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Profit statt Menschenrechte: Sicherheitsforschung jenseits rechtlicher Kontrolle:

Von Annette Groth Mit wohlwollender Förderung durch staatliche und suprastaatliche Institutionen entwickelt sich ein wachsender Markt für Sicherheitsprodukte. Viele Produkte fallen in die Grauzone des Dual-Use, in der militärische und zivile Sicherheitsleistungen austauschbar werden. Dabei ist höchst problematisch, dass Kontrollmechanismen für die menschenrechtskonforme Verwendung dieser Innovationen fehlen. Für eine konsequente Menschenrechtspolitik wird es darauf ankommen, sowohl das Testen „im Feld“ wie auch die Proliferation der Produkte zu unterbinden. Um diese Politik umzusetzen, braucht es eine unabhängige Institution, die in der EU die Vergabe von Forschungsgeldern entlang menschenrechtlicher Kriterien überprüft. Sicherheitsgesellschaft

Von Annette Groth

Mit den Anschlägen vom 11. September hat die globale Nachfrage nach Sicherheitstechnologien rapide zugenommen. In der hektischen Suche nach dem optimalen Schutz vor Terrorismus und Kriminalität versprechen Hightech-Lösungen Ordnung und Sicherheit – mit einem Minimum an personellem Aufwand. Die Technologien dienen als Werkzeug zur Selektion von Menschen anhand abstrakter Merkmale. Noch bevor Gefahren entstehen, soll Risiko erkannt und die Risikoträger isoliert werden. Damit verschieben sich die polizeilichen Befugnisse weit in den präventiven Bereich hinein. Sind neue Technologien verfügbar und damit neue Maßnahmen möglich, folgt die staatliche Regulation üblicherweise dem Prinzip, dass, was technisch möglich ist, auch erlaubt wird. Individuelle Freiheits- und Menschenrechte werden zwangsläufig beschnitten. Das Gros der Bevölkerung reagiert darauf mit stiller Akzeptanz. Im Spiel mit den Ängsten scheint es ein Leichtes, gesellschaftlichen Rückhalt für den Ausbau eines Überwachungsstaates zu gewinnen.

Sicherheitsforschung der EU

Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) wird Sicherheitsforschung unter dem Namen „europäisches Sicherheitsforschungsprogramm“ (ESRP) erstmals als eigener und prioritärer Themenschwerpunkt definiert. Für die Jahre 2007 - 2013 wurde ein eigener Budgetposten für Sicherheitsforschung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Budget soll kontinuierlich erhöht werden. Das Programm des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Forschung für zivile Sicherheit“ schließt in seiner Konzeption an die Agenda des ESRP an und wird als nationales Pendant zur europäischen Sicherheitsforschung betrachtet. Seit 2007 wurden für das Programm 250 Millionen Euro ausgegeben. Am 25. Januar 2012 hat die deutsche Bundesregierung die Fortführung des Programms mit einem erhöhten Budget von jährlich 55 Millionen Euro beschlossen. Die nationale und europäische Sicherheitsindustrie dankt es mit dem Ausbau ihrer globalen Aktivitäten.

INDECT

Eines der EU-Forschungsvorhaben ist das Indect-Programm(1) , das letztes Jahr aufgrund ethischer und rechtlicher Bedenken in die öffentliche Kritik geraten ist.(2) Bei Indect arbeiten Forscher an der Entwicklung eines „automatischen Bevölkerungsscanners“(3) . Informationen zu einer Person von verschiedenen Überwachungsmitteln wie Drohnen, Gesichtserkennung und Videoaufzeichnungen sollen mit persönlichen Informationen aus dem Internet und von Datenbanken verknüpft werden, so dass ein umfassendes Profil erstellt werden kann. Das integrierte Bewegungs- und Beziehungsprofil soll auf einen Blick „abnormales Verhalten“ identifizieren. (4)

In der Logik dieses Systems wird „abnormales Verhalten“ als Hinweis auf mögliche kriminelle Handlungen verstanden. Die Fehleranfälligkeit dieser Musterung ist offensichtlich. Es zeichnet sich deutlich ab: der Teufelskreis des Überwachungswahns birgt eine weitaus größere Gefahr für die Grundfeste unserer demokratischen Freiheit als der bekämpfte vermeintliche oder wirkliche Terrorismus selbst.

