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Weg mit der direkten Demokratie - Von grüner Macht und Selbstherrlichkeit

Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V.

Kaum war Annalena Baerbock zur Kanzlerkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gekürt worden, hat sie eine Parlamentsreform vorgeschlagen: Unter anderem soll die vierjährige Legislaturperiode des Bundestages verlängert werden. Weniger Wahlen, weniger Wahlkämpfe, mehr Zeit zum Regieren. Für die Bürgerinnen und Bürger aber bedeutet dies – gerechnet auf eine durchschnittliche Lebenszeit – drei bis vier Mal weniger die Gelegenheit zu haben, ihre politische Vertretung zu wählen. Der Vorschlag läuft also auf weniger Demokratie hinaus. Das sieht offenbar auch die Grünen-Chefin und schlägt vor, es solle dafür mehr per Losverfahren zusammengesetzte Bürgerräte geben.

Das klingt rund, aber tatsächlich rollt die Reform damit ins Abseits: Da wird am Wahlrecht für die gesamte Wählerschaft gekratzt, die dann darauf hoffen darf, wie bei einer Demokratie-Tombola ein Quäntchen Gestaltungsrecht zurückzugewinnen? Die Bürgerräte sind bestimmt ein exzellentes Instrument der Bürgerbeteiligung, gut geeignet auch schwierige Fragen zu lösen und Empfehlungen an die Politik zu adressieren – aber eben völlig unverbindlich. Wer ein verbindliches Mitbestimmungsrecht, wie das Wahlrecht, beschneiden will, muss es auch mit verbindlicher Mitbestimmung ausgleichen. Das geht nur mit der direkten Demokratie. Sie allein bietet neben den Wahlen verbindliche Mitbestimmung. Wer in Deutschland bisher nach einer Verlängerung der Legislaturperiode verlangt hat, sah sich deshalb von Seiten der Demokratiebewegung immer mit der Forderung konfrontiert, im Gegenzug die direkte Demokratie auch auf Bundesebene einführen zu müssen.

Die Grünen können einen solchen ausgewogenen Vorschlag aber nicht mehr machen. Bei der Verabschiedung des neuen Grundsatzprogramms hat der Grüne Parteitag im November 2020 die direkte Demokratie über Bord geworfen. Die Forderung nach Einführung und Ausbau der direkten Demokratie fand sich bis dahin so oder so ähnlich in jedem grünen Grundsatzprogramm. Nun nicht mehr. Sie setzen jetzt auf Bürgerräte, die stattdessen im Grundsatzprogramm stehen. Die würden den Diskurs befördern, Positionen ausgleichen; die direkte Demokratie dagegen würde polarisieren. Vorgeschlagen hatte das der Bundesvorstand, und die Mehrheit ist dem – knapp zwar, aber dennoch – gefolgt. Dem Vorstand war es wichtig, sich auf dem Weg in die Regierung von der direkten Demokratie wie von einem alten Zopf zu verabschieden. Schließlich hat Co-Chef Robert Habeck selbst den Antrag vertreten, flankiert von Ex-Minister Jürgen Trittin. In ihren Reden gegen die direkte Demokratie und für Bürgerräte hat Habeck die Gefahr bemüht, die von einem erstarkenden Rechtspopulismus ausgeht, und Trittin hat dafür den Brexit als Beleg exhumiert. „Kompromiss ist Europas Wesen. … Volksentscheide spalten“, so Trittins Formeln.

Dabei war der Brexit in jahrelangen Debatten längst als untaugliches Beispiel direkter Demokratie beerdigt: Es war eine von Premier Cameron angesetzte Befragung, keine verbindliche Abstimmung. Er wollte damit den eigenen Machterhalt sichern und hat folgerichtig am Tag der Bekanntgabe des Befragungsergebnisses seinen Rücktritt angekündigt. Der Brexit ist gewiss ein Musterbeispiel, aber doch eher dafür, wie eine von oben angesetzte Befragung von den Parteien populistisch missbraucht werden kann. Es gab keine saubere Abstimmungsvorlage, die Folgen eines Ausstiegs aus der EU waren lediglich in groben Zügen, aber kaum mit den Auswirkungen für den Alltag der Menschen bekannt. Eine ausgewogene Information vor der Abstimmung gab es nicht. Jede Seite hat ihre Gespenster an die Wand gemalt und Ängste geschürt, anstatt bei Licht die Argumente zu betrachten und gegeneinander abzuwägen. Das hat mit der direkten Demokratie, wie wir sie in Deutschland kennen, nichts zu tun. In keinem der Bundesländer wäre eine solche Befragung überhaupt möglich gewesen. Die direkte Demokratie ist ein Instrument in der Hand der Bürgerinnen und Bürger, in der Hand von Regierungen ist sie missbrauchsanfällig. Das hat der Brexit noch einmal eingeschärft.

