Kurzinfos September 2025


Die Krisen der EU

Kurzinfos September 2025

Der Unmut über von der Leyen nimmt vor der State of the Union-Rede der EU-Kommissionspräsidentin im September 2025 stark zu – wegen ihres Zolldeals mit den USA, ihrer Israel-Politik, dem Mercosur-Abkommen. Letzteres verschärft die Krise in Frankreich.

Vor der State of the Union-Rede der EU-Kommissionspräsidentin von 2025 schwillt der Unmut über die Amtsführung von Ursula von der Leyen in der EU an. Insbesondere wächst der Widerstand gegen den Zolldeal, den von der Leyen mit US-Präsident Donald Trump geschlossen hat; die einseitigen Zölle, die er vorsehe, seien „illegal“ und untergrüben die Glaubwürdigkeit und die Autonomie der EU, heißt es aus der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion. Wachsende Proteste löst auch die beinahe bedingungslose Rückendeckung aus, die von der Leyen Israels Kriegsführung im Gazastreifen zukommen lässt. Auf heftigen Unmut stößt zudem, dass die Kommissionspräsidentin das EU-Freihandelsabkommen mit dem Mercosur nun zur Annahme vorgeschlagen hat. Damit könnte Frankreich überstimmt werden, das die Vereinbarung im Interesse seiner Landwirte ablehnt. Dies wiederum droht die Krise weiter zu verschärfen, in der Frankreich – der zweitstärkste EU-Staat – nach dem Sturz von Ministerpräsident François Bayrou steckt. Mit Blick auf die zunehmende Verschuldung Frankreichs und der Bundesrepublik werden erste Warnungen vor einer neuen EU-Finanzkrise laut.

Die Folgen der Aufrüstung

Nach dem Sturz der französischen Regierung unter Ministerpräsident François Bayrou, der mit einem Misstrauensvotum in der Nationalversammlung scheiterte, schwillt die Debatte über eine mögliche neue Eurokrise an. Hintergrund ist Frankreichs zunehmende Verschuldung, die mittlerweile mit 3,3 Billionen Euro 114 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erreicht hat und weiter ansteigt – nicht zuletzt, weil Paris den Militäretat drastisch in die Höhe schraubt. Hatte er beim Amtsantritt von Präsident Emmanuel Macron im Jahr 2017 noch bei etwas mehr als 32 Milliarden Euro gelegen, so soll er im Jahr 2027 64 Milliarden Euro erreichen, eine Verdoppelung binnen nur zehn Jahren.[1] Der Anstieg der französischen Staatsschulden hat dazu beigetragen, dass die großen Ratingagenturen die Kreditwürdigkeit des Landes in den vergangenen Jahren gesenkt haben. Dies wiederum hat die Zinsen nach oben getrieben; Frankreich zahlt inzwischen höhere Zinsen als Griechenland und muss dieses Jahr rund 67 Milliarden Euro für den Schuldendienst aufbringen.[2] Dieser könne schon bis 2029 auf 100 Milliarden Euro anschwellen, heißt es. Laut Berechnung von Ökonomen der Commerzbank ist für die frühen 2030er Jahre ein französischer Staatsschuldenstand von rund 150 Prozent des BIP denkbar.[3]

Wege in die Schuldenkrise

Experten sind sich weithin einig, dass ein akuter Absturz Frankreichs in eine Finanzkrise äußerst unwahrscheinlich ist.[4] Dass Wirtschafts- und Finanzminister Éric Lombard kürzlich erklärt habe, man könne bei einem Scheitern von Bayrous Plänen zur Haushaltskürzung eine Intervention des Internationalen Währungsfonds (IWF) nicht ausschließen, wird von manchen als – gescheiterter – Versuch gewertet, Panik zu schüren, um quasi in letzter Minute Unterstützung für Bayrou zu mobilisieren. Viele urteilen freilich, die politische Krise und vor allem das Erstarken des extrem rechten Rassemblement National (RN), dem ein Sieg in der nächsten Präsidentenwahl zugetraut wird, könne der Wirtschaft heftig zusetzen und in der Tat in eine Finanzkrise münden. Ein Experte vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim spekuliert, die Europäische Zentralbank (EZB) könne eine mögliche RN-Regierung „in die Schuldenkrise segeln“ lassen.[5] Es komme hinzu, dass nun erstmals auch Deutschland sich in riesigem Umfang verschulde, um seine Hochrüstung zu finanzieren; seine Schuldenquote werde von aktuell gut 62 Prozent wohl auf bis zu 100 Prozent des BIP steigen. Sollten die Ratingagenturen die Kreditwürdigkeit der Bundesrepublik senken, sei die Möglichkeit einer Schuldenkrise durchaus gegeben, heißt es beim ZEW.[6]

Bruch mit der WTO

Die politische Krise in Frankreich, dem zweitstärksten EU-Mitglied nach Deutschland, verstärkt vor der State of the Union-Rede von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die politische Krise in der EU. Hintergrund ist zum einen der Zolldeal, den von der Leyen mit US-Präsident Donald Trump geschlossen hat. Der Deal trägt bedeutenden Interessen der deutschen Kfz-Industrie Rechnung (german-foreign-policy.com berichtete [7]), wird jedoch ansonsten als eine krachende Niederlage der EU eingestuft [8]. Neben der einfachen Tatsache, dass im transatlantischen Handel US-Exporteure künftig keine Zölle zahlen müssen, EU-Exporteure aber Zölle von 15 Prozent, wiegt die Tatsache schwer, dass Zollbegünstigungen für ein einzelnes Land abseits gängiger Freihandelsabkommen das Regelwerk der Welthandelsorganisation WTO brechen. Der SPD-Europaabgeordnete René Repasi stuft die implizite Absage an die WTO als einen „Angriff auf das Herz der europäischen Integration“ ein. Die Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, Iratxe García, warnt, „die Akzeptanz illegaler einseitiger Zölle“ sowie die Anpassung der EU-Normen „an externen Druck“ unterminierten „sowohl unsere Glaubwürdigkeit als auch unsere Autonomie massiv“.[9] Die Zustimmung ihrer Fraktion zu dem Zolldeal ist damit ungewiss.

