Kurzinfos August 2025


Wie gut ist die Schweiz gegen Urteile von EU-Richtern geschützt?

Kurzinfos August 2025

Vor wenigen Jahren galt es in der Schweiz noch als ungehörig, Kritik an aktivistischen Richtern und an internationalen Gerichtshöfen zu üben, die sich in die Politik einmischen. Das hat sich gründlich geändert. Spätestens seit dem Klimaseniorinnen-Urteil von 2024 ist offenkundig, wie ausgreifend etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg urteilt. Inzwischen hat der Widerstand gegen diese Art von Entscheiden eine breite Öffentlichkeit erreicht.

Die Sorge, dass sich Gerichte selbständig machen und sich nicht mehr kontrollieren lassen, beschäftigt auch die Richter selbst. So widmet sich im August 2025 eine prominent mit Bundesrichtern, ausländischen Verfassungsrichtern und Rechtsprofessoren besetztes Symposium an der Universität Zürich dem richterlichen Aktivismus. Dabei geht es auch um den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, das Höchstgericht der Europäischen Union, und um die brisante Frage, was mit den neuen institutionellen Verträgen auf die Schweiz zukommen wird.

Der EuGH ist im Europadossier der Elefant im Raum. Der Gerichtshof ist für seine extensive Rechtsprechung bekannt, er gilt als Integrationsmotor, der das Ziel der «immer engeren Union der Völker Europas» anstrebt. Nun will die Schweiz bekanntlich nicht Teil der EU sein; trotzdem soll der EuGH in zentralen Politikbereichen wie Zuwanderung, Lebensmitteln oder Strom künftig in der Schweiz mitentscheiden. Die Schweizer Verhandler, das kann man aus den EU-Verträgen herauslesen, waren sich der Risiken bewusst, die mit dem Einbezug des selbstbewussten Gerichtshofs verbunden sind. Sie haben sich darum bemüht, die Mitsprache des EuGH durch Ausnahmen und Klauseln und gemeinsame Erklärungen zu begrenzen.

Mangels Erfahrung kann man nur darüber spekulieren, wie stark der EuGH künftig in der Schweiz Einfluss nehmen wird. Wenig Bedenken hat der Zürcher Europarechtler Matthias Oesch. Die Schweiz könne dem neuen Verfahren aus guten Gründen zustimmen. Der EuGH werde Sorgfalt walten lassen, sagte er im Interview mit der NZZ. Und ohnehin würden die Schweizer Gerichte die bilateralen Abkommen schon heute gemäss der Praxis des EuGH auslegen.

Auch der Bundesrat zeigt sich optimistisch. Er ist davon überzeugt, dass in den Verträgen klar abgegrenzt ist, wo der EuGH künftig mitreden darf und wo nicht. So konnten die Diplomaten Ausnahmen aushandeln, etwa bei der Ausschaffung von kriminellen Ausländern, dem Lohnschutz oder dem Erwerb von Immobilien: Diese Bereiche wären gegen künftige Entwicklungen des EU-Rechts abgesichert. Damit soll das ausserordentlich weite Verständnis des Unionsrechts, wie es der EuGH pflegt, eingehegt werden.

Ob das gelingt? Einen skeptischen Blick hat Frank Schorkopf, Professor für öffentliches Recht an der Universität Göttingen. Der Deutsche hat die institutionellen Aspekte der EU-Verträge im Detail studiert und kann damit eine seltene Aussensicht bieten. Der Professor geht davon aus, dass der EuGH die in den Abkommen vereinbarten Klauseln, Vorbehalte und Ausnahmen grundsätzlich ernst nehmen wird, da die Schweiz ein Drittstaat und nicht EU-Mitglied ist. Eine Garantie gebe es aber nicht: «Die Rechtsgeschichte lehrt uns, dass die Versuche, die Gerichte mit methodischen Klauseln eng zu führen, selten hundertprozentig erfolgreich waren.»

Die EU-Verträge sehen vor, dass Streitfälle zwischen der Schweiz und der EU, die nicht im Gemischten Ausschuss gelöst würden, neu von einem Schiedsgericht beurteilt würden. Dieses müsste beim EuGH in bestimmten Fällen eine verbindliche Auslegung einholen. Das Schiedsgericht soll aus drei Personen bestehen: eine aus der Schweiz, eine aus der EU, und zusammen wählen sie den dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz übernimmt.

Der Bundesrat versichert, dass das Schiedsgericht den EuGH nur anrufen werde, wenn der Streitfall das Unionsrecht betreffe, nicht aber, wenn der Konflikt unter eine der Ausnahmen falle. Dann habe der EuGH nichts zu sagen. Für Frank Schorkopf ist diese Regel nicht so eindeutig. Er weist darauf hin, dass das Schiedsgericht im Prinzip zwar einvernehmlich beschliesse, doch wenn sich die drei Richter nicht einig seien, gebe die Mehrheit den Ausschlag. «Das heisst: Der Vorsitzende und der EU-Vertreter können auch gegen den Schweizer Richter entscheiden. Sie können beschliessen, dass die Auslegung eines Unionsbegriffs entscheidend dafür ist, ob ein Streitfall unter eine Ausnahme fällt. Und dann wird das Schiedsgericht die Frage dem EuGH vorlegen. Sobald der EuGH entscheidet, kann das Schiedsgericht nicht mehr davon abweichen.»

