Der österreichische Bundeskanzler Schüssel hat erneut Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 7. Juli 05 geübt, das die Gleichstellung österreichischer und ausländischer Studenten an Österreichs Universitäten verlangt und die bisherige österreichische Zulassungspraxis als diskriminierenden Verstoss gegen EU- Recht verurteilt. Als Folge dieses Urteils verzeichnen die österreichischen Universitäten, die sich gezwungen sahen, die Zulassungsbeschränkungen für Ausländer aufzuheben, einen gewaltigen Zustrom vor allem deutscher Studierender. So stammten von den akzeptierten 2650 Anmeldungen für die medizinische Fakultät an der Wiener Universität 49 Prozent von deutschen Studenten, von den 2730 in Graz 64,8 Prozent, von den 1720 in Innsbruck kamen gar 75,3 Prozent von Deutschen. An der Veterinärmedizin in Wien (1062 Zulassungen) sind derzeit 58,4 Prozent deutsche Studenten eingeschrieben. Die Bildungsministerin Elisabeth Gehrer hatte noch Ende August kämpferisch festgestellt, dass ein Volk von 8 Millionen nicht Studienplätze für ein Volk von 80 Millionen bereithalten könne. Die gegenwärtigen Zustände sprechen eine andere Sprache.
Zuvor hatte das System in der Praxis fast nur österreichischen Maturanden freien Zugang zu den Universitäten verschafft, da ausländische Bewerber um einen Studienplatz in ihrem Heimatland eine Studienberechtigung erbringen mussten. Falls sie dies nicht konnten, war diesen "Numerus-clausus-Flüchtlingem" nach bisheriger Praxis die Ausweichmöglichkeit Österreich abgeschnitten. Für österreichische Studienwillige hingegen gab das inländische Maturazeugnis automatisch die Berechtigung zum Besuch der Universität. Österreich war bis zum Urteil des EuGH praktisch der einzige Staat in der EU mit vollständig freiem Hochschulzugang für Inländer.
Schüssel spricht jetzt von einem «nicht begründbaren Urteil» mit «grundlegenden Fehlern». Er bemängelt insbesondere, dass jener Richterspruch Österreich ohne Übergangsfrist just zu Beginn des Einschreibungstermins für das laufende Wintersemester ereilt habe. Die Folge sei, dass nun «zweitrangige Studenten» aus Deutschland zu österreichischen Universitäten zugelassen werden müssten. Kritik am Urteil des EuG H hatte auch der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, geübt. Für ihn wird durch jenes Urteil das Gleichgewicht zwischen nationaler Gestaltungssouveränität und EU-rechtlicher Einheitlichkeit verletzt. Nur wenn diese Balance eingehalten werde, könnten die Entscheide des EuGH auf die Dauer - insbesondere bei den «Verlierern» solcher Rechtssprüche - Akzeptanz finden. Für die Bildungsministerin Gehrer stellt sich die Frage, ob innerhalb der EU Gleichbehandlung im Bildungsbereich höher zu bewerten sei als Selbstgestaltung. Für Gehrer ist es unbestreitbar, dass auf dem Bildungssektor auch innerhalb der EU die Autonomie Vorrang beansprucht.
Dennoch hat Österreich, um dem Urteil des EuGH Genüge zu tun, sehr rasch - manche meinen überstürzt - reagiert. Für die acht vom Ansturm der Deutschen hauptsächlich betroffenen Studienrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Biologie, Pharmazie, Psychologie, Publizistik und Betriebswirtschaft wurden durch einen Nationalratsbeschluss schon am Tag nach dem Entscheid des EuGH, also am 8. Juli, Zulassungsbeschränkungen in Form von beispiellos harten Selektionsprüfungen eingeführt - und zwar für Inländer wie Ausländer. Dies hat naturgemäss in der von den Sozialdemokraten und den Grünen dominierten österreichischen Hochschülerschaft zu einem Aufschrei geführt. Geplant ist eine grosse Studentendemonstration am 18. November gegen die hierzulande ungewohnte Einschränkung des freien Hochschulzugangs für Inländer.
Uni-Zugangsentscheid des EuGHs: Keine Folgen für die Schweiz
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die Zulassung zum Studium hat offenbar auf die Schweiz trotz bilateralen Abkommen keine Auswirkungen. Es stützt sich nicht speziell auf die Regeln der Personenfreizügigkeit, sondern auf das Diskrimmierungsverbot im EG- Vertrag sowie auf Bestimmungen über Zusammenarbeit und Förderung der Mobilität im Bildungsbereich. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit garantiert zwar auch Studierenden ein Recht zum Aufenthalt in der Schweiz (und für Schweizer in den Staaten der EU), setzt aber nicht nur eigene Mittel für den Lebensunterhalt, sondern auch bereits die Einschreibung an einer Hochschule voraus. Im Integrationsbüro verweist man auf den klaren Satz: «Dieses Abkommen regelt weder den Zugang zur Ausbildung noch die Unterhaltsbeihilfen für die unter diesen Artikel fallenden Studierenden.» Demnach sind bei der Zulassung Restriktionen über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Mittelschuldiplome hinaus erlaubt. So ist das Medizinstudium, wo ein Numerus clausus herrscht, Schweizern und dauerhaft hier lebenden Ausländern vorbehalten, und die Universität St. Gallen zum Beispiel beschränkt den Ausländeranteil mittels Prüfungen auf eine bestimmte Quote. EU-Bürger, die zum Beispiel als Familienangehörige von Erwerbstätigen in der Schweiz leben, sind jedoch als «Inländer» zu behandeln.
In den Generalsekretariaten der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) und der Rektorenkonferenz ist oder war man doch nicht ganz sicher, ob die Universitäten «souverän» bleiben würden, und erwog, die Frage noch mit einem Gutachten klären zu lassen, damit man für alle Eventualitäten gewappnet sei. Doch im Moment scheint man dies nicht unbedingt für nötig zu halten. Im Übrigen ist die SUK auf Anfrage bereit, den österreichischen Hochschulen ihren (aus Deutschland übernommenen) Eignungstest für das Medizinstudium zur Verfügung zu stellen, damit sie Deutsche und Österreicher diskriminierungsfrei zulassen oder abweisen können. NZZ, 19. Oktober 05, S. 9