'Forum für direkte Demokratie'
Postfach, CH-8048 Zürich,
Tel, Fax: ++41 31 731 29 14
PC: 30-17465-5
I) Name und Sitz
Art.1 Unter dem Namen Forum für direkte Demokratie, EU-kritisch, ökologisch, sozial besteht ein Verein (nachfolgend Forum genannt) gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.
II) Zweck
Art.2 Ziele des Forums sind solidarische Beziehungen der Schweiz mit Europa und der Welt bei möglichst selbstbestimmter Zukunftsgestaltung und direkter Demokratie. Das Forum bemüht sich als EU-kritische Bewegung nach dem Nein zum EWR am 6. Dezember 1992 um eine sachliche Information und Diskussion über die Aussenpolitik unseres Landes sowie Themen der Innenpolitik, die für das Aussenverhältnis der Schweiz relevant sind. Wichtig sind dabei besonders demokratische, ökologische und soziale Kriterien; abgelehnt wird jede unnötige Vereinheitlichung und Zentralisierung. Interregionale und internationale Zusammenarbeit im obigen Sinn wird befürwortet. Das Forum orientiert die Mitgliedschaft über aktuelle Entwicklungen, ist bei der Beantwortung von Fragen aus diesem Bereich behilflich und sorgt für eine entsprechende Dokumentation. Der Kontakt mit ähnlich ausgerichteten Organisationen im In- und Ausland wird gesucht und eine Ausweitung der Diskussion durch Zusammenarbeit mit rechtlich und verwaltungsmässig selbständigen Regionalgruppen angestrebt, sowie eigene Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Bei politischen Sachentscheiden kann mit informativen Kampagnen und Abstimmungsempfehlungen eingegriffen werden.
Art 3 Parteipolitisch und konfessionell ist das Forum unabhängig; es distanziert sich ausdrücklich von nationalistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Tendenzen.
Art. 4 Das Forum verfolgt einen gemeinnützigen Zweck und erstrebt keinen Gewinn.
III. Mitgliedschaft
Art. 5 Mitglieder können juristische und natürliche Personen werden, die den Forumszweck unterstützen wollen. Der Vorstand ist für die Aufnahme zuständig.
Art. 6 Alle Mitglieder haben das gleiche Stimm- und Wahlrecht. Die juristischen Personen haben je eine Stimme.
Art. 7 Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tode, dem Austritt oder dem Ausschluss des Mitgliedes. Der Austritt kann jederzeit nach dreimonatiger Vorankündigung an den Vorstand erfolgen. Ein Ausschluss kann vom Vorstand ohne Grundangabe verfügt werden. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder besitzen keinerlei Ansprüche an das Forum.
Art. 8 Bei einem Ausschluss oder einer Aufnahmeverweigerung besteht ein Rekursrecht an die Mitgliederversammlung
IV. Finanzielle Mittel
Art. 9 Das Forum erhält seine Mittel aus den Mitgliederbeiträgen und Spenden/Zuwendungen sowie allfälligen Zinserträgen.
Art. 10 Der Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Art. 11 Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
V. Organe
Art. 12 Die Organe des Forums sind: 1. die Mitgliederversammmlung 2. der Vorstand 3. die Geschäftsstelle 4. die Kontrollstelle.
Art. 13 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Die Einberufung hat mindestens 14 Tage vor dem angekündigten Termin, unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich zu erfolgen.
Art. 14 Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, wenn wichtige und dringende Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder dies schriftlich und mit Angabe der zu behandelnden Geschäfte verlangt. Die Versammlung muss innert zwei Monaten nach zugestelltem Begehren stattfinden.
Art. 15 Der Mitgliederversammlung stehen folgende Befugnisse zu: - Jährliche Wahl der Vorstandsmitglieder, sowie deren Abberufung. - Wahl des Rechnungsrevisors/der Revisorin und einer Ersatzperson - Ernennung von Ehrenmitgliedern - Abnahme des Jahresberichtes des Vorstandes - Genehmigung der Jahresrechung und Entlastung des Vorstandes - Genehmigung eines Tätigkeitsprogrammes - Beschlussfassung über Statutenänderungen - weitere vom Vorstand unterbreitete Geschäfte
Art. 16 Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr.
Art. 17 Der Vorstand konstitutiert sich selbst. Er besteht aus Mitgliedern, die ihren Lebensunterhalt nicht vorwiegend aus Mitteln des Vereins bestreiten. Er kann einen Ausschuss bilden und besetzt die Geschäftsstelle. Der Vorstand kann Gratismitgliedschaften verleihen.
Art. 18 Der Rechnungsrevisor/die Revisorin (oder Ersatzperson) hat seine/ihre ihm/ihr gemäss Gesetz und Statuten zustehenden Befugnisse auszuüben. Er/sie muss an der Mitgliederversammlung vertreten sein und hat zur Jahresrechnung einen Bericht mit Antrag zu verfassen.
VI. Auflösung
Art. 19 Zu einem Auflösungsbeschluss ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Ein persönlicher Anspruch der Mitglieder auf das Forumsvermögen ist ausgeschlossen. Allfällig übriggeliebende Vermögenswerte des Vereins gehen mit Beschluss des Vorstandes an eine gemeinnützige Organisation.
(Diese Statuten wurden von der Gründungsversammlung am 12. 8. 1992 einstimmig beschlossen und von der Mitgliederversammlung am 23.4. 1993 abgeändert (Namensänderung: ehemaliger Name: Forum gegen den EWR- und EG-Beitritt - Bewegung für eine direktdemokratische und um-weltverbundene Schweiz), von der Mitgliederversammlung am 19. 6. 96 abgeändert (Ehrenmitgliedschaft und Gratismitgliedschaft)
|