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Der "Vertrag von Nizza", der nächste Schritt zum EU-Superstaat



"Es ist nur natürlich, dass der östliche Teil des Kontinentes uns für die nächsten Jahre beschäftigen wird, da die Deutschen dies als ihre historische Aufgabe betrachten. Die höchste Priorität besteht im Versuch, ganz Europa zu integrieren. Während es für Frankreich vor allem darum geht, mit seinem Einflussverlust in der Welt zu Rande zu kommen" Immo Stabreit, früherer deutscher Botschafter in Paris, International Herald Tribune, 11-12 September 1999

Von Anthony Coughlan, Anthony Coughlan ist Professor für Sozialpolitik am Trinity College in Dublin, Irland. Er ist Vorstandsmitglied der European Anti-Maastricht Alliance(TEAM) und Sekretär der EU-kritischen "National Platform" in Irland. Die National Platform versucht, Demokraten und Internationalisten zur politischen Linken und Rechten zu organisieren, soweit diese gegen die EU-Integration und die Bildung eines EU-Superstaates sind.

Die Strategie der kleinen Schritte

Alles fing mit dem Vertrag von Rom (1957) an, der die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) - einen gemeinsamen Markt - mit einem hoch geschützten Agrarsystem verband. Dann wurde für 30 Jahre kein neuer Vertrag abgeschlossen. Daraufhin kamen vier neue Verträge in genau 10 Jahren, ein qualitativer politischer Quantensprung, der das, was ursprünglich eine wirtschaftliche Freihandelszone war, hin zu einem embryonalen Weltmachtstaat veränderte. Die Europäische Einheitsakte 1987, Maastricht 1992, Amsterdam 1998 und nun der "Vertrag von Nizza", der im Dezember 2000 reif für die Unterschrift sein soll. Auf diesen Vertrag wird, wie bereits von Frankreichs Chirac und Deutschlands Schröder und Fischer angekündigt, der endgültige Vertrag folgen, der das föderative Gebilde krönen soll. Eine europäische Verfassung für den EU-Superstaat.

Das bürokratische, institutionelle Monster, das die EU bis heute wurde, bedroht die grundlegenden demokratischen Rechte beinahe jedermanns auf unserem Kontinent. Die EU beinhaltet die Zerstörung der Demokratie beinahe aller, seit langem etablierten Staaten Europas. Sie repräsentiert die Auflösung des demokratischen Erbes der französischen Revolution, insbesondere das Recht der Nationen und Völker auf Selbstbestimmung. Dieses berühmte Recht ist nunmehr als grundlegendes Prinzip des internationalen Rechts in der Charta der Vereinigten Nationen anerkannt. Nationale Unabhängigkeit und demokratische Selbstbestimmung stehen jedoch im Gegensatz zum System des Finanzfeudalismus und der supranationalen Bürokratie, wie es die EU darstellt.

Denn die EU ist ein Europa ohne Demokratie, im Dienste riesiger transnationaler Unternehmungen und supranationaler Technokraten. Seine Ideologen sind die sozialwissenschaftlichen und mediokratischen Eliten auf nationaler und EU-Ebene. Deren demokratischen und humanen Instinkte haben sich angesichts der Macht in Pudding aufgelöst. Die Völker Europas hätten nie zur gegenwärtigen EU-Konstruktion Ja gesagt, wenn sie im Voraus gewusst hätten, wo das ganze hinführen sollte - zu einer Art Euro-Superstaat, in dem ihre Demokratien aufgelöst würden. Die Administratoren und die Ideologen, welche den EU-Integrationsprozesses glühend verfechten, waren immer vorsichtig in Bezug auf eine klare Offenlegung ihrer Ziele. Diese Leute sind Meister der Strategie der kleinen Schritte. Lasst uns zuerst die Kohlen- und Stahlindustrie Frankreichs und Deutschlands gemeinsam verwalten, um einen nächsten europäischen Krieg zu verunmöglichen. Um vollen Nutzen aus dem integrierten Kohlen- und Stahlmarkt zu ziehen, brauchen wir einen gemeinsamen Markt. Um vollen Nutzen aus dem Römer Vertrag zu ziehen, brauchen wir einen einzigen Binnenmarkt, mit auf breiter Ebene harmonisierten Regeln für Güter, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit. Dies führte zum Vertrag mit dem merkwürdigen Titel "Europäische Einheitsakte". Um vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen, brauchen wir eine Einheitswährung. Das war Maastricht. Um vollen Nutzen aus der Euro-Währung zu ziehen, brauchen wir eine Union mit einer juristischen Person, mit einer gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik und einer EU-Armee, die den Willen der Union ausserhalb der EU-Grenzen durchsetzen kann. Die politische Union ist nötig, um vollen Nutzen aus der Wirtschafts- und Währungsunion zu ziehen. Dies wurde teilweise im Amsterdamer Vertrag erreicht. Nun brauchen wir den "Vertrag von Nizza", um Ost- und Südeuropa einzubinden und um diese Staaten auch formal unter die gemeinsame Hegemonie Deutschlands und Frankreichs zu bringen. Und schon sprechen die Politiker vom nächsten Vertrag - nach dem "Vertrag von Nizza". Dies soll der Vertrag werden, der eine formale Verfassung für den neuen EU-Staat einführt, um die dauerhafte deutsch-französische Herrschaft im Rahmen eines hoch-zentralisierten Quasi-Bundesstaates EU abzusegnen: ein modernes karolingisches Reich, als dessen Bürger sich die Leute plötzlich wiederfinden werden, ohne je voll realisiert zu haben, wie sie dorthin gekommen sind.

