Zwei referendumsträchtige Stolpersteine liegen auf dem Weg der bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union, die beiden Dossiers "Personenfreizügigkeit" und "Landverkehr". Während rechtsnationale Kreise allfällige Erleichterungen für den Aufenthalt und die Niederlassung von EU-Bürgern in der Schweiz ablehnen, widersetzen sich ökologische Kreise der Aufweichung der 28-Tonnen-Limite und des Nachtfahrverbotes für Lastwagen.
von Andreas Weissen, Präsident der Alpeninitiative
Der Mythos der "freien Wahl des Verkehrsmittels" hat verheerende Folgen: Die grenzenlose motorisierte
Mobilität schädigt die Gesundheit von Mensch und Umwelt. Und sie belastet gemäss einem EU-Grünbuch
die Volkswirtschaft jährlich mit 250 Milliarden Ecu ungedeckter Kosten. Am Beispiel des alpenquerenden
Verkehrs, der sich auf einige wenige Achsen in einem ökologisch besonders empfindlichen Raum
konzentriert, lässt sich der Irrsinn des Verkehrswachstums nachweisen. Der Lastwagenverkehr durch die
Alpen steigt - selbst in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation -jährlich um zweistellige Prozentzahlen. Immerhin
anerkennt EU-Verkehrskommissar Kinnock inzwischen die Sensibilität des Alpenraums und beabsichtigt, in
der neuen Wegekostenrichlinie "sensible Korridore im Alpenraum" festzulegen, auf denen besondere Maut-
und Benutzungsgebühren erhoben werden können. Allerdings sollen diese Korridore nur wenige Kilometer
beidseits der Alpenübergänge gelten. Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA dagegen verlangt,
dass der gesamte Perimeter der Alpenkonvention als "sensible Zone" gilt und entsprechend gebührenpflichtig
wird.
1. Einige Zahlen zum alpenquerenden Güterverkehr
In den letzten fünfundzwanzig Jahren (1970 bis 1994) hat sich der alpenquerende Güterverkehr in den drei
Alpenländern Frankreich, Schweiz und Österreich nahezu verdreifacht. Prognosen rechnen damit, dass sich
dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen wird.Die Zuwächse gingen weitgehend auf die Strasse,
während die Bahntransporte stagnierten. Im Jahr 1983 überholte die Strasse im inneren Alpenbogen
zwischen Mont Cenis und Brenner erstmals die Schiene. Am Brenner war dies bereits im Jahr 1972
gleichzeitig mit dem Vollausbau der vierspurigen Autobahn der Fall. In der Schweiz wird die Strasse bei
Fortschreibung des heutigen Trends die Schiene im Jahr 2005 überholen.
132,8 Millionen Tonnen Güter durchquerten im Jahr 1994 den Alpenbogen zwischen Ventimiglia und Wien
auf Strasse und Schiene. Davon entfielen 50% auf den Transit, 15% auf den Binnenverkehr und 35% auf
den Export/Importverkehr. Zum Verhältnis Strasse-Schiene (= Modal-Split) im Jahr 1994: Sowohl beim
Gesamtverkehr als auch beim Transit wurden 63% der Tonnagen auf der Strasse transportiert, 37% auf der
Schiene.Beim alpenquerenden Gesamtverkehr entfielen 1994 20% aller Tonnagen auf den Brenner (25,6
Mio. Tonnen, davon 90% Transit) und 14% auf den Gotthard (18,2 Mio. Tonnen, davon 70% im Transit).
17% der schweren Strassengüterfahrzeuge befuhren den Brenner, je 12% den Gotthard, Mont Blanc und
Wechsel/Südautobahn, 11% den Mont Cenis. In absoluten Zahlen waren dies 1994 am Brenner 1'158'999
LKWs, wovon 927'928 oder 80% im Transit, und am Gotthard 806'731 LKWs, wovon 423'986 oder 53%
im Transit.
