 der Rangliste der Handelspartner der Bundesrepublik – vor Ländern wie Norwegen, Südafrika oder Brasilien. Allerdings ist es aufgrund der Ein-China-Politik international üblich, keine Beziehungen auf der Ebene von Spitzenpolitikern zu unterhalten; der Besuch von Außenminister Wu aus Taipeh in Tschechien, in der Slowakei und in Brüssel rief daher heftigen Unmut in Peking hervor. In Brüssel traf Wu nicht zuletzt mit EU-Abgeordneten zusammen, darunter Charlie Weimers von den extrem rechten Schwedendemokraten. Weimers ist Berichterstatter des Europaparlaments für Taiwan; unter anderem auf seine Tätigkeit in dieser Funktion geht die vom Parlament beschlossene Forderung zurück, die Vertretung der EU in Taipeh in "Büro der Europäischen Union in Taiwan".

Verbotene Schriftzeichen

Der Ausbau der Beziehungen zu Taiwan, was Peking als Provokation darstellt, gehen mit einer neuen Kampagne gegen die auswärtige Kulturpolitik der Volksrepublik einher, speziell gegen die Konfuzius-Institute. Nach Streitigkeiten um eine Buchvorstellung bei zwei Konfuzius-Instituten, die zunächst abgesagt worden war, sind jüngst zum wiederholten Male Forderungen laut geworden, die Institute zu schließen.[7] Als Alternative werden dabei "Chinesisch-Sprachzentren" beworben, die Taiwan mit Unterstützung der US-Regierung aufzubauen begonnen hat: zunächst an 15 US-Standorten, in London, in Paris und in Hamburg. An den Zentren soll "ein positives Taiwan-Bild vermittelt werden. Zudem dürfen an den taiwanischen Sprachzentren, die für sich mit der Aussage werben, "frei und demokratisch" zu sein, laut Berichten "Lehrer mit chinesischem Pass oder Ausweisdokumenten aus Hongkong ... nicht unterrichten".[8] Darüber hinaus behält sich, heißt es, "die zuständige taiwanische Behörde ... eine Genehmigung der Lehrbücher vor"; strikt "verboten" sind unter anderem "Materialien mit vereinfachten chinesischen Schriftzeichen".

[1] Thorsten Benner: Deutschland muss Peking in Taiwan die Stirn bieten. faz.net 28.10.2021.

[2] S. dazu Der Konflikt um Taiwan (I). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8753/­

[3] Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2021 an den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den politischen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan. Strasbourg, 21.10.2021.

[4] EU-Taiwan political relations and cooperation: Speech on behalf of High Representative/Vice-President Josep Borrell at the EP plenary. eeas.europa.eu 19.10.2021.

[5] 'You are not alone,' EU parliament delegation tells Taiwan on first official visit. euractiv.com 04.11.2021.

[6] Streit um Vertretung Taiwans: Litauen ruft Botschafterin aus Peking zurück. derstandard.de 03.09.2021.

[7] Bildungsministerin bringt Aus für chinesische Konfuzius-Institute ins Spiel. welt.de 29.10.2021.

[8] Friederike Böge: Chinesisch lernen, nur demokratisch. Frankfurter Allgemeine Zeitung 29.10.2021. 5. November 2021, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8755/­


Mit demonstrativen Harmoniebekundungen von Ende Juni 2021 ist der jüngste Deutsch-Französische Ministerrat zu Ende gegangen. Er wolle sich für das "Engagement", die "Tatkraft" sowie die "Geduld" von Bundeskanzlerin Angela Merkel bedanken, erklärte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit Blick darauf, dass der Ministerrat der letzte mit Merkels Beteiligung war. Die Kanzlerin sagte, sie empfinde es als eine "Bereicherung, wenn wir zu gemeinsamen Lösungen kommen". Die Harmoniebekundungen täuschen darüber hinweg, dass es Merkel seit ihrem Amtsantritt Ende 2005 gelungen ist, die Vormacht Berlins gegenüber Paris systematisch auszubauen – von der Durchsetzung der deutschen Austeritätspolitik in der Eurokrise gegen erbitterten französischen Widerstand bis zur erfolgreichen Abwehr von Macrons Forderungen zur finanzpolitischen Ausgestaltung der Eurozone. Aktuelle Auseinandersetzungen gelten dem Krieg in Mali, wo sich eine Niederlage der Mächte Europas abzeichnet, und dem Bau des neuen Kampfjets der sechsten Generation (FCAS), der wegen heftiger interner Rivalitäten kürzlich fast vor dem Scheitern stand.

