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Von der „Flüchtlingskrise“ zum „Normal-zustand“

Über Jahrzehnte hinweg haben die EU und ihre Mitgliedstaa-ten ein Abwehrdispositiv gegen Flüchtlinge und MigrantIn-nen aufgebaut. Seit April dieses Jahres scheint alles durch-einander zu gehen – jetzt versucht man zur „europäischen Normalität“ der Abschottung zurückzukehren.

von Heiner Busch*

Genaue Zahlen wird es wohl niemals geben: Zwischen 800 und 900 Flüchtlinge und MigrantInnen starben in der Nacht zum 19. April 2015, als ein libyscher Kutter rund 150 Kilometer nördlich der Küste des Landes sank. Die Katastrophe war vorauszusehen: Im Oktober 2014 hatte sich die EU geweigert, die Operation „Mare Nostrum“ zu übernehmen, mit der die italienische Regierung ein Jahr zuvor auf das bis dahin größte Unglück eines Flüchtlingsschiffes mit insge-samt 366 Toten reagiert hatte. Ein Jahr lang hatten Schiffe der ita-lienischen Marine und Küstenwache bis in die Nähe der nordafrika-nischen Küste patrouillert. 1) An die Stelle von „Mare Nostrum“ trat am 1. November 2014 eine von der EU-Grenzschutzagentur Frontex organisierte Operation namens „Triton“ – mit weniger Schiffen und einem erheblich eingeschränkten Radius. Im Vordergrund stand nun nicht mehr die Rettung von Schiffbrüchigen, sondern der „Schutz“ der Grenzen. Dass die Zahl der Toten damit erneut steigen würde, war vorprogrammiert.

Die Katastrophe vom 19. April 2015 brachte eine erstaunliche Hektik in die asyl- und migrationspolitische Debatte der EU. Bereits einen Tag danach trafen sich die Außen- und die InnenministerIn-nen in Luxemburg und verabschiedeten einen von der EU-Kommission zusammengestellten Zehn-Punkte-Plan. 2) Weitere drei Tage später wurde das Thema zur Chefsache: Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten, der Europäische Rat, einigten sich auf eine Erklärung. 3) Keine drei Wochen brauchte die EU-Kommission, um ihre „Europäische Migrationsagenda“ vorzule-gen, 4) und noch im Mai folgte ein erstes Paket von Umsetzungsvor-schlägen.

Seenotrettung oder Kampf gegen „Schlepper“

„Unsere unmittelbare Priorität ist es, zu verhindern, dass noch mehr Menschen auf See umkommen“, hieß es in der Erklärung des Euro-päischen Rats vom 23. April. Die Frontex-Operationen Triton vor Italien und Poseidon vor Griechenland wurden aufgestockt, ihr Ra-dius ausgedehnt, und das Budget für 2015 und 2016 verdreifacht.

Die Marineschiffe, die einige Mitgliedstaaten nun ins Mittel-meer entsandten, retteten aber nicht nur Menschenleben, sondern bildeten die Vorhut einer militärischen Aktion, die „das Geschäfts-modell der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen zentralen Mittelmeer unterbinden“ sollte. Nicht die andauernde Abriegelung der Außengrenzen sondern die „kriminel-len Machenschaften“ der Schlepper sollten nun als die eigentliche Ursache dafür gelten, dass sich Flüchtlinge und MigrantInnen auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer begeben. Das Konzept der „militärischen Krisenbewältigungsoperation“ namens „EU NA-VFOR MED“ (EU Naval Force Mediterranean) verabschiedeten die Außen- und Verteidigungsminister am 18. Mai. Am 22. Juni begann die erste Phase, die der Sammlung von Erkenntnissen dienen sollte, am 7. Oktober die zweite, bei der nun auch verdächtige Schiffe auf offener See beschlagnahmt und zerstört werden sollen.

