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Europäischer Bundesstaat oder ein Europa der Demokratien?



Die Entwicklung hin zur EU begann als Friedensprojekt, als gemeinschaftliche Nutzung der Waffenschmieden. Jean Monnets Traum war eine Kohle- und Stahlunion, die den Krieg zwischen Europäern unmöglich machen sollte. Er wünschte sich dazu "ein kleines Sekretariat". Er hätte nie im Traum an so etwas wie der Apparat unserer Tage in Brüssel gedacht. Wie war es möglich, dass ein Friedenstraum sich zu 21 392 (Stand 1996) übernationalen Verordnungen, Richtlinien und anderen EU-Bestimmungen entwickeln konnte? Sie alle werden von Fachleuten, Beamten und Ministern hinter verschlossenen Türen beschlossen - ohne Respekt für die demokratischen Verfassungen, die in unseren Ländern gelten.

von Jens-Peter Bonde, EU-Parlamentarier der dänischen Juni-Bewegung

Der erste Entwurf zum Vertrag von Maastricht II wurde unter der irischen Präsidentschaft erarbeitet. Kernpunkte des Vertrages sind mehr Mehrheitsbeschlüsse und weniger Vetorechte für die Mitgliedstaaten. Mehr Macht für Brüssel und weniger Demokratie in unseren Ländern. Deutschland und Grossbritannien haben zwar Vorschläge zur Subsidiarität unterbreitet. Das Ergebnis wird aber vermutlich nur eine Berücksichtigung mancher Teile der Erklärung von Edinburgh sein: schöne Worte über Nähe, die aus der Ferne organisiert wird, über die bürgernahe Gesellschaft, die von Brüssel aus gesteuert wird. Es wird nicht ein einziger Bereich genannt, in dem Macht von Brüssel zu den Wählern und den gewählten Vertretern zurückfliesst. Die gesamte bestehende EU-Macht - der acquis communautaire - wird erhalten und ausgebaut.

Mehr Mehrheitsbeschlüsse auf verschiedenen Gebieten führt unausweichlich in grossen Schritten hin zu einer Integration mit noch mehr übernationalen Gesetzen. Die einzelstaatlichen Parlamente verlieren zusätzlich gesetzgeberische Macht und in den meisten Bereichen das Recht, Änderungsanträge vorzubringen. Zusätzliche Bereiche, in denen die Wähler durch Wahlen zum jeweiligen einzelstaatlichen Parlament Gesetze ändern oder ersetzen konnten, werden in die Zuständigkeit der Kommission und des Rates verlagert. Deren Vertreter stehen nicht zur Wahl. Als Wähler können wir zwar die Mehrheit im einzelstaatlichen Parlament ändern und damit die Regierung, die Beamte und Minister nach Brüssel entsendet. Dänische Wähler können dabei 3 von 87 Stimmen im Ministerrat abgeben, deutsche Wähler 10 von 87 Stimmen. Aber weder dänische noch deutsche Wähler können jemals durch Wahlen bezüglich neuer Gesetze mitbestimmen, sobald die Zuständigkeit an die EU übergegangen ist. Der Rat steht nie als Gesamtheit zur Wahl, wie dies bei einer Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit in unseren Ländern der Fall ist.

Dies wird im EU-Parlament als Demokratiedefizit bezeichnet, wobei zu beachten ist, dass die Mehrzahl der EU-Parlamentarier einen Bundesstaat nach US-amerikanischem Vorbild anstrebt. Ein Senat oder Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, würde durch das EU-Parlament als Vertretung der Bürger ergänzt. Diese Vorstellungen peilen eine Demokratie an, die nur auf dem Papier besteht - europäischer Parlamentarismus. Wie sieht aber Volksherrschaft (= Demokratie) ohne gemeinsames Volk aus? Selbst in den USA mit gemeinsamer Sprache und gemeinsamen Medien schafft man es bei Präsidentenwahlen nicht, mehr als die Hälfte der Wähler zu den Urnen zu bringen. In Europa würden die wenigsten Wähler ein Mehr an Macht für das EU-Parlament als einen demokratischen Fortschritt empfinden. Für dänische Wähler besteht der Unterschied darin, dass wir statt 3 von 87 Stimmen im Rat im EU-Parlament heute 16 von 626 und morgen vielleicht 10 von 700 Vertretern austauschen können.

