Kurzinfos April 2026


Die schockierende Rückkehr von Antipersonenminen nach Europa

Kurzinfos April 2026

Im März 2025 kündigten die Regierungen Estlands, Lettlands, Litauens und Polens ihre Absicht an, gemeinsam aus dem Ottawa-Übereinkommen auszutreten. Finnland folgte im April 2025. Dieser Schritt mehrerer EU-Mitgliedstaaten markiert eine beunruhigende Wende in der nationalen Sicherheitspolitik und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Union hinsichtlich ihrer eigenen Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

Seit Jahrzehnten ist die EU ein Befürworter des Ottawa-Übereinkommens. In den EU-Strategien zu konventionellen Waffen werden Antipersonenminen ausdrücklich als wahllos wirkende Waffen verurteilt, die weit über das Schlachtfeld hinaus Schaden anrichten. Und doch weigerte sich die EU, auch nur Worte der Verurteilung auszusprechen, als mehrere ihrer eigenen Mitglieder diesen Konsens offen aufkündigten.

Laut internationalen Beobachtungsorganisationen sind etwa 80 bis 85 Prozent der Opfer von Antipersonenminen weltweit Zivilisten, darunter viele Kinder. April 2026, People's News, https://www.people.ie/­news/­PN-284.pdf


EU-Kommission: EU-Mercosur-Freihandelsvertrag wird „vorläufig angewendet"

Kurzinfos April 2026

Die Europäische Union entwickelt sich immer mehr zur Abrissbirne demokratischer Standards. So zum Beispiel, dass Gesetze erst der parlamentarischen Zustimmung bedürfen, bevor sie in Kraft treten. Damit will man sich nicht mehr länger aufhalten. Das EU-Mercosur-Abkommen soll „vorläufig in Kraft gesetzt" werden, obwohl das EU-Parlament seine Zustimmung noch gar nicht gegeben hat und eine Prüfung des EuGH noch aussteht.

Die Selbstherrlichkeit der Exekutive tritt immer mehr anstelle des Parlaments und der Gewaltenteilung. Um die Interessen der Großkonzerne durchzusetzen, will man sich nicht mehr länger mit demokratischen Gepflogenheiten aufhalten.

Die Durchsetzung des EU-Mercosur-Freihandelsabkommen ist dafür ein Paradebeispiel. Zuerst eliminierte man die Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente, indem man diese Freihandelsabkommen eigenmächtig zu einem „EU-only"-Abkommen erklärte, das der parlamentarischen Abstimmung auf der Ebene der Nationalstaaten nicht bedürfe. Dann umgeht man das EU-Parlament mit der „vorläufigen Anwendung". Der EU-Vertrag bietet für diese Umgehung der Parlamente und Rechtsstaatlichkeit die entsprechenden Schlupflöcher. April 2026, https://www.solidarwerkstatt.at/­demokratie-politik/­eu-kommission-trumpt-eu-mercosur-freihandelsvertrag-wird-vorlaeufig-angewendet-ohne-zustimmung-der-eu-parlaments


Der Einfluss der Multis auf die EU!

Kurzinfos April 2026

Die EU befindet sich auf einem beispiellosen Deregulierungskurs (Omnibus-Pakete). Zahlreiche Errungenschaften in den Bereichen Umweltregulierung, soziale Rechte, digitale Rechte und Klimapolitik werden rasch und systematisch zurückgenommen. In einem neuen Bericht mit dem Titel „So sieht Unternehmensvereinnahmung aus“ zeigt Corporate Europe Observatory, wie diese sogenannte „Vereinfachungsagenda“ ein gemeinsames Unterfangen von EU-Kommissaren und Lobbygruppen ist (https://corporateeurope.org/­sites/­default/­files/­2026-03/­REPORT_CORPORATE%20CAPTURE.pdf) .

Zwar sind Deregulierungskampagnen in der Brüsseler Politik nichts Neues, doch diese sticht durch ihren Umfang und ihre Methodik hervor: Allen EU-Kommissaren werden strenge Verpflichtungen auferlegt, die Deregulierung voranzutreiben, und sie soll über Jahre hinweg andauern. Unternehmenslobbyisten und andere Wirtschaftsvertreter werden eingeladen, eine wichtige Rolle zu übernehmen.

In dem Bericht zeigen wir, wie sich ein hohes Maß an Einfluss der Mutlis in den zahlreichen Treffen der Kommissare mit Wirtschaftsvertretern sowie in den beiden neuen Dialogformen zeigt, die zur Vorantreibung der Deregulierungsstrategie eingerichtet wurden: den sogenannten „Implementation Dialogues“ (Umsetzungsdialoge) und den „Reality Checks“ (Realitätsüberprüfung)en, die beide von Wirtschaftsvertretern dominiert werden.

Das Ergebnis ist eine Flut von Deregulierungsvorschlägen, die von der EU-Kommission in Form sogenannter „Omnibus-Pakete“ vorgelegt wurden, von denen im Jahr 2025 zehn präsentiert wurden. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die wichtigsten Vorschläge auf Forderungen bestimmter Unternehmen oder Lobbygruppen zurückzuführen sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese „Vereinfachungsagenda“ – diese Deregulierungskampagne – Gefahr läuft, den Weg für eine noch stärkere Rolle von Unternehmenslobbygruppen in der Europäischen Union in der Zukunft zu ebnen. Wir brauchen Strategien, um dies zu verhindern, darunter die Verteidigung bestehender ethischer Standards, Maßnahmen zur Eindämmung und Rücknahme der Vereinnahmung durch Unternehmen sowie eine breit angelegte Kampagne zur Verteidigung und Ausweitung von Regulierung im öffentlichen Interesse. 01. April 2026, https://corporateeurope.org/­en/­2026/­04/­what-corporate-capture-looks


Frontalangriff der Pestizid Lobby

Kurzinfos April 2026

Mit einem neuen EU-Omnibus-Gesetzespaket soll der Pestizid und Chemieindustrie ein Freifahrtschein ausgestellt werden. Auf der Strecke bleibt unsere Gesundheit. Bei einer Unterzeichnung des Vertragspaketes CH-EU müsste die Schweiz viele dieser Freifahrtscheine akzeptieren.

Die Pestizidkonzerne versuchen immer wieder, auf die Zulassung ihrer Produkte Einfluss zu nehmen. Neun Lobbygruppen der Agrarchemiebranche gaben zwischen 2020 und 2023 über 50 Millionen Euro aus, um die Reduktion von Pestiziden auf EU-Ebene zu untergraben.

