Übersicht Dossiers Europäische Union EU-Verfassung Militarismus als VerfassungsprinzipIm Bereich der Außen- und Militärpolitik gibt es sehr verbindliche Regelungen innerhalb der EU-Verfassung. Der Bereich der Militärpolitik rückt zunehmend ins Zentrum der EU-Politik. Die EU soll in Zukunft so etwas wie weltpolitisches Machtzentrum werden. Als erste Verfassung der Weltgeschichte soll die neue Verfassung einen Aufrüstungsauftrag erhalten. Ein Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeit soll überprüfen, ob diesem Auftrag von den Mitgliedstaaten nachgekommen wird. Ein weiteres Novum ist, dass in der Verfassung auch festgeschrieben wird, dass in Zukunft "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung" möglich sind. Die "Krisenbewältigung" wird geographisch nicht eingeschränkt. "Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat". In Deutschland ist das bisher so geregelt, dass dies der Bundestag zu entscheiden hat. Damit können die Regierenden sich jeglicher Kontrolle ihrer kriegerischen Absichten entledigen.
Von Tobias Pflüger, Friedenswissenschaftler und Mitarbeiter der Informationsstelle Militarisierung (IMI) in Tübingen.
Militärpolitik im Zentrum der EU
Ich habe für ein Mitglied des EU-Konventes vorübergehend im Bereich der Arbeitsgruppe Verteidigung gearbeitet. Das Endergebnis dieser Arbeitsgruppe Verteidigung war der sog. Barnier-Bericht. Dieser Bericht ist wie das Ergebnis der verschiedenen anderen Arbeitsgruppen nachher in die Endfassung eingeflossen. Und es deutete sich schon in diesen Entwürfen das an, was sich jetzt in der gesamten Verfassung widerspiegelt, dass nämlich im außen- und militärpolitischen Bereich die Regelungen, die getroffen werden, sehr, sehr konkret sind, was man für andere Bereiche so in der Form nicht sagen kann. Im Bereich der Außen- und Militärpolitik gibt es sehr verbindliche Regelungen innerhalb der EU-Verfassung. Ich habe den Eindruck, dass zunehmend der Bereich der Militärpolitik in das Zentrum der EU-Politik rückt und immer mehr die Bereiche wie Agrarpolitik auf die Seite drängt. Das ist zunächst rein quantitativ so. Der Bereich der sog. Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) nimmt im Verfassungsentwurf viel Raum ein.
Eine zentrale Regelung ist, dass die EU in Zukunft für die GASP aller EU-Staaten zuständig ist, und dass es in Zukunft so sein wird, dass die EU, wenn sie Regelungen in diesem Bereich trifft, die jeweiligen nationalen Regelungen überlagert bzw. verbindlicher als diese ist. Das heißt z.B. für die BRD, dass sämtliche Regelungen, die durch das Bundesverfassungsgericht für Auslandseinsätze festgelegt worden sind - Bindung von Militäreinsätze an ein Mandat des Bundestages - damit vollkommen neu diskutiert werden.
Absolutes Novum: Aufrüstungsverplichtung in Verfassungsrang
Es wird formuliert, dass die EU in Zukunft so etwas wie weltpolitisches Machtzentrum werden soll, und dass dieser Bereich der Militärpolitik eine viel wichtigere Rolle spielt als Aspekte wie Entwicklungspolitik oder völkerrechtliche Regelungen. Was mit dieser Verfassung festgelegt wird, ist z. B. dass die verschiedenen EU-Staaten verpflichtet werden, Schritt für Schritt ihr militärisches Potential zu erhöhen. Da steht faktisch so etwas wie eine Aufrüstungsverpflichtung in dieser Verfassung drin. Und es gab bisher noch nie eine Verfassung irgendeines Staates, die eine Regelung enthalten hätte, dass dieser Staat oder in diesem Fall der Staatenverbund verpflichtet ist, regelmäßig aufzurüsten. Das ist ein absolutes Novum, das gibt es bisher nirgends. Und es ist meines Erachtens auch einer der ganz zentralen Punkte dieser Verfassung: (Artikel 1-40): "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Und damit auch kontrolliert werden kann, dass sich jedes EU-Mitglied an diese Aufrüstungsverpflichtung hält, wird ein europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeit geschaffen. Und dieses Amt soll "bei der Ermittlung der Ziele im Bereich der militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten mitwirken und die Erfüllung der von den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Fähigkeiten eingegangen Verpflichtungen bewerten." Im Klartext: dieses Amt überprüft inwieweit diese Verbesserungen der militärischen Fähigkeiten umgesetzt werden. Dann soll es noch im Bereich der Forschung und auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie unterstützend wirken. Und es soll "Maßnahmen zur Bedarfsdeckung fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage des Verteidigungssektors beitragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchführen." D. h. dieses Amt ist auch eine Exekutive.
