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Zur Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen



Die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen ist seit deren Gründung 1945 die Wahrung des internationalen Friedens und der Sicherheit. Die Aufgabe der Friedenssicherung ist nach Ende des Kalten Krieges intensiver und komplexer geworden. Heute umfassen die peace-keeping Missionen (= friedenserhaltende Missionen) zunehmend nicht-militärische Komponenten wie präventive Diplomatie, friedliche Konfliktlösung, Peace Keeping im engeren Sinn und Friedensgestaltung nach Ende eines bewaffneten Konflikts. Eine solide Sicherheitspolitik setzt auch die Garantie von Menschenrechten voraus für alle, gleich welchen Geschlechts, welcher Rasse und Religion, wie es in der Universellen Deklaration der Menschenrechte heisst.

Von Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der WILPF (* Women's International League for Peace and Freedom)

Ein erweitertes Verständnis von Sicherheit ist bereits seit langem in verschiedenen UN-Dokumenten erarbeitet worden und hat nach 1989 eine Renaissance erfahren. Die jüngsten UN- Konferenzen widerspiegeln in ihren Abschlussdokumenten eine wichtige Veränderung im allgemeinen Verständnis von Sicherheit und dem Charaker der Beziehungen innerhalb und zwischen Staaten. Es besteht zunehmend Konsens darüber, dass Sicherheit gerechte und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung voraussetzt, und die Planung und Umsetzung dieser Entwicklung gemeinsam von Frauen und Männern gestaltet werden muss.

Weiterhin Vorrang der Grossmächte

Doch die Hoffnungen, die sich seit Beginn der 90er Jahre an tiefgreifende UN-Reformen und an die Realisierung eines solchen Sicherheitsbegriffs geknüpft haben, sind längst verflogen. In zentralen Machtbereichen internationaler Politik stehen nach wie vor die Interessen der USA und anderer wirtschaftlich und militärisch starker Staaten im Vordergrund. Dies zeigt sich sehr deutlich am UN-Sicherheitsrat, einem zentralen Instrument der UN. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sind jene fünf Staaten, die über Nuklearwaffen verfügen; die ständigen Mitglieder sind mit die grössten Waffenproduzenten und -lieferanten, mit expliziten geostrategischen, wirtschaftlichen und machtpolitischen Interessen.

Während dieser Artikel geschrieben wird, sehen wir deutlich, wie die USA in der "Irakkrise" versuchen, den Sicherheitsrat zu instrumentalisieren, um die Genehmigung militärischer Aktionen einzelner Staaten gegenüber anderen zu legitimieren. Und falls dies nicht gelingen sollte, wird auf die Zustimmung des Sicherheitsrats verzichtet, seine Ineffizienz herausgestellt und als ein weiteres Beispiel für die Delegitimierung der UN medienwirksam dargestellt. Wird er aber zustimmen, bleibt die Enttäuschung bei vielen kleineren Staaten und grossen Teilen der Weltbevölkerung, dass auch im Sicherheitsrat mit zweierlei Mass gemessen wird, da auf den Bruch anderer UN Resolutionen durch einflussreichere Staaten, keinerlei Sanktionen folgten. Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform und Demokratisierung des Sicherheitsrats scheint geradezu augenfällig.

In der Charta der Vereinten Nationen wird dem Sicherheitsrat eine wichtige Rolle für die Erhaltung von Frieden und Sicherheit zugewiesen. Die Frauenliga beschäftigt sich deshalb mit der zukünftigen Struktur und Zusammensetzung des Sicherheitsrats und dessen Verhältnis zur Generalversammlung. Diese Fragen werden auch von einer offiziellen UN-Arbeitsgruppe untersucht, die aber noch zu keinem einstimmigen Ergebnis gekommen ist. Konsens gibt es bis jetzt nur in der notwendigen Erweiterung dieses Gremiums. Es wurde 1993 eingesetzt und beschäftigt sich mit der "ausgewogenen Vertretung im Sicherheitsrat, der Erhöhung seiner Mitgliederzahl und anderen, mit dem Sicherheitsrat zusammenhängenden Themen". Seit dem Bestehen dieser Arbeitsgruppe sind verschiedene Erweiterungsmodelle entwickelt worden, aber keines konnte breite Zustimmung finden. Wie festgefahren die Verhandlungen über eine Reform des Sicherheitsrats sind, wurde auch auf der UN-Generalversammlung im Herbst 1997 deutlich. Dort musste eine Entscheidung zu Sicherheitsratsreform verschoben werden.