Hilfe für die Staaten an der Außengrenze

Das so genannte Dublin-System, d.h. die gleichnamige Verordnung sowie die damit verbundenen Regelungen über die Fingerabdrucks-datenbank Eurodac, bildete bisher die sorgsam gehütete Grundlage der EU-Asylpolitik. Danach darf ein Flüchtling in der EU (und den assoziierten Ländern) nur einen Asylantrag stellen. Für dessen Be-arbeitung ist im Grundsatz derjenige Mitgliedstaat zuständig, den er oder sie als ersten betreten hat. Alle „unzuständigen“ Staaten kön-nen die Betroffenen ins „Erstasylland“ zurückschieben. Als die Rechtsgrundlagen dieses Systems Anfang 2014 erneuert wurden, ignorierte man die Einwände, dass „Dublin“ äußerst ungleichge-wichtig ist und die Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen einseitig auf die Staaten vor allem an der südlichen Außengrenze abschiebt.

Dabei war damals schon klar, dass Griechenland und Italien nicht mehr in der Lage waren, für eine menschenwürdige Unter-bringung und ein rechtsstaatliches Asylverfahren zu sorgen. 5) Nach den Katastrophen im April schienen auch die EU-Gremien den Not-stand endlich zur Kenntnis zu nehmen. Unterstützung für die bei-den Mittelmeer-Staaten war nun angesagt. Italien und Griechenland sollten Hilfe beim Empfang der Flüchtlinge erhalten. Bereits im Zehn-Punkte-Plan der Kommission vom 20. April hieß es, das Euro-päische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) solle „in Italien und Griechenland Teams für die gemeinsame Bearbeitung von Asyl-anträgen aufstellen.“ Drei Tage später präzisierte der Europäische Rat: Die Teams sollten bei der „Bearbeitung von Asylanträgen, ein-schließlich Registrierung und Erfassung von Fingerabdrücken,“ Hilfe leisten.

Die EU-Kommission kündigte ein „Brennpunkt“- bzw. „Hotspot“-Konzept an, „bei dem EASO, Frontex und Europol vor Ort … zusammenarbeiten werden, um ankommende Migranten rasch erkennungsdienstlich zu behandeln, zu registrieren und ihre Fin-gerabdrücke abzunehmen“. Die drei EU-Agenturen sollten sich in ihrer Arbeit ergänzen: EASO-Teams sollten bei der Bearbeitung von Asylanträgen helfen, Frontex würde dagegen die Abschiebung „nicht schutzbedürftiger“, „irregulärer“ Migranten koordinieren und Europol sollte mit seinen Ermittlungen bei der „Zerschlagung von Schlepper- und Menschenhandelsnetzen“ helfen.

Die erneute Gewichtung von Identifizierung und Abnahme von Fingerabdrücken hat zur Konsequenz, dass erstens für die betroffe-nen Flüchtlinge die Weiterwanderung in einen anderen EU-Staat, der ihnen größere Chancen auf Anerkennung oder bessere Aufnah-mebedingungen bieten kann, unterbunden wird. Zweitens wird für Italien und Griechenland deren „Zuständigkeit“ für die Bearbeitung der jeweiligen Asylanträge festgeschrieben.

„Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften über die Abnahme von Fingerabdrücken von Migranten an den Grenzen in vollem Um-fang anwenden“, insistierte die Kommission in der Migrationsagen-da. Am 27. Mai legte sie ferner ein Arbeitsdokument „über die Um-setzung der Eurodac-Verordnung“ vor: Sofern Flüchtlinge und MigrantInnen nicht freiwillig oder nach einer Erklärung der Rechts-lage in die erkennungsdienstliche Behandlung einwilligen, sollen die Mitgliedstaaten den „data subjects“ mit Haft und „verhältnis-mäßiger“ Gewalt drohen bzw. die Drohung wahr machen. Am 25. Juli nahm der Rat diese Empfehlungen an. 1)

