Übersicht    Dossiers Europäische Union    Brexit  

Nach Stichwort suchen:

Ein Kampf um demokratische Selbstbestimmung

Der Brexit ist ein Manifest des grassierenden populistischen Wahnsinns, so die Botschaft unserer Leitmedien. Wahnsinnig aber ist vielmehr, wie die Repräsentanten des britischen Demos sich dessen Willen widersetzen.

Von Paul Steinhardt

Vom Wahnsinn der Demokratie

In der „ZEIT“ wird der Brexit als eine „unkontrollierbare Dummheit“ bezeichnet, weil doch jeder weiß, dass ein „harter Brexit wirtschaftlich schädlich und ein weicher Brexit sinnlos ist“. Eine Entscheidung, so meint eine weitere ZEIT-Redakteurin, die nicht weniger als das Ende der Demokratie bedeutet:

„Das Volk und sein vermeintlicher Wille – laut Johnson der bedingungslose Brexit am 31. Oktober – taugen bestens zum Instrument für Aufstieg und Machterhalt von Despoten.“ Nun ist aber unbezweifelbar, dass das britische Volk in einer Abstimmung unzweideutig seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat. Da das Referendum kaum Interpretationsspielraum zulässt, kann man am Volkswillen der Briten eigentlich nicht deuteln: Eine Mehrheit von 51,9 Prozent der Wähler, das sind 17,4 Millionen Briten, haben dafür gestimmt, aus der EU auszutreten.

Von „Demokratie“ scheint man in der Tat nur dann sinnvoll sprechen zu können, wenn die Wähler ihre Repräsentanten auch wieder abwählen können, wenn ihnen die von ihnen verfolgte Politik nicht mehr passt. Genau dieses hohe demokratische Gut ist den Bürgern aller Mitgliedsländer der EU genommen worden. Die EU ist institutionell so ausgestaltet, dass keine gewählte Regierung mehr eine Politik betreiben kann, die dem Wirken des Marktmechanismus Grenzen setzt. Die oben zitierte ZEIT-Redakteurin aber irrt dann, wenn sie meint, dass „je heftiger ein britischer Politiker für den Brexit kämpft, desto größer seine Verachtung für die britische Demokratie ist.“

Es ist gerade anders herum. Wer trotz des Brexit-Referendums für einen Verbleib in der EU kämpft, spricht sich dafür aus, dass das britische Volk sich nie entscheiden darf, den Markt regulatorisch einzuhegen und im Gemeinwohlinteresse zu steuern. Eine so organisierte Gesellschaft scheint man aber angemessen nicht als Demokratie, sondern als „Dikatur einer vor demokratischer Korrektur geschützten kapitalistischen Marktwirtschaft“ (S. 277) charakterisieren zu müssen.

Wer dagegen überzeugt ist, dass zum Schutz der sogenannten „vier Grundfreiheiten“ die Demokratie an die Leine gelegt werden muss und darf, der wird das freilich nicht als problematisch erachten. Für ihn sind die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, des Kapitals und der „Humanressourcen“ die höchsten Menschenrechte überhaupt. Menschen mit solchen Überzeugungen aber nennt man „Wirtschaftsliberale“ – nicht „Demokraten“.

In einer Demokratie dagegen entscheidet nach einer öffentlichen Debatte die Mehrheit aller Wähler. Und zwar auch dann, wenn das Niveau der vorangegangenen Diskussionen zu wünschen übriggelassen gelassen haben mag. Der Brexit ist daher genau das, was das britische Volk wollte. Auch dann, wenn die Realisierung dieses Willens, wie von EU Befürwortern mit wenig guten Argumenten immer wieder behauptet, zu wirtschaftlichen Nachteilen für alle Briten führen sollte. Wer dennoch nicht müde wird, ein weiteres Referendum zu fordern, ist schlicht nicht bereit, eine demokratisch zustande gekommene Entscheidung zu akzeptieren.

Es ist freilich legitim, eine zur Mehrheitsmeinung abweichende Meinung zu vertreten. Und selbstverständlich ist es durchaus möglich, dass die Mehrheit auch beim Brexit irrt. Solange aber verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte nicht verletzt werden, ist der in einem Referendum bekundete Wille des Demos von einer Regierung zu respektieren. Wenn Regierung und Parlament den ausdrücklichen Willen ihres Souveräns, aus der EU auszutreten, so eklatant wie in Großbritannien missachten, dann kann und muss daher von einer ernsthaften Krise der britischen Demokratie gesprochen werden.

Eine Regierung verrät ihr Volk

Großbritannien ist ein integraler Bestandteil der supranational organisierten EU. Der Brexit macht es daher notwendig, die Beziehungen der EU und Großbritanniens auf eine neue vertragliche Basis zu stellen. Dass ein solcher Prozess Zeit benötigt, versteht sich von selbst.