In den vorgelegten Refomvorschlägen geht es hauptsächlich darum, Staaten des "Südens" eine angemessenere Vertretung zu geben und das Vetorecht einzuschränken. Dies stösst aber bei verschiedenen Staaten auf Widerstand. Beispielhaft seien hier einige Reformvorschläge aufgezeigt. Die Organisation Afrikanischer Einheit fordert zwei ständige Sitze für Afrika, die abwechselnd von afrikanischen Staaten besetzt werden. Die USA lehnt diesen Vorschlag ab. Sie wollen, dass Osteuropa bei den nichtständigen Mitgliedern einen Sitz bekomme. Dies würde die Position der blockfreien Staaten erneut verschlechtern. Der Vorschlag des damaligen Präsidenten der UN Generalversammlung, Mr Razali, fordert zehn ständige Mitglieder im Sicherheitsrat (derzeit sind es fünf). Dies würde bedeuten, dass Japan und Deutschland und drei sogenannte Entwicklungsländer, jeweils aus Afrika, Asien und Lateinamerika einen ständigen Sitz erhalten würden, allerdings ohne Vetorecht. Die nichtständigen Mitglieder sollten um drei sogenannte Entwicklungsländer und ein Land aus Mittel- und Osteuropa erweitert werden. Dieser Vorschlag bekam vergleichsweise viel Zustimmung, wurde allerdings auch kritisiert, da er eine zweitklassige ständige Mitgliedschaft einführen würde (Länder mit und ohne Vetorecht). Ferner wäre dann die Europäische Union gleich mit drei Staaten vertreten. Der gesamte "Süden" jedoch nur mit drei Sitzen, deren Rotationsverfahren erst noch bestimmt werden müsste.

Betrachten wir die Stellung des Sicherheitsrats innerhalb der UN, so meinen wir, dass die Öffentlichkeit nicht nur das Recht hat, über diese Beratungen informiert zu werden, sondern auch Gelegenheit haben muss, aktiv am Reformprozess des Sicherheitsrates teilzunehmen. 1996 hat die Internationale Frauenliga eine Kampagne zur Demokratisierung des Sicherheitsrats gestartet und unsere Vorschläge bei der Arbeitsgruppe eingegeben.

Um den Sicherheitsrat zu demokratisieren fordern wir die Vergrösserung um mindestens 10 Mitglieder. Diese sollten von der Generalversammlung gewählt werden. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass langfristig alle Mitglieder des Sicherheitsrates gewählt werden und es keine privilegierte Gruppe ständiger Mitglieder mehr geben wird, die mit ihrem Vetorecht Mehrheitsentscheidungen der Mitgliedsländer torpedieren können. Jeder Versuch, neue globale Mächte (z. B. Japan und Deuschland) bei der Reform zu berücksichtigen und damit militärische Stärke und Interventionsfähigkeit durch ständige oder langjährige Sitze im Sicherheitsrat zu honorieren, wäre ein Verstoss gegen die Grundsätze der Charta, die gleiche Rechte der Mitgliedsländer und die Verpflichtung aller Staaten postulieren, ihre Politik an gewaltfreien Lösungen von Konflikten auszurichten.

Die Debatte über den Sicherheitsrat und dessen Reform, gehört zu den zentralen friedenspolitischen Themen und muss deshalb in der Öffentlichkeit vermehrt thematisiert werden. Die Rolle des Sicherheitsrates ist auch von entscheidender Bedeutung in der derzeitigen Debatte über die Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof.

Internationaler Strafgerichtshof (International Criminal Court/ICC)

Ziel eines ICC ist es, diejenigen Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die Handlungen vollzogen haben, die nach internationalem Recht als Verbrechen anzusehen sind. 1994 hat der Rechtsausschuss (VI. Committee) der UN-Generalsversammlung den Entwurf der Statuten für einen Internationalen Strafgerichtshof angenommen. Dies bildet die Grundlage für einen gültigen internationalen Vertrag. Im Dezember 1996 hat die Generalversammlung zu einer Konferenz aufgerufen, die sich mit der "Fertigstellung und Verabschiedung einer Konvention zur Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes" befassen soll. Diese Konferenz ist für Juni 1998 in Italien geplant. Es sind insgesamt neun Wochen Vorbereitungskonferenzen angesetzt.

Das Mandat des ICC erstreckt sich auf die Verurteilung von Personen, die sich äusserst schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben und die im Zuständigkeitsbereich der Internationalen Gemeinschaft liegen. Staaten werden den Kompetenzen des ICC nicht unterliegen. In den derzeit vorläufigen Statuten fallen darunter: 1. Genozid,

2. Angriffsaggression (was darunter zu verstehen ist, wird noch heftig diskutiert),

3. schwere Verletzungen von Kriegsgesetzen und -regeln, z.B. Angriffe auf Zivilisten,

4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Folter und Vergewaltigung,

5. jedes andere vertraglich fixierte Verbrechen wie Terrorismus, Geiselnahme und Drogenhandel.