Gegen Frankreichs Interessen

Zwar heißt es, der Deal könne in diesem Fall womöglich mit Zustimmung extrem rechter Fraktionen – vor allem der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) – durch das Europaparlament gebracht werden. Allerdings braut sich zugleich weiterer Unmut zusammen. Von der Leyen hat am 3. September das EU-Freihandelsabkommen mit dem Mercosur den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament zur Annahme vorgeschlagen – dies vor allem auf deutschen Druck.[10] Bisher wird das Abkommen von Frankreich abgelehnt, weil es den Interessen der französischen Landwirte diametral zuwiderläuft. Paris könnte aber nun überstimmt werden. „Einen solchen Vertrag gegen den Willen Frankreichs zu schließen, wäre einst undenkbar gewesen“, urteilen Beobachter. Mit „Macron als Präsident auf Abruf und einer Regierung“, die in „internen Querelen gefangen“ sei, „scheint es machbar zu sein.“ „Die Folgen für das politische Klima in Frankreich“ aber seien „unabsehbar“.[11] Die RN-Fraktionsvorsitzende im französischen Parlament, Marine Le Pen, hat schon angekündigt, die RN-Abgeordneten im Europaparlament würden ein erneutes Misstrauensvotum gegen von der Leyen einleiten, um gegen das Mercosur-Abkommen zu protestieren. Beobachter spekulieren, der RN könne den in Frankreich verbreiteten Unmut über das Abkommen sogar nutzen, um nationale Neuwahlen zu erzwingen.[12]

Loyal zu Israel

Im Europaparlament schwillt der Unmut über von der Leyens Amtsführung nicht zuletzt aufgrund ihrer faktischen Rückendeckung für die israelische Kriegsführung im Gazastreifen an. Von der Leyen hatte schon in den ersten Tagen des Gazakriegs Proteste in der EU ausgelöst, als sie Israel trotz erster Kriegsverbrechen bedingungslose Unterstützung zugesagt hatte – in Übereinstimmung mit Berlin, nicht abgestimmt in Brüssel [13] – und nicht einmal dazu bereit war, die Abriegelung des Gazastreifens von der Lieferung von Elektrizität und Wasser zu kritisieren [14]. Die Forderung einer wachsenden Zahl an EU-Staaten, Sanktionen gegen Israel zu verhängen, um die Planungen zur Zwangsvertreibung der Palästinenser zu unterbinden [15], hat die Kommissionspräsidentin lange Zeit ignoriert; als sie scheinbar erste Zugeständnisse machte und sich bereit erklärte, die für Israel bestimmten Gelder aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe einzufrieren, scheiterte das an einer Ablehung der Bundesregierung [16], zu der von der Leyen enge Kontakte unterhält. In diversen weiteren EU-Staaten nimmt der Druck zu; Spanien hat etwa nicht nur ein komplettes Waffenbargo gegen Israel verhängt, sondern auch Schiffen und Flugzeugen, die Waffen oder anderes Gerät für Israels Streitkräfte transportieren, jeglichen Aufenthalt in den Häfen und Flughäfen des Landes untersagt.[17] 10. September, 2025, https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10109

[1] Emmanuel Macron annonce 3,5 milliards d’euros de dépenses supplémentaires pour la défense en 2026 et 3 milliards d’euros en 2027. lemonde.fr 13.07.2025.

[2] Niklas Záboji: Frankreichs Weg in den Schuldensumpf. faz.net 12.07.2025.

[3] Werner Mussler, Niklas Záboji: Droht eine neue Eurokrise? faz.net 09.09.2025.

[4] Thomas Moller-Nielsen: Pourquoi la crise politique française n’est pas (encore) une crise économique. euractiv.fr 09.09.2025.

[5], [6] Werner Mussler, Niklas Záboji: Droht eine neue Eurokrise? faz.net 09.09.2025.

[7] S. dazu Im Interesse der deutschen Kfz-Industrie. (https://www.german-foreign-policy.com/­news/­detail/­10080)


Massenproteste gegen den Euro

Kurzinfos September 2025

Die EU-Anbindung hat Bulgarien zu einem peripheren, neoliberalen Armenhaus gemacht, das ein Viertel seiner Bevölkerung verloren hat. Mit der Einführung des Euros soll diese Entwicklung unumkehrbar gemacht werden. Eine Mehrheit der Bevölkerung lehnt das ab, aber die Machteliten verweigern eine Volksabstimmung. Bulgarien hat grünes Licht aus Brüssel bekommen: Ab 1. Jänner 2026 soll es in die Währungsunion aufgenommen werden. Die politische Klasse in Sofia jubelt, über »die beträchtlichen politischen und Reputations-Vorteile«, die die Mitgliedschaft in der Währungsunion (1) mit sich bringe. Der Chef-Ökonom der Europäischen Zentralbank, Philipp Lane, spricht anerkennend, von den Leistungen, welche die bulgarische Regierung für die Teilnahme am Euro geleistet hat (1). Er meint damit offensichtlich die neoliberale und autoritäre Disziplinierung des Landes auf dem Weg zu einer peripheren Anbindung an die westeuropäischen Zentren.

Neoliberale Verwüstung

In den 90er Jahren unter der Knute von IWF-Strukturanpassungsprogrammen, dann 16 Jahre als EU-Vollmitgliedschaft unter dem Diktat des EU-Binnenmarkts haben tiefe Spuren der neoliberalen Verwüstung im Armenhaus der EU gezogen: Zunächst sorgte die schockartige Liberalisierung der Preise für eine hohe Inflation; die Senkung von Subventionen, Löhnen und Sozialausgaben führten zu einer Verarmung weiter Bevölkerungskreise. Die Privatisierung der Staatsbetriebe, das Wegbrechen der Märkte, die Schließung von landwirtschaftlichen Kooperativen im ländlichen Bulgarien ließen die Arbeitslosigkeit explodieren. Bis 1997 sank der Mindestlohn um das 3,4-fache (und der Durchschnittslohn um das 2,2-fache) des realen BIPs pro Kopf. Obwohl die Löhne seit 1997 wieder gestiegen sind, ist dieser Rückstand erhalten geblieben.

Neue Arbeitsgesetze erzeugten eine erbarmungslos entrechtete „flexible“ Arbeitnehmerschaft und schwächten die Gewerkschaften nachhaltig. Die beschämend geringe Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung liegen weit unterhalb der offiziellen Armutsgrenze und sind an extrem restriktive Kriterien gebunden. Rund 30 Prozent der BulgarInnen leben unter der Armutsgrenze. Die Privatisierung des Energiesektors trieb die Preise in die Höhe – heute ist fast die Hälfte der BulgarInnen von Energiearmut betroffen.

Die zunächst vom IWF, dann vor der EU verordnete Austerität hungert den Gesundheitssektor aus. Nirgendwo in der EU müssen Patientinnen und Patienten zusätzlich zu ihrer Krankenversicherung so hohe Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Behandlungen leisten wie in Bulgarien. Selbst wenn sie krankenversichert sind, zahlen Bulgarinnen und Bulgaren etwa die Hälfte des Betrags für Medikamente oder medizinische Leistungen aus eigener Tasche. Während das öffentliche Gesundheitssystem sich kaum über Wasser halten kann, sind die privaten Kliniken, Praxen und Krankenhäuser bestens aufstellt und nur für eine Bruchteil der Bevölkerung leistbar. Das desolate öffentliche Gesundheitssystem hat Bulgarien unter die zehn Ländern mit der höchsten Corona-Sterblichkeit gebracht.

Zwischen 2001 und 2011 schlossen unter der Ägide der Weltbank 800 Schulen ihre Türen – Kinder aus betroffenen Gemeinden wurden nun mit Schulbussen in die nächstgelegenen Schulen transportiert und in größere Klassen zusammengelegt; viele von ihnen – insbesondere Roma - brachen die Schule ab.

Für das Kapital und Reiche dagegen wurde prächtige Bedingungen geschaffen: Mit einer einheitlichen Flatrate von zehn Prozent auf Einkommen bzw. Gewinne zählt Bulgarien zum Steuerparadies für Konzerne und Investoren.