Militärische Kampfeinsätze im Verfassungsrang
In der Verfassung wird auch festgeschrieben, und ich denke das ist der zweite wichtige Punkt - dass in Zukunft "Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen" durch die EU-Streitkräfte möglich sein sollen. Das ist insofern auch ein Novum, als man in einer Verfassung Kampfeinsätze festschreibt, dieses gab's bisher in dieser Form nicht. Um die Reichweite dieses Artikels zu verstehen, muss man den Stand der EU-Streitkräfte schildern. Es gibt vor allem in zwei Bereichen sehr weitgehende Entwicklungen. Es gibt eine sog. EU-Interventionstruppe, die heißt in den EU-Papieren auch genau so.
Dazu gibt es eine nette Geschichte: ich saß einmal mit Manfred Opel, einem ehemaligen SPD-Parlamentarier, auf dem Podium und habe zitiert, dass es da eine EU-Interventionstruppe gibt, und da sagt er, das stimmt überhaupt nicht, sie haben da gar nicht den Originaltext vor sich, und ich sage: doch, ich habe hier den englischen Originaltext vor mir liegen. Da heißt es "European Intervention Troops". Und da sagt er, ja klar, wenn sie die englische Fassung haben, lesen Sie die deutsche, dort heißt es "Krisenreaktionskräfte". Das zeigt mal wieder, dass offensichtlich im deutschen Kontext man solche Dinge etwas vorsichtiger formulieren muss. In der französischen Fassung heißt es übrigens auch Interventionstruppen.
Was diese Interventionstruppen machen sollen, wird auch in der EU-Verfassung konkret beschrieben: "Mit all diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung von Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet." Das ist wohlgemerkt nicht irgendein Erlass, dass soll Verfassungsgesetz werden! Wir kennen, was das bedeutet: dass z. B. US-Truppen und philippinische Truppen gemeinsam auf den Philippinen das bekämpfen, was dort von den Regierenden als Terrorismus definiert wird.
Deutschland als Motor der EU-Interventionstruppe
Das bedeutet, dass diese Interventionstruppe vermutlich einen sehr breiten Radius haben wird. Im November 1999 erklärten sich die EU-Außen- und Verteidigungsminister bereit, über 100.000 SoldatInnen sowie rund 400 Kampfflugzeuge und 100 Kriegsschiffe für diese Interventionstruppe zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass von diesen 100.000 SoldatInnen 60.000 innerhalb von 60 Tagen zu Militäreinsätzen von bis zu einem Jahr ausrücken können. Interessant sind die Größenordnungen der Soldaten-Kontingente der einzelnen EU-Staaten: Österreich: 3.500, Belgien: 1.000, Großbritannien: 12.500, Finnland: 2.000, Frankreich: 12.000, Griechenland: 3.500, Irland: 1.000, Italien: 6.000, Luxemburg: 100, Niederlande: 5.000, Portugal: 1.000, Schweden: 1.500. Dänemark beteiligt sich erfreulicherweise nicht an der EU-Truppe. Zu diesen Kontingenten kommen noch Beiträge aus den europäischen NATO- (aber nicht EU-Staaten) Norwegen und Island und sämtliche 13 EU-Beitrittskandidaten - einschließlich der Türkei - hinzu. Deutschland stellt mit 18.000 Mann das mit Abstand größte Kontingent. Und die deutsche Regierung erklärt ganz stolz auf ihrer Homepage: Wir stellen ein Drittel dieser Truppe. Denn um 18.000 einsatzfähige SoldatInnen zu haben, sind 32.000 notwendig, die extra dafür ausgebildet werden.
