In der Bundesverwaltung und vor allem auch in der Schweizer Wirtschaft herrschte eine gewisse Irritation, als durchsickerte, dass das EU-Ursprungskomitee, ein Organ, in dem die Mitgliedstaaten der Union und die Europäische Kommission vertreten sind, kürzlich beschlossen hat, dass ab 1. März 04 keine zollfreien Reexporte in die EU mehr möglich sein werden. Unklar ist zurzeit noch, ob dieser Entscheid nur die Schweiz oder sämtliche EFTA- Staaten betrifft. Aufhorchen lässt er in jedem Fall, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens ist zwischen der EU und den EFTA-Ländern seit 1973 ein Freihandelsabkommen in Kraft, und bis anhin galt in der Praxis die Zollfreiheit auch für Güter, die aus einem EU-Land in die Schweiz importiert und - aus welchen Gründen auch immer- unbearbeitet wieder in den EU-Raum ausgeführt, eben reexportiert werden. In Brüssel wird nun aber plötzlich formaljuristisch argumentiert und betont, das Freihandelsabkommen von 1972 sage klar aus, dass nur Lieferungen von der EU in die Efta bzw. von der Efta in die EU zollfrei seien, nicht aber Lieferungen von der EU in die EFTA-Staaten und wieder zurück in die Union. Dies mag vielleicht dem Buchstaben nach zutreffen, scheint aber zumindest gegen Sinn und Geist des Freihandelsabkommens zu verstossen.
Zweitens war es bis anhin nicht Usanz, dass mit Blick auf das Freihandelsabkommen von einer Seite weitreichende Beschlüsse gefasst werden, ohne die andere Vertragsseite zuvor zu informieren und zu konsultieren. Auch im vorliegenden Fall hätte es genügend offizielle Kanäle gegeben, um die Schweiz bzw. die EFTA vor der Beschlussfassung zu kontaktieren. Drittens schliesslich fällt die überaus knappe Frist bis zur Umsetzung des vom Ursprungskomitee gefällten Entscheids auf. Die beeindruckende Eile Brüssels könnte ganz besonders Schweizer Firmen der Maschinen- und Textilindustrie hart treffen, bei denen Reexporte ins Gewicht fallen. Angesichts des EU-Aussenzolls von etwa 3% bei Maschinen und rund 8% bei Textilien dürfte der Zollbetrag selbst bei kleineren Unternehmen jährlich mehrere hunderttausend Franken erreichen.
Auf offiziellem Wege hat die Schweiz vorerst keine Mitteilung aus Brüssel erhalten. Gleichwohl blieb die Bundesverwaltung nicht untätig. Wie der Delegierte für Handelsverträge, Botschafter Luzius Wasescha, auf Anfrage erklärte, hatte er direkt Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der EU aufgenommen. NZZ. 18. Februar 04, S. 21