Die Fristen zur Umsetzung von zwei EU-Richtlinien zur Luftverschmutzung wurden in den meisten Mitgliedstaaten nicht eingehalten. Die Richtlinien für nationale Obergrenzen (NEC) und große Verbrennungsanlagen (LCP) waren 2001 verabschiedet worden. Lediglich Frankreich setzte die LCP-Richtlinie in nationales Recht um. Die NEC-Richtiinie setzt für das Jahr 2010 ehrgeizige Ziele für den nationalen Ausstoß von Schwefeldioxiden, Stickstoffoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen. Die LPC-Richtiinie soll helfen diese Zielwerte zu erreichen und gibt strikte Emissionsobergrenzen für Kraftwerke und große industrielle Heizkessel vor. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie lief am 27. November ab. Im Falle der NEC-Richtiinie sollten die Mitgliedstaaten bereits bis zum 20. Oktober vergangenen Jahres entsprechende nationale Programme zur Umsetzung der Richtlinie anschieben. Die LCP-Richtiinie gibt vor, dass alle neu genehmigten Anlagen sich sofort an die strikteren Vorgaben halten müssen. Anlagen, die vor dem 27. November 2002 genehmigt wurden, bleiben bis zum 1. Januar 2008 von den Auflagen verschont. Die meisten Mitgliedstaaten stehen jedoch noch am Anfang ihrer Planungen zur Umsetzung der Richtlinien. Finnland und Großbritannien sind mit ihren Plänen am weitesten fortgeschritten. DNR EU-Rundschreiben, 1. 03, S. 40
