Bürgerlicher Versuch, den Volksentscheid vom 20. Februar 1994 rückgängig zu machen, von Andrea Hämmerle, Nationalrat aus Pratval (GR) (Mediendienst der Alpeninitiative).
von Andrea Hämmerle
Nationalrat Paul Schmidhalter (CVP/VS) will mit einer parlamentarischen Initiative den Entscheid von Volk und
Ständen vom 20. Februar 1994 zur Alpen-Initiative rückgängig machen. Der Vorstoss von Nationalrat
Schmidhalter im Wortlaut:
"Ich schlage daher vor, dass wir den Art. 36 sexies. ausser Kraft setzen und durch eine europaverträgliche und
innenpolitisch durchsetzbare Neuformulierung mit der gleichen Zielsetzung ... ersetzen."
In der Begründung wird Schmidhalter in Bezug auf den Strassenabsatz noch deutlicher: "Was not tut, ist eine
zweite Tunnelröhre durch den Gotthard... Dieser Engpass muss eliminiert werden."
Und in Bezug auf die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene plädiert er für mehr Flexibilität und
operiert mit den Begriffen "grösstmöglich", "vernünftig" und "fördern". Die obligatorische Verlagerung soll
also aufgegeben werden.
Wenn das Parlament seine Aufgabe und den Volkswillen richtig wahrnimmt, dann darf es jetzt nicht mit der
Liquidation des geltenden Verfassungsrechtes liebäugeln. Dies ist innenpolitisch wichtig. Denn das Volk muss
sich darauf verlassen können, dass seine Aufträge vom Parlament korrekt ausgeführt werden. Wenn dies nicht
geschieht, kommt es zur vielbeklagten Vertrauenskrise. Und aussenpolitisch muss klar sein, dass
Volksentscheide in der Schweiz konsequent eingehalten werden. Das Wort eines Bundesrates kann nicht immer
zum Nennwert genommen werden, das ist in Brüssel nachgerade bekannt. Es wäre fatal, wenn klar würde, dass
auch dieser Volksentscheid gar nicht ernst gemeint sei. Am Parlament liegt es, den Volksentscheid in die Tat
umzusetzen, und nicht Wege zu suchen, ihn in sein Gegenteil zu verkehren.
Die parlamentarische Initiative Schmidhalter muss im Parlament und ausserhalb vehement bekämpft werden. Mit
den AktivistenInnen der Alpen-Initiative und mit unzähligen DemokratenInnen darf gerechnet werden!
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