Gemäss Studien führt − der nicht zur Debatte stehende − Wegfall der Bilateralen Verträge I zu etwas weniger Wachstum.
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertragspaketes Schweiz-EU kann man genau genommen wenig Gesichertes aussagen. Vorliegende, eher unzuverlässige Studien, welche die Gesamtauswirkungen betrachten, beschränken sich auf Voraussagen bezüglich der Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen Verträge I. Begründet wird die Konzentration auf den unrealistischen vollständigen Wegfall der Bilateralen Verträge I in der offiziellen Ecoplan-Studie durch die Schwierigkeiten, die Auswirkungen einer Nicht-Aktualisierung der Abkommen genau abzusehen (S. 3). Darum gehe man von einem kompletten Wegfall aus. Das erinnert an die Begründung, die Hausschlüssel unter der Strassenlaterne zu suchen, weil es ja anderswo dunkel ist.
Es gibt drei neuere Studien zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Wegfalls der Bilateralen I[^1]:
• Ecoplan (2025). Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I. Grundlagen für die Wirtschaftspolitik Nr. 56. Bern: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.
• BAK Economics. (2025). Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen Verträge auf die Schweiz – Eine modellgestützte Analyse. Auftraggeber: economiesuisse. Basel: BAK Economics.
• Michael Funk et al. (2026). Volkswirtschaftliche Auswirkungen des Vertragspaketes Schweiz-EU. Gutachten im Auftrag von autonomiesuisse (ISSN 2235-1868)
Die dritte Studie stellt eine Analyse der Auswirkungen auf Grundlage der Ecoplan-Studie dar. Sie kommt auf Grund der Informationen der Ecoplan-Studie zur Schlussfolgerung, dass die ökonomischen «Vorteile» des Wegfalls der Bilateralen Verträge I vernachlässigbar sind.
Voraussagen der Ecoplan-Studie
Für das Jahr 2045 prophezeit die Ecoplan-Studie auf Grund von Modellrechnungen, die auf vielen Schätzungen, Vermutungen und Plausibilitätsüberlegungen beruhen, beim Wegfall der Bilateralen I ein Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) von ca. 825 Milliarden Franken auf ca. 1150 Milliarden Franken – statt eines Wachstums auf ca. 1200 Milliarden Franken. Der Unterschied würde gemäss Studie ca. 4.9% betragen (100% = ca. 1150). Ein Vertrauensintervall wird nicht geliefert[2].
Um die Unterschiede möglichst gross erscheinen zu lassen, berechnen die Autoren die Summe aller vermuteten BIP-Gewinne von 2028 bis 2045 zusammen. Dazu legen Sie Kurven zwischen die entsprechenden Punkte (Jahr/BIP, 2028 und 2045) und rechnen dann die Unterschiede zusammen, um auf 520 Milliarden Franken zu gelangen. Um die wirtschaftliche Bedeutung zusätzlich aufzublähen, messen sie diesen Betrag am durchschnittlichen, geschätzten BIP zwischen diesen Jahren! (S. 99). Die Autoren sprechen bei solchen nicht besonders seriösen Verfahren von «illustrieren».
Bezüglich Einkommen werden analoge Berechnungen durchgeführt. Das Einkommen setzt sich aus Lohneinkommen und Kapitaleinkommen zusammen. Das Weniger an Wachstum – sie nennen das «Einkommensverluste» – beträgt gemäss ihren Modellrechnungen kumuliert 240 Milliarden Franken und durchschnittlich über die 18 Jahre 1300 CHF pro Kopf und pro Jahr. Im Jahre 2045 beträgt der Unterschied zwischen beiden Varianten wiederum 4.9% (S. 100) und in Franken 2500[3].
Wieviel beträgt das zusätzliche Wachstum von Lohn und BIP pro Jahr, wenn man von den Prophezeiungen der Studie ausgeht? 4.9% Differenz im Jahre 2045 erreicht man, wenn der Unterschied pro Jahr über 18 Jahre hinweg durchschnittlich 0.266% beträgt (gemäss Formel: x = 1.049^(1/18)-1)*100). Man bewegt sich also im Promille-Bereich. Mit dieser Zahl wäre es vermutlich schwer, Werbung für das Vertragspaket zu betreiben. Entsprechend weicht man auf absolute Zahlen und deren Summen aus.