Festung Europa

Sicherheitstechniken kommen nicht nur in der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung zum Einsatz. Europa benötigt die Technologien vor allem auch zur Kontrolle und Abwehr unerwünschter Migrationen an den Außengrenzen der „Festung Europa“. Die aufgrund der globalen Ungleichverteilung von Ressourcen, Gütern und Entwicklungschancen zunehmenden Fluchtbewegungen in Richtung der westlichen Metropolen wird mit Abschottung und einer Vorwärtsverteidigung begegnet. In konsequenter Anwendung eines allumfassenden Sicherheitsbegriffs taucht nunmehr die „unkontrollierte Bewegung einer großen Zahl von Menschen“, seien es Hunger-, Umwelt-, oder Kriegsflüchtlinge, als Risiko in den Doktrinen von NATO und EU gleichermaßen auf. Als Arbeitskräfte unbrauchbar, als Konsumenten gekennzeichnet durch mangelnde Kaufkraft, erscheinen diese Menschen als überflüssiger „menschlicher Abfall“(5) des globalisierten Marktes. An den neuralgischen EU-Außengrenzen werden diese mit Hilfe von Drohnen und Infrarotkameras von der paramilitärischen Grenzschutzagentur FRONTEX aufgespürt und an „sichere Drittstaaten“ transferiert – und zwar noch bevor sie überhaupt auf europäischen Boden als Rechtssubjekte in Erscheinung treten können.(6)

Sicherheitstechnologien: Nicht per se zivil oder militärisch

Die Behauptung der deutschen Bundesregierung, dass die Sicherheitsforschungsprogramme des BMBF und der EU „ausschließlich die zivile Sicherheit“(7) beträfen, befindet sich in eklatantem Widerspruch zu Planungsdokumenten der EU und des BMBF. Insbesondere bezeugen diese Dokumente, dass die Bundesregierung vom „zivil-militärischen Kontinuum“ ausgeht und Abgrenzungsmöglichkeiten als gering einschätzt. Der Großteil der Hightech-Entwicklungen fällt in den Dual-Use Bereich, d.h. sie haben zivilen wie militärischen Nutzen. Sie werden von der Polizei, dem Katastrophenschutz und privaten Sicherheitsdiensten ebenso benutzt wie von Militär und Geheimdiensten. Die europäische Sicherheitsforschungsagenda wurde 2003 – ohne parlamentarische oder zivilgesellschaftliche Beteiligung - von einer „Group of Personalities“ (GOP) hinter verschlossenen Türen ausgehandelt. 8 der 25 Mitglieder waren Vertreter der Rüstungsindustrie.

In der Tat werden zivile Budgets zweckentfremdet und fließen in den Ausbau militärischer Fähigkeiten. Rechtlich wäre es auf EU-Ebene gar nicht möglich, Militärforschung über den EU-Haushalt zu finanzieren, da Artikel 41 (2) EUV die Finanzierung von „Maßnahmen mit militärischen oder Verteidigungspolitischen Bezügen“ verbietet. Hier eröffnet die Deklaration als „ziviles“ Forschungsprogramm den Zutritt zum EU-Haushalt.

Die „Versicherheitlichung“ der Militärforschung führt auch dazu, dass bei multinationalen Forschungskooperationen die einschlägigen Rechtsnormen umgangen werden. Gemäß der Politischen Grundsätze aus dem Jahr 2000 wird ein Export nicht genehmigt, wenn „bestehende Spannungen oder Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft werden“ bzw. wenn die jeweilige Menschenrechtssituation dem entgegensteht.

Israelische Kriegserfahrung als Exportschlager

Ohne Rücksicht auf die alarmierende Konflikt- und Menschenrechtslage in Israel erhalten so auch israelische Rüstungsfirmen unter dem Deckmantel der „zivilen Sicherheitsforschung“ EU-Subventionen in Millionenhöhe. Im EU-Sicherheitsforschungsprogramm ist Israel, nicht selten führend, an 29 Projekten beteiligt. Damit ist Israel das Nicht-EU-Land, das am stärksten von der europäischen Forschungsförderung profitiert. Das BMBF arbeitet am Ausbau der deutsch-israelischen Kooperation im Rahmen des nationalen Programms „Forschung für zivile Sicherheit“. Neben Israel unterhält Deutschland bilaterale Forschungsbeziehungen im Sicherheitsbereich nur mit den NATO-Staaten Frankreich und den USA. Woher kommt diese Sonderstellung Israels?