Interessant ist, dass auch der Chef dieser Truppe ein Deutscher ist: der heißt Rainer Schuhwirth, und auch der Sitz, von der aus die Truppe wohl kommandiert werden wird, befindet sich in Deutschland. Denn das Einsatzführungskommando in Potsdam-Geltow ist auch der "Kern eines Operation Headquarters der Europäischen Union." Irgendwann denkt man, da ist eine Logik dahinter. Wenn man sich das im militärischen Bereich mal anschaut, dann findet man immer wieder eine deutliche deutsche Dominanz in dem Ganzen. Schaut man ein bisschen in die Geschichte hinein, sieht man immer wieder, dass Deutschland diese militärische Entwicklung der EU voranbringt. Jetzt sind ja in Deutschland am 21. Mai Verteidigungspolitische Richtlinien vorgelegt worden, und da ist der Satz, auf den wir schon lange gewartet haben, drinnen, nämlich: "Deutschland hat in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung der EU-Außen- und Sicherheits politik eine Schlüsselrolle gespielt." Genau diese Analyse haben wir regelmäßig veröffentlicht und das ist dann immer wieder von Regierungsseite dementiert worden. Nachdem die Türkei ihren Widerstand gegen eine EU-Eingreiftruppe aufgegeben hat, hat die EU ihre ersten Einsätze in Mazedonien und in Kongo übernommen. Von EU-Seite ist auch die Übernahme des SFOR-Einsatzes in Bosnien beschlossen, allerdings gibt es dagegen noch Widerstand bei der US-Regierung. Das sind zuerst mal nur "Stationierungs- und Sicherungseinsätze". Mittelfristig sind auch kriegerische Einsätze zu erwarten, die Struktur der Truppe ist daraufhin angelegt.
Schauen wir uns mal den zweiten wichtigen Bereich der EU-Streitkräfte an, die verschiedenen internationalen Korps: da gibt es z.B. ein deutsch-niederländisches Korps. Es spielte eine relativ wichtige Rolle, weil dieses Korps während des Irak-Krieges in Afghanistan die "Lead-nation"-Funktion übernommen hat. Die deutsche Zeitung "Die Welt" hat das sehr schön formuliert: der Einsatz in Afghanisatn sei ein "Kompensationsgeschäft", damit keine deutschen Truppen im Irak mitkämpfen müssen. Und dieses deutsch-niederländische Korps ist als relativ weit fortentwickelt bekannt. Dann gibt es ein deutsch-dänisch-polnisches Korps; dieses sollte eigentlich in der polnischen Besatzungszone im Irak stationiert werden. Das Problem dabei war bloß, dass die dänischen Truppen schon anderweitig versprochen waren, nämlich an Großbritannien. Die Deutschen haben dann gesagt: Direkt Truppen wollen wir nicht stellen, ansonsten sind wir zu allem bereit: deutsche GSG 9, die Elitepolizisten, sind jetzt im Irak.
Interessant ist, dass bei diesen Korps zwei Staaten fast immer beteiligt sind, nämlich Deutschland und Frankreich. Das sind auch die zwei Staaten, die die Entwicklung der Militärmacht EU enorm voranbringen. Und wenn man sich ansieht, wer verhindern will, dass die EU-Verfassung nochmals aufgeschnürt wird, dann sind das genau die deutsche und französische Regierung. Der Hintergrund ist relativ klar: sie konnten ihre Position voll durchsetzen. Und vor allem die kleineren EU-Staaten haben - wenn man es freundlich formuliert - erst später bemerkt, was drin steht - oder unfreundlicher, sich von der deutsch- französischen Regierung diese Position vorschreiben lassen.
