Kurzinfos Februar 2026


Die EU plant, Ihre Daten an die ICE weiterzugeben

Kurzinfos Februar 2026

Trotz zunehmender Kritik am Einsatz von Überwachungstechnologie durch die US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) treibt die EU die Verhandlungen voran, um beispiellosen Zugriff auf die personenbezogenen Daten von Europäern zu gewähren (https://eur-lex.europa.eu/­eli/­dec/­2025/­2640/­oj/­eng/­pdf). Die EU Kommission arbeitet an einem Abkommen zum Austausch von Informationen über Reisende, einschließlich Fingerabdrücken und Strafregisterauszügen, mit den USA, wodurch die amerikanischen Behörden beurteilen können, ob Personen „ein Risiko für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen" (https://www.nytimes.com/­2025/­12/­09/­travel/­social-media-tourists-visa-border-patrol.html).

Die Verhandlungen begannen im Februar 2026 mit einem Besuch einer Delegation der EU-Kommission, die für entsprechende Gespräche nach Washington reiste. Dies würde zu bilateralen Abkommen führen, die als „Enhanced Border Security Partnerships" (EBSPs) bezeichnet werden und den US-Grenzbehörden Zugang zu europäischen Polizeidatenbanken gewähren würden (https://www.statewatch.org/­media/­5204/­eu-council-ebsp-negotiations-note-16362-25.pdf). Kritiker warnen, dass dies es den US-Behörden ermöglichen könnte, sensible Daten über jede Person einzusehen – von Aktivisten bis hin zu Journalisten –, die als „Bedrohung" eingestuft und möglicherweise an der Einreise gehindert oder festgenommen werden könnte.

People's News, Februar 2026. https://people.ie/­news/­PN-282.pdf


EU-Verträge: Nach harten Gesprächen müssen die Gewerkschaften beim Lohnschutz teilweise nachgeben

Kurzinfos Februar 2026

Der SVP-Bundesrat Guy Parmelin hat im EU-Dossier eine ebenso grosse wie schwierige Rolle. Einerseits kämpft seine Partei mit aller Kraft gegen die neuen bilateralen Abkommen. Andererseits ist er als Wirtschaftsminister für jenes Thema zuständig, das für die politischen Chancen des Pakets entscheidend sein könnte: den Lohnschutz. Lange schien es unmöglich, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern eine Einigung zu erzielen.

Doch Parmelin hat es fast geschafft. Den Grossteil der Arbeit hat er vergangenes Jahr vollbracht: Unter seiner Ägide einigten sich die Sozialpartner einvernehmlich auf 13 Massnahmen. Sie sollen das bisherige Niveau des Lohnschutzes hierzulande sicherstellen.

Eine Frage jedoch – die mittlerweile berühmte «Massnahme 14» – ist offen geblieben. Bald zeigte sich, dass dies die schwierigste Baustelle von allen ist: Die Gewerkschaften fordern seit langer Zeit einen Ausbau des Kündigungsschutzes für gewählte Personalvertreter. Vor mehr als zwanzig Jahren haben sie Klage gegen die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation eingereicht, weil die heutige Regelung deren Mindestkriterien nicht genüge. Beim Bund erachtet man die Klage als chancenreich. Bis anhin sind jedoch alle Schlichtungsversuche misslungen.

Nun könnte sich das ändern. Die Gewerkschaften beharren darauf, dass die Frage im Rahmen des EU-Pakets geregelt wird. Zwar gibt es keinen direkten sachlichen Zusammenhang. Aber weil die Linke in der Europapolitik ein gewisses Drohpotenzial hat, ist der Bundesrat auf die Forderung eingegangen – sehr zum Ärger der Wirtschaft und der bürgerlichen Parteien.

Allerdings sollen die strengeren Regeln nicht für alle Gewerkschafter gelten. Der Bundesrat spricht von einer Stärkung der Sozialpartnerschaft innerhalb der Firmen. Konkret sollen diese Gruppen profitieren: gewählte Arbeitnehmervertreter in Personalkommissionen, Stiftungsräte von Pensionskassen oder Vorstände von Branchenverbänden mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Nun müssen aber auch die Gewerkschaften Abstriche machen. An seiner Sitzung am Mittwoch hat der Bundesrat die bisherigen Vorschläge abgeschwächt. Insbesondere verzichtet er auf ein Element, das in der Wirtschaft auf grosse Ablehnung stösst: Wenn sich ein Arbeitgeber bei der Kündigung eines Personalvertreters nicht genau an die neuen Regeln hält, würde die Kündigung nicht als nichtig gelten, sondern «nur» als missbräuchlich.