2. Ökologische Folgen des alpenquerenden Güterverkehrs
Die Alpen gelten als ökologisches "Frühwarnsystem" in Europa. Die Folgen von Fehlentwicklungen treten
im sensiblen Berggebiet rascher und drastischer auf als im Flachland. Höhenlage, Klima und Topographie
sorgen für rauhe Lebensbedingungen. So braucht es beispielsweise auf einer Höhe von 2000 Metern über
Meer einige hundert Jahre, bis sich eine fünf Zentimeter dünne Humusschicht bilden kann. Die
Vegetationszeit in den Alpen ist kurz, das Wachstum verlangsamt, weshalb Narben in der Landschaft ab
bestimmten Höhenlagen erst nach Generationen verheilen, wenn überhaupt. Nur ein kleiner Teil der Fläche
des Alpenraums ist für eine dauernde, intensive Nutzung durch den Menschen zugänglich. Im Tirol und im
Kanton Uri beispielsweise sind nur 12% der gesamten Fläche für Siedlungen, Industrieanlagen,
Verkehrswege, Intensivkulturen usw. geeignet. Die übrigen 88% der Fläche sind Gebirge, Gletscher,
Gewässer, Wälder und Almweiden. Der Druck auf den "wirtschaftlich verwertbaren" Raum ist deshalb
gewaltig. Zur "einheimischen" Nachfrage nach Boden kommt die von aussen.
Für den Eigenverkehr in den Alpenländern im alpenquerenden Verkehr würden zweispurige Strassen
ausreichen. Die gewaltige Zunahme des Personen- und Warenverkehrs auf der Strasse jedoch verleitete zum
Ausbau der alten Saumpfade und Passübergänge zu Hochleistungsstrassen.1972 wurde über den Brenner
die erste, und bis heute einzige, durchgehende vierspurig Autobahn eröffnet. Der Gotthard in der
Zentralschweiz wurde 1980 mit einem zweispurigen Strassentunnel 1980 durchbohrt, der Mont Blanc bereits
1965 und der Fréjus/Mont Cenis 1980. Die ökonomisch schwachen Gebiete erhofften sich vom Anschluss
an das moderne Strassennetz einen wirtschaftlichen Aufschwung. Diese Erwartungen wurden jedoch
enttäuscht. Statt zu Neuansiedlungen von Betrieben kam es zu einem "Entleerungseffekt":
ArbeitspendlerInnen und KonsumentInnnen legen heute weitere Wege zurück. Lokale, dezentrale
Wirtschaftskreisläufe brachen vielerorts zusammen (vgl. "Ladensterben in den Dörfern").
Neben dem Landverbrauch - Hochleistungsstrassen beanspruchen vielfach das wertvollste Kulturland im
Talboden - wirkt die Trennwirkung der Strassen im Raum. Die Transitrouten in den Tälern zerschneiden die
traditionellen Querverbindungen im Tal. Umwege von mehreren Kilometern müssen in Kauf genommen
werden, um von einer Talseite auf die andere zu gelangen. Darunter leiden nicht nur die sozialen Kontakte
unter den Menschen, auch der Wechsel der Wildtiere wird durch die Sperrzäune vielerorts eingeschränkt, ja
verunmöglicht. In den engen Transittälern ist der Verkehrslärm allgegenwärtig. An der Brennerroute reisst
der Lärm auch während der Nacht nicht ab. Der Lärm breitet sich in den schmalen Bergtälern anders aus als
im Flachland: Lärmpegel, die bei gleicher Verkehrsbelastung im Flachland 250 Meter neben der Autobahn
gemessen werden, treten in den Alpentälern noch in 1,2 bis 1,5 Kilometern Entfernung auf. Lärm ist
bekanntlich eine wichtige Ursache von psychischen Störungen und Erkrankungen. Die Dauerbeschallung
entwertet ganze Talschaften als Lebens- und Erholungsraum.
Da die Alpentäler häufig Inversionslagen aufweisen, treten Luftschadstoffe in hohen Konzentration auf. In
unmittelbarer Nähe der Strassen werden die Grenzwerte für Stickoxide überschritten, grossräumig jene von
Ozon. Menschen, Tiere und Pflanzen nehmen schaden an ihrer Gesundheit. Neben den bekannten
Luftschadstoffen sind die heimtückischen Polizyklischen aromatischen Kohlenwassersoffe (PAK) zu
beachten, die rund 10 Prozent der Lungenkrebse verursachen. Die Landwirtshaft ihrerseits beklagt
ozonbedingte Ernteverluste. Der Gebirgswald ist geschwächt und kann seine Schutzfunktionen gegen
Lawinen, Rüfen und Steinschlag nur mehr beschränkt wahrnehmen. Auch ist die Speicherfähigkeit des
Wurzelwerkes ist angeschlagen, weshalb Niederschläge rascher abfliessen und sich zu Hochwassern mit
grosser Zerstörungskraft zusammenbrauen können. Der alpenquerende Güterverkehr verursacht einen
erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen im Alpenraum, und trägt so zum Treibhauseffekt bei . Pro Liter
Diesel werden rund 2,95 Kilogramm Kohlendioxid emittiert. In der Schweiz setzt der alpenquerende
Lastwagenverkehr zur Zeit jährlich über 170'000 Tonnen CO2 frei. Der drohende Klimawandel wird sich
insbesondere im Alpenraum verheerend auswirken. Die Überschwemmungen 1987 und 1993 und der
Wirbelsturm Vivian 1991 zeigten, wie ausserordentliche Niederschlagsmengen oder Windstärken im
hochsensiblen Alpenraum rasch zu "Naturkatastrophen" ausarteten, welche Siedlungen und Verkehrswege
beschädigten und zerstörten.