Die israelische Wirtschaft verzeichnet positive Wachstumszahlen. 2011 wuchs die israelische Wirtschaft das zweite Jahr in Folge schneller als alle anderen Industrieländer und verzeichnete eine Wachstumsrate von 4,8 %. Dieser Aufschwung ist Folge einer Kursänderung der israelischen Regierung aus dem Jahr 2000. Als damals zahlreiche Dotcom-Unternehmen aufgrund der geplatzten Spekulationsblase vor dem Bankrott standen, beschloss die Regierung, den Schwerpunkt von der Informations- zur Überwachungstechnologiebranche zu verlagern. Nur ein Jahr später kam dann der große Boom, als mit den Anschlägen vom 11. September die Nachfrage nach Überwachungstechnologien hochschnellte. Über die letzten Jahre hat sich Israel an die Spitze des globalen Marktes für Sicherheitstechnologien setzten können.(8 ) Die israelische Sicherheitsindustrie umfasst die großen Rüstungsfirmen wie Elbit, Israel Aerospace Industries (IAI), RAFAEL und Israel Military Industries (IMI), aber auch Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche wie Motorola, Comverse, Nice, Verint, Mer Group, Ness TSG u.a. Insgesamt gibt es derzeit etwa 600 sicherheitsbezogene Unternehmen mit rund 25.000 Beschäftigten. Fast 80 % der in Israel hergestellten Hightech Produkte werden exportiert(9) und damit ein Umsatz von rund 1,45 Mrd. Euro erwirtschaftet.(10) Israel gehört damit hinter den USA, Russland, Deutschland, Großbritannien und Frankreich zu den führenden Rüstungsexporteuren der Welt.

Die Erfahrung in der Terrorismusbekämpfung wird als der entscheidende Wettbewerbsvorteil israelischer Unternehmen angepriesen. So wirbt eine Internetseite der israelischen Regierung „Opportunities for Industrial Cooperation“(11) damit, dass in Israel, wie in keinem anderen Hochtechnologieland, ein Großteil der Bevölkerung über „real time experience“ in der Armee, sowie den Sicherheits- und Polizeikräften verfüge. Weiter heißt es, dass auch kein anderes Land die Möglichkeit habe, seine Entwicklungen derart in „real-time situations“, zu erproben(12) Die Produkte der Sicherheitsindustrie werden demnach an den Menschen in den besetzten Gebieten getestet. Die Sicherheitsindustrie profitiert allerdings nicht nur von den militärischen Konflikten der letzten 62 Jahre. Vielmehr beruhen Bestand und „Wettbewerbsvorteil“ des Industriezweigs auf der Produktion und Reproduktion dieser Konflikte. Mithin gibt es starke wirtschaftliche Anreize menschenrechtliche Standards weiter zu senken, um die neuesten Technologien erproben zu können.

Technologie der Unterdrückung: Der Fall Israel

Noch nie in der Vergangenheit haben Menschenrechtsverletzungen dazu geführt, dass Deutschland und die EU multinationale Sicherheitsforschungskooperationen abgebrochen haben. Das kann insofern kaum verwundern, da die Bundesregierung die menschenrechtliche Relevanz der Forschungskooperationen wie folgt einschätzt: „Ein Risiko zur Verletzung von Menschenrechten besteht nicht.“(13) Diese Auffassung ist Ausdruck eines ignoranten, ja zynischen Opportunismus. Sicherheitstechnologien stehen naturgemäß immer im Konflikt mit Menschenrechten. Dies gilt sowohl im Bereich der zivilen, wie der militärischen Anwendungen. Dies verdeutlicht ein Blick auf die technologisch perfektionierte Unterdrückung und Ausgrenzung der Palästinenser und der arabischen Minderheit in Israel.

Im Gebiet Israel/Palästina leben etwa 6 Millionen Israelis und 5 Millionen Palästinenser. In den 1967 völkerrechtswidrig von Israel besetzten Gebieten, dem Westjordanland, leben davon etwa 3,5 Millionen Palästinenser und 1 Millionen jüdische Siedler. Obwohl diese Menschen ‚Tür an Tür’ leben und sich ihre tagtäglichen Wege kreuzen, sind sie unterschiedlichen Rechtsordnungen unterworfen. Palästinenser sind staatenlos und systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Jüdische Siedler haben im Gegensatz dazu, unabhängig von ihrem geografischen Wohnsitz im Westjordanland, den israelischen Pass mit allen daran geknüpften rechtlichen Privilegien. Die arabische Minderheit in Israel wird, obgleich im Besitz des israelischen Passes, als Bürger zweiter Klasse behandelt. Die Diskriminierung und Ausgrenzung der arabischen Israelis zeigt sich besonders deutlich an den Bestimmung zum Erwerb von Grund und Boden: 93% des israelischen Kernlandes sind dem Erwerb durch jüdische Bürger vorbehalten.(14)

