Zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU von 1972 sind seither rund 30 grundlegende Staatsverträge zwischen der Schweiz und der EU hinzu gekommen. Die rechtliche Komplexität hat entsprechend zugenommen. Die sieben AutorenInnen (Cottier et al.) legen mit "Die Rechtsbeziehungen der Schweiz und der europäischen Union" ein Buch vor, das Studierenden und der Praxis als Leitfaden in dieser Komplexität dienen soll. Die Übersicht umfasst einerseits die einzelnen Verträge, ande¬rerseits die Prinzipien der Vertragsauslegung und ist entsprechend allgemein ge¬halten. Trotzdem gibt es diverse Einsichten in Details, die durchaus interessant sind. So wird im Buch etwa die bemerkenswerte Tatsache erwähnt, dass im Bereich Schengen/Dublin-Assozierungsabkommen die gemischten Ausschüsse mittels einstimmigem Beschluss Anhänge dieser zwei Abkommen ändern können. Dies lässt auf eine beschränkte supranationale Kompetenz schliessen, von der jedoch vor der Abstimmung über diese Abkommen keineswegs die Rede war.
Der Vergleich der Rechtssprachen ist amüsant. Während die Schweizer Rechtssprache durch Verständlichkeit besticht, ist diese in den Titeln der EU-rechtlichen Erlassen kaum zu finden: «Richtlinie 89/681/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Änderung der Richtlinie 87/402/EWG über vor dem Führersitz angebrachte Umsturzvorrichtungen an land- und forstwirtschaftlichen Schmalspurzugmaschinen auf Rädern.» heisst es da etwa – es geht um Überrollbügel von Kleintraktoren in Land- & Forstwirtschaft.
In den Texten finden sich aus¬schliesslich Verweise auf Gerichtsentscheide, nicht jedoch auf die Literatur, so dass die Literaturlisten am Anfang der Kapitel ohne jeden Bezug zu einzelnen Aussagen in den Texten stehen.
Die verständlichsten Informationen findet man im Buch zu den bilateralen Verträgen. Besonders interessant sind die Hinweise auf den Zusammenhang mit anderen völkerrechtlichen Verträgen wie dem WTO-Vertrag oder der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention). Diverse Verträge überlappen sich. Ein bemerkenswertes Beispiel ist die EMRK und deren Auswirkung auf die Anwendung des Dublin-Abkommens. Die EU hat die EMRK zwar nicht unterzeichnet, ihre Mitgliedstaaten jedoch alle. Der EuGH entscheidet entsprechend abschliessend Akte der EU in Sachen Menschenrechte, der EGRM (Europäische Gerichtshof für Men¬schenrechte) jedoch, wenn es um mögliche Verstösse der Mitgliedstaaten oder anderer europäischer Staaten wie der Schweiz geht. Im Buch wird insbesondere auf die katastrophale Situation im Bereich des Asylwesens in Griechen¬land hingewiesen und dessen Konsequenzen für die Anwendung von Schengen/Dublin. Wenn in Griechenland die Menschenrechte nicht respektiert werden, dürfen Asylsuchende trotz des Dublin-Vertrags nicht mehr dorthin zurück gebracht werden und der aktuelle Aufenthaltsstaat wird zuständig für diese Personen.
Das Buch zeigt insbesondere auf, dass viele kleine und grosse Rechtsfragen (noch) nicht geklärt sind. Entsprechend bedeutend sind die Spielräume der verschiedenen Gerichte. Nicht nur die Rechtsgrundlagen sind wiederholt Veränderungen unterworfen, die manchmal sogar erheblich sind, sondern auch die Rechtsprechung. Insofern bietet das Buch diesbezüglich eine aktuelle Bestandesaufnahme und zeigt deutlich die Unwägbarkeiten einer Unterstellung der Schweiz-EU-Verträge unter die Rechtsprechung der EU. (Alex Bauert)
Cottier Thomas/ Diebold Nicolas / Kölliker Isabel / Liechtig-McKee Rachel / Oesch Matthias / Payosova Tetyana / Wüger Daniel: Die Rechtsbeziehungen der Schweiz und der europäischen Union, Stämpfli Verlag AG Bern, 2014.
