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Brüsseler Attacken auf Demokratie:

Am 1.2. 2019 trat JEFTA, das Freihandelsabkommen der EU mit Japan in Kraft. Dieser Artikel skizziert die möglichen Auswirkungen auf Umwelt- und Verbraucherschutz. Am 15.1. 2019 haben 160 zivilgesellschaftliche Organisationen Alarm geschlagen und warnen vor einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die demokratischen Handlungsspielräume der Kommunen bedroht. Seit Anfang des Jahres hat das Netzwerk europäischer Polizeispezialeinheiten ATLAS ein »Unterstützungsbüro« bei EUROPOL in Den Haag. Komplementär dazu wird der Entwurf einer digitalen europäischen Strafverfolgungs-Verordnung vorgestellt, die massive Eingriffe in die Grundrechte bedeuten würde, falls sie verabschiedet wird.

Annette Groth

„Politik und Demokratie sind lediglich Instrumente, die die Funktionalität des Marktes gut absichern sollen. Wenn die Verteidigung des Marktes aber verlangt, dass der wilde Kapitalismus alltägliche Ängste schürt, könnte es sein, dass die Demokratie geopfert wird.“ Diese prophetischen Worte waren Ende Mai 2008 in der rumänischen Tageszeitung Cotidianul zu lesen. Eine EU, die durch Steuerschlupflöcher systematisch eine Umverteilung von unten nach oben organisiert, einen Raubzug öffentlicher Güter und Dienstleistungen vorantreibt, einhergehend mit zunehmender Militarisierung nach außen und nach innen, ist mitverantwortlich für das Entstehen von autoritär-repressiven politischen Systemen, die Reiche und Konzerne schützen, Obdachlose inhaftieren und Arme zu Zwangsarbeit verpflichten.

Am 1.2. 2019 ist das JEFTA-Abkommen (Japan EU Free Trade Agreement) zwischen der EU und Japan in Kraft getreten. Es wurde am 17. Juli 2018 von Vertretern der EU und Japans unterzeichnet und am 12.12. vom Europa-Parlament durchgewunken. Schon ein Jahr vorher unterzeichnete Japans Premierminister Shinzo Abe das Freihandelsabkommen und im Dezember 2017 hob die Europäische Kommission die Importbeschränkungen für einzelne Produkte aus Landwirtschaft und Fischerei aus Japan auf. Für Reis aus der Präfektur Fukushima - Ort des Reaktorunfalls im Jahr 2011 - ist künftig vor dem Import in Staaten der EU kein Nachweis von Strahlungskontrollen mehr erforderlich. Gleiches trifft für einige Produkte aus der Fischerei der Region zu. Für die japanischen HändlerInnen und LandwirtInnen ist der Wegfall der teuren und aufwändigen Strahlungskontrolle ein Segen, nicht aber für die europäischen VerbraucherInnen, die nun das Risiko haben, strahlenbelastete Lebensmittel aus Japan zu verzehren.

Bereits Ende 2017 wies das Umweltinstitut München darauf hin, „dass gerade bei Meeresprodukten aus der Region Fukushima weiterhin hohe Belastungen zu erwarten sind, da nach wie vor radioaktiv verseuchtes Wasser in den Ozean gelangen kann – beispielsweise durch die vom AKW-Betreiber TEPCO geplante „Entsorgung“ von verstrahltem Kühl- und Grundwasser vom Reaktorgelände ins Meer“. 1)

Auch für die kommunale Wasserwirtschaft birgt JEFTA erhebliche Gefahren. Der Bundestagsabgeordnete der Linken Pascal Meiser warnte schon im Juli 2018: “ In keinem anderen Abkommen hat die EU der Kommerzialisierung der Wasserwirtschaft Tür und Tor derart weit geöffnet“. 2) Auch Sven Giegold, Europa-Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen betont, dass das Abkommen „die Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ befördere, und dass Wasser in einem Handelsvertrag nichts zu suchen hat. „Jefta ist ein Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip in Europa. Handelsverträge sollten den Handel erleichtern, dürfen aber nicht in die Daseinsvorsorge eingreifen. Jefta ist unausgewogener als Ceta. Das Kanada-Abkommen beinhaltet immerhin einen begrenzten Schutz von Wasser.“ 3)