Ökonomisch dominant

Bundeskanzlerin Angela Merkel, die an ihrem letzten Deutsch-Französischen Ministerrat teilnahm, hat es vermocht, die Vormacht Berlins gegenüber Paris seit ihrem Amtsantritt am 22. November 2005 stets weiter auszubauen. Dazu trug zunächst etwa bei, dass es ihr gelang, die von Frankreichs damaligem Präsidenten Nicolas Sarkozy im Jahr 2008 initiierte "Union für den Mittelmeerraum" ("Union pour la Méditerranée") weitgehend aufzuweichen.[1] Damit scheiterte das Ziel, mit Hilfe der traditionellen Einflussgebiete Frankreichs in Nordafrika und Nahost ein Gegengewicht zur Osterweiterung der EU zu schaffen, von der vor allem Deutschland profitierte. Größte Bedeutung hatte zwei Jahre später, dass es Merkel im Vorgehen gegen die Eurokrise gelang, der EU gegen erbitterten Widerstand Frankreichs Berlins Austeritätspolitik aufzuzwingen.[2] Das erleichterte es der Bundesrepublik, den ökonomischen Vorsprung gegenüber dem Nachbarland immer weiter auszubauen. Lag die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2010 um rund 28,4 Prozent über der französischen, so war der Abstand im Jahr 2019, unmittelbar vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, bereits auf 42,2 Prozent gestiegen. In der Coronakrise fällt Frankreich noch weiter hinter Deutschland zurück.

Unerfüllte Forderungen

Zahlreiche Niederlagen im Machtkampf gegen Deutschland hat auch Frankreichs gegenwärtiger Präsident Emmanuel Macron einstecken müssen. Macron hatte sich schon vor seinem Wahlsieg zu einer intensiven Kooperation mit Berlin bekannt ("Ich will viel mehr Europa, und ich will es mit Deutschland. Ich vertraue Deutschland" [3]), hatte dann aber in einer Rede an der Sorbonne am 26. September 2017 einige Gegenleistungen eingefordert. Dazu zählten neben einer offensiveren EU-Politik in der Mittelmeerregion insbesondere die Einführung eines Haushalts für die Eurozone und die Schaffung des Postens eines EU-Finanzministers. Letztere beide Forderungen zielten darauf ab, die Ungleichgewichte im EU-Währungsgebiet, die durch die Berliner Austeritätspolitik wuchsen, zumindest ein Stück weit auszugleichen. Macron stieß damit bei Merkel ebenso auf Granit wie mit der Forderung, bis Anfang der 2020er Jahre in der EU "eine gemeinsame Eingreiftruppe, einen gemeinsamen Wehretat und eine gemeinsame Militärdoktrin" zu verabschieden.[4] Dies war für Paris insbesondere mit Blick auf Militärinterventionen in Frankreichs Einflussgebiet in Afrika – der Françafrique – von erheblicher Bedeutung. Umgesetzt wurde davon freilich auf EU-Ebene nichts.

"Überrascht, irritiert"

Dass Paris daraufhin begonnen hat, sich national für seine Interessen einzusetzen, wird in Berlin weithin mit Kritik bedacht und als Grund für gegenwärtige Spannungen zwischen Frankreich und Deutschland benannt. So hat Macron im Bemühen um schnell einsatzbereite EU-Truppen die "Europäische Interventionsinitiative" ("Initiative européenne d'intervention") geschaffen [5], in der die Bundesrepublik freilich zugunsten ihres viel langsamer wirkenden PESCO-Projekts [6] eher bremst. Macron hat scharfe Kritik an der NATO geübt ("hirntot") und dringt auf eine deutlich rascher zu erreichende "strategische Autonomie" der EU. Darüber hinaus hat er versucht, mit einer engeren Kooperation mit Moskau ein Gegengewicht gegen Berlin aufzubauen, und – anders als die Bundesregierung – im Machtkampf zwischen Athen und Ankara entschlossen Partei für das EU-Mitglied Griechenland ergriffen.[7] Es handle sich um "Entscheidungen", urteilt die Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), "die Berlin überrascht, mitunter sogar irritiert haben": "Mal war Deutschland dem Vernehmen nach nicht informiert, mal konnte kein Kompromiss gefunden werden, weil Frankreichs Vorgehen der deutschen Politik entgegenlief". Zuweilen, heißt es weiter, habe Paris womöglich "bewusst einen disruptiven Weg gewählt".[8]

"Auf verlorenem Posten"

