Der Bundesrat wüsste, was er uns schuldig ist. Der Intergrationsbericht 1999 solle "eine fundierte, sachlich nüchterne und für alle Interessierten verständliche Grundlage für die Inte-grationsdebatte, die im Parlament und im ganzen Land zu führen ist, bereitstellen". (S. 401). Auch die angeführten Beweggründe für dieses Ziel sind lobenswert: "Welche Veränderungen nützlich und welche schädlich sind, kann nicht allgemein gültig von oben verordnet, auch nicht herbeigeredet werden, sondern muss zwingendermassen von jeder Bürgerin und jedem Bürger auf Grund der eigenen Interessenlage und auf Grund eigener Wertvorstellungen sowie unter Würdigung der Gesamtinteressen des Landes beurteilt und entschieden werden. "(S. 401). Der Bericht des Bundesrates zeigt wieder einmal eindrücklich, dass formulierte lobens-werte Ziele nicht für deren Verwirklichung garantieren, selbst wenn dies in Reichweite läge.
Der Bericht ist in drei Teile gegliedert. Zuerst werden die Ziele und der Aufbau des Integrati-onsberichts erläutert. Darauf erfolgt eine Darstellung der Situation in der Europäischen Union und in der Schweiz: es wird eine vergleichende Analyse möglicher Auswirkungen auf die Schweiz von EU-Beitritt, EWR-Teilnahme, bilateralen Verträgen und der Fortführung des heutigen Zustandes vorgenommen. In einem Dritten Teil wird praktisch ein Argumentenka-talog für den EU-Beitritt vorgelegt - in offenkundiger Widerlegung der angeblichen Ziele des Berichtes.
Die Hauptcharakteristiken des Berichts
Die relativ detaillierten Ausführungen zum EU-Recht und dessen Folgen auf die Schweiz bei einer eventuellen Übernahme verdeutlichen vor allem die Reichweite der EU-Gesetzgebung. Bei einer aufmerksamen Lektüre wird einem so richtig bewusst, in welchem Umfang (bezüg-lich Bereiche und Details) die EU inzwischen Gesetze erlässt und sich damit in fast alle Sach-gebiete der Teilstaaten einmischt. Die Fülle dieses Materials widerlegt für sich die oft wieder-holte Behauptung des Berichts, ein Beitritt würde die direkte Demokratie kaum einschränken. Zwischen dem 1. Januar 1992 und dem 30. Juni 1998 wurden z.B. rund 21'000 Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane im Amtsblatt der EG publiziert. Der Bericht erwähnt diese Zahl, um sich dann zu beeilen, diese enorme Summe in ein günstiges Licht zur rücken. Es sei erlaubt, uns die Reproduktion der entsprechende Kasuistik zu ersparen (S. 12).
Der Bericht belegt zudem eindrücklich den schweizerischen Eifer, sich der EU-Gesetzgebung anzupassen. Systematisch werden seit Jahren Gesetze, Nahrungsmittelschutzbestimmungen, technische Normen bezüglich Umweltschutz usw. verwässert und an die EU angepasst, um die Beitrittshürden zu senken: "die eurokompatible Gesetzgebung dient dem Abbau von schwer überwindbaren und unnötigen Beitrittshürden" (S. 31). Dieser sehr autonome Nach-vollzug, der weniger durch Sachzwänge als durch die EU-politischen "Visionen" des Bundes-rates bestimmt ist, richtet sich zudem einseitig an den wirtschaftlichen Interessen der Schwei-zer Exportindustrie aus und unterlässt es konsequent, den ausserhalb der EU bestehenden Freiraum für kreative Problemlösung zu nutzen. Von dieser könnten unter Umständen durch-aus auch die EU-Länder profitieren. Ein kleines, reiches Land kann eher gewisse Risiken bei der schöpferischen Suche nach Lösungen eingehen als der Koloss EU. ((1) Es muss hier hin-zugefügt werden, dass dieser übereifrige autonome Nachvollzug von der sogenannten Rats-linken eifrig mitgetragen wird.)
