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SGB -Position zum Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission: Lohnschutz und Service Public statt Liberalisierungsprogramm

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist sehr besorgt über den Verlauf der Gespräche mit der EU-Kommission. Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen einem Abbau des Lohnschutzes sowie einer Liberalisierung des Strommarktes für Kleinkunden sowie dem Marktzugang von Flixtrain und anderen Anbietern im grenzüberschreitenden Personenverkehr zugestimmt.

Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern.

Der Lohnschutz in der Schweiz ist seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.

1. Grosse Gefahren für den Lohnschutz

In keinem Land in Europa ist die Gefahr von Lohndruck so gross wie in der Schweiz. Die Schweiz hat die höchsten Löhne. Sie ist für ausländische Firmen sehr attraktiv – weil sie hier viel höhere Preise verlangen können als in ihrem Herkunftsland. Und die grossen Nachbarländer mit ihren 220 Mio. EinwohnerInnen können in ihrer Muttersprache offerieren und arbeiten. Darum brauchen wir den besten Lohnschutz. Die Schweiz hat auch einen der offensten Arbeitsmärkte, kaum ein anderes Land hat ein so einseitiges Verhältnis zwischen Entsendungen ins Land und Entsendungen aus der Schweiz nach Europa.

1.1 Übernahme von EU-Recht würde den Lohnschutz substanziell schwächen

Eine Übernahme des EU-Rechts würde den Schweizer Lohnschutz in der Substanz in Frage stellen.

• Der schweizerische sozialpartnerschaftliche Vollzug ist in der EU so nicht vorgesehen, sondern der Staat ist hauptsächlich zuständig.

• Die Kaution, die 8-Tage-Voranmeldung, die Dienstleistungssperre u. a. sind Schweizer Lohnschutzmassnahmen, die in der EU nicht vorkommen (gem. EU-Durchsetzungsrichtlinie). Sie wurden geschaffen, damit der sozialpartnerschaftliche, föderalistische Vollzug funktioniert.

• In der EU gelten bei der Entsendung die Spesen gemäss Herkunftsland. Die Schweiz könnte die Schweizer Spesen in den GAV nicht mehr anwenden. Ausländische Arbeitnehmende müssten entweder zu prekären Bedingungen hier arbeiten oder Übernachtung und Essen selber bezahlen. Die EU-Spesenregelung würde auch zu einer massiven Benachteiligung der Schweizer Firmen führen.

• Im EU-Binnenmarkt ist der nationale Lohnschutz immer dem Verdacht ausgesetzt, dass er den Markzugang der Firmen behindert. Kommission und EuGH prüfen daher, ob der Lohnschutz «verhältnismässig» ist.

• Die Schweiz macht mit Abstand am meisten Lohnkontrollen in Europa. Zahlreiche AkteurInnen in der EU bezeichnen das als unverhältnismässig.

1.2 Schweizer Lohnschutz muss verbessert und nicht verschlechtert werden

Lohndumping und prekäre Arbeit sind in der Schweiz heute eine verbreitete Realität. Rund ein Fünftel der Firmen bleibt in den Lohnkontrollen hängen. Die Öffnung des Arbeitsmarktes hat neue Dynamiken ausgelöst. Die durch das Freizügigkeitsabkommen liberalisierte Temporärarbeit hat sich verfünffacht, zusätzlich unterstützt durch Kantone, welche die Gesetze grosszügig auslegen. Und die sozialpartnerschaftlichen Verbände haben aufgrund der kurzlebigen Arbeitseinsätze und Strukturen wesentlich grössere Schwierigkeiten, Mitglieder zu gewinnen, was u. a. die Allgemeinverbindlich-Erklärung von Gesamtarbeitsverträgen gefährdet (Quoren). Diese Probleme müssen angegangen und gelöst werden.

1.3 «Sondierungen mit der EU»: Grosse Lücken im Lohnschutz

Gemäss den Informationen des Bundes sind die Sondierungsgespräche mit der EU-Kommission mittlerweile abgeschlossen. Positiv ist, dass es vertiefte Gespräche zwischen den beteiligten Bundesstellen und den Sozialpartnern gab. In einigen Punkten konnte eine Klärung erreicht werden. Im Grundsatz akzeptiert die EU den sozialpartnerschaftlichen Vollzug und die Schweiz kann das Kontrollniveau selber festlegen. Insgesamt ist das Ergebnis aber klar ungenügend. Würde die Schweiz ein entsprechendes Abkommen unterzeichnen, würde der Schweizer Lohnschutz gefährlich ausgehöhlt.