Das geht zulasten kleiner Hersteller und der Allgemeinheit und führt zu Abhängigkeit von wenigen großen Unternehmen. Wer davon profitiert, ist klar: Konzerne wie Bayer und BASF & Co. Die Verlierer*innen? Verbraucher*innen und Kleinbäuer*innen und die Umwelt weltweit. Die Lebensmittelpreise und die Belastung für die Umwelt steigen. Frontalangriff auf Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft

Anstatt Pestizide endlich einzuschränken und stärken zu regulieren, will die EU-Kommission nun das genaue Gegenteil: Mit dem neuen „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ würde die Zulassung von Pestiziden weitgehend dereguliert, ohne zeitliche Begrenzung und Möglichkeit zum Widerruf. Das würde nicht nur zu noch mehr Ackergiften auf den Feldern führen – zum Schaden von Mensch und Umwelt -, sondern zudem Rechtsstaatlichkeit, Wissenschaft und Demokratie untergraben. Und das geschieht, obwohl der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im Jahr 2026 festgestellt hat, dass die bisherige Praxis der EU-Kommission, Genehmigungen für Pestizide wie Glyphosat nach Auslaufen ihres Geltungszeitraums routinemäßig zu verlängern, rechtswidrig ist. Nun drohen Schutzstandards und regelmäßige Risikobewertungen mit dem Omnisbus-Gesetzespaket abgeschafft zu werden. Das bedeutet, dass etwaige neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Risiken für Mensch und Natur nicht mehr in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden müssten und somit folgenlos blieben – es wäre ein Freifahrtschein für die gesamte Chemie- und Pestizidindustrie, ohne Aufsicht, Kontrolle oder Korrekturmechanismen - ein Frontalangriff auf Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft.

Das konterkariert die Bemühungen, dem Verlust weiterer Ökosysteme, der biologischen Vielfalt und dem Insekten- und Artensterben entgegenzuwirken, wofür die industrielle Landwirtschaft mit Pestiziden und synthetischen Düngemitteln ein Haupttreiber ist und den Klimawandel beschleunigt.

Das Verschwinden von Insekten wirkt sich nicht nur auf viele andere Arten und ganze Ökosysteme aus, sondern hat auch durch deren Bestäubungsfunktion direkten Einfluss auf Ernten und somit die Ernährungssicherheit. Tiere und Wildpflanzen sowie die Bodengesundheit mit ihren äußerst wichtigen Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze werden durch Pestizide beeinträchtigt, wie eine kürzlich in der renommierten Fachzeitschrift „nature“ veröffentlichten Metastudie zeigt.

Ein Artikel in The Science Times erklärt: „Der Schutz von Insekten ist nicht nur für die Tierwelt von entscheidender Bedeutung, sondern auch für das Überleben der Menschheit und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme weltweit“.

Elizabeth Maruma Mrema, Exekutivsekretärin des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) erklärt, dass 50% der globalen Wirtschaftsleistung direkt von der Natur abhängig sind. „Wir zerstören die Natur, obwohl unser Einkommen, unser Essen, unsere Gesundheit und die Luft, die wir atmen, von ihr abhängen.“

Gesundheitsrisiken ungeklärt

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid. Bis dato wurden schätzungsweise hunderte wenn nicht tausende Studien dazu durchgeführt. Nun kam heraus, dass die bei weitem am meisten zitierte Studie von allen, die besagt, dass Glyphosat unschädlich sei, vom Hersteller Monsanto manipuliert und deshalb kürzlich vom publizierenden Fachjournal zurückgezogen wurde.

Die WHO hat Glyphosat bereits 2015 als „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ eingestuft. Dies wurde nun durch die „Global Glyphosate Study“, der bisher umfassendsten toxikologischen Untersuchung zum Thema unter der Beteiligung von Universitäten und Instituten aus Italien, den USA und Dänemark bestätigt: Das karzinogene Potenzial von Glyphosat, vor allem im Bezug auf Leukämie, greift bereits bei Dosen, die bisher von Zulassungsbehörden als „sicher“ angesehen wurden. Doch auch neurologische Erkrankungen wie Parkinson, was bereits als Berufskrankheit bei Landwirten und Winzern anerkannt ist, gehören zu den Risiken.

Forscher aus ganz Europa sind bezüglich der Deregulierungspläne der EU-Kommission alarmiert. In einem gemeinsamen Statement zu den im Omnibus-Paket vorgeschlagenen Änderungen stellen sie fest, diese: „...gefährden eine robuste Pestizid-Risikobewertung, den Schutz von Umwelt, Biodiversität und Gesundheit.“

Pestizid-Bumerang

Länder der EU und auch Österreich exportieren gefährliche Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, in Drittländer. Von 2013 bis 2025 wurden 2.174 Exporte gefährlicher Substanzen aus Österreich gemeldet. Darunter Pestizide wie Imidacloprid und Thiamethoxam, diese sind hochgiftig für Lebewesen. Die NGO Foodwatch warnt vor einem „Pestizid-Bumerang“ bei Bananen, Birnen, Langkornreis usw. (sh. Grafik): In Österreich verbotenen Pestizide werden exportiert und kehren über den Import von Lebensmittel auf unsere Teller zurück.

Änderung der politischen Rahmenbedingungen

Vor allem aber brauchen wir eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen. Wenn wir uns, unsere Kinder und Nachkommen vor Vergiftungen durch Pestizide schützen wollen, ist es dringend notwendig, den Ausstieg aus der Pestizidverwendung zu forcieren und den Umstieg auf Alternativen, wie die regionale, ökologisch-biologische Landwirtschaft zu fördern. Um die Macht der (Pestizid)konzerne zu überwinden bzw. einzuhegen, braucht es letztendlich den Ausstieg aus den neoliberalen Freihandelsabkommen. Das größte – und für Österreich folgenreichste – ist zweifellos die Europäische Union. Eveline Steinbacher, April 2026, https://www.solidarwerkstatt.at/­umwelt-energie/­frontalangriff-der-pestizid-lobby, s. auch https://www.pan-europe.info/­eu-legislation/­food-and-feed-safety-omnibus-weaker-protection


Warum wächst die Schweiz so rasch wie fast kein anderes in Europa?

Kurzinfos April 2026

Dichtestress – das ist eines der grossen politischen Schlagworte der Schweiz. Viele Bewohner fühlen sich eingeengt: Auf den Strassen der Agglomerationen herrscht aus ihrer Sicht zu viel Stau, im Zug ist der Platz in den Stosszeiten knapp. Und die hohe Zuwanderung ist einer der Gründe, warum Wohnen im Land teilweise so teuer geworden ist.

