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Nationalismus, Separatismus und Demokratie

Nationalismus ist eine Geissel der Menschheit. Nicht alles, was als Nationalismus beschimpft wird, ist allerdings als solcher zu betrachten. Zudem ist nicht jeder Sezessionismus nationalistisch und die Bekämpfung von Sezessionismus ist gewöhnlich Ausdruck von Nationalismus der dominierenden Bevölkerungen und deren Vertreter. Separatistische Bewegung und deren gewalttätige Bekämpfung führen oft zu blutigen Kriegen. Ein Recht auf Separatismus könnte Staaten dazu bringen, sprachlichen und kulturellen Minderheiten rechtzeitig genügend Autonomie zu gewähren, so dass diese auf Separatismus verzichten.

Von Paul Ruppen

Bevor man sich einer Diskussion um Nationalismus, Separatismus und Demokratie widmen kann, muss man sich der Vieldeutigkeit etlicher Wörter stellen, die in diesem Kontext häufig gebraucht und als politische Kampfmittel auch missbraucht werden.

National- oder Territorialstaat

Gemäss Duden ist ein Nationalstaat ein Staat, dessen Bürger [überwiegend] einer Nation angehören. Die Eckige Klammer wurde wohl hinzugefügt, weil sonst kein Staat als „Nationalstaat“ betrachtet werden könnte, da es keine ethnisch homogenen Staaten gibt. Die sehr gebräuchliche Verwendung des Wortes „Nationalstaat“ für Territorialstaaten ohne Anspruch auf ethnische Homogenität wird nicht erwähnt. Schaut man unter dem Wort „Nation“ nach, so werden dort drei Bedeutungen erwähnt. Als „Nation“ werden bezeichnet:

1) große, meist geschlossen siedelnde Gemeinschaften von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache, Kultur, die ein politisches Staatswesen bilden (in der Wikipedia-Definition steht statt „Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur“ die Formulierung „Menschen, denen eine gleiche Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur zugschrieben wird“. Diese Formulierung trifft die Sachlage wohl besser).

2) Staaten, Staatswesen

3) (umgangssprachlich) Menschen, die zu einer Nation gehören; Volk Zu beachten ist, dass bei z.B. bei der Verwendung von „Nation“ im Sinne von „Staat“, „Staatswesen“ das Wort „überwiegend“ bei der Nationalstaatsdefinition keinen Sinn mehr macht. Als Synomye zum Wort „Nation“ werden „Gemeinwesen, Land, Staat, Staatswesen, Volk, Völkerschaft; (besonders nationalsozialistisch) Volksgemeinschaft“ aufgeführt. Setzt man die Duden-Wortbedeutungen von „Nation“ in die Duden-Definition von „Nationalstaat“ ein, so erhält man sehr unterschiedliche Bedeutungen des Wortes „Nationalstaat“. Um dieser Vieldeutigkeit zu entgehen und um nicht von EU-Befürwortern der Sehnsucht nach ethnisch homogenen Staaten bezichtigt zu werden, verwenden nicht-nationalistische EU-Kritiker wohl besser den Ausdruck „Territorialstaat“, um die bestehenden Staaten zu bezeichnen.

Was ist Nationalismus?

Mit dem Wort „Nationalismus“ ist es wie mit dem Worte „Nationalstaat“ – es wird sehr unterschiedlich verwendet und verliert dadurch einen Teil seiner analytischen Kraft. Statt Diskussionen zu ermöglichen, vernebelt es diese. Hier ein paar Verwendungsweisen des Wortes:

• EU-Befürworter bezeichnen oft bereits die Verteidigung des traditionellen demokratischen Rechtsstaates gegen „supranationales“ Absaugen von Souveränität und gegen „supranationale“ Einmischung als nationalistisch. Bei dieser Verteidigung geht es oft um Demokratie, da Demokratie ohne Souveränität und Handlungsrechte keinen Raum hat. Mit der Desavouierung dieser Verteidigung als „nationalistisch“, soll Souveränität und damit Demokratie in die Nähe der Missetaten jenes Nationalismus gerückt werden, der zur Unterdrückung von Minderheiten, dem Kolonialismus und zu zwei Weltkriegen führte.