Im Bericht wimmelt es von Unwahrheiten, Widersprüchen und Beschönigungen. Eine genaue Analyse würde ein Buch von derselben Dicke wie den Bericht selber verlangen. Deshalb müssen wir uns hier auf einige Beispiele beschränken. Da wird etwa behauptet, die Schweiz könnte in der EU gleichberechtigt an den Entscheidverfahren teilnehmen (S. 27). Dies ist falsch, da die Schweiz weniger Stimmrechte hat als etwa Deutschland. Selbst wer findet, Deutschland solle mehr Stimmrechte haben als die bevölkerungsmässig kleinere Schweiz, muss zugeben, dass die "Mitbestimmung" bei ungleichen Stimmgewichten nicht gleichbe-rechtigt ist. Zudem wird etwa behauptet (S. 27) "Insoweit die [von der EU-Gesetzgebung]betroffenen Bereiche heute in die Verordnungskompetenz des Bundesrates fallen, was auf einen gewichtigen Anteil der von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte zutrifft, würde die Gesetzgebungskompetenz der Bundesversammlung nicht beeinträchtigt". Dies ist schlichtweg falsch. Bisher konnte die Bundesversammlung - unter Wahrung der Refe-rendumsmöglichkeiten - im Rahmen der Verfassung auf allen Gebieten Gesetze erlassen und damit die Verordnungsebene frei beeinflussen. Die Gesetze der Bundesverfassung geben für die Verordnungen die rechtliche Basis ab und durch deren Veränderung ergeben sich notwen-digerweise Folgen für die Exekutive. In der EU dürfte das Parlament keine Gesetzgebung mehr vornehmen, welche die Verordnungsebene in Gegensatz zum EU-Recht brächte.
Widersprüche sind im Intergrationsbereicht etliche zu finden: Da heisst es etwa "Auch Volk-sinitiativen wären im gleichen Umfang wie heute möglich" (S. 333). "Die Tragweite dieser Instrumente wäre allerdings nicht mehr die gleiche .." (S. 333). Widersprüche haben die Ei-genschaft, dass sich aus ihnen jeder Satz (und damit auch die Verneinung eines jeden Satzes) ableiten lässt. Diese Eigenschaft vernichtet zwar die Nützlichkeit eines jeden Gedankenge-bäudes. Eine Theorie, die für morgen Hundstage und kaltes Winterwetter voraussagte, bringt keine Erkenntnis, die für unser Handeln interessant sein könnte. Dies kümmert Politiker we-nig: sie machen aus widersprüchlichen Gedankengebäuden vielmehr ein excellentes Propa-gandainstrument: wenn alles aus ihren Ideen folgt, haben sie immer schon alles gesagt, sie haben immer recht und werden immer Recht behalten - Widersprüche führen das von Politi-kern geliebte Ende des rationalen Diskurses herbei.
Beispielhaft für eine deutlich propagandistische Aussage die Bemerkung zur Währungsunion (S. 80): "Die Vorteile de Binnenmarktes werden mit der Schaffung einer gemeinsamen Wäh-rung entschieden verstärkt. Die Einführung des Euro stellt einen logischen Schritt beim Auf-bau der umfassenden Wirtschaftsgemeinschaft dar". Nun, mit Logik haben währungspoliti-sche Entscheidungen nichts zu tun und können damit auch schwerlich etwas zu tun haben. Die Autoren des Berichts unterschlagen aber auch die Tatsache, dass viele, wenn nicht gar eine Mehrheit der Währungsökonomen die Währungsunion als ökonomisch unsinnig betrachten. Unter der Rubrik "Beschönigung" gehören Aussagen wie "die Europäische Union stellt die Frucht eines demokratischen Prozesses dar" (S. 276). Es wird vom "sogenannten 'Demokra-tiedefizit' der EU" (in Anführungszeichen!) gesprochen. (S. 330).