Angriffe auf die Demokratie lösen selbstverständlich Reaktionen hervor. In ganz Europa realisieren die Leute allmählich, was ihnen an Demokratie und Unabhängigkeit geraubt wurde und dass sie eigentlich nichts mehr zu sagen haben. Alle wichtigen Entscheidungen werden hinter verschlossenen Türen in Brüssel und Frankfurt getroffen - und in den Chefetagen der EU-Multis. So wie die Menschen den Wert der Gesundheit erst bemerken, wenn sie krank sind, realisieren sie den Wert der Demokratie nur, wenn sie diese verloren haben. Dann wird der Kampf, um sie wieder zu erlangen, lang und hart werden. Es ist zweifellos so, dass eine starke Reaktion gegen die EU nun über Europa hinweg wächst. Das nächste Schlachtfeld für die Demokratie wird der "Vertrag von Nizza" sein. Der "Vertrag von Nizza" wird sechs Hauptthemen zu regeln versuchen:

EU-Erweiterung . . . Neugewichtung der Stimmen:

Die Mächtigen in der EU sorgen sich vorerst um ihr Gewicht angesichts einer möglichen EU-Erweiterung auf 18, 20, 25, ja vielleicht sogar 30 Staaten - sofern all jene Beitrittskandidaten aufgenommen werden, deren Regierungen, in Verzweiflung ob ihrer Unfähigkeit, richtige, unabhängige Demokratien aufzubauen, EU-Beitrittsgesuche hinterlegt haben, wohl um der Verantwortlichkeit gegenüber ihren Wählern zu entgehen. Die politischen Eliten der Beitrittskandidaten träumen davon, innerhalb der EU bei den Regierungsgeschäften mitmachen zu können, statt sich mit den schwierigen Problemen ihrer eigenen Länder herumschlagen zu müssen. Eine nette Illusion fürwahr, denn Deutschland und Frankreich, welche die gegenwärtige EU dominieren, haben nicht die geringste Absicht, einer Schar von kleinen und armen Ländern Ost- und Südeuropas zu erlauben, sie zu überstimmen und die Politik auf der Grundlage formeller EU-Gleichheit zu bestimmen. Das Thema ist für die deutsch-französische Politik im Rahmen des "Nizza-Vertrages" zentral. Die Machtbeziehungen kristallisieren sich um das Thema der Stimmengewichtung in den Ministerräten, welche die Legislative der EU darstellen.