Tatsächlich ist die Schweiz einer der stärksten Magnete für EU-Bürger in Europa, obwohl sie dem Staatenbund gar nicht angehört. Prozentual zur Bevölkerung sind 2024 – neuere Zahlen gibt es noch nicht – nur nach Luxemburg und Malta mehr EU-Bürger migriert als in die Schweiz. Erweitert man den Kreis um die Efta-Staaten, hatten auch Island und Liechtenstein eine höhere Anziehungskraft.

Luxemburg, Malta und Island weisen allerdings bloss eine Bevölkerung von einigen hunderttausend Personen auf, Liechtenstein von einigen zehntausend. Deshalb kann man sie mit der Schweiz nur bedingt vergleichen.

Zumindest einige Gemeinsamkeiten weist die Schweiz mit Luxemburg allerdings auf: Beide Länder haben ein unternehmensfreundliches Steuersystem und einen international ausgerichteten Dienstleistungssektor. Das sind Triebkräfte der Zuwanderung.

Es gibt darüber hinaus weitere Theorien, warum die Schweiz, aber auch Luxemburg auf EU-Bürger eine so starke Anziehungskraft ausüben.

• In Europa fand in den vergangenen dreissig Jahren eine Wanderung von Südost- nach Nordwesteuropa und in die grossen Agglomerationen statt. Den stärksten Sog hätten dabei diejenigen Städte entwickelt, die über einen hochentwickelten Tertiärsektor verfügten, schreibt der Brüsseler Think-Tank Espon. Das trifft auf die Schweizer Grossstädte zu.

• Espon sieht darüber hinaus eine weitere Sogwirkung: «Gut ausgebildete Migranten ballen sich in Orten, wo auch die einheimische Bevölkerung gut ausgebildet ist.» Auch das dürfte auf die Schweiz zutreffen.

• Die Schweiz ist Teil der sogenannten blauen Banane, einer Region, die gleichsam das wirtschaftliche Herz Europas ist. Sie erstreckt sich von London über die Region Benelux und das Rheinland bis nach Norditalien. Die Region ähnelt einer Banane; es ballen sich hier Ausbildungsstätten, Forschungseinrichtungen, Infrastruktur und global tätige Firmen. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften.

• Erstklassige öffentliche Dienste, ein angenehmes soziales Klima und eine verlässliche Verwaltung entfalten ebenfalls Anziehungskraft auf Zuwanderer.

• In der Schweiz sind die drei grossen europäischen Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch Landessprachen. Über 220 Millionen Menschen leben in Ländern, in denen diese Sprachen ebenfalls verwendet werden. Das senkt die Hürde einer Migration in die Schweiz.

Letztgenanntes dürfte auch einer der Gründe sein, warum die Westschweiz, das Tessin und Zürich in Europa zu den Regionen mit dem höchsten prozentualen Anteil an EU-Bürgern zählen. Nur in Luxemburg, wo Deutsch und Französisch ebenfalls Amtssprachen sind, ist er noch höher. Gleichzeitig handelt es sich bei den drei Regionen um städtische Ballungszentren mit einer diversifizierten Wirtschaft. Der Anteil der EU-Bürger an der gesamten Zuwanderung ist in der Schweiz mit 58 Prozent hoch. Kein anderes grösseres Land auf dem Kontinent erreicht diesen Wert. Vor allem die osteuropäischen Staaten sind im Vergleich damit kaum in der Lage, Europäer anzuziehen. Ökonomisch kann sich das als Nachteil herausstellen: Es fehlen die hochqualifizierten Migranten aus Westeuropa, welche für den Strukturwandel der Wirtschaft unerlässlich sind.

Die Dynamik der Schweizer Wirtschaft und die Rolle der Geografie spiegeln sich auch bei den Pendlerbewegungen. Nur Deutschland mit seiner langen Grenze weist noch mehr Grenzgänger auf als die Schweiz.

Luxemburg ist ebenfalls ein Magnet, wobei auch in dieser Hinsicht Ähnlichkeiten mit der Schweiz bestehen. Neben dem international ausgerichteten Dienstleistungssektor ist das die Lage: Luxemburg zieht in hohem Mass Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich und Belgien an. Am Morgen und am Abend stauen sich jeweils die Berufspendler. Die Infrastruktur des Grossherzogtums ist dem hohen Verkehrsaufkommen nicht gewachsen.

Obwohl in vielen EU-Ländern nach wie vor wenige Bürger aus anderen Ländern des Staatenbundes beheimatet sind, hat die Binnenmigration in der EU bis vor kurzem zugenommen. Politiker und Ökonomen betrachten diese Entwicklung allerdings unterschiedlich.

Der ehemalige EZB-Präsident Mario Draghi etwa beklagt in seinem Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, dass weiterhin nur wenige Europäer in ein anderes EU-Land zögen. Er führt das auf sprachliche und kulturelle Barrieren zurück, aber auch auf die mangelnde gegenseitige Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen. Gleichzeitig gibt es in der EU Stimmen, die kritische Aspekte der Personenfreizügigkeit betonen. So hat der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta vor zwei Jahren in einem Bericht zuhanden des EU-Rates auf einige wunde Punkte verwiesen. Erstens nannte er die EU-Binnenmigration in die blühenden Städte, wo sich die Bevölkerung teilweise über Wohnungsnot beklage. Mehr Kopfzerbrechen scheint ihm zweitens aber eine andere Folge der Personenfreizügigkeit zu bereiten: der Bevölkerungsrückgang in vielen Regionen der EU. 135 Millionen EU-Bürger, also fast ein Drittel, lebten in Gegenden, die in den vergangenen zwanzig Jahren demografisch zurückgefallen seien, sagt Letta. Dort schrumpfe die Arbeitsbevölkerung, besonders qualifizierte Angestellte fehlten. Rückläufig war die Bevölkerung in den vergangenen Jahren in sieben EU-Ländern: in Bulgarien, Griechenland, Italien, Lettland, Ungarn, Polen und der Slowakei. Teilweise hat der Bevölkerungsschwund dramatische Ausmasse angenommen. Bulgarien etwa hatte 1989, als der Eiserne Vorhang fiel, knapp 9 Millionen Einwohner. Jetzt sind es noch 6,4 Millionen.

Solche hohen Bevölkerungsverluste erschweren es den Staaten, die Infrastruktur und den Sozialstaat zu finanzieren.

