Binnenmarkt und Frauen

In meiner ersten Studie zu den möglichen Effekten des EG-Binnenmarktes auf die Situation der Frauen im Jahr 1990 hatte ich - gegen den damals vorherrschenden Zeitgeist - recht skeptische Prognosen formuliert: " Zu befürchten ist, daß das Versprechen der vier großen Marktfreiheiten für die Frauen Europas zu vier neuen Unfreiheiten geraten könnte. Statt Freizügigkeit könnte es zu einer Rückführung ins Haus und verstärkter Ausnutzung ihrer Gebärpotenzen kommen. Der freie Verkehr des Kapitals könnte sich zur Freiheit von Arbeit überhaupt auswachsen. Der freie Warenverkehr könnte in Rückgang ihrer Kaufkraft, in Konsumverzicht und Entbehrung umschlagen. Das Gros der Frauen wird sich europaweit im Dienstleistungssektor wiederfinden. Allerdings wird das weibliche Geschlecht weniger die Freiheit haben, die Dienste in Anspruch zu nehmen, als die Freiheit, rund um die Uhr und unterbezahlt zu Diensten zu stehen." (Schunter -Kleemann 1990, 253). Diese Befürchtungen sind von der Realität weit übertroffen worden.

von Prof. Dr. Susanne Schunter-Kleemann, Fachbereich Wirtschaft, Hochschule Bremen

Binnenmarkt hat Strukturkrisen verschärft

Seit Mitte der 90er Jahre ist unübersehbar, daß mit dem Eintritt in den europäischen Binnenmarkt - anders als allerorten verkündet - nahezu alle europäischen Volkswirtschaften von einer tiefgreifenden Wachstumsschwäche erfasst wurden. Das Bruttoinlandprodukt ist seit Beginn der 90er Jahre in den meisten Ländern nur noch schwach gewachsen. Die Industrieproduktion stagniert in vielen Branchen, die Binnennnachfrage lahmt, die Baukonjunktur geht zurück, die Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze nimmt deutlich ab. Auch die Expansion des privaten Dienstleistungssektors bleibt weit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück; schließlich durchläuft der Agrarsektor in allen Ländern tiefe Anpassungskrisen. Heute verzeichnet die EU als Folge einer rücksichtslosen inneren und äusseren Liberalisierung 18 Millionen offiziell registrierte Arbeitslose (die tatsächliche Zahl dürfte aufgrund der Untererfassung von Frauen eher bei 25 - 30 Millionen liegen), eine Armutspopulation von 57 Millionen Menschen und eine verschärfte ökologische Krise. Angesichts der großen Unsicherheit, welche beschäftigungs- und einkommenspolitischen Konsequenzen mit der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) auf die Bevölkerung zukommen, sehen viele Menschen diesem Währungsexperiment mit Ablehnung und Ängsten entgegen. Die im Juni 1997 abgeschlossene Revisionskonferenz zum Maastrichter Vertrag hat das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EU-Regierungen kaum wieder hergestellt. In den entscheidenden Fragen der Beschäftigungspolitik und der Demokratisierung der Europäischen Union wurden nur bescheidene Fortschritte erzielt, es verblieb bei Versprechungen, Vertagungen und papierenen Erklärungen. Der Amsterdamer Vertrag hat insofern keineswegs den erhofften Impuls zu einer beschäftigungsorientierten, sozialen und demokratischen Entwicklung der Union eingeleitet, sondern setzt mit dem starren Festhalten an der WWU unbeeindruckt den neoliberalen Kurs fort, der die "Einheitliche Europäische Rezession" gerade hervorgerufen hat. Welche Folgen hat dieser Austeritätskurs für die Erwerbs- und Lebenssituation der europäischen Frauen gezeitigt?

Frauenerwerbsbeteiligung in vielen Ländern rückläufig

Bemerkenswert ist, daß der seit 1970 stetige Trend des Zuwachses der weiblichen Erwerbstätigkeit seit Beginn der 90er Jahre stark abgebremst bzw. in einigen Ländern sogar umgekippt ist. Die Frauenerwerbsquote in den ostdeutschen Ländern ist binnen sechs Jahren von über 90% auf 70% zurückgefallen; auch in den nordeuropäischen Ländern mit sehr hoher weiblicher Beschäftigungsquote, wie in Dänemark, Finnland und Schweden, ist die Erwerbstätigkeit von Frauen rückläufig (Schweden 1990: 82,2; 1995 : 78. 0; Finnland 1985 : 76.2; 1995 :71,8) ; in den mediterranen Ländern stagniert sie seit Beginn der 90er Jahre (Kommission 1996, 160-161). Die ganze Dramatik des frauenpolitischen Rückschlags der 90er Jahre läßt sich aber erst ermessen, wenn der aufgrund der Transformationskrise in den osteuropäischen Ländern zu verzeichnende katastrophale Rückfall der Frauenbeschäftigung in den neuen Marktwirtschaften zur Kenntnis genommen wird.