25 Prozent der Bevölkerung verloren

Kein Wunder, dass viele Menschen sich keine Perspektive in Bulgarien mehr sehen, und in Scharen das Land verlassen. Insbesondere Jüngere wandern in den Westen und verdingen sich dort zu Billigstlöhnen und oft miserablen Arbeitsbedingungen im Pflegebereich, als Paketzusteller, im Reinigungsgewerbe oder auf Baustellen. Bulgarien hat seit seiner „marktwirtschaftlichen“ Wende 25 Prozent der Bevölkerung verloren. Rund 30.000 Pflegekräfte haben in den letzten zehn Jahren das Land verlassen und hinterlassen in der zunehmend älter werdenden Bevölkerung einen immer mehr um sich greifenden Pflegenotstand.

„Weitere Verarmung der Arbeiterklasse“

Angesichts dessen ist es nicht verwunderlich, dass das Projekt „Europa“ und „Euro“ von vielen in Bulgarien nicht mehr als Verheißung, sondern vielmehr als Drohung wahrgenommen wird. Laut Umfragen sind über 55 Prozent gegen die Einführung des Euro, während nur 34 Prozent ihn befürworten. 604.000 Menschen (mehr als zehn Prozent der erwachsenen Bevölkerung) haben für eine Referendum unterschrieben. Doch in EU-Europa wird die Bevölkerung nicht gefragt, wenn ihre Meinung von den «Eliten» abweicht. Das Parlament hat eine Volksabstimmung verworfen. Massendemonstrationen gegen den Euro mit zehntausenden Teilnehmenden finden derzeit in ganz Bulgarien statt. In unseren Medien und im ORF werden diese Proteste immer wieder ins das rechtsextreme Lager abgeschoben. Tatsächlich spielt die Partei „Wiedergeburt“, eine rechtsextreme Partei, die auch im Jahr 2021 den Sprung ins Parlament schaffte, eine wichtige Rolle bei diesen Protesten. De facto aber schwächt das die Bewegung gegen den Euro, weil die „Wiedergeburt“ den Widerstand rassistisch spaltet, gegen Minderheiten hetzt und mit ihrer rechten, marktradikalen Wirtschaftspolitik keine soziale Alternative zur Einführung der Währungsunion entwickelt.

Unterschlagen wird in der medialen Darstellung, dass sich auch zunehmend mehr Kräfte innerhalb der Gewerkschaften und der Sozialistischen Partei den Protesten anschließen. Auch kleine Selbständige und LandwirtInnen fürchten, noch mehr unter die Räder eines hemmungslosen Konkurrenzregimes zu kommen. Der Präsident der Landes, Rumen Radew, der als Unabhängiger für die Sozialistische Partei kandidierte, lehnt die Einführung des Euros ab. Die linke „Bewegung des 23. September“ kampagnisiert gegen die Einheitswährung, da diese „zur weiteren Verarmung der Arbeiterklasse und einer noch größeren Abhängigkeit Bulgariens von westlichen Konzernen und Institutionen führen wird.“ (2)

„Vertiefte Marginalisierung“

Die Euro-Befürworter argumentieren, es werde sich durch die Einführung nichts ändern, weil Bulgarien ja bisher schon seine Währung in einem fixen Austauschverhältnis zum Euro gehalten hat. Das ist zwar richtig, aber zugleich das härteste Argument GEGEN den Euro. Denn diese Politik hat das Land zu einem neoliberalen Armenhaus gemacht und Millionen seinen Bürger zur Emigration gezwungen. Mit dem Euro würde diese Entwicklung unumkehrbar gemacht. Damit gibt es „keinen Weg zurück aus dem Mechanismus der Wertabschöpfung und vertieften Marginalisierung, die die Euro-Mitgliedschaft in kleinen, wettbewerbsschwachen Ökonomien in der europäischen Peripherie bewirkt“, wie das sozialistische JACOBIN-Magazin schreibt (1). Eine fortschrittliche Alternative Bulgariens erfordert einen aktiven Staat, der in soziale Sicherheit, in eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung und einen starken öffentlichen Sektor investiert, um das Land aus der Abhängigkeit von westeuropäischen Konzernen zu befreien und den Menschen wieder eine Lebensperspektive im eigenen Land zu bieten. Dazu gehört auch die Souveränität in der Währungspolitik. Gerald Oberansmayr, Solidarwerkstatt Linz, 26. September 2025, https://www.solidarwerkstatt.at/­international/­massenproteste-gegen-den-euro

Anmerkungen:

(1) Zit. nach JACOBIN, Bulgariens fehlende Euro-Debatte, 22.3.2025

2) https://www.rotefahne.at/­post/­bulgarien-aufruf-zur-solidarit%C3%A4t-im-kampf-gegen-den-euro


Neue EU-Verträge: Schweiz verliert die Autonomie bei der Zulassung von Pestiziden

Kurzinfos September 2025

Mit den neuen Verträgen übernimmt die Schweiz vollständig das EU-Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Umweltschützer befürchten einen massiven Rückschritt beim Gewässerschutz. Bauern hoffen dagegen auf neue Spritzmittel aus Europa.

Nur wenige Millimeter gross ist der Käfer, der Katja Riem grosse Sorgen bereitet. «Hier ist es besonders schlimm», sagt die Landwirtin und zeigt auf eine Stelle mit zerfressenen und welken Blättern. Der Rübenrüssler frisst sich durch ihr Feld im Berner Aaretal. In Arbeitshosen kniet die SVP-Nationalrätin auf die braune Erde und zerschneidet mit dem Rüstmesser eine Rübe – kein schöner Anblick: Schwarze Gänge ziehen sich durch die Knolle. «Hier sehen wir gerade eine Larve am Fressen», sagt Riem und zeigt mit der Messerspitze auf den Schädling.

Der Rübenrüssler ist ein Einwanderer. Mit der Klimaerwärmung ist er vor einigen Jahren in die Schweiz gekommen. «Wir haben bis heute kein zugelassenes Mittel, um unsere Rüben gegen ihn zu schützen», kritisiert Riem. Sie könne nur zuschauen, wie die Ernte leide.

Gegen den Rübenrüssler ist noch kein Mittel in der Schweiz zugelassen. In der Schweiz werden kaum mehr neue Pflanzenschutzmittel zugelassen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist heillos überlastet. Bei ihm stapeln sich über 700 Gesuche. Der Pendenzenberg ist für alle – Bauern, Verwaltung und Industrie – seit Jahren ein Ärgernis. Hoffnung auf Besserung kommt jetzt ausgerechnet aus Brüssel.

Denn Teil der neuen EU-Verträge ist auch ein Abkommen über Lebensmittelsicherheit. Dieses hat grosse Auswirkungen auf den Zulassungsprozess von Pestiziden: Mit dem neuen Abkommen würde die Schweiz die europäische Pflanzenschutzmittelverordnung integral übernehmen. «Wir würden voll in das Zulassungssystem der EU integriert», bestätigt Michael Beer. Der stellvertretende BLV-Direktor sagt, das habe viele Vorteile. So könne sein Amt in Zukunft beim EU-Zulassungsverfahren von Anfang an voll mitreden und erhalte sämtliche Daten aus dem EU-Prozess.