Die Bevölkerung der EU wächst zwar insgesamt weiter, aber nur infolge der Zuwanderung von ausserhalb. Denn die Zahl der Todesfälle übersteigt jene der Geburten seit 2012. In der Schweiz verhält es sich dagegen nach wie vor umgekehrt: 2025 gab es 6000 mehr Geburten als Todesfälle. Das ist auch eine Folge der Zuwanderung: In die Schweiz kommen viele Menschen im gebärfähigen Alter, die hier in gesicherten Verhältnissen leben. NZZ, 22. April 2026, S. 24


Gutachten zu den EU-Verträgen: Der Bundesrat «verniedlicht» die Folgen

Kurzinfos April 2026

Wer findet, dass der Bundesrat die Bevölkerung tendenziös über das EU-Vertragspaket informiert, wird sich durch die sogenannten «Erklärvideos» des Bundes bestätigt fühlen. In mehreren Filmchen, die von der Bundeskanzlei verantwortet werden und die man sich auf den sozialen Netzwerken ansehen kann, werden die einzelnen Abkommen dargestellt. Die Videos scheinen sich an Personen zu richten, die wenig oder keine Ahnung von der Sache haben, wobei ihre Aufklärung sehr einseitig erfolgt: Die Vorteile der Verträge werden in den leuchtendsten Farben geschildert, während das Unangenehme praktisch vollständig weggelassen wird.

Nahe an einem Vollbeitritt

Ein paar Beispiele: Im «Erklärvideo» zum neuen Streitbeilegungsverfahren heisst es, dass das Schiedsgericht künftig über Streitfälle entscheiden werde – dass dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Rechtsprechung eine nicht unmassgebliche Rolle spielen, wird mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Bei der Zuwanderung wird die Schutzklausel ausgiebig gelobt, während der Hinweis fehlt, dass die Schweiz neu ein Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger und ihre Familien nach fünf Jahren Anwesenheit einführen muss. Weiter wird behauptet, dass das EU-Paket die Forschungszusammenarbeit mit der EU «auf eine solide Grundlage» stelle – obwohl die Schweiz gerade keine dauerhafte Garantie erhält.

Ob der Bundesrat mit dieser Art von Information der Sache dient, bleibe dahingestellt. Dass die Abkommen lange nicht so harmlos sind, wie sie in den Filmchen der Bundeskanzlei dargestellt werden, bestätigt ein neues Gutachten des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP), das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Autor ist Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht und ehemaliger Rektor der Universität Luzern. Er hat die Abkommen auf verfassungsrechtliche Bedeutung und Folgen für Bund und Kantone untersucht.

Richli wirft dem Bundesrat vor, die Konsequenzen zu verniedlichen. Schon der Begriff «Bilaterale III» sei unzutreffend, denn in Tat und Wahrheit handle es sich um ein Integrationsabkommen. Die Initiative für neue Rechtsakte im Anwendungsbereich der Verträge liege künftig ausschliesslich bei der EU-Kommission. Die Bundesversammlung und der Bundesrat würden ihre Kompetenzen zum Erlass von Gesetzen und Verordnungen weitgehend einbüssen. Das Vernehmlassungsverfahren entfalle, und die Schweizer Justiz sei bei der Auslegung massgebender EU-Rechtsakte künftig an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs gebunden. «Wenn das Bundesgericht und das Schiedsgericht an die Praxis des EuGH gebunden sind, hat dies mit einer bilateralen Lösung nichts mehr zu tun.»

Diese verfassungsrechtlichen Implikationen sprechen laut Richli dafür, die Abkommen dem doppelten Mehr von Volk und Ständen zu unterstellen. Dies umso mehr, als die Schweiz künftig keine neuen Abkommen mehr ohne dynamische Rechtsübernahme abschliessen könnte. «Im Extremfall könnte auf diese Weise ein sachlicher Geltungsbereich erreicht werden, der nahezu einem Vollbeitritt gleichkäme.» In seiner 120-seitigen Analyse spricht Richli auch Aspekte an, die bisher nur wenig Aufmerksamkeit erhalten haben, etwa die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und die Ernennung der Schweizer Richter. Es ist der Gemeinsame Ausschuss Schweiz-EU, der eine indikative Liste mit geeigneten Persönlichkeiten erstellt. Es sind also Beamte und Diplomaten, welche dem Bundesrat eine Liste mit möglichen Schiedsrichtern präsentieren.

Bei dieser Ausgangslage könnten Personen ins Schiedsgericht gewählt werden, die eher die Interessen der Verwaltung als jene der Wirtschaft vertreten würden und vornehmlich an einer weiteren Integration der Schweiz in die EU interessiert seien, mahnt Richli. Die Schweiz würde sich damit mit Blick auf ihre nationalen Wirtschaftsinteressen im Streitfall selber ein Bein stellen.

Die grossen Wirtschaftsverbände stehen den Abkommen im Einklang mit dem Bundesrat und der Mehrheit der Parteien positiv gegenüber. Das IWP-Gutachten sieht aber durchaus Fussangeln, die sich für die Wirtschaft nachteilig auswirken könnten. So sei es fraglich, ob die Schweizer Unternehmen und die Verbände auf politisch wichtige EU-Rechtsakte, welche die Schweiz tel quel übernehmen müsse, spürbaren Einfluss nehmen könnten. Derweil versichert der Bundesrat, dass die EU der Schweiz eine grösstmögliche Teilnahme am Prozess zur Ausarbeitung von EU-Rechtsakten durch die EU-Kommission («decision shaping») zusichere.

Auch zur Frage, ob die Verträge der Schweiz Rechtssicherheit geben, gehen die Meinungen auseinander. Der Bundesrat vertritt ein formell-prozedurales Verständnis und argumentiert, dass die institutionellen Regeln mit der dynamischen Rechtsübernahme und der Streitbeilegung für Rechtssicherheit sorgten. Richli geht es hingegen um die materielle Rechtssicherheit: Er weist darauf hin, dass es je nach der Entwicklung des EU-Rechts zu jetzt noch nicht absehbaren Kollisionen mit dem Schweizer Recht kommen könne.

Ob mit den neuen EU-Abkommen Ruhe einkehrt im Verhältnis Schweiz-EU, weiss niemand. Der Bundesrat argumentiert in diese Richtung und spricht von geregelten Beziehungen, für Richli ist das aber keineswegs gewiss. Er sieht denn auch bereits einen Hebel, den die EU betätigen kann: die Forschung. Die Schweiz habe es verpasst, sich die Beteiligung an künftigen Horizon-Programmen zu sichern. Damit riskiere sie, dass die EU sie in Zukunft zur Erreichung von Anliegen ausserhalb der Binnenmarktabkommen unter Druck setzen könne. «Dies könnte zu neuen Diskussionen führen, wie sie in den letzten Jahren geführt worden sind.» Zu denken ist etwa an die frühere Forderung der EU, das Freihandelsabkommens von 1972 ebenfalls zu «dynamisieren». NZZ, 10. April 2026, S. 7