Schon schwerer zu verstehen ist, warum es drei Jahre gedauert hat, ein Abkommen (Withdrawal Agreement) zu verhandeln, das nur dazu dienen soll, den Zeitraum zwischen dem formalen Austritt der Briten und dem Abschluss eines für beide Seiten akzeptablen Freihandelsabkommens zu überbrücken. Betrachtet man sich den Inhalt des Withdrawal Agreements, drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass die Tory-Regierung unter Führung von Theresa May gar nicht die Absicht hatte, den Willen des Volkes Genüge zu tun.

Dieser Wille wurde mit dem von den Brexit-Befürwortern verwendeten Slogan „Taking Back Control“ auf den Punkt gebracht. Es kann aber keinen Zugewinn an demokratischer Selbstbestimmung geben, wenn Großbritannien weiterhin die die EU konstituierenden vier Grundfreiheiten, über deren Schutz der Europäische Gerichtshof wacht, weitgehend unverändert zu gewährleisten hat.

Von einem Zugewinn an demokratischer Selbstbestimmung kann nur dann die Rede sein, wenn eine britische Regierung im Gemeinwohlinteresse diese Freiheiten auch einschränken darf. Das aber erfordert staatliche Maßnahmen, wie etwa eine Verstaatlichung von British Rail. Die aber würde unter gegenwärtigem EU-Recht als verbotene staatliche Beihilfe gelten und/oder die fiskalpolitischen Vorgaben des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakts verletzen. Ein Austritt aus der EU ist daher essentielle Vorbedingung dafür, dass eine solche Politik überhaupt möglich wird.

Ob Parteien, die den Brexit befürworten, eine solche Politik verfolgen würden, steht dabei auf einem anderen Blatt. Wichtig ist, dass die Briten eine Regierung wählen können, die eine alternative Politik verfolgen dürfte. Gegenwärtig aber können sie wählen, was immer sie auch wollen, eine Politik außerhalb des durch die EU gesetzen neoliberalen Rahmens ist schlicht keine Option.

Der May-Entwurf des „Withdrawal Agreements“ dokumentiert daher, dass die britische Tory-Regierung die demokratische Selbstbestimmung ihres Volkes weiterhin marktkonform begrenzen wollte. Damit nicht genug: Großbritannien verpflichtete sich darin auch, sich Gesetzen und gesetzesähnlichen Vorgaben der EU zu unterwerfen, an dessen Verabschiedung sie noch nicht einmal mehr mitentscheiden könnte. So könnten zum Beispiel auf EU-Ebene Gesetze beschlossen werden, die sich auf Gewässer beziehen, über die Großbritannien Hoheitsrechte besitzt. Die Briten müssten sich nach den Regelungen dieses Vertrags selbst an solche Gesetze halten, die die Interessen britischer Fischer berühren. Ihnen würde lediglich das Recht eingeräumt, vorab konsultiert zu werden.

Die Akzeptanz einer solchen Fremdherrschaft ist selbst für eine noch so kurze Übergangszeit selbstverständlich für Demokraten inakzeptabel. Aber es kommt noch viel schlimmer: Während Großbritannien als Mitgliedsland der EU immerhin das Recht hat, nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union „aus der Union auszutreten“, hätte es in diesem Vertrag ein solches Recht aufgegeben. Hätte sich die EU mit Großbritannien nicht auf ein nachfolgendes Freihandelsabkommen einigen können, dann hätten die dort getroffenen Vereinbarungen bis zum Sankt Nimmerleinstag gegolten. Keine zukünftige britische Regierung hätte damit das Recht gehabt, den Vertrag zu kündigen und die Beziehungen zur EU neu zu verhandeln.

Was aber ist die Alternative?

Hat die ZEIT-Redakteurin vielleicht nicht doch Recht, wenn man sich die realen Machtverhältnisse und die Folgen eines „harten Brexit“ illusionslos vor Augen führt? Ist dann aber ein Austritt aus der EU nicht einfach nur verantwortungslos? Verantwortungslos sei auf jeden Fall, so bestätigt der Bericht einer britischen Regierungskommission, die EU ohne eine Vereinbarung zu verlassen. Ein sogenannter „No-Deal Brexit“ werde zu einem Chaos führen, das sogar die Lebens- und Arzneimittelversorgung und die gesamte öffentliche Ordnung gefährden könnte. Nun soll es ja Länder geben, die nicht Mitglied der EU sind und dennoch von Hungersnöten, dem Zusammenbruch ihres Gesundheitssystems und anarchischen Zuständen verschont geblieben sind. Man fragt sich dann natürlich, warum die britische Regierung über drei Jahre untätig geblieben ist und sich nun über Folgeprobleme eines No-Deal Brexit sorgt, die sie – wie solche Länder zeigen – leicht hätte vermeiden können. Eine verantwortungsbewusste britische Regierung hätte die Zeit genutzt, um Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass mit der EU keine für Großbritannien akzeptable Vereinbarung zustande kommt.