Damit können wir durch Wahlen aber kaum die Gesetzgebung beeinflussen. Das Kennzeichen der Demokratie besteht darin, das wir durch Wahlen Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen können, durch die Beteiligung an Debatten, durch Schreiben an Volksvertreter. Das ist lebendige Volksherrschaft. Der Prüfstein, ob ein Land demokratisch ist, besteht letztlich in der Frage, ob wir als Wähler durch Wahlen das Parlament neu zusammensetzen können, um auf diese Weise neue Gesetze zu erwirken. Das ist der wesentliche Kern der Demokratie und der ist in der EU zerfallen. Wir können zwar noch wählen. Aber die Gewählten treffen keine Entscheidungen mehr. Die Entscheidungen werden dagegen von Menschen gefällt, die wir nicht wählen können. Die gewählten Volksvertreter haben nicht einmal das Recht, neue Gesetze vorzuschlagen. 20 Personen in der EU-Kommission haben das exklusive Recht, Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Überspitzt formuliert kann man sagen: in der EU besteht die Bedingung für das Recht, Gesetzesvorschläge zu unterbreiten darin, sich nicht der Wahl zu stellen. Wir können Politiker wählen, sind aber nicht in der Lage, die Politik zu ändern -ausser die Wähler würden in 11 oder 12 Ländern gleichzeitig die Weichen neu stellen und neue Regierungen würden dann die Kommission und den Rat in neuer Konstellation bilden. Dieses Szenarium ist aber sehr unwahrscheinlich.

Der Kernpunkt der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986, des Maastrichter Vertrags von 1993 und des Maastrichter Vertrags II, über den jetzt verhandelt wird, ist derselbe: die Verlagerung der Befugnisse von der gesetzgebenden Gewalt auf die Exekutive: von den Wählern und den gewählten Vertretern auf Beamte und Minister; von offenen Versammlungen auf geschlossene Sitzungen. Heute werden nämlich die meisten EU-Rechtsvorschriften in geschlossenen Ausschüssen angenommen, deren Tagesordnungen, Arbeitsdokumente und Protokolle geheim sind. Sogar der Teilnehmerkreis wird geheimgehalten. Statt Einsicht in Vorgänge und Einflussnahme in Verhandlungen werden wir grosszügig mit Propaganda und PR eingedeckt, damit wir endlich einsehen, dass wir Maastricht-Kritiker eigentlich verkehrt gedacht haben.

Die Essenz des Maastricht-II Vertrages ist: Mehr Union und weniger Demokratie: ein weiterer Schritt hin zu einem Bundesstaat, ein Schritt weg vom Europa der Demokratien. Mehrheitsentscheidungen werden auch in aussen- und sicherheitspolitischen Fragen eingeführt. Es wird ein erster Schritt hin zu einem gemeinsamen Aussenministerium mit einer besonderen Planungseinheit gemacht. Es soll ein Repräsentant für die gemeinsame Aussenpolitik, der die Union nach aussen vertreten soll, eingesetzt werden. Die bislang rein zivile EU erhält militärische Aufgaben. Die sogenannten Petersberger-Aufgaben der Westeuropäischen Union werden in den Maastricht-II-Vertrag übernommen. Diese beinhalten: Frieden schaffen mit Waffen. Die EU ist auf dem Weg, eine Militärmacht zu werden. In den internen Protokollen werden die neutralen EU-Mitgliedstaaten nunmehr als "ehemalige neutrale" Länder bezeichnet. Nach Aussen wird die EU als Staat erscheinen.

Innerhalb der europäischen Mauern wird ein gemeinsamer Rechtsraum mit gemeinsamen Aussengrenzen geschaffen. Es wird Mehrheitsbeschlüsse darüber geben, wer der Union beitreten kann. Wir werden eine gemeinsame Polizei erhalten, die Kanzler Kohls Traum von einem europäischen FBI erfüllen wird. Es wird eine engere Zusammenarbeit der Nachrichtendienste geben. Es werden gemeinsame geheime Karteien angelegt, in denen selbst die erfasst werden sollen, die beabsichtigen, ein Verbrechen zu begehen. Wie aber will man feststellen, ob jemand beabsichtigt, ein Verbrechen zu begehen (oder es nicht mehr zu begehen?). Ein neuer Superstaat entsteht auf dem Reissbrett - mit den typischen Machtmitteln des Nationalstaates: Währung, Militär und Polizei.

