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Der Rat der Europäischen Union zu den bilateralen Beziehungen mit der Schweiz

Am 14. Dezember 2010, erliess der EU-Rat der Ministerpräsidenten in Brüssel Schlussfolgerungen zu den Beziehungen zwischen der EU und den EFTA-Ländern. Darin werden Forderungen erhoben, die auf einen neo-kolonialen Anspruch hinauslaufen, nämlich die automatische Übernahme von EU-Recht in den von den bilateralen Verträgen betroffenen Bereichen.

Redkation

In den Punkten 42-49 des Papiers heisst es: „42. Der Rat stellt fest, dass der sektorenbezogene Ansatz zwar eine engere Zusammenarbeit in einigen Bereichen von gegenseitigem Interesse bewirkt hat, im Laufe der Jahre aber zu einem ausserst komplexen Gebilde aus zahlreichen Abkommen geführt hat. Da effiziente Regelungen für die Übernahme von neuem EU-Besitzstand, einschliesslich der laufenden Rechtsprechung des EuGH, und für die Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Abkommen fehlen, gewährleistet dieser Ansatz in den Teilen des Binnenmarkts und den Bereichen der EU-Politik, an denen sich die Schweiz beteiligt, nicht die notwendige Einheitlichkeit. Dies hat zu Rechtsunsicherheit für Behörden, Wirtschaftsakteure und den einzelnen Bürger geführt.

43. In diesem Zusammenhangt sieht der Rat mit Sorge, dass bestimmte Abkommen uneinheitlich angewendet werden, und dass die Schweiz nachfolgende Rechtsvorschriften und -verfahren verabschiedet hat, die mit diesen Abkommen, insbesondere mit dem Abkommen uber die Freizugigkeit, nicht vereinbar sind. Der Rat ersucht die Schweiz, die entsprechenden Einschränkungen aufzuheben (beispielsweise die in der Schweiz vorgeschriebene Voranmeldung mit einer Wartefrist von 8 Tagen) und davon Abstand zu nehmen, weitere Masnahmen zu erlassen, die mit dem Abkommen nicht vereinbar sind.

44. Der Rat sieht nach wie vor mit grosser Sorge, dass in der Schweiz bestimmte kantonale Unternehmenssteuerregelungen gelten, die zu einer nicht hinnehmbaren Verzerrung des Wettbewerbs führen, und bekräftigt noch einmal seinen Standpunkt in dieser Sache. Er bedauert, dass der langwierige Dialog über diese Frage noch nicht zu einer Aufhebung derjenigen Aspekte dieser Regelungen geführt hat, die staatlichen Beihilfen gleichkommen. Der Rat appelliert erneut an die Schweiz, diese steuerlichen Anreize abzuschaffen und dafür zu sorgen, dass keine internen Masnahmen - etwa im Rahmen bestimmter Aspekte der neuen Schweizer Regionalpolitik - ergriffen werden, die mit dem Abkommen unvereinbar wären und den Wettbewerb zwischen der Schweiz und den angrenzenden EU-Regionen verzerren könnten. Andere Schwierigkeiten bei der Durchführung des Protokolls Nr. II zum Freihandelsabkommen und bei der Anwendung des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen geben nach wie vor Anlass zu Sorge. [..]

48. Unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität der Schweiz und ihrer Entscheidungen ist der Rat zu dem Schluss gekommen, dass das derzeitige System der bilateralen Abkommen zwar in der Vergangenheit gut funktioniert hat, in den kommenden Jahren die wesentliche Herausforderung aber darin bestehen wird, über dieses System, das komplex und schwer zu handhaben ist und eindeutig an seine Grenzen stösst, hinauszugehen. Deshalb ist es erforderlich, dass horizontale Fragen, die die fortlaufende Anpassung der Abkommen an den sich weiter entwickelnden Besitzstand, die einheitliche Auslegung der Abkommen, unabhängige Mechanismen zur Überwachung und rechtlichen Durchsetzung sowie einen Schlichtungsmechanismus betreffen, in den Abkommen zwischen der EU und der Schweiz berücksichtigt werden.

49. Der Rat stellt fest, dass ergänzend zu den Bemühungen darum, die geltenden Abkommen effizienter zu machen und die bezüglich ihrer Durchführung noch offenen Fragen zu lösen, die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen von beiderseitigem Interesse weiterentwickelt werden sollte. Allerdings erinnert der Rat in Bezug auf Abkommen uber die Beteiligung der Schweiz an einzelnen Bereichen des Binnenmarktes und der EU-Politik (ein Status, der normalerweise nur Mitgliedern des Europaischen Wirtschaftsraums (EWR) gewahrt wird,) an seine Schlussfolgerungen von 2008, in denen es heisst, dass eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Auslegung des sich ständig weiter entwickelnden gemeinschaftlichen Besitzstandes - die unerlässliche Vorsetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt - ebenso sichergestellt sein muss wie Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung und ein Schlichtungsmechanismus. Vor diesem Hintergrund begrüsst der Rat die Einsetzung einer informellen Arbeitsgruppe der Kommission und der Schweizer Behorden.“