Neben dem Wegfall von Zöllen auf Autos, elektronischen Geräten wie Fernseher, Konsolen (Playstationen) oder Computern aus Japan werden auch Zertifikate und Kennzeichnungen von Waren abgeschafft. Dadurch könnten Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die gefährlich für Mensch und Natur sind. „Besteht zum Beispiel der Verdacht, dass ein Pflanzenschutzmittel giftig ist, wird es in Europa erst gar nicht zugelassen oder vom Markt genommen – auch dann, wenn die verfügbaren Daten noch nicht zeigen, ob ein Risiko besteht.“ 4) Mit JEFTA können japanische Hersteller nun Pflanzenschutzmittel auf den europäischen Markt bringen und müssten erst mit Konsequenzen rechnen, wenn eindeutig bewiesen wird, dass das Produkt gefährlich ist. Mit anderen Worten: Mit JEFTA ist der bestehende Umwelt- und Verbraucherschutz weitgehend geschreddert. Der Protest von 550 000 Menschen, die in Deutschland eine Petition gegen JEFTA unterzeichnet haben, hat nichts genützt.

Am 13.2. 2019 hat das Europäische Parlament das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA) gebilligt. Dies ist das erste bilaterale Handelsabkommen der EU mit einem südostasiatischen Land und bedeutet, dass alle bestehenden Zölle auf Waren aus der EU gestrichen werden, Handelshemmnisse durch die Anerkennung von EU-Sicherheitstests beseitigt und – nach Ansicht der EU-Kommission – das Geschäftsumfeld „berechenbarer“ gemacht wird. Neben EUSFTA hat das Parlament auch das Investitionsabkommen Eusipa angenommen, das Sonderklagerechte für Konzerne, genannt Investor-state dispute settlement (ISDS) enthält.

In einer Pressemitteilung erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: „Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Handelsabkommen und zum Investitionsabkommen zwischen der EU und Singapur markiert einen historischen Moment […] Wieder einmal hat die Europäische Union ein Win-win-Handelsabkommen ausgehandelt – ein Abkommen, das europäischen Herstellern, Arbeitnehmern, Landwirten und Verbrauchern neue Chancen eröffnen wird und gleichzeitig Zusammenarbeit und Multilateralismus fördert.“ 5) Die globalisierungskritische NGO Attac hat insbesondere Eusipa scharf kritisiert: »Das Ja zu Eusipa zeigt, dass die Mehrheit der EU-Abgeordneten bereit ist, Profitinteressen von Konzernen über den Schutz unserer Lebensgrundlagen zu stellen. Die Ausweitung von Sonderklagerechten für Konzerne gefährdet dringend nötige Maßnahmen gegen den Klimawandel, für höhere Umweltstandards oder bessere Arbeitsrechte. Konzerne können dafür horrende Schadensersatzförderungen stellen oder diese im Vorfeld androhen.« 6) Mit der Zustimmung zu Eusipa haben die Abgeordneten die „Kritik von Hunderten Rechtsexpertinnen und -experten, NGOs, Gewerkschaften und Millionen Menschen in ganz ‚Europa‘“ an dem Investitionsabkommen ignoriert. 7) Mehr als 500.000 Menschen hatten eine Petition für ein grundsätzliches Aus von Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS, Investor-state dispute settlement) unterzeichnet. Zwar muss über Eusipa noch in den nationalen Parlamenten abgestimmt werden, aber es darf bezweifelt werden, dass sich irgendwo in den 27 Staaten eine Mehrheit findet, die das Abkommen noch verhindern kann.

Im Kontext der Wahlen zum Europa-Parlament und die skizierten Angriffe auf die noch verbliebenen wenigen demokratischen Elemente sei hier an die Lissabon-Strategie erinnert, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde und das Regelwerk der EU ist. Baron Daniel Janssen, ehemaliger Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Runden Tisches der Industriellen (Round Table of Industrialists - ERT) bezeichnete damals die Verabschiedung der Lissabon-Strategie als großen Erfolg des ERT. Die neoliberalen Reformen der EU wurden als "doppelte Revolution" gefeiert: "Auf der einen Seite reduzieren wir Macht und Einfluss des Staates und des öffentlichen Sektors durch Privatisierung und Deregulierung. Auf der anderen Seite transferieren wir viel von der Macht der Nationalstaaten hin zu einer international ausgerichteten Struktur auf europäischer Ebene. Die europäische Integration entwickelt sich und hilft internationalen Industrien wie unserer." 8 )

Wer also mehr „Europa“ will oder gar die „Republik Europa“ anvisiert, ist der Erfüllungsgehilfe multi-nationaler Konzerne, die genau das wollen und schon lange daran arbeiten. Lohn- und Grundrechteabbau sowie der neoliberale autoritär-repressive politische Ausbau auf europäischer Ebene wird damit erleichtert wird.

Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie – Notifizierung von Gesetzen

Im Januar 2019 haben 160 Organisationen Alarm geschlagen: Sie warnen vor einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und sehen die demokratischen Handlungsspielräume der Kommunen bedroht. 9) Bereits seit Januar 2017 arbeitet die Europäische Kommission an einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auch Bolkestein-Richtlinie genannt, gegen die sich vor ihrer Verabschiedung 2006 großer Protest entwickelt hatte - leider vergeblich. 10) Das gebetsmühlenartig vorgetragene Mantra, die Liberalisierung des globalen Dienstleistungshandels sei von besonderer Bedeutung für künftiges Wirtschaftswachstum, liest sich jetzt wie ein Hohn. Profite machen die Konzerne, die Leistungen liberalisierter Dienste werden dagegen schlechter und teurer.

Wenn nun die EU-Kommission von Städten, Gemeinden und Behörden verlangt, dass sie der Kommission neue Regelungen und Gesetze drei Monate im Voraus mitteilen und sich von ihr genehmigen lassen müssten, ist das Subsidiaritätsprinzip endgültig gekippt. Dieses neue Notifizierungsverfahren für Dienstleistungen würde z.B. Maßnahmen gegen Wohnungsnot stark behindern, weil kommunale Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum untersagt oder entschärft werden könnten, wenn Auflagen von der EU-Kommission als diskriminierend interpretiert werden. "Diese weitere Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie würde den Spielraum gerade auch von Kommunen massiv einschränken. Sie bedroht die lokale Demokratie und steht im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Der Vorschlag der EU-Kommission ist daher völlig inakzeptabel", kommentiert Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis dieses Vorhaben. 11) Eine ausführliche Analyse der EU-Kommissionspläne haben Jana Mattert und Thomas Fritz Anfang April veröffentlicht, der weite Verbreitung zu wünschen ist. 12)

Welche der rund 25 000 Lobbyisten, die in Brüssel für solch eine Demokratie- und Verbraucher-feindliche Richtlinie aktiv waren, wäre interessant zu wissen. Airbnb z.B. hat jedenfalls keinerlei Interesse an Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, die dem Konzern einen unglaublichen Profit ermöglicht. Im Gegenteil, Airbnb ist in Brüssel als Lobbyist aktiv, um kommunale Beschränkungen für den Aktionsradius von airbnb zu verhindern. „Nackt per Gesetz - Eine neue EU-Verordnung sieht massive Eingriffe in Grundrechte vor“ So lautet der Titel eines Artikels von Martin Klingst in Die Zeit am 18.12. 2018 über ein weiteres anti-demokratisches Vorhaben aus Brüssel. Laut dem Vorschlag der sog. E-Evidence-Verordnung soll es Strafermittlern aus EU-Staaten ermöglichen, sämtliche Zugangs-, Verkehrs- und Inhaltsdaten anzufordern, also PINs und IP-Nummern, „alle Informationen, wann und wo der Verdächtige einen Internetdienst in Anspruch genommen hat, und die Inhalte seiner SMS-Nachrichten oder E-Mails. Mit anderen Worten: Ermittler könnten sich das gesamte Online-Verhalten eines Bürgers ansehen, ohne dass es in Deutschland eine prüfende staatliche Instanz gäbe. …Ein Staatsanwalt aus Budapest könnte in diesem Fall von der Deutschen Telekom die Preisgabe von Bildern, WhatsApp-Nachrichten, Browserbewegungen und E-Mails eines Deutschen fordern. Die einzige Voraussetzung wäre, dass der Verdächtige in Ungarn einer schweren, mit mindestens drei Jahren Gefängnis bewehrten Straftat beschuldigt wird. Zwischen einem ungarischen Staatsanwalt und der Telekom etwa säßen keine Richter, keine Aufsichtsbehörden, die darauf achten würden, dass das ungarische Auskunftsersuchen nicht gegen deutsche Gesetze verstößt. Diese Prüfung obläge allein Facebook oder der Telekom. Ihnen, den privaten Internetdiensten, würde die E-Evidence-Verordnung den Schutz der im Grundgesetz garantierten Privatsphäre übertragen“. 13)