Umsiedlung zum Ersten

Die zweite Massnahme zur Unterstützung von Italien und Griechen-land sollte eine Umverteilung von Flüchtlingen sein. „Optionen“ für ein entsprechendes Verfahren „in Notfallsituationen“ seien zu prü-fen, erklärte der Rat am 20. April. Die „Umsiedlung“ (engl. relo-cation) rangierte denn auch unter den „Sofortmaßnahmen“, die die Kommission mit ihrer Migrationsagenda in Angriff nehmen wollte. Basierend auf der „Notfallklausel“ des Art. 78 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU sollte ein „zeitlich befristeter Vertei-lungsmechanismus“ geschaffen werden. Der Verteilungsschlüssel sollte auf der Basis der Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten, ih-res Bruttoinlandsprodukts, der Arbeitslosenquote und der Zahl be-reits aufgenommener Asylsuchender berechnet werden. Das sei jedoch nur die „Vorstufe für eine dauerhafte Lösung“, schrieb die Kommission. Die EU brauche „ein auf Dauer angelegtes System, das es ermöglicht, die Verantwortung für die zahlreichen Flüchtlinge und Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten aufzuteilen.“ Die Er-fahrungen mit der befristeten Verteilung von Flüchtlingen sollten es ermöglichen, bei der 2016 anstehenden Überprüfung des Dublin-Systems zu entscheiden, ob dessen „rechtliche Parameter“ zu än-dern seien.

Am 27. Mai präsentierte die Kommission ihren Vorschlag für „vorläufige Maßnahmen“, die insgesamt auf zwei Jahre befristet sein sollten. 6) 40.000 Personen sollten – nach ihrer eindeutigen Identi-fizierung und der Erfassung ihrer Fingerabdrücke – umgesiedelt werden, 24.000 aus Italien, 16.000 aus Griechenland. Dabei sollte es sich ausschließlich um Asylsuchende handeln, die „dem ersten An-schein nach eindeutig internationalen Schutz benötigen“, konkret um „Staatsangehörige von Ländern, die im EU-Durchschnitt eine Anerkennungsquote von mehr als 75 Prozent aufweisen“. Dass diese Umsiedlungsaktion nicht ausreichen würde, um Ita-lien und Griechenland zu entlasten, muss nicht lange erklärt wer-den: 137.000 Flüchtlinge hatten allein in den ersten sechs Monaten 2015 das Mittelmeer überquert. 67.500 kamen in Italien, 68.000 in Griechenland an. Klar war auch, dass es sich dabei um eine bürokra-tische Aktion handelt, bei der die Interessen der Umzusiedelnden genauso wenig eine Rolle spielen sollen wie im üblichen Dublin-Verfahren. Der ganze Prozess der „relocation“ soll zwischen Kontakt-stellen und Verbindungsbeamten der Mitgliedstaaten abgewickelt werden. Die Entscheidung, wer umzusiedeln sei, würde jeweils Ita-lien oder Griechenland zusammen mit dem EASO treffen. Das Recht, den ihnen zugewiesenen Staat zu verlassen, sollen den Um-gesiedelten nicht zustehen. Dass Flüchtlinge eine eigenständige Entscheidung bezüglich Zielland treffen könnten und dass sie dafür gute Gründe haben könnten, blieb für die EU-Kommission eine schiere Horrorvorstellung.

Zunächst ließ sich jedoch nicht einmal dieses bürokratische Ver-fahren durchsetzen: Die folgenden Verhandlungen entpuppten sich als ein Geschacher um die Aufnahme von Flüchtlingen. Beim Treffen der Innenminister am 15. Juni widersetzten sich Frankreich, Spa-nien, Österreich und die osteuropäischen EU-Staaten dem festen Verteilschlüssel. Auch das Treffen der Regierungschefs am 25. Juni brachte kein Ergebnis. Das Kontingent von 40.000 Umzusiedelnden sollte nun durch freiwillige Zusagen erreicht werden. Am 20. Juli trafen sich die Innenminister erneut und brachten es nun mit frei-willigen Zusagen auf 32.256 Umzusiedelnde. 7) Großbritannien und Dänemark nahmen die „opt out“-Möglichkeit wahr, die ihnen die EU-Verträge zusichern. Auch Österreich und Ungarn beteiligen sich nicht. Die anderen osteuropäischen Staaten sowie Spanien blieben mit ihren Zusagen weit unter den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission.

