Übersicht    Dossiers Themenfokus    Rechtliches  

Nach Stichwort suchen:

Vorratsdatenspeicherung

Vor kurzem wurde im Deutschen Bundestag das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen..." (BT-Drs.16/5846) verabschiedet. Es sieht auch die Einführung der sog. Vorratsdatenspeicherung vor, mit der alle Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen verpflichtet werden, sämtliche Angaben über die Kommunikationsverbindungen ihrer Kunden (wer, wann, von wo aus, mit wem, wie und wie lange kommuniziert) für die Dauer von 6 Monaten zu speichern. Gegen dieses Gesetz gab es breiten und z.T. erbitterten Widerstand. Fast überall fanden hierzu Diskussionen statt, zahlreiche Verbände mobilisierten dagegen, es gab Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet, ja sogar eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

VON GERALD HÄFNER, MÜNCHEN

Eine Richtlinie der EU...

Angesichts der Diskussionen, die das Gesetz auslösste, war die Berichterstattung in den Medien ausführlich. Doch so gut wie nirgends wurde darüber gesprochen oder geschrieben, dass dieser Entwurf des deutschen Gesetzgebers für die Vorratsdatenspeicherung gar nicht originär in Deutschland entstanden war, sondern auf einer europäischen Richtlinie basierte, der Richtlinie (2006/24/EG). Und nirgendwo fand sich die Information darüber, dass von fach- und rechtskundiger Seite bestritten bzw. in Frage gestellt wird, ob diese Richtlinie überhaupt als Rechtsgrundlage tragfähig und ob sie rechtmäßig zustande gekommen ist.

Denn sie erging im Rahmen der wirtschaftlichen Regulierung des EG-Binnenmarktes. Ob die Ermächtigung der EU zur Vollendung des Binnenmarktes allerdings ausreicht und herangezogen werden kann, um eine solch massiv innen- und rechtspolitische, die Bürger- und Menschenrechte tangierende Frage zu regeln, darf und muss zu Recht gefragt werden.

Irland z.B. bestreitet dies und hat gegen die europäische Richtlinie (2006/24/EG) Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben. Auch viele deutsche Juristen bezweifeln, dass die Verabschiedung der Richtlinie rechtmäßig war. Warum erwähne ich das? Weil den wenigsten klar ist, dass und wie viel heute schon europäisch geregelt oder vorgegeben wird, auch dort, wo es nicht europäische Fragen, sondern Fragen unserer Innenpolitik betrifft. Immer mehr dient Europa als ein Ort, von wo aus sich den Staaten allerhand vorschreiben lässt, was den demokratischen und politischen Spielraum des jeweiligen Souveräns massiv einschränkt. Längst sind darauf nicht nur mächtige Lobbyverbände gekommen, sondern zunehmend auch die Politiker selbst: Es ist gerade auch wegen der dort weniger stark vorhandenen kritischen Öffentlichkeit oft sehr viel leichter, ein unpopuläres Vorhaben auf dem Umweg über "Europa" verbindlich durchzusetzen, als gegen manchmal erbitterte Widerstände im eigenen Land. So kommt es nicht nur in diesem Fall zu einer problematischen Gesetzgebung in Deutschland auf der Grundlage einer EU-Richtlinie. Verschärft wird das Problem noch dadurch, dass diese Richtlinie ihrerseits ihre Rechtsgrundlage wiederum in einer für einen ganz anderen Zweck geschaffenen und rechtlich höchst allgemein formulierten, normen unklaren Klausel findet.

...ohne Kompetenzzuweisung

Noch deutlicher gesagt: Niemals haben wir, nie hat der Deutsche Bundestag oder ein anderes Organ Deutschlands, der EU erklärtermaßen die Kompetenz zugewiesen, Fragen von Grundrechtseingriffen (Post- und Telefongeheimnis) bzw. des Datenschutzes (als Ausdruck der Menschenwürde) zentral zu regeln. Im Gegenteil. Dies bedarf einer Grundrechtsabwägung, die da die verfassungsmäßigen Voraussetzungen hierzu durch Verfassung und Verfassungsgericht jeweils scharf und spezifisch gezogen sind nicht unabhängig von diesen auf einer abstrakten, supranationalen Ebene einfach vorweggenommen werden kann.

Solange die EU ganz nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung organisiert war und sich auf die Regelung derjenigen Fragen beschränkte, die ihr von den Mitgliedsländern erklärtermaßen zugewiesen worden waren, war das auch kein Problem. Seit Längerem aber weitet die EU ihre Kompetenzen gezielt und zu Lasten der Mitgliedsländer aus, ohne dass dies je bewusst von diesen so entschieden bzw. gut geheißen worden wäre. Die vorrangigen Instrumente dieser Ausweitung sind die verschiedenen Generalklauseln, die der EU ermöglichen, Kompetenzen al sich zu ziehen, die ihr bislang zu keinem Zeitpunkt erklärtermaßen übertragen wurden, wenn dies z.B. zur "Vollendung des Binnenmarktes" nötig erscheint.

Gesetze sind Sache des Souveräns

Gesetze brauchen klare Rechtsgrundlagen. Allgemeine, generalklauselartige Ermächtigungen gehören nicht dazu und sind auch zu unbestimmt. Die Gefahr, dass mit dem Instrument einer zunehmend auf solche Generalermächtigungen gestützten Legislatur immer mehr die verfassungsrechtlich gesicherten und demokratiepolitisch unverzichtbaren Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgern und Parlamenten ausgehöhlt werden, ist nicht von der Hand zu weisen.

Richtig wäre daher eine Rückkehr zum Prinzip klarer Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen. Für die EU hieße das: Sie regelt alles das, wozu ihr erklärtermaßen die Kompetenz von den Mitgliedsstaaten übertragen wurde (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung). Alles, was nicht explizit an die EU abgegeben wurde, verbleibt nach dem Subsidiaritätsprinzip bei den Staaten, Ländern, Kommunen, (d.h. auch: näher bei den Bürgern). Selbstverständlich können diese Zuständigkeiten jederzeit verändert werden sei es ausgeweitet oder eingeschränkt. Das kann aber nicht von oben, sondern nur von unten geschehen. Anders gesagt: Zur Abgabe von Souveränität bedarf es zwingend das folgt aus dem Demokratieprinzip eine Entscheidung des Souveräns, d.h. desjenigen, der bisher die Souveränität innehat.

Dies nie getan zu haben ist das vielleicht größte Versäumnis der bisherigen Entwicklung der EU. Die EU-Verfassungsdiskussion wäre eine Chance gewesen, endlich die Diskussion darüber nachzuholen, was von wem wie und auf welcher Ebene entschieden werden soll. Der EU-Reformvertrag umgeht diese Diskussion. Er verdeckt die Problematik auch mehr als er sie offen ausspricht oder gar löst. Mit bzw. nach dem Reformvertrag gibt es nicht weniger, sondern noch mehr unbestimmte Generalklauseln als vorher.

1) Gerald Häfner ist Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, der Bewegung für direkte Demokratie in Deutschland. http://www.mehr-demokratie.de


Weitere Texte zum Themenbereich:

Der Europäische Haftbefehl und das Versagen des Deutschen Bundestages
28.02.2006
Vorratsdatenspeicherung
23.11.2008

europa-magazin.ch
Copyright 1996-2024 Forum für direkte Demokratie.
powered by zumbrunn.com, Chris Zumbrunn, Mont-Soleil, Switzerland.