In den Ministerräten erlassen nationale Politiker, die in ihren eigenen Ländern Mitglieder der Exekutive sind und die einer gewählten Mehrheit in ihren nationalen Parlamenten verantwortlich sind, EU-Gesetze und Erlasse - hinter verschlossener Türe. Dies für 15 Länder, und sie sind niemandem als Kollektiv verantwortlich. Gegenüber der länger werdenden Schlange von EU-Beitrittskandidaten vertreten Deutschland, Frankreich, Italien und Grossbritannien - die bevölkerungsstärksten Staaten - die Meinung, ihre grossen Bevölkerungen rechtfertigten eine stärkere Gewichtung ihrer Stimmen. Sie betonen, künftig könne nichts mehr beschlossen werden, ohne dass die Staaten, welche die Mehrheit der 300 Millionen Einwohner der Union repräsentieren, damit einverstanden sind. Wenn die grösseren Staaten etwas wollten, dürfen sie nicht durch bevölkerungsmässige Zwerge blockiert werden. Vorschläge für deutsch-französische Sperrminoritäten, die durch die Bevölkerungsgrösse gerechtfertigt werden, schaffen selbst bei langjährigen Mitgliedern wie den Benelux-Staaten und Irland Ängste. Dieses zentrale Thema der Nizza-Verhandlungen wird vermutlich erst in letzter Minute entschieden werden. Wenn es nicht bis in den Dezember beigelegt wird, wird es keinen Nizza-Vertrag geben und man wird statt dessen von einem Stockholmer oder Goeteborger Vertrag sprechen, da Schweden im Januar die EU-Präsidentschaft übernehmen wird. Deshalb sollte man vorläufig "Vertrag von Nizza" in Anführung setzen.

Vermutlich werden die meisten ost-europäischen Beitrittskandidaten für viele Jahre vor der Türe gelassen. Deutschland, Frankreich und die übrigen EU-Staaten haben eine ziemlich ambivalente Haltung gegenüber der Erweiterung, obwohl sie diese öffentlich befürworten. Die EU möchte die Beitrittskandidaten dabei haben, ohne sie dabei zu haben. In einem gewissen Sinne haben die Westeuropäer die Ost- und Südeuropäer gegenwärtig in einer idealen Position. Die Regierungen der Beitrittskandidaten haben sich selber in die Position der pathetischen Bittsteller manövriert. Sie haben der weitgehenden Aufgabe der Demokratie im Prinzip zugestimmt, um der EU beitreten zu können, während sie vermutlich für lange Jahre ohne jeglichen Einfluss auf die EU-Politik dastehen. Sie sind durch diese Politik wegen des Beitrittskurses betroffen und doch zum Warten verdonnert. Sie sind betört durch die Phantasievorstellung, Europa neben Deutschland und Frankreich mitgestalten zu können. Die Regierungseliten der Beitrittskandidaten vergeuden ihre Zeit damit, die 20'000 EU-Gesetze und -Verordnungen in ihre Gesetzgebung (ca. 100000 Seiten juristischer Texte) umzusetzen, ohne dass sie das Recht hätten, daran ein Jota zu ändern. Zugleich sind sie prinzipiell einverstanden, ihre eigenen Währungen aufzugeben, selbst wenn diese in vielen Fällen nicht mehr als 10 Jahre alt sind. Die nationalen Eliten der Beitrittskandidaten wälzen sich in Rhetorik bezüglich "Europäischer Werte" (Auschwitz, zwei Weltkriege, Kolonialismus?) während ihre Bevölkerungen jeden Tag mehr enttäuscht darüber sind, bis zu welchem Grad ihre Regierungen ihre Demokratie und Unabhängigkeit aufgeben wollen. Es wäre für einen politischen Realisten töricht, angesichts dieser Fakten zu erwarten, die gegenwärtige EU der 15 Staaten würde sich auf 18, ja gar auf 20, 25 oder 30 Staaten erweitern.

"Flexibilität" - der Weg zu einer Zwei-Drittel-EU, beherrscht durch einen harten Kern mit einer bundesstaatlichen Verfassung.

Wenn Deutschland und Frankreich wünschen, Ost- und Südeuropa mittels der EU zu beherrschen, ohne das Risiko eingehen zu müssen, eine Schar kleiner und ärmerer Beitrittskandidaten als formal Gleichberechtigte in den Ministerrat aufnehmen zu müssen, gibt es dazu keinen besseren Weg als den einer Kerngruppe. Sie können so eine Art föderalen Superstaat unter sich gründe mit einer eigenen Verfassung, Parlament, Währung und Armee. Diese Kerngruppe kann dann ständig die übrigen mit vollendeten Tatsachen konfrontieren und sie effizient politisch und wirtschaftlich beherrschen.