• Die Schweiz muss die EU-Spesenregelung (Herkunftsprinzip) übernehmen.

• Die Kaution «im Wiederholungsfall» ist weitgehend wirkungslos. Die Sanktion erfolgt – wenn überhaupt – zu spät. Und der Vollzug im Zusammenspiel von Kantonen, Sozialpartnern und Bund wird extrem kompliziert. Damit können die Verstösse öfter nicht mehr sanktioniert werden.

• Beim Schweizer Lohnschutz gilt neu das «Verhältnismässigkeits-Prinzip»: Er ist dem Marktzugang stärker untergeordnet.

• Instrumente wie die Dienstleistungssperre können nicht mehr so wie heute weitergeführt werden. Diese wird heute fast tausend Mal pro Jahr ausgesprochen und spielt auch eine wichtige Rolle, um die schwarzen Schafe unter den Firmen von der Schweiz fernzuhalten.

• Die Verkürzung der Voranmeldefrist erschwert es, die schwarzen Schafe und Betrüger unter den Firmen zu identifizieren.

1.4 «Inländische Kompensation»: Probleme nicht gelöst

Die Übernahme von EU-Recht wie oben beschrieben führt zu einer klaren Schwächung des Lohnschutzes. In den Diskussionen und technischen Arbeiten in den Arbeitsgruppen unter der Seco-Leitung konnten in einigen Bereichen Fortschritte erzielt werden. So sollen im öffentlichen Beschaffungswesen die vorhandenen Informationen aus dem Vollzug besser genutzt werden, so dass korrekte Firmen die Aufträge erhalten. Es gibt aber keine Lösungen, wie der Lohnschutz im Inland abgesichert werden kann. Die Probleme der Spesenfrage, aber auch die faktische Ausserkraftsetzung der Kaution zusammen mit anderen Verschlechterungen konnten im Inland nicht neutralisiert werden, weil sie ein Durchsetzungsproblems gegenüber Firmen aus dem Ausland betreffen, aber auch weil die Gesprächsbereitschaft der Arbeitgeber sehr gering war.

Der Bundesrat wird nicht darum herumkommen, in einem allfälligen Verhandlungsmandat weitere Teile des Lohnschutzes abzusichern, die über das Sondierungsergebnis hinausgehen. Unbefriedigend ist zudem, dass die immer akuter werdenden Probleme im Bereich des Personalverleihs oder der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV bisher nicht diskutiert wurden. Insbesondere weil die Arbeitgeber nicht bereit waren, diese Probleme anzuschauen.

2. Kritische Entwicklungen im Service Public

Neben dem Lohnschutz haben sich in den Sondierungen noch neue Probleme ergeben. Die EU-Kommission verlangt auch die Übernahme von EU-Recht bei der Stromversorgung und im internationalen Personenverkehr auf der Schiene. Für den SGB sind die damit verbundenen Marktöffnungen bei der Stromversorgung (Strommarkt-Liberalisierung) und bei der Bahn (Liberalisierung desgrenzüberschreitenden Personenverkehrs) nicht akzeptabel. Die Bundesverwaltung argumentiert, dass durch ein «Wahlmodell» die Grundversorgung beim Strom gesichert sei. Doch das ist falsch. Das Wahlmodell ist per Definition eine Liberalisierung mit den damit verbundenen Unsicherheiten bei den Preisen und Investitionen. Zudem ergeben sich daraus Mehrkosten wie die Notwendigkeit teurer Reservekapazität oder Wechselkosten, die auch auf die KundInnen in der Grundversorgung überwälzt werden.

Bei der Bahn will das Bundesamt für Verkehr die Marktöffnung durch Auflagen wie Taktfahrplan und Teilnahme am Tarifsystem abmildern. Wie das konkret ohne Kooperation umgesetzt werden soll, ist unklar. Fakt ist aber, dass damit das erfolgreiche Kooperationsmodell durch eine Wettbewerbslogik verdrängt würde. Die Tarifintegration würde nicht vor Dumpingpreisen und -löhnen schützen. Zudem muss aus der EU-Binnenmarktlogik alles «verhältnismässig» sein. 6. November 2023, Daniel Lampart, Chefökonom und Sekretariatsleiter, SGB -Position zum Verhandlungsmandat mit der EU-Kommission,

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