Soweit die wichtigsten ökologischen Folgen des Schwerverkehrs. Hinzu kommen soziale Kosten, die
beispielsweise bei Unfällen oder im Gesundheitswesen anfallen. Die Forderung, Ferngüterverkehr wo
immer möglich zu vermeiden und unvermeidbarer Verkehr auf weniger umweltbelastende Verkehrsmittel zu
verlagern, wird durch die Schäden an Mensch und Umwelt im Alpenraum untermauert. Die Gesundheit von
Mensch und Umwelt ist ein höheres Gut als die freie Wahl des Verkehrsmittels.
3. Transitabkommen: Verpasste Chance
Die beiden zentralen Alpenländer, Österreich und Schweiz, wären geradezu dafür prädestiniert, gemeinsame
verkehrspolitische Ziele zu verfolgen und im "Nadelöhr" Alpen die Weichen für eine menschen- und
umweltfreundliche Verkehrszukunft zu stellen. In der Vergangenheit allerdings ist von einem Schulterschluss
der beiden "ungleichen Schwestern", zumindest auf Verkehrsministerebene, gar nichts auszumachen. Anders
sieht es bei den Bürgerinitiativen aus: Im August 1991 trafen sich in Altdorf im Kanton Uri österreichische
und schweizerische Bürgerbewegungen zu einer Transittagung. In einer Resolution forderten die
TeilnehmerInnen die Regierungen auf, die getrennt geführten Transitverhandlungen in dieser Form
abzubrechen: "Neu müssen die Schweiz und Österreich gemeinsam mit der EG über einen Transitvertrag
verhandeln." Dieser Appell verhallte jedoch ungehört.
1991 unterzeichnete Österreich, 1992 die Schweiz je ein Transitabkommen mit der damaligen EG. Beide
Verträge zielten darauf ab, das Wachstum des alpenquerenden Lastwagenverkehrs zu brechen, die
Belastungen für Mensch und Umwelt zu senken und vermehrt Güter auf die Schiene zu verlagern. Für die
Erreichung dieser Ziele setzten die beiden Länder auf unterschiedliche Mittel. Mit dem Ökopunktesystem soll
in Österreich die Reduzierung der Abgase des Schwerverkehrs um 60% bis zum Jahr 2002 erreicht werden.
Die Schweiz erhielt ihre ordnungspolitischen Restriktionen (28-Tonnen-Limit, Nacht- und
Sonntagsfahrverbot) bis zum Jahr 2004 garantiert, verpflichtete sich im Gegenzug jedoch zum Bau zweier
neuer Eisenbahnalpentransversalen (NEAT) und zum Ausbau des kombinierten Schienentransports. Für
verkehrspolitische Beobachter ist jedoch offensichtlich: Weder das Ökopunktesystem in Österreich noch die
verkehrspolitischen Beschränkungen der Schweiz bringen den Ferngüterverkehr auf die Schiene.
Die neuesten Zahlen aus dem Jahr 1995 mit einem LKW-Zuwachs von 16% am Brenner und von 13% am
Gotthard (Transit-LKW +13%, LKW insgesamt +8%) belegen, wie wenig griffig die bisher getroffenen
Massnahmen sind. Zweistellige Zuwächse in einem Jahr wirtschaflicher Stagnation in Europa! .
4. Verkehrspolitische Rahmenbedingungen in der Schweiz
Der für die Eisenbahn günstige Modalsplit der Schweiz im alpenquerenden Güterverkehr wird oft mit den
geltenden Beschränkungen, insbesondere dem 28-Tonnen-Limit begründet. Dabei wird übersehen, dass die
Schweiz diese "Beschränkungen" (eigentlich handelt es sich um ordnungspolitische Vorschriften für den
Verkehr) nicht als Reaktion auf den Lastwagentransit eingeführt hat. Die Bestimmungen sind nämlich viel
älter als das Problem des Strassentransits. Das Nachtfahrverbot datiert von 1933, das Sonntagsfahrverbot
von 1963, und die Gewichtslimite wurde 1972 von 26 auf 28 Tonnen angehoben (in Österreich im Jahr 1967
von 28 auf 38 Tonnen!).