Hinter diese Zahlen sind allerdings weitere Fragezeichen zu setzen. Auf Grund des zusätzlichen Bevölkerungswachstums (Personen-Freizügigkeit) würde gemäss Studie das Pro-Kopf-BIP 2045 nur um 1.65% zusätzlich wachsen. Pro Jahr würde dies 0.091 % ergeben, also nicht einmal ein Promille. Der Pro-Kopf-Einkommenszuwachs beträgt noch weniger (S. 7), nämlich nicht diskontierte 800 Fr.
Der grösste Teil des zusätzlichen Wachstums ist gemäss Studie den Wirkungen der Personenfreizügigkeit zuzuschreiben. Auf Seite 69 liefern die Autoren folgende Schätzung:
| Technische Handelshemnisse | Landwirtschaft | Personenfreizügigkeit | Öffentliches Beschaffungswesen | |
|---|---|---|---|---|
| BIP | 4.55% | 0.09% | 0.48% | 0.13% |
| BIP/Kopf | 1.37% | 0.05% | 0.21% | 0.05% |
| Prozent von Summe BIP | 77.00% | 2.00% | 8.00% | 2.00% |
Es handelt sich um die Modellschätzungen der isolierten Auswirkungen des Wegfalls eines der Abkommen unter Beibehaltung der übrigen Abkommen. Die Summe ergibt aus Gründen, die nicht erörtert werden, mehr als 4.9%. Jedenfalls sieht man, dass gemäss Studie 77% der vermuteten zusätzlichen Wachstums der Personenfreizügigkeit zuzuschreiben ist. Der Effekt des Wegfalls der übrigen Abkommen der Bilateralen I beläuft sich im Jahr 2045 auf ein Weniger an Wachstum von 1.4 % des BIP. Bezüglich Personenfreizügigkeit gehen die Autoren davon aus, dass die Schweiz beim Wegfall dieses Vertragsteils ein Kontingentsystem einführt: die Schweiz würde jährlich die EU/EFTA-Nettomigration um knapp 20'000 Personen reduzieren (S. 5). Damit würde die Nettoimmigration nach 5 Jahren auf Null gehen. Zu bemerken ist, dass das entsprechende niedrigere Wachstum nicht dem Wegfall des Vertrages zuzuschreiben ist, sondern Massnahmen der Schweizer Politik. Es besteht kein Zusammenhang zwischen einem Verzicht auf das Personenfreizügigkeitsabkommen und einer Kontingentierungspolitik der Schweiz. Die Schweiz könnte nach einer Kündigung die Grenzen gegenüber EU/EFTA oder gegenüber anderen Länder immer noch offen lassen. Angesichts dieser Lage stellt sich die Frage, was von angeblichen Vorteilen der Bilateralen Verträge I überhaupt noch übrig bleibt (Diskontierung, Verteilung auf mehr Köpfe, unrealistische Annahmen bezüglich Personenfreizügigkeit).
Bemerkenswert ist auch, dass die übrigen, oft in den Vordergrund geschobenen Vorteile, insbesondere «Technische Handelshemmnisse» und Forschung, recht wenig zum prognostizierten zusätzlichen Wachstum des BIP beitragen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die entsprechenden Beiträge von Forschung und der Verminderung von Technischen Handelshemmnissen in der Studie vermutlich überschätzt werden. Bei der Forschung wird etwa die Kritik, dass die EU-Forschung ineffizient und verbürokratisiert ist, nicht berücksichtigt. Eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe unter der Leitung von Manuel Heitor veröffentlichte 2024 den Bericht „Align, Act, Accelerate"[4]. Die Gruppe stellt fest, dass der Übergang zum Programm Horizon Europe von vielen Akteuren als Zunahme von Komplexität und Bürokratie erlebt wurde. Die extrem niedrigen Erfolgsquoten bei Förderanträgen in bestimmten Programmbereichen führten dazu, dass exzellente Forscher und Unternehmen von einer Bewerbung absehen, da der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zur Erfolgsaussicht steht.
