Kurzinfos Mai 2026


EU-Covid-Milliarden

Kurzinfos Mai 2026

577 Milliarden Euro wurden mobilisiert, um den Menschen und Betrieben nach der Pandemie zu helfen. Noch nie hatte die EU so viele Schulden aufgenommen. Doch bis heute ist unklar, wohin die Mittel des sogenannten RRF (Recovery and Resilience Facility) genau geflossen sind. Ein neuer Bericht des EU-Rechnungshofs kritisiert die fehlende Transparenz bei der Vergabe der Steuergelder. Es fehle an "Angaben darüber, wer letztlich von den RRF-Mitteln profitiert und in welcher Höhe."

EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die 100 größten Empfänger der Gelder aufzulisten. Die bisher abgelieferten Listen zeigen zwar jeweils 100 Empfänger. Doch nur selten sind wirklich die Institutionen oder Firmen gelistet, die das Geld schliesslich erhalten haben. Laut Rechnungshof, "machen öffentliche Stellen mehr als die Hälfte der [...] Endempfänger aus". Gemessen an den verbuchten Beträgen seien sogar 80 Prozent der Gelder bei staatlichen Stellen gelandet.

Die gelisteten staatlichen Stellen sind aber selten wirklich die finalen Empfänger der Gelder. Sie sind vielmehr häufig die Stellen, die das Geld empfangen und dann Unternehmen oder andere Institutionen beauftragen. "In diesen Fällen veröffentlichen die Mitgliedstaaten die an die Auftragnehmer gezahlten Beträge nicht", so der Rechnungshof.

Auch das EU-Parlament hatte die fehlende Transparenz bei der Vergabe der COVID-Hilfen jüngst kritisiert. Im sogenannten Entlastungsbericht fordert das Parlament die Kommission auf, die fehlenden Informationen bis Jahresende zugänglich zu machen. Sollte das nicht geschehen, behalte sich das Parlament vor, die Kommission zu verklagen. Mai 2026, https://www.eca.europa.eu/­ECAPublications/­SR-2026-14/­SR-2026-14_EN.pdf


EU-Kommission plant einfachere Regeln – Kritik von Umweltverbänden

Kurzinfos Mai 2026

Die EU-Kommission will mit einem neuen Plan EU-Vorschriften vereinfachen, bündeln und Mehrfachregulierung abbauen. Ziel ist ein klarerer Rechtsrahmen. Doch Umweltverbände äußern Bedenken.

„Regulatorische Tiefenreinigung“ – ein Frühjahrsputz?

Am 28. April 2026 stellte die Kommission ihren bereichsübergreifenden Vereinfachungsplan (https://commission.europa.eu/­publications/­simpler-clearer-and-better-enforced-eu-rulebook_en) vor. Neben Anpassungen bei der Folgenabschätzung, der Wahl der Gesetzesinstrumente und der Durchsetzung soll es auch eine sogenannte Tiefenreinigung geben: In zwölf prioritären Bereichen sollen widersprüchliche, komplexe und überlappende Vorschriften überarbeitet werden. Betroffen sind unter anderem Umwelt-, Verkehrs- und Klimagesetze sowie Regelungen zu Landwirtschaft, Gesundheit und Lebensmitteln.

Die Schwerpunkte, die die EU-Kommission laut Mitteilung setzen will:

1. Einfachheit durch Design: Vorschriften sollen verständlicher und leichter umsetzbar werden.

2. Folgenabschätzungen, Konsultationen und Evaluierungen sollen beschleunigt und flexibiliert werden.

3. Regulatorische Tiefenreinigung: Ein Aktionsplan für zwölf Bereiche soll unnötige Komplexität beseitigen.

4. Abbau von nationaler Regulierung (Gold-Plating): Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Umsetzung, die über EU-Regularien hinausgehen, zu identifizieren und zu streichen.

5. Stärkere Durchsetzung: Vertragsverletzungsverfahren sollen schneller abgeschlossen werden.

Umwelt und Klima im Fokus

In den kommenden Jahren will die Kommission laut Aktionsplan (Annex 1) unter anderem das Emissionshandelssystem (ETS) überarbeiten, Berichtspflichten reduzieren und veraltete Vorschriften streichen. Auch die CO₂-Standards für schwere Nutzfahrzeuge und die Energiesicherheitsrichtlinie sollen überarbeitet werden. Ziel ist, Doppelungen zu vermeiden und Verwaltungsaufwand zu senken. Weitere Details im Aktionsplan:

• Energie: Die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten sollen sinken. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und die Energieeffizienzrichtlinie (EED) werden vereinfacht, indem Doppelungen beseitigt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Der Rahmen für Energiesicherheit wird überarbeitet: klarere Verfahren, weniger Berichte und stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Alle Gas- und Stromarten werden in einen ganzheitlichen Ansatz integriert.