Ein Punkt, worüber bisher nur wenig diskutiert wurde, betrifft die einheitliche Auslegung der Abkommen. Die Schweiz übernimmt mit den neuen Verträgen zahlreiche EU-Rechtsakte und verpflichtet sich, diese parallel zur EU auszulegen und anzuwenden. Für die Auslegung ist der EuGH abschliessend zuständig. Was beispielsweise unter einem «Lebenspartner» zu verstehen ist, einem «Lebensmittelunternehmer» oder einem «Zusatzrentenanspruch», wird letztlich durch den EuGH definiert – auch für die Schweiz.

Das sei keine Petitesse, sagt Schorkopf. «Wenn der EuGH beispielsweise in einem Konflikt zwischen der EU-Kommission und Polen irgendeinen Begriff einer Richtlinie auslegt, die von der Schweiz übernommen wurde, dann ist das auch für die Schweiz unmittelbar von Relevanz.» Der EuGH trifft mehrere hundert solcher Auslegungsentscheidungen pro Jahr.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz bei der Auslegung einen gewissen Spielraum behielte. Er geht davon aus, dass die sogenannte Polydor-Praxis des EuGH weiterhin gälte: Diese besagt, dass das EU-Recht in einem Drittstaat wie der Schweiz nicht zwingend gleich ausgelegt werden muss wie in der EU. «Die Rechtsprechung des EuGH zum EU-Recht kann deshalb nicht per se auf die bilateralen Abkommen übertragen werden», schreibt der Bundesrat in seinen Erläuterungen. «Deshalb würde diese Praxis auch in Zukunft ihre Gültigkeit behalten.»

Tatsächlich? Schorkopf weist darauf hin, dass für den EuGH die Einheitlichkeit zentral sei. «Die unionsrechtlichen Begriffe werden von ihm letztverbindlich ausgelegt. Darauf wird er wohl auch im Verhältnis zur Schweiz bestehen.» In diese Richtung weist auch die sperrige Formulierung in den EU-Verträgen: Sobald es um Rechtsakte der EU geht oder schon nur um Begriffe aus dem EU-Recht, müssen diese «gemäss der vor oder nach der Unterzeichnung des Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewandt» werden. Ob die Schweiz also tatsächlich noch Spielraum hat, wie der Bundesrat sagt, ist fraglich.

Frank Schorkopf weist auf einen weiteren Punkt hin, der für die Weiterentwicklung des EU-Rechts von Bedeutung ist: «In der EU gilt der Bürger grundsätzlich als vulnerables Geschöpf, das gegen Risiken abgesichert werden muss. Jede Form von sozialer Sicherheit und Schutz vor Gefahren hat deshalb in der Union und auch beim EuGH hohe Priorität. Darauf muss sich die Schweiz einstellen.» Das könne sich bei der Personenfreizügigkeit zeigen, wenn es darum gehe, die Ansprüche von Zuwanderern zu definieren, sagt Schorkopf. Aber auch bei eher technischen Bereichen wie der Lebensmittelsicherheit, bei Prävention, Warnhinweisen und Verpackungsregeln spiele die Fixierung auf den «zuwendungs- und schutzbedürftigen» Bürger eine Rolle.

Vorläufiges Fazit: Wie stark der EuGH in der Schweiz mitreden wird, sollten die EU-Verträge eine Mehrheit finden, lässt sich kaum vorhersagen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Sache komplizierter ist und der EuGH mehr zu sagen haben wird, als der Bundesrat es darstellt. NZZ, 26. August 2025, S. 7


Propaganda aus der Amtsstube: Die Schweiz braucht keine Spin-Doktoren

Kurzinfos August 2025

Die Bundesbeamten haben Wissen und Macht wie sonst niemand in Bern. Dabei informieren sie gerne auch selektiv. Das zeigt sich derzeit bei den Erläuterungen zu den EU-Verträgen.

Es sind finstere Gerüchte, die seit dem 1. August rund um den Zollkonflikt kursieren. Die Departemente von Ignazio Cassis und Beat Jans hätten die Verhandlungen mit den USA aus Rücksicht auf die EU verzögert, wird kolportiert. Man habe dem amerikanischen Präsidenten nicht etwas anbieten wollen, das man der EU mit den neuen Verträgen nicht auch zugestanden habe. Laut anderen Quellen sind diese Vorwürfe so bodenlos falsch, dass nicht einmal das Gegenteil davon wahr ist. Was stimmt oder was nicht, wird man wohl nicht in Gänze erfahren. Klar ist: Wäre es der Schweiz geglückt, schon frühzeitig eine vorteilhafte Vereinbarung abzuschliessen, hätten die EU-Gegner triumphiert und behauptet, dass die Schweiz eben allein am besten fahre. Umgekehrt geben die enorm hohen Zölle den Europa-Freunden Auftrieb, die argumentieren, dass die Verträge mit der EU nun noch dringlicher seien. Kommt hinzu: Es ist kein Geheimnis, dass einzelne Departemente in der Europafrage nicht neutral sind und den Abschluss der neuen Abkommen forcieren. Es wäre also keine Überraschung, wenn das politisch heiss umstrittene EU-Thema beim Umgang mit den USA tatsächlich eine Rolle gespielt hätte, zumindest im Hintergrund.