Dies ist der Hintergrund der neulichen Chirac-Fischer-Schröder Forderungen nach einer EU-Verfassung. In Joschka Fischer's berühmt-berüchtigten Rede von Mai 2000 verlangte der deutsche Aussenminister "den Übergang vom Staatenverbund der Union hin zur vollen Parlamentarisierung in einer Europäischen Föderation, die Robert Schuman bereits vor 50 Jahren gefordert hat. Und d.h. nichts geringeres als ein europäisches Parlament und eine ebensolche Regierung, die tatsächlich die gesetzgebende und die exekutive Gewalt innerhalb der Föderation ausüben. Diese Föderation wird sich auf einen Verfassungsvertrag zu gründen haben". Die deutsch-französischen Politiker unterscheiden sich im Tonfall, ihr gemeinsames Thema ist jedoch die ständige Bezugnahme auf das, was sie variantenreich als "Avant-Garde", "Pionier-Gruppe", "Koalition der Willigen", "Kerngruppe" usw. beschreiben. Dies ist die Zwei-Drittel-Formel, mit Deutschland, Frankreich und ein paar weiteren Staaten im obersten Drittel. Dieser embrionale EU-Superstaat muss, wie alle Staaten, eine Verfassung haben.

Die zwei wesentlichen Attribute eines Staates sind die Armee und die Währung, das Monopol auf legale Gewaltanwendung über ein Territorium und das Monopol, die legalen Träger einer Währung herauszugeben. Das erste Monopol ist für das zweite wesentliche. Alle Staaten haben ihre eigene Währung und alle Währungen gehören zu Staaten. Die EU erhielt ihre eigene Währung mit dem Euro. Dadurch machte sie einen grossen Schritt hin zum souveränen Staat. Im Jahre 2003 wird sie ihre eigene Armee haben: "Schnelleingreiftruppen" mit 60'000 Mann, unterstützt durch eine Hilfskraft von 150'000 weiteren Soldaten, die in Kriegen ausserhalb der EU-Grenzen eingreifen sollen, mit oder ohne Mandat der UNO. Wenn solche riesigen Schritte innerhalb weniger Jahre vorgenommen werden, sollte der Entwurf und die Durchsetzung einer Europäischen Verfassung nicht ein allzu grosses Problem darstellen.

Das grundlegende legale Hindernis für eine Zwei-Drittel-EU besteht darin, dass der Amsterdamer Vertrag die Zustimmung aller anderen verlangt, wenn einige EU-Staaten die Integration weiter vorantreiben wollen. Und nicht alle EU-Mitgliedstaaten sind darüber glücklich, sich später jeweils fertigen Tatsachen gegenüber zu sehen, die durch die "Avant-Garde" entschieden wurden. Deshalb besteht ein hauptsächliches Anliegen der Regierungskonferenz darin, die Einstimmigkeitsregeln des Amsterdamer Vertrages in diesen Fragen formal aufzuheben. Dann wäre die "Avant-Garde" rechtlich ermächtigt, alleine die Integration voranzutreiben. Im EU-Jargon wird dies "Flexibilität" genannt. "Flexibilität" tönt ungefährlich. In der Tat wird dadurch jedoch der Weg für eine Zwei-Drittel-EU eröffnet, die durch den deutsch-französischen inneren Kern dominiert wird. "Flexibilität" ist ein Schwungrad für mehr Integration, das es Staaten, die den Bundesstaat wollen, erlaubt, das Terrain vorzubereiten und später die weniger willigen zu zwingen, nachzuziehen. Es ist der gesetzlich-politische Weg hin zum EU-Superstaat und bedeutet, dass manche Mitgliedstaaten formell darauf verzichten, in wichtigen politischen Bereichen wie die anderen behandelt zu werden. Ob die weniger integrationsfreudigen Länder hier nachgeben oder nicht - es ist ein wesentlicher Punkt des "Vertrages von Nizza". (für Fortsetzung "more" anklicken)