Die EU kritisiert schärfere Schweizer Regeln für Güterzüge nach Gotthard-Unglück

Kurzinfos April 2026

Gegenwärtig berät das Parlament das neue bilaterale Paket, das die Schweiz mit der Europäischen Union ausgehandelt hat. Für bestehende und künftige Marktzugangsabkommen sollen verbindliche Spielregeln gelten, wenn die Schweiz EU-Recht übernimmt und sich die beiden Parteien nicht einigen können. Um was für Streitfälle es sich handeln könnte, war bis anhin Gegenstand von Spekulationen. Neue Differenzen zwischen der Schweiz und der EU liefern nun Anschauungsmaterial. Der Fall betrifft das Landverkehrsabkommen, einen der fünf bestehenden Verträge, die tangiert sind. Nach dem schweren Unglück im Gotthard-Basistunnel verschärfte das Bundesamt für Verkehr (BAV) im vergangenen Jahr die Sicherheitsregeln für Güterwagen. Ein Güterzug der DB war 2023 wegen eines Radbruchs entgleist. Das BAV verlangt eine häufigere Wartung, optimierte Kontrollen und strengere Vorgaben für den Raddurchmesser. Die Massnahmen gelten für alle Güterwagen, die durch die Schweiz fahren – also auch für viele aus der EU.

In Brüssel kommt das Vorgehen schlecht an. Die verschärften Regeln waren vergangene Woche im Ausschuss für Verkehr und Tourismus des EU-Parlaments ein Thema. Etliche Parlamentarier kritisierten die «unilateralen Massnahmen» der Schweiz. Diese gefährdeten das bilaterale Landverkehrsabkommen, sagte die Vorsitzende des Ausschusses, Eliza Vozemberg. Der Wettbewerb sowie der Verkehrsfluss in der Alpenregion würden gestört. Der italienische Europaparlamentarier Carlo Ciccioli sekundierte, sein Land könne nicht akzeptieren, dass der Import- und Exportverkehr behindert werde. Der Deutsche Kai Tegethoff sagte, die Regeln des EU-Binnenmarkts gälten mit dem Landverkehrsabkommen auch für die Schweiz.

Kristian Schmidt, der Direktor für Landverkehr bei der EU, zeigte zwar Verständnis für das BAV. «Es ist normal, dass man nach einem Unfall Massnahmen ergreift.» Die Schweiz habe jedoch überreagiert, wie es auch in Mitgliedsstaaten vorkomme. Schmidt verwies auf Dänemark. Das Land erliess dringliche nationale Regeln, nachdem es im Jahr 2019 auf der Brücke über den Grossen Belt zu einem Zugsunglück gekommen war.

Doch auch Schmidt kritisierte die Massnahmen des BAV. Eine Folgenabschätzung beziffere die Kosten, um die Schweizer Sicherheitsregeln umzusetzen, pro Jahr auf 150 Millionen bis eine Milliarde Euro. «Das Letzte, was der Sektor braucht, sind nationale Regeln und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Verkehr.» Es dürfe nicht passieren, dass ein Land Massnahmen ergreife, die einen negativen Dominoeffekt auf das ganze Bahnsystem hätten. Die EU könne den Binnenmarkt nicht durch eine Fragmentierung aufs Spiel setzen.

Schmidt will das Thema im Juni an der Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der EU ansprechen, der die Anwendung des Landverkehrsabkommens überwacht. Er rechnet damit, dass die beiden Parteien einen Konsens finden. Die Schweiz gehört einer Task-Force der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) an, die einheitliche Regeln für die Risikokontrolle erarbeitet. Ein erstes Paket von Massnahmen soll dieses Jahr vorliegen.

«Ich erwarte, dass die Schweiz die nationalen Regeln sofort aufhebt, wenn es eine europäische Lösung gibt», sagte Schmidt. Die Kosten der harmonisierten Regeln für die Branche dürften sich pro Jahr auf 14 bis 100 Millionen Euro belaufen. Ein gemeinsames Vorgehen sei günstiger und für den europäischen Bahngüterverkehr weniger disruptiv.

Das BAV rechtfertigt sein Vorgehen damit, dass europaweit keine verbindlichen Regeln in Sicht waren, die die Gefahr defekter Räder zeitnah beseitigen. Es hält an seiner Verfügung fest. «Unseres Erachtens stehen die Massnahmen nicht im Widerspruch zum Landverkehrsabkommen», sagt der Sprecher Michael Müller. Sofortige nationale Sicherheitsmassnahmen seien zulässig, wenn ein ernstes Sicherheitsrisiko vorliege.

Das BAV bestreitet nicht, dass die verschärften Auflagen zu Mehrkosten führen. Die von der EU genannten Beträge seien aber deutlich zu hoch, sagt Müller. Der Mehraufwand müsse in Relation zu den Kosten gesetzt werden, die bei Unfällen wegen Radbrüchen drohten. Allein die Entgleisung im Gotthard-Basistunnel habe einen Sachschaden von gegen 150 Millionen Franken verursacht. Die Kosten der riesigen Zahl von Zugsausfällen dürften ebenfalls im dreistelligen Millionenbereich liegen. Komme es systematisch zu Radbrüchen und schweren Unfällen, seien zudem die volkswirtschaftlichen Kosten hoch.

Auch das BAV ist jedoch zuversichtlich, dass die Arbeiten in der Task-Force der ERA auf gutem Weg sind. Man setze sich weiterhin für eine wirksame Lösung auf gesamteuropäischer Ebene ein, sagt Müller. Wenn neue Erkenntnisse vorlägen, seien Anpassungen an den angeordneten Massnahmen denkbar.

Die Kritik aus Brüssel ist auf der Linie der Verlader und Wagenhalter in der Schweiz. Sie warnen vor den hohen Kosten der Auflagen, was den ohnehin kriselnden Bahngüterverkehr weiter schwäche. Dieser ist stark europäisch ausgerichtet und auf harmonisierte Regeln angewiesen, um im Wettbewerb mit der Strasse zu bestehen. Mit dem Landverkehrsabkommen haben die Schweiz und die EU den Güterverkehr liberalisiert. Wagenhalter haben beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Verfügung des BAV geklagt. Deshalb sind die Massnahmen vorderhand ausgesetzt.

Nicht für die Branche spricht allerdings, dass es seit der Entgleisung im Gotthard-Basistunnel zu weiteren schweren Unfällen gekommen ist. Ende Dezember 2025 entgleiste bei Rosenheim in Deutschland ein Güterzug. Der Zwischenbericht der Bundesstelle für die Unfalluntersuchung (BEU) zeigt, dass dafür ebenfalls ein gebrochenes Rad eines Wagens die Ursache war. Der Zug beförderte Gefahrgut. Nur mit Glück blieb es bei schweren Schäden an der Infrastruktur.