Übertrieben positiv

Generell sind der Einfluss und die Macht der Verwaltung nicht zu unterschätzen. Bei den EU-Verträgen zeigt sich das besonders ausgeprägt. Als der Bundesrat die Abkommen im Juni öffentlich machte, hatten auch die Diplomaten und Beamten ihre Auftritte vor den Medien. Sie zeigten sich als sehr selbstgewisse Gruppe, die das Vertragspaket mit einer Wagenburgmentalität verteidigte. Man lobte die eigene Arbeit, den pausenlosen Einsatz und garantierte, das Beste für die Schweiz herausgeholt zu haben.

Diese selbstbewusste Haltung kommt nicht von ungefähr. Niemand kennt das EU-Dossier besser als die Verwaltung. Einzig die Verhandler und Spezialisten in den Bundesämtern überblicken im Moment das Ausmass der Änderungen, die in den Verträgen enthalten sind. Es geht um gut 2000 Seiten Abkommenstexte, Protokolle, Erklärungen und Berichte. Der eigentliche Umfang ist aber noch viel grösser, denn die einzelnen Verträge verweisen jeweils im Anhang auf die Dutzende von EU-Rechtsakten, die zu übernehmen sind.

Wer beispielsweise wissen will, was in der Richtlinie 2004/35/EG «über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden» steht, welche die Schweiz beim Stromabkommen übernehmen würde, muss in die Sammlung des EU-Rechts eintauchen und sich durch Regelwerke lesen, die in einer anderen juristischen Sprache verfasst sind, als man sich das hierzulande gewöhnt ist. Das ist zeitaufwendig, mühselig und bringt selbst gestandene Juristen an ihre Grenzen, von Normalbürgern ganz zu schweigen. Auch die Medien finden nur schwer einen Zugang zu den Verträgen, der Einfachheit halber stützt man sich auf die von der Verwaltung ausgearbeiteten Faktenblätter und auf ihre Auslegungen.

Umso wichtiger wäre es, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Öffentlichkeit möglichst sachlich und objektiv über die EU-Verträge informierten. Doch hier hapert es. Wer mit nüchternem Blick die Erläuterungen liest, kommt nicht umhin festzustellen, dass sie eine Schlagseite aufweisen. Vieles wird übertrieben positiv dargestellt, Unangenehmes kleingeredet, Verhandlungserfolge werden herausgestrichen, Zugeständnisse diskret abgehandelt oder ganz ausgelassen. Propagandakrieg mit den Behörden

Dazu ein paar Beispiele. Der Bundesrat schreibt, dass die Volksrechte auch mit der dynamischen Rechtsübernahme «weiterhin in vollem Umfang gewährleistet» seien. Die Bürger könnten gegen ein erforderliches neues Gesetz «wie bisher» das Referendum ergreifen. Formell mag das stimmen, faktisch nicht. Mit der dynamischen Rechtsübernahme verpflichtet sich die Schweiz, in bestimmten Bereichen laufend neues EU-Recht zu übernehmen. Es handelt sich um ein Konzept, mit dem die Schweiz gesetzgeberische Souveränität abgibt – das ist mit der EU explizit so abgemacht. Es wirkt wie eine Schlaumeierei, wenn der Bundesrat in Brüssel die verbindliche Rechtsübernahme durch die Schweiz zusichert und zu Hause beschwichtigt, dass alles «wie bisher» weitergehe.

Beim politisch heissesten Dossier, der Zuwanderung, gibt es ebenfalls viel Zuckerguss. Die Schweiz würde sich mit der teilweisen Übernahme der EU-Unionsbürgerrichtlinie verpflichten, den Familiennachzug für gewisse Personengruppen zu erleichtern und ein Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren Anwesenheit einzuführen. Das würde vor allem für Personen aus den östlichen EU-Staaten Vorteile bringen. Kein Grund zur Aufregung, tönt es aus der Verwaltung: Es werde sich kaum etwas ändern, denn in der Praxis handhabe man den Familiennachzug schon heute grosszügig. Bei solchen Aussagen stellt sich unwillkürlich die Frage, wie viel Eigenleben es in den Bundesämtern eigentlich gibt und warum heute offenbar Dinge praktiziert werden, für welche die Rechtsgrundlage erst geschaffen werden soll.

Wer in die Vertragstexte leuchtet, findet laufend weitere Beispiele, wie die Verwaltung sich um den «richtigen» Dreh bemüht. So muss die Schweiz bei den Pensionskassen eine EU-Regelung übernehmen, gegen die sie sich gesträubt hat: Künftig sollen Erwerbstätige, die von der Schweiz in die EU ziehen, sich ihr überobligatorisches Kapital nicht mehr auszahlen lassen können; das Geld bleibt bis zur Pensionierung in der Schweiz gesperrt. Gerade für Gutverdiener kann das einschneidend sein. Der Bundesrat hebt nun aber nicht die Änderung hervor, die die Schweiz wider Willen einführen muss, sondern betont vielmehr, dass man in den Verhandlungen bei den Zusatzrentenansprüchen auch Ausnahmen erzielen konnte. Das ist nicht falsch, aber es ist eben nur selektiv wahr.

