Kurzinfos April 09


Kurzinfos April 09

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Die Euro-Staaten driften auseinander: Beunruhigende Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit

In den ersten zehn Jahren seit ihrem Start Anfang 1999 hat sich die europäische Währungsunion in vielerlei Hinsicht als Erfolgsgeschichte erwiesen. Nicht erfüllt hat sich aber die Hoffnung auf eine rasche realwirtschaftliche Annäherung ihrer Mitgliedstaaten. Im Gegenteil: Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht! der EU-Kommission zeigt, hat sich die Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Länder auseinanderentwickelt. Die Studie unterscheidet aufgrund empirischer, Daten (reale effektive Wechselkurse) drei Ländergruppen:: Deutschland und in geringerem Mass Finnland, Österreich und Frankreich haben ihre Preis- und Kosten-Wettbewerbs-Fähigkeit im Vergleich mit den übrigen Euro-Staaten in diesen zehn Jahren verbessert. Staaten wie Irland, Griechenland und Spanien haben hingegen an Wettbewerbsfähigkeit verloren; einige weitere, darunter Belgien, haben ihre Position ungefähr gehalten.

Diese Verschiebungen trugen zu einer divergierenden Entwicklung der nationalen Handels- und Leistungsbilanzen bei. Hatten zum Beispiel die Leistungsbilanzen von Deutschland und der Niederlande 1998 noch ein geringes Defizit bzw. einen relativ bescheidenen Überschuss ausgewiesen, schrieben sie 2008 Überschüsse von satten 7,1 % bzw. 8,4% des Bruttoinlandprodukts (BIP). Am anderen Ende des Spektrums stehen - abgesehen vom erst kürzlich zur Euro-Zone gestossenen Zypern - Spanien, Portugal und Griechenland mit letztjährigen Leistungsbilanzdefiziten von über 9% des BIP und einer starken Ausweitung über die letzten zehn Jahre.

Der Bericht führt die Divergenz auf eine Reihe von Faktoren zurück. Manche seien auf ein normales, gesundes Funktionieren der Euro-Zone zurückzuführen und könnten den Marktkräften überlassen werden. Hierzu zählt die Studie etwa die Konvergenz der Preise: Staaten mit einem zu Beginn vergleichsweise tiefen Preisniveau haben höhere durchschnittliche Preissteigerungen erlebt als solche mit einem durchschnittlichen Ausgangsniveau. Damit verteuerten sich ihre Exporte, was einen (kleinen) Teil der Verluste an Wettbewerbsfähigkeit erklärt.

Ein wesentlicher Teil der Divergenzen aber hätten beunruhigende Ursachen, mahnt die Kommission. Hierzu zählt sie etwa eine enttäuschende Produktivitätsentwicklung in manchen ärmeren Staaten und eine über dem Produktivitätswachstum liegende Lohnentwicklung. So seien die Lohnstückkosten in Griechenland 2003-07 deutlich gestiegen, da der zuvor verzeichnete Anstieg der Arbeitsproduktivität versiegte, die Löhne aber weiter wuchsen. Umgekehrt war Lohnzurückhaltung ein Grund für die Steigerung der deutschen Wettbewerbsfähigkeit.

Die ärmeren Staaten haben im Allgemeinen einen hohen Kapitalzufluss erlebt, da mit der Schaffung der Währungsunion ihr zuvor hohes Wechselkursrisiko entfiel, die von den Investoren verlangten Risikoprämien sanken und die Gemeinschaftswährung die Integration der Finanzmärkte förderte. Doch das ausländische Kapital sei nicht immer für die produktivsten Zwecke genutzt worden, meint der Kommissionsbericht. Statt in Investitionen sei es vor allem in den Konsum und in den Wohnungsbau geflossen, womit es statt des Wachstums die Verschuldung der privaten Haushalte und lmmobilienblasen gefördert habe. Zu Letzteren trugen auch tiefe Realzinsen bei, die sich in diesen Staaten aus der Kombination einer über dem Durchschnitt der Euro-Zone liegenden Inflation mit einer einheitlichen Geldpolitik ergaben. All dies macht die DefizitIänder anfällig für abrupte Änderungen der Finanzmarkt-Bedingungen, weshalb sie der jetzigen Finanzkrise besonders stark ausgesetzt sind.