Rechtsgutachten zerpflückt den Vertrag

Doch dieser Paradigmenwechsel weckt bei Umweltschützern Befürchtungen. Hans Maurer ist Spezialist für Umweltrecht und engagiert sich bei der Gewässerschutzorganisation 4aqua. Der Anwalt und Chemiker gilt als einer der besten Kenner der Materie und warnt: «Die Schweiz verliert weitgehend die Autonomie bei der Zulassung.» Er hat ein Rechtsgutachten verfasst und kommt darin zu einem alarmierenden Fazit: «Es droht eine massive Verschlechterung des Gewässerschutzes.»

Die Schweiz würde mit dem neuen Abkommen der «Länderzone Mitte» der EU zugeteilt. Diese erstreckt sich von Irland im Westen über Deutschland bis nach Rumänien und Bulgarien im Osten. Wenn ein Hersteller zum Beispiel in Rumänien die Zulassung für ein Pestizid erhält, dann kann dieses in Zukunft rasch in die Schweiz gelangen. Es reicht ein abgekürztes «Anerkennungsverfahren». Die Schweiz hätte nur 120 Tage Zeit, zu prüfen, ob die rumänische Zulassung korrekt war – und ob das Mittel auf die hiesigen Felder darf. «Es darf praktisch keine eigenständige Gesundheits- und Umweltprüfung mehr stattfinden», kritisiert Maurer.

Die Frist von 120 Tagen reiche kaum für seriöse eigene Kontrollen: «Heute dauert ein Zulassungsverfahren mehrere Jahre.» Für den erfahrenen Umweltrechtler Maurer droht mit dem Anerkennungsverfahren zudem eine heikle Umkehr der Beweislast: «Der Bund muss in Zukunft beweisen können, dass in der Schweiz ganz andere landwirtschaftliche oder ökologische Bedingungen herrschen als im EU-Land.» Sonst müsse die Schweiz die Zulassung gewähren. Ein Hersteller könne sonst sogar klagen: Die Schweiz sei gemäss europäischen Regeln verpflichtet, das Produkt ins Land zu lassen. Die Gerichtspraxis dazu sei streng, nationale Sonderregeln gälten im EU-Binnenmarkt schnell als diskriminierend.

Erst 2021 hat die Schweiz ihre Vorschriften zusätzlich verschärft. Sobald ein Pestizid die Gewässer oder das Grundwasser stark belastet, kann die Zulassung widerrufen werden. Auch dieser eben erst eingeführte Mechanismus werde ausgehebelt, kritisiert Maurer: «Es wird in Zukunft praktisch unmöglich sein, einem Pestizid die Zulassung zu entziehen.»

Wie viel Swiss Finish wäre mit dem neuen EU-Verfahren noch möglich? Der Bund hält die Befürchtungen Maurers für übertrieben. «Die Anforderungen für Pflanzenschutzmittel sind bereits heute praktisch identisch», sagt Michael Beer vom BLV. Das Schweizer Recht sei in grossen Teilen mit den EU-Regeln übereinstimmend. «Deshalb werden auch künftig keine Pflanzenschutzmittel auf den Schweizer Markt kommen, die heute nicht zugelassen würden.»

Dänemark hat weiterhin strikte nationale Regeln

Für Beer ist klar, dass die Schweiz weiterhin strenge Vorgaben machen dürfe. Das zeige das Beispiel Dänemark. Die Skandinavier sind Vollmitglied der EU. Aber den Dänen ist sauberes Trinkwasser heilig, und soeben haben sie 23 umstrittene Mittel vom Markt genommen. «Wir haben die Pflicht, einzugreifen, wenn der Einsatz bestimmter Pestizide ein Risiko für die Natur und die menschliche Gesundheit darstellt», so das Umweltministerium in Kopenhagen. Zehn weitere Produkte werden zurzeit überprüft. NZZ, 20. September 2025.


4aqua ordnet ein: Bilaterale III könnten Schutz der Schweizer Gewässer schwächen

Kurzinfos September 2025

Mit den Bilateralen III würde die Schweiz unter anderem das Pflanzenschutzmittelrecht aus der EU übernehmen. Für den Gewässerschutz bringt das wenige kleine Vorteile und zahlreiche grosse Nachteile. Betroffen sind auch die Trinkwasserqualität und Gesundheit der Menschen in der Schweiz.

Im Rahmen der Bilateralen III würde auch das Pflanzenschutzmittelrecht aus der EU in die Schweiz übernommen. Im Grundsatz regelt das Schweizer Recht die Zulassung von Pflanzenschutzmittel gleich wie die EU. In der EU gibt es jedoch ein ausserordentliches Anerkennungsverfahren. Dabei können Bewilligungen von Pflanzenschutzmitteln aus einem EU-Land in ein anderes überführt werden. Bei diesem Anerkennungsverfahren wäre aufgrund einschränkender Vorgaben des EU-Rechts praktisch keine Umwelt- und Gesundheitsprüfung in der Schweiz mehr möglich.

Die rechtlichen und politischen Konsequenzen für die Schweiz bei Übernahme des Pflanzenschutzmittelrechts aus der EU wären:

1. Pflanzenschutzmittel-Bewilligungen aus der EU müssten innert 120 Tagen anerkannt werden. Dadurch könnten viele Risiko-Pflanzenschutzmittel in der Schweiz zugelassen werden.

2. Eine wichtige Schweizer Schutzregel würde wegfallen: Heute schreibt das Gewässerschutzgesetz (Art. 9) vor, dass die Zulassung von Pestiziden überprüft werden muss, wenn bestimmte Grenzwerte in Oberflächengewässern überschritten werden. Diese Pflicht entfiele – und damit auch das Versprechen des Parlaments, Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren (Gegenvorschlag Trinkwasserinitiative).

3. Die Beschwerdemöglichkeiten gegen umwelt- und gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel in der Schweiz würden eingeschränkt.

Strenger geregelt ist im EU-Recht die Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dort ergäbe sich eine Verbesserung.

4aqua sieht sowohl im EU- als auch im Schweizer Pflanzenschutzmittelrecht erheblichen Verbesserungsbedarf. Zum Gesamtpaket der Bilateralen III äussert sich 4aqua nicht.

4aqua ist die Interessengemeinschaft von über 150 Fachleuten, die dem Wasser in der Schweiz eine faktenbasierte Stimme gibt. Mehr dazu auf unserer Website: 4aqua.ch

Kontakt: Georg Odermatt (Geschäftsführer), 076 418 19 34

https://www.4aqua.ch/­post/­4aqua-ordnet-ein-bilaterale-iii-k%C3%B6nnten-schutz-der-schweizer-gew%C3%A4sser-schw%C3%A4chen


Was das Abkommen mit der EU bringt - gemäss ziemlich spekulativen Studien!

Kurzinfos September 2025

Was ist der Wert der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU? Eine Studie von BAK Economics versieht diese mit einem neuen wirtschaftlichen Preisschild und zeigt zentrale Stellschrauben und Probleme.

Der undiskriminierte Zugang zum gemeinsamen EU-Binnenmarkt mitsamt seinen Arbeitskräften und Forschern ist der für die Wirtschaft entscheidende Wert der bilateralen Abkommen mit der EU. Dies ist der Hauptgrund, wieso sich zumindest die exportorientierte Schweizer Wirtschaft für die alten und neuen bilateralen Verträge mit der EU starkmacht.