Wenige Tage davor war südlich von Hannover bereits ein Güterzug entgleist. Gemäss dem Zwischenbericht der BEU war dafür ebenso ein Radbruch an einem Wagen verantwortlich. Die Schäden an der Bahninfrastruktur waren massiv. Die Häufung solcher Unfälle durch Radbrüche dürfte in die Arbeiten der europäischen Task-Force hineinfliessen.

Gibt es zwischen der Schweiz und der EU keinen Konsens, blieben die Differenzen ungelöst. Mit dem angepassten Landverkehrsabkommen könnte die EU künftig verlangen, dass der Streit juristisch geklärt wird. Der Chefbeamte Schmidt machte vor dem Ausschuss klar, was die EU von den neuen Spielregeln erwartet. Die dynamische Rechtsübernahme werde zu einer stärkeren Angleichung an die europäischen Vorschriften führen. Zudem werde die Rolle der ERA gegenüber der Schweiz gestärkt. NZZ, 17. April 2026, S. 7


Die EU gefährdet mit ihren Massnahmen die Schweizer Stahlindustrie

Kurzinfos April 2026

Kein grosses Land will auf eine eigene Stahlindustrie verzichten. Zu wichtig ist der Werkstoff für die Produktion von Rüstungs- und Energiegütern. Das ist auch ein Grund, warum viele Regierungen den Sektor mit Subventionen überschütten, etwa China. Global gemessen, sind Schweizer Anbieter wie Steeltec oder Stahl Gerlafingen kleine Fische – entsprechend heftig setzt ihnen die Geopolitik zu.

Derzeit ist nicht einmal völlig klar, wie verlässlich die EU als Handelspartner der Schweiz noch ist. Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament haben sich in der Nacht auf Dienstag, 14. April 2026, nämlich auf einschneidende Schutzmassnahmen für die eigene Stahlindustrie geeinigt. Ab dem 1. Juli ist auf Stahlimporte ein Zoll von 50 Prozent vorgesehen. Er wird fällig, wenn ein stark reduziertes Importkontingent von 18,3 Millionen Tonnen ausgeschöpft ist.

Im Vergleich mit dem herrschenden Regime ist das eine massive Verschärfung. Derzeit gilt ein Zoll von 25 Prozent, sobald die Einfuhren die Schwelle von 34,5 Millionen Tonnen erreicht haben. Zudem hatten die Schweiz und andere Exportländer von der EU Quoten zugeteilt bekommen, die teilweise gar nie ausgeschöpft worden sind. Die Schweizer Firmen konnten mit diesem Regime leben. Die Länderquoten waren genügend gross und behinderten die Ausfuhren nicht. Problematischer waren zusätzliche Globalkontingente, die sich die Schweiz mit anderen Staaten teilen musste und die jeweils rasch ausgeschöpft waren. Dann kam der Zoll von 25 Prozent zum Zug, der den Handel unterband.

Alles wird nun davon abhängen, ob Schweizer Firmen auch nach dem 1. Juli von der EU Importquoten erhalten. Ohne diese würde die ohnehin kriselnde Stahlindustrie untergehen, da sie fast ausschliesslich in die EU exportiert. Die Verhandlungen mit der EU sollen demnächst im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) beginnen, sagt eine Sprecherin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). «Wir haben die Erwartung, dass die Schweiz eine länderspezifische Quote erhält, die den bisherigen Stahlexport nicht behindert», betont Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor beim Industrieverband Swissmem. Mit ihrem Zollregime setzt die EU ihren Ruf aufs Spiel. Gerne gibt sie sich als Verteidigerin von möglichst viel freiem Handel. Hohe Zölle und Quoten passen schlecht in dieses Bild. Die EU rechtfertigt sich mit dem Argument, dass sie ihren Markt angesichts der Subventionen, die viele Länder ausschütteten, verteidigen müsse: Sonst werde man mit ausländischem Stahl überschwemmt.

Gleichzeitig setzen die Mitgliedsländer und die gut organisierten Gewerkschaften die Kommission unter Druck. Die Stahlfirmen in der EU beschäftigen rund 300 000 Angestellte, sind aber bloss zu rund 65 Prozent ausgelastet. Schliesst ein Werk, ist das für eine Region verheerend. Tausenden von Angestellten droht dann die Arbeitslosigkeit.

Gleichzeitig hat das Vorgehen der EU gerade beim Schweizer Bundesrat Befremden ausgelöst. Während die Schweiz nämlich dem Quoten-Zoll-Regime unterworfen sein wird, ist das bei den drei Efta-Ländern Norwegen, Island, Liechtenstein, die dem EWR angehören, nicht der Fall. Offenbar haben sie bei der EU-Kommission erfolgreich lobbyiert. Die Schweiz hat das mit verschiedenen Argumenten auch probiert. Die Regierung wies etwa darauf hin, dass die Stahlproduzenten des Landes so klein seien, dass sie nichts zu den globalen Überkapazitäten beitrügen. Zudem sei die Schweiz ein Nettoimporteur des Werkstoffs. Und vor allem: Das Land sei über die bilateralen Verträge in einigen Bereichen Teil des EU-Binnenmarkts. Da hat der demokratiemüde Bundesrat schon erste Erfahrungen mit «decision shaping» gemacht. NZZ, 15. April 2026, S. 22


Wie das Tessin die Mafia fernzuhalten versucht – und Bern zähneknirschend zuschaut

Kurzinfos April 2026

Das Tessin verlangt von EU-Bürgern für eine Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug, obwohl das gegen die Personenfreizügigkeit ist. Die Verhaftung von mutmasslichen Mitgliedern der ’Ndrangheta und der Camorra rückt diese Praxis in ein neues Licht.

In diesem Februar erlangte das Bündner Dorf Roveredo unrühmliche Bekanntheit. Bei einer international koordinierten Aktion nahm die Polizei sieben Personen in Italien und Frankreich fest, die für kriminelle Organisationen arbeiteten. Nachdem die Ermittler monatelang verdächtige Geldspuren quer durch Europa verfolgt hatten, entdeckten sie ein ausgeklügeltes System, mit dem Millionengewinne aus dem Kokainhandel der Camorra und der ’Ndrangheta gewaschen und in Immobilien und Luxusgüter investiert wurden. Für die Bündner Behörden besonders unangenehm: Vier der festgenommenen Personen verfügten über eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons und wohnten seit Jahren in Roveredo.

