Beispiel Landverkehr: Die EU kritisiert schärfere Schweizer Regeln für Güterzüge nach Gotthard-Unglück
Für bestehende und künftige Marktzugangsabkommen mit der EU sollen verbindliche Spielregeln gelten, wenn die Schweiz im Rahmen des Vertragspaketes EU-Recht übernehmen soll und sich die beiden Parteien nicht einigen können. Um was für Streitfälle es sich handeln könnte, war bis anhin Gegenstand von Spekulationen.
Neue Differenzen zwischen der Schweiz und der EU liefern nun Anschauungsmaterial. Der Fall betrifft das Landverkehrsabkommen, einen der fünf bestehenden Verträge, die tangiert sind. Nach dem schweren Unglück im Gotthard-Basistunnel verschärfte das Bundesamt für Verkehr (BAV) im vergangenen Jahr die Sicherheitsregeln für Güterwagen. Ein Güterzug der DB war 2023 wegen eines Radbruchs entgleist. Das BAV verlangt eine häufigere Wartung, optimierte Kontrollen und strengere Vorgaben für den Raddurchmesser. Die Massnahmen gelten für alle Güterwagen, die durch die Schweiz fahren – also auch für viele aus der EU.
In Brüssel kommt das Vorgehen schlecht an. Die verschärften Regeln waren im Ausschuss für Verkehr und Tourismus des EU-Parlaments ein Thema. Etliche Parlamentarier kritisierten die «unilateralen Massnahmen» der Schweiz. Diese gefährdeten das bilaterale Landverkehrsabkommen, sagte die Vorsitzende des Ausschusses, Eliza Vozemberg. Der Wettbewerb sowie der Verkehrsfluss in der Alpenregion würden gestört. Der italienische Europaparlamentarier Carlo Ciccioli sekundierte, sein Land könne nicht akzeptieren, dass der Import- und Exportverkehr behindert werde. Der Deutsche Kai Tegethoff sagte, die Regeln des EU-Binnenmarkts gälten mit dem Landverkehrsabkommen auch für die Schweiz.
Kristian Schmidt, der Direktor für Landverkehr bei der EU, zeigte zwar Verständnis für das BAV. «Es ist normal, dass man nach einem Unfall Massnahmen ergreift.» Die Schweiz habe jedoch überreagiert, wie es auch in Mitgliedsstaaten vorkomme. Schmidt verwies auf Dänemark. Das Land erliess dringliche nationale Regeln, nachdem es im Jahr 2019 auf der Brücke über den Grossen Belt zu einem Zugsunglück gekommen war.
Doch auch Schmidt kritisierte die Massnahmen des BAV. Eine Folgenabschätzung beziffere die Kosten, um die Schweizer Sicherheitsregeln umzusetzen, pro Jahr auf 150 Millionen bis eine Milliarde Euro. «Das Letzte, was der Sektor braucht, sind nationale Regeln und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Verkehr.» Es dürfe nicht passieren, dass ein Land Massnahmen ergreife, die einen negativen Dominoeffekt auf das ganze Bahnsystem hätten. Die EU könne den Binnenmarkt nicht durch eine Fragmentierung aufs Spiel setzen.
«Ich erwarte, dass die Schweiz die nationalen Regeln sofort aufhebt, wenn es eine europäische Lösung gibt», sagte Schmidt. Die Kosten der harmonisierten Regeln für die Branche dürften sich pro Jahr auf 14 bis 100 Millionen Euro belaufen. Ein gemeinsames Vorgehen sei günstiger und für den europäischen Bahngüterverkehr weniger disruptiv. Zu beachten ist, dass allein die Entgleisung im Gotthard-Basistunnel einen Sachschaden von gegen 150 Millionen Franken verursacht hat, die von der SBB (öffentliche Hand) zu bezahlen waren. Die EU will also der Wirtschaft Kosten ersparen und diese der öffentlichen Hand aufbürden.
Die EU selber ist von schweren Unfällen betroffen: Ende Dezember 2025 entgleiste bei Rosenheim in Deutschland ein Güterzug. Der Zwischenbericht der Bundesstelle für die Unfalluntersuchung (BEU) zeigt, dass dafür ebenfalls ein gebrochenes Rad eines Wagens die Ursache war. Der Zug beförderte Gefahrgut. Nur mit Glück blieb es bei schweren Schäden an der Infrastruktur.
Wenige Tage davor war südlich von Hannover bereits ein Güterzug entgleist. Gemäss dem Zwischenbericht der BEU war dafür ebenso ein Radbruch an einem Wagen verantwortlich. Die Schäden an der Bahninfrastruktur waren massiv.
