Sicherheit, Freiheit, globale Gerechtigkeit

Das Heft 42 des Widerspruchs widmet sich der Situation nach dem 11. September 2001. Der Terroranschlag wird von den Regierungen weltweit genutzt, um den Überwachungsstaat auszubauen. Regional kann die internationale Situation von Regierungen genutzt werden, um unter Missachtung der Menschenrechte gegen missliebigen Widerstand vorzugehen (z.B. Israel).

Reinhart Kössler und Hinning Melber kritisieren die Tendenz bei amerikanischen Protagonisten des akademischen Establishments, in moralisch-politischer Selbstgerechtigkeit jegliche kritische Reflexion auszuschalten. Der am 12. Februar 2002 publizierte "Offene Brief", den an die 60 US-amerikanische akademische Stars unterzeichneten, stelle den vorläufigen Höhepunkt der leichtfertigen Preisgabe intellektueller Autonomie gegenüber der dominanten Sphäre des Machtpolitischen dar. Im Brief wird der "gerechte Krieg", den die US-Regierung gegen den am 11. September 2001 verübten Terror seither glaubt überall auf dieser Erde führen zu dürfen und zu müssen, abgesegnet. Der US-Staat verdiene die Zustimmung bei der Wahrung eines auch internationalen Gewaltmonopols. Im Namen "der universalen menschlichen Moral und im vollen Bewusstsein der Begrenzungen und Anforderungen eines gerechten Krieges" unterstützen diese Akademiker die Entscheidungen der US-Regierung.

Es stellt sich demnach die Frage, was angesichts der Vorstellungen der US-Regierung das Völkerrecht noch soll. Norman Paech weist darauf hin, dass der Nachweis der völkerrechtlichen Legitimation einer militärischen Intervention - als Ausnahme vom absoluten Gewaltverbot des Art. 2. Ziffer 4 UNO-Charta - zu den Grundbedingungen der internationalen Beziehungen seit der Gründung der Vereinten Nationen gehört. Die Anrufung des Völkerrechts gehört denn auch zu jeder militärischen Intervention, die ihm widerspricht: die Beschwörung wird zum Ritual, das die fehlende Rechtsbasis von militärischen Interventionen ersetzen soll. "Das hat für die Zukunft eine fatale Wirkung. Denn sie kehrt den disziplinierenden und begrenzenden Einfluss, den das Völkerrecht auf die ungezügelte Gewalt der internationalen Konflikte haben soll, um und richtet ihn gegen das Recht selbst." (S. 29) (Beispiele: US-Invasion Grenadas im Jahr 1993; NATO-Krieg gegen Jugoslawien 1999; Bombardierung einer Pharmafabrik im Sudan durch die USA; US-Intervention in Afghanistan).

Zur Begründung völkerrechtswidriger Interventionen wird gewöhnlich der Art. 51 der UNO-Charta angeführt (kollektives Selbstverteidigungsrecht). Es handelt sich um einen der meistmissbrauchten Artikel der Charta. Dabei hatten die Vereinten Nationen 1945 die genauen Voraussetzungen für seine Inanspruchnahme normiert, um dem Missbrauch vorzubeugen. Das kollektive Selbstverteidigungsrecht darf nur in Anspruch genommen werden, wenn ein aktueller bewaffneter Angriff eines Staates vorliegt, und die Verteidigungsmassnahmen dürfen nur so lange dauern, bis der Sicherheitsrat selbst die erforderlichen Massnahmen eingeleitet hat (S. 30). Der Angriff von Banden und Söldnern darf dabei nur dann als Aggression eine Staates anerkannt werden, wenn dieser die Banden direkt entsandt hat. Ein Angriff liegt dabei nur beim "Entsenden", nicht jedoch bei der Duldung auf dem eigenen Territorium statt. Die Duldung entsprechender Aktivitäten ist zwar ebenfalls untersagt, stellt selber aber keine Aggression dar, gegen die militärische Mittel gerechtfertigt wären. Es wird klar, dass der Angriff der USA gegen Afghanistan mit der UNO-Charta nicht in Einklang zu bringen ist. Paech spricht von einem "Völkerrechtsnihilismus der US-Administration".

Laut Paech macht es keinen Sinn, das gegenwärtige Demokratiedefizit in den internationalen Beziehungen durch universalistische Vorstellungen von Weltökonomie, Weltstaat, Weltbürgerrecht und Weltinnenpolitik hinweginterpretieren zu wollen. "Die nach wie vor tiefe Spaltung der Welt in Nord und Süd, Zentrum und Peripherie ist auch nach der Auflösung des Ost-West-Antagonismus der Grundtatbestand der internationalen Beziehungen und des Völkerrechts. In ihm wird sich das Niveau der zukünftigen Weltordnung nach dem Scheitern oder der Durchsetzung gleichberechtigter und kooperativer Beziehungen richten" (S. 35).

Ein eigener Teil dieser Nummer ist dem Thema Weltsozialpolitik nach Porto Allegre gewidmet: ein eindrücklicher Einblick in die neoliberale Dynamik. Es werden die Nutzniesser und die Verlierer benannt und ein paar Vorurteile korrigiert. So wurden in manchen "Entwicklungsländern" schon früh Sozialsystem eingerichtet, die in den letzten 20 Jahren jedoch stark unter Druck gerieten.

Widerspruch, Sicherheit, Freiheit, globale Gerechtigkeit, 42, 2002, Postfach CH-8026 Zürich.

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