Bedenkliche Entwicklungen im Schengenraum
«Schengen», schrieb der Bundesrat in der Botschaft zu den Bilateralen II, sei als «evolutives System konzipiert». Um den Herausforderungen im Bereich Sicherheit «jederzeit begegnen zu können», werde der aktuelle «Besitzstand (...] naturgemäss» weiterentwickelt und «regelmässig durch neue Rechtsakte und Massnahmen ergänzt». Die Schweiz dürfe beim Ausbau der europäischen Polizeimacht zwar nicht mitstimmen, aber doch mitwirken. Immerhin könnten Bundesrat, Parlament und (per Referendum) das Volk die neuen EU-Erlasse bei Nichtgefallen ablehnen. «In letzter Konsequenz», beruhigte die Regierung im Bundesbüchlein, «kann der Vertrag [...] gekündigt werden...
Noch ist der Beitritt der Schweiz zum Polizeisystem Schengen nicht ratifiziert (mithin nicht kündbar), und schon droht die erste «Evolution» mit politischer Brisanz. Die Enforcement Police (Enfopol), die hierzulande kaum beachtete, aber intensive EU-Polizeikooperation mit Schweizer Beteiligung, hat unter dem harmlosen Titel «Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit» einen Prozess eingeleitet, der tief ins schweizerische Recht greift. Bald wollen die kollektiv organisierten europäischen Fahnder mutmasslicheTäter bespitzeln und ihnen nachjagen, ohne an den Landesgrenzen Halt machen zu müssen.
Gemäss (noch) geltendem Schengen-Vertrag müssen Polizisten, die einen Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen Staates verfolgen («<Nacheile») oder einen Verdächtigen auch nach Überschreiten der Grenze planmässig überwachen wollen («<Observation» ),eine Reihe von Bedingungen einhalten. Ein Grundsatz, der auch vom Bundesrat im Abstimmungskampf feierlich beschworen wurde, ist das «Prinzip der doppelten Strafbarkeit": Die Polizei werde nur bei jenen Delikten grenzüberschreitend aktiv, die in beiden Staaten gleichermassen verfolgt werden.
Genau dieses Gesetz will die Enfopol mit der griffigen internationalen Kooperation jetzt ausschalten. Nach ihrem Konzept haben Nacheile und Observation nur noch den Regeln des «ersuchenden Staates» zu genügen: Polizeiarbeit in jedem beliebigen Drittstaat («mit Dienstwaffe») wird generell gestattet, wenn das Herkunftsland das vermutete Delikt mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht. Ob die Tat auch im Zielstaat gleicherweise geahndet wird und ob sie überhaupt strafbar ist, braucht die Beamten nicht mehr zu kümmern.
Dieser radikale Bruch zwingt selbst Monique Jametti Greiner, Vizedirektorin im Bundesamt für Justiz und als Verhandlungsführerin «Madame Schengen», spät Vorbehalte anzubringen: «Es ist rechts- staatlich höchst bedenklich, wenn im eigenen Land Aktivitäten fremder Polizisten in Bereichen zu dulden sind, die nach unserem Recht nicht strafbar sind.» Nur in EU-Staaten, nicht aber in der Schweiz mit zwölf Monaten Haft bestraft werden könnten etwa der Cannabis-Konsum, der Abbruch einer Schwangerschaft, passive und aktive Sterbehilfe. Eifrige polnische Polizisten könnten abtreibungswilligen Landsfrauen bis zur Schweizer Klinik nacheilen, französische Flics Cannabis-Konsumenten bis zum Hanfladen. Das neue Schengen-Recht erlaubte es zudem ausländischen Fahndern, Mitbürger, die sie der Steuerflucht verdächtigen, bis vor die Tür des Treuhänders in Zug oder der Bank in Zürich zu verfolgen.
Das Schweizer Prinzip der doppelten Strafbarkeit und die Evolution des Schengener Systems widersprechen sich diametral. Entscheiden wird der EU-Ministerrat - ohne Stimm- und Vetorecht der Schweiz. Die Frage, ob der Vertrag «in letzter Konsequenz» zu kündigen sei, stellt sich früher als erwartet. Allerdings hat Bern offensichtlich (noch) nicht den Mut, die Konfrontation mit Brüssel zu wagen und vor dem Eintritt ins Schengenland den Austritt anzudrohen. «Eventuell noch unter österreichischem Vorsitz bis Ende Juni 06, hofft Jametti Greiner, werde der Schengen-Umbau beschlossen, «in einer Form, mit der wir leben können». Dieser angebliche Modus Vivendi basiert auf Schlaumeiereien der plumperen Sorte. Nacheilende und observierende Ermittler aus dem Ausland könnten keine Konten sichten, gaukelt ein Polizeifunktionär, das Bankgeheimnis werde so «im Kern» nicht tangiert. Die Schweiz behalte auch künftig die Kompetenz, im Einzelfall jede Nacheile und Observation durch fremde Fahnder abzulehnen, wird schöngefärbt. Faktisch ist es illusorisch, dass die EU, die das Prinzip der doppelten Strafbarkeit ablehnt, die dauerhafte Ausnahme akzeptieren soll. So wird der EU die Maxime der doppelten Strafbarkeit wohl brav geopfert werden. Den Schweizern wird diese Anpassung - einmal mehr - als "Akzentverschiebung" (Jametti Greiner) verkauft. Weltwoche, 16. März 2006.
