Militarisierung, Krieg und Frieden

Die Nummer 70 des Widerspruchs ist dem Thema "Militarisierung, Krieg und Frieden" gewidmet. Thomas Roithner analysiert die Militarisierung der Europäischen Union. Seit dem "vermeintlichen Ende der geopolitischen Konfrontation 1989" hat sich die Aussen-, Sicherheits-und Militärpolitik der EU im Jargon der Politikmehrheiten, Militärs und der Rüstungsindustrie "weiterentwickelt". Der völkerrechtswidrige Kosovokrieg der NATO hat 1999 beinahe zeitgleich zur Herausbildung einer 60‘000 SoldatInnen starken EU-Eingreiftruppe (EU Rapid Reaction Force) geführt. Offen bleibt bis heute: Dürfen und werden künftig EU-Länder weitere völkerrechtswidrige Kriege führen und warum soll Putin auf dieser Basis nicht auch auf der Krim einmarschieren dürfen?

Die Ablehnung des Nizza-Vertrages durch Irland (2001) – die einzige Volksabstimmung zu diesem Vertrag – war ein ausschlaggebender Punkt, um ein sicherheitspolitisches Kerneuropa auf den Weg zu bringen. Dies erfolgt mit der Zielsetzung der Erleichterung von EU-Militäreinsätzen. Die Terroranschläge von London und Madrid liessen die Verteidigungsagentur – vorher ehrlicher Weise Rüstungsagentur genannt – losarbeiten. Kaum eine Krise vergeht, anlässlich der nicht eine Euro-Armee gefordert wird. Eine sozialdemokratische Konsequenz aus dem Brexit war die Forderung nach einem europäischen FBI und einem schlagkräftigen militärischen deutsch-französischen Kerneuropa. Die politische Forderung nach "mehr Europa" heisst im Bereich Sicherheit heute "mehr Militär" – und weniger Krisenprävention und ziviles Krisenmanagement. Die EU blinkt Richtung "sozialer EU" und biegt Richtung Militärmacht ab. Einige EU-Militäreinsätze finden im Spannungsfeld der Interessen Deutschland und Frankreichs statt: die Schnittmenge zwischen Deutscher "Verantwortung" und neokolonialem Interventionsgeruch sind EU-Militäreinsätze wie jene im Kongo oder im Tschad. Die "battle groups" (Kampftruppen) der EU trainieren für Kampeinsätze in Wüsten, Hochgebirgen, Städten und Dschungel. Der EU-Rat hat 2009 ausdrücklich festgehalten, dass "battle-groups-Operationen unter einem Mandat des UN-Sicherheitsrates abgewickelt werden, obwohl Operationen vorstellbar sind, bei denen der UN-Sicherheitsrat nicht als notwendig erachtet wird". Das Jahrbuch des Stockholmer Friedensforschungsinstitutes Sipri hält fest, dass die Missionen "oftmals die ehemalige koloniale Zuständigkeit reflektieren". Bisher erfolgten 36 Einsätze mit Schwerpunkt Afrika und Balkan. Ein Drittel davon sind militärische Interventionen. 80% des Personals aller Einsätze sind Militärs – viele zivile Einsätze erfolgen mit kleinem Personalaufwand, wobei das Personal ziviler Einsätze vor allem aus Polizei und unbewaffneten Militärs besteht. Roithner schliesst: eine Zivilmacht sieht anders aus. "Verteidigung" steht im EU-Kontext nicht selten für militärisches Eingreifen.

Die Globalstrategie der EU aus dem Jahr 2016 schreibt fest: "die Mitgliedstaaten müssen Mittel in ausreichender Höhe für Verteidigungszwecke bereitstellen". Dem "Vertrag von Lissabon" ist zu entnehmen, das sich die Mitgliedstaten "verpflichten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Im Juni 2017 wurden von der EU-Kommission präzisere Zahlen zum "European Defence Fund" geliefert, dessen Ziel militärische Forschung und Entwicklung ist. Zuerst sollen jährlich 90 Millionen Euro von der EU zur Verfügung stehen. Nach 2020 sollt der Beitrag auf 500 Millionen Euro erhöht werden. Von den EU-Staaten sollen nach 2020 weitere 5 Milliarden Euro jährlich für den Fonds zur Verfügung gestellt werden. Die EU-Kommission verlangt, dass die entsprechenden Budget-Posten in den Budgets der Mitgliedstaaten bereitzustellen sind – dies im Rahmen des sonst verlangten Schuldenabbaus und der geforderten Budgetrestriktionen: in der Logik der EU-Kommission sind Staatschulden zur Erhöhung des Sozialbudgets schlecht, Schulden zum Kauf von Waffen hingegen gut. Jean-Claude Junckers "EU der verschiedenen Geschwindigkeiten" ist in der Sicherheits- und Rüstungspolitik zumindest auf dem Papier schon weit gediehen. Ihr Ziel ist nicht die Überwindung der Nationalstaaten sondern deren Hierarchisierung. Der Vertrag von Lissabon kennt betreffend Auslandeinsätzen zwei Modelle: die Beauftragung einer Staatengruppe und eine Ständig Strukturierte Zusammenarbeit (EU -Vertrag von Lissabon, Artikel 42.5, 42.6). Die Kriterien sind ausschliesslich militärisch oder rüstungsindustriell definiert (Ambitionsniveau für Militäreinsätze, Beteiligung an EU-Rüstungsprojekten, Mindestausgaben pro Soldatln). Zivile Komponenten sind dem deutschfranzösisch dominierten sicherheitspolitischen Kerneuropa unbekannt. Das Kerneuropa der Sicherheit stellt sich als autoritäre Vertiefung der EU dar. Die politisch Willigen und militärisch Fähigen geben den Ton an. In der Rüstungsindustrie bereits umgesetzt ist die Zusammenarbeit der Fähigen und Willigen, beispielsweise in den Bereichen Drohnen, Weltraum und der Seestreitkräfte.