Militärisches Kerneuropa
Ein zentraler Punkt, den die deutsche und französische Regierung in dieser Verfassung festgeschrieben haben, ist, was Joschka Fischer das sog. "Avantgardeeuropa" nennt. Ich finde den Begriff, den Wolfgang Schäuble früher geprägt hat, viel besser: Kerneuropa. In der EU-Verfassung heißt es dazu: "Die Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen und die im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen eingegangen sind, begründen eine strukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der Union." Das muss man übersetzen: Staaten, die untereinander militärisch verflochten sind, und die enger zusammenarbeiten wollen innerhalb der EU, können das in Zukunft auch tun, ohne dass die anderen das noch verhindern können. Der Effekt ist, dass z. B. deutsch-französische Interventionen irgendwo auf der Welt stattfinden und die kleineren Staaten sich nur noch enthalten können. Und das wird dann auch explizit im Artikel 111-210 festgelegt: "Im Rahmen der nach Artikel 111-210 erlassen Europäischen Beschlüsse kann der Ministerrat die Durchführung einer Mission einer Gruppe von Mitgliedstaaten übertragen, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und sich an dieser Mission beteiligen wollen. " Das heißt: im Grunde genommen können die einzelnen Staaten das Equipment der EU nutzen. Beim "Pralinengipfel" direkt nach dem Irak-Krieg haben die sogenannten "Kriegsgegner-Staaten" (ich sag "sogenannt", weil es ja keine waren. Deutschland war Teil der Kriegskoalition, da ohne die deutsche Kriegsunterstützung der Irakkrieg so gar nicht möglich gewesen wäre. Denn 80% der Transporte für den Irak-Krieg sind über Deutschland gelaufen) - beschlossen, dass die militärische Komponente der EU gestärkt werden muss. Und dass sie - die vier: Frankreich, Deutschland, Belgien und Luxemburg - vorangehen wollen und die anderen dem dann folgen sollen. Genau dieses war die Umsetzung des militärischen Kerneuropakonzeptes.
In der Verfassung wird auch festgelegt, wer in Zukunft über Militäreinsätze entscheiden soll. Und das ist für Deutschland sehr spannend: da heißt es nämlich: "Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat". In Deutschland ist das bisher so geregelt, dass das der Bundestag zu entscheiden hat. Verteidigungsminister Peter Struck war vor kurzem in Washington und jedes Mal, wenn er von dort wieder zurückkommt, fallen ihm irgendwelche neuen Ideen ein. Diesmal ist ihm eingefallen, dass er den Bundestag gar nicht mehr beteiligen will. Und dann gibt es da Parlamentarier, die auf die verfassungsrechtlichen Tatsachen verweisen. Na gut, dann ist es halt nicht der Bundestag sondern das EU-Parlament. Auch dieses ist konkret in der Verfassung geregelt - und nicht so, wie die Parlamentarier sich das vorstellen: es heißt dort, dass das EU-Parlament informiert werden soll. Es hat keinerlei Entscheidungsbefugnis, und es wird von den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nur auf dem Laufenden gehalten. Und es kann Anfragen an den Ministerrat der Außenminister der Union stellen. Es gibt also keine parlamentarische Kontrolle dieser Militäreinsätze.
"Robuste Interventionen" für das "Gute in der Welt"
Zentral zu dieser EU-Verfassung als Kontext gehört, was beim EU-Gipfel in Thessaloniki Mitte 2003 beschlossen wurde: das sog. Solana-Papier. In dem wird ganz klar formuliert, worum es geht. Ich zitiere: "Als eine Union mit 25 Mitgliedern, die insgesamt 160 Milliarden Euro für Verteidigung aufwenden, sollten wir nötigenfalls in der Lage sein, mehre Operationen gleichzeitig aufrechtzuerhalten. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen begünstigt. Wir sollen vor allem an Operationen denken bei denen sowohl militärische als auch zivile Fähigkeiten zum Einsatz gelangen. Dies ist ein Bereich, in dem wir einen besonderen Mehrwert schaffen könnten. Eine aktivere Europäische Union wird größeres politisches Gewicht in allen Situationen besitzen."