Bezüglich der Wichtigkeit des Themas «Technische Handelshemmnisse» sind ebenfalls Fragezeichen geboten:
| Summen | Landverkehr | Luftverkehr | Forschung | |
|---|---|---|---|---|
| 0.30% | 0.21% | 5.94% | 0.18% | |
| 0.13% | 0.09% | 1.98% | 0.08% | |
| 5.00% | 4.00% | 100.00% | 3.00% |
Einerseits ist der Binnenmarkt nicht so hindernisfrei, wie der Ausdruck suggeriert. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beschreibt den EU-Binnenmarkt als ein „Dickicht von Regulierungen und Barrieren"[5]. Zudem kann die Schweiz Produktezertifizierungen der EU-Mitgliedländer einseitig anerkennen. Die Unternehmungen können in diesem Falle eine Zertifizierung in der EU vornehmen, wodurch ihnen nicht merklich mehr Unkosten als EU-Unternehmungen entstehen. Der Bund könnte den kleineren Unternehmungen durch entsprechende begleitende Angebote unter die Arme greifen.
Genau genommen sind die Auswirkungen der Bilateralen Verträge I selbst bezüglich der letzten 20 Jahren prinzipiell empirisch nicht überprüfbar: Die Effekte der Bilateralen Verträge können von anderen Faktoren (Konjunkturzyklen hier und in anderen Ländern, Globalisierung, Finanzkrisen, Corona, Produktivitätsentwicklung, etc.) nicht isoliert werden, vor allem da die Effekte, die den Verträgen zugeschrieben werden, so klein sind. Ein präzise Überprüfung könnte nur darin bestehen, zwei Welten zu betrachten, eine mit und die andere ohne die Verträge, die sonst aber völlig identisch wären. Unterschiede in der Wirtschaftsentwicklung könnten dann den Verträgen zugeschrieben werden. Da die Betrachtung zweier derartiger Welten nicht möglich ist, sind die Auswirklungen der Verträge prinzipiell empirisch nicht überprüfbar. Man kann sich fragen, wie sinnvoll Wissenschaft ist, deren Ergebnisse prinzipiell empirisch nicht überprüfbar sind. Die Einschätzungen der Studien hängen in der Tat von Modellen ab, in die durchaus umstrittene und empirisch schlecht gestützte Wirtschaftswissenschaft einfliesst. Die Autoren der Studien mahnen jeweils zur Vorsicht – wohl um die eigene wissenschaftliche Reputation nicht zu gefährden. So schreiben die Autoren der Ecoplan-Studie: «Für die Modellierung mussten verschiedene Annahmen getroffen werden, welche im Bericht ausgewiesen sind. Nicht alle Effekte konnten dabei erfasst werden. Die Resultate bleiben daher mit einer gewissen Unsicherheit verbunden.» (s. Eingangszusammenfassung). Solche Vorbehalte fallen bei der politischen Nutzung der «Ergebnisse» dann weg.
Wieviel Wachstum ist erwünscht?
Zuletzt muss man sich fragen, wieviel Wachstum überhaupt sinnvoll ist. Die meisten Bäume wachsen, bis sie absterben. Verhält es sich bei Gesellschaften auch so oder sollte es möglich sein, vom irrationalen Glauben ans ewige und möglichst starke Wachstum mittels vernünftiger Lösungen wegzukommen? Jedenfalls erhöht sich das Wachstum ohne die bilateralen Verträge I gemäss Seco-Studie wie erwähnt von 2028 bis 2045 von 825 Milliarden Franken auf ca. 1150, das macht satte 39.4% aus[6]. Man kann sich schon fragen, ob die zusätzlichen Prozente, die gemäss Studie den Bilateralen I zuzuschreiben wären, in Bezug auf den Wohlstand wirklich nützlich und zielführend sind und ob es sich lohnt, dafür einen wesentlichen Teil Demokratie zu opfern. Eine gewisses Mass an wirtschaftlichem Einkommen ist für Wohlstand unverzichtbar, opfert man der Wirtschaft zu viel, bedroht deren Wachstum aber den Wohlstand (Wohnungsnot, Verbauung von Kulturland, Übernutzung der Infrastrukturen, Zerstörung von Landschaft, Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Wirtschaft! Zerstörung der Biodiversität, überflüssige Arbeit statt Zeit, etc.).