Freilich ist schon das beschworene Chaos wenig wahrscheinlich. Denn der „No-Deal Brexit“ ist eine reine Fiktion. Großbritannien ist genauso wie die EU Mitglied der Welthandelsorganisation WTO und daher an die dort vereinbaren Regeln des grenzüberschreitenden Handels gebunden. Jean-Marc Puissesseau, Vorstandsvorsitzender des Hafens von Boulogne-Calais, bedachte Sorgen über die negativen Folgen eines Handels unter WTO-Bedingungen daher treffend mit einem „C’est la bullshit“. Darüber hinaus kann Großbritannien auch mit anderen Ländern Freihandelsabkommen verhandeln, die weitgehend dazu führen könnten, dass die jetzigen Beziehungen zu ihren wichtigsten Handelspartnern unverändert fortgeführt werden. Eine Regierung, die gewillt ist, aus der EU auszutreten, hätte längst entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Da rund 75 Prozent der britischen Exporte an nur fünf Länder gehen und die Verhandlungen über den Abschluss solcher Verträge im Schnitt 28 Monate betragen, hätte man inzwischen schon einen Großteil der beklagten Verschlechterungen für britische Exporteure problemlos aus der Welt schaffen können.

Wenn man dagegen an einem Ausstieg aus der EU kein wirkliches Interesse hat, dann ist es durchaus vernünftig, einfach nichts zu tun und stattdessen mit Berichten über die Folgen eines „No-Deal Brexits“ die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen. Ein solches Verhalten aber nennt man „Demagogie“ – und nicht „Demokratie“.

Es ist darüber hinaus sehr wahrscheinlich, dass die EU, wenn sie mit einer Regierung verhandelte, die ernsthaft einen Brexit vorantreibt, rasch dem Vorschlag von Donald Tusk folgen würde, eine Freihandelszone unter Beibehaltung aller gegenwärtig geltenden tarifären und nicht-tarifären Bestimmungen zwischen der EU und Großbritannien zu etablieren. Schon deswegen, weil viele EU-Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, ein starkes Eigeninteresse haben, ihre Exporte weiterhin möglichst störungsfrei über die Grenze nach Großbritannien zu verkaufen.

Ein Parlament untergräbt die Demokratie

Eine der wichtigsten Aufgaben eines Parlaments ist es, sicher zu stellen, dass eine Regierung gemäß dem Willen ihres „Volkes“ handelt. Sieht ein Parlament entsprechende Pflichtverletzungen einer Regierung, dann kann es sie mit einem Misstrauensvotum zu Fall bringen. Die britischen Parlamentarier sehen nun in einem No-Deal Brexit zwar eine solche Pflichtverletzung, wollen aber dennoch die Regierung Boris Johnsons nicht durch ein Misstrauensvotum stürzen.

Dieses auf den ersten Blick schizophrene Verhalten erfordert eine Erklärung. Die ist zwar leicht, wirkt aber gerade deshalb für Demokraten umso verstörender. Beim Brexit nämlich stoßen der Volks- und der Parlamentswille unversöhnlich aufeinander. Die Parlamentarier wollten in ihrer Mehrheit in der EU verbleiben und befürchteten deshalb, dass eine Neuwahl sie ihren Parlamentssitz kosten könnte. Diese Sorge ist nachvollziehbar, aber konstitutiv für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie. Sie sollen sich um ihre Wiederwahl sorgen, damit sie eben nicht ihre, sondern die Interessen ihres Volkes vertreten. Alle Parlamentarier des letzten Parlaments verdankten ihren Sitz den Parlamentswahlen vom 8. Juni 2017. Mit Ausnahme der Scottish National Party und der walisischen Plaid Cymru hatten alle im Parlament vertretenen Parteien bekundet, dass wenn sie die Regierungsverantwortung übernehmen, den Brexit vollziehen wollen. Besonders deutlich wurden dabei die Torys, die als Sieger aus dieser Wahl hervorgingen und daher mit Theresa May an der Spitze die britische Regierung stellten: „Following the historic referendum on 23rd June 2016, the United Kingdom is leaving the European Union. As we leave the European Union, we will no longer be members of the single market or customs union […]“

Nun dürfen auch Parlamentarier ihre Meinung ändern, sollten dann aber zumindest bereit sein, sich Neuwahlen zu stellen. Anstatt sich aber sofort einer Neuwahl zu stellen, hatten sie mit den Stimmen von Tory-Abweichlern ein Gesetz verabschiedet, das einen Austritt ohne ein Abkommen mit der EU verbietet. Wenn aber die EU nur einem Abkommen zustimmt, das darauf hinausläuft, dass Großbritannien faktisch in der EU verbleibt, dann hatten die Parlamentarier den von der Mehrheit beschlossenen Ausstieg aus der EU per Gesetz verboten.