EU Erweiterung: Neuverteilung der EU-Kommissionssitze

Gegenwärtig ernennen die grossen EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Grossbritannien zwei Vertreter in die EU-Kommission, während kleinere Staaten einen ernennen. In den gegenwärtigen Verhandlungen haben die grossen Staaten eingewilligt, ihr Recht auf zwei Kommissare aufzugeben, um die kleineren dazu zu bringen, bei den Stimmengewichten im Ministerrat nachzugeben. Dies würde den Einfluss der kleineren für immer schwächen. Wenn die grösseren Staaten sich damit durchsetzen, wäre dies ein absurd ungleicher Tausch. Stimmengewichte im Ministerrat bringen dauerhaften Einfluss auf die EU-Politik und die EU-Gesetzgebung, denn es ist der Ministerrat, nicht das EU-Parlament, der die EU-Gesetze erlässt. Charles De Gaulle charakterisierte einmal die Brüsseler Kommission als "einen Areopag von Technokraten ohne Land, niemandem verantwortlich". EU-Kommissionsstellen sind sicher begehrenswert für Regierungen, da sie diese dazu einsetzen können, um nationale Politiker auf dem innenpolitischen Abstellgleis zufriedenzustellen. Sobald ein Kommissar bestellt ist, ist er aber keineswegs mehr als nationaler Vertreter oder Delegierter zu betrachten. Bei der Übernahme des Amtes müssen Kommissare schwören, dass sie die EU über alle nationalen Rücksichten stellen. In kleinen Ländern, besonders in denen mit einer klientelistischen Kultur und kleinbürgerlichen Zivilgesellschaften, wird die Existenz eines Griechen, eines Portugiesen oder eines Iren in der EU-Kommission in breiten Schichten als nationale Errungenschaft betrachtet - Symbol für die eigene Rolle eines Big Players auf der EU-Bühne. Die Geschäftigkeit des nationalen Kommissars wird in den nationalen Medien mit Bewunderung geschildert. Irlands Aussenminister Brian Cowen sagte neulich, das Hauptziel seiner Regierung im Rahmen der Verhandlungen des "Vertrages von Nizza" bestehe darin, den Kommissionssitz Irlands zu sichern. Bestimmt würden Slovenien, die Tschechei, Estland und die übrigen eine ähnliche Klein-Länder-Naivität an den Tag legen, wenn sie je der EU beitreten sollten.

Deshalb wird ein Kommissar für jeden Staat das wahrscheinlichste Ergebnis der Nizza-Verhandlungen sein, selbst wenn dies im Falle einer Erweiterung eine Kommission von 20, 25 oder 30 Personen bedeuten würde. Andere Formeln, die erwähnt werden, sehen eine Kommission von z.B. 15 Mitgliedern vor, die unter den Mitgliedstaaten rotieren. Oder Staaten, die als Gruppen den Kommissar stellen. Vorgeschlagen wurde auch eine Hierarchie von Kommissaren, wobei die grossen Staaten Kommissare für wichtigere Bereiche ernennen dürften. Objektiv handelt es sich um eine Angelegenheit minderer Wichtigkeit - ausser der Tatsache, dass es der einzige Punkt ist, der bisher in der griechischen, portugiesischen oder irischen Öffentlichkeit wahrgenommen wurde. In diesen Ländern sind die Personen, die Top-Euro-Jobs ergattern, tendenziell Objekt besessenen Interesses der klatschenden Bevölkerungsschichten.

Ausweitung von Mehrheitsabstimmungen . . Abbau des nationalen Vetorechts

Jeder bisheriger EG/EU Vertrag hat den Bereich der Politikfelder, die hinter verschlossener Tür durch qualifizierte Mehrheiten im Ministerrat entschieden werden, ausgeweitet. Die Minister lieben das. Dies verwandelt sie von nationalen Exekutivmitgliedern, die den Parlamenten gegenüber verantwortlich sind, und wo sie ständig für die Unterstützung durch die Mehrheit kämpfen müssen, in nicht-gewählte Gesetzgeber über eine 300-Millionen-EU. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass ihnen diese Macht in den Kopf steigt - dies gilt besonders für die Minister kleiner Länder. Je mehr Entscheidungen dem Bereiche der qualifizierten Mehrheit im EU-Ministerrat unterliegen, desto weniger Kontrolle haben die Parlamente und die Bürger der EU-Länder in diesen Bereichen. Die einzige Möglichkeit, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, besteht in einer Einflussnahme auf die eigenen Minister. Diese können jedoch im Rat überstimmt werden. Dies bedeutet, dass der Staat, die Regierung, das Parlament und die Bürger eines bestimmten Landes Gesetze befolgen müssen, die von anderen entschieden wurde, obwohl sie völlig dagegen waren. Die gegenwärtige französische Präsidentschaft hat eine Liste von 43 Politik-Bereichen zusammengestellt, für die sie Mehrheitsabstimmungen vorschlägt und die im Vertrag von Nizza einzuführen wären. Die Vorschläge umfassen die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer, Warensteuern, Kopfsteuern und Umweltsteuern. Auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit will Paris Brüssel über Gesetze bezüglich Arbeitslosenversicherung bestimmen lassen. Bezüglich der Ausweitung des Mehrheitsstimmrechts und der entsprechenden Einschränkung der nationalen Kompetenzen formieren sich je nach Politikbereich verschiedene Koalitionen. Steuerrecht und internationale Beziehungen sind besonders empfindliche Bereiche. Die Verhandlungen bezüglich mancher dieser Themen werden bis zur letzen Minute andauern. Erst wenn der endgültige Text des "Vertrages von Nizza" erhältlich ist, werden die Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder erfahren, welche weiteren Bereiche, die sie bisher demokratisch kontrollieren, ihrem Einfluss entglitten sind.