Das bedeutet zwar, dass das Unternehmen bei gravierenden Verstössen bis zu zehn statt wie bisher sechs Monatslöhne bezahlen muss. Aber zumindest könnte die Kündigung vollzogen werden. Der Arbeitgeber wäre nicht gezwungen, sie zu widerrufen.

Auch eine zweite Korrektur zielt darauf ab, den Widerstand der Wirtschaft zu schwächen: Neu soll explizit festgehalten werden, dass geringfügige Regelverstösse nicht zwangsläufig dazu führen, dass eine Kündigung als missbräuchlich gilt. Arbeitgeber könnten kleinere Fehler nachträglich korrigieren, ohne bestraft zu werden.

Bei einem anderen Punkt hingegen konnten sich die Arbeitgeber nicht durchsetzen: Sie hatten verlangt, dass die maximal mögliche Sanktion auf weniger als zehn Monate erhöht wird. Daran hat der Bundesrat jedoch ebenso festgehalten wie am Grundsatz der neuen Regelung: Will ein Arbeitgeber einen gewählten Personalvertreter entlassen, muss er künftig ein Vorverfahren mit einer Aussprache durchführen.

Diese Gespräche sollen dazu dienen, die Gründe zu klären und eine andere Lösung zu suchen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Kündigung zulässig. Allerdings darf das gewerkschaftliche Engagement oder die Mitgliedschaft bei einem Personalverband weiterhin nicht der Grund der Kündigung sein. Sonst gilt sie wie schon heute als missbräuchlich.

Die neuen Regeln würden nur für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden gelten. Damit wären laut Angaben des Bundes rund 2 Prozent aller Firmen betroffen. Manche von ihnen kennen bereits ähnliche Verfahren in Gesamtarbeitsverträgen.

Bleibt die Frage, ob Guy Parmelin mit dem neuen Vorschlag der definitive Durchbruch gelungen ist. Tatsächlich sollen die Gespräche der Sozialpartner, die in den vergangenen Wochen hinter verschlossenen Türen stattfanden, eine gewisse Annäherung gebracht haben. Eine Einigung jedoch ist Parmelin nicht geglückt. Es handelt sich bei der «Massnahme 14» weiterhin nur um einen Vorschlag des Bundesrats und nicht um einen gemeinsamen Antrag der Sozialpartner. Bis anhin stellen sich einzig die Arbeitnehmervertreter dahinter. Der Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnet den neuen Vorschlag als «Minimallösung», scheint aber bereit zu sein, sich damit abzufinden. Der Kündigungsschutz sei «unabdingbarer Teil des Lohnschutzpakets», so der SGB. Er erwarte nun vom Parlament, dass es das Paket unverändert beschliesse.

Die Gegenposition vertritt der Gewerbeverband (SGV): Er zeigt sich «enttäuscht» über den Bundesrat. Dieser wolle der «Zwängerei der Gewerkschaften» nachgeben und «Privilegien» für Personalvertreter einführen. Anders als der Bundesrat geht der SGV davon aus, dass die «Massnahme 14» auch in abgeschwächter Form den liberalen Arbeitsmarkt gefährden würde.

Wieder anders klingt es beim Arbeitgeberverband (SAV): Er legt sich noch nicht fest, begrüsst aber, dass der Bundesrat «wichtige Kritikpunkte» aufgenommen habe. Sobald die Botschaft im März vorliegt, wollen die Arbeitgeber «das Gesamtpaket erneut beurteilen». Das ist gegenüber der bisherigen Haltung eine Veränderung: In der Vernehmlassung hatte der SAV die «Massnahme 14» noch rundweg abgelehnt.

Die unterschiedliche Positionierung der Wirtschaftsverbände ist leicht zu erklären: Die Arbeitgeber unterstützen die neuen Abkommen mit der EU, das Gewerbe hingegen steht diesen skeptisch gegenüber. Hinzu kommt, dass Branchen wie Maschinenbau oder Pharma, die im SAV stark vertreten sind, mehr Erfahrung mit einer ausgebauten Sozialpartnerschaft haben als gewerblich geprägte Wirtschaftszweige.