Diese Bemerkungen sollen nicht suggerieren, eine Lektüre des Berichtes sei völlig uninfor-mativ. Relativ ausführlich wird etwa die Werbe- und Propagandapolitik (Informations- und Kommunikationspolitik genannt) der EU dargelegt. "Seit einigen Jahren lässt sich eine be-trächtliche Erhöhung der für Informations- und Kommunikationstätigkeiten vorgesehene Budgetmittel der Union beobachten (1992: 35 Mio. Euro; 1998: 102 Mio. Euro)". und "Jede Institution der EU verfügt über Presse- und Informationsdienste (in Brüssel sind mehr als 900 Journalistinnen und Journalisten akkreditiert). Die Kommission gestaltet und vertreibt Bro-schüren, die sich an die Bevölkerung richten und führt - in Zusammenarbeit mit dem Europäi-schen Parlament sowie mit den Mitgliedstaaten - Aufklärungskampagnen zu spezifischen Themen durch. Parallel zu diesen Informationsmassnahmen fühlt die Kommission der öffent-lichen Meinung in Europa mittels Meinungsumfragen - dazu gehört auch das "Eurobarome-ter" - auf den Puls. ... die Kommission unterstützt auch die Fernsehanstalt Euronews". Neben solchen Unerfreulichkeiten erfahren wir noch nebenbei, dass wir im Falle eines Beitritts der Schweiz zur EU in den Genuss einer Informationstätigkeit der EU vor Ort kommen würden, "um die schweizerische Öffentlichkeit über das Funktionieren der Institutionen und über die Aktivitäten der Union zu dokumentieren. Private und öffentliche Institutionen (Institute, Agenturen, regierungsunabhängige Organisationen) werden im Rahmen von Informations-kampagnen von der finanziellen Unterstützung durch die Union profitieren können". (S. 32 f).
Wirtschafts- und Sozialpolitik
Die Ausführungen zur Steuer- Wirtschafts- und Sozialpolitik sind äusserst brisant. Es zeigt sich deutlich, dass der EU-Beitritt ein Projekt ist, das in der Schweiz eine jährliche, milliar-denschwere Umverteilung von Einkommen von unten nach oben bewerkstelligen würde. Die-se Aussage lässt sich anhand des Berichtes detailliert belegen.
(1) Schwerwiegende Umverteilungen würden sich durch die notwendigen Anpassungen bei den Steuern ergeben. Der Mehrwertsteuersatz müsste auf 15% verdoppelt werden. Im Bericht selber wird darauf hingewiesen, dass diese Erhöhung durch Senkungen bei den direkten Steu-ern zu kompensieren wären. Es ist bekannt, dass direkte Steuern die höheren Einkommen stärker belasten, während die Mehrwertsteuer die tieferen Einkommen prozentual stärker be-trifft. Darauf wird im Bericht denn auch hingewiesen: "Zu berücksichtigen ist, dass Haushalte mit geringem Einkommen einen grösseren Anteil ihres Einkommens für Konsum ausgeben als Haushalte mit höheren Einkommen. Die Mehrwertsteuer belastet die ärmeren Einkom-mensgruppen relativ stärker." (S. 377).
(2) Es würden bestimmte Steuern, die Kapitalbesitzer betreffen, wegfallen: Steuern auf Wert-papiergeschäften: 300 Millionen jährlich, die Kapitalzufuhr-Steuer: 340 Millionen jährlich, die Quellensteuer: 250 Millionen jährlich (S. 263).
(3) Die Zahlungen an die EU (ca. 3.125 Milliarden) erfolgen mit Hilfe von Steuergeldern, während die Gewinnler des EU-Beitritts gesamthaft entlastet werden.
(4) Es wäre mit einer Anhebung des Zinsniveaus zu rechnen (ca. 1.5% - 2%). Dies hätte eine starke Mietzinserhöhung zur folge mit entsprechender Belastung vor allem niedriger Ein-kommen (niedrige Einkommen geben mehr Lohnprozente für Wohnungen aus als hohe).
(5) Durch die Einkommensverteilung entsteht eine Nachfrageschwäche. Durch die Liberali-sierung der Arbeitsmärkte und mancher Binnensektoren entsteht Druck auf die Löhne, was die Nachfrageschwäche verstärkt. Dies wird sich wiederum in Druck auf die Löhne auswir-ken. Der Intergrationsbericht schreibt denn auch: "Anfänglich wäre mit teilweise schmerz-haften Anpassungskosten zu rechnen, beispielsweise in Form von höheren Zinsen und Mieten, aber auch in Form von Lohn- und Preisreduktionen". (S. 398). Und dann heisst es da noch: "Der Nutzen eines Beitritts für den Wirtschaftsstandort Schweiz (vor allem für die Produktion von Waren und für touristische Dienstleistungen) ist zwar längerfristig wahrscheinlich, kann jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht bewiesen werden" (S. 398). Und wieso wollen die herr-schenden Schichten in die EU?