Grenzen auf – Grenzen zu

Die Flüchtlinge und MigrantInnen warteten nicht, bis die EU ihr „Brennpunkt“-Konzept montiert hatte und sie vielleicht gnädiger-weise umverteilen würde – möglicherweise in ein Land, das sie ei-gentlich nicht aufnehmen will. An der italienisch-französischen Grenze kam es Mitte Juni zu Szenen der Gewalt. Die französische Polizei setzte Beamte in Kampfmontur ein, um die Flüchtlinge auf die italienische Seite der Grenze zurückzutreiben. Frankreich schloss die Grenze. 8 ) Am 30. September räumten Polizei und Carabinieri das provisorische Lager auf der italienischen Seite. Schon im Mai wuchs die Zahl der in Griechenland, vor allem auf Kos und Lesbos, ankommenden Flüchtlinge. Sie gingen - in der Re-gel ohne Eurodac-Registrierung - weiter aufs Festland und suchten danach einen Weg Richtung Norden. 9) Der Nicht-EU-Staat Maze-donien schloss zeitweise die Grenze und versuchte, Flüchtlinge mit Gewalt von der Weiterreise abzuhalten. Serbien ließ sie durch. Un-garn begann Mitte Juli mit dem Bau eines Zauns an der serbischen Grenze. Wochenlang mussten Flüchtlinge am Budapester Bahnhof Keleti warten. Die ungarische Regierung verhinderte zunächst ihre Weiterreise, um sie dann wieder zu erlauben.

Österreich, das im Mai ein „Asylmoratorium“ angekündigt hatte, ließ die Leute durch, nachdem die deutsche Bundesregierung zuvor signalisierte hatte, dass man den Menschen die Einreise erlaube. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte bereits Ende August in einer internen „Leitlinie“ angekündigt, dass das „Dublin-Verfahren syrischer (und nur syrischer, d. Verf.) Staatsangehöriger zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitestgehend faktisch nicht weiter-verfolgt“ würde. 10) Dänemark schloss am 9. September die Gren-zen zu Deutschland, um Flüchtlinge an der Weiterreise nach Schwe-den zu hindern. Am 13. September nahm auch Deutschland die Ausnahmeregelung des Schengener Grenzkodex in Anspruch und begann die Binnengrenzen wieder zu kontrollieren. Die Maßnahme soll bis Februar 2016 verlängert werden. 11)

Ungarn schloss am 15. September das letzte Loch in seinem Grenzzaun zu Serbien. Im Oktober verlagerte sich die „Balkanroute“ definitiv nach Kroatien und Slowenien. Am 11. November schließlich begann auch Slowenien mit dem Bau eines Zauns an der kroatischen Grenze. Man wolle die Grenze nicht abriegeln, sondern die Wege der Flüchtlinge besser steuern, hieß es. Österreich scheint ähnliche Pläne zu verfolgen. 12)

Umsiedlung zum Zweiten

Seit September setzt die EU-Kommission alles daran, einen schnel-len Weg zurück zur „europäische Normalität“ zu finden. Das „Europa ohne Binnengrenzen“ und die Freizügigkeit in der EU insgesamt seien nur möglich, wenn gleichzeitig die Außengrenzen gesichert würden, lautet das Credo, das in leichten Variationen seit den An-fängen der Schengen-Kooperation in den 80er Jahren wiederholt wird. Um zum alten Zustand zurückzukehren, legte die Kommission Anfang September eine ganze Serie von „Mitteilungen“ vor.

Dazu gehörte zunächst ein zusätzliches zweites Umsiedlungs-programm, mit dem weitere 120.000 Flüchtlinge von den am stärk-sten durch die „Flüchtlingskrise“ betroffenen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt werden sollen. 13) Auf freiwillige Zusagen woll-ten sich dieses Mal weder die Kommission noch Deutschland einlas-sen. Sie bestanden auf einer nach dem Lissabonner Vertrag zwar möglichen, aber bei wichtigen Fragen unüblichen Abstimmung. Am 14. September genehmigte der Rat formell das erste, und eine Wo-che später das zweite Programm. Ungarn, Tschechien und die Slo-wakei blieben bei ihrem Nein und wurden überstimmt. 14)

Vom Europäischen Parlament (EP) und vom Rat erwartet die Kommission, dass sie bis Ende 2015 im beschleunigten Verfahren eine Änderung der Dublin-Verordnung durchwinken. 15) Sie will damit einen „Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen“ ver-ankern, den sie künftig selbständig durch „delegierte Rechtsakte“ in Gang setzen kann - wenn sie aufgrund von Frontex- und EASO-Informationen der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat mit einem „großen und unverhältnismässigen Zustrom von Drittstaatsangehö-rigen“ konfrontiert nicht mehr in der Lage sei, seine üblichen Dub-lin-Verpflichtungen wahrzunehmen.