Was es heißt, dass ein Parlament den Volkswillen repräsentiert, mag eine schwierige Frage sein. Ein Beispiel dafür, was es heißt, dass ein Parlament den Volkswillen missachtet, stellt aber das Zustandekommen dieses Gesetzes dar. Tory-Parlamentarier, die auf der Liste einer Partei kandidierten, die unzweideutig die Absicht bekundete, dem Ergebnis des Referendums entsprechend, den gemeinsamen Binnenmarkt zu verlassen, haben geholfen, ein Gesetz zu beschließen, dass das für ungesetzlich erklärt.

Da aber der Austritt Großbritanniens zum 31. Oktober 2019 auch ohne ein Abkommen festgelegt war, musst Johnson bei der EU um einen weiteren Aufschub des Austrittstermins bitten. Johnson hatte vorerst erklärt, dass er dazu nicht bereit sei. Woraufhin der noch amtierende Parlamentspräsident John Bercow ihm vorgehalten hatte, sich in diesem Fall wie ein Bankräuber zu verhalten. Während er Johnson strafrechtliche Konsequenzen androhte, sollte dieser ohne ein vom Parlament abgesegnetes Abkommen aus der EU austreten, nahm er es selbst mit „Regeln“ nicht so ernst. Um einen No-Deal Brexit zu verhindern, so gab er zu Protokoll, wäre er dazu bereit, „das parlamentarische Regelbuch zu zerreißen“.

Seine Ankündigung war durchaus ernst zu nehmen. Denn ohne seine großzügige Auslegung des parlamentarischen Regelbuches wäre schon das Gesetz gegen einen No-Deal Brexit erst gar nicht zustande gekommen. Sein angekündigter Rücktritt zum 31. Oktober hatte allerdings nichts mit Reue zu tun, sondern sollte dem mehrheitlich EU-freundlichen Parlament ermöglichen, einen Nachfolger zu wählen, um so den Einfluss einer zukünftigen Brexit-freundlichen Regierung auf ihren Sprecher so gering wie möglich zu halten.

Über den Zustand der britischen Demokratie muss man sich spätestens dann ernsthaft Sorgen machen, wenn auch Jeremey Corbyn einem Tory-Mann, der es mit rechtsstaatlichen Prinzipien offensichtlich nicht so ernst nimmt, nach der Ankündigung seines Rücktritts überschwänglich wie folgt feierte: „Dieses Parlament ist stärker, weil Sie sein Präsident waren. Unsere Demokratie ist stärker, weil Sie der Speaker waren.“

Die Moral von der Geschicht‘

Es ist nicht das Brexit-Votum, sondern die Art und Weise, wie die britischen politischen Eliten sich weigern, eine demokratische Entscheidung umzusetzen, die Anlass zur Sorge geben, dass die Demokratie in ihrer Geburtsstätte auch zu Grabe getragen wird. Erschienen in: Makroskop, Kritische Analysen zu Politik und Wirtschaft, siehe: www.makroskop.eu.



Besonders schlaue Befürworter der EU-Integration fordern, dass bei EU-Austrittsverfahren nach einer ersten Grundsatzentscheidung in einer zweiten Abstimmung über den konkreten Austrittsvertrag befunden werden müsste, wobei nur die Wahl zwischen dem Austrittsvertrag und der EU-Mitgliedschaft verbliebe. Es gibt definitiv ver-schiedenen Möglichkeiten, sich über das Recht auf demokratische Mitbestimmung lustig zu machen. (pr)
Weiterer lesenswerter Artikel zum Thema:

https://www.infosperber.ch/Artikel/Politik/Schlechte-Brexit-Looser-sabotieren-Volkwille-seit-drei-Jahren


Weitere Texte zum Themenbereich:

Brexit - Machtpoker der EU
29.04.2019
Der Brexit und die Schweiz
05.05.2017
Der erste Austritt: Deutsche Politik im Zeichen des Brexits
05.05.2017
Die Briten sind weg!
05.05.2017
Die Briten stimmten für den Austritt!
05.05.2017
Ein Kampf um demokratische Selbstbestimmung
02.05.2020
Kampf der EU gegen einen Erfolg des Brexits
12.10.2022
„Die Kontrolle zurückgewinnen“
02.05.2020

europa-magazin.ch
Copyright 1996-2024 Forum für direkte Demokratie.
powered by zumbrunn.com, Chris Zumbrunn, Mont-Soleil, Switzerland.