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EU und Arbeitslosigkeit - ein gefährliches Cocktail



Von Thomas Bugge, Jugendflügel der dänischen Volksbewegung gegen die EU

Wegen der hohen Arbeitslosigkeit in der EU wurden in den Amsterdamervertrag Beschäftigungsmassnahmen aufgenommen, u.a. auch auf Ersuchen Dänemarks hin. Die beschlossene Politik bedeutet für Dänemark jedoch einen Abbau des öffentlichen Sektors und einen Angriff auf den gewerkschaftlich organisierten dänischen Arbeitsmarkt.

1996 gab Eurostat, das statistische Amt der EU, die Jugendarbeitslosigkeitsrate für Jugendliche unter 24 Jahren mit ungefähr 22% an. Auf dem Hintergrund dieser Zahl wurden zahlreiche Lösungen dieses Problems diskutiert. 1997, nach den Verhandlungen über den Amsterdamer Vertrag, kehrte der dänische Premier Minister demonstrativ glücklich zurück und proklamierte, eines der dänischen Hauptanliegen wäre in den Vertrag integriert worden. Der Amsterdamer Vertrag sei mit Beschäftigungsklauseln versehen worden, und Dänemark hätte diesbezüglich eine Pionierrolle gespielt. Hinter schönen Floskeln über Beschäftigungsmassnahmen sind allerdings klare Rückschritte versteckt, die via die EU auch auf andere Länder ausgedehnt werden.

Aktivierungsmodell

Die Probleme der dänischen Beschäftigungspolitik sind zweischichtig. Sie betreffen erstens den öffentlichen Sektor und zweitens die gewerkschaftliche Organisation sowie die Gewerkschaftsrechte der Arbeitnehmer. Die Probleme beider Kategorien sind das Resultat eines Grundprinzips hinter den dänischen Anstrengungen zur Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit. Die dänische Politik will Jugendliche, die von der Sozialhilfe oder von Arbeitslosenunterstützung abhängen, in Aktivierungsprogramme (Jobtraining) zwingen, indem die Teilnahme an solchen Programmen zur Bedingung für Sozialleistungen gemacht wird. Was auf den ersten Blick erträglich scheint, täuscht.

Heute umfasst das dänische Aktivierungsprogramm alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die ohne Arbeit oder ohne längere Ausbildung bleiben. Dabei werden auch Jugendliche erfasst, die von der Arbeitslosenkasse unterstützt werden, d.h. Jugendliche mit Arbeitserfahrung. Letzteren wird eine 18-monatige Ausbildung offeriert. Leute, die in 30stündigen Jobtrainings engagiert sind, erhalten eine Entschädigung, die einen Drittel der normalen Löhne beträgt. Damit kann die Regierung beim Einsatz von Jugendlichen im öffentlichen Sektor bedeutende Sparleistungen erbringen. So wurden die arbeitslosen Jugendlichen zu einer wichtigen Sparmöglichkeit der Regierung, um den Anforderungen der WWU zu genügen. Es kam nämlich tatsächlich vor, dass Angestellte der öffentlichen Hand infolge Staatsabbau entlassen wurden und dass durch die Aktivierungsprogramme beschäftige Personen die nach der Entlassung anfallende Arbeit übernahmen. Diese Praktik bedeutet, dass die öffentlichen Kosten mit Hilfe billiger Arbeit hinuntergefahren werden. Derart können die dänischen Politiker zwei Fliegen mit einem Schlag erledigen: schöner aussehende Arbeitslosenstatistiken und Einhaltung der WWU-Kriterien.

Unterlaufen von Rechten der Arbeitnehmer

Die neue Politik der dänischen Regierung weist allerdings noch weitere negative Aspekte auf. Die Arbeitsbereiche, in denen Aktivierungsprogramme erfolgen, waren bisher durch Gesamtarbeitsverträge zwischen den Gewerkschaften und öffentlichen Arbeitgebern geregelt. In Dänemark sind 80% der Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisiert. Entsprechend sind dänische Arbeitnehmer relativ gut bezahlt und können von anständigen Arbeitsbedingungen profitieren. Die neue dänische Politik bedeutet, dass gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gedrängt werden - und im schlimmsten Fall auf Grund eines Aktivierungsprogrammes wieder in ihrem früheren Job landen. Da die Arbeitsbedingungen und Rechte, die für gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten, für Leute in den Aktivierungsprogrammen ausser Kraft sind, können die Arbeitsstandards gesenkt werden. Die Beschäftigungspolitik der Regierung trägt so bei, die Arbeitnehmerrechte zu zerstören, die in Dänemark seit 1950 errungen worden sind.

Amsterdam - kein Grund zur Freude

Im Lichte der dänischen Beschäftigungsstrategien ist kein Grund für Fröhlichkeit bezüglich des Beschäftigungskapitels im Amsterdamer Vertrag (Artikel 126(1)) gerechtfertigt. U.a. unter dänischem Einfluss entstanden, rechtfertigt der Amsterdamer Artikel wiederum eine unglückliche dänische Beschäftigungspolitik: Durch die Beschäftigungspolitik will die dänische Regierung dazu beitragen, die Ziele des Artikels 125 (flexibler Arbeitsmarkt) auf eine Art zu erreichen, die mit den groben Richtlinien der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der EU übereinstimmen, die gemäss Artikel 99(2) neuerdings durch qualifizierte Mehrheit eine "koordinierte Wirtschaftspolitik" betreiben können. Die Konzepte, Forderungen und Beispiele, die dabei entwickelt wurden und werden, sind auf die Entwicklung der WWU abgestimmt. Seit die WWU am 1. Januar 1994 offiziell in Kraft trat (Start für die fristgerechte Erfüllung der Konvergenzkriterien), nahm die Arbeitslosigkeit in der EU um 4 Millionen Personen zu. Die durch die WWU geschaffenen Probleme werden nun über ökonomisch-rechtlichen Druck von der EU her in Arbeitsbeschaffungsmassnahmen umgesetzt, welche die Probleme noch verschärfen.

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