Kurz: Die Spin-Doktoren in der Verwaltung haben kräftig gewirkt. Das sorgt für Irritationen. So hat der sonst so zurückhaltende Bündner Mitte-Ständerat Stefan Engler in einer Zeitungskolumne jüngst seinem Ärger Luft gemacht und die Frage gestellt, ob es sich noch um Information oder schon um Propaganda handle. Die Schönfärberei ist auch nicht klug, im Gegenteil, sie schadet der Glaubwürdigkeit und schürt Argwohn – und das nicht nur bei den EU-Kritikern, die ihre Meinung schon gemacht haben.

Die unangenehmen Dinge dürften früher oder später ohnehin ans Licht kommen, die Gegenseite holt langsam auf. Je einseitiger positiv die Verwaltung das Vertragspaket darstellt, desto einseitiger negativ äussern sich die Gegner. Und am Schluss ist man dort, wo man nicht sein möchte: in einem Propagandakrieg mit den Behörden.

Vom Hörsaal in die Amtsstube

Die Macht und die Dominanz der Bundesverwaltung sind nicht neu, doch sie nehmen zu. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer davon ist der Ausbau der Kommunikation. Die Journalisten sehen sich heute einer gewaltigen Zahl von Pressesprechern gegenüber. Viele der PR-Leute beim Bund waren früher selber in den Medien tätig und beliefern nun ihre Ex-Kollegen mit Informationen, Sprachregelungen, Interpretationen. Das führt mitunter zu einer unguten Nähe zwischen Medien und Verwaltung. Kommt hinzu, dass die meisten Journalisten im Herzen Etatisten sind und es mit der Staatskritik nicht übertreiben wollen.

Ein weiterer, wichtiger Grund liegt in der Zentralisierung, die die Schweiz seit Jahren erlebt. Je weiter weg vom Bürger reguliert wird, desto schwerer ist es, die Bürokratie zu kontrollieren und zu bekämpfen. Das ist notabene nicht allein der Fehler der Verwaltung. Die Politik trägt das Ihre dazu bei, dass es immer mehr Vorschriften auf höherer Ebene gibt und die staatlichen Stellenetats aufgestockt werden. Obendrauf kommen die internationalen Vereinbarungen, besonders beliebt in der Form des angeblich harmlosen Soft Law. Sie werden durch Funktionäre ausgearbeitet und sind ein enormer Treiber von Regulierungen. Von demokratischer Legitimation muss man bei solchen Abmachungen gar nicht reden, politisch und juristisch aber spielen sie eine immer wichtigere Rolle. Am Hebel sitzen die Experten, die Beamten, die Richter, die Bürgernähe geht verloren.

Im Unterschied zu anderen Ländern hat die Schweiz keine Beamtenkaste, keine an Eliteuniversitäten ausgebildeten Staatsdiener. Doch auch hier kommen die Dinge ins Rutschen. So bieten Hochschulen nun eigens Lehrgänge an für Studenten, die in die öffentliche Verwaltung streben – vom Hörsaal direkt in die Amtsstube. Damit dürften bald noch mehr Personen mit ähnlicher Weltanschauung und Kultur im öffentlichen Dienst arbeiten; schon heute ist das uniforme Denken in der Verwaltung weit verbreitet. Wichtig wäre hingegen, dass vermehrt auch Personen zur Verwaltung stossen, die den Blick von aussen mitbringen. Wer setzt sich schon kritisch mit dem Staat auseinander, wenn er von ihm lebt und nichts anderes kennt?

Beamtenstaat und Expertokratie passen nicht zur Schweiz. Die Schweiz zeichnet sich traditionell durch eine vernünftige Staatsskepsis aus – das ist ihre Grundlage. Die Demokratie lebt nicht von jenen, die glauben, was ihnen die Obrigkeit erzählt, sondern von den Skeptikern. NZZ, 15. August 2025, S. 17


Extrawurst mit Kröten – der Bundesrat tut sich schwer mit den Nachteilen der EU-Verträge

Kurzinfos August 2025

Manche Gegner der Abkommen verbreiten Unwahrheiten. Und der Bundesrat neigt zu Beschönigungsrhetorik. Eine Zwischenbilanz zur Europadebatte.

So zynisch es klingen mag: Falls die Schweiz den neuen Abkommen mit der Europäischen Union zustimmen sollte, dann vielleicht wegen Donald Trump. Der US-Präsident führt gerade vor, was es bedeutet, wenn eine Grossmacht mit einem Kleinstaat umspringt, wie es ihr gefällt, wenn keine verbindlichen Regeln gelten, sondern nur das Recht des Stärkeren.