• Als „Nationalismus“ wird die Bestrebung bezeichnet, eine „Nation“ staatlich zu organisieren. Es stellt sich dabei die Frage, was hier „Nation“ bedeutet. Je nach Interpretation gibt es wiederum verschiedene Varianten:

a) Besteht diese Bestrebung darin, dass ein ethnisch homogener Staat anvisiert wird, ist der Ausdruck „nationalistisch“ angebracht.

b) Ist jedoch ein demokratische Rechtsstaat bei weitgehendem Minderheitenschutz von Minderheiten und bei Anerkennung von Heterogenität das Ziel, ist der Vorwurf des Nationalismus kaum angebracht – selbst wenn im angestrebten Staatsgebiet eine andere Sprache als die bisherige vorherrschend wird. Unabhängigkeitsbewegungen verschiedener Couleur gehören manchmal in diese letzte Kategorie (Entkolonisierungsbewegungen, schottische und katalanische Unabhängigkeitsbewegungen; Unabhängigkeitsbewegungen, die zu eigenständigen Staaten führten: z.B. Irland, Norwegen). Das Wort „nationalistisch“ ist für diese Variante nicht angebracht.

• Die übliche Verwendung von „Nationalismus“ bezeichnet den Glauben, dass die eigene „Nation“ besser ist als die anderen. Dabei gibt es verschiedenen Arten dieser Form von Ethnozentrismus, je nachdem welche „Rechte“ man für sich aus der sich zugeschriebenen Überlegenheit ableitet. Z.B. „Heimholen“ von Gebieten ausserhalb des eigenen Staatsgebietes; Kolonialismus innerhalb und ausserhalb des eigenen Staatsgebietes: man nimmt für sich das Recht heraus, die anderen, die man als minderwertig betrachtet, die politische Selbstbestimmung zu verweigern. Zu dieser Art von Nationalismus gehört die Unterdrückung sprachlicher und kulturelle Minderheiten, der Nicht-Respektierung des Rechts auf Selbstbestimmung von Minderheiten, sowie der klassische Kolonialismus, wie er von europäischen Staaten in der restlichen Welt betrieben wurde. Diese Art von Nationalismus betrachtet sich oft als Kulturbringer: er sieht sich als Überbringer der „Segnungen“ der eigenen Zivilisation.

• Als Nationalismus wird manchmal auch die Bestrebung betrachtet, die wirtschaftlichen Interessen (der dominanten Schichten) einer Staatsbevölkerung ohne die Berücksichtigung der legitimen Interessen der übrigen Weltbevölkerung durchzusetzen. In Bezug auf diese Art von Nationalismus gleichen sich bisher alle Territorialstaaten (inklusive der EU, s. deren Afrikapolitik bezüglich Fischerei, Freihandel und Handel mit Agrargütern). Bestrebungen, diese Form von Nationalismus einzugrenzen, existieren, bleiben aber vorläufig schwach. In der politischen Diskussion werden die unterschiedlichen Wortbedeutungen dauernd vermischt, unter anderem um europäische Grossraumpolitik zu betreiben oder Autonomiebewegungen zu desavouieren. Von der hier vertretenen Warte aus gesehen verdienen nur die folgenden Anschauungen die Etikette „nationalistisch“: Streben nach ethnisch homogenen Staaten, Glauben an eigene Überlegenheit sowie die rücksichtslose Durchsetzung eigener Interessen.

Progressiver Nationalismus?

