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Europa hat besseres verdient!

Seit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde die Entwicklung der EU mit ungeheurem Druck der Eliten vorangetrieben. Die Bürger wurden dabei rechts und links liegen gelassen: Maastricht (1993), Amsterdam (1997), Euro (1999), Nizza (2001), Euro Bargeld (2002) ... niemals wurden die Bürger tatsächlich und ernsthaft in den Prozess der Entwicklung eingebunden.

von Thomas Rupp,

Eine Union ohne Bürger

Mit der Ablehnung von Nizza durch die Iren ging ein Ruck der Entrüstung durch die politische EU-Klasse; dann machte sich eine gewisse – für mich hoffnungsvolle – Ratlosigkeit breit. Die Laeken-Erklärung realisiert im Dezember 2001: „Die Union muss demokratischer, transparenter und effizienter werden. [...] In der Union müssen die europäischen Organe dem Bürger näher gebracht werden. [Die Bürger erwarten] mehr Ergebnisse, bessere Antworten auf konkrete Fragen, nicht aber einen europäischen Superstaat oder europäische Organe, die sich mit allem und jedem befassen.“ (1)

Wie gewohnt, ließ jedoch auch der darauf folgende Prozess, im Zuge dessen die Verfassung entwickelt wurde, die Bürger außen vor. Eine halbherzige und geradezu lächerliche Pseudo-Beteiligung - z.B. durch das von Jean-Luc Dehaene geleitete Bürgerforum oder den Jugendkonvent - konnte der Autor während des gesamten Konventsprozesses persönlich miterleben. Selbst die demokratische Beteiligung und Entscheidungsfindung innerhalb des Konvents war weit von jeglichen demokratischen Standards entfernt und wurde vom selbstherrlichen Präsidiumspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing dominiert. Dies wurde vom britischen Präsidiumsmitglied, der Labour Abgeordneten Gisela Stuart, in ihrem Buch „The Making of Europe's Constitution” bestätigt. (2) Grundlegende Fragen und Alternativen wurden im demokratisch nicht legitimierten und undemokratisch geführten Konvent erst gar nicht berührt. (3) Ich habe mich immer gewundert, warum sich die Konventsmitglieder dies alles gefallen lassen.

Übrigens hatte der Konvent eigentlich gar nicht den Auftrag, eine Verfassung zu schreiben. In seinem Pflichtenheft – sprich in der Laeken-Erklärung - steht wörtlich: “Schließlich stellt sich die Frage, ob diese Vereinfachung und Neuordnung nicht letztlich dazu führen sollte, dass in der Union ein Verfassungstext angenommen wird.” (4) – Also erst Vereinfachung und Neuordnung, dann VIELLEICHT Verfassung.

Der Verfassungsvertrag enthält 4 Teile, 448 Artikel, 36 Protokolle, 2 Anhänge, 30 Erklärungen zu den Bestimmungen der Verfassung, 11 Erklärungen zu den der Verfassung beigefügten Protokollen, 9 Erklärungen der Mitgliedstaaten. Insgesamt sind dies 349 Seiten Verfassungsvertragstext plus 382 Seiten Protokolle und Anhänge sowie 121 Seiten Erklärungen (alle Angaben beziehen sich auf die deutsche Version - Stand: 19.12.2004). Insgesamt sind das also 852 Seiten. In den Protokollen und Erklärungen verstecken sich zum Teil sehr wichtige Regelungen, wie z.B. das Subsidiaritätsprotokoll, Einschränkungen der Grundrechtecharta, Immunitätsfragen, etc. (5) - Das sieht nicht gerade nach Transparenz und Vereinfachung aus.

Der derzeit stattfindende Ratifizierungsprozess findet wiederum ohne die Bürger statt. In 20 Ländern wird die Verfassung still und leise vom Parlament ratifiziert, in Litauen sogar bevor die offizielle Version fertiggestellt war. Glücklicherweise gibt es inzwischen in vielen Ländern – auch in denen ohne Referendum – Initiativen, die auf die Gefahren einer Ratifizierung aufmerksam machen. Eine Presseauswertung zeigt jedoch eindeutig, dass in Ländern ohne Referendum der Verfassungsdiskussion in den Medien kaum Platz eingeräumt wird. In den zehn Staaten, die ihren Bürgern ein Referendum gewähren, versuchen die Regierungen, ihre Ja-Position mit allen Mitteln durchzusetzen. Unterstützung erhält diese von EU Kommission, EU Parlament und den Regierungschefs der Nachbarstaaten. Die Nein-Kampagnen müssen um jede Sendeminute, um jeden Euro kämpfen.