Aber die Befürworter der bilateralen Verträge mit der EU setzen in ihrer neuen Kampagne nicht auf Trump, sondern auf die Wurst. Genauer gesagt: auf die Nationalwurst. Mit einem wunderschön gebrätelten Cervelat machen sie Werbung für ihre Sache. Beim Anblick der Wurst auf der Startseite von «Stark und vernetzt», einer Allianz von Wirtschaftsverbänden, Firmen und Parteien, läuft einem sofort das Wasser im Mund zusammen.

Etwas länger dauert es, bis sich die Botschaft erschliesst. Mit dem europapolitischen Durchwursteln der Schweiz hat es nichts zu tun. Nein: Eine «Extrawurst für die Schweiz» – genau dies sei der bilaterale Weg für das kleine Land. Ob das reicht, um positive Lagerfeuerstimmung zu entfachen?

Der Griff ins Fleischregal sagt einiges darüber aus, wie die Schweiz über ihr Verhältnis zur EU diskutiert. Die Gegner der bilateralen Abkommen haben, was dem Pro-Lager mit seinen oftmals kopflastigen Argumenten fehlt: einfache Botschaften, klare Bilder, eine eingängige Erzählung. National schlägt rational. Mit dem Cervelat möchten die Befürworter auch einmal den Bauch ansprechen.

Die Europadebatte ist gehaltvoller geworden, seit der Bundesrat Mitte Juni die neuen Abkommen publiziert hat. Eine Zwischenbilanz erlaubt erste Rückschlüsse. Im Vergleich zum Rahmenabkommen, das vor vier Jahren gescheitert ist, verläuft der jetzige Prozess unter der Ägide des Aussenministers Ignazio Cassis nach wie vor weitgehend fahrplanmässig – was bei diesem dauerexplosiven Thema bereits eine beachtliche Leistung ist. Grössere Pannen sind ausgeblieben, Querschüsse und Indiskretionen aus dem Bundesrat ebenfalls.

An den Reaktionen war höchstens etwas erstaunlich: wie rasch sich mehrere grosse Wirtschaftsverbände zu den Abkommen bekannten, nachdem sie einen klaren Positionsbezug lange vermieden hatten. Auch sonst haben sich die Fronten weiter geklärt. Die Linke will die Verträge praktisch geschlossen unterstützen – abgesehen vom Stromabkommen, das in der SP einen giftigen Streit ausgelöst hat. FDP und Mitte hingegen sind weiterhin gespalten, versuchen aber, ihren Disput in Anstand auszutragen. Wie sich die Bauern und das Gewerbe positionieren, bleibt spannend bis zuletzt.

Definitiv überraschungsfrei agiert die SVP: Sie setzt ihre Gegenkampagne fort und schreckt auch vor Falschaussagen nicht zurück. Dazu gehört das Gerede von der «automatischen» Rechtsübernahme, obwohl die Verträge sehr klar sind: Es gibt keinen Automatismus, ohne ausdrückliche Zustimmung der Schweiz in jedem einzelnen Fall wird gar nichts übernommen.

Die Irreführung geht weit. In der SVP-Logik würde die Annahme der Verträge die direkte Demokratie «zerstören». In der Realität aber wäre es weiterhin möglich, mit einer Volksinitiative die Ablehnung einer Rechtsübernahme oder die Kündigung der Abkommen zu verlangen. Im Vergleich zur SVP ist das Pro-Lager bis jetzt zurückhaltender unterwegs, wenngleich auch manche Befürworter unliebsame Aspekte gern verschleiern oder verschweigen.

Beunruhigender ist das Verhalten des Bundesrats. Zuständig sind neben Aussenminister Cassis vor allem Beat Jans und Guy Parmelin, der Migrations- und der Wirtschaftsminister. Sie sind wie Tag und Nacht: Der SVP-Mann Parmelin soll zwar loyal mitarbeiten, unterlässt aber jede klare Aussage für (oder gegen) die Verträge. Der Sozialdemokrat Jans hingegen sucht die Rolle des Vorkämpfers und agiert offensiver als der Freisinnige Cassis.

Nun ist aber der Bundesrat in seiner Kommunikation weniger frei als andere Akteure. Das Gesetz verpflichtet ihn zu vollständiger, sachlicher und transparenter Information. Bisher fällt es ihm jedoch spürbar schwer, die negativen Aspekte der Abkommen – die vielzitierten Kröten, die es naturgemäss in jedem Staatsvertrag gibt – klar und offen zu benennen. Dieser Eindruck hat sich seit der Publikation der Vertragstexte noch verfestigt.

Die magistrale Beschönigungsrhetorik zeigt sich am deutlichsten bei der Rechtsübernahme. Auch wenn diese nicht automatisch ablaufen wird, geht es um weit mehr als eine juristisch-technische Formalität. Die Veränderung ist handfest: Die Schweiz würde sich verpflichten, künftig in allen Bereichen, in denen sie Teil des europäischen Binnenmarkts ist, neues EU-Recht zu übernehmen, das sie heute noch nicht kennt – von der Zuwanderung bis zum Strommarkt. Die Unterhändler haben wichtige Schranken und verbindliche Ausnahmen vereinbart, dennoch sollte man den Schritt nicht verniedlichen.

