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Technisches Instrumentarium der Abschottung: Die Fahndung nach gesuchten Straftätern ist im SIS nur eine Randerscheinung.

Damit Europa nicht zum Mekka der Kriminellen würde, brauche es eine Fahndungsunion. Das waren die Parolen der Polizei- und Sicherheitsexperten der EU, als Ende der 80er Jahre das Schengener Informationssystem (SIS) geplant wurde. Bei dem Versuch, uns den Schengen-Beitritt schmackhaft zu machen, präsentieren die Schweizer Behörden das SIS auch heute noch als Instrument der Fahndung nach Kriminellen – ein Verkaufstrick, der nicht nur den Blick auf die gegenwärtige Realität dieses Systems verstellt, sondern auch den Mantel des Schweigens über die Ausbauplanungen für das „SIS der zweiten Generation“ sowie das neue Visumsinformationssystem wirft.

von Heiner Busch

Die Gegenwart

„Gefahndet“ wird mit dem SIS nach Sachen und Personen. Zum Jahresbeginn 2003 enthielt das SIS neben 10 Millionen Sachfahndungsdaten (Autos, verlorene IDs, Banknoten etc.) ca. 1,2 Millionen Datensätze über 874’032 reale Personen (ein Teil der ausgeschriebenen Personen ist unter mehreren Namen bzw. Schreibweisen erfasst).

Gerade einmal 1,6 Prozent dieser Personen wurden mit einem internationalem Haftbefehl gesucht. 89 Prozent der im SIS gespeicherten Personen haben mit Kriminalität überhaupt nichts zu tun: Es sind Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die im SIS zur Zurückweisung an der Grenze bzw. zur Verweigerung eines Visums ausgeschrieben sind. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um abgewiesene und ausgeschaffte Asylsuchende. Was die Personendaten betrifft, ist das SIS damit in erster Linie ein Instrument der repressiven Migrations- und Asylpolitik.

Die Zukunft

Ursprünglich war das SIS auf acht Staaten ausgelegt, heute sind 15 daran angeschlossen. Schon als 1996 Italien und Österreich aufgeschaltet wurden, zeigten sich Kapazitätsschwierigkeiten, weshalb der Schengener Exekutivausschuss den Aufbau eines „SIS der zweiten Generation“ beschloss. Die eigentliche Planungsphase begann im Jahre 2001, sie wurde massgeblich geprägt von der Sicherheitshysterie nach den Anschlägen des 11. Septembers. Diskutiert wurde nun nicht mehr nur über grössere technische Kapazitäten, sondern über ein ganz neues System:

- mit neuen Datenkategorien: Zur Debatte steht u.a. eine Kategorie „gewalttätige Randalierer“. Darunter werden Personen verstanden, deren Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen verhindert werden soll.

- mit zusätzlichen Informationen in den einzelnen Personendatensätzen: Konkret geht es hier um biometrische Daten: Fingerabdrücke, die digitalisierte Formel der Augeniris oder die Vermessung des Gesichts.

- mit Zugriffsberechtigungen für alle möglichen Stellen: Bisher können Polizei- und Zollbehörden (für Kontrollen an den Grenzen und im Inland) sowie Konsulate (zur Verweigerung von Visa) auf das SIS zugreifen. Neu werden sich Europol und Eurojust, die Untersuchungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten, die Fremdenpolizeien, die Fahrzeugzulassungsstellen sowie gegebenenfalls auch die Geheimdienste und weitere Behörden an den SIS-Daten bedienen.

Bisher ist nur ein Teil dieser Änderungen beschlossen. Geeinigt haben sich der Ministerrat auch auf den Aufbau eines Visumsinformationssystems (VIS), das ursprünglich Teil des SIS sein sollte. Das VIS wird zwar ein eigenständiges Datensystem, das jedoch auf einer gemeinsamen technischen Basis mit dem SIS geführt werden soll.

Auch hier geht es um Personalien und biometrische Daten – und zwar all derjenigen, die für einen EU-Staat ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Unabhängig davon, ob das Visum dann gewährt oder verweigert wird, bleiben die Daten für fünf Jahre im VIS gespeichert und damit zugänglich für Polizeien, Fremdenpolizeien und Geheimdienste. Visumspflichtige „DrittausländerInnen“ müssen bei einem Visumsgesuch also eine erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen. Die neue EU begrüsst ihre Gäste, indem sie sie wie Verbrecher behandelt.


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