D.h. Ermittler eines Staates könnten von einem Provider die Herausgabe von Daten verlangen, ohne dass die Behörden im Staat des Providers oder der durchsuchten Person die Chance zum Einspruch zu geben. „Als Staatsanwalt wehre ich mich ganz stark dagegen, dass es ein Rechtsinstrument gibt, dessen Vollstreckung nicht von mir abhängt, sondern von einem Provider,“ betonte Peter Schneiderhan vom Deutschen Richterbund bei einer Anhörung über die E-Evidence Verordnung im EU-Parlament. 14)

Für Alexander Fanta von dem online-Portal Netzpolitik gleicht diese Verordnung dem Cloud Act in den USA, „der dort den Behörden weitreichende Möglichkeit zur digitalen Durchsuchung liefert. Der nun in Europa geschaffene Rechtsrahmen bereitet aus Sicht der Kommission ein transatlantisches Abkommen zum wechselseitigen Zugriff von Ermittlern mit den USA vor." 15) Trotz Kritik von Bundesjustizministerin Katarina Barley und Amtskollegen aus sieben EU-Mitgliedsstaaten hat sich im letzten Dezember eine Mehrheit der EU-Justizminister für den kontroversen Entwurf der E-Evidence Verordnung ausgesprochen.

Bevor diese Verordnung aber in Kraft treten kann, muss geprüft werden, ob der Vorschlag überhaupt rechtskonform ist. Denn die Zusammenarbeit der Staaten bei Justizangelegenheiten ist in den EU-Verträgen geregelt. „Von Zusammenarbeit könne aber keine Rede sein, wenn in Zugriffs-Anordnungen nur noch ein Land involviert sei“ 16), beklagte Ian Mitchell vom Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft bei einer Diskussionsrunde in Brüssel.

Den digitalen Strafverfolgungsentwurf könnte man als eine Weiterentwicklung der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA) ansehen, die das Europäische Parlament und der Ministerrat 2014 verabschiedet haben. 17) Die EEA ermöglicht den Polizeibehörden die Anordnung von Überwachungsmaßnahmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, wozu z.B. das Abhören von Telefonen sowie verdeckte Ermittlungen und Observationen gehören. Im Unterschied zur E-Evidence Verordnung sind es aber staatliche Behörden, die solche Maßnahmen verfügen und auf europäischer Ebene kooperieren. Das ist ein substantieller Unterschied.

Netzwerk europäischer Polizeispezialeinheiten ATLAS mit »Unterstützungsbüro« bei EUROPOL Komplementär bzw. flankierend zu der europäischen polizeilichen Ermittlungs- und Strafverfolgungskooperation gibt es seit dem 1. Januar 2019 ein »Unterstützungsbüro« des Netzwerks europäischer Spezialeinheiten bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag. Der sogenannte ATLAS-Verbund koordiniert 38 Spezialeinsatzkommandos aus 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island. Aus Deutschland nehmen die GSG 9 und die Polizei aus Baden-Württemberg an ATLAS teil. Dieses europäische Polizeinetzwerk wurde nach den Anschlägen am 11. September 2001 gegründet und ist seit 2008 eine von 18 »Expertengruppen« der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung. Die EU will sich mit ATLAS auf Situationen vorbereiten, die eine Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten erfordern. Beispielsweise war COBRA, die Polizeispezialeinheit aus Österreich, zur Unterstützung der Bundespolizei bei dem G-20 Gipfel in Hamburg. Seit 2017 hat übrigens COBRA den Vorsitz des ATLAS-Netzwerks. Grundlage für Polizeieinsätze in anderen EU-Ländern ist die sogenannte Solidaritätsklausel in Artikel 222 im Vertrag von Lissabon. Bei Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder bei nicht näher definierten Krisen von den Organen der Europäischen Union sowie den Mitgliedsstaaten können Regierungen Unterstützung von Polizeieinheiten aus anderen EU-Staaten erhalten.

Um die Abwehr terroristischer Angriffe zu Land, zu Wasser und in der Luft zu trainieren, haben im Oktober 2018 europäische Polizei-Spezialeinheiten in sieben EU-Ländern eine Großübung abgehalten. Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) hat dazu im November 2018 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, die einen Einblick in die Intensität der Zusammenarbeit der Polizeispezialeinheiten auf europäischer Ebene gibt. 18)

Aushöhlung der Demokratie

Die Entwicklung geht in eine unheilvolle Richtung: zunehmende Beschränkungen der Demokratie, Ausbau autoritär-repressiver Elemente, Inhaftierung unliebsamer „Elemente“ wie z.B. Obdachlose in Ungarn, unverhältnismäßige Polizeigewalt gegen die „Gelbwesten“ in Frankreich mit zahlreichen Verletzten und über 9000 Festnahmen, die sogar die UN-Menschenrechtskommissarin kritisierte und im März eine „gründliche Untersuchung der übermäßigen Polizeigewalt“ forderte.