Frauenbeschäftigung als Experimentierfeld für Arbeitsmarktflexibilisierung und Sozialdumping

Schließlich hat die von der Kommission geforderte und von den Nationalstaaten in unterschiedlicher Weise umgesetzte Arbeitmarktflexibilisierung für die Frauenbeschäftigung der meisten europäischen Länder zwiespältige Folgen gezeitigt. Denn ein erheblicher Teil des seit 1970 feststellbaren Zuwachses der weiblichen Erwerbsquoten - und dies ist ein gesamteuropäisches Phänomen - ist durch Umverteilung des Arbeitsvolumens innerhalb der Gruppe der Frauen, also durch einen Anstieg von Teilzeitarbeit, von befristeten und unsicheren Arbeitsverhältnissen zustandegekommen (Jonung/ Perssons 1992). Wenn man die aus einigen Ländern gegebenen Erfolgsmeldungen über den Zuwachs der weiblichen Erwerbsquote genauer analysiert, dann zeigt sich: die Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit vollzog sich zunächst vorwiegend über eine Expansion der Teilzeitarbeit. Heute sind in der EU nahezu 30% aller Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen beschäftigt, bei den männlichen Erwerbstätigen demgegenüber nur 5%. Besonders ausgeprägt ist die Teilzeitarbeit in den Niederlanden (1995: 67, 2%) und Großbritannien (1995: 44, 3% aller weiblichen Beschäftigten). Nun wird von vielen ÖkonomInnen gesagt: Teilzeitarbeit biete doch gerade Müttern mit Kleinkindern eine gute Chance, (wieder) auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ein eigenes Einkommen zu erzielen. Und zweifellos: Das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen bleibt in einigen Regionen sogar hinter den Wünschen nach verkürzten Tätigkeiten zurück. Andererseits schreibt Teilzeitarbeit die benachteiligte Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen fest, weil viele (konservative) Regierungen Teilzeitarbeit für Frauen zwar propagieren, aber gleichzeitig diejenigen, die diese Beschäftigungsform ergreifen, in den Renten- und Arbeitslosenversicherungen gravierende Benachteiligungen erfahren. Insofern finden wir beträchtliche Unterschiede in der arbeits- und sozialrechtlichen Ausgestaltung der Teilzeitarbeit und damit einhergehend grosse Unterschiede im Niveau der Absicherung der Frauen. Europaweit sind Millionen Frauen gezwungen, tariflich nicht abgesicherte Teilzeitbeschäftigungen zu akzeptieren, weil sie keine Vollbeschäftigung finden.

Explosion der ungeschützten Beschäftigungsverhältnisse

Inzwischen ist in den meisten Ländern eine Entwicklung in Gange, die zu einem dramatischen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträge und zu einem mehr oder minder ausgeprägtem Anwachsen von zeitlich befristeten und prekären Arbeitsverhältnissen, vor allem wiederum bei Frauen und BerufsanfängerInnen, geführt hat. In Spanien beispielsweise ist die Zahl der arbeitsrechtlich geschützten Beschäftigungen von 92, 4% (1984) auf 65% (1994) zurückgegangen. Demgegenüber stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der Zeitarbeitsverträge von etwas über einer halben Million auf über 3 Millionen. 80 bis 90% aller Neueinstellungen in Spanien sind heute zeitlich befristet, 38% aller Frauen haben Arbeitsverträge mit einer Befristung (Beschäftigung in Europa 1995, 192). Hier wirkt es sich als verheerend aus, daß die von der EU-Kommission 1990 vorgelegten (Teil)Richtlinien zum Schutz atypischer Arbeit, die vorsahen, ab 8 Stunden regelmässiger wöchentlicher Arbeitszeit Versicherungsschutz einzuführen aufgrund des Vetos der konservativ regierten Mitgliedstaaten in Ministerrat blockiert wurden. Derzeit wird von Europäischen Arbeitgebern (UNICE) und Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) im sogenannten "sozialen Dialog" ein neuer Anlauf für eine europaweite Regelung der vom "Normalarbeitsverhältnis " abweichenden Beschäftigungen verhandelt. Nachdem die englischen Konservativen als hartnäckige Saboteure sozialpolitischen Fortschritts durch den Wahlsieg der Labour Party ausgefallen sind, dürfen wir gespannt sein, ob eine tragbare Regelung der atypischen Beschäftigungen diesmal erreicht wird oder an der Kohl- Regierung scheitert.

