Volle EU-Energiemarkt-Öffnung im Juli 2007
Die EU-Energieminister haben sich darauf verständigt, die Elektrizitäts- und Erdgasmärkte spätestens am 1. Juli 2004 für gewerbliche Kunden und am 1. Juli 2007 für Haushalte der Konkurrenz zu öffnen. Der Fahrplan ist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag langsamer, aber er wird von Frankreich mitgetragen. Während die Elektrizitätsmarkt-Liberalisierung in der Schweiz mit der Volksabstimmung vom September abgelehnt wurde, geht sie in der EU weiter: Hier sollen die Strom- und Erdgasmärkte laut einem Kompromiss, den die Energieminister Anfangs November bei einem Ratstreffen in Brüssel geschmiedet haben, spätestens am 1. Juli 2007 vollständig der Konkurrenz geöffnet werden. Ab diesem Datum sollen auch Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können. Bereits spätestens ab dem 1. Juli 2004 soll dies für alle Unternehmen, auch für das Gewerbe, gelten. Derzeit ist die freie Wahl in der EU nur für Grosskunden zwingend vorgeschrieben, auch wenn zahlreiche Mitgliedstaaten weiter gegangen sind.
Der vereinbarte Fahrplan ist deutlich weniger ehrgeizig als der ursprüngliche, im März 200 I vorgelegte Kommissionsvorschlag, der die Liberalisierung für die Haushalte ab 2005 und für gewerbliche Kunden ab 2003 (Strom) bzw. 2004 (Gas) vorgesehen hatte. Am EU-Gipfel von Barcelona vom März 2002 hatten sich die Mitgliedstaaten aber lediglich auf das Jahr 2004 für Gewerbekunden einigen können und das Datum für die Vollliberalisierung offen lassen müssen, obwohl eine Mehrheit der Mitgliedstaaten eine rasche Vollliberalisierung befürwortet hätte. Die Verschiebung der vollständigen Öffnung auf 2007 ist ebenso wie ein verstärkter Schutz des «Service public» nun der Preis dafür, dass die Einigung auch vom liberalisierungsskeptischen Frankreich mitgetragen wird. Sie sei sehr glücklich, kommentierte die französische Industrieministerin Fontaine vor Journalisten. Es werde eine «schrittweise und kontrollierte» Liberalisierung erreicht.
Zur Zufriedenheit der Französin hatte ein Zugeständnis beitragen, das auch der deutsche Wirtschaftsminister Clement warm begrüsste. Es betrifft die gesellschaftsrechtliche Trennung («legal unbundling») von Verteilbetrieben, die zu einen vertikal integrierten Unternehmen (Produktion Übertragung und/oder Verteilung unter einen Dach) gehören. Laut dem Kompromisstext müssen derartige Verteilbetriebe im Prinzip spätestens bis am 1. Juli 2007 rechtlich von den übrigen Tätigkeitsbereichen getrennt werden. Doch in einem vor dem 1. Januar 2006 vorzulegenden Liberalisierungsbericht wird die EU-Kommission auf Antrag eines Mitgliedstaates insbesondere auch prüfen, ob dieser Staat das Ziel der Entflechtung, die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu den Verteilnetzen zu transparenten Bedingungen, durch andere Methoden erreicht habe und deshalb eine Ausnahme gerechtfertigt sei. Eine solche Ausnahme müsste vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament (EP) genehmigt werden. Damit kann Deutschland zu beweisen versuchen, dass der Netzzugang durch die bestehende «Verbändevereinbarung» erreicht wird und keiner rechtlichen Entflechtung bedarf. Ausserdem dürfen die Mitgliedstaaten integrierte Betriebe, die wie beispielsweise deutsche Stadtwerke weniger als 100 000 Kunden bedienen, von der rechtlichen Entflechtung befreien. Eine eigentumsmässige Entflechtung der integrierten Betriebe ist ohnehin nicht vorgeschrieben; eine Trennung der Buchhaltung bleibt in jedem Fall zwingend. Bereits früher und ausnahmslos entflochten werden sollen im Übrigen die Übertragungsnetzbetreiber. NZZ, 26. November 2002, S. 21