Die zwei Notfallprogramme waren zwar schnell beschlossen, die tatsächliche Umsiedlung begann aber äußerst zögerlich. Begleitet von einem großen Medienrummel wurden am 9. Oktober die ersten 19 Flüchtlinge von Italien nach Schweden ausgeflogen. Am 11. No-vember waren laut proasyl gerade einmal 147 von insgesamt 160.000 Personen umgesiedelt worden. 16) Grund für die Langsam-keit sind die Vorbedingungen der „relocation“: Die Umsiedlungs-staaten mussten ihre Kontaktstellen, VerbindungsbeamtInnen und Kapazitäten benennen. Da aber nur Eurodac-registrierte und über-prüfte Flüchtlinge umgesiedelt werden dürfen, müssen die entspre-chenden „Hotspots“ und die „Teams zur Unterstützung der Migrati-onssteuerung“ zuerst aufgebaut werden. Für letzteres aber mussten die Mitgliedstaaten zusätzliches Personal an Frontex und EASO abstellen. Anfang November waren erst ein Hotspot auf Lampedusa und einer auf Lesbos in Betrieb. Bis Ende 2015 sollen es sechs in Italien und fünf in Griechenland sein.

In ihrem Lagebericht vom Oktober erinnert die Kommission Griechenland und Italien daran, dass das Hotspot-Konzept nicht nur genügend Unterbringungskapazitäten für die auf andere Staaten umzuverteilenden Flüchtlinge voraussetze. „Erforderlich sind auch ausreichende Kapazitäten, um irreguläre Migranten vor Vollzug einer Rückkehrentscheidung in Gewahrsam nehmen zu können.“ Für deren „effektive Rück¬kehr“ zu sorgen, gehöre zu den „Kernauf-gaben der an den Brennpunkten zur Unterstützung der Migrations-steuerung eingesetzten Teams“. 17) In ihrem „Aktionsplan für die Rückkehr“, den der Rat im Oktober billigte, verkauft die Kommissi-on die konsequente Abschiebung als zentralen Teil des EU-Asylsystems und als eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Für 2016 kündigt die Kommission eine Überarbeitung der Frontex-Verordnung an. Die Agentur soll nicht nur weitere Voll-machten im Bereich der Grenzüberwachung erhalten und zentraler Faktor eines „europäischen Grenz- und Küstenschutzsystems“ wer-den. Sie soll auch bei Abschiebungen eine größere Rolle spielen, ein spezielles „Rückkehrbüro“ eröffnen und „Soforteinsatzteams für Rückführungen“ aufbieten können.

Diplomatische Offensive

Für die Kommission ist allerdings klar, dass ohne die Hilfe von Staa-ten jenseits der EU weder der „Schutz“ der Aussengrenzen noch die „konsequente“ Abschiebepolitik möglich sind. Die gegenwärtige „diplomatische Offensive“ richtet sich sowohl an die Transitländer als auch an die Herkunftsstaaten derjenigen Flüchtlinge, denen die EU keinen Schutz gewähren will. Von den „Partnern“ wird erwartet, dass sie Rückübernahmeabkommen mit der EU abschließen und diese einhalten. Dabei findet man klare Worte: „Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten sich abstimmen und in ihren Außenbe-ziehungen das rechte Maß an Druck und Anreizen einsetzen, damit mehr Menschen in ihre Herkunftsländer zurückkehren.“ 18 )