Yves Wegelin stellt z.B. in der WoZ die Frage „Seit der katalanische Regierungschef Carles Puigdemont Anfang des Oktober 2017 die Bevölkerung aufgerufen hat, über die Unabhängigkeit Kataloniens zu entscheiden, liegt die Frag in der Luft: Wie progressiv kann Nationalismus ein?“ (WoZ, 41, 2017, S. 10). Im obigen und hier festgehaltenen Sinn von Nationalismus gibt es keinen „progressiven“ Nationalismus. Es macht allerdings wenig Sinn, diese Frage zu stellen, bevor man sagt, was man unter Nationalismus versteht. Wegelin wirft der Partei von Puigdemont vor, sie rufe zur Verteidigung des „katalanischen Volkes“ und seiner „Kultur“ auf, insbesondere seiner Sprache. Ob der Rekurs auf ein „katalanisches Volk“ nationalistisch (in welche Sinne?) ist, hängt davon ab, was man unter „Volk“ versteht. Die CUP etwa - eine der Parteien, welche die Unabhängigkeit Kataloniens befürwortet - fordert das Stimmrecht für MigrantInnen, womit für sie das katalanische Volk offenbar die Bevölkerung des für Katalonien angestrebten Staatsgebietes ist. Damit ist der Ausdruck „Volk“ kaum nationalistisch zu verstehen. Inwiefern die Verteidigung der eigenen Sprache „nationalistisch“ sein soll, ist unklar. Die Tatsache des spanischen Nationalismus, der nicht nur in der Vergangenheit eine Rolle spielte, wird im Artikel nicht diskutiert. Wegelin schliesst, dass man die berechtigte Kernforderung der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung - die Forderung nach mehr lokaler Mitsprache - besser im Namen der Demokratie als des „Volkes“ stellt. Das ist sicher richtig, löst allerdings die Frage nach den Grenzen, innerhalb derer man Autonomie, Unabhängigkeit und damit lokale Mitsprache oder Selbstbestimmung anstrebt, nicht. Sprachen und Kulturen spielen nun mal im faktischen Leben der Menschen eine Rolle – selbst wenn das manchen Linke unheimlich ist.

Demokratie, Staatsvolk und Sezessionismus

Die spanisch-katalanische Krise hat – wie andere entsprechende Krisen - offen gelegt, dass eine legalistisch verstandene Demokratie von Sezessionsbewegungen überfordert ist, denn diese stellen die Frage nach der territorialen Grenzziehung und damit nach der stimmberechtigten Bevölkerung. Wer hat das Recht, über Autonomie oder Unabhängigkeit von Gebieten zu bestimmen? Die stimmberechtige, oft nationalistisch aufgeladene Bevölkerung des bisherigen Staates beziehungsweise deren Vertreter, oder die Bevölkerung des Gebietes, das unabhängig oder autonom werden will? Diese Frage kann man nicht mit Abstimmungen oder Wahlen alleine lösen. Das scheinbar unlösbare Problem führt denn auch oft zu blutigen Konflikten.

Die internationale Gemeinschaft wäre gut beraten, Regelungen zu schaffen, um Sezessions- oder Autonomiekonflikte nicht ausarten zu lassen. Eine erster Schritt bestünde wohl in der Anerkennung des „Selbstbestimmungsrechtes der Völker“ mit einem entsprechenden Sezessionsrecht. Das Sezessionsrecht wäre als Menschenrecht, das Individuen von Territorien zusteht, aufzufassen. Die Individuen eines Gebietes können eine Abstimmung über ihre Zugehörigkeit zu einem Staat oder über den Austritt aus diesem Staat verlangen und diese durchführen. Dieses „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ besteht bisher eher auf dem Papier und wird von den dominanten Staaten der Welt nach Gutdünken anerkannt oder missachtet. Wichtig wäre, das Recht nicht von der Zustimmung der betroffenen Staaten abhängig zu machen. In Verhandlungen unter UN-Aufsicht könnten z.B. Gemeinden darüber abstimmen, ob sie zum Gebiet gehören wollen, dass eine entsprechende Abstimmung durchführt. Die „Selbstbestimmung“ ist nur zu gewähren, wenn nicht ethnisch homogene Staaten angestrebt werden. Weitgehender Minderheitenschutz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist vom neuen Staat zu gewähren. Gegeben Falls sind Uno-Friedenstruppen während einer Übergangszeit zu akzeptieren, welche die Erfüllung der Anforderungen an eine legitime Sezession gewährleisten.