Bemerkungen zur Freizügigkeit
Noch eine Bemerkung bezüglich Personenfreizügigkeit: die üblichen befürwortenden Argumentationen sind durchaus nationalistisch konnotiert. Man erklärt offen, dass man auf Kosten anderer Staaten und Zuzüger lebt und leben will. Bundesrätin Baume-Schneider erklärte etwa im Berner Bund (4. Mai 2026), dass Zuwanderer im Schnitt mehr Prämien einzahlen, als sie an Leistungen beziehen. Die sozialdemokratische Bundesrätin befürwortete also, was als Ausbeutung zu bezeichnen ist. Der sozialdemokratische Bundesrat Beat Jans warnt[7], dass ohne Freizügigkeit die Versorgungssicherheit in Spitälern gefährdet sei. Sollte die Zuwanderung stark begrenzt werden, könnten offene Stellen nicht mehr besetzt werden. In einem Interview betont Jans[8], dass die Schweiz aktuell zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbilde. Da 43 % der Ärzte ein ausländisches Diplom haben, würde eine Einschränkung der Freizügigkeit den Fachkräftemangel massiv verschärfen. Da auch die übrigen Länder auf medizinischem Gebiet Fachkräftemangel haben, zeigt die Argumentation, dass man in der Schweiz die Kosten im Gesundheitswesen zu Lasten anderer Länder möglichst tief halten will. Statt in entsprechende Arbeitsbedingungen und in die Ausbildung von genügend hier wohnhaftem Personal zu investieren, lebt man lieber auf Kosten anderer. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis europäische Länder (EU-Mitglieder oder nicht) auf entsprechende Missstände reagieren werden. Meloni möchte ja schon heute Steuern für Gesundheitspersonal einführen, das in die Schweiz pendelt[9]. In Osteuropa ist die Krise im Gesundheitswesen auf Grund der Abwanderung von entsprechenden Fachkräften massiv, was zu politischen Reaktionen führen wird.
Bezüglich einer akzeptablen Personenfreizügigkeit wäre zu fordern:
(1) Die Arbeitgeber und das Zielland müssen dem jeweiligen Herkunftsstaat von Arbeitskräften pro Beschäftigungsjahr anteilsmässig die entsprechenden Ausbildungskosten erstatten.
(2) Staaten verlieren durch Auswanderung Humankapital, das sie zu ihrer eigenen Entwicklung nötig hätten. Die entsprechenden Ausfälle müssten geschätzt und von den Arbeitgebern und vom Zielland bezahlt werden.
(3) Vollständige Auszahlung aller einbezahlten Sozialbeiträge.
Alles andere als die Einhaltung dieser Regeln ist Ausbeutung von Arbeitnehmern und anderen Staaten. Die Immigration von den Peripherien (Ost- und Südeuropa) in die Zentren würde durch diese Regeln zurückgehen, zu Gunsten einer ausgeglicheneren Entwicklung über die Regionen Europas hinweg.
BAK-Studie
Auf die BAK-Studie im Auftrag der economiesuisse wurde hier nicht eingegangen. Sie überschätzte die Wachstumseffekt der Bilateralen Verträge zusätzlich. Statt 4.9 prophezeit diese Studie ein zusätzliches Wachstum von 7.1% des BIPs und 4.75% des BIPs pro Kopf. Sie integriert im Gegensatz zur Ecoplan-Studie sogenannte «systemische Effekte wie ein Verlust an Standortattraktivität» (S. 8). Die Modellierung dieser Effekte wirkt aus dem Ärmel geschüttelt und wird in der BAK-Studie von 2015 diskutiert[10]. Ohne den empirisch kaum abgestützten «systemischen Effekt» führt die BAK-Studie zu ähnlichen Ergebnisse wie die Ecoplan-Studie: das zusätzliche Pro-Kopf-Einkommen fällt nicht ins Gewicht.
