Im Jahresbericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) führt der internationale Generalsekretär, der in Senegal geborene Pierre Sané, Argumente für und wieder humanitäre Interventionen an. Als eines der grössten Probleme bei bewaffneten Interventionen erachtet der Autor die oft undurchsichtigen Motive und die häufig offensichtliche Doppelmoral der beteiligten Regierungen. Wieso waren dieselben Nato-Staaten, welche Belgrad bombardierten, beim Beginn des Zerfalls von Jugoslawien bereit gewesen, Milosevic als Partner zu akzeptieren, obwohl sie von der eskalierenden Menschenrechts-Krise im Kosovo wussten? Zu den offensichtlichsten Beispielen von Doppelmoral zählt Sané das Eingreifen des Auslands in Osttimor bei gleichzeitiger Passivität gegenüber den verheerenden Entwicklungen in Tschetschenien. Angeführt wird auch, dass Israel im Gegensatz zu arabischen Staaten, wie dem Irak und Libyen, nicht in die Pflicht genommen werde, obwohl es Beschlüssen des Uno-Sicherheitsrates zuwiderhandle. Fraglich findet der AI-Generalsekretär zudem, dass die westlichen Regierungen auch bei Flüchtlingsbewegungen zweierlei Massstäbe anlegten. So seien aus Kosovo fliehende Personen auf weit mehr internationale Unterstützung gestossen als solche, die den Krisengebieten in West- und Zentralafrika zu entkommen versuchten.
AI spricht sich im Bericht weder für noch gegen humanitäre Interventionen aus, unterstützt aber den von Uno-Generalsekretär Kofi Annan aufgestellten Kriterienkatalog: Ausmass der Verstösse, Fähigkeit von innerstaatlichen Stellen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Ausschöpfung von friedlichen Mitteln und möglichst geringe und verhältnismässige Anwendung von Gewalt. AI fügt an, als erstes sei immer zu fragen, womit den Opfern am besten gedient sei. Komme es zu Interventionen, so mangle es oft an Konsequenz während des Eingreifens und am fehlenden Willen, genügend Ressourcen für die Phase danach bereitzustellen. Als Beispiel von erfolglosen Missionen, in deren Folge sich die Menschenrechtslage nicht wesentlich verbessert habe, nennt AI Kosovo, Angola und Somalia. Bei solchen Interventionen könne es auch vorkommen, dass die Menschenrechts-Standards von den Eingreifenden nicht eingehalten würden. Deshalb fordert die Organisation ein mit internationalen Menschenrechts-Standards in Einklang stehendes Regelwerk, welches beim Einsatz von Friedenstruppen angewendet würde. NZZ. 22.6.00, S. 5