Das Apartheitsregime in der besetzten Westbank umfasst ein dichtes Netz militärischer Checkpoints, jüdische Siedlungen hier und palästinensische Enklaven dort, getrennte Straßen, die Trennungsmauer, ungleiche Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Infrastruktur, ungleiche Zuteilung der Ressourcen (insbesondere von Wasser), und Diskriminierung beim Erwerb von Land und der Erteilung von Baugenehmigungen. Die Kontrolle menschlicher Bewegung bedeutet tägliche Frustration, Demütigung und Zermürbung für die Betroffenen. Palästinenser verbringen täglich bis zu 1/3 ihrer Zeit an Checkpoints im Warten darauf, passieren zu dürfen.(15)

An der technologischen Ausstattung dieses völkerrechtswidrigen Segregationssystems sind Unternehmen beteiligt, die über die Forschungskooperation von Deutschland und der EU subventioniert werden. Eines dieser Unternehmen, ist der israelische Rüstungskonzern Elbit, der an 4 ESPR-Projekten teilnimmt und sich auch unter den Programmbewerbern für das deutsch-israelische Kooperationsprogramm befindet. Von der EU hat Elbit zwischen 2007 und 2011 Gelder in Höhe von 2,3 Millionen Euro erhalten. Elbit entwickelte eigens für die Trennmauer das Kommando- und Kontrollfunktionssystem Torch. Das Überwachungssystem gilt als zentraler funktionaler Bestandteil der Trennmauer, die die israelische Regierung um das Westjordanland errichtet.

Der IGH in Den Haag hat 2004 in seinem Gutachten zur rechtlichen Bewertung der Trennmauer auf besetztem Gebiet festgestellt, dass der Bau einen Verstoß gegen Völkerrecht darstellt. In dem Gutachten heißt es u.a.:

„Die Mauer, ihr gewählter Verlauf und die mit ihr verbundene Ordnung stellen einen schweren Verstoß gegen verschiedene Rechte der in dem von Israel besetzten Gebiet lebenden Palästinenser dar, und die aus diesem Verlauf resultierenden Rechtsverstöße können nicht mit militärischen Erfordernissen oder Belangen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung begründet werden. Folglich verstößt Israel mit der Einrichtung einer solchen Mauer gegen mehrere seiner Verpflichtungen gemäß dem anwendbaren humanitären Völkerrecht und anwendbaren Menschenrechtsinstrumenten.“(16)

Aufgrund des relevanten Beitrags, den Elbit zu den völkerrechtlichen Verstößen leistet, ist die Firma aus dem Investitionsuniversum der staatlichen Pensionsfonds in Norwegen und Schweden ausgeschlossen worden.(17)

Die Teilnahme der Firma Elbit an Forschungsprogrammen Deutschlands und der EU müsste an die Beendigung illegaler Unternehmenspraktiken geknüpft werden.(18 ) Doch hier fehlen die entsprechenden Verfahren und, wie sich in der Antworten der Bundesregierung zeigt, auch der politische Wille. Die Bundesregierung unterhalte keinerlei unternehmerische Beteiligung an der Firma Elbit und sehe daher „keine Notwendigkeit einer eigenen Bewertung“(19) bezüglich des Risikos einer Mitwirkung an Menschenrechtsverletzungen durch ihre finanzielle Förderung.

Dringender Handlungsbedarf

Auch wenn Israel hier wegen seiner herausragenden Stellung in den Sicherheitsforschungsprogrammen besondere Aufmerksamkeit erfährt, ist das Problem doch ein weitergehendes und strukturelles. So wie die Kooperation mit Israel ohne Kontrollverfahren stattfindet, können prinzipiell auch andere Länder mit einer vergleichbar schlechten Menschenrechtsbilanz an den Forschungsprogrammen partizipieren. So bestand auch mit Ägypten eine Kooperation schon zu Zeiten des Mubarak Regimes.