So unreflektiert wie Trittin den Brexit, hat Habeck die Gefahr des Populismus beschworen: Das Problem, das die direkte Demokratie „nicht schaffen darf, ist eine Stärkung des Populismus, ist ein Antiparlamentarismus mit dem Sound ‚Die da oben sind sowieso alle Verräter. Das Volk weiß es besser’.“ In der Tat, dem sollte die direkte Demokratie nicht Vorschub leisten. Allerdings hebt Habeck hier auf eine direkte Demokratie ab, die nur von der AfD propagiert wird. Sie hat gerade mit ihrem jüngsten Gesetzentwurf für die Einführung des bundesweiten Volksentscheids dokumentiert, dass sie die direkte Demokratie gegen den Parlamentarismus in Stellung bringen will: Vom Volk beschlossene Gesetze sollen nur per Volksentscheid wieder geändert werden können. Hier wird der Anspruch der Gleichrangigkeit der parlamentarischen und der direktdemokratischen Gesetzgebung aufgegeben, es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, mittels direkter Demokratie die parlamentarische Arbeit zu blockieren. Die Regelwerke für die direkte Demokratie auf Länderebene setzen dagegen längst darauf, die parlamentarischen Verfahren mit den direktdemokratischen zu verzahnen. Es geht nicht darum, mit der direkten Demokratie politische Positionen zu zementieren, sondern eher darum, Entwicklungen anzustoßen.

Viele auf direktdemokratischem Wege gestartete Initiativen werden von den Parlamenten übernommen. Spitzenwerte von 30 bis 40 Prozent verzeichnen hier Länder wie Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hamburg. Die direkte Demokratie setzt Impulse für Kompromisse und gegen die politische Stagnation. Das stärkt den Parlamentarismus. Es ist zu einfach gedacht, zu meinen, es gehe auf Kosten der parlamentarischen Demokratie, wenn die direkte Demokratie gestärkt oder genutzt wird. Das Verhältnis ist eher dialektisch zu denken: Haben die Bürgerinnen und Bürger die reale Möglichkeit, mit der direkten Demokratie Themen auf die politische Tagesordnung zu heben oder Politik zu kontrollieren, bewegt das die Politik. Die direkte Demokratie wirkt wie ein Damoklesschwert über der politischen Bühne, sorgt für mehr Aufmerksamkeit und Bereitschaft, Ideen und Kritik aus der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen, für ehrlichere und weniger parteipolitisch gefärbte Auseinandersetzungen, für sorgsamere Abwägungen vor politischen Entscheidungen, für mehr Kompromissfähigkeit über parteipolitische Grenzen hinweg. Wenn Trittin sagt „Wer Menschenrechte, den Rechtsstaat, Demokratie sichern will, wer mehr Europa, wer mehr zusammenhalten will, der muss die parlamentarische Demokratie stärken.“ , ist ihm uneingeschränkt Recht zu geben. Nur der Umkehrschluss ist fatal. Er meint, die parlamentarische Demokratie stärken zu können, indem er sie vor der direkten Demokratie schützt.

Dabei macht die direkte Demokratie, die dafür nicht einmal genutzt werden muss, die repräsentative Demokratie repräsentativer. Diese Wirkung auf den Parlamentarismus kann die direkte Demokratie nur entfalten, weil mit ihr den Bürgerinnen und Bürger ein verbindliches Instrument zugesichert ist, sich notfalls vom Regierungshandeln unabhängig zu machen, also eine Sache selbst in die Hand nehmen und bis zu einer Abstimmung durchzutragen. Kein Beteiligungsinstrument hat so viel Kraft und kann eine solche Wirkung entfalten, auch nicht Bürgerräte. Wie soll denn der gefühlten Wahrnehmung, auf die Habeck abhebt, dass „die da oben sowieso machen, was sie wollen“, begegnet werden? Mit Bürgerräten oder der direkten Demokratie? Bürgerräte können Empfehlungen auflisten und sie aufladen mit dem Anspruch, diese würden den politischen Willen der Bevölkerung repräsentieren. Hier liegt ihre Stärke. Das heißt aber noch nicht, dass die Empfehlungen auch in Politik umgemünzt werden. Was, wenn nicht? Dann verstärkt das eher den Eindruck, die da oben würden machen, was sie wollen.