Der ICC kann nur dann aktiv werden, wenn nationale Gerichte nicht in der Lage oder unwillig sind, Anklage zu erheben.

Wer eine Untersuchung einleiten kann und welche Rolle dabei der Sicherheitsrat und der Ankläger spielen, gelten als die umstrittensten Fragen bei der Erarbeitung der ICC Statuten. Im derzeitigen Entwurf kann der Ankläger die Initiative nur ergreifen, wenn er dazu vom Sicherheitsrat oder von einem Staat aufgefordert wird. Im vorläufigen Statutentext heisst es weiter, dass der Ankläger die Erlaubnis des Sicherheitsrats braucht, bevor er mit der gerichtlichen Verfolgung beginnen kann. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats wollen an dieser Regelung festhalten. Dies würde bedeuten, dass Angehörige dieser Staaten vor Verfolgungen geschützt werden könnten und die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs ernsthaft gefährdet wäre.

Von einigen europäischen Staaten und von nicht-staatlichen Organisationen wird die Unabhängigkeit des Anklägers gefordert, der von sich aus eine Untersuchung einleiten kann. Weiter wird gefordert, dass der Ankläger auch ohne die Zustimmung des Sicherheitsrats mit der gerichtlichen Verfolgung beginnen kann. Zu diesen beiden Positionen gibt es verschiedene Kompromissvorschläge, eine Einigung ist aber auch hier noch nicht in Sicht.

Unsere frauenfriedenspolitische Lobbyarbeit im Bereich des ICC konzentriert sich darauf, die geschichtliche Trivalisierung von geschlechtsspezifischen Kriegsverbrechen zu verhindern. Vergewaltigung, Zwangsprostitution und Zwangsschwangerschaft sollen gesondert als Kriegsverbrechen ausgewiesen, untersucht und abgeurteilt werden. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass das Personal des ICC, einschliesslich der RichterInnen, an 'gender-awareness' (= "Geschlechts-Bewusstsein") Trainingskursen teilnehmen und eine 50% Quotierung von Frauen in allen Bereichen des Strafgerichtshofs anzustreben ist. Es ist gerade jetzt in der Vorbereitung auf die Konferenz in Rom wichtig, dass mehr BürgerInnen sich für einen unabhängigen Strafgerichshof einsetzen und ihre Regierungen davon überzeugen können.

(Vorschlag für das lay-out: diesen Text in einen separaten Kasten setzen) Die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit wurde 1915 in Den Haag gegründet - anlässlich eines internationalen Kongresses, an dem Frauen aus 12 kriegsführenden und neutralen Staaten teilnahmen. Sie protestierten gegen den Krieg und erarbeiteten Vorschläge, um in Zukunft Konflikte mit friedlichen Mitteln zu lösen.

Wir haben derzeit 42 nationale Sektionen und weltweit ca. 40.000 Mitglieder. Unser internationales Büro befindet sich in Genf, eine Zweigstelle in New York. Wir haben Beraterstatus beim Economic and Social Council of the UN (ECOSOC), bei der UNESCO, bei der UN Conference on Trade and Development (UNCTAD), einen speziellen Status bei der UNICEF, der ILO (Internationalen Arbeitsorganisation) und der Food and Agricultural Organization (FAO) in Rom. Der Beraterstatus beinhaltet das Recht, unsere Meinung bei den jeweiligen Organisationen in Wort und Schrift einzubringen und an allen öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Die Frauenliga bleibt aber von der UNO unabhängig.

Als internationale Frauenfriedensorganisation untersuchen wir die Interdependenzen globaler Strukturen, die Bedingungen für gerechte und nachhaltige Wirtschaftsstruckturen, Ursachen und Formen von Diskriminierung und Ungleichheiten und wie sich diese Strukturen jeweils auf die Friedens- und Sicherheitspolitik auswirken. Wir verstehen Frieden als einen fortlaufenden Prozess zur Überwindung aller Formen von Gewalt - Gewalt im privaten Bereich, struktuelle und staatliche Gewalt und die Gewalt des Krieges - durch Vertrauensbildung, Abrüstung, Gleichberechtigung, gegenseitiges Verständnis, Abschied vom Militarismus und die Bekämpfung von Kriegsursachen.

Für mehr Informationen: WILPF Women's International League for Peace and Freedom 1, Rue Varembe, CP 28 1211 Geneve Tel: 0041-22-733.6175 Fax:0041-22-740.1063 e-mail: wilpf@iprolink.ch

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