Kritiker halten dem entgegen, die wirtschaftlichen Vorteile würden den politischen Souveränitätsverlust und die gesellschaftlichen Nachteile vor allem der freien Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU nicht wettmachen. Immer wieder wird deshalb gefordert, die wirtschaftlichen Vorteile des bilateralen Wegs zu quantifizieren. Das allerdings ist kein ganz einfaches Unterfangen und hängt davon ab, was für ein Ansatz dazu gewählt wird. Anfang Jahr hat das Beratungsbüro Ecoplan im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft seinen Versuch präsentiert; nun hat BAK Economics im Auftrag des Dachverbands der Schweizer Wirtschaft Economiesuisse seine eigene Studie veröffentlicht.

Weniger Hochqualifizierte und Investitionen

Das Institut BAK errechnet, dass das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Schweiz nach einer Anpassungsphase im Jahr 2045 ohne Verträge um 7,1 Prozent tiefer ausfallen würde als mit. Ecoplan prognostizierte einen Verlust von 4,9 Prozent. Pro Kopf gerechnet fällt die Wirtschaftsleistung der Schweiz in der BAK-Studie mit den Verträgen im Jahr 2045 um 5200 Franken pro Jahr höher aus als ohne. Die am Anfang schwächeren und über die Zeit wachsenden Einkommensverluste kumulieren sich über die 18 Jahre auf 45 700 Franken pro Einwohner. Ecoplan kam auf eine knapp halb so hohe Einbusse.

Während Ecoplan sich auf ein durch den aussenwirtschaftlichen Austausch getriebenes Mehrländer-Gleichgewichtsmodell abstützt, untersucht BAK stärker die systemischen Effekte und Wechselwirkungen in seinem makroökonomischen Strukturmodell der Schweizer Wirtschaft.

Beiden Studien ist gemeinsam, dass sie versuchen, auszurechnen, was bei einem völligen Wegfall der Bilateralen auf dem Spiel steht. Sie gehen also von der starken Annahme aus, dass die bilateralen Verträge mit der EU nach einem Nein zu den neuen Abkommen oder einem Ja zur Zehn-Millionen-Schweiz-Initiative der SVP im Jahr 2028 wegfallen würden. Untersucht wird, wie sich die Schweizer Wirtschaft während der 18 Jahre bis 2045 daraufhin entwickeln dürfte.

Den grössten unmittelbaren wirtschaftlichen Preis eines Wegfalls der bilateralen Verträge mit der EU verursacht in den Modellrechnungen ein Ende der Personenfreizügigkeit. Bei Ecoplan erklärt dieses mit 4,1 Prozentpunkten den allergrössten Teil des für 2045 geschätzten Rückgangs der Wirtschaftsleistung um 4,9 Prozent.

Bei BAK sind es «nur» 3,0 Prozentpunkte von insgesamt 7,1 Prozent Wachstumsverlust pro Jahr. Dafür erklären in der BAK-Studie systemische Effekte, die sich aus dem Zusammenspiel von schlechterem Arbeitskräfteangebot und geringeren Investitionen der Unternehmen am Standort Schweiz ergeben, eine jährliche Wachstumseinbusse von 2,2 Prozent.

BAK nimmt an, dass ein Wegfall der Personenfreizügigkeit zu ähnlichen Zuwanderungsmustern führen würde wie vor ihrer Einführung. Die durchschnittliche Qualifikation der Zuwanderer würde sinken, und die Firmen würden in der Schweiz weniger investieren und forschen. Insgesamt würden ohne die Verträge 235 000 Stellen weniger geschaffen als mit.

Während im Ecoplan-Gleichgewichtsmodell Investitionen eher fehlende Arbeitskräfte ersetzen können, modelliert BAK wohl etwas realistischer, dass bei der Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften Arbeitsplätze und Investitionen komplementär seien. Das durchschnittliche Potenzialwachstum der Schweiz reduziert sich deshalb um gut einen Viertel von 1,7 auf 1,2 Prozentpunkte pro Jahr.

Interessant ist auch, dass sowohl Ecoplan als auch BAK frühere Modellrechnungen von 2015 aktualisiert haben und zum Schluss kommen, dass sich der Wert der bilateralen Verträge mit der EU für die Schweiz durch zunehmende Integration in den vergangenen Jahren erhöht habe.

Es geht ums Risiko, nicht um die genaue Zahl

Die unterschiedlichen Ergebnisse zeigen allerdings auch, wie schwierig es ist, den Wert der bilateralen Verträge mit einem genauen Preisschild zu versehen. Einerseits sind die nun präsentierten Zahlen als relativ hoch einzuordnen, weil sie nicht von einer langsamen Erosion der bilateralen Beziehung mit der EU, sondern von einem schnellen Ende des bilateralen Wegs ausgehen. Andererseits dürften sie zu tief sein, weil sie die langfristigen Folgeeffekte einer wirtschaftlichen Abschottung der Schweiz und die geopolitischen Kosten eines Streits mit der EU nicht berücksichtigen und quantifizieren können.

Gegner des bilateralen Weges mit der EU werden absehbar argumentieren, ein Verzicht von irgendwo zwischen 2000 und 6000 Franken pro Kopf und Jahr an Wirtschaftsleistung im Jahr 2045 sei ein vernachlässigbarer wirtschaftlicher Preis. Doch mehr als im absoluten Preisschild liegt das Verdienst dieser Studien wohl im Hinweis auf den Risikoaspekt: Ergibt es wirklich Sinn, die bewährten Vorzüge des bilateralen Weges, den die Schweiz mit der EU beschritten hat, aufs Spiel zu setzen? Und was wäre damit gewonnen in einer Zeit der zunehmenden geopolitischen Spannungen? Es ist möglich, diesen Weg nicht mehr weiterzugehen. Aber wer dies will, geht ein hohes wirtschaftliches und politisches Risiko ein – ganz unabhängig vom genauen Preisschild, das man diesem Risiko zuordnet. NZZ, 19. September 2025, S. 29.

Bemerkung:

Es ist offensichtlich, dass erstens solche Studien sehr spekulativ sind. Wirtschaftswachstum hängt von vielen Faktoren ab, die sich gegenseitig beeinflussen und die kaum voraussagbar sind (so wusste man z.B. vor 6 Jahren noch nichts von der Trumpschen Zollpolitik und wie sich diese auf die Beziehungen zwischen den Ländern des EWR und der Schweiz auswirkt). Zudem setzen die Studien voraus, dass sich die Schweiz bezüglich Arbeitsmarkt völlig abschottet - ein völlig unrealistisches Szenario. Zweitens setzten die Studien voraus, dass der Glaube ans ewige Wachstum irgendwie rational ist. Mehr Dichtestress statt Lebensqualität! Drittens wird unterlassen anzugeben, wie viel dieses Wachstum pro Jahr ausmacht: In der Tat ergibt sich für die vorausgesetzten 18 Jahre ein zusätzliches jährliches Wachstum von 0.38% (BAK; (1.071^(1/18)-1)*100) respektive von 0.27% (Ecoplan; (1.049^(1/18)-1)*100). Das ist ziemlich wenig. In den Papieren des Bundes wird ebenfalls mit den kumulierten statt mit den jährlichen Zahlen operiert - wohl, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.