Weibliche Jugendliche von der Arbeitslosigkeit besonders betroffen

Von außerordentlicher gesellschaftspolitischer Brisanz ist die europaweit hohe und ansteigende Jugendarbeitslosigkeit, von der zunehmend auch gut ausgebildete Jugendliche betroffen sind. Heute sind mehr als 5 Millionen Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos. Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen liegt mit 21, 5% (1995) beinahe doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Besonders bedrückend sind die beruflichen Perspektiven der jungen Spanierinnen, jede zweite ist arbeitslos (Arbeitslosenquote : 1995 : 49, 0%) (Beschäftigung in Europa 1996, 152). Diese Gleichzeitigkeit von extrem niedriger Erwerbsquote und überproportional hoher Frauenarbeitslosigkeit - gerade bei jungen Frauen - finden wir auch in Griechenland und Süditalien. Nur eine von fünf jungen Frauen unter 24 Jahren in diesen Ländern hat überhaupt die Chance, einen Job zu finden.

Geringe Diversifizierung der Frauenberufe

Der Eintritt der Frauen in den Arbeitsmarkt war nicht von einer markanten Differenzierung der Frauenberufe begleitet. In sämtlichen Mitgliedstaaten ist die horizontale und vertikale Arbeitsmarktspaltung ein unverändertes Charakteristikum, so daß das Gros der Frauen sich in den schlechter bezahlten Frauenberufen des unteren Arbeitsmarktsegmentes wiederfinden. Die sektorale Betrachtung auf EU-Ebene zeigt, daß 1995 etwa 78,9% der Frauen im Dienstleistungssektor, 16, 7% in der Industrie und nur noch 4,4% in der Landwirtschaft tätig waren. In Industrie und Landwirtschaft beschäftigte Frauen haben im letzten Jahrzehnt dramatische Arbeitsplatzverluste hinnehmen müssen. Dies gilt sowohl für die Frauen in den Mittelmeerländern als auch für Frauen in Ostdeutschland, Finnland und England. Demgenüber ist die Erwerbstätigkeit der Männer gleichmässiger auf die einzelnen Wirtschaftszweige verteilt, 54, 4% der Männer sind im Dienstleistungssektor, 39,7% im Produzierendem Gewerbe und 5,9% in der Landwirtschaft tätig (EU-Kommission 1996, 147). Die überaus hohe Konzentration der Frauenarbeit in nur wenigen Sektoren des Dienstleistungsbereichs (Gesundheitswesen, Handel, Bildung), die zunächst vielerseits als Chance für die Frauen gesehen wurde - birgt - das zeigen auf der Einführung der Informationstechnologien basierenden Rationalisierungsschübe aktuell auch im Banken und Versicherungsbereich, auch beträchtliche Beschäftigungsrisiken (Fiedler u.a. 1996).

Die Bedeutung des Staates für die Frauenbeschäftigung

Untersuchen wir die Rolle des Staates als Arbeitgebers für die Erwerbschancen von Frauen, so fällt das Bild in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich aus. Für viele nord- und mitteleuropäische Länder war der Ausbau des öffentlichen Sektors eine positive Erscheinung im strukturellen Anpassungsprozeß der 80er Jahre. Häufig war diese Expansion von einer Feminisierung in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheits-, Erziehungs- und Bildungssektor begleitet. Die südeuropäischen Länder Spanien, Portugal, Griechenland und (Süd-)Italien weichen von diesem für die Frauenbeschäftigung günstigen Trend ab. Der Ausbau des öffentlichen Sektors verlief nur sehr verhalten. Von einer Feminisierung des öffentlichen Dienstes ist hier kaum zu sprechen. Die Beschäftigungseinbrüche in Finnland, Schweden und Ostdeutschland, zum Teil hervorgerufen durch blinde Privatisierungs- und Kommerzialisierungsstrategien, waren von einem starken Verlust von Frauenarbeitsplätzen im öffentlichen Dienst begleitet. Hier sind mehrere hunderttausend Arbeitsplätze verlorengegangen, viele der entlassenen Frauen - auch in Schweden - finden sich auf tariflich ungeschützten Arbeitsplätzen wieder (Gönas 1993). Das vom französischen Premier Jospin in seiner Regierungserklärung im Juni 1997 gegebene Versprechen, den öffentlichen Dienst nicht weiter abzubauen und in den nächsten Jahren 300. 000 Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor zusätzlich zu schaffen, sind angesichts des die Frauenerwerbsarbeit gefährdenden Privatisierungswahns ein erstes und wichtiges Signal eines gesellschaftspolitischen Umdenkens (Süddeutsche Zeitung vom 21. 22. 6. 1997).