Die betreffenden Staaten sollen zudem dazu gebracht werden, ihre eigenen Grenzen besser zu kontrollieren – um den Transit von Flüchtlingen und MigrantInnen Richtung EU zu verhindern und um die „irreguläre“ Emigration der eigenen StaatsbürgerInnen zu ver-hindern. Dazu will die EU mit ihrer „Expertise“ helfen, die sie zum Beispiel durch Frontex, durch EU-Delegationen vor Ort oder durch EU-MigrationsverbindungsbeamtInnen (EU Migration Liaison Officers, EMLR) vermitteln will. Noch 2015 hätten EMLR in 13 Staa-ten entsandt werden sollen – ein Plan, der sich allerdings so schnell nicht umsetzen ließ. 19) In den „Dialog-Prozessen“ der letzten Mo-nate offeriert die EU sehr begrenzte legale Migrationsmöglichkeiten und winkt mit finanzieller Hilfe, die schon in der Vergangenheit immer dann locker saß, wenn es um die Abschottung der Außen-grenzen ging.

Die EU kämpft dabei an verschiedensten Fronten: Mit den Staaten des Maghreb sowie West- und Zentralafrikas betreibt sie den (ursprünglich 2006 lancierten) Rabat-Prozess. Mit den Staaten auf der „Horn of Africa Migration Route“ startete sie im November 2014 den Khartoum-Prozess. Auf dem gemeinsamen „Migrationsgipfel“ in Valetta am 11. und 12. November durften die afrikanischen Staats-chefs im Beisein ihrer EU-KollegInnen erklären, dass legale Migrati-on gut und illegale schlecht sei. Die EU winkte mit einem Treuhand-fonds von 1,8 Milliarden Euro, von denen aber erst 78,2 Mio. von den Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengenländern fest zugesagt sind. 20) Die aktuell größte ungelöste Schwierigkeit der EU mit Afrika besteht aber darin, dass sich Libyen im Bürgerkrieg befindet und deshalb nicht in „Migrationspartnerschaften“ irgend-welcher Art eingebunden werden kann.

Serbien und Mazedonien benötigten jetzt „zweifelsfrei zweierlei Unterstützung“, schrieb die EU-Kommission im September: „Hilfe und Beratung beim Aufbau von Kapazitäten der Migrationssteue-rung und Flüchtlingshilfe sowie sofortige Hilfe bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms auf ihrem Hoheitsgebiet.“ Insgesamt dürften beide Staaten bis Ende 2015 rund 100 Mio. Euro erhalten. Sämtliche Staaten des ehemaligen Jugoslawiens und Albanien will die Kom-mission auf eine gemeinsame EU-Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ setzen, die das EP und der Rat mit Dringlichkeit beraten und mög-lichst noch in diesem Jahr absegnen sollen. 21)

Zum „sicheren Drittstaat“ soll auch die Türkei erklärt werden – trotz des Krieges in Kurdistan, trotz der in den letzten Monaten ver-stärkten Repression und obwohl 2014 rund 23 Prozent der Asylgesu-che türkischer StaatsbürgerInnen in der EU erfolgreich waren. 22) Die Türkei hat über 2 Millionen Flüchtlinge aus Syrien aufgenom-men und wenn es nach der EU geht, soll der türkische Staat dafür sorgen, dass sie auch weiter in den Lagern bleiben und sich nicht auf den Weg Richtung EU begeben. In einem gemeinsamen Aktions-plan, den der Europäische Rat am 15. Oktober billigte, verspricht die EU, die Türkei 2015/16 mit insgesamt 1 Mrd. Euro bei der „Heraus-forderung“, die die Aufnahme von Flüchtlingen darstelle, zu unter-stützen. Die Türkei soll im Gegenzug die Flüchtlinge registrieren, eine aktivere Rolle bei der Küstenüberwachung übernehmen und mit Frontex enger zusammenarbeiten. 23)

