Ein paar Beispiele für mögliche Auswirkungen des Vertragspaketes

Die Häufung solcher Unfälle durch Radbrüche dürfte in die Arbeiten der europäischen Task-Force hineinfliessen.

Gibt es zwischen der Schweiz und der EU keinen Konsens, blieben die Differenzen ungelöst. Mit dem angepassten Landverkehrsabkommen könnte die EU künftig verlangen, dass der Streit juristisch geklärt wird. Der Chefbeamte Schmidt machte vor dem Ausschuss klar, was die EU von den neuen Spielregeln erwartet. Die «dynamische» Rechtsübernahme werde zu einer stärkeren Angleichung an die europäischen Vorschriften führen. Zudem werde die Rolle der ERA gegenüber der Schweiz gestärkt. NZZ, 17. April 2026, S. 7

Beispiel Personenfreizügigkeit: Wie das Tessin die Mafia fernzuhalten versucht – und Bern zähneknirschend zuschaut

Das Tessin verlangt von EU-Bürgern für eine Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug, obwohl das gegen die Personenfreizügigkeit ist. Die Verhaftung von mutmasslichen Mitgliedern der 'Ndrangheta und der Camorra rückt diese Praxis in ein neues Licht.

In diesem Februar erlangte das Bündner Dorf Roveredo unrühmliche Bekanntheit. Bei einer international koordinierten die Ermittler monatelang verdächtige Geldspuren quer durch Europa verfolgt hatten, entdeckten sie ein ausgeklügeltes System, mit dem Millionengewinne aus dem Kokainhandel der Camorra und der 'Ndrangheta gewaschen und in Immobilien und Luxusgüter investiert wurden. Für die Bündner Behörden besonders unangenehm: Vier der festgenommenen Personen verfügten über eine Aufenthaltsbewilligung des Kantons und wohnten seit Jahren in Roveredo.

Bald zeigte sich: Der Fall hat auch eine politische Dimension, die bis nach Brüssel reicht. Einer der vier Verhafteten, ein 52-jähriger Italiener, hatte bereits im Tessin ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung gestellt, wurde dort aber wegen einer Vorstrafe abgewiesen. Daraufhin stellte er im Kanton Graubünden ein Gesuch für eine Bewilligung – und bekam sie. Kurz darauf informierten die Tessiner Behörden ihre Bündner Kollegen, dass sie dem Mann die Bewilligung verweigert hatten. Die Bündner prüften den Fall nochmals, kamen aber zum Schluss, dass alles korrekt abgelaufen war. Die Vorstrafen seien nicht schwerwiegend genug, um die Bewilligung zu verweigern. Der Mann durfte bleiben – bis ihn die Polizei im Ausland verhaftete.

Wie kommt es, dass ein Kanton einem vorbestraften Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung verweigert, ein anderer aber nicht? Warum kann ein mutmassliches Mitglied einer kriminellen Vereinigung über Jahre in einem Kanton wohnen und unbehelligt seinen Geschäften nachgehen, nachdem er in einem anderen Kanton abgewiesen worden ist? Weshalb hat das Tessin in diesem Fall sofort reagiert, der Kanton Graubünden dagegen erst Jahre später, nach einer internationalen Polizeioperation?

Klar ist zumindest, warum die Tessiner dem Mann die Bewilligung verweigert hatten, die Bündner aber nicht. Die einfache Antwort: Die Bündner haben sich an das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gehalten. Seit die Schweiz im Jahr 1999 das Abkommen mit der EU abgeschlossen hat, dürfen die kantonalen Migrationsbehörden von EU- und Efta-Bürgern nicht mehr systematisch einen Strafregisterauszug verlangen, wenn diese eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragen. Der 52-jährige Italiener konnte also davon ausgehen, dass der Kanton Graubünden von seinen Vorstrafen nichts erfährt.

Anders im Tessin. Der Kanton stemmt sich seit Jahren gegen diese Regel – und hält sich auch nicht mehr daran. Seit 2015 verlangen die Behörden in Bellinzona einen Strafregisterauszug von allen EU- und Efta-Bürgern, die eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung beantragen. Der Kanton bezeichnet diese Praxis auf Anfrage als «ausserordentliche Massnahme, die vom Staatsrat in der Erwartung verabschiedet wurde, dass eine gültige Alternative verfügbar wird». Auf diese Alternative wartet der Kanton bis heute.