Am 20. Februar 1994 stellte das Schweizer Volk anlässlich einer Volksabstimmung über drei
Verfassungsvorlagen zusätzlich die Weichen Richtung Bahn:
Der alpenquerende Gütertransitverkehr soll innerhalb von zehn Jahren von der Strasse auf die Schiene
verlagert werden. Zudem darf die Kapazität der Transitstrassen im Alpenraum nicht erhöht werden. (Die
Alpen-Initiative, der neue Artikel 36sexies der Bundesverfassung passierte die Volksabstimmung gegen den
Widerstand des politischen Establishments).
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe aus dem Jahr 1985 wurde bis 2004 verlängert.
Der Bund hat die Kompetenz erhalten, die pauschale Schwerverkehrsabgabe durch eine leistungs- oder
verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe zu ersetzen.
Bereits zwei Jahre zuvor, am 26. September 1992 hat das Schweizer Volk dem Bau zweier neuer
Eisenbahnalpentransversalen (NEAT) mit Basistunnels am Gotthard (ca. 57 km) und Lötschberg (ca. 33 km)
zugestimmt. Dadurch soll die Kapazität der schweizerischen Eisenbahnen für den alpenquerenden
Güterverkehr von heute 30 Millionen Tonnen pro Jahr auf 69 Millionen Tonnen angehoben werden.
Inzwischen laufen die Arbeiten an den Sondierstollen. Gleichzeitig entbrannte eine grundsätzliche Debatte
über die Notwendigkeit und vor allem der Finanzierbarkeit von zwei Röhren. Der Bundesrat hat deshalb im
April 1996 ein Gesamtpaket in der Höhe von 30 Milliarden Franken geschnürt zur Finanzierung der grossen
Eisenbahninfrastrukturen. Dieses Paket enthält vier Elemente:
• Fertigstellung des Ausbaus von Bahn 2000 im Mittelland • Bau der beiden Basistunnels der NEAT (ohne Ausbau der Zufahrtssrecken) • Anschluss der Westschweiz ans französische Hochleistungsbahnnetz TGV • Lärmtechnische Sanierung des gesamten Eisenbahnnetzes der Schweiz
Das ambitiöse Programm soll über vier Quellen finanziert werden, nämlich die Einführung der
Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, die Erhebung eines Zuschlages von zehn Rappen aufs Benzin,
die Verwendung eines Teils der Treibstoffzollgelder für die Bahn und (zum geringsten Teil) durch
Verschuldung. Im Juni oder September 1997 wird das Schweizer Volk nochmals an die Urnen gerufen, um
über das Finanzierungspaket abzustimmen.
Für die nicht-diskriminierende, marktwirtschaftliche Umsetzung des Alpenschutzartikels (Alpen-Initiative)
sieht der Bundesrat drei Massnahmen vor:
• Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe im ganzen Land • Erhebung einer Alpentransitabgabe für alle LKWs auf den vier Transitstrassenachsen • Förderung des kombinierten Verkehrs auf der Bahn
Geplant ist, mit der Verlagerung im Jahr 2001 zu beginnen, und zwar im Umfang von 600'000 LKWs pro
Jahr, was dem fürs Jahr 1999 geschätzten Transitaufkommen entspräche. Neben Transitverkehr soll auch -
aus Gründen der Nicht-Diskriminierung - Export/Import und Binnenverkehr mit verlagert werden.
Bei den laufenden bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union hat der Bundesrat im Rahmen
eines sogenannten Rendez-vous-Prozesses (d.h. allmähliche Anpassung schweizerischen Rechts an
EU-Bestimmungen) eine schrittweise Anhebung der 28-Tonnen-Limite auf 40-Tonnen in Aussicht gestellt,
allerdings müsste der dadurch entstehende Produktivitätsgewinn in irgendeiner Form (z.B. Erhöhung der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe) wieder abgeschöpft werden. Dafür sollen der freie Zugang für
40-Tönner von Schweizer Transporteuren im EU-Binnenmarkt und Landerechte für die nationale
Fluggesellschaft Swissair eingehandelt werden. Seitens der Europäischen Union wird jedoch auf eine
vollständige Öffnung des schweizerischen Mittellandes für 40-Tonnen-Lastwagen gepocht. Zudem haben die
EU-Aussenminister am 13. Mai 1996 verlangt, dass die Schweiz ihre Lenkungsabgaben "im Gleichschritt"
mit der EU einführen müsse, um nicht zusätzlichen Umwegtransit über Österreich und Frankreich zu
provozieren.
