Wer die Debatte über das Stromabkommen Schweiz - EU verfolgt, erhält bisweilen den Eindruck, die Schweiz stehe an einer Steckdose mit europäischem Schalter – ohne Vertrag: dunkel, mit Vertrag: hell. Das ist eingängig, aber unpräzise. Denn die Schweiz ist im europäischen Stromsystem längst nicht nur Konsumentin, sondern eine zentrale Schaltstelle: Transitland, Speicherland, Flexibilitätsland.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die Schweiz mit Europa verbunden ist – sie ist es längst, jeden Tag, physikalisch und markttechnisch –, sondern zu welchen Bedingungen sie sich künftig bindet: als souveräner Partner mit Handlungsspielraum oder als Regelübernehmer ohne politische Rückkopplung.
Dass Stromhändler das Abkommen wünschen, ist nachvollziehbar. Ihr Geschäft lebt von Planbarkeit: stabile Regeln, Marktkopplung, weniger Unsicherheit über Kapazitäten. Für viele Marktakteure ist das Abkommen ein betriebswirtschaftliches Pflichtenheft – mehr Kalkulierbarkeit, weniger Risiko.
Was für Handelsbücher kurzfristig rational ist, kann für die Schweiz als Gesamtsystem jedoch langfristig teuer werden – nicht zwingend in Kilowattstunden, sondern in Governance, Optionsvielfalt und Verhandlungsmacht. Ein Beispiel zeigt, wie schief die Debatte oft geführt wird. Am 23. November 2025 war die Schweiz Netto-Importeur – saisonal nichts Aussergewöhnliches. Entscheidend ist die Struktur dieser Bilanz: Über den Tag flossen grosse Energiemengen in die Schweiz und gleichzeitig grosse Mengen aus ihr heraus, insbesondere Richtung Italien. Genau das ist die Logik eines Transit- und Speicherlandes: Import, Durchleitung, Export, Ausgleich.
Wer daraus eine politische Erzählung der «Abhängigkeit» konstruiert, liest ein Verbundnetz wie eine Haushaltsrechnung. Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E) stellt solche Flüsse transparent dar; wer sie zitiert, muss erklären, dass Netzphysik keine Meinungsfrage ist. Zur politischen Drohkulisse gehört regelmässig die sogenannte 70-Prozent-Regel. Sie existiert als EU-Binnenmarktrecht, ihr Zweck ist klar: Mitgliedstaaten sollen den EU-internen Stromhandel nicht durch Engpassmanagement verdeckt beschränken.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die Schweiz ohne Abkommen 60 bis 70 Prozent ihrer Importfähigkeit verliert. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und nicht Adressat dieser Norm. Zwar können Nachbarländer bei der Umsetzung Kapazitäten politisch priorisieren, doch handelt es sich dabei um administrativen Ermessensraum mit Übergangsfristen und Ausnahmen – nicht um einen physikalischen Zwang.
Bei einem Transitland mit ungeplanten Flüssen ist die Vorstellung, Strom lasse sich schlicht «wegregeln», ohne das Gesamtsystem zu belasten, realitätsfern. Wer das Gegenteil behauptet, müsste erklären, wie man die Alpen als Netz-Topologie entfernt. Was in der Debatte selten sichtbar wird, ist die strukturelle Asymmetrie der Abhängigkeiten. Europas Netz profitiert erheblich von der Schweiz als Transitkorridor und Stabilitätsanker; die Schweiz profitiert vom Verbund und von Importmöglichkeiten, trägt aber bereits heute Systemkosten durch ungeplante Flüsse und Netzstabilisierung.
Auf Marktebene strebt die EU Regel-Homogenität und Durchgriff an, während die Schweiz ein Interesse an Optionsvielfalt hat: bilaterale Verträge, technologieoffene Pfade, nationale Prioritäten. Genau hier liegt der Kernkonflikt. Ein Stromabkommen ist nicht bloss Marktzugang, sondern Governance. Governance heisst im EU-Kontext: Rolle von Acer, Entso-E-Planungslogik, Rechtsangleichung, Streitschlichtung und die dynamische Weiterentwicklung des Acquis.
Wer diesen Aspekt ausblendet, diskutiert die Schale und ignoriert den Kern. Der Begriff «dynamische Rechtsübernahme» ist dabei fast zu harmlos. Faktisch geht es um eine auslegungsbedürftige Rechtsbindung ohne politische Rückkopplung. Die Schweiz übernimmt Regeln nicht automatisch, bindet sich aber an ein System, dessen Normen sich fortentwickeln und institutionell nachvollzogen werden müssen – ohne gleichwertige Mitentscheidung in Kommission, Parlament und Rat.
Diese Governance-Ebene ist zentral, weil sie nicht nur Marktregeln definiert, sondern langfristig festlegt, welche Technologien als investitionsfähig gelten. Wer die regulatorische Definitionsmacht kontrolliert, steuert indirekt Kapitalflüsse, Finanzierungsbedingungen und Planungshorizonte. Vor diesem Hintergrund erscheint die häufige Behauptung, neue Kernkraft komme «zu spät» und ohne Abkommen bleibe nur der Ausbau von Gaskraftwerken, weniger als technische Analyse denn als politisch erzeugte Verengung des Optionsraums.
Entsprechend existiert die oft beschworene Alternative «Abkommen oder Gaskraft» in dieser Form nicht. Die Schweiz verfügt über ein breiteres Instrumentarium, sofern sie es politisch nutzen will: Optimierung von Speicher- und Pumpspeichersystemen, Modernisierung der Wasserkraft, Lastmanagement, Effizienzgewinne, robuste Reservekonzepte sowie bilaterale und regionale Vertragsmodelle, die Kooperation ermöglichen, ohne vollständige Unterstellung unter fremde Governance-Strukturen.
Wer diese Palette systematisch ausblendet, liefert kein Lagebild, sondern ein Marketing-Narrativ. Warum drängen Stromhändler dennoch auf das Abkommen? Weil ihr Zeithorizont ein anderer ist. Händler optimieren innerhalb gegebener Regeln; sie profitieren von Angleichung und kurzfristiger Risikoreduktion. Staaten müssen darüber hinaus klären, wer Regeln setzt, wie sie ausgelegt werden und ob politische Korrekturen möglich bleiben, wenn sich technologische, wirtschaftliche oder geopolitische Rahmenbedingungen ändern.
Hier wirkt ein klassischer Management-Bias: Wer jahrelang auf regulatorische Konvergenz hinarbeitet, empfindet den Kurswechsel irgendwann nicht mehr als Option, sondern als Fehler. Für Unternehmen mag das verständlich sein – für eine Volkswirtschaft ist es riskant. Ein kluges Schweizer Vorgehen wäre daher nicht Trotz, sondern Präzision: ein Ja zur Kooperation, Ja zur Systemstabilität, Ja zu pragmatischen Mechanismen – aber Zurückhaltung bei einem Governance-Paket, das demokratische Rückkopplung schwächt und nationale Handlungsspielräume verengt. Strom fliesst über Grenzen. Die Frage ist, ob auch die Entscheidungshoheit ohne Not über die Grenze fliessen soll. Ueli Augsburger war von 1986 bis 1994 Regierungsrat des Kantons Bern (SVP). NZZ, 23. Januar 2026, S. 19