Bundesrat Jans tut es trotzdem. «Wir können immer Nein sagen», beschwichtigt er. Tatsächlich kann die Schweiz neues EU-Recht im Prinzip weiterhin ablehnen, auch das Referendum bleibt möglich. Gleichzeitig ist aber klar, dass dies nur in absoluten Ausnahmefällen eine Option sein kann. Der Zürcher Rechtsprofessor Matthias Oesch – beileibe kein Gegner der Abkommen – hat es im Interview mit der NZZ klar formuliert: «Eine dauerhafte Nichtübernahme wird nur ganz ausnahmsweise opportun sein, und sie wird einen Preis haben. Die EU könnte in solchen Fällen Ausgleichsmassnahmen ergreifen, die schmerzen.»

Mit anderen Worten: Wer – frei nach Jans – die Möglichkeit haben will, «immer» Nein zu sagen, sollte sich nicht auf die dynamische Rechtsübernahme einlassen.

Auch das Aussendepartement von Ignazio Cassis neigt gelegentlich zur Verharmlosung. Vor wenigen Tagen hat es in einer Stellungnahme festgehalten, die dynamische Rechtsübernahme sei «im Interesse der Schweiz». Tatsächlich? Vor nicht allzu langer Zeit tönte das anders. Als der Bundesrat 2021 den Rahmenvertrag versenkte, zog er in einem Bericht Bilanz. Daraus geht in erfrischender Offenheit hervor, dass es sich bei der Rechtsübernahme und der Streitbeilegung, die beide schon damals geplant waren, um «souveränitätspolitische Konzessionen» der Schweiz handelt. Heute fehlt diese Klarheit.

Stattdessen fällt vor allem der begeisterte Europäer im Bundesrat, der Basler Beat Jans, mit PR-Rhetorik auf. Mitte Juni hat er die neuen Abkommen im «Sonntags-Blick» mit dem mythischen Rütlischwur verglichen: «ein gegenseitiges Versprechen in schwierigen Zeiten – mit Partnern, die gemeinsam vorwärtsgehen wollen». Offenbar glaubte Jans, der Vergleich sei überzeugend.

Zumindest einer scheint sich darüber gefreut zu haben: der deutsche EU-Parlamentarier Andreas Schwab. Wenige Tage nach Erscheinen des Interviews hat er dem Konstanzer «Südkurier» anvertraut, Jans sei der einzige Bundesrat, der sich für die Abkommen ins Zeug lege. Die anderen Bundesräte hätten «die Hosen voll». Der «Blick» nahm die Aussage auf – und die Empörung ihren Lauf. Schwab sieht sich als Freund der Schweiz. Offenbar glaubte er, seine Aussage sei hilfreich.

Der Bundesrat bewegt sich auf einem schmalen Grat. Während die EU-Vertreter gerne sähen, wie er für die Verträge weibelt, steht er im Inland unter genauer Beobachtung. Und dies nicht nur von der SVP: Ende Juli hat der Mitte-Ständerat Stefan Engler, ein freundlicher und bedächtiger Mann, einen Warnschuss abgefeuert. In einer Kolumne warf er Jans und Cassis vor, «Propaganda» zu betreiben. Bezeichnenderweise nahm er sich die Freiheit heraus, in demselben Text, in dem er die beiden Bundesräte wegen Unsachlichkeit rüffelt, die Rechtsübernahme als «automatisch» zu bezeichnen.

Die Debatte wird weiter Fahrt aufnehmen, die Irreführung wohl ebenfalls. Den kleinsten Spielraum hat der Bundesrat. Er darf zwar die «Extrawurst» anpreisen und die Vorteile loben, die die neuen Abkommen mit sich bringen, gerade auch im Vergleich mit dem Rahmenvertrag und dem EWR. Aber er müsste auch die Nachteile als das bezeichnen, was sie sind. Kulinarisch formuliert: Zusätzlich zu den Cervelats sollte er reinen Wein auftischen. Denn nüchtern wird diese Diskussion sowieso nicht ablaufen. Und Trump allein wird den Verträgen nicht zum Durchbruch verhelfen. NZZ, 5. August 2025, S. 9


Neue Gentechnik auf dem Acker: EU hebelt Konsumentenschutz aus

Kurzinfos August 2025

von Josef Estermann im www.infosperber.ch

Risikobewertung, Umweltprüfung und Genfood-Kennzeichnung sollen bei Gentech-Pflanzen wegfallen. Das Vorsorgeprinzip wird gekippt.

Fast alle Pflanzen, die im Moment durch neue gentechnische Verfahren entwickelt werden, sollen in der EU mit einer Sonderregelung den konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt werden. Bisher gilt, dass gentechnisch veränderte Organismen vor dem Anbau und der Freigabe für den Konsum auf ihre Risiken für Gesundheit und Umwelt geprüft werden müssen.

Dies soll laut der EU-Kommission und dem EU-Rat künftig entfallen, wenn Nutz- oder Wildpflanzen höchstens 20 durch neue Gentechnik erfolgte Veränderungen besitzen. Diese Obergrenze ist willkürlich, bedeutet aber, dass 94 Prozent aller Pflanzen, die zurzeit mit neuen Gentechniken (NGT, new genomic techniques) entwickelt werden, unter diese Grenze fallen und somit ohne Risiko- und Sicherheitsprüfung angebaut und vermarktet werden können.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Lockerungen des Gentechnikgesetzes hätten unweigerlich Auswirkungen auf die Schweiz. Auch hierzulande drängt die Gentech-Lobby auf eine Aufweichung der bisher noch restriktiven gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich gentechnologisch veränderter Organismen.