Angstpropaganda und missbrauchte Geschichte
Um den EU-Beitritt angesichts der sozialen Ungeheuerlichkeit des Programms dem gemeinen Fussvolk schmackhaft zu machen, wird im Bericht einerseits kräftig die Angstpropaganda betreiben: Ohne EU-Beitritt wird die Schweiz Drehscheibe organisierter Kriminalität und wird von Asylbewerbern überrannt (S. 229 ff., S.388ff). Anderseits missbraucht man die Af-färe um die nachrichtenlosen Vermögen: "Zu gewichten sind ebenso die Mechanismen der Solidarität zwischen Mitgliedstaaten gegenüber Druckversuchen aussereuropäischer Behör-den auf die Schweiz". (S. 398, siehe auch S. 387). Zu guter Letzt noch ein Müsterchen für das rationale Niveau mancher Passagen: "Was eint Schweizerinnen und Schweizer mehr, die eher abwehrende Haltung oder der selbstsichere Aufbruch in neue europäische Freiheitsräume?"
Umweltverbände vom Integrationsbericht
enttäuscht
Der Integrationsbericht 99 zum Verhältnis Schweiz-EU ist nach Meinung der Schweizer Umweltorganisationen ein nur bedingt taugliches Instrument für die politische Meinungsbildung. Die Schweizer Umweltverbände sind vor al-lem darüber schwer enttäuscht, dass die Politik nicht inhaltlich sondern über weite Strecken nur formaljuristisch beurteilt wurde und die Schweiz nur noch als statisches EU-Anhängsel gesehen wird.
Die in der Kontaktstelle Umwelt zusammengeschlossenen Umweltverbände Pro Natura, Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz SGU, Verkehrs-Club der Schweiz VCS und WWF Schweiz haben bereits im Juni 98 dem Bundesrat ihre Fragenstellungen betreffend Umwelt, Energie, Verkehr und Landwirtschaft zum Integrationsbericht übermittelt. Sie sind tief enttäuscht darüber, dass nur wenige der dort gestellten Fragen beantwortet wurden. So gibt es zum Beispiel im Bericht keine Anhaltspunkte darüber, ob eine ökologische Steuerreform der Schweiz EU-verträglich wäre oder ob der öffentliche Verkehr bei einem EU- oder EWR-Beitritt mit mehr Vor-oder mehr Nachteilen rechnen müsste. Der Bericht stellt ei-ne - kaum lesbare - Fleissarbeit im Vergleich des bestehenden Rechts der Schweiz und der EU dar, ohne darauf einzugehen, dass sich auch die Schweiz entwickeln könnte. Während der EU eine gewisse Dynamik zugebilligt wird, stellt sich die Schweiz im Bericht als ab jetzt nur noch statisches Gebilde dar, dessen Existenz faktisch von der EU abhängt.
Die Umweltorganisationen tun sich auch schwer damit, dass der Bericht unver-hohlen Werbung für die Unterzeichnung der bilateralen Verträge macht, ohne auf Risiken oder absehbare Fehlentwicklungen etwa mit der zu erwartenden Lastwa-genflut einzugehen.
Im Fazit halten die Umweltorganisationen den Bericht in den Bereichen Umwelt und Verkehr für ein untaugliches Instrument, um die Situation inhaltlich beurtei-len zu können. Es ist nach ihrer Meinung unabdingbar, dass der Bericht um fol-gendes ergänzt wird:
· eine Liste von offenen Fragen bezüglich der zu erwartenden EU-Entwicklung
· eine - allenfalls ausgewiesen kontroverse - politische Beurteilung
· eine Sicht auf die Schweiz, welche auch ihre heute schon sichtbare Zukunft beinhaltet.
Bern, 3. Februar 1999, KSU
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"Mit dem Beitritt zur EU würde die Schweiz [] in wichtigen Bereichen staatlicher Tätigkeit erhebliche Kompe-tenzen an eine supranationale Gemeinschaft übertragen." (S. 327).
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