Gegen das Recht auf Sezession wird oft eingewendet, es würde zu einer Zersplitterung der Staatenwelt führen. Die ist allerdings kaum zu befürchten. Neben zentrifugalen Kräften gibt es in Gegenden mit Streben nach Unabhängigkeit oft auch entgegengesetzte Kräfte, die etwa aus wirtschaftlichen Gründen beim bisherigen Staat bleiben wollen. Bei der Gewährung von Autonomie, dem Recht auf Verwendung der eigenen Sprache und auf Pflege der eigenen Kulturen sind die Kräfte, die beim bisherigen Staat bleiben wollen, oft in der Mehrheit (s. Abstimmung in Schottland oder gemäss Umfragen Katalonien). Sezessionsbestrebungen werden oft dadurch befeuert, dass Autonomie-Rechte verwehrt werden, wie man im Falle Spaniens und Kataloniens sieht. Gäbe es ein Sezessionsrecht, würden die Staaten mit ihren Minderheiten sorgsamer umgehen müssen: Ein Recht auf Sezession würde zur Folge haben, dass Autonomierechte und das Recht auf lokale Demokratie eher gewährt würden. Die Forderung nach einem Sezessionsrecht ist aber nicht als Forderung nach Sezessionen zu verstehen: Staatsgrenzen sollte man nicht ohne guten Grund in Frage stellen, da dies gewöhnlich ungemütliche Emotionen schürt. Es ist deshalb im allgemeinen besser, Autonomie statt Unabhängigkeit zu fordern.

Das Konzept des „Selbstbestimmungsrecht der Völker“ hat sich aus der Zeit von Woodrow Wilsons weiterentwickelt - über die UN-Charta zur Entkolonialisierung und dann die Anerkennung des Rechts auf Sezession in den ehemaligen Staaten der Sowjetunion und Jugoslawien. Die Präzedenzfälle von Slowenien, Kroatien, Kosovo usw. haben das Menschenrecht auf Sezession weitgehend etabliert – wohl vorerst als letzter Ausweg, wenn die genügend weitgehende Autonomie im vorliegenden Staat nicht erreicht werden kann und die Minderheiten staatlicher Gewalt ausgesetzt sind. Gemäss einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Kosovo aus dem Jahr 2010 verletzt eine unilaterale Unabhängigkeitserklärung das Völkerrecht nicht. Die Abspaltung Kosovos von Serbien hat einen wichtigen Präzedenzfall für das Völkerrecht geschaffen. In Zukunft wird es darum gehen, die Anerkennung des Rechtes von der Interessenpolitik der Grossmächte unabhängig zu machen. Gemäss manchen Völkerrechtlern gehört es schon heute zum zwingenden Völkerrecht (ius cogens).

Europa der Regionen, EU und Sezessionismus

Die EU fördert Autonomiebestrebungen zweifach: erstens durch das Konzept des „Europas der Regionen“ und entsprechender Gremien in Brüssel. Beim „Europa der Regionen“ geht es dabei nicht um wirkliche Autonomie und Selbstbestimmung von Regionen (was auch immer der Begriff „Region“ bedeuten mag), sondern um den Ersatz schwindender politischer Mitbestimmung in den Mitgliedstaaten durch die Befriedigung identitärer Bedürfnissen in der kalten EU des Binnenmarktes, in der man sonst nichts mehr zu sagen hat. Die EU-Bürokratie will zusammen mit den Bürokratien und Exekutiven der Mitgliedstaaten ungehindert durchregieren können. Die „Regionen“ sollen „europäische“ Gemütlichkeit vorgaukeln. Die EU wird allerdings weiterhin von den EU-Mitgliedsstaaten getragen und das „Europa der Regionen“ bleibt Schimäre, die aber trotzdem Autonomiebestrebungen befördern kann.