Die Debatten im Parlament über das EU-Paket mitsamt Lohnschutz dürften im September beginnen. Sicher ist, dass die SVP gegen die Vorschläge ihres eigenen Bundesrats ankämpfen wird. Unklar ist hingegen, wie sich FDP und Mitte verhalten werden. Beide sind in einer ähnlich ungemütlichen Lage wie der Arbeitgeberverband: Sie sind zwar gegen die «Massnahme 14», unterstützen aber grundsätzlich die neuen Abkommen mit der EU – und sind deshalb interessiert, dass die grosse «Europa-Allianz» zustande kommt, inklusive der Gewerkschaften. NZZ, 12. Februar 2026, S. 9


Rechtsgutachten belegt: Abschaffung von Pestizid-Risikoprüfung ist rechtswidrig

Kurzinfos Februar 2026

Im EU-Gesetzesentwurf zum Lebens- und Futtermittelrecht (Food and Feed Safety-Omnibus) sollen regelmäßige Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe abgeschafft und unbefristete Genehmigungen möglich werden. Ein Rechtsgutachten zweifelt an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und warnt vor Umwelt- und Gesundheitsgefahren. Derweil widerlegt ein neuer Faktencheck häufige Pestizid-Mythen der Industrie und Umweltorganisationen klagen für ein Flufenacet-Verbot.

Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen am 27. Januar veröffentlicht haben. Beauftragt wurde das Gutachten von der Aurelia Stiftung, dem Deutschen Naturschutzring (DNR), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), ClientEarth, foodwatch, dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) und dem Umweltinstitut München. Im Mittelpunkt steht das sogenannte „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket, das regelmäßige Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen würde. Viele Pestizidwirkstoffe würden somit künftig unbefristet genehmigt werden.

Laut Gutachten führen die Pläne der EU-Kommission zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“. Es gebe zudem „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip. Die Änderungen stünden auch im Widerspruch mit bestehenden EU-Schutzstandards sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Kritisiert wird zudem das geplante Schnellverfahren ohne ordentliche Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation. Die Organisationen forderten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Bundesregierung deshalb auf, die Pläne zur Deregulierung der Pestizidzulassung zu stoppen.

Der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentierte, dass von der Bundesregierung im Rat nun eine klare Haltung erwartet werde. Der vorliegende Gesetzesvorschlag müsse abgelehnt werden. Erforderlich sei eine Rückkehr zu einer konsequenten Risiko¬kontrolle anstelle einer fortschreitenden Deregulierung. Björn Pasemann, Referent für Naturschutz und Agrarpolitik des DNR ergänzt: „Die geplante Abschaffung der Risikoprüfung für Pestizide ist ein weiterer Angriff auf grundlegende Mindestanforderungen zum Schutz von Natur und Gesundheit. Eine unbefristete Genehmigung missachtet das Vorsorgeprinzip und blendet neue wissenschaftliche Erkenntnisse bewusst aus. Die Vorschläge kämen einem Freibrief für die Industrie gleich".

Laut Elisabeth Koch, Juristin bei ClientEarth ignorieren die Vorschläge zudem die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Statt “Vereinfachung” schafft dieses Omnibuspaket Rechtsunsicherheit und Gesundheitsrisiken, von denen nur Unternehmen profitieren.”, kommentierte Koch. Auch die Aurelia Stiftung protestiert gegen die Deregulierung. Bereits heute würden sogenannte Notfallzulassungen (Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung) vielfach missbraucht: Mitgliedstaaten genehmigten immer mehr Pestizide „ausnahmsweise“, obwohl reguläre Zulassungsverfahren fehlten oder Stoffe bereits als problematisch eingestuft wurden. Diese Ausnahmeregelung sei in vielen Ländern zur Routine geworden.