In Brüssel hat man die Tessiner Praxis schon länger im Visier, bis heute ohne Konsequenzen. Die Europäische Kommission äussert sich auf Anfrage ebenfalls nur allgemein und verweist auf die juristischen Bestimmungen. «Wenn es zwingend erforderlich ist, können die Schweizer Behörden bei den Behörden der EU-Mitgliedstaaten polizeiliche Auskünfte über Vorstrafen einer Person anfordern. Sie dürfen jedoch keinen Strafregisterauszug und keine Selbstdeklaration vom Antragsteller einer Aufenthaltsbewilligung verlangen», teilt eine Sprecherin der Kommission mit. Was das Tessin betreffe, habe die Kommission das Thema «regelmässig in den Sitzungen des durch das FZA eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Sprache gebracht». Bei der quasi-automatischen Rechtsübernahme könnte die EU-Kommission Strafmassnahmen androhen und ergreifen. NZZ, 11. April 2026, S. 11

Beispiel Lebensmittelsicherheit: Gesetzunggebung unter Einfluss von Multis

Vertreterinnen aus der Industrie treffen EU-Spitzen, während andere Nichtregierungsorganisationen (NGOs) kaum Gehör finden. Vor zwei Jahren richteten Unternehmen und Industrieverbände die sogenannte „Antwerpener Erklärung für einen europäischen Industriepakt" an die EU-Kommission. Darin forderten sie einen „Industrial Deal" der die Rahmenbedingungen für Industrieunternehmen verbessere, der Green Deal erschien ihnen offenbar untauglich. Dies zeigt Wirkung wie unter anderem Daten von Corporate Europe Observatory belegen: Von über 750 inhaltlichen Treffen hochrangiger Kommissionsbeamtinnen zum „Clean Industrial Deal" innerhalb eines Jahres fanden 90 Prozent mit der Wirtschaft statt. Lediglich acht Prozent der Treffen galt zivilgesellschaftlichen Organisationen, inklusive Gewerkschaften.

Am 11. Februar dieses Jahres konnte Europas Industrielobby an diese Tradition anknüpfen: unter anderem Friedrich Merz, Emmanuel Macron, Bart De Wever und Ursula von der Leyen kamen zum diesjährigen Antwerpener European Industry Summit. Am Folgetag fand die informelle Klausurtagung der EU-Staats- und Regierungschefs statt. Auf dem Plan stand dort unter anderem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Wie Präsident Costa zitiert wird, waren sich die Staats- und Regierungschefs der EU einig, die Vereinfachungsagenda der EU weiter voranzutreiben.

Vor diesem Hintergrund fragt ein Zusammenschluss aus über 270 zivilgesellschaftlichen Organisationen: Wird die europäische Politik von ihren 450 Millionen Bürger*innen geprägt oder von den größten Industrielobbys des Kontinents? Seit 2024 fungiere die „Antwerpener Erklärung" als eine Art Schatten-Fahrplan für die Europäische Union, kritisiert nun die Zivilgesellschaft. Was als Maßnahme zur Ankurbelung der Wirtschaft dargestellt werde, sei zunehmend zu einem Instrument für den Abbau der demokratischen Schutzmechanismen der EU geworden, schreiben die unterzeichnenden Organisationen der Antwerpener Gegenerklärung.

Die Gegenerklärung warnt vor vorschnell verabschiedeten Deregulierungspaketen, die ohne ordnungsgemäße Folgenabschätzungen oder Konsultationen umgesetzt würden. „Wir erleben einen systematischen Abbau lebenswichtiger Klima-, Umwelt-, digitaler und sozialer Schutzmaßnahmen – hart erkämpfte Fortschritte werden nun hinter verschlossenen Türen gegen Zugeständnisse an Unternehmen eingetauscht." Bislang habe die EU schnell und entschlossen für Umweltverschmutzer, rechtsverletzende Unternehmen und Aktionäre gehandelt, nicht aber für die Menschen.

Die NGOs fordern eine europäische Industrie- und Wirtschaftsstrategie, die Umweltintegrität, soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Arbeitnehmerinnenrechte und demokratische Rechenschaftspflicht stärke statt zu opfern. Unter anderem fordern die NGOs in der Antwerp Counter Declaration dass Vorschriften dem Schutz der Öffentlichkeit dienen sollen: Anstelle weiterer „Omnibusgesetze", die unter anderem den Schutz vor PFAS, Pestizidbelastung und unsicheren Arbeitsbedingungen untergraben, fordern die Verbände bessere und strengere Vorschriften, um Bürgerinnen zu schützen. Die Gesetzgebung soll auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen: aktuelle Omnibus-Gesetzespakete sollten nicht länger wichtige Schutzmaßnahmen abbauen, ohne dass wissenschaftliche Belege oder angemessene Folgenabschätzungen vorliegen.