Einkommensdiskriminierung von Frauen kaum abgeschwächt

Auch die Einkommensdiskriminierungen von Frauen wurde in den letzten Jahren kaum abgebaut. Wie die Kommission 1992 feststellte, läßt sich - ungeachtet einer europäischen Gesetzgebung, die auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ausgerichtet ist - dennoch in allen Ländern die folgende Tendenz ausmachen:" Die Unterschiede im Arbeitsentgelt von Männern und Frauen bestehen fort und vergrößern sich in einigen Fällen sogar, und nichts weist darauf hin, daß sie sich verringern werden " (EG-Kommission 1992, 48). Der neueste Beschäftigungsbericht der Kommission vom April 1997 notiert, daß sich die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen seit 1992 - also seit dem Eintritt in den Binnenmarkt - nochmals vergrössert hätten.

Neue Formen der Armut - neuer Reichtum. Die Lage der europäischen Frauen hat sich differenziert

Die Massenarbeitslosigkeit ist die wesentliche Ursache der Verarmung großer Bevölkerungsgruppen, besonders von kinderreichen Familien und alleinstehenden Frauen mit Kindern. Anders als oft kolportiert hat sich die Zahl der verarmten Rentnerinnen in den EU- Ländern nicht vermindert; ihr relatives Gewicht unter den Verarmten hat sich nur angesichts der rasanten Anstiegs der Armut von Jugendlichen vermindert. Besonders bedrückend stellt sich die Lage von Flüchtlingen und Migranten dar. In vielen Ländern sind inzwischen Sondergesetze verabschiedet worden, die hinsichtlich der Leistungen der Sozialhilfe zwischen Einheimischen und Flüchtlingen willkürlich unterscheiden und letztere auch noch aus den existentiellen Grundsicherungssystemen ausgrenzen. Und dazu gibt es noch neue Erscheinungsformen der Armut: Viele weibliche Beschäftigte gehören zu den "working poor", ihre durch Erwerbsarbeit erzielten Einkommen liegen am oder unter dem Existenzmininum. Aber in allen Ländern gibt es auch Gewinner und Gewinnerinnen, die Zahl der Reichen ist angewachsen. Zu den Immobilien- und Geldvermögensbesitzern gehören durchaus auch Frauen. Unternehmerinnen und Managerinnen, freiberufliche Tätige und Frauen in Schlüsselfunktionen der Politik und Wissenschaft, der Banken und Versicherungen stehen keineswegs auf der Verliererinnenseite der aktuellen Entwicklung. Bezogen auf die weibliche Bevölkerung insgesamt ist dies jedoch nur eine Minderheit.


Weiterführende Literaturhinweise

*Baumann K. et al.: Sozialpolitk - Arena des Geschlechterkampfes, Feministische Arbeitshefte zur Politik, H.3, Zürich, 1995 *Baumann, H.: Von nationalstaatlichen zu europäischen Arbeits- und Sozialbeziehungen, Basler Schriften zur Europäischen Integration, 11/1995 *Hausammann Ch./Schläppi E.: Menschenrechte und Frauenrechte: Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und seine Bedeutung für die Schweiz, in: AJP 1/1995 *Klett, K./Yersin, D.: Die Gleichstellung von Frau und Mann als rechtspolitischer Auftrag, FS für M. Bigler-Eggenberger, Basel, 1993 *Merz., M.: Lohnt es sich für Schweizer Frauen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen? Zürich, 1996 *Pauer-Studer, H.: Frauenarbeit und Geschlechtergerechtigkeit, in: Arbeit - Arbeitslosigkeit, Rechtsphilosophische Hefte, Bd. 5, Frankfurt am Main, 1996 *Piepenschneider, M. (Hrsg.): Frauenpolitik in der Europäischen Union, Baden-Baden, 1996 *Rafael, N./Siegwart, K. et al.: Die Gleichbehandlung von Mann und Frau im europäischen und schweizerischen Recht, Bern, 1997 *Ruth, H., Schaad, J. et al.: Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit, Zürich 1995 *Schwander Y./Schaffhauser R. (Hrsg.): Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, St. Gallen, 1996 *Vaubel, R.: Social Regulation and Market Integration: A Critique and Public-Choice Analysis of the Social Chapter, in: Aussenwirtschaft, H.1, Zürich 1995

Anteil der Frauen im Nationalrat 1995: 21,5%; Anteil der Frauen im Ständerat: 17,5%; Bundesrat: 14,3%; Anteil der Frauen im Bundesgericht: 13,3%.

