Professor für Europarecht: EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung ist nichtig!
Dr. Adrian Hollaender ist ao. Univ.Prof. für Europarecht sowie internationale Grund- und Menschenrechte an der Staatlichen Universität Klausenburg (Partneruniversität der Univ. Wien, Associate Professor for International Law and Human Rights an der International University Vienna, Leiter des Zentrums für Rechtsforschung und Vorsitzender des Grundrechtskonvents im österreichischen Parlament. Dr. Adrian Hollaender hat für die Europäische Vereinigung für Bürgerrechte (EFCR) ein Gutachten geschrieben (http://www.efcr.at/tmp_de/files/111.pdf), in dem er rechtlich nachweist, dass eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag zwingend geboten ist, da dieser Vertrag eine Gesamtänderung der Verfassung bewirkt. Wörtlich heißt es: "Die Unterlassung einer solchen Volksabstimmung wäre nicht nur eine derart offenkundige und schwerwiegende Verfassungsverletzung, dass der Bundespräsident eine allfällige Beurkundung zu verweigern hätte (...), sondern würde überdies zur absoluten Nichtigkeit der auf eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne verfassungsrechtliche Legitimation durch ein Verfahren nach Artikel 44 Absatz 3 B-VG abzielenden Teile des EU-Reformvertrags in Bezug auf die österreichische Rechtsordnung führen, was jedenfalls eine nicht vertretbare schwelende Rechtsunsicherheit bewirken würde. Ein Verzicht auf eine (aus den genannten Gründen mehrfach gebotene) Volksabstimmung käme im Ergebnis einer Aufgabe der - bisher als zentrale Norm zur Absicherung der österreichischen Bundesverfassung verstandenen - verfassungsrechtlichen Grundlagenschranke des Artikel 44 Absatz 3 B-VG gleich." Rundbrief Nr. 22-2007, 12. Dezember 2007, Werkstatt Frieden & Solidarität , Waltherstr. 15, 4020 Linz, www.werkstatt.or.at
