Mit der Einleitung bzw. Fortsetzung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark, Italien und die Niederlande hat die EU-Kommission am Mittwoch ihren Kampf gegen «goldene Aktien» fortgesetzt. Dabei geht es um Sonderrechte des Staates in (teil)privatisierten Gesellschaften, die aus Sicht der Kommission den Einstieg ausländischer Anleger behindern bzw. feindliche Übernahmen abwehren könnten und damit gegen die EU-Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit verstossen. Im niederländischen Fall sind derartige Vorrechte in den Statuten der Telekom-Gesellschaft KPN und des Post- und Logistikunternehmens TNT enthalten. Zwar anerkennt die Kommission, dass die Sicherstellung eines Service public von Telekom- und Postdiensten staatliche Eingriffe im Allgemeininteresse rechtfertige, doch gehen die Sonderrechte aus ihrer Sicht über das Angemessene und Verhältnismässige hinaus. Deshalb fordert sie die Niederlande in einer «mit Gründen versehenen Stellungnahme», dem zweiten Schritt des Verfahrens, zu einer Überprüfung auf. Kommt der Staat dem Ersuchen nicht binnen zweier Monate nach, kann Brüssel den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.
Im italienischen Fall geht es um horizontale Vorgaben aus dem Privatisierungsgesetz von 1994, die nach einer ersten EU-Intervention durch ein weiteres Gesetz und ein Durchführungsdekret geändert worden sind, aber den Ansprüchen der Kommission noch immer nicht genügen. Eingeflossen sind die staatlichen Sondervollmachten in die Statuten des ENI, der Telecom Italia, der Finmeccanica und des ENEL. Die Kommission eröffnet mit einem «Fristsetzungsschreiben» ein neues Vertragsverletzungsverfahren. Bei Dänemark weitet sie ein laufendes Ver- fahren wegen Sonderrechten des Staates als Minderheitsaktionär der Copenhagen Airports aus. Der EuGH hatte im vergangenen Juni in einem Schlüsselurteil den «goldenen Aktien» enge Grenzen gesetzt, was dem Brüsseler Kampf gegen derartigen «Heimatschutz» neuen Auftrieb verschaffte. Bereits seit längerer Zeit untersucht die Kommission unter diesem Titel auch das «VW- Gesetz», das dem deutschen Bundesland Niedersachsen Sonderrechte über Volkswagen einräumt. Der Sprecher von Binnenmarktkommissar Bolkestein erklärte, die Behörde hoffe "in den nächsten Wochen" entscheiden zu können, ob auch in diesem Fall ein Verfahren eröffnet werde. NZZ. 6.2.03, S. 17