Die Studie schätzt, dass der reale effektive Wechselkurs (handelsgewichteter Durchschnitt der Wechselkurse gegenüber den Handelspartnern, korrigiert um Unterschiede bei der Preis- bzw. Kostenentwicklung) von Griechenland, Spanien und Portugal inzwischen etwa.10% bis 15% überbewertet und jener von Deutschland sowie in geringerem Mass den Niederlanden, Österreich und Finnland etwa 5% bis 15% unterbewertet sei. In einer Währungsunion kann sich aber weder die griechische Währung ab noch die deutsche aufwerten. Umso mehr muss in Staaten mit hohen Leistungsbilanzdefiziten die Anpassung über eine Senkung der Produktionskosten und der Preise im Exportsektor sowie über die Verschiebung von Nachfrage und Ressourcen zwischen dem geschützten Binnen- und dem Exportsektor erfolgen. Gerade in Ländern mit grossem Anpassungsbedarf wie Portugal, Griechenland oder Spanien liege die Regulierung der Arbeitsmärkte aber über dem Durchschnitt des Euro-Raums, was die Anpassung verzögern könnte.

Für 2009/10 erwartet die Kommission dennoch eine bescheidene Annäherung der Leistungsbilanzpositionen, und zwar als Folge der, Finanz- und Wirtschaftskrise. So dürften in den Exportnationen Deutschland und Niederlande die Oberschüsse wegen des Einbruchs des Welthandels zurückgehen. Umgekehrt erzwinge die Krise eine Korrektur der Ungleichgewichte auf den Kredit- und Immobilienmärkten, womit sich die hohen Leistungsbilanzdefizite einiger Staaten abbauen sollten. Weil aber die preisliche Wettbewerbsfähigkeit dadurch nur begrenzt angeglichen werde, seien die Korrekturen mit hohen Kosten in Form von Arbeitslosigkeit und einer Unterauslastung von Kapital verbunden. Nötig wären deshalb gemäss Bericht politische Massnahmen, die zum Beispiel durch die Steigerung der Produktivität und die Dämpfung der Lohnkosten an den Wurzeln der Fehlentwicklungen ansetzen. Spezialbericht in: Quarterly Report on the Euro Area. Vol. 8, No. 1 (2009); NZZ, 14. April 2009, S. 13


Reform der EU-Regeln zur Arbeitszeit gescheitert

Kurzinfos April 09

Delegationen des EU-Parlaments (EP) und der EU-Mitgliedstaaten haben sich in einer letzten Verhandlungsrunde in der Nacht auf Dienstag, 28. April 2009, nicht auf einen Kompromiss zur Reform der geltenden EU-Arbeitszeit-Richtlinie einigen können. Da sämtliche Etappen des Gesetzgebungsverfahrens ausgeschöpft sind, ist damit das Vorhaben nach fast fünf jährigem Ringen gescheitert, und die geltenden Regeln bleiben in Kraft.

Die Zähne ausgebissen haben sich die Unterhändler zum einen am «Opt-out»: Laut der geltenden Richtlinie (Gesetz) können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen Überschreitungen der als Grundregel geltenden durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche zullassen. Das EP wollte dieses Opt-out nach einer Übergangsfrist abschaffen; der Ministerrat (Gremium der Mitgliedstaaten) hatte seine Beibehaltung gefordert, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen als bisher. Das einst von Grossbritannien erwirkte Opt-out wird mittlerweile von 14 EU-Staaten genutzt.

Die zweite Streitfrage betraf die Behandlung von Bereitschaftsdiensten beispielsweise im Spital. Weil sich die derzeitige Richtlinie hierzu ausschweigt, werden Bereitschaftsdienste, die am Arbeitsplatz zugebracht werden müssen, laut dem EU-Gerichtshof voll der Arbeitszeit zugerechnet werden. Die Umsetzung dieser Interpretation stellt viele Mitgliedstaaten vor Probleme. Deshalb war geplant, mit der nun gescheiterten Reform neue, differenziertere Vorgaben für Bereitschaftsdienste: einzuführen.

EU-Arbeitskommissar Spidla zeigte sich in einer Stellungnahme bitter enttäuscht über das Scheitern der Verhandlungen. Der Status quo sei wahrscheinlich keine langfristige Lösung, erklärte er vor allem unter Verweis auf die Bereitschaftsdienst-Urteile. Das wahrscheinliche Resultat sei, dass nun noch mehr Staaten auf das Opt-out zurückgreifen würden. Die EU-Kommission müsse über das Ergebnis nachdenken und über allfällige nächste Schritte entscheiden. Die Behörde wird laut einer Sprecherin auch prüfen, ob inzwischen alle Mitgliedstaaten im Einklang mit der geltenden Richtlinie und der Bereitschaftsdienst-Rechtsprechung stehen. Falls nicht, sind rechtliche Schritte gegen säumige Staaten möglich. NZZ, 29. April, 2009, S. 21