• Verkehr: Vorschriften für alle Verkehrsträger werden auf Vereinfachungen geprüft, die Digitalisierung vorangetrieben. Im Flugverkehr prüft "RefuelEU Aviation" die Sinnhaftigkeit von Pflichten, um Regeln klarer und transparenter zu gestalten. Ziel: einfachere Vorschriften, bessere Bedingungen für Unternehmen und eine wettbewerbsfähigere Luftfahrtindustrie, ohne Umweltziele zu gefährden. Im Straßenverkehr werden veraltete Vorschriften abgeschafft und neue Regeln für öffentliche Dienstleistungen entwickelt. Die EU-Eisenbahnagentur wird überprüft, um Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen.

• Landwirtschaft: Rechtsvorschriften zu geografischen Angaben und Qualitätsregelungen werden zusammengeführt, ebenso wie delegierte Rechtsakte im Weinsektor. Die Förderpolitik wird vereinfacht: weniger Berichtspflichten und Einführung von Pauschalbeträgen statt komplexer Abrechnungen.

• Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelsicherheitsvorschriften werden überprüft, vereinfacht und verbessert, während ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewahrt bleibt. Eine Studie zu zusammengesetzten Erzeugnissen, Lebensmittelspenden und doppelter Zulassung ist geplant. Die elektronische Einreichung für die Lebensmittelkette wird aktualisiert, Verfahren für IT-Tools zur Einreichung von Zulassungsunterlagen vereinfacht. Der Rechtsrahmen für Biozidprodukte wird möglicherweise überarbeitet.

• Umwelt: Ein Kreislaufwirtschaftsgesetz soll Hindernisse im Binnenmarkt beseitigen, besonders beim Produktverkauf in mehreren Mitgliedstaaten. Die Abfallbewirtschaftung und Verwertung von Sekundärrohstoffen wird verbessert. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wird überarbeitet, um die Umsetzung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, während Schutz und nachhaltige Nutzung der Meeresumwelt gewährleistet bleiben. Ein Paket zur Vereinfachung des Wohnungswesens ist für 2027 geplant, um bezahlbaren, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Wohnraum zu fördern.

Kritik an den Plänen

Umweltorganisationen wie das Europäische Umweltbüro (EEB) warnen vor möglichen Rückschritten. Sie befürchten, dass die Vereinfachung Schutzstandards schwächen könnte. Zudem kritisieren sie verkürzte Konsultationszeiten und den verstärkten Einsatz von Dringlichkeitsverfahren, die öffentliche Beteiligung und Folgenabschätzungen umgehen könnten.

Auch sieben EU-Regierungen (euronews) äußern Bedenken. Sie sehen die Gefahr, dass Omnibus-Pakete wichtige Projekte wie Wohnungsbau und Infrastruktur verzögern könnten. Und Corporate Europe Observatory (CEO) verweist auf LinkedIn auf die Rüge der Europäischen Ombudsfrau, die Kritik am Vorgehen der EU-Kommission im Zuge der Vereinfachungspolitik geäußert hatte.

„Bessere Rechtsetzung“ – für wen?

Das EEB bemängelt, dass die Kommission vor allem auf die Entlastung von Unternehmen fokussiere, während sie die Kosten politischer Untätigkeit – etwa durch Umweltverschmutzung oder Klimaschäden – ignoriere. Elena Hofman vom Deutschen Naturschutzring kritisiert zudem den geplanten Kampf gegen das sogenannte „Gold-Plating“, bei dem Mitgliedstaaten strengere Vorschriften als die EU vorsehen. Dies könne Umwelt-, Sozial- und Klimaschutzstandards gefährden.

Die Pläne der EU-Kommission stoßen auf gemischte Reaktionen. Während die Vereinfachung von Vorschriften grundsätzlich begrüßt wird, warnen Kritiker vor möglichen Gefahren für Umwelt- und Schutzstandards. Die Frage bleibt: Dient „bessere Rechtsetzung“ allen oder nur wenigen? Nicht von ungefähr hat ein Bündnis der Zivilgesellschaft bereits im Februar in einem offenen Brief „Better Regulation for everyone“ gefordert. 8. Mai 2026, DNR Aktuell, EU-news, https://www.dnr.de/­aktuelles-termine/­aktuelles/­eu-kommission-plant-einfachere-regeln-kritik-von-umweltverbaenden


Neue EU-Regeln für Grenzgänger: Der Bund rechnet mit Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken

Kurzinfos Mai 2026

Der geplante Systemwechsel der EU bei arbeitslosen Grenzgängern könnte in der Schweiz zu jährlichen Mehrkosten von 600 bis 900 Millionen Franken führen. Bei dieser Zahl handelt es sich um eine erste Schätzung, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am 7. Mai 2026 veröffentlicht hat.