Quellen:
− Antwerp Counter-Declaration https://friendsoftheearth.eu/­wp-content/­uploads/­2026/­02/­Antwerp-Counter-Declaration-Standing-up-for-rules-that-protect-democracy-people-and-planet-1.pdf
− Corporate Europe Observatory: The 'Clean' Industrial Deal: a year of dirty lobbying https://corporateeurope.org/­en/­2026/­02/­clean-industrial-deal-year-dirty-lobbying
− Europäischer Rat: Wichtigste Ergebnisse der informelle Klausurtagung der EU-Führungsspitzen vom 12.02.2026 https://www.consilium.europa.eu/­de/­meetings/­european-council/­2026/­02/­12/­

Der Bundesrat «verniedlicht» die Folgen

Wer findet, dass der Bundesrat die Bevölkerung tendenziös über das EU-Vertragspaket informiert, wird sich durch die sogenannten «Erklärvideos» des Bundes bestätigt fühlen. In mehreren Filmchen, die von der Bundeskanzlei verantwortet werden und die man sich auf den sozialen Netzwerken ansehen kann, werden die einzelnen Abkommen dargestellt. Die Videos scheinen sich an Personen zu richten, die wenig oder keine Ahnung von der Sache haben, wobei ihre Aufklärung sehr einseitig erfolgt: Die Vorteile der Verträge werden in den leuchtendsten Farben geschildert, während das Unangenehme praktisch vollständig weggelassen wird.

Ein paar Beispiele: Im «Erklärvideo» zum neuen Streitbeilegungsverfahren heisst es, dass das Schiedsgericht künftig über Streitfälle entscheiden werde – dass dabei der Europäische Gerichtshof (EuGH) und seine Rechtsprechung eine nicht unmassgebliche Rolle spielen, wird mit keiner einzigen Silbe erwähnt. Es wird behauptet, dass das EU-Paket die Forschungszusammenarbeit mit der EU «auf eine solide Grundlage» stelle – obwohl die Schweiz gerade keine dauerhafte Garantie erhält.

Ob der Bundesrat mit dieser Art von Information der Sache dient, bleibe dahingestellt. Dass die Abkommen lange nicht so harmlos sind, wie sie in den Filmchen der Bundeskanzlei dargestellt werden, bestätigt ein neues Gutachten des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP). Autor ist Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht und ehemaliger Rektor der Universität Luzern. Er hat die Abkommen auf verfassungsrechtliche Bedeutung und Folgen für Bund und Kantone untersucht.

Richli wirft dem Bundesrat vor, die Konsequenzen zu verniedlichen. Schon der Begriff «Bilaterale III» sei unzutreffend, denn in Tat und Wahrheit handle es sich um ein Integrationsabkommen. Die Initiative für neue Rechtsakte im Anwendungsbereich der Verträge liege künftig ausschliesslich bei der EU-Kommission. Die Bundesversammlung und der Bundesrat würden ihre Kompetenzen zum Erlass von Gesetzen und Verordnungen weitgehend einbüssen. Das Vernehmlassungsverfahren entfalle, und die Schweizer Justiz sei bei der Auslegung massgebender EU-Rechtsakte künftig an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs gebunden. «Wenn das Bundesgericht und das Schiedsgericht an die Praxis des EuGH gebunden sind, hat dies mit einer bilateralen Lösung nichts mehr zu tun.»

In seiner 120-seitigen Analyse spricht Richli auch Aspekte an, die bisher nur wenig Aufmerksamkeit erhalten haben, etwa die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und die Ernennung der Schweizer Richter. Es ist der Gemeinsame Ausschuss Schweiz-EU, der eine indikative Liste mit geeigneten Persönlichkeiten erstellt. Es sind also Beamte und Diplomaten, welche dem Bundesrat eine Liste mit möglichen Schiedsrichtern präsentieren.

Bei dieser Ausgangslage könnten Personen ins Schiedsgericht gewählt werden, die eher die Interessen der Verwaltung und der Wirtschaftslobbies anstatt der Bevölkerung vertreten werden. NZZ, 10. April 2026, S. 7

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