Konsumenten können Genfood nicht mehr meiden

NGT-Pflanzen sind Nutz- oder Wildpflanzen, die mit neuen gentechnologischen Verfahren wie dem CRISPR-Cas, auch als «Genschere» bekannt, verändert werden. Nach Wikipedia ist CRISPR-Cas eine molekularbiologische Methode, die es ermöglicht, DNA gezielt an bestimmten Stellen zu verändern, zu entfernen oder einzufügen. Es handelt sich um eine sogenannte Genom-Editierungstechnik, die ursprünglich von Bakterien zur Abwehr von Viren entwickelt wurde und nun in der Forschung und Medizin vielfältig eingesetzt wird.

Wenn künftig die Risikobewertung und Umweltprüfung vor der Freisetzung und dem Konsum solcher NGT-Pflanzen entfiele, bedeutete dies, dass das «Vorsorgeprinzip» aufgegeben würde. Zudem könnten Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr erkennen, welche Produkte gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten. Und schliesslich sollen diese Pflanzen patentiert werden können.

Brisante Verhandlungen

Im Sommer 2024 reichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein «Sonderrecht» für Pflanzen ein, die mit den neuen Methoden der Gentechnik (insbesondere CRISPR-Cas) verändert werden. Das geltende Gentechnikgesetz wird damit ausgehebelt. Seither wird der Vorschlag diskutiert und die entsprechende Gesetzesvorlage im so genannte Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament der EU für die abschliessende Abstimmung finalisiert. Das Verfahren befindet sich im Moment in der «heissen» Phase.

Das Gen-Ethische Netzwerk Deutschland (GEN) hat sich in verschiedenen Veröffentlichungen zu Wort gemeldet und vor einem «Dammbruch» gewarnt. Dies tut auch der EU-Abgeordnete Martin Häusling, der für das Bündnis 90/Die Grünen seit 2007 im EU-Parlament sitzt und im Namen der Grünen Fraktion an den Verhandlungen zum neuen «Gentechnikgesetz» teilnimmt: «Ich setze mich dafür ein, dass Erzeugnisse, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden, auch entsprechend gekennzeichnet werden. Die meisten Menschen wollen wissen, ob ihr Essen gentechnisch veränderte Bestandteile enthält oder eben nicht.»

Was steht auf dem Spiel?

GEN und Martin Häusling nennen die folgenden Problemfelder, zu denen im Moment in der EU im Hinblick auf ein neues Gentechnikgesetz verhandelt wird:

• Risikobewertung und Umweltprüfung von NGT-Pflanzen («Vorsorgeprinzip»)

• Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ihrer Bestandsteile («Rückverfolgungsprinzip»)

• Patentierung von NGT-Pflanzen (geistiges Eigentum von Organismen)

Eine Rückverfolgung der Bestandteile ist unmöglich

Es ist ohne entsprechende Prüfungen nicht absehbar, wie NGT-Pflanzen mit ihrem Umfeld interagieren und wie die langfristigen Auswirkungen auf den Organismus des Menschen aussehen. Besonders problematisch ist der Wegfall der Risiko- und Sicherheitsprüfung bei Wildpflanzen oder Algen, die ein verhältnismässig höheres Gefahrenpotenzial aufweisen. Aufgrund dieser neuen Regelung, die von GEN ein «Freifahrtschein für die Biotechindustrie» genannt wird, könnten bei unerwünschten Auswirkungen die Verursacher nicht mehr ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Mittels NGT veränderte Pflanzen, insbesondere landwirtschaftliche Nutzpflanzen, werden mit dem neuen Gentechnikgesetz konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt und nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet. Die einzige Ausnahme bildet das Saatgut, das vorläufig weiterhin gekennzeichnet werden müsste, wenn es gentechnologisch hergestellt worden ist.

Abstandsregeln gegenüber anderen Feldern würden wegfallen

Damit ist es bei einem Produkt auf dem Markt künftig nicht mehr möglich, den Ursprung zurückzuverfolgen, weil eine entsprechende Kennzeichnung wie etwa «auf der Basis von NGT entwickelt» fehlt. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nicht mehr die Möglichkeit, zwischen Produkten zu wählen, die ohne Gentechnik, und solchen, die eben durch gentechnologische Verfahren hergestellt worden sind. Mit dem Wegfall der Kennzeichnungspflicht entfallen der Konsumentenschutz und die Möglichkeit einer freien Kauf- und Konsumentscheidung. Bauern, die mit herkömmlichen Methoden züchten, fürchten zudem die Kontamination ihrer Felder mit NGT-Pflanzen, weil Abstands- und Haftungsregeln für Letztere entfallen.

