Im EU-Vertrag von Nizza wurden die Stimmengewichte der (künftigen) EU-Mitgliedstaaten neu bestimmt. Dabei wurde eine Besserstellung der Grossen beschlossen. Die Grossstaaten haben in der EU - im Widerspruch zum völkerrechtlichen Prinzip "ein Land - eine Stimme" - schon bisher mehr Stimmengewicht als die Kleinstaaten. Dieser Missstand wird durch Nizza zusätzlich verstärkt, wie die folgende Tabelle zeigt (Quelle: EU, Prozentzahlen eigene Rechnung). Stimmengewichte in der EU laut Nizza-Vertrag Dezember 2000 (pdf-Datei)
Die Schweiz würde dieser Tabelle entsprechend auf 7 - 10 Stimmen kommen (Bevölkerungszahl 7 164 Tausend) und damit auf 2 - 3% prozentuales Gewicht.
Zugunsten der Grossen wurde in Nizza zudem beschlossen, dass jedes Mitglied darauf beharren kann, dass die zustimmenden Staaten mindestens 62% der EU-Bevölkerung umfassen müssen. In 35 von 50 Bereichen wurde das Vetorecht der Staaten abgeschafft, was wiederum vor allem die Kleinstaaten betrifft. Die Kleinstaaten geben ihr Anrecht auf einen ständigen EU-Kommissionssitz auf, sobald die EU mehr als 26 Mitglieder hat. Die genauen Modalitäten wurden noch nicht geregelt. Die Grossen, die ihren Einfluss auch formell stärken konnten, verzichten - auf symbolischer Ebene - auf einen Kommissar und stellen künftig wie die Kleinstaaten je einen Kommissar. Die Zentralisierung der EU wurde verstärkt: der Ministerrat kann Vorschläge der EU-Kommission nur mit einer 2/3-Mehrheit abändern.. Die Tendenzen hin zu einen dominanten Kerneuropa wurden verstärkt: 8 Staaten können im Rahmen der EU Alleingänge unternehmen und damit die anderen unter Zugzwang setzen.
Von den Medien wurden die Ergebnisse von Nizza als Minischritt und Stärkung der Kleinen hingestellt. Damit wird Desinformation der Bevölkerung betrieben.
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