Die in der Schweiz tätigen Grenzgänger zahlen heute gesamthaft etwa 600 Millionen Franken im Jahr als Lohnbeiträge in die hiesige Arbeitslosenversicherung (ALV) ein. Für diejenigen unter ihnen, die arbeitslos werden, muss die Schweiz aufgrund der heutigen Regelung mit der EU lediglich rund 300 Millionen an den Wohnsitzstaat überweisen.

Mit der geplanten Reform aber wäre künftig die Schweiz für arbeitslose Grenzgänger zuständig. Damit würden sich die Zahlen markant verändern: Das Seco geht in seiner Schätzung davon aus, dass die jährlichen Ausgaben von den heutigen 300 auf 900 Millionen bis 1,2 Milliarden Franken steigen könnten. Dabei sind auch die zusätzlichen Personalkosten berücksichtigt, die in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anfallen, wenn diese künftig Grenzgänger betreuen müssen.

Das Seco betont, diese Zahlen seien mit grosser Unsicherheit behaftet. Weil die Schweiz bis jetzt eben nicht zuständig ist für arbeitslose Grenzgänger, weiss sie auch nicht viel über diese. Offene Fragen gibt es etwa bei den beruflichen Qualifikationen, den Familienverhältnissen oder der Motivation bei der Suche nach einer neuen Stelle. Das Seco geht in seiner Schätzung davon aus, dass die Durchschnittswerte der ansässigen Arbeitslosen auch auf die Grenzgänger zutreffen.

Hintergrund der Nachricht ist eine Reform, an der die Mitgliedsländer der EU seit gut zehn Jahren laborieren. Sie betrifft die Koordinierung der nationalen Sozialversicherungen als wichtiges Element des freien Personenverkehrs: Wenn Erwerbstätige in verschiedenen Ländern arbeiten und später allenfalls in ihr Heimatland zurückkehren, muss klar sein, welcher Staat für welche Leistungen zuständig ist.

Die Reform umfasst auch die Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger, die nicht in dem Land wohnen, in dem sie arbeiten. Die grosse Ironie daran ist, dass dieser Teil der Reform für die meisten EU-Länder nicht stark ins Gewicht fällt (von Luxemburg abgesehen). Für die Schweiz aber wären die Folgen erheblich, weil die Zahl der Grenzgänger sehr gross ist. Zurzeit pendeln 410 000 Personen in die Schweiz, die meisten von ihnen leben in Frankreich.

Heute gilt die Regel, dass der Wohnsitzstaat für die Arbeitslosengelder von Grenzgängern aufkommt. Verliert ein Franzose, der in Genf arbeitet, die Stelle, sind die französischen Behörden für ihn zuständig. Die Schweizer ALV muss diesen lediglich die ausbezahlten Leistungen der ersten drei oder fünf Monate zurückerstatten (je nach Dauer der Anstellung). Damit ist die bisherige Regelung für die Schweiz durchaus attraktiv.

Neu wäre hingegen stets jener Staat zuständig, in dem der Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Voraussetzung wäre, dass er mindestens 22 Wochen dort erwerbstätig war. In diesem Fall sollen für Grenzgänger grundsätzlich dieselben Regeln gelten wie für Personen, die in der Schweiz wohnen. Sie hätten somit je nach Beschäftigungsdauer, Alter und Familiensituation bis zu zwei Jahre lang Anspruch auf ALV-Gelder.

Im Gegenzug müssten sie gegenüber der Schweizer Arbeitsvermittlung nachweisen, dass sie sich ausreichend um eine neue Stelle bemühen. Das würde faktisch bedeuten, dass sie Teil des Schweizer Arbeitsmarkts blieben und hier einen neuen Job suchen müssten.

Allerdings gibt es auch eine andere Variante: Grenzgänger können sich dafür entscheiden, in ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Staat eine neue Stelle zu suchen. In diesem Fall können sie maximal sechs Monate lang Leistungen von der Schweizer ALV beziehen.