Weitere Militarisierung der EU durch die Verschmelzung mit der Westeuropäischen Union (WEU).

Titel 5 (Artikel 11 ff.) des Amsterdamer Vertrages von 1998 verpflichtet die EU zu einer "schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik", wobei dem Europäischen Rat (= Ministerpräsidentenrat) die entsprechenden Kompetenzen zugestanden wurden". Und seither ist dieser denn auch in diesem Sinne aktiv geworden. Da soll bis 2003 eine EU-Schnelleingreiftruppe von 60'000 Mann entstehen. Jeder EU-Mitgliedstaat soll anlässlich einer Konferenz, die im November 2000 stattfindet, angeben, welche Kräfte und welche Ausrüstungen er in diese Schnelleingreiftruppe integrieren will. Es existiert nun eine Politisches Sicherheitskomitee der EU, ein EU-Militärkomitee und zunehmend grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Armeen und der Waffenindustrien. Der Amsterdamer Vertrag verpflichtet die EU auch zu engeren institutionellen Beziehungen mit der Westeuropäischen Union (WEU), dem nuklearen, europäischen Arm der NATO, "im Hinblick auf die Möglichkeit einer Integration der WEU in die Union, falls der europäische Rat dies beschliesst" (Art. 17 1). Auch hier sollen Fakten entstehen. Die EU wird in Kürze das WEU-Satelliten-Zentrum in Spanien sowie deren Institut für Sicherheitstudien in Paris übernehmen. Eine EU-Streitkraft von 5000 Polizei Offizieren ist geplant, die in die "friedenserhaltenden" Operationen der EU integriert werden soll. 1000 sollen unmittelbar einsatzfähig sein.

Die Mitgliedschaft in der WEU bedingt eine gegenseitige Beistandspflicht, wie's auch im Falle der NATO der Fall ist. Ein Vorschlag, der in den Nizza-Verhandlungen diskutiert wird, ist die formelle Verschmelzung von EU und WEU - versehen mit einem Protokoll, dass es den sogenannten Neutralen - Irland, Finnland, Schweden und Österreich erlaubt, die Beistandspflicht von Fall zu Fall anzuerkennen. Die Neutralität der vier "Neutralen" bestünde damit nur mehr darin, entscheiden zu können, ob sie in den Krieg ziehen wollen, um Frankreich, Deutschland und Grossbritannien zu verteidigen, wenn jemand diese Länder angreifen sollte. Zugleich sind sie jedoch bereit, sich diesen Ländern anzuschliessen, wenn sie andere angreifen sollten! Ein solcher Angriff wäre natürlich Teil eines "friedensschaffenden" Eingriffs (peace-making) der EU, wie er in den sogenannten "Petersberger Aufgaben" als Aufgabe der Aussen- und Sicherheitspolitik der EU festgehalten wurde. Der Kosovo-Krieg wird als paradigmatisch dafür angesehen - besonders für die Verwendung von NATO-Ressourcen in militärischen Operationen, die durch die EU geleitet werden.

Abtretung der Kontrolle fundamentaler Menschenrechte an den EU-Gerichtshof.

Der EU-Nizza-Gipfel vom Dezember 2000 wird wahrscheinlich eine Schlacht bezüglich der Einverleibung einer Charta der fundamentale Rechte in den neuen Vertrag vorführen. Sollte eine solche Charta eingeführt werden, würde diese die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger legal binden. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg wäre der letzte Schiedsrichter bezüglich der Menschenrechte für 300 Millionen Europäer. Eine gesetzlich bindende Charta im EU-Gesetz würde in Menschenrechtsfragen den EU-Gerichtshof über die nationalen obersten Gerichtshöfe und Verfassungen heben - und auch über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, dessen Gerichtsbarkeit sich alle 50 europäischen Staaten, innerhalb und ausserhalb der EU, gegenwärtig unterstellen.