Bald zeigte sich: Der Fall hat auch eine politische Dimension, die bis nach Brüssel reicht. Einer der vier Verhafteten, ein 52-jähriger Italiener, hatte bereits im Tessin ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung gestellt, wurde dort aber wegen einer Vorstrafe abgewiesen. Daraufhin stellte er im Kanton Graubünden ein Gesuch für eine Bewilligung – und bekam sie. Kurz darauf informierten die Tessiner Behörden ihre Bündner Kollegen, dass sie dem Mann die Bewilligung verweigert hatten. Die Bündner prüften den Fall nochmals, kamen aber zum Schluss, dass alles korrekt abgelaufen war. Die Vorstrafen seien nicht schwerwiegend genug, um die Bewilligung zu verweigern. Der Mann durfte bleiben – bis ihn die Polizei im Ausland verhaftete.

Wie kommt es, dass ein Kanton einem vorbestraften Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung verweigert, ein anderer aber nicht? Warum kann ein mutmassliches Mitglied einer kriminellen Vereinigung über Jahre in einem Kanton wohnen und unbehelligt seinen Geschäften nachgehen, nachdem er in einem anderen Kanton abgewiesen worden ist? Weshalb hat das Tessin in diesem Fall sofort reagiert, der Kanton Graubünden dagegen erst Jahre später, nach einer internationalen Polizeioperation?

Klar ist zumindest, warum die Tessiner dem Mann die Bewilligung verweigert hatten, die Bündner aber nicht. Die einfache Antwort: Die Bündner haben sich an das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gehalten. Seit die Schweiz im Jahr 1999 das Abkommen mit der EU abgeschlossen hat, dürfen die kantonalen Migrationsbehörden von EU- und Efta-Bürgern nicht mehr systematisch einen Strafregisterauszug verlangen, wenn diese eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragen. Der 52-jährige Italiener konnte also davon ausgehen, dass der Kanton Graubünden von seinen Vorstrafen nichts erfährt.

Anders im Tessin. Der Kanton stemmt sich seit Jahren gegen diese Regel – und hält sich auch nicht mehr daran. Seit 2015 verlangen die Behörden in Bellinzona einen Strafregisterauszug von allen EU- und Efta-Bürgern, die eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen. Der Kanton bezeichnet diese Praxis auf Anfrage als «ausserordentliche Massnahme, die vom Staatsrat in der Erwartung verabschiedet wurde, dass eine gültige Alternative verfügbar wird». Auf diese Alternative wartet der Kanton bis heute.

Tatsächlich hat das Tessin dazu schon im Jahr 2015 zwei Standesinitiativen in Bern eingereicht. Die erste sollte erwirken, dass alle Kantone von EU-Bürgern, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, systematisch einen Strafregisterauszug einfordern können. Mit der zweiten verlangte das Tessin eine Debatte über die Regeln für entsandte Arbeitnehmer. Beide Initiativen sind noch immer hängig – und beide stehen in direktem Widerspruch zur Personenfreizügigkeit.

Die beiden Standesinitiativen sind allerdings nicht wirkungslos geblieben. Sie führten unter anderem dazu, dass die Schweiz sich um einen Beitritt zum European Criminal Records Information System (Ecris) bemüht. Ecris ist die elektronische Vernetzung der Strafregisterdatenbanken aller EU-Mitgliedstaaten. Der Bundesrat hat zwar bereits betont, dass das systematische Abfragen von Strafregisterauszügen auch mit Ecris unzulässig bleiben wird. Für die Tessiner wäre ein Beitritt aber zumindest ein Fortschritt. Es würde zwar die systematische Rasterfahndung nicht legalisieren, aber den Informationsaustausch der Behörden bei begründeten Einzelfällen massiv beschleunigen.

Die Standesinitiativen und das hängige Beitrittsgesuch für Ecris dürften auch der Grund sein, weswegen Bern das Tessin seit Jahren gewähren lässt. Würde der Bund den Kanton zwingen, auf die Einholung von Strafregisterauszügen zu verzichten, könnte dies zu einem politischen Kräftemessen mit offenem Ausgang führen. Solange man das Tessin machen lässt, bleibt alles beim Status quo.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) äussert sich dazu jedenfalls nur vage. Das SEM bzw. das Justizdepartement könnte die Kantone daran erinnern, dass sie sich an die Bestimmungen des FZA halten müssen. In diesem Zusammenhang stünden das SEM und das EJPD «in regelmässigem Kontakt mit den zuständigen Amtsvorstehenden und Regierungsrätinnen und Regierungsräten».

In Brüssel hat man die Tessiner Praxis schon länger im Visier, bis heute ohne Konsequenzen. Die Europäische Kommission äussert sich auf Anfrage ebenfalls nur allgemein und verweist auf die juristischen Bestimmungen. «Wenn es zwingend erforderlich ist, können die Schweizer Behörden bei den Behörden der EU-Mitgliedstaaten polizeiliche Auskünfte über Vorstrafen einer Person anfordern. Sie dürfen jedoch keinen Strafregisterauszug und keine Selbstdeklaration vom Antragsteller einer Aufenthaltsbewilligung verlangen», teilt eine Sprecherin der Kommission mit. Was das Tessin betreffe, habe die Kommission das Thema «regelmässig in den Sitzungen des durch das FZA eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Sprache gebracht».

Offensichtlich kamen die Brüsseler Anmerkungen gar nie im Tessin an. Die Regierung schreibt jedenfalls dazu: «In jüngster Zeit gab es weder Kritik noch formelle Rügen. Die Massnahme wurde als Praxis etabliert und wirft keine besonderen Probleme auf, wenn man bedenkt, dass sie von den Gesuchstellern selbst als eine Massnahme wahrgenommen wird, die auch zu ihrem eigenen Schutz dient.»

Wie wirksam die Tessiner Bewilligungspraxis ist, lässt sich nicht sagen. Der Kanton erfasst die Zahlen zu den wegen Vorstrafen verweigerten Aufenthaltsbewilligungen nicht separat. Die Statistik gibt aber Anhaltspunkte. Dort sind für das Jahr 2024 insgesamt 844 Fälle mit «Entscheidgebühren» verbucht. In dieser Rubrik werden nur jene Fälle erfasst, in denen das kantonale Migrationsamt eine kostenpflichtige, negative Verfügung erlassen hat. Wie viele dieser 844 Fälle effektiv auf Vorstrafen zurückzuführen sind, lässt sich aber nicht eruieren.

Aus Sicht des Kantons hat sich die Praxis dennoch bewährt. Die Verhaftungen im Februar hätten gezeigt, dass das Tessin dank der Prüfung des Strafregisterauszugs verhindert habe, dass einer Person mit potenziellen Verbindungen zur Camorra und zur ’Ndrangheta eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden sei. «Die Massnahme wäre noch wirksamer, würde sie von allen Kantonen übernommen», schreibt die Regierung und versetzt damit den Kollegen in Graubünden einen Seitenhieb. NZZ, 11. April 2026, S. 11


EU gegen Aufspaltung des Pakets Schweiz-EU

Kurzinfos April 2026

Die neuen bilateralen Abkommen werden wohl nicht alle gleichzeitig an die Urne kommen. Das ärgert die EU. Sie stört sich daran, dass die neuen bilateralen Abkommen in der Schweiz politisch nicht als das behandelt werden sollen, als was sie verhandelt worden sind: als ein einziges Gesamtpaket.