Bereits zu Beginn der 1990 er-Jahre haben die Armeen der EU-Staaten die Sicherung von Ressourcen zur militärischen Aufgabe erklärt. Die deutsche Bundeswehr bekräftigte 1992 in den "Verteidigungspolitischen Richtlinien", die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung" umzusetzen. Im Jahr 2016 verzeichnete das Heidelberger Institut für Internationale Konfliktforschung (HIIK 2017) 402 Konflikte unterschiedlicher Gewaltintensität. Davon hatten 98 eine Ressourcendimension. 18 Konflikte auf höchster Eskalationsstufe wurden als Krieg bezeichnet. Von diesen hatten 9 Kriege eine Ressourcendimension. Das zeigt unmissverständlich, dass Konflikte um Ressourcen auch im Kleid der Sicherung der Menschenrechte, des Engagements gegen Terrorismus, der Militärpräsenz in Sinne der Sicherung einer «good governance» oder künftig vielleicht im Gewand der «responsibility to protect» auf uns zukommen. Nicht wenige Auslandseinsätze der EU hatten und haben zumindest einen indirekten Zusammenhang mit der Sicherung von Ressourcen (u. a. EU-Marineeinsatz am Horn von Afrika, EU-Militäreinsatz im Tschad oder Kongo, EU-Einsätze in Georgien oder Libyen).

Andreas Zumach thematisiert die Aushöhlung des Völkerrechts durch den "War on Terror". Als Reaktion auf die Terroranschläge in New York und Washington DC. führten die USA Luftangriffe gegen Ziele in Afghanistan. Dies war völkerrechtlich illegal. Die USA und die NATO rechtfertigen ihre völkerrechtswidrige Kriegsführung seit Ende des Kalten Krieges durch eine missbräuchliche Berufung auf das Recht zur militärischen Selbstverteidigung. Erwähnenswert an der Haltung Zumachs ist, dass er richtigerweise sowohl völkerrechtswidrige Einsätze der USA, der NATO und EU-Mitgliedstaaten kritisiert, als auch die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland. Er kritisiert die einseitige Schuldzuweisung an den Westen und hebt hervor, dass sowohl die Politik Russlands als auch die des Westens in Bezug auf den Ukraine-Konflikt zu kritisieren ist.

Josef Lang legt Überlegungen zum Wiedererstarken der NATO auf Kosten der UNO dar. Er sieht drei Gründe für das Wiedererstarken des Militarismus. Es ging und geht darum, Rohstoffquellen und –routen zu sichern. Zweitens wurde schon in den 1900 er Jahren die Abwehr von Migrationsströmen hervorgehoben. Drittens war das Ziel, die eigenen Armeen, die nach dem friedlichen Ende des Kalten Krieges unter einem grossen Sinndefizit litten, vor Budgetkürzungen zu schützen. Lang spricht von einem Versagen der Linken beim Versäumen der friedenspolitischen Chance nach der Auflösung des Warschauer Paktes. In der Schweiz etwa legten 60% der Linken bei Militärgesetz für militärisch Auslandeinsätze im Frühsommer 2001 ein Ja ein. Er erklärt das Ja durch Abgrenzungsmechanismen vis-à-vis der SVP. Es ist ja nicht das erste Mal, dass den Main-Stream-Linken Abgrenzung wichtiger ist als eigene Werte – was natürlich etliches über die Verankerung der eigenen Werte aussagt. Im Heft werden weitere lesenswerte Artikel publiziert, etwas über die Atomwaffenfrage und wie die Atommächte die atomare Abrüstung, zu der sie sich vertraglich verpflichtet haben, unterlaufen.

Widerspruch 70, 2. Halbjahr 2017, Militarisierung, Krieg und Frieden, Postfach, 8031 Zürich (Rotpunktverlag, Zürich).

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