Vgl. Schunter-Kleemann, Susanne: Alterssicherung von Frauen: ein Vergleich grundlegender Modelle in der Europäischen Union, in Frauenpolitik in der Europäischen Union, Baden-Baden 1996, S. 91ff.

Auf die Frage, ob dieses Misstrauen historisch bedingt ist, kann aus Platzgründen nicht näher eingegangen werden.

Merz, Michaela: Lohnt es sich für Schweizer Frauen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen? Auswirkungen institutioneller Rahmenbedingeun auf die Entscheidung zwischen Familie und Beruf, Zürich, 1996

Juristin, Leiterin der Arbeitsstelle für Frauenfragen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, vorm. Leiterin des Gleichstellungsbüros des Kantons Basel-Landschaft


Chancen !?

Sehen wir uns noch einmal das EU-Frauen-Politik-Faltblatt des deutschen Presse- und Informationsamtes an. Der dritte Teil ist überschrieben mit: "Chancen nutzen - Chancen ausbauen." Der Titel suggeriert, daß das Problem eigentlich wir selber sind. Wir brauchten uns nur ein wenig zu bücken, und schon könnten wir die schönen Chancen von der Straße aufsammeln. Wir haben aber eben gesehen, daß die Chancengleichheit nur auf dem Papier besteht und deren Einforderung demokratisch kaum geregelt ist.

Aber kann Chancengleichheit in der EU überhaupt funktionieren? Wollen wir sie eigentlich von und in der EU? Genügt es, die Frauen nur etwas mehr zu integrieren? Müssen sie lediglich nachholen, aufholen?

Zunächst zum politischen System und den Partizipationsmöglichkeiten, die es uns bietet. Mit der Amsterdamer Konferenz wurde das bestehende Demokratiedefizit in der Europäischen Union nicht beseitigt, sondern verschärft. Durch die Rückverlagerung einer Reihe von Kompetenzen auf den Ministerrat schwinden die Möglichkeiten demokratisch legitimierter Initiativen und Kontrollen durch Parlamente. Das Europäische Parlament wurde nicht in gleicher Weise aufgewertet wie die nationalen Parlamente abgewertet werden. Europol bekommt Vollmachten, die niemand mehr überwachen wird. Die Beamten von Europol können nach Gutdünken schnüffeln, bespitzeln, Verfassungsrechte übertreten, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Immunität der Europolbeamten kann nur mehr der Chef von Europol aufheben. Das ist so, als würde man einen Schwarzfahrer zum Bahnkontrolleur machen. Demokratiegeschichtlich befinden wir uns geradewegs in einer Rolle rückwärts in den Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts. Dies zur EU als "demokratieförderndem, emanzipatorischem Projekt".

Die Strukturen der EU sind so beschaffen und werden weiter so modelliert, daß die EU als Wirtschafts- und Handelskoloß Weltführungsmacht ausüben kann. Frauen haben in diesen Strukturen eine ganz bestimmte Aufgabe, nämlich dieses Ziel zu stützen und auf keinen Fall zu gefährden. Es sei an das eingangs zitierte Wort des Kommissionspräsidenten über die erwünschte Mitarbeit der Frauen in Sachen Euro erinnert. Frauen werden nach EU-Sprachregelung als ungenügend integrierte Lohnempfängerinnen angesehen. Aber sind Arbeitslosigkeit und Teilzeitarbeit für Frauen Betriebsunfälle des Systems, oder sind sie das System?

Tut uns leid, sagen da die Nationalstaaten, aber wir können nicht noch mehr tun. Wir würden den Frauen ja gerne das Blaue vom Himmel herunterholen, aber uns sind die Hände gebunden. Die Entscheidungen fallen in Brüssel. Das ist zwar richtig, aber sie fallen nicht im EU-Parlament, sondern im Ministerrat, und der wiederum besteht aus den nationalen Regierungen. Nun gut, wir akzeptieren das Argument und klopfen in Brüssel an. Tut uns leid, schallt es uns entgegen, wissen Sie, wenn wir könnten, wie wir wollten, aber die WTO... (Welthandelsorganisation mit Sitz in Genf).