Neue deutsch-französische Spannungen zeichnen sich inzwischen auch bezüglich des Krieges in Mali ab. Dort gingen Berlin und Paris von Anfang an arbeitsteilig vor: Während Frankreich die Kampfeinsätze übernahm (Opération Serval, später Opération Barkhane), kümmerte sich Berlin zum einen im UN-Rahmen um die Stabilisierung des Landes (MINUSMA), zum anderen im EU-Rahmen um das Training malischer Soldaten (EUTM Mali). Beide scheitern inzwischen – Paris, weil es mit den Kampfeinsätzen nicht gelingt, die jihadistischen Milizen im Sahel zu zerschlagen; Berlin wiederum, weil die malischen Streitkräfte ungeachtet der Trainingsprogramme Massaker begehen und putschen[9]. Die "Terrorbekämpfung", wie sie in Mali praktiziert werde, sei eine "Sackgasse", heißt es etwa bei der SWP: Es setze sich die Einsicht durch, dass man "im Sahel auf verlorenem Posten" stehe.[10] Paris wird als "schwieriger Partner" kritisiert. Öffentlich wird das sich klar abzeichnende Scheitern in zunehmendem Maß Frankreich in die Schuhe geschoben. Berlin habe, heißt es, "Paris die Federführung überlassen" – ein Fehler: "Es reicht nicht mehr, Solidarität mit Frankreich zu zeigen." Deutschland müsse jetzt erläutern, "welche Strategie es in Mali verfolgen will und was es anders machen würde".[11]

Streit um den Kampfjet

Heftigen Streit hat es zuletzt auch um das bedeutendste Rüstungsvorhaben der kommenden Jahre gegeben: um Entwicklung und Bau eines Kampfjets der sechsten Generation. Das Flugzeug soll im Verbund mit Kampfdrohnen und Drohnenschwärmen fliegen und mit diesen, unter Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI), über Satelliten vernetzt sein. Der Gesamtverbund wird Future Combat Air System (FCAS) genannt; er soll um das Jahr 2040 herum einsatzbereit sein und nach einigen Schätzungen bis zu 300 Milliarden Euro kosten. Das Vorhaben ist bereits kurz nach Macrons Amtsantritt im Sommer 2017 gestartet worden; getragen wird es maßgeblich von den Konzernen Dassault (Frankreich) und Airbus (mit Schwerpunkt in Deutschland). Zwischen diesen ist der Streit um Anteile an Entwicklung und Bau, aber auch um Patentrechte zu Jahresbeginn stark eskaliert – nicht zuletzt, weil mit der Einbindung Spaniens in das Projekt die profitablen Anteile von Dassault und Airbus schrumpften. Dassault hat einen Ausstieg aus dem Gemeinschaftsvorhaben und einen Alleingang beim Bau des FCAS in Betracht gezogen; obwohl der Konzern laut Auffassung von Experten die Fähigkeit dazu hätte (german-foreign-policy.com berichtete [12]), ist es der deutschen Seite letztlich gelungen, ihn davon abzubringen: Am 17. Mai wurde schließlich ein Durchbruch zugunsten der Fortsetzung des Projekts bekanntgegeben. Ob er von Dauer sein wird, gilt allerdings als immer noch nicht garantiert.

[1] S. dazu Kein Gegenpol. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­4239/­

[2] S. dazu Die Macht in Europa. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­4937/­

[3] S. dazu Deutschlands Lieblingsfranzose. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7281/­

[4] S. dazu Wer das Kommando hat. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7401/­

[5] S. dazu Die Koalition der Kriegswilligen (II). https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­7777/­

[6] S. dazu Die strategische Autonomie der EU. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8446/­

[7] S. dazu Streit um die Türkeipolitik. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8363/­

[8] Claudia Major: Einleitung: Frankreichs Außen- und Sicherheitspolitik unter Präsident Macron – Dissonanzen in der deutsch-französischen Zusammenarbeit. In: Ronja Kempin (Hg.): Frankreichs Außen- und Sicherheitspolitik unter Präsident Macron. SWP-Studie 4. Berlin, März 2021.

[9] S. dazu Putsch im Einsatzgebiet. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8611/­

[10] Wolfram Lacher: Unser schwieriger Partner. Deutschlands und Frankreichs erfolgloses Engagement in Libyen und Mali. SWP-Studie 3. Berlin, Februar 2021.

[11] Michaela Wiegel: Strategie für Mali? Frankfurter Allgemeine Zeitung 31.05.2021.

[12] S. dazu Der High-Tech-Kampfjet der EU. https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8563/­ 1. Juni 2021, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­8615/­

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