Das Umweltinstitut München hat derweil eine Protest-Aktion geschaltet, mit der Interessierte ihren EU-Abgeordneten direkt eine E-Mail schicken können, um gegen die Aufweichung der Pestizidstandards zu protestieren. Denn in unbefristeten Wirkstoffgenehmigungen, verlängerten Übergangsfristen für verbotene Wirkstoffe sowie vereinfachten Verfahren im Umgang mit privilegierten Stoffgruppen sowie temporären Wirkstoffgenehmigungen sieht das Umweltinstitut München Konflikte mit dem Vorsorgeprinzip nach Art. 191 AEUV sowie weiteren Schutzpflichten aus der EU-Grundrechtecharta. Zudem habe das Rechtsgutachten „erhebliche Verfahrensfehler“ der EU-Kommission festgestellt, da auf eine Folgenabschätzung verzichtet werde. Fehlerhafte Abwägungsentscheidungen könnten gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen. Für Fabian Holzheid, Geschäftsführer am Umweltinstitut München, wäre das Omnibus-Gesetzespaket „rechtswidrig und verantwortungslos".

Klage eingereicht gegen PFAS-Pestizidwirkstoff

Im Februar haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Pestizid-Aktions-Netzwerk PAN Europe Klage beim Europäischen Gericht (EuG) wegen der von der EU gewährten 18-monatigen Abverkaufs- und Aufbrauchsfrist für den Pestizid-Wirkstoff Flufenacet eingereicht. Verkauf und Verwendung von Flufenacet bis Ende 2026 sei rechtswidrig, da die Genehmigung schon Mitte 2025 auslief. Der wegen seiner Langlebigkeit auch als „Ewigkeitschemikalie“ bezeichnete Wirkstoff sei hormonschädlich und könne Entwicklung von Neugeborenen beeinträchtigen. Für Flufenacet müsse wegen gravierender Gesundheits- und Umweltgefahren ein sofortiges Verkaufs- und Anwendungsverbot durchgesetzt werden, so die Organisationen.

Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte berichtet, dass sich der Herbizid-Wirkstoff schädlich auf den menschlichen Hormonhaushalt auswirke. Zudem würden bei der Anwendung des Wirkstoffs hohe Mengen von Trifluoressigsäure (TFA) als Abbauprodukte in das Grundwasser gelangen. Der Wirkstoff Flufenacet gehört zu den per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, die sich kaum in der Umwelt abbauen.

Faktencheck: kein Mangel an Pestiziden, ganz im Gegenteil

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) widerspricht zudem in einem aktuellen Faktencheck den Behauptungen der Pestizid-Industrie, wonach ein Mangel an Wirkstoffen bestehe und dadurch die Ernährungssicherheit gefährdet sei. Demnach ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe stabil geblieben, während sich die genehmigten Anwendungen in den vergangenen 15 Jahren sogar verdoppelt haben. Für viele nicht mehr verfügbare Stoffe sei die Industrie selbst verantwortlich, da keine neuen Anträge gestellt worden. Nur etwa ein Drittel der nicht mehr bereitstehenden Wirkstoffe wurde nicht mehr zugelassen, weil sie zu gefährlich für Mensch und Umwelt seien.

Ein Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Pestiziden und Erträgen, Preisen oder der Ernährungssicherheit lasse sich laut Auswertung öffentlicher Daten nicht belegen. Stattdessen betont BUND-Pestizidexpertin Corinna-Hölzel, dass nicht-chemische Alternativen vorhanden seien, bislang jedoch unzureichend gefördert würden: „Es fehlt an Anreizen für nachhaltige Alternativen wie Fruchtfolgen, Untersaaten und agrarökologische Systeme. Statt die Abhängigkeit von chemischen Mitteln weiter zu fördern, sollte der integrierte Pflanzenschutz gestärkt werden. Pestizide müssen endlich die Ausnahme sein und nicht der Standard.“ DNR Aktuell, 26. Februar 2026, EU-news, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­rechtsgutachten-belegt-abschaffung-von-pestizid-risikopruefung-ist

• Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der geplanten Änderungen im Pflanzenschutzmittelrecht durch den „Food and Feed Safety Omnibus“. https://www.dnr.de/­sites/­default/­files/­2026-01/­Rechtsgutachten%20Food%20and%20Feed%20Safety%20Omnibus_final2.pdf

© 1992-2026 Forum für direkte Demokratie |forum@europa-magazin.ch


Website: Chris Zumbrunn - Fundierte Erfahrung. Effiziente Umsetzung. - zumbrunn.com

Datenschutzhinweiskeine Cookies
kein Tracking
keine Einwilligungsdialoge