EU und Türkei: «Pragmatismus» statt Prinzipien

Kurzinfos September 2025

Die EU-Integration der Türkei ist seit langem vom Tisch. Aber jetzt suchen Ankara und und die EU und GB neue Formen der Zusammenarbeit.

Ende Juli 2025 war es so weit. Nach über zwei Jahren Zögern willigte Berlin in den Verkauf von 40 Eurofightern Typhoon an die türkische Luftwaffe ein. Der Flieger wird von einem Konsortium produziert, an dem Grossbritannien, Italien, Spanien und Deutschland beteiligt sind. Das Einschwenken Berlins markiert einen Kurswechsel unter Bundeskanzler Friedrich Merz.

Die europäischen Staaten verfolgen eine zunehmend pragmatische Machtpolitik mit dem schwierigen Partner am Bosporus. Sie löst – zumal in Deutschland – eine meist kritische Haltung gegenüber Ankara ab. Dabei ging es um Menschenrechtsverletzungen und demokratische Defizite.

Merz indes gab grünes Licht für den Flugzeugkauf, obwohl kurz davor ein türkisches Gericht Ekrem Imamoglu, den Istanbuler Bürgermeister und Rivalen von Präsident Recep Tayyip Erdogan, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt hatte.

Interessen sind wichtiger als Werte

Der kühle Blick der Europäer auf die strategisch wichtige Mittelmacht ist eine Folge der geopolitischen Veränderungen in Europa, Nahost und den USA. Doch wie definieren die Europäer ihre Interessen? Und was versprechen sich die Türken von einer Zusammenarbeit? Der Ausblick zeigt: So wichtig die Türkei für Europa ist, sie lässt sich sicherheitspolitisch nur bedingt einbinden. Denn Ankara besitzt schon jetzt, was Europa erst anstrebt: strategische Autonomie.

Diese Eigenständigkeit resultiert aus der geografischen Lage und der militärischen Stärke des Landes. Die Türkei hat die zweitgrösste Armee der Nato mit 355 000 Personen (Frankreich: 202 000, Grossbritannien: 141 000). Es ist eine kampferprobte Armee, die in der Lage ist, auch kurzfristig im Ausland zu intervenieren und Peacekeeping-Einsätze durchzuführen. Ankara kontrolliert den Zugang zum Schwarzen Meer und projiziert seine Macht bis in den Südkaukasus und den Nahen Osten.

Das macht sie für Grossbritannien zu einem «Schlüsselakteur» der europäischen Sicherheitsarchitektur. Die EU bezeichnet das Land als «like-minded state», eine Bezeichnung, die sie auch für Grossbritannien und Kanada verwendet.

Kaltblütige Schaukelpolitik

Die Europäer setzen sowohl auf Ankaras Abschreckung von Russland in der Schwarzmeerregion als auch auf die Kooperation der Türken in der Migrationspolitik. Doch in beiden Bereichen spielt Ankara immer auch sein eigenes Spiel: Mit einer kaltblütigen Schaukelpolitik zwischen der Ukraine, der es Waffen liefert, und Russland, mit dem es Handel treibt.

Mehr noch: Die Türkei bietet sich den Kriegsgegnern als ehrliche Maklerin an und nimmt gleichzeitig an den Treffen der «Koalition der Willigen» teil, die über militärische Sicherheitsgarantien für die Ukraine nach einem Waffenstillstand berät. In der Migrationspolitik ist Ankara 2016 zwar ein Abkommen mit der EU eingegangen und kontrolliert die Wanderungsbewegungen nach Westen. Aber Präsident Recep Tayyip Erdogan scheut auch nicht davor zurück, wenn es ihm sinnvoll erscheint, Migranten als Druckmittel gegen die EU einzusetzen und an die griechische Grenze zu bringen.

Aber zweifellos liegt der Türkei viel an einer vertieften Kooperation mit den Europäern: Ankara will seine Rüstungsbeschaffung diversifizieren. Der Anteil amerikanischer Importe hat in den vergangenen zehn Jahren stark abgenommen. Die neuen Spitzenreiter sind Spanien, Italien und Deutschland. Der Kauf der Eurofighter bestätigt den Trend.

Ein besonderer Anreiz für die Türkei stellt das Safe-Kreditprogramm der EU für gemeinsame Rüstungsbeschaffung dar. Es steht mit seinen 150 Milliarden Euro auch Kandidatenländern offen (das ist die Türkei seit 1999) und ebenso Nicht-Mitgliedstaaten, mit denen sie ein Sicherheitsabkommen hat.

Eine Allianzstrategie der EU

Hier werden nun erste Konturen einer Bündnispolitik der EU sichtbar, die nicht auf politische Integration, sondern auf "pragmatische" Kooperation abzielt. Sie ist für Ankara auch deshalb attraktiv, weil eine Vollmitgliedschaft in der EU schon lange undenkbar geworden ist und der Türkei auch kaum mehr erstrebenswert erscheint. «Die europäische Sicherheit kann ohne die Türkei nicht mehr gedacht werden, vor allem in der Rüstungsindustrie», sagte Erdogan im Mai 2025. Das ist keine starke Übertreibung: Mit Grossbritannien, der Ukraine, Polen, Spanien und Italien verfolgt Ankara gemeinsame Projekte bei der Entwicklung von Drohnen und Kampfjets. Die «Turkish Aerospace Industries» wollen bis 2028 einen Kampfjet der fünften Generation, den «Kaan» (Herrscher), ausliefern. Und die italienische Waffenschmiede Leonardo arbeitet mit dem türkischen Partner Baykar an neuen Drohnentypen. Schliesslich sind die Eindämmung des russischen Einflusses in der Schwarzmeerregion, aber auch im Nahen Osten, in Iran und Libyen ein gemeinsames Anliegen sowohl der Türken als auch der Europäer. Gerade am Schwarzen Meer wünscht sich Ankara einen russischen Nachbarn, der zwar stark genug ist, die regionale Ordnung aufrechtzuerhalten, aber sich nicht wie jetzt in revanchistische, kriegerische Abenteuer stürzt.

Freund? Partner? Rivale?

Aber Europa wäre nicht Europa, wenn es zwischen den Ländern nicht auch markante Unterschiede in ihren Beziehungen zur Türkei gäbe. Hürcan Asli Aksoy und Sinem Adar, zwei Analystinnen der deutschen Stiftung Wissenschaft und Politik, unterscheiden drei Staatengruppen: die Freunde, die Partner und die Rivalen.

• Freunde: Polen, Spanien, Italien und das Nicht-EU-Mitglied Grossbritannien unterhalten enge sicherheitspolitische und teilweise rüstungstechnische Kooperationen mit der Türkei und möchten die Beziehungen mit Ankara weiter vertiefen.

• Partner: Schweden, Finnland, Deutschland befürworten aus sicherheitspolitischen Motiven eine vorsichtige Annäherung , wobei Berlin die Interessen der Rüstungspolitik und jene der Erdogan-kritischen Zivilgesellschaft ausbalancieren muss.