Die WTO wacht über den Abbau von weltweiten Handelshemmnissen. Das hört sich gut an. Aber Frauenförderung könnte z.B. als unerlaubtes Handelshemmnis angesehen werden. Vor der WTO könnte man dagegen klagen. Das ist nicht so abwegig, wie Sie jetzt vielleicht denken. In vorauseilendem Gehorsam hat das bundesdeutsche Wirtschaftsministerium kürzlich schon einmal Verbote angekündigt, wenn Sachsenanhalt, Brandenburg, Berlin und das Saarland wie geplant Aufträge der öffentlichen Hand bevorzugt an Firmen vergeben, die Frauenförderung betreiben. Denn das verzerrt den freien Wettbewerb. (siehe taz, 30.6.97) Es wäre falsch zu glauben, es ginge der EU wie dem Zauberlehrling: "Doch die Geister, die ich rief, werd' ich nicht mehr los". Die letzte GATT-Runde, die sog. Uruguay-Runde, kam maßgeblich durch den Einfluß der USA und der EU zum Abschluß und trägt deren Handschrift, insbesondere in Gestalt des noch von der konservativen britischen Regierung bestellten Kommissars Sir Leon Brittan. Und der macht mit dem Mandat des Rates eine Wirtschaftspolitik, die sich an entsprechend ausgewählten makroökonomischen Aufwärtskurven mißt. Da spielen Frauen oder Männer, Arbeitslose, arme Alte, alleinerziehende Mütter überhaupt keine Rolle. Sozialabbau ist neoliberaler Makroökonomie zufolge für die Wirtschaft eher förderlich.

Das ist nicht offen frauenfeindlich. Das ist geschlechtsblind. Und wenn jemand blind ist, kann man in noch so grellen Farben malen. Er sieht nichts. Wo die Vokabeln fehlen, hilft auch die schönste Gardinenpredigt nichts. Und Frauen sind, ich wiederhole, im Vertrag nur Lohnempfängerinnen. Reproduktionsarbeit gibt es nicht, daher braucht man sich auch nicht um sie zu kümmern.

WAS TUN?

Wir sind beim letzten, beim schwierigsten Kapitel. Man/frau sollte staatlichen VertreterInnen keinesfalls durchgehen lassen, den schwarzen Peter weiterzugeben. Es dürfen nicht weitere nationale Rechte an übernationale Organisationen abgegeben werden, ohne auf unterer Ebene demokratische Kontrollmöglichkeiten zu schaffen. Es gilt, Bastionen zu halten, Rechenschaft zu fordern, Kohärenz zu verlangen. Man sollte nicht ein Frauenförderprogramm feiern, von dem die Urheber längst wissen, daß die WTO es wieder kippt. Es gilt, Sanktionen zu fordern. Viele Richtlinien werden seit Jahren nicht auf nationaler Ebene umgesetzt, und niemand hakt nach. Die Richtlinie zum Erziehungsurlaub liegt seit 10 Jahren nicht mal bei den Mitgliedstaaten, sondern noch in Brüssel auf Eis. Denn - sobald eine Richtlinie wirklich ernst macht mit der Gleichstellung von Mann und Frau und statt "Kann-" "Muß-"Bestimmungen einführt, geht es ans Eingemachte. Wenn Männer herausmüßten aus dem Arbeitsprozeß, wackelten nicht nur Männlichkeitsvorstellungen, sondern auch Firmenbilanzen. Die Begründung, Frauen hätten ohnehin nur Interesse an Kurzzeitjobs, sie seien unzuverlässig, eine finanzielle Belastung für den Betrieb und gehörten daher in die insgesamt lohndrückenden, teils ungeschützten, auf jeden Fall schlechter bezahlten Frauenarbeitsplätze. Diese Begründung fiele mit einem Pflichterziehungsurlaub für Väter komplett weg. So schimmelt der Richtlinienentwurf in Brüssel vor sich hin. Einklagen kann man einen Entwurf zwar nicht. Aber man könnte Öffentlichkeitsarbeit, Druck bei Abgeordneten machen, damit sie wieder bei der Kommission und beim Rat anklingeln.

Vielleicht sollte man bisweilen stärker betonen, daß Brüssel keineswegs für alles zuständig ist, sondern daß die, die dort entscheiden, immer eigens aus den Mitgliedsländern angereist kommen. Demonstrationen in den Städten der Mitgliedsländer sind daher in aller Regel sehr viel sichtbarer und wirkungsvoller als ein Sit-in in Brüssel. Im Zweifelsfalle sieht es in dem monströsen EU-Viertel dort nämlich überhaupt niemand. Vielleicht steigt jetzt die zweifelnde Frage durch den Kopf: sollte das schon alles gewesen sein? Keine neuen Handlungsfelder, kein Silberstreif am Horizont?