Patentierung zur Gewinnmaximierung

Die Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist vermutlich jener Punkt, der noch nicht im neuen Gesetz festgelegt wird, um den aber bereits heftig gestritten wird. Durch die Patentierung würden grosse Biotechunternehmen eine Monopolstellung erhalten. Kleine Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe müssten hohe Lizenzabgaben entrichten, um an das mit NGT veränderte und patentierte Saatgut zu kommen. Zudem würde eine Patentierung die Biodiversität entscheidend verringern, da nurmehr jene Nutzpflanzen auf den Markt kommen, die von den grossen Biotechunternehmen gentechnologisch entwickelt wurden. 9. August 2025. https://www.infosperber.ch/­politik/­neue-gentechnik-auf-dem-acker-eu-hebelt-konsumentenschutz-aus/­

Weiterführende Informationen

• Mexiko hat Anbau von Gentech-Mais in der Verfassung verboten, Infosperber vom 18.7.2025

• Biosicherheit: Fachkommission spielt Risiken herunter, Infosperber vom 1.7.2025

• Bayer-Genmais kreuzt aus, Infosperber vom 29.5.2025

• EU plant erhebliche Lockerungen für neue Gentechnik, Infosperber vom 30.6.2023


Auf die EU ist kein Verlass

Kurzinfos August 2025

Die Schweizer EU-Freunde wittern Morgenluft. Der Zollstreit mit den USA ist für sie ein weiteres Argument dafür, sich Brüssel anzuschliessen. Dabei betonen sie wie aus einer Kehle die «Verlässlichkeit» der EU, hier gälten die Regeln noch. «In einer Welt, in der die mächtigsten Akteure unberechenbar handeln, ist der Schulterschluss mit verlässlichen Partnern entscheidend», sagt Samuel Bendahan, Co-Präsident der SP-Bundeshausfraktion im Namen seiner Partei. «In einer Welt, in der sich über Nacht alles ändern kann, sind verlässliche Partnerschaften wichtiger denn je», echot Stark und Vernetzt, eine Allianz von Organisationen, von Economiesuisse bis ETH-Rat, die sich «für eine konstruktive Europapolitik und den bilateralen Weg mit der EU» einsetzt.

Ins gleiche Horn, wenn auch intellektuell etwas hochtrabender, bläst Eric Gujer, Chefredaktor der NZZ: Eine «enge Zusammenarbeit mit der EU» sei «eine Rückversicherung in einer unberechenbaren Welt». Die Logik all dieser Äusserungen ist einfach: Donald Trump hat uns enttäuscht und eins aufs Dach gegeben, also kriechen wir Ursula von der Leyen und der Europäischen Union unter den Rock.

Aber wie steht es wirklich mit der Verlässlichkeit dieser EU? Ihre Lobredner haben offenbar vergessen, wie Brüssel mit der Schweiz in der Vergangenheit umgesprungen ist. Hat die EU 2019 nicht einseitig die Börsenäquivalenz aufgehoben und damit mutwillig eine rechtsgültige Vereinbarung gebrochen? Der Grund war rein machtpolitisch, man könnte sagen: trumpistisch, und alles andere als «regelbasiert»: Die EU wollte damit Druck auf die Schweiz aufbauen, damit sie beim Rahmenabkommen mit Brüssel spurte.

Die EU selbst und ihre Mitgliedstaaten brechen eigene Regeln am Laufmeter.

Dasselbe Spiel bei den Forschungs- und Bildungsprogrammen Horizon und Erasmus: Die EU schloss die Schweiz nach 2014 für einige Jahre aus. Brüssel bestrafte damit die Eidgenossenschaft für ihren demokratischen Volksentscheid, die Zuwanderung souverän steuern und begrenzen zu wollen («Masseneinwanderungsinitiative»). Auch die NZZ sprach damals Klartext: Es handle sich um eine «EU-Strafaktion» und um nichts anderes. Dass ein solches Verhalten den Grundsatz einer rechtsstaatlichen Ordnung mit Füssen tritt, braucht man nicht weiter zu betonen.

Das rüde Powerplay gegenüber der Schweiz ist nur ein kleiner Ausschnitt. Die EU selbst und ihre Mitgliedstaaten brechen eigene Regeln am Laufmeter. Die Liste ist lang und unvollständig: Sie reicht von den Maastricht-Kriterien und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt über die Euro-Rettung («kein gemeinsames Schuldenmachen»), die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen bis zu unerlaubten staatlichen Beihilfen unter anderem in der Corona-Zeit.

Diese notorischen Regelbrüche führten so weit, dass Schweizer Politiker wie Ständerat Benedikt Würth im Zuge der aktuellen Europadebatte allen Ernstes dazu aufrufen, die Schweiz solle die neuen EU-Vorschriften doch nicht so bierernst nehmen, schliesslich hielten sich auch die Mitglieder nicht daran. Das kann man so sehen. Nur soll dann niemand mehr von der «Verlässlichkeit einer regelbasierten Ordnung» schwärmen.

Weltwoche, 14. August Nr. 33. 2025, S. 34.

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch


Website: Chris Zumbrunn - Fundierte Erfahrung. Effiziente Umsetzung. - zumbrunn.com

Datenschutzhinweiskeine Cookies
kein Tracking
keine Einwilligungsdialoge