Der EU-Gerichtshof wurde von einem seiner Richter als "Gericht mit einer Mission" charakterisiert. Diese Mission besteht darin, die Macht der EU zu erweitern und deren legislative und gerichtliche Kompetenz soweit als möglich zu Lasten der Mitgliedstaaten auszuweiten. Das ist, was der EU-Gerichtshof über die Jahre bei der Auslegung der Verträge in vielen Urteilen vorexerzierte. Die Endkontrolle über die Menschenrechte würde eine weitgehende Ausweitung der Macht des EU-Gerichtshofes bedeuten. Menschenrechte erstrecken sich über beinahe alle Bereiche des menschlichen Lebens, zum Beispiel das Recht auf Versammlungsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Religionsfreiheit, Familienleben, Heirat, Kinder, Erbrecht, Drogen, usw. Während es einen verbreiteten Konsens darüber gibt, was den Kern der Menschenrechte ausmacht, gibt es keine solche Übereinstimmung in gewissen hoch sensiblen Bereichen. Jedermann ist damit einverstanden, dass es ein Recht auf Leben gibt. Wann beginnt aber das Leben und wann hört es auf? Die Menschen widersprechen sich heftig bezüglich Abtreibung und Euthanasie, beides Sachverhalte, die mit dem Anfang und dem Ende des Lebens zu tun haben. Soll eine letzte Entscheidung solcher Fragen für 300 Millionen Europäer in Luxemburg bei jenem Gerichtshof der EU liegen, der "eine Mission zu erfüllen hat"? Zudem gibt es Befürchtungen, dass im Falle eines Transfers von weitgehenden Kompetenzen bezüglich der Menschenrechte juristische Unvereinbarkeiten mit dem Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte entstehen könnten.

Letztes Jahr berief die EU eine Versammlung von Vertretern der einzelnen Regierung und Parlamente ein, um einen Entwurf dieser Charta der Grundrechte aufzustellen. Die Vertreter betrachteten sich ehrgeizig als die Verfasser eines Hauptelementes einer EU-Staatsverfassung und beschlossen prompt, sich "Konvent" zu nennen. Sie stellten sich damit in die Tradition jener "Konvente", die in der Geschichte nationale Verfassungen ausarbeiteten. Die Charta fundamentaler Rechte soll angeblich die EU dem Bürger näher bringen. Führende EU-Sprecher geben jedoch freimütig zu, dass die Charta der Embryo einer EU-Verfassung dastelle, die anlässlich der Nach-Nizza-Regierungskonferenz ausgearbeitet wird. Menschenrechtsaritkel stellen die zentralen Punkte einer nationalen Verfassung dar. Deshalb werden sie auch als zentral für die EU-Staatsverfassung betrachtet. Die italienische Regierung erklärte der Regierungskonferenz gegenüber formell, der Vertrag von Nizza sei bedeutungsvoll als "Basis für einen Verfassungsprozess, der darauf zielt, die Union den Bürgern näher zu bringen" und dass ein erster diesbezüglicher Schritt darin bestehe, "die Charta in die Verträge als Protokoll zu integrieren, das der Kern einer künftigen Europäischen Verfassung werden solle".

Ein Vorschlag in den gegenwärtigen Nizza-Verhandlungen beinhaltet, dass die zivilen, gerichtlichen und sozialen Rechte, die im Entwurf der Charta festgehalten werden sollen, mit der existierenden EU-Gesetzgebung kompatibel zu sein hätten. Jene die die Charta als Embryo einer EU-Verfassung sehen, hoffen, dadurch die Angst jener Staaten zu beschwichtigen, die den Missbrauch der Charta für eine Ausweitung der Macht der EU befürchten. Zugleich könnte der EU-Gerichtshof trotzdem die Gerichtsbarkeit über Menschenrechte erlangen. Gerichtsurteile statt expliziter Vertragsbestimmungen könnten dann verwendet werden, um die Kompetenzen der EU auszuweiten. Der EU-Gerichtshof würde dann der oberste Gerichtshof im weiten Feld der Menschenrechte darstellen. Dies würde es ihm erlauben, in das alltägliche Leben eines jeden EU-Bewohners einzugreifen. Das wesentliche Prinzip der EU-Verträge besagt nämlich, dass die EU-Gesetze im Konfliktfall Vorrang über andere Gesetze haben.

Es ist wahrscheinlich, dass weitere Inhalte durch den Vertrag von Nizza behandelt werden- dies scheinen jedoch die wichtigsten zu sein.

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