Hallo, wir sind einen neue Weltmacht!
Desweiteren fordert das Solana-Papier eine Aufstockung der Rüstungsmittel. Die Begründung dafür ist spannend, ich zitiere: "Wenn wir es ernst meinen mit den neuen Bedrohungen, brauchen wir den Aufbau von mobilen flexiblen Einsatzkräften, müssen wir die Mittel für die Verteidigung aufstocken." Es heißt nicht: "wenn die Bedrohungen ernst zu nehmen sind" sondern "wenn wir es ernst meinen mit den neuen Bedrohungen" - und dann wird das formuliert, was sowohl die EU-Verfassung als auch dieses Solana-Papier auf den Punkt bringen. Folgenden Satz musste ich mehrfach lesen, bis ich ihn geglaubt habe: "Gemeinsam handelnd können die EU und die USA eine eindrucksvolle Kraft sein, die sich für das Gute in der Welt einsetzt." Wobei das "Gute in der Welt" für Regierungschefs das EU- und US-Wirtschaftssystem samt den Interventionstruppen ist, mit denen man Krieg führen kann, um dieses System durchzusetzen. Das werden Kriege gegen Menschen im Süden sein - und das wird hier als "das Gute" in der Welt bezeichnet.
Was hier formuliert wird, ist ein klarer globaler Anspruch. Abschlusssatz des Papiers bezüglich Ziel und Zweck des Ganzen: "Eine aktive und handlungsfähige EU könnte Einfluss im Weltmaßstab ausüben. " Da sagt praktisch jemand: Hallo wir sind eine neue Weltmacht! Begründung folgt hinterher: "Damit würde sie zu einem multilateralen System beitragen, die zu einer gerechteren und sichereren Welt führen würde." Nun gibt es zwei Regierungen - die britische und US-amerikanische, die gerade einen Krieg geführt haben und die sagen, es soll ein unilaterales System mit nur einer Weltmacht - den USA - geben. Die französische und die deutsche Regierung sagen, wir wollen ein multilaterales System, nämlich zwei Weltmächte - die USA und die EU. Das Papier von Solana und die EU-Verfassung sind eine Kampfansage an die Unilateralisten. Es geht darum, dass vor allem Frankreich und Deutschland mit dem Mäntelchen EU eigenständige Weltmachtpolitik ausüben wollen. Dies hat vor allem für Deutschland einen unbestreitbaren Vorteil. Wenn die deutsche Regierung proklamieren würde, dass sie weltpolitischer Akteur in der hier proklamierten Form werden wolle, dass sie direkt deutsche Interessen weltpolitisch mit militärischen Mitteln durchsetzen wolle, dann würden eine ganze Reihe von Ländern sehr sensibel reagieren. Also zieht man sich das Europa- Mäntelchen um. Und damit hat man die viel größere Akzeptanz.
