von Christian Thomas
Der Bundesrat schlägt den Räten vor, die bilateralen Verträge als Paket über die Bühne zu bringen. Die Frage, ob die 7 Dossiers einzeln dem Referendum unterstellt werden sollen oder als Paket, ist damit jedoch erst scheinbar vom Tisch, denn der Beschluss des Bundesrates, nur ein Referendum zum ganzen Paket zuzulassen, kann bis kurz vor dem Abschluss der parlamentarischen Behandlung noch umgestürzt werden.
Klar ist, dass die EU nur das ganze Paket akzeptiert oder verwirft, doch sie überlässt es der Schweiz, wie sie den internen Entscheidungsprozess organisiert. Im Vorfeld schien das Verhandlungsergebnis auf hohe Akzeptanz zu stossen, und der Bundesrat entschloss sich zur Paketlösung, wahrscheinlich weil er hoffte, so den Detailargumenten ausweichen zu können. Dies dürfte sich als Fehleinschätzung erweisen: früher oder später kommen alle Details auf den Tisch und es könnte sich zeigen, dass Argumente aus ganz verschiedenen politischen Ecken auftauchen. Die Nein-Stimmen im Falle einer einzigen Abstimmung könnten sich entsprechend kumulieren.
Dieses Risiko könnte dazu führen, dass das Paket wieder aufgeschnürt wird: die Gegner des Verkehrsdossier könnten so von den Gegnern des Freizügigkeitsdossier getrennt werden. Einige Bauern würden vielleicht noch einen Anlauf gegen das Landwirtschafts-Abkommen unternehmen. Jedenfalls gäbe es so keine Opposition gegen das gesamte Verhandlungsergebnis. Die Opposition würde einen dispersen Eindruck machen und die Regierung könnte vielleicht eher gewinnen. Auf jeden Fall wäre das Abstimmungsergebnis aussagekräftiger als das Paket-Ergebnis.
Das Justizdepartement lehnte die Paketlösung ab, weil es keine Gesetzesgrundlage für eine Vereinigung der 7 Verträge gibt. Aus demokratiepolitischen Gründen verurteilen wir die Paketlösung und die Manipulation von Abstimmungsmodalitäten durch den Bundesrat. Das Forum für direkte Demokratie fordert,
- dass alle Dossiers einzeln dem Referendum unterstellt werden. Nur ein solches Vorgehen respektiert die Einheit der Materie. Diese muss vom Souverän bei der Formulierung von Volksinitiativen respektiert werden, deshalb darf sich die Regierung nicht einfach "souverän" darüber hinwegsetzen. Die Annäherung an die EU darf nicht neue obrigkeitsstaatliche Einstellungen erzeugen.
- Für das Verkehrsdossier ist ein obligatorisches Doppelmehr-Referendum anzusetzen, da es die Verfassung (Alpenschutz-Artikel) teilweise ausser Kraft setzt.
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