Die Beachtung internationaler, europäischer und nationaler Rechtsstandards muss eine conditio sine qua non für die Förderung von Forschungsprojekten sein. Bisher fehlt für die Einhaltung und Bindung an diese Standards jedoch ein funktionierender Kontrollmechanismus. Erforderlich ist eine unabhängige Institution, die in Deutschland und der EU die Vergabe von Forschungsgeldern entlang folgender Kriterien überprüft:
a. Vereinbarkeit der Forschungsvorhaben mit dem Grundgesetz, und insbesondere datenschutzrechtlichen Regelungen
b. Einhaltung ethischer, sozialer, ökologischer und völkerrechtlicher Standards durch die beteiligten Unternehmen und Institute, insbesondere der Schutz von Menschenrechten. Eine kohärente Querschnittspolitik im Sinne der Menschenrechte, setzt voraus, dass die menschenrechtlichen Folgen staatlichen Handelns systematisch überprüft und Menschenrechte als Richtschnur für jedes politische Handeln angelegt werden. Dies gilt auch für vermeintlich sachfremde Politikbereiche, besonders jedoch bei der Entwicklung und Verbreitung der stets die Menschenrechte tangierenden Sicherheitstechnologien.
c. Vereinbarkeit mit den Kriterien der Regeln zur Ausfuhr von Militärtechnologien und Dual-Use- Gütern: Dafür ist es notwendig, die Forschungsprogramme als das zu bezeichnen, was sie sind: zivil-militärische Sicherheitsforschung. Bei der Weiterentwicklung der Dual-Use-Verordnung und des EU-Verhaltenskodex muss der Bereich Forschung und Entwicklung mit einbezogen werden.

Anmerkungen
(1) Indect steht für „Intelligentes Informationssystem zur Überwachung, Suche und Detektion für die Sicherheit der Bürger in urbaner Umgebung"
(2) Siehe dazu u.a.: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT.-Drs. 17/3641; Kampagne der Piratenpartei: http://www.stopp-indect.info/
(3) „Indect – der Traum der EU vom Polizeistaat“; Zeit Online: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-09/indect-ueberwachung
(4) „Within the context of INDECT, behavioural profiling is a key factor, because it allows the detection of characteristics of known criminals or criminal groups, offering the opportunity of creating methods for the automatic detection of threats and recognition of abnormal behaviour or violence.” Indect: D4.7 Report on methodology for applying existing machine learning methods for behavioural profiling; online unter: http://www.indect-project.eu/files/deliverables/public/deliverable-4.7/view
(5) Baumann, Zygmunt (2008 ): Flüchtige Zeiten. Leben in der Ungewissheit, Hamburger Edition, Hamburg.
(6) Zu aktuellen Menschenrechtsverletzungen von FRONTEX der Report von Human Rights Watch: The EU’s Dirty Hands. Frontex Involvement in Ill-Treatment of Migrant Detainees in Greece(2011)
Zu den tödlichen Folgen der Frontex-Einsätze schreibt PPRO-Asyl: „Tausende Menschen sind bisher auf dem Weg zu den Kanaren ertrunken. Um den bewaffneten Schiffen der europäischen Grenzagentur FRONTEX zu entgehen, weichen Flüchtlinge auf immer kleinere Boote aus. Die Todesgefahr steigt. PRO ASYL fordert die EU-Staaten auf, die rechtswidrigen FRONTEX-Einsätze zu stoppen.“ Online unter: http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Archiv/Flyer/2007/Europa-Was_an_den_Grenzen_geschieht.pdf
(7) Kleine Anfrage der Fraktion die Linke: Verletzung menschenrechtlicher Kriterien bei der Kooperation mit Drittstaaten im Bereich Sicherheitsforschung, BT-Drs. 17/8434
(8 ) Siehe dazu: Gordon, Neve (2009): The Political Economy of Israel’s Homeland Security/Surveillance Industry
(9) http://www.mfa.gov.il/PopeinIsrael/Israel/Looking+at+Israel-+Economy.htm
(10) http://www.sicherheitsforschung-europa.de/servlet/is/2074/ , abgerufen am 6.2.2011
(11) http://www.israelexport.co.il/Homeland_Security/maamar1_14.htm
(12) http://www.israelexport.co.il/Homeland_Security/maamar1_20.htm
(13) Antwort der Bundesregierung zu Frage 6, BT-Drs. 17/8434
(14) http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/Society_&_Culture/land.html
(15) http://www.machsomewatch.org
(16) IGH: Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory (Rechtsfolgen des Baus einer Mauer in dem besetzten palästinensischen Gebiet), 4. Juli 2004
http://www.icjcij.org/docket/files/131/1671.pdf
(17) Gutachten des Ethikrates zu Elbit: http://www.regjeringen.no/pages/2236685/Elbit_engelsk.pdf
(18 ) Das gebietet nicht zuletzt der von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßte Bericht des UN-Sonderberichterstatters Prof. Ruggie zur Unternehmensverantwortung für Menschenrechte. Das von Ruggie entwickelte Rahmenkonzept „Protect, respect and remedy" statuiert eine staatliche Pflicht, Menschenrechte durch eine adäquate Politik und Regulierung zu schützen und durchzusetzen.
(19) Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage “Verletzung menschenrechtlicher Kriterien bei der Kooperation mit Drittstaaten


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