Die Grünen haben sich mit ihrer Entscheidung dafür selbst zum Beispiel gemacht. Der „Bürgerrat Demokratie“, den Mehr Demokratie e.V. im Herbst 2019 organisiert hat, verlangt mit seinen 22 Empfehlungen auch nach der Einführung des bundesweiten Volksentscheids. Das hat den grünen Bundesvorstand aber keineswegs nachdenklich gestimmt. Wie bei einem gemauerten Gewölbe kommt es bei der Bürgerbeteiligung auf den konisch zugehauenen Schlussstein an. Er erst legt Spannung auf das gesamte Gewölbe, so dass es nicht zusammenbricht. Die einzelnen Steine sind die Instrumente der Bürgerbeteiligung, der Schlussstein ist die direkte Demokratie – nutzbar, wenn die Politik sich ignorant zeigt. Wer also eine Hymne auf die Bürgerräte anstimmt, muss auch der direkten Demokratie das Lied singen. Aber zu der Erkenntnis sind die Grünen nicht durchgedrungen, sondern bei ihrer Furcht vor den Rechtspopulisten hängengeblieben.

Ja, die Rechtspopulisten setzen auf die direkte Demokratie, setzen sich jedoch in Deutschland weder auf der Landes- noch auf kommunaler Ebene durch. Sie ziehen mit dem Slogan „Volksabstimmungen wie in der Schweiz“ in Wahlkämpfe. Das AfD-Grundsatzprogramm untersetzt, was tatsächlich damit gemeint ist: Es soll – wie in der Schweiz – alles zur Abstimmung kommen können. Dagegen ist in den Bundesländern ein Riegel vorgeschoben. Selbstverständlich können auch Volksbegehren zu Verfassungsänderungen gestartet werden. Aber Volksbegehren können auf Antrag des Parlamentes oder der Regierung vom jeweiligen Verfassungsgericht daraufhin überprüft werden, ob sie den Wesensgehalt von Grundrechten antasten. Das nämlich ist tabu. Deshalb ist die Volksgesetzgebung in den Bundesländern durchgängig dreistufig geregelt und hat eine vorgeschaltete Antragsstufe. Die Schweiz hat eine völlig andere Tradition und Praxis der Verfassungsgebung. Schweizer Volksbegehren wie das Minarettverbot oder die Ausschaffungsinitiative wären in Deutschland jedenfalls nicht zugelassen worden. „Die in Europa sonst überall schon erfolgte Versöhnung zwischen der Demokratie und den Menschenrechten steht der Schweiz erst noch bevor.“

Niemand sonst als die AfD propagiert für die direkte Demokratie auf Bundesebene eine Abkehr von den in den Bundesländern bewährten Grundregeln der direkten Demokratie. Bei allen Warnungen vor Rechtspopulisten, die die direkte Demokratie für ihre Ziele nutzen könnten, hat der grüne Bundesvorstand den Schutzschild der präventiven Normenkontrolle einfach ausgeblendet. Ebenso, dass sich lange Fristen für die Unterschriftensammlungen sowie gesetzlich festgeschriebene und ausgewogene Informationen vor Abstimmungen, die allen Stimmberechtigten zugestellt werden, als Standards einer guten direktdemokratischen Praxis allmählich durchsetzen. Dies beugt ebenso Populismus vor wie Alternativvorlagen, die mit zur Abstimmung gestellt werden. Bei den 24 Volksentscheiden, die es seit 1946 in sieben Bundesländern gab, kamen neun Alternativvorlagen mit zur Abstimmung. Auch Volksabstimmungen sind eben nicht zwingend, wie Habeck und Trittin auf dem Parteitag weismachen wollten, bloße Ja/Nein-Entscheidungen.

„Für welche Demokratie treten die Grünen zukünftig ein? Sollen wir allein darauf vertrauen, dass die Grünen, wenn sie an der Regierung beteiligt sind, es schon irgendwie richten?“ Die Fragen hatten vor dem Parteitag 14 Vereine und Verbände in einem Offenen Brief an die Grünen gerichtet und verlangt, die Forderung der Zivilgesellschaft nach Einführung des bundesweiten Volksentscheids nicht aufzugeben. Jetzt krähen die grünen Hähne vom Misthaufen ungelöster Probleme zurück: „Wir machen das schon.“ Ach ja, wie denn? Hier schließt die verjüngte Partei auf zu der Selbstherrlichkeit, die einst Joschka Fischer so vollmächtig verkörpert hat: Es genüge, die Grünen zu wählen, dann richten sie es schon. Als würden sie allein regieren.

