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Einwanderungsinitiative und Bilaterale

Nach dem Ja zur „Massen-Einwanderungsinitiative“ wusste die EU fürs schweizerische Publikum wirksam zu reagieren, von den einheimischen Blättern dankbar mit Amplitude und Echo versehen. Die SVP, mit der Randregionen-CVP zusammen getreue Vertreterin der Bauindustrie und für jede Verschandelung und Verbetonierung der Landschaft zu haben, putzte sich vor der Abstimmung auf einmal als Landschaftsschützerin und als Retterin vor „Dichtestress“ auf, während die „Aufgeklärten“ – Vertreter des Abschottungsprojektes „Schengen“ – nach der Abstimmung wieder selbstgerecht auf die dumpfen „Isolationisten“ eindreschen konnten.

Von Paul Ruppen

Sprachregelungen

Die Reaktionen Brüssels sind von gewissen Sprachregelungen geprägt, die, obwohl sie jeglicher Basis entbehren, willig von Politikern und Medien hierzulande reproduziert werden. Es wird behauptet, die Freizügigkeit sei ein Grundprinzip der EU und darum hätte diese sofort reagieren müssen. Ein Blick auf die Südgrenze der EU würde genügen, um diese Reden als puren Unsinn zu enttarnen. Dort gibt es jedes Jahr einige Hundert Tote bei der Mittelmeer-Überfahrt. Freizügigkeit sieht anders aus. Ist Freizügigkeit nur für Europa ein zentraler Grundsatz – die euronationale Version eines hehren Prinzips also? Im Assozierungsabkommen mit der Ukraine z.B. ist von Freizügigkeit nicht die Rede. Man spricht von Erleichterungen im Visa-Bereich (Artikel 20) und vom Wunsch einer schrittweisen Einführung des visumsfreien Grenzübertritts, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind (s. http://www.eeas.europa.eu/ukraine/pdf/4_ua_title_iii_justice,_freedom,_security_en.pdf). Für europäische Drittländer wird das Prinzip der Personenfreizügigkeit also nicht hochgehalten. Da die Schweiz ein Drittland ist, das weder zum EWR noch zur EU gehört, kann sie vom Grundprinzip schwerlich betroffen sein.

Bemerkenswert an der Rede vom Grundprinzip ist zweierlei: wie unkritisch es von den Main-Stream-Medien und EU-philen Politikern in der Schweiz übernommen wird und wie einheitlich es von EU-philen Politikern aus EU-Ländern, die in der Schweiz interviewt werden, hergebetet wird. Unkritisch und einheitlich wiederholte Sprachregelungen sind ein typisches und untrügerisches Zeichen für Machtverhältnisse.

Ähnliches gilt es bezüglich der wieder aufgewärmten „Rosinenpickerei“ der Schweiz zu sagen. Die EU versucht mit allen opportun erscheinenden Mitteln ihre Interessen durchzusetzen. Oder wie es die deutsche Kanzlerin Merkel, Madeleine Albright zitierend, in einer Rede 2004 umschrieb: „Die zentrale aussenpolitische Zielsetzung lautet, Politik und Handeln anderer Nationen so zu beeinflussen, dass damit den Interessen und Werten der eigenen Nation gedient ist. Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen von freundlichen Worten bis zu Marschflugkörpern“. Merkel wendet das Zitat in der Rede auf die EU-Aussen- und „Sicherheitspolitik“ an! (Angela Merkel (CDU), Rede auf der 40. Münchner Sicherheitskonferenz mit dem Titel „Die Verteidigung unserer Interessen und unserer Sicherheit muss im 21. Jahrhundert weltweit erfolgen"). Wobei die Interessen von Ländern die Interessen jener sind, die sich bezüglich der Aussenpolitik jeweils durchsetzen können. Die Schweiz unterscheidet sich diesbezüglich von der EU nur durch die bescheideneren Mittel, die ihr zur Verfügung stehen. Wer mächtiger ist, wird mehr Rosinen picken und er kann dem schwächeren noch „Rosinenpickerei“ vorhalten. Er kann darauf zählen, dass im abhängigen Gebiet die Vorwürfe ein untertäniges Echo findet – orchestriert von sonst kritischen Journalisten und (emeritierten) Politologieprofessoren (s. z.B. Dieter Freiburghaus, „Die Schweiz rückt weiter in den Hintergrund“, Der Bund, Dienstag 27. Mai 2014, S. 3)