In der Schweiz befürchten verschiedene Kreise, dass ein Warten auf die EU unverhältnismässig lange dauern
wird. Zwar liegen seit der Veröffentlichung des Grünbuches "Für faire und effiziente Preise im Verkehr" am
20. Dezember 1995 wichtige Grundsätze für eine EU-Politik in Richtung Kostenwahrheit vor, allerdings
steht deren Umsetzung noch in den Sternen. Die harsche Kritik Deutschlands an Österreich wegen der
Mauterhöhungen am Brenner stimmen wenig optimistisch, dass die nach EU-Grünbuch 250 Milliarden Ecu
ungedeckter Kosten (davon 90% aus dem Strassenverkehr) in absehbarer Zeit auf die Verursacher überwälzt
werden.
Würde die Schweiz auf die Forderungen der EU-Aussenminister eingehen, gäbe sie nicht nur ihre
Souveränität im Verkehrsbereich auf, schlimmer: Der Bau der Neuen Eisenbahnalpen-transversalen (NEAT)
und die Umsetzung des Alpenschutzartikels wären in Frage gestellt. Denn für beide ist eine griffige
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe nötig, bei ersterer zur Finanzierung der Bahninfrastruktur, bei
letzterer zur Lenkung der Güterströme von der Strasse weg auf die Schiene.
5. Den Verkehr auf die Schiene, nicht auf die Nachbarländer verlagern!
Gestützt auf zwei Studien der Tiroler Landesregierung zur Problematik des Umwegverkehrs sind rund 30%
oder in absoluten Zahlen fürs Jahr 1994 rund 270'000 LKWs über den Brenner statt durch die Schweiz
gefahren. Aus ökologischen Gründen sollten diese rund 6 Millionen Tonnen Güter pro Jahr den kürzesten
Weg nehmen und zwar auf der Schiene. Mit einer heutigen Auslastung von 18 Millionen Tonnen pro Jahr
verbleibt auf den beiden schweizerischen alpenquerenden Eisenbahnlinien eine Reserve von 12 Millionen
Tonnen. Der Umwegverkehr über Österreich (ca. 6 Mio Tonnen) ebenso wie der über Frankreich (ca. 3 Mio.
Tonnen) könnte demnach theoretisch schon morgen auf der Schiene durch die Schweiz transportiert werden.
Mit dem Bau der NEAT soll dann mehr als doppelt soviel Kapazität zur Verfügung stehen. Die
schweizerischen Eisenbahngesellschaften freuen sich bereits heute über jede Tonne zusätzlicher Fracht.
Es gibt nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die verkehrspolitischen Rahmenbedingungen im Alpenraum
anzugleichen und damit den leidigen Umwegverkehr zu vermeiden:
A) Anpassung nach unten: Alle Alpenregionen übernehmen die 40-Tonnen-Limite, gestatten
uneingeschränkte LKW-Fahrten während 24-Stunden, senken die Abgaben (Steuern, Dieselpreise,
Maut/Péage/Pedaggio usw.) auf das tiefste aktuelle Niveau usw.
Damit käme der alpenquerende Güterverkehr auf der Schiene praktisch zum Erliegen, der Strassentransport
würde noch mehr boomen als heute und die hehren Grundsätze der Grünbücher, Weissbücher,
Transitverträge und der Alpenkonvention könnten zum Altpapier gelegt werden.
Anpassung nach oben: Alle Alpenländer orientieren sich bei ihren verkehrspolitischen an den
wirksamsten Instrumenten zur Vermeidung von LKW-Fahrten und zur Verlagerung von Ferngütern auf die
Schiene, z.B. generelles Nachtfahrverbot, hohe Besteuerung und Bemautung von LKWs, Erhebung von
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben, Senkung der Gewichtslimite, Sonderabgaben für die
Durchfahrt durch ökologisch sensible Räume usw.
Damit könnten die Zuwächse beim LKW-Verkehr gebrochen, ja umgekehrt werden. Die Güter im
Fernverkehr kämen endlich auf die umweltfreundlichere Schiene. Mensch und Umwelt könnten aufatmen.
Dreimal dürfen Sie raten, welcher der beiden Varianten ich den Vorzug gebe!
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