Zweitens fördert die EU den Sezessionismus, weil die wirtschaftlichen Risiken eines Austritts aus einem bestehenden Staat im Rahmen der EU offenbar kleiner erscheinen. Sezessionisten hoffen darauf, wirtschaftsrechtlich abgesichert zu bleiben. Allerdings wiederholt die EU-Kommission seit Jahren formelhaft, im Falle einer Unabhängigkeit werde Katalonien „automatisch“ aus der EU ausscheiden und müsse sich um einen neue Mitgliedschaft bewerben. Die Aufnahme müsste dann mittels Einstimmigkeit der EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Da die EU weiterhin von den Mitgliedstaaten abhängt, die kein Interesse an ihrer Auflösung haben, ist auf eine Politikänderung kaum zu spekulieren. Bei Schottland sieht die Sache nach dem Brexit etwas anders aus: da nicht mehr ein Mitgliedstaat betroffen ist, wäre man an Schottland in Brüssel wohl interessiert. Die beiden erwähnten sezessionistischen Bewegungen sind sehr EU-freundlich. Gespannt wird man beobachten können, wie sich die EU-Politik auf diese eher erstaunliche EU-Euphorie auswirken wird.

Die Spanien-Katalonien-Krise macht augenscheinlich, dass die EU nicht als Überwindung des Nationalismus gedacht werden kann. In Katalonien hat sich der spanische Nationalismus ziemlich gewalttätig durchgesetzt – und die EU hat die Haltung Spaniens legitimiert. Die prügelnden spanische Polizisten verletzten am 1. Oktober 2017 anlässlich des Sezessionsreferendums, das von katalanischer Seite her friedlich verlief, gegen 900 Personen. Obwohl vermutlich weniger als die Hälfte der Katalanen für die Sezession sind, wollten gemäss Umfragen 75% der Katalanen abstimmen. Dieser Wunsch auf demokratische Selbstbestimmung wurde vom spanischen Staat abgewürgt. Der Hinweis auf die Verfassung, den die spanische Regierung, unterstützt von der EU, vorbringt, ändert daran nichts. Einerseits fallen Verfassungen nicht vom Himmel und müssen Resultat eines demokratischen Prozesse sein, der Minderheitsregionen gebührend Rechnung trägt, um legitim zu sein. Der Entstehungsprozess der spanischen Verfassung lässt diesbezüglich einiges zu wünschen übrig (s. Der katalanische Knoten Le Monde diplomatique, November 2017 S. 1).

Das Unabhängigkeitsreferendum ist zudem das Resultat einer langanhaltenden Gesprächsverweigerung der spanischen Regierungen. Jahrelange Versuche, mit Madrid Verhandlungen zu führen, führten zu nichts. Dabei sind die katalanischen Forderungen nach mehr Autonomie durchaus demokratisch legitimiert. Die Regierung von Carles Puigdemont war das Resultat von regulären Wahlen, die auch von Madrid anerkannt wurden. Nicht nur die regionale Legislative in Barcelona und die katalanischen Stimmberechtigten, sondern auch das gesamtspanische Parlament in Madrid hat 2006 einer erweiterten Autonomie für Katalonien zugestimmt. Es war ausgerechnet die konservative Partei unter Rajoy, welche diese Reform vier Jahre später mit Hilfe des spanisch-nationalistischen Verfassungsgerichts wieder teilweise rückgängig gemacht und damit in Katalonien grosse Frustration ausgelöst hat. Wer Konflikte dieser Art durch Gesprächsverweigerung und Polizeigewalt gegen friedliche Bürger lösen will, kann sich nicht auf eine Verfassung, Demokratie und Rechtsstaat berufen.


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