• Rivalen: Mit Vorbehalten, zum Teil auch ablehnend sehen Griechenland und Zypern die europäische Annäherung. Dabei spielen historische und gegenwärtige Konflikte zwischen den Ländern (u. a. Teilung Zyperns, die Ägäis-Inseln) eine Rolle. Ebenfalls zu dieser Gruppe zählt Frankreich, das eine enge Rüstungskooperation mit Griechenland unterhält.

Allerdings ist sich Paris bewusst, wie teuer eine Entfremdung oder gar ein Konflikt mit der Mittelmacht am Bosporus zu stehen käme. Das gilt jetzt umso mehr, seit Frankreich und das türkeifreundliche Grossbritannien sicherheitspolitisch eng kooperieren.

Für Griechenland und Zypern sieht das anders aus. Die Spannungen im östlichen Mittelmeer und in der Ägäis können immer wieder aufbrechen. Sie werden verschärft durch türkische Explorationspläne für Gasvorkommen in umstrittenen Seegebieten. Die Türkei, so das Fazit, ist eine Mittelmacht, die eine Rolle in der europäischen Sicherheitsarchitektur spielen will. Gleichzeitig bewahrt sie sich ein hohes Mass an strategischer Autonomie. Das bedeutet, dass sie sich je nach Lage enger an die Europäer anlehnt oder dann andere Alliierte sucht. Sie ist zwar ein berechenbarer, aber langfristig kein verlässlicher Partner.

Doch unter den jetzt gegebenen Umständen wird die sicherheitspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei enger werden. Dementsprechend wird die Kritik am Zustand der türkischen Demokratie in den Hintergrund rücken. Denn es geht um Kooperation und nicht um Integration.

Auf diesem Weg gibt es mindestens drei mögliche Stolpersteine:

1. Griechenland und das Veto: Athen droht, von seinem Veto gegen die Beteiligung Ankaras an den Safe-Rüstungskrediten der EU Gebrauch zu machen, wenn Ankara sein Verhalten nicht ändere. Die Drohung ist glaubhaft. Da die sicherheitspolitischen Beziehungen zur Türkei aber nicht primär im Rahmen der EU geknüpft werden, ist Athens Störpotenzial eingeschränkt.

2. Die Türkei als Diktatur: Falls in ein paar Jahren ein demokratischer Machtwechsel in der Türkei nicht mehr möglich scheint, hätte das Folgen. In einigen Ländern, sicher in Deutschland, würde die Politik eine Neubewertung der Partnerschaft verlangen. Aber auch hier gilt: Die Europäer werden im Zweifel eher machtpolitisch als wertegebunden entscheiden.

3. Die Türkei als Aggressor gegen Griechenland: Käme es zu ernsthaften militärischen Auseinandersetzungen zwischen Ankara und Athen, würde das den Bruch mit den europäischen Alliierten bedeuten. Das wissen alle Beteiligten. Und genau deshalb ist eine solche Entwicklung – unter den jetzigen Umständen – eher unwahrscheinlich.

NZZ, 5. September 2025, S. 5


Es geht auch ohne das neue EU-Vertragswerk

Kurzinfos September 2025

Der Zollhammer aus den USA hat die Schweiz unvorbereitet getroffen. Nun wird umso engagierter diskutiert, ob sich als notwendige Reaktion auf die amerikanischen Zölle die engere Anbindung an die EU aus wirtschaftlichen Gründen erst recht aufdränge. Das neue Vertragswerk mit der EU steht, das Stimmvolk wird darüber befinden. Aus Bundesbern gibt es regelmässig Informationen über die verschiedenen Vorteile einer engeren Zusammenarbeit mit Brüssel. Was aber wären die wirtschaftlichen Folgen, wenn das Vertragspaket abgelehnt würde? Würden die bestehenden bilateralen Verträge alternativlos auslaufen? Würde der Zugang zum EU-Binnenmarkt auf dem Spiel stehen – und auch der Zugang zum EU-Arbeitsmarkt, die Bildungszusammenarbeit und andere gemeinsame Dossiers?

Marktzugang und Fachkräftebedarf

Die Schweiz hat ein Freihandelsabkommen mit der EU. Dieses datiert zwar von 1972 und deckt neuere Bereiche nicht ab, zum Beispiel den Strommarkt oder die Forschungszusammenarbeit. Doch für die grundsätzliche Regelung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit behält es weiterhin Gültigkeit und garantiert zusammen mit der WTO-Mitgliedschaft der Schweiz den Marktzugang zur EU.

Für die vielen Firmen mit Produktions-, Verkaufs- oder Service-Niederlassungen in der EU ändert sich grundsätzlich nichts. Diese Niederlassungen sind EU-Firmen und unabhängig vom Status der Schweiz als Teilnehmerin am EU-Binnenmarkt. Unternehmen ohne EU-Niederlassung können ihre Produkte so vertreiben, wie das für alle Drittstaaten möglich ist, nämlich mit der Kennzeichnung «CE» und einer definierten Firmenvertretung innerhalb der EU. Produktzulassungen können direkt in der EU beantragt werden, so wie dies die Pharmaindustrie bereits erfolgreich praktiziert. Sofern die Schweiz diese Produktzulassungen anerkennt, entfallen auch Doppelaufwand und -kosten.

Die Schweiz hätte auch ohne Vertragswerk weiterhin die Möglichkeit, Fachkräfte aus der EU einzustellen. Dies zu Bedingungen, welche die Schweiz selbst definiert, insbesondere bezüglich Eintritt in unser Sozialsystem und Familiennachzug. Für eine Anstellung in der EU müssten Schweizer Arbeitskräfte im schlimmsten Fall die Visa-Verfahren durchlaufen, wie dies für Personen aus Grossbritannien oder anderen Drittstaaten bereits der Fall ist.

Unsere Wirtschaft könnte wieder vermehrt auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und somit auf einen grösseren Fachkräftepool zugreifen. Derzeit ist dies aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens nur schwer möglich, selbst wenn es sich um Personen handelt, welche langjährig in der Schweiz ausgebildet wurden und hier gut integriert sind.

Sektorielle Abkommen können weiterhin geschlossen werden. Die zentrale Lage der Schweiz bietet gute Voraussetzungen für deren Aushandlung. Denn für die EU würde es problematisch, würden wir Verkehrs-, Schienenverkehrs- und Stromflüsse durch die Schweiz kontingentieren oder unterbrechen. Dabei sind die Verhandlungsmöglichkeiten günstiger, je höher der Grad an Selbstversorgung und Autonomie ist, zum Beispiel im Energiebereich.

Grossbritannien ist nach dem Brexit kurzfristig von der Bildungszusammenarbeit Horizon Europe ausgeschlossen worden, ist mittlerweile jedoch bereits wieder Teil davon. Von den hochkarätigen Schweizer Fachhochschulen und Universitäten profitieren nicht nur die USA und das Vereinigte Königreich, sondern auch die EU. Beim Cern oder beim Zentrum der Europäischen Weltraumorganisation in Villigen hat sich die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz bereits etabliert. Die EU wird den Gewinn aus solchen Kooperationen kaum längerfristig aufs Spiel setzen wollen.