Vox-Analyse

Gemäss Vox-Analyse profitierte die Initiative von der aussergewöhnlich starken Mobilisierung der unteren Einkommens- und Bildungsschichten. Die starke Zustimmung der Arbeiter, Angestellten, Selbständigerwerbenden sowie der Landwirte und Arbeitslosen (letztere waren in der Stichprobe allerdings wenig zahlreich) spielte eine wichtige Rolle. Ähnliches gilt für die Personen, die ihre eigene wirtschaftliche Situation als "passabel", "schlecht" oder "sehr schlecht" betrachten. Sie stimmten der Initiative grossmehrheitlich zu. Bemerkenswert ist, dass den drei Positionen
• "Wir müssen die Einwanderung wieder selbst steuern können",
• "Die unkontrollierte Zuwanderung führt zu Lohndruck, Wohnungs- und Verkehrsproblemen" und
• "Wenn die Kontrolle der Zuwanderung zu einer Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU führt, müssen wir dieses Risiko eingehen"

von zwei Dritteln der Stimmenden unterstützt wurde, also auch von Gegnern der Initiative. Eine überwältigende Mehrheit der Befürworter und eine ziemlich grosse Minderheit der Gegner der Initiative pflichteten diesen Meinungen bei. http://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/vox-114-4508

Wie wichtig die Wahrnehmung der mit „Dichtestress“ bezeichneten Probleme für den Ausgang der Abstimmung war, lässt sich nicht feststellen. Nach der Publikation der Ergebnisse der Vox-Analyse triumpfierten manche EU-phile Medien, das Ja sei als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit sowie Wunsch nach „Abschottung“ und nicht als Reflex auf Wachstum und dessen Effekte auf Bodenverbrauch, Wohnpreise, etc. zu betrachten. Auf Grund der Vox-Veröffentlichung ist allerdings nicht ersichtlich, ob entsprechende Fragen überhaupt gestellt wurden. Der Versuch, den Fragebogen der Vox-Analyse einzusehen, scheiterte – das gfs.bern fühlte sich nicht bemüssigt, auf eine entsprechende Anfrage zu antworten. Dabei ist Statistik nur vertrauenswürdig, wenn sie bis auf anonymisierte Daten völlig transparent ist. Allgemein lässt sich sagen, dass es in der Schweiz wie in allen Ländern ein fremdenfeindliches Bevölkerungssegment gibt, das aber keineswegs 50% der Bevölkerung ausmacht. Um einen Mehrheit der Abstimmenden zu gewinnen, müssen weitere Bevölkerungsschichten hinzugewonnen werden. Offenbar spielten soziale Gründe (Befürchtungen bezüglich Verdrängung am Arbeitsplatz, latentem Lohndruck, steigenden Wohungspreisen, etc. ) sowie Wahrnehmungen bezüglich „Dichte“ eine Rolle. Der Ausgang der Abstimmungen über Zweitwohnungsbau und Raumplanung lassen vermuten, dass das „Dichtestress-Argument“ durchaus eine gewisse Rolle spielte.

EU-Personen-Freizügigkeit – uneingeschränkt gut?

Die Erde gehört allen oder niemand – als allgemeines Prinzip, wie es in Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 12 des UNO Menschenrechtsabkommens verankert ist, ist eine weltweite Personenfreizügigkeit – mindestens Fernziel – zu befürworten. Dies bedingt jedoch eine massive Veringerung des heutigen Wohlstandsgefälles. Keine Bevölkerung hat ein „angeborenes“ Recht, mehr Ressourcen zu verbrauchen als andere oder gar auf Kosten der anderen luxuriös zu leben. Zudem ist es offensichtlich, dass Reichtum in globalen ökonomischen Netzwerken mit historisch gewachsenen (Kolonialismus!) Konkurrenzungleichgewichten erwirtschaftet wird und entsprechend nicht nur eigenem Fleiss zuzuschreiben sind. Fleiss muss günstige Rahmenbedingungen finden, um sich zu lohnen. Es gibt aber bezüglich Personen-Freizügigkeit mit der EU zumindest kritische Anmerkungen zu machen:

