Der SVP-Bundesrat Guy Parmelin hat im EU-Dossier eine ebenso grosse wie schwierige Rolle. Einerseits kämpft seine Partei mit aller Kraft gegen die neuen bilateralen Abkommen. Andererseits ist er als Wirtschaftsminister für jenes Thema zuständig, das für die politischen Chancen des Pakets entscheidend sein könnte: den Lohnschutz. Lange schien es unmöglich, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern eine Einigung zu erzielen.
Doch Parmelin hat es fast geschafft. Den Grossteil der Arbeit hat er vergangenes Jahr vollbracht: Unter seiner Ägide einigten sich die Sozialpartner einvernehmlich auf 13 Massnahmen. Sie sollen das bisherige Niveau des Lohnschutzes hierzulande sicherstellen.
Eine Frage jedoch – die mittlerweile berühmte «Massnahme 14» – ist offen geblieben. Bald zeigte sich, dass dies die schwierigste Baustelle von allen ist: Die Gewerkschaften fordern seit langer Zeit einen Ausbau des Kündigungsschutzes für gewählte Personalvertreter. Vor mehr als zwanzig Jahren haben sie Klage gegen die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation eingereicht, weil die heutige Regelung deren Mindestkriterien nicht genüge. Beim Bund erachtet man die Klage als chancenreich. Bis anhin sind jedoch alle Schlichtungsversuche misslungen.
Nun könnte sich das ändern. Die Gewerkschaften beharren darauf, dass die Frage im Rahmen des EU-Pakets geregelt wird. Zwar gibt es keinen direkten sachlichen Zusammenhang. Aber weil die Linke in der Europapolitik ein gewisses Drohpotenzial hat, ist der Bundesrat auf die Forderung eingegangen – sehr zum Ärger der Wirtschaft und der bürgerlichen Parteien.
Allerdings sollen die strengeren Regeln nicht für alle Gewerkschafter gelten. Der Bundesrat spricht von einer Stärkung der Sozialpartnerschaft innerhalb der Firmen. Konkret sollen diese Gruppen profitieren: gewählte Arbeitnehmervertreter in Personalkommissionen, Stiftungsräte von Pensionskassen oder Vorstände von Branchenverbänden mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Nun müssen aber auch die Gewerkschaften Abstriche machen. An seiner Sitzung am Mittwoch hat der Bundesrat die bisherigen Vorschläge abgeschwächt. Insbesondere verzichtet er auf ein Element, das in der Wirtschaft auf grosse Ablehnung stösst: Wenn sich ein Arbeitgeber bei der Kündigung eines Personalvertreters nicht genau an die neuen Regeln hält, würde die Kündigung nicht als nichtig gelten, sondern «nur» als missbräuchlich.
Das bedeutet zwar, dass das Unternehmen bei gravierenden Verstössen bis zu zehn statt wie bisher sechs Monatslöhne bezahlen muss. Aber zumindest könnte die Kündigung vollzogen werden. Der Arbeitgeber wäre nicht gezwungen, sie zu widerrufen.
Auch eine zweite Korrektur zielt darauf ab, den Widerstand der Wirtschaft zu schwächen: Neu soll explizit festgehalten werden, dass geringfügige Regelverstösse nicht zwangsläufig dazu führen, dass eine Kündigung als missbräuchlich gilt. Arbeitgeber könnten kleinere Fehler nachträglich korrigieren, ohne bestraft zu werden.
Bei einem anderen Punkt hingegen konnten sich die Arbeitgeber nicht durchsetzen: Sie hatten verlangt, dass die maximal mögliche Sanktion auf weniger als zehn Monate erhöht wird. Daran hat der Bundesrat jedoch ebenso festgehalten wie am Grundsatz der neuen Regelung: Will ein Arbeitgeber einen gewählten Personalvertreter entlassen, muss er künftig ein Vorverfahren mit einer Aussprache durchführen.
Diese Gespräche sollen dazu dienen, die Gründe zu klären und eine andere Lösung zu suchen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Kündigung zulässig. Allerdings darf das gewerkschaftliche Engagement oder die Mitgliedschaft bei einem Personalverband weiterhin nicht der Grund der Kündigung sein. Sonst gilt sie wie schon heute als missbräuchlich.
Die neuen Regeln würden nur für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitenden gelten. Damit wären laut Angaben des Bundes rund 2 Prozent aller Firmen betroffen. Manche von ihnen kennen bereits ähnliche Verfahren in Gesamtarbeitsverträgen.
Bleibt die Frage, ob Guy Parmelin mit dem neuen Vorschlag der definitive Durchbruch gelungen ist. Tatsächlich sollen die Gespräche der Sozialpartner, die in den vergangenen Wochen hinter verschlossenen Türen stattfanden, eine gewisse Annäherung gebracht haben. Eine Einigung jedoch ist Parmelin nicht geglückt. Es handelt sich bei der «Massnahme 14» weiterhin nur um einen Vorschlag des Bundesrats und nicht um einen gemeinsamen Antrag der Sozialpartner. Bis anhin stellen sich einzig die Arbeitnehmervertreter dahinter. Der Gewerkschaftsbund (SGB) bezeichnet den neuen Vorschlag als «Minimallösung», scheint aber bereit zu sein, sich damit abzufinden. Der Kündigungsschutz sei «unabdingbarer Teil des Lohnschutzpakets», so der SGB. Er erwarte nun vom Parlament, dass es das Paket unverändert beschliesse.
Die Gegenposition vertritt der Gewerbeverband (SGV): Er zeigt sich «enttäuscht» über den Bundesrat. Dieser wolle der «Zwängerei der Gewerkschaften» nachgeben und «Privilegien» für Personalvertreter einführen. Anders als der Bundesrat geht der SGV davon aus, dass die «Massnahme 14» auch in abgeschwächter Form den liberalen Arbeitsmarkt gefährden würde.
Wieder anders klingt es beim Arbeitgeberverband (SAV): Er legt sich noch nicht fest, begrüsst aber, dass der Bundesrat «wichtige Kritikpunkte» aufgenommen habe. Sobald die Botschaft im März vorliegt, wollen die Arbeitgeber «das Gesamtpaket erneut beurteilen». Das ist gegenüber der bisherigen Haltung eine Veränderung: In der Vernehmlassung hatte der SAV die «Massnahme 14» noch rundweg abgelehnt.
Die unterschiedliche Positionierung der Wirtschaftsverbände ist leicht zu erklären: Die Arbeitgeber unterstützen die neuen Abkommen mit der EU, das Gewerbe hingegen steht diesen skeptisch gegenüber. Hinzu kommt, dass Branchen wie Maschinenbau oder Pharma, die im SAV stark vertreten sind, mehr Erfahrung mit einer ausgebauten Sozialpartnerschaft haben als gewerblich geprägte Wirtschaftszweige.
Die Debatten im Parlament über das EU-Paket mitsamt Lohnschutz dürften im September beginnen. Sicher ist, dass die SVP gegen die Vorschläge ihres eigenen Bundesrats ankämpfen wird. Unklar ist hingegen, wie sich FDP und Mitte verhalten werden. Beide sind in einer ähnlich ungemütlichen Lage wie der Arbeitgeberverband: Sie sind zwar gegen die «Massnahme 14», unterstützen aber grundsätzlich die neuen Abkommen mit der EU – und sind deshalb interessiert, dass die grosse «Europa-Allianz» zustande kommt, inklusive der Gewerkschaften. NZZ, 12. Februar 2026, S. 9