EU-Milch ruiniert Kleinbauern

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Seit März 09 hat die EU-Kommission mehrere zehntausend Tonnen Butter und Magermilchpulver aufgekauft, um die Milchpreise in Europa zu stabilisieren. Ende Januar 09 waren bereits die EU-Exportsubventionen für Milchprodukte wieder eingeführt worden. Das kritisieren die Entwicklungsorganisation Oxfam und die alternative Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die strukturellen Probleme der EU-Milchwirtschaft blieben ungelöst, sagte Marita Wiggerthale, Handeisexpertin von Oxfam Deutschland.

Entwicklungsländer sind wichtige Absatzmärkte für europäische Agrarprodukte. 2007 gingen dorthin mehr als zwei Drittel der Milchexporte. "Die billigen Milchpulver- und Frischmilchimporte unterbieten die Preise der einheimischen Kleinbauern und gefährden ihre Existenzgrundlagen", so Wiggerthale. Hunderttausende Kleinbauern könnten mit subventionierten Dumpingpreisen nicht mithalten, sagte Berit Thomsen von der AbL. Die Folgen seien Armut und Hunger. Die Agrarpolitik in Deutschland und Europa habe durch die Ausweitung der Milchquote dieses Dumping provoziert - auch zulasten der Milcherzeuger in Deutschland. Oxfam, www.kurzlink.de/oxfam-milchexporte; www.milchdumping-stoppen.de; www.abl-ev.de, umwelt aktuell, April 2009, S. 18.


Schengen – Vereinfachung des Informationsaustausches

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Der Nationalrat will den Informationsaustausch mit den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten vereinfachen. Er hat am Dienstag als Erstrat mit 87 zu 42 Stimmen ein entsprechendes Bundesgesetz gutgeheissen, das sich aus einer Weiterentwicklung des Schengen-Rechts durch die EU ergibt. Die Schweiz hat bis Februar 2010 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Angesichts der gegenwärtigen Kontroverse um das Bankgeheimnis und die Amtshilfe der Schweiz in Steuersachen war das Thema Informationsaustausch auch für die europhile Rechte von einiger Brisanz. In der Debatte wurde indes mehrfach betont, dass das neue Bundesgesetz an der derzeit geltenden Rechtslage nichts ändere und die Schweiz auch künftig Informationen nur nach Massgabe der landesrechtlichen Bestimmungen übermitteln werde. «Wir tauschen gestützt auf das neue Gesetz nichts aus, was wir nicht bereits nach dem geltenden Recht austauschen dürften», formulierte es der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Und Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf versicherte, dass das Bankgeheimnis unberührt bleibe. Die Vorlage erlaube keinen Informationsaustausch bei Steuerhinterziehung und habe keine Geltung für Steuerbehörden.

Die SVP-Fraktion gab sich mit solchen Aussagen aber nicht zufrieden. Das Gesetz enthalte zu viele Generalklauseln, welche die Privatsphäre und das Berufsgeheimnis aushebelten, kritisierte der Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander. Sein Nichteintretensantrag sowie sämtliche Anträge von SVP-Seite, den Informationsaustausch enger zu fassen, wurden indes abgelehnt.

Das neue Gesetz zielt darauf hin, dass Informationen zur Verfolgung und Verhütung von Delikten international vereinfacht ausgetauscht werden können. Im Prinzip soll dies nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage der ausländischen Strafverfolgungsbehörden geschehen. Auch soll die Schweiz den Schengen-Staaten nur solche Informationen übermitteln, die bereits vorhanden sind und auf die ohne prozessuale Zwangsmassnahmen zugegriffen werden kann. Daneben sieht die Vorlage aber neu auch den «spontanen» Informationsaustausch vor: Bei gewissen Delikten sollen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes den Schengen-Staaten nicht auf Anfrage, sondern unaufgefordert Daten zur Verfügung stellen. Diese Neuerung sorgte nicht nur bei der SVP, sondern auch bei den Grünen für Protest. Diese Regelung gehe zu weit und könne «in der Dunkelkammer der Datenflüsse» zu Missbräuchen führen, meinte Daniel Vischer (gp., Zürich). Die Ratsmehrheit folgte indes der Argumentation von Justizministerin Widmer-Schlumpf, dass es sich um eine verbindliche Vorgabe handle und zudem sichergestellt sei, dass nur bei einem hinreichenden, konkreten Verdacht spontan informiert werden dürfe. NZZ, 29. April 2009, S. 16.

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