Noch ist die Reform nicht definitiv beschlossen. Allerdings haben die EU-Mitgliedsländer dem Systemwechsel Ende April 2026 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Bisherige Versuche sind stets an den Ländern gescheitert. Deshalb ist davon auszugehen, dass es dieses Mal gelingen und auch das EU-Parlament zustimmen wird. Dessen Entscheid ist gemäss dem Seco noch vor den Sommerferien zu erwarten. Bis Ende 2026 dürfte die Reform definitiv beschlossen sein. Geplant ist danach eine Übergangsphase von fünf Jahren.

Sobald die neue Regelung definitiv verabschiedet ist, steht die Frage im Raum, ob die Schweiz sie ebenfalls übernehmen muss. Dass die EU dies verlangen wird, steht so gut wie fest. Die entscheidende Verordnung, in der der Systemwechsel geregelt wird, ist bereits heute Teil des bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit. Da es bis jetzt keine dynamische Rechtsübernahme gibt, ist die Schweiz vertraglich nicht verpflichtet, die Änderung zu übernehmen. Falls sie sich weigert, droht allerdings eine politische Eskalation: Die EU könnte wie bei früheren Gelegenheiten Druck aufbauen, indem sie der Schweiz bei der Zusammenarbeit in Bereichen wie Forschung oder Stromnetz Probleme bereitete.

Der Bundesrat hat bisher nicht verlauten lassen, ob die Schweiz den Systemwechsel aus seiner Sicht akzeptieren sollte. Letztlich kann er dies aber auch nicht selber entscheiden: Angesichts der Tragweite ist klar, dass das Parlament oder – im Falle eines Referendums – das Stimmvolk das letzte Wort haben wird. Dass die SVP das Referendum ergreifen würde, ist anzunehmen.

Der ganze Fall verdeutlicht auch, dass die bilateralen Beziehungen zur Schweiz für die EU-Gremien nicht gerade den grössten Stellenwert haben. Sonst hätten sie ein anderes Timing gewählt: Ihr Entscheid kommt für die Schweiz politisch zu einem denkbar heiklen Zeitpunkt. Am 14. Juni findet die Abstimmung über die SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» statt. Diese will das Bevölkerungswachstum bremsen und verlangt als Ultima Ratio die Kündigung der Personenfreizügigkeit. NZZ, 8. Mai 2026, S. 11


Neue EU-Verträge: Die Anhänger des Ständemehrs erzielen einen ersten Sieg – allerdings sehr knapp

Kurzinfos Mai 2026

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will die neuen bilateralen Abkommen nicht nur dem Volks-, sondern auch dem Ständemehr unterstellen. Mit einem hauchdünnen Entscheid! Falls es ein fakultatives Referendum gibt, hat das Stimmvolk allein das Sagen. Gibt es hingegen ein obligatorisches, braucht es zusätzlich auch die Mehrheit der Kantone (Ständemehr). In diesem Fall würde die Hürde höher liegen, weil die vielen kleinen Landkantone der Deutschschweiz aussenpolitisch eher konservativ ticken.

Geht man von früheren Europa-Abstimmungen aus, dürfte das notwendige Quorum im Bereich von 55 Prozent Ja-Stimmen liegen. Die Kantone, die beim Ständemehr den Ausschlag geben könnten, wären wohl St. Gallen, Aargau, Graubünden, Luzern und Solothurn.

Nun ist ein erster Vorentscheid gefallen – und schon wurde es knapp: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat am 6. Mai 2026 bekanntgegeben, dass sie den Hauptteil des Pakets, der die bestehenden Abkommen umfasst, mit einer Verfassungsänderung verknüpfen will. Somit wäre zwingend ein obligatorisches Referendum inklusive Ständemehr notwendig. Aus Sicht des Bundesrats, angeführt von Aussenminister Ignazio Cassis, ist eine Verfassungsänderung unnötig. Diese Position hat aber nur die Hälfte der Kommission überzeugt.

Die andere Hälfte wurde angeführt von einem Parteikollegen Cassis': Treibende Kraft hinter dem neuen Vorschlag ist der Ausserrhoder FDP-Ständerat Andrea Caroni. Um die Verfassungsänderung rechtzeitig vorbereiten zu können, hat er eine parlamentarische Initiative eingereicht. Diese führte in der Kommission zu einem Patt von 6 zu 6 Stimmen. Weil jedoch auch die Präsidentin, die Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen, eine Abstimmung mit doppeltem Mehr will, konnte sie dem Anliegen via Stichentscheid zum Durchbruch verhelfen. NZZ, 7. Mai 2026, S. 7

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