Wir werden sehen, wie sich beispielsweise ein wirksamer Klimaschutz mit Koalitionspartnern gestalten lässt, für die Paris eher ein Ausflugsziel, als der Standort ist, von dem aus Klimapolitik gedacht werden muss. Gäbe es den bundesweiten Volksentscheid wäre längst ein Volksbegehren für ein wirksames Klimapaket am Start. So lässt die Entscheidung, die direkte Demokratie ins Archiv einstiger Ideen zu verbannen, tief blicken in das neue Selbstverständnis der Grünen Partei. Sie misstraut den Menschen, aber auch der eigenen Überzeugungskraft. An diese Stelle rückt allein die Macht. Wer an der Macht ist oder nach ihr strebt, den verängstigt drohender Kontrollverlust.

Das Gerede der Grünen, sie seien Bewegungspartei, hört sich nun an, wie der Gesang der Sirenen, der die Seeleute anlockt, um sie in die Irre zu führen. Die Umweltbewegung soll damit zur Wahlkampfhilfe animiert werden, bleibt aber ohne verbindliche Mitbestimmungsrechte im Regen stehen und auf die Bittsteller-Rolle reduziert. Dabei verblasst auch dieses „Bündnis 90“, mit dem suggeriert wird, die Grünen wurzelten in den Aufbrüchen der friedlichen Revolution.

Am Zentralen Runden Tisch der DDR entstand 1990 eine Verfassung für eine DDR 2.0. Enthalten war – ganz selbstverständlich – die direkte Demokratie, eine Forderung also auf dem Weg in eine demokratische Gesellschaft. Von diesem Herbst 1989 ging ein Impuls für den Ausbau der direkten Demokratie in ganz Deutschland aus. Heute gehört die direkte Demokratie zur Verfassungswirklichkeit in allen 16 Bundesländern. Sie bewährt sich und wird ständig reformiert. Und was für das Demokratiesystem in den Ländern als unverzichtbar gilt, soll für die Bundesebene untauglich sein? Trittin hat denen, die für die direkte Demokratie im grünen Grundsatzprogramm eingetreten sind, vorgeworfen, sie wollten „einen Wechsel des Betriebssystems“. Einspruch: Wer den bundesweiten Volksentscheid verweigert, will ein anderes Betriebssystem als in den Ländern.

Die Argumente, die Habeck und Trittin in ihren Parteitag-Statements aufgetischt haben, um die direkte Demokratie vom Tisch zu wischen, wirken verstaubt. Auch Habecks Hinweise auf gesellschaftliche Entwicklungen, wie ein instabiles Parteiensystem oder die sozialen Medien, die polarisieren, so dass auch Volksentscheide polarisieren würden, was dafür spräche „die Bürgerräte zu nehmen“, zeigt weniger, dass die direkte Demokratie dem nicht gewachsen ist. Es zeigt vielmehr, dass die einstige Forderung der Grünen, die parlamentarische durch die direkte Demokratie zu ergänzen, nicht mitgewachsen ist. Die Grünen haben sich – lange allein mit ihrer Forderung nach der direkten Demokratie – darauf ausgeruht, eine Denkschneise geschlagen zu haben, aber den innerparteilichen und öffentlichen Diskurs, wie Demokratie entwickelt werden sollte, haben sie vernachlässigt. Der Vorschlag Baerbocks, die Verlängerung der Wahlperiode durch Bürgerräte zu kompensieren, reiht sich hier ein.

1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/die-gruenen-annalena-baerbock-will-kanzler-amtszeit-begrenzen-a-269120a4-be37-40e6-8e17-2c1eb65cb23f, aufgerufen am 12.5.2021.
2] Statement auf dem Grünen Parteitag am 22.11.2020, Livestream Digitale Bundesdelegiertenkonferenz 2020 | Sonntag | #dbdk20 – YouTube, aufgerufen am 12.5.2021.
3] Siehe Fussnote 2.
4] Siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926906.pdf, aufgerufen am 12.5.2021.
5] Siehe Fußnote 2.
6] https://www.buergerrat.de/fileadmin/downloads/ergebnisse_buergerrat.pdf, aufgerufen am 12.5.2021.
7] Vgl. https://www.afd.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/01/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf, 1.1, Seite 9, aufgerufen am 12.5.2021.
8] Andreas Gross, Menschenrechte sind immer Rechte aller, Volksrechte sind Rechte weniger Menschen, in: ders.: Die unvollendete Direkte Demokratie. 1984-2015: Texte zur Schweiz und darüber hinaus, 2010, S. 55.
9] Siehe Fußnote 2.
10] Ebenda.

Ein paar kritische Bemerkungen zum Verhältniss von Demokratie, Menschenrechten und Verfassungsgerichten: https://europa-magazin.ch/europamagazin/Aktuell/Dossiers-Themenfokus/Demokratie/72/cmd.14/audience.D


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