Wirtschaftlich resiliente Schweiz

In der kürzlich vom Bund in Auftrag gegebenen Ecoplan-Studie wird errechnet, dass der Wegfall der Bilateralen I bis 2045 ein um 1,65 Prozent reduziertes Wachstum des BIP pro Kopf verursachen könnte. Gleichzeitig wird ein Bevölkerungsrückgang um 3 Prozent prognostiziert. Dieser dürfte sich unter anderem bemerkbar machen bei vermehrt verfügbarem Wohnraum und entsprechend tieferen Kosten, was bereits das reduzierte BIP-Wachstum teilweise wieder kompensieren könnte.

Es gibt sicher viele Gründe, das EU-Vertragswerk anzunehmen, gerade wenn die Nähe zu Europa und die direktere Einbindung in die EU im Vordergrund stehen. Argumente in diesem Zusammenhang sind gut zugänglich. Man kann aber die Informationslage durchaus ergänzen im Sinne der Beantwortung der an dieser Stelle diskutierten Fragen: Was wäre, wenn das Vertragspaket nicht angenommen würde und zudem der schlimmste Fall einträfe, nämlich die Kündigung aller bilateralen Verträge? Unserer Ansicht nach wäre auch dieser Fall für die Schweiz und ihre Wirtschaft gut verträglich. Bei der Frage, ob man das Vertragswerk annehmen oder ablehnen will, geht es also weniger darum, ob unser Land wirtschaftlich gefährdet wäre bei einer Ablehnung. Vielmehr geht es um die zentrale Frage, ob eine engere Einbindung in die EU gewünscht wird oder ob die Bewahrung der Selbständigkeit und der Gestaltungsfreiheit für unser Land bevorzugt wird. Dies ist die Frage, die jeder Bürger und jede Bürgerin für sich beantworten muss.

Marina Meister ist Unternehmerin, Verwaltungsrätin und Stiftungsrätin; Steffen Meister ist Verwaltungsratspräsident der Partners Group und Stiftungsrat der ETH Foundation. NZZ, 1. September 2025, S. 19,


EU-Stromabkommen stellt Subventionen für kleine Solaranlagen infrage

Kurzinfos September 2025

Ab 2026 will die Schweiz Hausbesitzern Mindestvergütungen für Solarstrom garantieren – sogar dann, wenn die Marktpreise negativ sind. Das geplante Stromabkommen mit der EU würde dies verhindern. Und der Bundesrat will noch weiter gehen.

Politisch ist die Sache delikat. Wenn die Schweiz das geplante Stromabkommen mit der EU abschliessen will, muss sie ein Gesetz ändern, das vom Volk gerade erst beschlossen worden ist. Die Vorlage vom Juni 2024 sieht unter anderem weitreichende Subventionen für Hauseigentümer vor, die auf ihren Dächern Solaranlagen installiert haben. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat das Parlament eine Art Mindestpreisgarantie beschlossen, die Besitzer kleiner Photovoltaikanlagen vor dem Markt beschützen soll.

Vereinfacht formuliert: Unabhängig davon, wie stark die Strompreise sinken, erhalten Eigentümer kleiner Solaranlagen garantiert mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde – selbst dann, wenn die Marktpreise negativ sind. Dies kann mittlerweile im Sommer, wenn die Sonne häufig scheint, regelmässig vorkommen. Kritiker sprechen von «volkswirtschaftlichem Irrsinn». Finanziert wird der Mindestpreis von der Allgemeinheit via Stromrechnung, profitieren können die Besitzer von rund 250 000 Solaranlagen (Stand Ende 2024). Das neue Regime soll 2026 eingeführt werden.

Möglicherweise aber nicht für lange: Heisst die Schweiz das Stromabkommen gut, muss sie die Vergütung nach einer Übergangsphase von drei Jahren wieder abschaffen oder zumindest revidieren. In der vorgesehenen Form sind die Mindestpreise nicht kompatibel mit den Regeln der EU. Diese basieren auf dem Prinzip von Angebot und Nachfrage, von dem sich die Schweiz in diesem Fall relativ weit entfernt hat.

Bisher ist dieses Problem unter dem Radar der Öffentlichkeit geblieben. Der Bundesrat weist in den Unterlagen zu den neuen EU-Verträgen nur sehr dezent darauf hin. Am Wochenende hat SP-Nationalrat Benoît Gaillard das Thema nun aber via «Sonntagszeitung» und «Le Matin Dimanche» schweizweit prominent lanciert. Beruflich ist er Sprecher des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, welcher vehement gegen das Stromabkommen kämpft – angeführt vom Präsidenten, dem SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard.

Der mediale Angriff ist Teil einer hart geführten Auseinandersetzung innerhalb des rot-grünen Lagers. Nachdem der Gewerkschafter Maillard das Stromabkommen kritisiert hatte, musste er sich unter anderem von der Parteikollegin Gabriela Suter öffentlich sagen lassen, er erzähle «Unsinn». Der Streit in der SP schwelt weiter. Er kreist um die Frage, ob das Abkommen den Ausbau der erneuerbaren Energien behindert.

Im Fall der «Minimalvergütung» scheint die Sache nicht so eindeutig zu sein, wie sie am Wochenende dargestellt wurde. Zwar hat der Bundesrat tatsächlich vorgeschlagen, die neuen Regeln vollständig zu streichen. Aber so weit müsste er nicht gehen, wie eine Stellungnahme des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt. Laut diesem würde es genügen, die Vergütung lediglich während Phasen mit negativen Preisen auszusetzen, um sie mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Denn in diesem Punkt sind die Regeln gemäss BFE klar: Es darf keinen Anreiz geben, bei negativen Preisen Strom ins Netz einzuspeisen.

Darüber hinaus lässt das EU-Recht der Schweiz Spielraum. Somit könnte das Parlament in der innenpolitischen Umsetzung weniger weit gehen als der Bundesrat und beschliessen, dass die Besitzer dieser Solaranlagen weiterhin eine Mindestgarantie erhalten sollen, solange die Marktpreise positiv sind.

Man mag sich fragen, weshalb der Bundesrat ohne Not weiter gehen will. Linke Energiepolitiker sehen darin ein Manöver des zuständigen Bundesrats Albert Rösti, um die Photovoltaik zu behindern. Das BFE hingegen verweist auf die Finanzierung: Mit dem EU-Stromabkommen könnten künftig auch Privathaushalte ihren Anbieter wechseln. Somit hätten die Stromversorger keine «gebundenen Kunden» mehr, welche die Minimalvergütung mitfinanzieren. Das könne zu ungedeckten Kosten führen, so das BFE.

Dann wird das Amt grundsätzlich: Im Hinblick auf die Stabilität und den kostspieligen Ausbau des Stromnetzes sei es wichtig, die Preissignale des Markts auch an Besitzer kleiner Solaranlagen weiterzugeben. Diese hätten zudem dank der zunehmenden Elektrifizierung starke Anreize, den Strom für den Eigenverbrauch zu verwenden: für das Auto oder die Wärmepumpe. NZZ, 2. September 2025, S. 8

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