Laut Efler/Rohde ist ein weiteres Problem des Ratifikationsprozesses „die teilweise Vorwegnahme von Verfassungsinhalten. Mehrere Neuerungen im Verfassungsentwurf wurden schon vor der Ratifikation eingeführt. Beispielsweise hat die seit langem von der europäischen Militärindustrie geforderte und durch deren Lobbyismus in den Verfassungsentwurf gelangte Europäische Verteidigungsagentur bereits im Jahr 2004 ihren Betrieb aufgenommen. Unabhängig von den juristischen Schwierigkeiten stellt sich die politische Frage, warum der Verfassungsvertragsentwurf denn überhaupt noch der Ratifikation ggf. durch Referendum unterzogen werden soll, wenn wichtige Verfassungsbestimmungen schon vorweg angewandt werden. Dies stellt eine fundamentale Missachtung demokratischer Grundwerte dar, weil Parlamente und Volk vor vollendete Tatsachen gestellt werden.“ (6)

Keine weitere Integration mehr ohne ein Mehr an Demokratie

Je weniger sich die Menschen mit der EU verbunden fühlen, desto dünner wird die demokratische Legitimation des Projekts. Zuerst brauchen wir mehr Demokratie und grundlegende strukturelle Reformen - dann und wenn dies wirklich von den Menschen gewollt und verstanden wird – kann eine weitere Integrationsstufe folgen. Alles andere führt meines Erachtens früher oder später zum Zusammenbruch der EU.

Aber statt mehr Demokratie müssen wir uns mit der neuen Verfassung auf weniger Demokratie einstellen. Tritt diese Verfassung erst einmal in Kraft, wird das Vetorecht einzelner Staaten in 63 neuen Entscheidungsbereichen abgeschafft. Verstärkte Zusammenarbeit in Verteidigungs-, Außen- und Innenpolitik führen zu einer schleichenden Abwanderung von Souveränität nach Brüssel. Die grundlegende Regel „EU Recht hat Vorrang über nationales Recht“ wird in mehr und mehr Bereichen Anwendung finden. Artikel I-6 sagt: “Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten.” (7)

Der Verfassungsrechtler Hans Heinrich Rupp schreibt dazu in der Süddeutschen ( mit Blick auf Deutschland: “Damit ist erstmals in der Geschichte der europäischen Integration kraft Vertragsrecht nicht nur ein ‚Vorrang’ der Europäischen Verfassung als solcher, sondern auch des von den europäischen Organen erlassenen Sekundär- und Tertiärrechts vor allem nationalen Recht, einschließlich der nationalen Verfassungen und der in ihnen zum Ausdruck kommenden demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnungssysteme postuliert. Das Grundgesetz - wie auch die Landesverfassungen - stünden damit zur Disposition der europäischen Organe und eines Regelungsmechanismus, der schon heute schätzungsweise 60 Prozent der gesamten Rechtsmasse in allen europäischen Staaten umfasst und, gemessen an den von ihm in Anspruch genommenen Aufgaben und Kompetenzen, de facto durchaus einem alle Kompetenzen an sich ziehenden Bundesstaat entspricht.(...)

Angesichts dieses Befunds ließe sich die Zustimmung zur Europäischen Verfassung nicht mehr als normale Grundgesetzänderung bewerten, sondern als Ersetzung und Verdrängung der demokratisch-rechtsstaatlichen Grundfesten und des Rangs des Grundgesetzes durch ein anders strukturiertes und verfasstes Systemkonzept.“ Prof. Rupp kommt zu dem Schluss, dass die Zustimmung Deutschlands zur Europäischen Verfassung einer Legitimation bedarf, die das Grundgesetz und seine Organe nicht geben können. Darum führe keine Weg an einem Referendum vorbei. Was den deutschen Bürgen ja - trotz einer überwältigenden Mehrheit dafür - von ihren Repräsentanten versagt bleibt.

