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Der Wachstums- und Stabilitätspakt



Gleichzeitig mit der Paraphierung des Amsterdamer-Vertrages wurde in Amsterdam der "Stabilitätspakt" geschlossen, der die Maastrichter Konvergenzkriterien auch für die Zeit nach der Einführung des Euro festschreibt. Durch den Pakt wird eine aktive Struktur- und Konjunktur-Haushaltspolitik der Staaten verunmöglicht. Die Anwendung eines der zentralen sozialdemokratischen wirtschaftspolitischen Instrumente wird dadurch vertraglich verboten.

von Sören Wibe, schwedischer sozialdemokratischer EU-Parlamentarier, Vorsitzender der schwedischen, sozialdemokratischen EU-Kritiker

Geldbussen statt Handlungsspielraum

Auf Vorschlag der deutschen Regierung und der deutschen Zentralbank hat der Rat der Ministerpräsidenten detaillierte Leitlinien für einen Stabilitätspakt angenommen. Deren Aufgabe ist die Regelung der Haushaltspolitik in den an der WWU beteiligten Ländern. Zusammengefaßt läuft der Pakt darauf hinaus, daß die Länder mit zu hohem Haushaltsdefizit zur Zahlung von Geldbußen verurteilt werden können. Abgesehen von einigen Ausnahmen gilt prinzipiell, daß ein Land von der Kommission und dem Rat bestraft werden kann, wenn sein jährliches, zusätzliches Haushaltsdefizit mehr als 3% des BIP ausmacht.

Grundsätzlich bedeutet der Stabilitätspakt, daß die auf Haushaltsdefizite bezogene Konvergenzanforderung zur Dauererscheinung wird. Das bewirkt, daß ein Staat, der mit sinkender Nachfrage konfrontiert wird, dieser nicht mehr mit einer haushaltspolitischen Expansion der Schulden über 3% (des BIP) begegnen kann. Als Beispiel kann hier Schweden genannt werden, das während der Stagnationsjahre um 1980 und 1990 ein Haushaltsdefizit von etwa 10% des BIP aufwies. Wenn Schweden damals an der WWU beteiligt gewesen wäre, hätte sich das Problem durch die dem Land auferlegten Geldbußen und/oder durch die uns aufgezwungenen Sparmaßnahmen verschärft.

Der Stabilitätspakt verringert demnach einerseits den Spielraum für eine nationale Stabilisierungspolitik und schafft anderseits einen größeren Raum für das Wirken der reinen Marktkräfte. Im wirtschaftspolitischen Sinn bedeutet der Pakt, daß zusätzliche Schritte weg von einer keynesianischen Wirtschaftsphilosophie hin zu einer rein liberalen Wirtschaftsdoktrin getan werden.

Ausgeglichener Haushalt = Haushaltsüberschuss

Der Pakt macht keinen Unterschied zwischen dem realen und dem nominalen Haushaltsdefizit, was eine große Bedeutung für die Beschäftigung und die Nachfrage in der Union haben kann. Wenn ein Land eine Staatsverschuldung von 60% des BIP hat und sich die Inflation des Euro auf 2% beläuft, so verringert sich die Verschuldungsmöglichkeit auf 1,2% jährlich. Entsprechend weist ein nominell ausgeglichener Haushalt eigentlich einen realen Überschuß von - in diesem Fall - 1,2% des BIP auf. Die Forderung des Stabilitätspaktes nach einem Ausgleich des Staatshaushalts durch Ausnutzung der Konjunktur ist also konkret eine Forderung nach einem ständigen realen jährlichen Haushaltsüberschuß von 1-2% (je nach Umfang der Staatsverschuldung und Inflationstempo). Die Forderung des Stabilitätspaktes bedeutet demnach, daß der haushaltspolitischen Handlungsfreiheit eines Landes sehr enge Grenzen gesetzt werden.

Der Stabilitätspakt nimmt zudem nur geringe Rücksicht darauf, ob die öffentlichen Ausgaben in den Konsum oder in Investitionen fließen. Wenn ein Land beabsichtigt, seine Infrastruktur, sein Gesundheitswesen oder sein Bildungswesen auszubauen, und das mit Krediten finanzieren will, gibt der Stabilitätspakt durch die Forderung nach einem nominalen Defizit von höchstens 3% eine Obergrenze vor. Der Pakt erhält somit eine direkte politische Relevanz. Zusammenfassend gesagt, bewirkt der Stabilitätspakt eine Verewigung und Verschärfung der Konvergenzforderung. Die Folge ist, daß die Arbeitslosigkeit zum einen wegen gedrosselter Nachfrage zunimmt, zum anderen, weil ein Ausbau des öffentlichen Sektors verhindert wird.

Selbst der wirtschaftsliberale britische Economist kritisiert den absurden Stabilitätspakt: "Staatsverschuldung zur Bezahlung von Arbeitslosengeld ist nicht erlaubt, wohl aber Staatsverschuldung zur Bezahlung einer Strafgebühr für Verschuldung zur Bezahlung von Arbeitslosengeld" NZZ. 9.4.98

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