Sicherheit ist heute das Schlagwort und zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit wird die Demokratie weiter ausgehöhlt, Proteste gegen die zunehmende Macht der Konzerne sowie der immer größer werdenden Kluft zwischen arm und reich werden durch Polizei- und Antiterrorgesetze kriminalisiert, was in Frankreich und Deutschland besonders anschaulich zu beobachten ist.

Viele von Abstiegsängsten geplagten Menschen wenden sich rechtsextremen Parteien zu und erhoffen sich von einer autoritären law-and-order Politik eine Verbesserung ihrer Situation, was sich allerdings als eine gefährliche Illusion erweisen wird, da alle Rechtsparteien die neoliberale Politik fortsetzen oder sogar verschärfen werden, siehe Ungarn.

„Die neoliberale Politik führt zu einer Entsolidarisierung zwischen den Menschen, die in einem Konkurrenzkampf verrohen und sich gegenseitig anfeinden. Geförderte Spaltungen innerhalb der Gesellschaft erzeugen wachsende Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Zur Ablenkung und zur Beförderung von Kriegsbereitschaft werden Feindbilder nach außen geschaffen, die die Köpfe und Herzen der Menschen besetzen sollen.“ 19) Dies sagte der Kinderpsychologe Georg Rammer in seinem Vortrag „Schlafwandler oder Kriegstreiber? Die Eigendynamik imperialer Interessen“, den er auf dem Kongress der Neuen Gesellschaft für Psychologie im März dieses Jahres in Berlin hielt.

Solange sich als links bezeichnete Parteien am neoliberalen Kurs festhalten, sind sie keine Alternativen für die Wähler und Wählerinnen, was sich am Niedergang der sozial-demokratischen oder sozialistischen Parteien in Europa zeigt. Eine klare antikapitalistische Ausrichtung dieser Parteien ist die Voraussetzung dafür, dass sich das ändern könnte.

Anmerkungen

1) www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/fukushima-neue-eu-importbestimmungen-in-kraft.html
2) https://www.pascal-meiser.de/2018/07/17/voreilige-unterzeichnung-von-jefta-bedroht-verbraucherschutz-und-erhoeht-privatisierungsdruck/
3) https://www.fr.de/wirtschaft/jefta-schlecht-10956924.html
4) https://orange.handelsblatt.com/artikel/46830
5) https://www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/eu-parlament-billigt-freihandelsabkommen-mit-singapur/
6) https://www.jungewelt.de/artikel/349114.letztes-wort-den-investoren-br%C3%BCssel-setzt-konzernw%C3%BCnsche-um.html
7) ebenda
8 ) Annette Groth: Lissabon Strategie und Lobbyismus - Zerstörung des Sozialstaats in der EU https://www.attac.at/kampagnen/archiv/2003-2007/eu/lobbying-in-der-eu/lissabon-strategie-und-lobbyismus.html
9) Demokratische Handlungsspielräume der Kommunen bedroht“: https://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/160-organisationen-warnen-vor-verschaerfung-der-eu-dienstleistungsrichtlinie/
10) Annette Groth und Christine Wicht „Bolkestein im Anmarsch“, Blätter für deutsche und internationale Politik https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2009/oktober/bolkestein-im-anmarsch
11) https://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/160-organisationen-warnen-vor-verschaerfung-der-eu-dienstleistungsrichtlinie/
12) https://theorieblog.attac.de/?p=1084: Bolkesteins Hammer schlägt wieder zu: Wie die EU die Daseinsvorsorge demontiert
13) https://www.zeit.de/2018/53/e-evidence-verordnung-eu-gesetz-grundrechte-eingriff
14) https://netzpolitik.org/2018/elektronische-beweismittel-eu-staaten-drohen-online-diensten-mit-hohen-strafen/
15) https://netzpolitik.org/2018/elektronische-beweismittel-eu-staaten-drohen-online-diensten-mit-hohen-strafen/
16) ebenda
17)( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0041
18) https://andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1267-europaweite-uebungen-zur-bewaeltigung-von-terrorlagen/file
19) Wie organisierte Propaganda kritische Intellektuelle diffamiert – und etablierte Intellektuelle als Lakaien für den Krieg nach innen und nach außen dienen, http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25744


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