Die EU Institutionen können ihre Macht fast nach Belieben ausweiten, nationale Parlamente müssen lediglich informiert werden. Die Flexibilitätsklausel (Artikel I-18) macht’s möglich: - „Erscheint ein Tätigwerden der Union (...) erforderlich, um eines der Ziele der Verfassung zu verwirklichen, und sind in dieser Verfassung die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Ministerrat einstimmig (...) nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Maßnahmen.“ (9)

Und mit Hilfe der „Passerelle“ können diese Bereiche dann zur qualifizierten Mehrheitsentscheidung transferiert werden: Artikel IV-444 –„In Fällen, in denen der Rat nach Maßgabe von Teil III in einem Bereich oder in einem bestimmten Fall einstimmig beschließt, kann der Europäische Rat einen Europäischen Beschluss erlassen, wonach der Rat in diesem Bereich oder in diesem Fall mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann. (...)” Diesen Wortlaut muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Wenn nur Einstimmigkeit erlaubt ist, kann der Rat entscheiden, dass der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. (10)

Der aktuelle Verfassungsentwurf ist eine Bestätigung des bisher eingeschlagenen Weges der EU. Die EU der „Eurokraten“ wird dadurch gestärkt. „Reform“ bedeutet in diesem Kontext lediglich eine Verbesserung der Instrumente der EU, um auch weiterhin noch besser - an den Bürgern vorbei – ein zentralistisches, undemokratisches und bürokratisches Europa vorantreiben zu können. Die wichtigste Anforderung an die tatsächlich dringend benötigten Reformen – nämlich die EU zu einem Europa der Bürger zu machen – wird leider nicht im Ansatz erfüllt. Schon alleine aus diesem Grunde muss die EU Verfassung gestoppt werden. Eine Ratifizierung dieser Verfassung, ohne die Bürger maßgeblich - auch inhaltlich - zu beteiligen, würde mittelfristig zu Spannungen führen, die das Projekt Europa ernsthaft und dauerhaft gefährden würden. Ein Nein zu dieser Verfassung ist daher ein Ja für Europa.

Der Stand der Ratifikation (per 6. Mai 2005)

Fünf Staaten haben die Verfassung inzwischen ratifiziert: Litauen, Ungarn, Slovenien, Italien und Griechenland. In Spanien haben die Bürger in einem konsultativen Referendum zugestimmt, worauf auch das Parlament dem Verfassungsvertrag zustimmte. Die Zustimmung des Senats steht noch aus. Der Deutsche Bundestag und Österreichische Nationalrat werden am 12. Mai zustimmen, der Bundesrat am 27. Mai. Diese Termine wurden gewählt, um maximalen Druck auf die Franzosen auszuüben, die am 29. Mai abstimmen werden. Die Nein-Seite hat dort bereits über 60% erreicht (ist inzwischen wieder unter 50% gefallen). Die Möglichkeit eines Neins löste in den EU-Gremien große Panik aus. Eine ähnliche Entwicklung gibt es den Niederlanden, die am 1. Juni abstimmen werden. Dort gibt es eine wachsende Mehrheit von Verfassungsgegnern. Die Bürger in Luxemburg werden am 10. Juli abstimmen. Ob das Referendum in Polen am 25. September mit den Präsidentschaftswahlen abgehalten wird, hängt davon ab, ob es gleichzeitig vorgezogene Parlamentswahlen gibt. Sollte dies der Fall sein, wird das Referendum wahrscheinlich verschoben.

Im skeptischen Dänemark, das zwei Tage später, am 27. September abstimmen werden, würden die Verfassungsgegner von einem Nein der skeptischen Polen profitieren. Irlands Abstimmung wird für den Oktober erwartet. Portugal plant sein Referendum im Dezember. Ebenfalls im Dezember wird in Schweden die finale Entscheidung fallen, ob es ein Referendum über die Verfassung geben wird oder nicht. Ob und wann ein Referendum in Tschechien abgehalten wird, ist noch nicht sicher. Als wahrscheinlicher Termin gilt der Juni 2006, gemeinsam mit den Parlamentswahlen. Tschechien wie auch Polen weisen im Parlament eine starke Opposition gegen die Verfassung auf. Bei einem - wahrscheinlichen – Regierungswechsel kämen die Verfassungsgegner an die Macht. Verbleibt Großbritannien, wo ein Nein zur Verfassung als sicher gilt. Das Referendum wird zwischen März und September 2006 abgehalten.