Das EU-Weißbuch zur Sozialpolitik enthält in einem seiner Kapitel neben der Forderung nach besserer Einbeziehung von Frauen in das "decision making" und der Forderung nach Abschaffung der geschlechtsspezifischen Aufgliederung des Arbeitsmarktes die Forderung nach Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Die Forderung wäre ein wenig zu erweitern. Wie wär's, wenn wir nicht nur bezahlte und unbezahlte Arbeit umgewichteten, sondern unbezahlte Arbeit überhaupt erst mal berechneten und bezahlten? Die WoZ (Mascha Madörin) hat im Juni dieses Jahres eine entsprechende Studie für die Schweiz vorgelegt, und dabei festgestellt, daß nicht, wie immer behauptet wird, Männer pro Jahr 17 Milliarden Franken für die Frauen bezahlen, sondern nach Berechnung der tatsächlich geleisteten Gratisarbeit die Frauen den Männern jährlich 100 Milliarden Franken schenken. Stellen Sie sich vor, wir würden nach dieser Zahl Steueraufkommen, Sozialleistungen, Renten neu bewerten... Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, müssen wir uns herauskatapultieren aus der Logik der kleinen Schritte. Das herrschende System werden wir nur mit der täglichen kleinen Selbstbehauptung nicht einholen, sondern es bestenfalls modernisieren. Bei meiner Arbeit in Brüssel und Straßburg lasse ich mich immer wieder von den kleinen Erfolgen blenden, und ich vergesse, daß ich mich eigentlich in einem Hamsterrad befinde. Ein Änderungsantrag durchzubringen, das ist schon ein Schulterklopfen wert. Ich habe die Spielregeln begriffen. Aber ohne gesellschaftlichen Druck ist auch ein feministischer Änderungsantrag nicht mehr als ein Ausloten der Freiräume - und die werden in Zeiten wirtschaftlicher Rezessionen für die meisten von uns immer enger.

Literatur:

*Löffler, Klaus (Hg.): Förderprogramme für Frauen in der Europäischen Union. Europa Dossier Nr. 4. Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland. Bonn 1995

*Faltblatt "Frauen in Europa. Daten und Fakten. Hg.: Presse und Informationsamt der Bundesregierung, o.J


Was wären frauenfreundliche Alternativen der europäischen Beschäftigungspolitik?

1.Die Verpflichtung der Gemeinschaft auf eine koordinierte Politik der Beschäftigungsförderung hat weiterhin höchste Priorität. Sie muß ergänzt werden durch die Verankerung sozialer Gemeinschaftsziele und sozialer Grundrechte sowie die Integration des Sozialabkommens in den EU-Vertrag, um das bisherige Ausscheren Großbritanniens aus der europäischen Sozialpolitik zu beenden. 2.Die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik müssen endlich auf nationaler und europäischer Ebene gezielt eingesetzt werden. Dazu gehören: die Auflage großer öffentlicher Investitionsprogramme, besonders in den Bereichen eines umweltfreundlichen Ausbaus des Nah- und Fernverkehrs, des sozialen Wohnungsbaus, der Stadtsanierung, der Erschließung neuer Energiequellen, der Verbesserung der Arbeitsumwelt. Der Umweltschutz stellt aus der Perspektive eines ökologisch verträglichen Wachstums einen wichtigen Beschäftigungssektor dar. 3.Es geht weiter um die Förderung privater Investitionen, besonders im Bereich arbeitsintensiver kleiner und mittlerer Unternehmen, des Handwerks- und der Dienstleistungsbetriebe. 4.Es geht um weitreichende Arbeitszeitverkürzungen in den verschiedensten Formen. Alle Instrumente, die der Arbeitsmarkt für eine Umverteilung von Arbeit und die gerechte Verteilung von Arbeit - auch zwischen den Geschlechtern - bietet, gilt es zu nutzen (Arbeitszeitkonten, Verkürzung der Jahresarbeitszeit, Elternurlaub, geschützte Teilzeitarbeit, Sabbaticals u.a.). Die Politik der Arbeitszeitsverkürzung, die vorwiegend durch die Tarifparteien auf nationaler Ebene ausgehandelt werden muß, müßte von der EU mit ihren Mitteln unterstützt werden. So müßten z.B. die lange überfälligen Mindeststandards für die soziale Sicherheit der Teilzeitarbeit - und atypisch Beschäftigten auf Unionsebene verabschiedet werden. 5.Der öffentlich verantwortete und finanzierte Sektor soll nicht etwa abgebaut, sondern umgekehrt ausgebaut werden. Dies kollidiert zwar in besonderer Weise mit der vorherrschenden Privatisierungsstrategie ist aber frauenpolitisch von höchster Priorität. Angesichts der auch mittelfristig nicht zu erwartenden Fähigkeit des Privatsektors, das gesellschaftliche Arbeitsangebot aufzunehmen, wird es erforderlich, neben dem privaten ersten Arbeitsmarkt und den befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des "zweiten Arbeitsmarktes" einen Sektor dauerhafter Beschäftigung zu schaffen, der aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Es handelt sich beim öffentlichen Beschäftigungssektor (ÖBS) nicht einfach um eine Erweiterung des öffentlichen Dienstes in seinen herkömmlichen Strukturen. Der ÖBS unterscheidet sich vorwiegend dadurch, daß hier bestimmte durch die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligte Personengruppen wie Langzeitarbeitslose und andere sogenannte Problemgruppen Beschäftigung finden, die sich zum Teil durch hohe Qualifikation auszeichnen. So könnten beispielsweise lokale Projekte gefördert werden, die bestimmte Kriterien der Gemeinwohlorientierung erfüllen. Allerdings muß gesichert sein, daß der ÖBS nicht zum Niedriglohnsektor eingestuft wird, sondern auf Basis tariflicher Arbeitsbedingungen arbeitet. Er könnte allerdings auch eine Pionierfunktion bei der Erprobung verschiedener Formen der Arbeitszeitverkürzung haben(vgl. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik 1997).