Die Stellungnahme des Integrationsbüros EDA/EVD Bern, 14. Dezember 2010, auf die Schlussfolgerungen des Rats der EU zum Verhältnis zur Schweiz vom 14.12.10 fällt überraschend deutlich aus: „Wir teilen die Einschätzung des Rates, wonach die bilateralen Verträge die Basis intensiver Beziehungen zwischen beiden Partnern sind. Gleichzeitig übt die EU verschiedentlich Kritik an der Schweiz. Aus Schweizer Sicht funktionieren die bestehenden bilateralen Verträge insgesamt gut.“ Zur Kritik des Rates heisst es:

„- Die bestehenden bilateralen Verträge mit der EU funktionieren gut. Zwar werden immer wieder konkrete Fragen der Anwendung dieser Verträge diskutiert, dies ist aber angesichts der Intensität der bilateralen Beziehungen CH-EU normal. So moniert die Schweiz beispielsweise den Umstand, dass Schweizer Arbeitgeber Beiträge an lokale Urlaubskassen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu entrichten haben, obwohl sie diese Beiträge in der Schweiz bereits leisten.

- Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind unseres Erachtens allesamt mit dem Freizügigkeitsabkommens (FZA) vereinbar und bedeuten verhältnismässige Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer. Die Schweiz steht mit solchen flankierenden Massnahmen nicht alleine da. Verschiedene EU-Mitgliedstaaten haben solche Massnahmen auf der Basis einer entsprechenden EU-Richtlinie (Entsenderichtlinie) auch eingeführt. Die Erfahrungen zeigen, dass die flankierenden Massnahmen nötig sind, um die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz sicherzustellen. Die Kontrollen der Arbeitsinspektoren brachten so z. B. bei der Meldepflicht (8-Tage-Regel) in rund einem Fünftel der Fälle Übertretungen zum Vorschein. Die Personenfreizügigkeit gestaltet sich in den Beziehungen CH-EU besonders intensiv: Heute leben über eine Million EU-Staatsangehörige in der Schweiz und mehr als 200'000 Personen aus der EU kommen jeden Tag über die Grenze zur Arbeit. Die Zahl der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen in der Schweiz hat zwischen 2006 und 2008 um rund 25 Prozent zugenommen. Dies verdeutlicht, wie gut das Abkommen funktioniert und dass die EU und Ihre Mitgliedstaaten von der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz profitieren.

- Die Schweiz hat konstruktive Lösungsvorschläge in den bisherigen Gesprächen über bestimmte kantonale Steuerregimes gemacht. Diese Vorschläge wurden aber durch mindestens einen Mitgliedstaat der EU verworfen. Konstruktiv zeigt sich die Schweiz auch in anderen Bereichen der Steuerpolitik, etwa gegenüber einer allfälligen Revision des bilateralen Zinsbesteuerungsabkommens, und hat sich gar bereit erklärt, unter gewissen Bedingungen mit der EU einen Dialog über den Verhaltenskodex über die Unternehmensbesteuerung aufzunehmen.

- Die schweizerische Regionalpolitik zielt auf eine Erhöhung der Innovation und Wertschöpfung im ländlichen Raum und in den Berggebieten. Steuererleichterungen auf Bundesebene spielen dabei eine marginale Rolle und sind nur für strukturschwache Gebiete vorgesehen. Die strukturschwachen Räume, in denen Steuererleichterungen gewährt werden können, decken nur 10 Prozent der Gesamtbevölkerung der Schweiz. Aus den Massnahmen der Schweizerischen Regionalpolitik ergeben sich keine Wettbewerbsbeschränkungen.

- Die Schweiz unterstützt die Länder Mittel- und Osteuropas seit Beginn der 1990er Jahre im Rahmen der Transitionshilfe. Diese Politik wird seit 2007 mit der Gewährung eines Beitrages zur Reduktion der sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten in der erweiterten EU weitergeführt und wurde 2010 weiter auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit und im Lichte der Gesamtbeziehungen der Schweiz mit der EU entscheiden, ob diese Unterstützung fortgeführt werden soll. Dabei wird der Bundesrat auch die bisherigen Erfahrungen mit dem Erweiterungsbeitrag sowie die Bedürfnisse der Empfängerstaaten mit berücksichtigen.

- Der Bundesrat hat am 18. August 2010 eine informelle Arbeitsgruppe CH-EU eingesetzt, welche mögliche horizontale institutionelle Regelungen künftiger Abkommen CH-EU gemeinsam mit der EU-Kommission erörtert. Dabei geht es um eine mögliche dynamische Anpassung der Verträge an die Weiterentwicklungen des Rechts, eine kohärente Anwendung und homogene Auslegung der künftigen Verträge und eine effiziente Streitschlichtung. Wir teilen diese Zielsetzung mit der EU. Eine Lösung muss die Souveränität beider Parteien und das gute Funktionieren ihrer Institutionen berücksichtigen“.


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