Den Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher und militärischer EU hat der ehemalige Verteidigungsstaatsekretär Dr. Walther Stützle beim Symposium "Sicherheit, Menschenrechte und Stabilität in Europa und der NATO" 1999 im Haus der Industrie in Wien deutlich gemacht: "Die Sache ist einfach: Eine Union, die sich nicht verteidigen kann, ist keine Union. Eine harte Währung, die eine schwache Verteidigung hat, ist auf lange Frist keine harte Währung." Die EU will ihre politischen Interessen offenbar nicht mehr nur mit diplomatischen Mitteln durchsetzen, sondern auch mit militärischen. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in dankenswerter Offenheit den Zusammenhang zwischen Militarisierung und Sozialabbau klargelegt. Bei der Eröffnung der Hannover-Messe stellte er einen direkten Zusammenhang zwischen dem Sozialabbau-Programm der "Agenda 2010" und der Herausbildung einer starken EU her: "Das, was ich mit der ,Agenda 2010' bezeichnet habe ..., hat mit dem Thema zu tun, das ich anfangs erörtert habe. Wenn Deutschland seine Rolle in Europa und damit Europa seine Rolle in der Welt in dem gekennzeichneten Maße spielen will und soll, ... dann reicht es eben nicht aus, das nur zu wollen, sondern dann muss man das Land ökonomisch in Stand setzen, auch die Kraft zu haben und sie diesem Europa zur Verfügung zu stellen, um diese Rolle realisieren zu können. Es gibt also ... einen engen Zusammenhang zwischen dem, was wir uns als Emanzipation Europas in der internationalen Politik vorstellen können und müssen, und dem, was etwa mit der Lissabon-Strategie bezeichnet worden ist. Wer diesen Zusammenhang nicht sieht, der sollte dann auch nicht über die neuen Aufgaben Europas in der internationalen Politik reden, jedenfalls nicht vollmundig. Das, was wir mit der ,Agenda 2010' vorhaben, ist also natürlich unserer inneren wirtschaftlichen und sozialen gesellschaftlichen Entwicklung geschuldet. Es ist aber zugleich unsere Verantwortung für ein starkes Europa und damit für seine Rolle in der Welt. Man sollte diesen Zusammenhang jedenfalls nicht vergessen. 1 (1 Die Lissabon-Strategie ist eine Vereinbarung der EU-Regierungschefs vom Frühjahr 2000, bei der es darum geht, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zumachen")
Antikriegs-, globalisierungskritische, Umwelt- und Grundrechtsbewegung müssen EU-Verfassung ablehnen
Es ist ganz wichtig zu betonen: diese Verfassung, die hier vorlegt worden ist, ist vor allem eine Militärverfassung. Und diese Verfassung ist nicht eine Verfassung, die den Menschen etwas bringt, sondern es ist eine Verfassung, die im wesentlichen eine Festschreibung dessen ist, was im militärpolitischen Bereich unter deutsch-französischer Führung herausgebildet wurde. Man will eine eigenständige Interventionstruppe haben, man will eigenständig intervenieren. Es wird auch klar, warum Deutschland und Frankreich gegen den Irak-Krieg waren: Sie hatten ganz einfach andere Interessen in der Region. Die deutsche Regierung hat so etwas wie eine "Doppelstrategie" gefahren. Sie hat einerseits den Krieg umfangreich unterstützt und andererseits im diplomatischen Bereich dagegengesprochen. Ziel dieser Doppelstrategie war, mit dabei zu sein im Irak, weil man auch deutsche Firmen unterbringen will, und andererseits die Gegenmilitärmacht Europäische Union aufzubauen. Wenn man sich das deutsche Strategiepapier, die Verteidigungspolitischen Richtlinien anschaut, dann wird deutlich, dass genau dort ein entsprechender Machtanspruch formuliert wird. Bei der Gründung des Sozialforums in Berlin wurde vorgeschlagen, dass man eine Kampagne gegen die neue EU-Verfassung initiiert. Das ist auf sehr positive Resonanz gestoßen und ich erhoffe mir, dass die Antikriegsbewegung, die globalisierungskritische Bewegung, die Ökologiebewegung und die Grundrechtebewegung diese EU-Verfassung ganz klar ablehnt.
Der beiliegende Artikel entstammt der folgenden Broschüre der Friedenswerkstatt Linz in Österreich. "EU-Verfassung - Europa der Konzerne und Generäle? Die EU-Verfassung aus der Sicht von Friedens- Anti-Atom- und globalisierungskritischer Bewegung." Die sehr lesenwerte Broschüre enthält eine Zitatsammlung zur Militarisierungspolitik der EU. Zudem enthält sie EU-Verfassungszitatzusammenstellungen zu den Themen: "Neoliberalismus als Staatszielbestimmung", "Europa der Konzerne", "Atomverfassung". Die Broschüre kann bezogen werden bei der Friedenswertkstatt Linz, Waltherstrasse 15b, A-4020 Linz, Tel: 0732/771094; e-mail: friwe@servus.at, Wbe: www.friwe.at (Bankverbidnung: Konto 6274146, BLZ 34777, Raiffeisenbank Perg).
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