Immerhin wird in der BAK-Studie offener vor Überinterpretationen gewarnt als in der Ecoplan-Studie: Die Autoren schreiben unter dem Titel «Warnung vor Überinterpretation»: «An dieser Stelle muss eine Warnung vor einer Überinterpretation der Resultate ausgesprochen werden. Die Simulationsrechnungen sind, wie oben bereits erwähnt, aus verschiedenen Gründen selbst mit einigen Unsicherheiten behaftet und sollen daher eher als Projektion eines möglichen (wahrscheinlichen) Effekts verstanden werden, denn als Vorhersage. Die Simulationsrechnungen erfolgen modellgestützt, und Modelle stellen immer ein vereinfachtes Abbild der Realität dar. Je kleinräumiger die Modelle genutzt werden, desto grösser wird die Unsicherheit bzw. die impliziten Konfidenzbänder der Ergebnisse. Ein Modell kann die strukturellen Zusammenhänge abbilden und Aussagen zu durchschnittlichen Entwicklungen machen, es wird jedoch nie den spezifischen Einzelfall genau erfassen können.
− muss die grosse Unsicherheit in der Interpretation berücksichtigt werden.» (S. 12). «Konfidenzbänder» sind dasselbe wie die oben erwähnten Vertrauenintervalle. Interessant ist die Klammer hinter dem Wort «möglich». «Möglich» ist nicht dasselbe wie «wahrscheinlich». Möglich ist sehr viel, auch vieles mit fast 0% Wahrscheinlichkeit.
Fussnoten
[^1]: Viele Studien zu den Bilateralen I werden aufgeführt unter: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftsbeziehungen_mit_der_EU/wirtschaftliche-bedeutung-der-bilateralen-i/Wirtschaftliche_Bedeutung_der_Bilateralen_I.html
[^2]: Ein Vertrauensintervall gibt an, dass die Wahrscheinlichkeit, im Intervall zu liegen z.B. 95% beträgt. Bei Voraussagen, die nicht präzise sein können, ist es üblich, ein Vertrauensintervall anzugeben, s. z.B. Umfragen, bei denen SRF von «Fehlerbereich» spricht. Vermutlich eignet sich das Modell der Autoren aber nicht für die Angabe eines solchen Vertrauensintervalls. Die Lieferung einer präzisen Zahl (4.9 %) irritiert umso mehr
[^3]: Sie verzichten darauf, die Einkommensdifferenzen, die auf die 18 Jahre verteilt erfolgen, auf den heutigen Tag zu diskontieren. Da Einkommen, das in Zukunft anfällt, heute weniger Wert ist als Geld, das heute anfällt, wird künftiges Einkommen auf einen heutigen Wert (=Barwert) umgerechnet. Dieses Verfahren nennt man «diskontieren». Beim heutigen Leitzins von 0 %, verwenden Banken für Risikoentscheide (Bewertungen/Kredite) durchschnittlich Diskontierungsätze von 4.5 % für Immobilien und 8 % für Firmen, um Risiken und Margen abzudecken. Selbst bei einem bescheidenen Zinssatz von 1% würde aus den 2500 Franken ein Barwert von 2090.05 Franken im Jahre 2028 resultieren, bei 2% ein Barwert von 1750.40. Das Weniger an Lohnwachstum ist also faktisch kleiner als die Autoren angeben.
[^4]: https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2f9fc221-86bb-11ef-a67d-01aa75ed71a1/language-en
[^5]: IWF, Jahresbericht 2025, https://www.elibrary.imf.org/download/pdf/display/book/9798229012256/9798229012256.pdf
[^6]: 100% = 825; pro Jahr macht das ca. 1.86% mit der Formel: (((1150/825)^(1/(18))-1)*100))
[^7]: https://www.ejpd.admin.ch/de/wie-viele-menschen-vertraegt-die-schweiz-denn-herr-jans
[^8]: https://www.fmh.ch/politik-medien/schweizerische-aerztezeitung/ausgabe-04/ausgabe-04-initiative.cfm
[^9]: https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/tessin-gesundheitssteuer-fuer-grenzgaenger-schweiz-bremst-meloni-ld.2711258
[^10]: S. 58, ff, https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Aussenwirtschafts/Verhaeltnis_zur_EU/Die_Auswirkungen_Wegfalls_Bilateralen_I.html