• Die Personenfreizügigkeit mit der EU (EWR) ist euronational beschränkt und sie kann schwerlich als ersten Schritt hin zu einer weltweiten Personenfreizügigkeit betrachtet werden. Die Diskriminierung von Nicht-„Europäern“ hat einen leicht rassistischen Beigeschmack, in der Abstimmung durchaus angesprochen. So appellierte der FdP-Präsident Philipp Müller vor der Abstimmung an unangenehme Instinkte: Die „Masseneinwanderungs-Initiative“ führe dazu, dass man mehr „aussereuropäische“ Einwanderung haben werde, die uns „kulturell“ weniger nahe stünden. Die Leute hätten Mühe zu unterscheiden zwischen einem deutschen Ingenieur und einem tunesischen Asylbewerber, der delinquiere, sagte FDP-Präsident Müller. Doch bei dieser Vorlage gehe es eben um den deutschen Ingenieur* Er hoffe auf ein Nein, damit man die Nicht-EU-Einwanderung endlich reduziere. Von den linken Gegnern der „Masseneinwanderungs-Initiative“ waren - abgesehen von einem isolierten Protest an der Delegiertenversammlung der Schweizer Grünen in Delsberg zwei Wochen vor der Abstimmung - keine ablehnenden Reaktionen auf solche Voten zu hören. Ungemütliches scheint Abgrenzungsreflexe nur hervorrufen, wenn es gegen die EU gerichtet ist.

• Im Rahmen der realexistierenden, hemmungslos wachstumsorientierten, deregulierten Ökonomie bilden sich Zentren durch Ausbeutung der Periphierie heraus – mittels Durchsetzung von Absätzmärkten durch Abwürgen der peripheren Produktion in entwickelteren Sektoren. Die Zentrum-Peripherie-Bildung wird durch die Personenfreizügigkeit verstärkt. Die Zentren saugen von den Peripherien bei Personenfreizügigkeit Leute ab, die von den Peripherien ausgebildet wurden. Statt das Wachstum in den Zentren zu drosseln und die Wirtschaft in den Peripherien zu entwickeln, stärken die Migranten die der Zentren. Zudem entstehen in den Peripherien durch die Abwanderung qualifizierte Leute oft eigentliche Versorgungsengpässe (zu wenig Ärzte, Krankenpflegerinnen, etc.). Osteuropäische Länder können ein Lied davon singen: polnische Ärzte ersetzen in Deutschland ihre in die Schweiz abgewanderten Kollegen und werden in ihrer Heimat durch Arbeitssuchende aus noch ärmeren Ländern des Ostens, z. B. aus Rumänien und Bulgarien, ersetzt.

• Es ist kaum zu bestreiten, dass in einem Land, dessen Wirtschaft im Verhältnis zu den eigenen personellen Ressourcen bei weitem zu gross ist, trotz flankierender Massnahmen Freizügigkeit zu Lohndruck führt. Die Wirtschaft ist ja nicht umsonst vehemente Vertreterin der Freizügigkeit mit möglichst wenig Lohnschutz. Sie kann zudem Ausbildungs- und Steuerkosten sparen, indem ausgebildete Leute „importiert“ werden, was die Wachstumsspirale immer mehr antreibt. Die EU-Freizügigkeit ist eine der vier ökonomischen Freiheiten der EU-Verträge (Güter, Kapital, Personen, Dienstleistungen). Eines der Hauptziele der Freizügigkeit ist eine „Flexibilisierung“ der Arbeitsmärkte, um so Druck auf die Löhne auszuüben und um die EU-Wirtschaft auf Kosten anderer Wirtschaftsräume konkurrenzfähiger zu machen. Der Lohndruck führt zu tendenzieller Nachfrageschwäche und ist wirtschaftlich schädlich. Kasten:

Es ist also durchaus angebracht, die Frage der EU-Personenfreizügigkeit mit einer gewissen Distanz zu betrachten und nicht unkritisch in den Chor der rechtsliberalen Arbeitsmarktderegulierer (Avenir Suisse, NZZ, Der Tagesanzeiger, Der Bund, etc.) einzustimmen.

Wie weiter mit den Bilateralen?

Das Votum vom 9. Februar war ein Schuss vor den Bug der Bilateralen Verträge I, welche die Personenfreizügigkeit und eine Guillotine-Klausel im Falle der Kündigung einer der Verträge des Paketes beinhalten. Die Klausel erlaubt der EU in diesem Falle, das ganze Paket der Bilateralen I zu kündigen. Die übrigen bilateralen Verträge – ungefähr 120 an der Zahl – sind von der Guillotine Klausel nicht betroffen. Das Forum für direkte Demokratie stellte sich damals gegen die Bilateralen I, vor allem wegen des Verkehrsdossiers. Die Personenfreizügigkeit wurde allerdings wegen der Diskriminierung von Personen aus Nicht-EWR-Ländern durchaus kritisch gesehen (s. aus www.europa-magazin.ch unter Dossiers Schweiz, Bilaterale Verträge Schweiz EU 1999, oder das Kurzargumentarium http://www.europa-magazin.ch/.3bb65060/cmd.14/audience.D).