Die European Referendum Campaign

Die European Referendum Campaign (ENC) ist ein unabhängiges, europaweites und überparteiliches Netzwerk von Einzelpersonen und länderspezifischen Kampagnen gegen den aktuellen EU-Verfassungsentwurf. Die ENC kämpft nicht gegen die EU als solche, sondern explizit gegen die vorgeschlagene EU-Verfassung. Das Ziel ist es, die „Nein“-Campaigner und die Befürworter drastischer EU-Reformen europaweit zusammenzubringen und in den Referenden zur EU Verfassung möglichst oft der Nein-Seite zum Sieg zu verhelfen. Die Mittel und Kapazitäten der ENC sind recht begrenzt und die Arbeit besteht hauptsächlich in der Organisation von Erfahrungsaustausch, einer Homepage und einzelner länderübergreifender Aktionen. Inzwischen werden wir zunehmend zum Ansprechpartner internationaler Medien. Eine Leserbriefaktion brachte die ENC Anfang Januar 2005 in einige der größten europäischen Tageszeitungen, wie The Times (UK), Le Monde (F), NRC Handelblad (NL) und Politiken (DK).

Die Unterstützer der ENC haben zum Teil völlig verschiedene Gründe, warum dieses Projekt gestoppt werden muss. Aber sie alle teilen die Sorge, dass durch die Verfassung zu viel Souveränität an eine EU transferiert wird, die nur unzureichend demokratisch legitimiert und kontrolliert wird. Alle stimmen darin überein, dass diese Verfassung nicht das mit sich bringt, was Europa heute braucht. Im Moment liegt die gesamte Aufmerksamkeit auf dem französischen Referendum. Wenn Frankreich „Non“ sagen sollte, werden die Karten neu gemischt. Keiner weiß genau, was dann passieren wird.

Was wäre wenn?

Würde die Verfassung ratifiziert werden, wäre dies eine Bestätigung des bisherigen EU Kurses. Alle Kritiker wären dann mundtot gemacht. Die Entfremdung zwischen der EU und den Bürgern würde weiter voranschreiten. Früher oder später würde das wachsende Demokratie-Defizit zu einer ernsthaften Krise der Demokratie selbst führen.

Würde die Verfassung abgelehnt werden, wäre das nicht das Ende der EU, sondern der Beginn einer Debatte über wirkliche Reformen. Die Eurokraten müssten ihre arrogante Ignoranz aufgeben und zum ersten Mal den Bürgern wirklich zuhören. Ein Prozess würde gestartet, der zu einer starken Bürgervision über die Zukunft Europas führen könnte. Und diese wird dringend benötigt, denn: Europa hat etwas besseres verdient als diese Verfassung.

HINWEIS: Am 21. Mai 2005 findet in Amsterdam eine ENC Konferenz statt. Internationale Gäste sind natürlich herzlich willkommen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der ENC Homepage: www.europeannocampaign.com

(1) + (4) Die Zukunft der Europäischen Union - Erklärung von Laeken - 15. Dezember 2001 (2) Gisela Stuart, The Making of Europe's Constitution, Pamphlet, 60pp An insider's insight into the proposed EU Constitution and a call for greater scrutiny. - Fabian Society. (3) s.a. Andreas Wehr, „Europa ohne Demokratie? - Die europäische Verfassungsdebatte - Bilanz, Kritik und Alternativen - Neue Kleine Bibliothek 91, ISBN 3-89438-272-4 (5) + (6) Michael Efler, Percy Rohde „Kritik der Europäischen Union, aus demokratiepolitischer Perspektive“ – Papier von Mehr Demokratie e.V., April 2005 (7) + (9) + (10) Vertrag über eine Verfassung Europas ( Prof Hans Heinrich Rupp, „Dominanz der Verfassung Europas“, Süddeutsche Zeitung, 25.02.2005

Seit 1988 arbeitet Thomas Rupp als freiberuflicher Journalist und Berater für Marketing-Kommunikation. Zwischen 1995 und 2004 arbeitete er aktiv bei der deutschen Bürgerbewegung ‚Mehr Demokratie’ mit. 1999 war er Mitbegründer des ‚Netzwerk für Direkte Demokratie in Europa (NDDIE)’ und organisierte mehrere internationale Konferenzen. Von 2002 bis 2004 war er einer der verantwortlichen Koordinatoren der ‚European Referendum Campaign (ERC)’ und Mitbegründer von ‚Democracy International’ Er leitete das Büro in Frankfurt und repräsentierte 2004 die Kampagne im ERC Büro im Europäischen Parlament in Brüssel. Seit Ende 2004 lebt er in London und ist verantwortlich für die European No Campaign (ENC).


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