Die Maastricht-Kritiker im EU-Parlament, die ein Europa der Demokratien der sich abzeichnenden Staatsbildung vorziehen, haben 23 Vorschläge als Alternative zum Maastricht-Prozess vorgelegt.





1. Alle Vorschläge für EU-Rechtsakte müssen von einem einzelstaatlichen Parlament, das einen entsprechenden Bedarf konstatiert, ausgehen. Die Kommission soll ihr Initiativ-Recht, ihre Macht in Brüssel auszuweiten, verlieren.

2. Alle Vorschläge sind den gewählten Volksvertretern und der Öffentlichkeit nicht später als den Lobbyisten vorzulegen.

3. Alle Gesetzesvorschläge sind in öffentlichen Versammlungen zu diskutieren, wie dies auch in den einzelstaatlichen Parlamenten geschieht.

4. Die Umweltorganisationen müssen genau so gehört werden wie beispielsweise die Vertreter der Landwirtschaft.

5. Es sind angemessene Zeitspannen für die Debatten in der Öffentlichkeit festzusetzen.

6. Die Mitglieder des EU-Parlamentes nehmen an der Arbeit der einzelstaatlichen Parlamente teil.

7. Die einzelstaatlichen Rechnungsprüfer und die Haushaltskontrollausschüsse müssen jede Rechnung einsehen können, bei der es um EU-Mittel geht.

8. Beamte müssen das Recht haben, die Presse zu informieren, ohne rechtlich belangt werden zu können. Wir brauchen die Informationsfreiheit, wie sie beispielsweise in Schweden realisiert ist.

9. Nicht die Unionsinstitutionen, sondern die einzelstaatlichen Parlamente entscheiden in Dingen, welche die Souveränität betreffen.

10. Die Gesetzesflut ist zu begrenzen. Die Gesetze sind zu vereinfachen und auf grenzüberschreitende Aktivitäten zu konzentrieren, die von den einzelstaatlichen Parlamenten selbst nicht effizient gesetzgeberisch bewältigt werden können, z.B. bei Luftverschmutzung.

11. Der Gummiparagraph Artikel 235, der verwendet wurde, um der EU neue Zuständigkeiten zu geben, ist abzuschaffen.

12. Vereinheitlichung soll in Form von Minimalregeln erfolgen, wobei jedes Land das Recht hat, höhere Umweltstandards festzulegen.

13. Lobbyisten sind in einem Register zu erfassen, und ihre Stellungnahmen, Erklärungen usw. müssen in der Bibliothek einsehbar sein.

14. Der EU-Gerichtshof darf nur nach bestehenden Gesetzen urteilen und muss aufhören, durch extensive Vertragsauslegungen selbst welche zu machen.

15. Die Kommissionsmitglieder sind von den einzelstaatlichen Parlamenten zu wählen.

16. Der Bürgerbeauftragte muss die Bürger vertreten und Zugang zu allen Dokumenten haben.

17. Die Präsidentschaft in der EU wechselt nach dem Rotationsprinzip, ohne dass zwischen einzelnen Ländern Unterschiede gemacht werden.

18. Alle Länder müssen einverstanden sein, wenn einige Länder das Recht zu besonderer Zusammenarbeit erhalten sollen. Jedes Land muss das Recht haben, sich aus einem oder mehreren Bereichen der Zusammenarbeit zurückzuziehen.

19. Die Zusammenarbeit ist zu dezentralisieren, damit mehr Raum für regionale Zusammenarbeit entsteht, beispielsweise zwischen den Mittelmeerländern oder den Ostseeländern.

20. Die gesamteuropäische Zusammenarbeit ist zu stärken, nicht aber durch die EU zu usurpieren.

21. Die einzelstaatlichen Parlamente müssen an der Ausarbeitung eines neuen Vertrags beteiligt sein. Die Basisorganisationen und die Öffentlichkeit müssen einbezogen werden.

22. Ein neuer Vertrag ist in jedem Land einer Volksabstimmung zu unterwerfen, und - dieser Zusatz ist mit Blick auf die Dänen gemacht - das Ergebnis der Volksabstimmungen muss respektiert werden.

23. Ständige Ausnahmeregelungen müssen im Vertrag möglich sein, und die Länder müssen die Möglichkeit haben, aus der EU auszutreten.





Die 23 Vorschläge sind jeder für sich ein guter Änderungsvorschlag zur bestehenden EU. Zusammen bilden sie eine mögliche Alternative zu den "Vereinigten Staaten von Europa", eine demokratischere Alternative.

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