Ende eines Sommers

„Europa hat in den letzten Monaten entschlossen reagiert“, dürfe aber angesichts der fortdauernden „Flüchtlingskrise“ in seinen An-strengungen nicht nachlassen. Solche und ähnliche Formeln finden sich seit September wiederholt in den Erklärungen der Kommissi-on. 24) Immer wieder ist die Rede von Solidarität und Verantwor-tung. Tatsächlich bewegen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten jedoch seit April zwischen blankem nationalen Chauvinismus und krampfhaften Versuchen, die verlorene Normalität der dichten eu-ropäischen Außengrenzen wiederherzustellen – durch bürokrati-sche, polizeiliche und sogar militärische Mittel. Solidarität war in erster Linie eine Sache der vielen freiwilligen HelferInnen. Für Grie-chenland hat die EU-Kommission im Oktober als Ziel formuliert: „Herstellung des Normalzustands und Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen, um die Überstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung innerhalb von sechs Monaten wieder in Kraft zu setzen“. 2)

Die „Flüchtlingskrise“, die eine Krise des europäischen Migrati-onsmanagements war und ist, soll ihr Ende haben und sich auch nicht mehr wiederholen. Der europäische Normalzustand ist einer, bei dem Flüchtlinge und MigrantInnen mit Gewalt und großem fi-nanziellen Aufwand vor der Türen Europas oder allenfalls in den Staaten an der Außengrenze festgehalten werden. Das Schengener Märchen besagt, dass unter diesen Voraussetzungen die europäi-schen Binnengrenzen offen stünden. Die „europäische Wertege-meinschaft“ hat sich selten so deutlich als verlogenes imperialisti-sches Konstrukt präsentiert wie in den letzten sieben Monaten.

• Eine Version des Artikels erscheint in Bürgerrechte & Poli-zei/CILIP 109 – Schwerpunkt: Europas Staatsgewalten gegen Migra-tion; bestellen über vertrieb@cilip.de oder http://www.cilip.de/zeitschrift-bestellen/


1) siehe die Bilanz, die AktivistInnen aus diversen Solidaritätsgruppen im August 2014 zogen: http://afrique-europe-interact.net/1193-0-Mare-Nostrum.html
2) EU-Kommission: Presseerklärung IP 15/4813 v. 20.4.2015
3) Europäischer Rat: Außerordentliche Tagung v. 23.4.2015, Erklärung 204/15
4) Com (2015) 240 final v. 13.5.2015
5) Cocchi, N.: „Notstand“ in Italien, in: Solidarité sans frontières: Bulletin 2015, H. 1, S. 6f.
6) COM (2015) 286 final v. 27.5.2015
7) Zeit.de v. 20.7.2015
8 ) Mediapart v. 1.10.2015
9) zum Überblick siehe z.B. www.spiegel.de/thema/flucht_nach_europa/archiv.html
10) Proasyl.de v. 26.8.2015
11) AFP-Meldung v. 13.11.2015
12) Tagesschau.de v. 11.11.2015
13) Neben Italien und Griechenland sollte nach dem Kommissionsvorschlag auch Ungarn durch die Umverteilung entlastet werden. Die ungarische Regierung lehnte das aber ab; Com (2015) 451 final v. 9.9.2015.
14) Ratsdok. 11161/15 v. 3.9.2015 und 12098/15 v. 22.9.2015; sueddeutsche.de v. 23.9.2015
15) Com (2015) 450 final v. 9.9.2015
16) zeit-online v. 9.10.2015; Karl Kopp (proasyl) gegenüber 20 Minuten (Schweiz) v. 11.11.2015
17) Com (2015) 510 final v. 14.10.2015, S. 6 und 8
18) Com (2015) 510 v. 14.10.2015, S. 8
19) Ägypten, Marokko, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthi



19) Ägypten, Marokko, Libanon, Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthiopien, Tunesien, Sudan, Jordanien, Türkei; siehe Schlussfolgerungen des Rates, Pressemittei-lung 711/15 v. 8.10.2015
20) s. European Commission: The European Union’s cooperation with Africa on migration, Memo/15/6026 v. 9.11.2015; zur politischen Erklärung und zum Aktionsplan des Valetta-Gipfels siehe Presseerklärung des Rates 809/15 v. 12.11.2015
21) Com (2015) 452 final v. 9.9.2015
22) ebd., S. 7
23) EU Commission: Draft action plan. Stepping up EU-Turkey cooperation, Fact Sheet, Memo 15/5777 v. 6.10.2015
24) zum Beispiel COM (2015) 490 final v. 23.9.2015, S. 4

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