Bilaterale Verträge sind zur Lösung von Problemen zu befürworten – was nicht heisst, dass man jeden ausgehandelten Vertrag zwischen der EU und der Schweiz billigen muss. Und wer einen spezifischen Vertrag ablehnt, ist deswegen nicht gegen bilaterale Verträge mit der EU, wie es die Sprachregelungen mancher Medien und Politiker nahezulegen versuchen. Allerdings ist zu beobachten, dass bilaterale Verträge mit der EU auf Grund des Machtungleichgewichtes immer unausgewogener zu werden drohen. Die EU verlangt – eine typisch imperiale Forderung – dass die Schweiz sich der Fortentwicklung des EU-Rechts im Bereiche der Verträge ohne formelle Mitsprache unterwirft. Auch die entsprechende Rechtsprechung will sie selber vornehmen und erwartet, dass sich die Schweiz im Bereich der Verträge dem EU-Gerichtshof unterwirft. Solche Forderungen sind inakzeptabel.

Die Vertreter der Freizügigkeit mit der EU – und der Abschottung gegenüber dem Rest der Welt – sind für eine strikte Umsetzung der „Masseneinwanderungsinitiative“. Sie wollen in einem taktischen Schachzug der stimmberechtigten Bevölkerung ein Ja zu Bilateralen Verträgen abringen - in einem Gesamtpaket, das sowohl die Freizügigkeit für die EWR-Wirtschaftsuntertanen als auch die Unterwerfung unter demokratisch unkontrollierte Entscheidungen des EU-Gerichtshofes anstrebt. Bei einem Gesamtpaket hofft man darauf, genug Ängste vor einem allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang im Falle eine Ablehnung erzeugen zu können. Einer solchen Strategie ist entschieden entgegenzutreten.

In diesem Zusammenhang müsste man das grundsätzliche Problem der Abstimmung über Gesamtpakete diskutieren. Volksinitiativen müssen die Einheit der Materie respektieren. Der Grundsatz der Einheit der Materie bezweckt, dass die Stimmbürger ihren politischen Willen frei und unverfälscht bilden und äussern können. Bei Vorlagen, die viele Inhalte umfassen, müssen die Stimmberechtigten die verschiedenen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Inhalte gegeneinander abwägen und sie können nicht differenziert zu den einzelnen Themen Stellung nehmen. Bei der EWR-Abstimmung waren etwa Personenfreizügigkeit, Kleinflugzeuge, vielfältige Umweltaspekte, Jagdinteressen, politische Rechte, wirtschaftliche Interessen, Bildungsmöglichkeiten im EU-Raum – um nur einige wenige zu erwähnen – gegen einander abzuwägen. Die Stimmberechtigten konnten sich nicht differenziert äussern und hätten bei der Annahme Dinge schlucken müssen, welche die Mehrheit eigentlich nicht wollte (Anmerkung).

Das Prinzip der Einheit der Materie ist also angebracht, es ist aber nicht einzusehen, wieso es nicht immer und überall gilt. Während Volksinitiativen das Prinzip beachten müssen, dürfen Bundesrat und Parlamente es im Rahmen internationaler Verträge umgehen. Die Behörden, eigentlich Angestellte der Bevölkerung, dürfen also mehr als der Souverän! Dieses Vorrecht der Behörden ist ein Überbleibsel obrigkeitsstaatlichen Denkens, das abgeschafft gehört.

Kasten: Der ehemalige grüne deutsche Aussenminister Joschka Fischer, heute als BMW-Berater und Öl-Pipeline-Lobbyist nicht gerade als Wachstumskritiker bekannt, hat es nach der Masseneinwanderungsabstimmung auf den Punkt gebracht: „Nun räume ich gerne ein, dass die Schweiz einen wirklich hohen Ausländeranteil hat. Aber das ist die Folge ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Dann muss man eine Diskussion führen über weniger Wachstum und Wohlstandsverzicht.“ Joschka Fischer in der NZZ am Sonntag vom 14. 02. 2014

(Anmerkung: Dies ist übrigens der Hauptgrund, wieso rein parlamentarische Demokratien wenig demokratisch sind. Die Stimmberechtigten müssen sich für Parteien entscheiden, die jeweils ein Gesamtpaket von Politikmassnahmen versprechen. Sie müssen entsprechend die Partei wählen, die insgesamt die eigenen Präferenzen optimiert. Dabei müssen Mehrheiten auf die Durchsetzung mancher Ihrer Interessen verzichten, während Partei-“Eliten“ diese im Falle eines Wahlgewinns ungehindert durchsetzen können).




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