Literatur:

*Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (1997) : Memorandum ´97. Beschäftigungspolitik und gerechte Einkommensverteilung gegen soziale Zerstörung. Köln *Beirat für Gesellschafts-, Wirtschafts- und Umweltpolitische Alternativen - Beigewum - Wien (Hg.): Wege zu einem anderen Europa. Köln 1997

  • Beschäftigung - NOW (1996) : Neue Chancen für Frauen. Soziales Europa - Sonderbericht Nr. 4 Europäische Kommission. Brüssel März 1996.

*Europäische Kommission (1994): Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung. Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert - Weißbuch. Luxemburg . *Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa 1996. Generaldirektion Beschäftigung, Arbeitsbeziehungen und soziale Angelegenheiten, Luxemburg. *Europäisches Parlament (1994) : Frauen und Armut in Europa. Arbeitsdokument. Reihe Rechte der Frau H. 5 / 1994. Luxemburg. *Europäische Union (1996) : Frauen - Akteurinnen in der Regionalentwicklung. Europäische Kommission. Regionalpolitik und Kohäsion. Luxemburg. *Fiedler, A., Maier. F., Martschink, A., Rapp, A. (1996) The Impact of the Single European Market on the Development of Women´s Employment. Report to the Equal Opportunities Unit, European Commission DG V, Berlin. *Gonäs, Lena 1993 : Restructuring Public Sector and Women´s Employment. Unpublished Paper. Arbetslivcentrum Stockholm (Schweden ) . *Jonung, Christina/ Persson, Inga 1992: Women and the labour market: the misleading tale of participation rates in international comparisons. Paper presented to the 1992 EALe Conference in Warwick, UK. *Kommission der Europäischen Gemeinschaften 1990. Vorschlag einer Richtlinie des Rates zu Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für bestimmte Arbeitsverhältnisse; KOM (90) 228- SYN 280- SYN 281, Brüssel , den 26. Juni 1990. *Schmidt, Günther 1991: Die Frauen und der Staat. Beschäftigungspolitische Gleichstellung im öffentlichen Sektor aus internationaler Perspektive. in: WZB- discussion papers FS I 91- 12 *Schunter-Kleemann, Susanne (Hrsg.) 1990: EG-Binnenmarkt - EuroPatriarchat oder Aufbruch der Frauen? Schriftenreihe der Wissenschaftlichen Einheit Frauenstudien und Frauenforschung.an der Hochschule Bremen, Bd. 2. 2. Aufl. *Schunter-Kleemann, Susanne 1992 : Herrenhaus Europa - Geschlechterverhältnise im Wohlfahrtsstaat. Edition Sigma Berlin. 2. Aufl. *Schunter-Kleemann, Susanne (1995) : Chancen und Risiken der Maastrichter Verträge für Frauen. in: Marianne Friese, Ruth Savioli u.a. (Hrsg.) Frauen Erobern Europa !? Frauenarbeit und Frauenbildung im europäischen Wandel. Frauen Europa Congress in Bremen. Bremen , 113 - 127 *Schunter-Kleemann, Susanne (1996) : Frauenspezifische Aspekte einer zukunftsorientierten Wirtschafts - und Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union - Thesen. in: Europa Forum Wien (Hrsg.) Dokumentation zum Internationalen Symposium : Europa 1996 Plus . Wien, 84 - 92.

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