Dass namhafte Befürworter der Verträge von FDP bis SP damit liebäugeln, das grosse Paket aufzuteilen, hat sich schon länger abgezeichnet. In aller Deutlichkeit hat sich etwa der FDP-Nationalrat Simon Michel im März in einem Streitgespräch in der NZZ für eine Variante mit mindestens zwei Volksabstimmungen ausgesprochen. Über die Ostertage nahmen die Tamedia-Zeitungen das Thema auf und berichteten, dieser Plan finde im Parlament breite Unterstützung. Die EU will ebenfalls, dass die Verträge als Ganzes behandelt werden. «Alles oder nichts»: Das war – frei übersetzt – die Botschaft, die der Chefunterhändler der EU Schweizer Aussenpolitikern bei einem Besuch in Brüssel vergangenen November überbrachte.

Den Bundesrat kümmert es wenig. Von vorauseilendem Gehorsam kann zumindest in diesem Fall keine Rede sein. Zwar haben Aussenminister Ignazio Cassis und seine Bundesratskollegen das Paket nicht vollends aufgeschnürt, sondern es im Rahmen eines einzigen Geschäfts an das Parlament überwiesen. Aber sie haben die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit das Parlament die ganze Vorlage problemlos etappieren kann. Namentlich haben sie die diversen Abkommen und die dazugehörigen Gesetzesänderungen in zwei Teile mit total vier Bundesbeschlüssen abgepackt:

Teil «Stabilisierung»

Erweiterung von fünf bestehenden bilateralen Abkommen wie der Personenfreizügigkeit u. a. durch Regeln zur Rechtsübernahme und zur Streitbeilegung, Teilnahme am EU-Forschungsprogramm, höhere Kohäsionsbeiträge

Teil «Weiterentwicklung»

neues Stromabkommen
neues Abkommen zur Lebensmittelsicherheit
neues Gesundheitsabkommen (nur Kooperation, ohne Marktzugang)

Diese Aufteilung erlaubt zum Beispiel folgendes Vorgehen: Das Parlament verabschiedet zuerst die «Stabilisierung», lässt sich jedoch für die neuen Verträge mehr Zeit. Vor allem beim Strom stehen viele Fragen im Raum. Auch die Volksabstimmungen würden in diesem Fall gestaffelt stattfinden. Zuerst käme einzig die «Stabilisierung» an die Urne (frühestens im Juni 2027, wohl eher 2028). Die neuen Verträge könnten 2029 folgen. Mehr Zeit darf die Schweiz kaum verstreichen lassen, weil die EU mit der Ratifizierung aller Verträge wohl abwarten wird, bis sämtliche Entscheide vorliegen.

Offiziell spricht der Bundesrat weiterhin von «einem Paket» – alles andere wäre auch ein Affront gegenüber der EU. Faktisch jedoch hat er sich mittlerweile klar von dieser Logik verabschiedet. In seiner Botschaft steht etwa dieser Satz: «Der Stabilisierungsteil kann auch dann in Kraft treten, wenn ein oder mehrere Abkommen des Weiterentwicklungsteils abgelehnt werden.»

Konkret: Obwohl die Schweiz mit der EU explizit ein Gesamtpaket verhandelt hat, ist sie laut dem Bundesrat frei, nachträglich einzelne Teile davon abzulehnen. Nach dieser Lesart gibt es eine einzige, wichtige Einschränkung: Die drei neuen Abkommen können nur in Kraft treten, wenn auch der «Stabilisierungsteil» angenommen wird. Das Umgekehrte aber ist aus Berner Sicht zulässig: Sollte das Stimmvolk die drei neuen Abkommen allesamt ablehnen, die «Stabilisierung» mit den bestehenden Verträgen aber gutheissen, könnte diese trotzdem in Kraft treten. Davon geht zumindest der Bundesrat aus.

Die EU sieht es anders. Nach ihrer Darstellung sind die Teile des Pakets «untrennbar verknüpft» und bilden ein «kohärentes Ganzes». Die grosse Frage ist, wie die EU und ihre Mitgliedsländer reagieren, wenn die Schweiz beispielsweise die «Stabilisierung» und das Gesundheitsabkommen gutheisst, das Strom- und das Lebensmittelabkommen hingegen verwirft. Die EU vermeidet klare Aussagen, offenkundig auch, um die Debatte in der Schweiz nicht zu stören.

Umso mehr drängt sich die Frage auf, woher der Bundesrat die Zuversicht nimmt, dass die EU eine einseitige Aufspaltung des Pakets durch die Schweiz akzeptieren würde. Die Frage, ob es offizielle oder informelle Signale in diese Richtung gibt, lässt das Aussendepartement offen. Stattdessen hält es fest, im Falle einer etappierten Abstimmung müssten «die Modalitäten des Inkrafttretens zu gegebenem Zeitpunkt mit der EU vereinbart werden». Und dann kommt es: Sollte eines der drei neuen Abkommen vom Volk abgelehnt werden, «können die anderen Abkommen aus rechtlicher Sicht dennoch in Kraft treten».

Viele Befürworter hierzulande zeigen sich zuversichtlich, dass die EU damit leben könnte, wenn die Schweiz einzig die «Stabilisierung» gutheisst. Für diese These spricht, dass damit das ursprüngliche Anliegen, an dem die EU seit mehr als zehn Jahren festhält, erfüllt wäre: Die bilaterale Beziehung Schweiz-EU bekäme eine neue institutionelle Basis – sie würde auf ein neues, verbindlicheres Niveau gehoben. Vor allem mit der dynamischen Rechtsübernahme im Bereich der betroffenen Abkommen wäre ein zentrales Anliegen der EU erfüllt. Es wäre wohl auch klar, dass bei künftigen Abkommen dieselben Spielregeln gälten.

Hinzu kommt, dass die drei neuen Abkommen zunächst auf Wunsch der Schweiz in das Paket integriert wurden. Zwar sind sie offenkundig auch für die EU interessant, sonst würde sie nicht so beharrlich am Paket-Ansatz festhalten. Aber die EU könnte davon ausgehen, dass die drei neuen Abkommen nach einer Ablehnung später wieder zum Thema würden – und dass dannzumal nicht mehr über Grundsätzliches wie die Rechtsübernahme diskutiert werden muss. NZZ, 9. April 2026, S. 7

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